Kleine Anfrage der Abg. Degen und Lotz (SPD) vom 02.01.2017 betreffend Begleitung von Großraum- und Schwertransporten durch die Polizei im Main-Kinzig-Kreis und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Um den Einsatz von Polizeikräften zur Sicherung von Großraum- und Schwertransporten (GST) zu minimieren, wurde durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport (HMdIuS) und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) bereits im Jahr 2014 ein gemeinsamer "Runder Tisch GST" eingerichtet. Neben Vertretern der beiden Ministerien wirkten auch Vertreter deren nachgeordneter Bereiche mit. Wesentliche Ergebnisse dieses Runden Tischs sind: 1. die Erweiterung des Verwaltungshelfereinsatzes, zunächst in Form eines hessischen Pilotprojekts und 2. die Weiterentwicklung der bisherigen Begleitfahrzeuge. Zu 1. Verwaltungshelfereinsatz Die GST-Absicherung nach hinten durch private Begleitunternehmer als Verwaltungshelfer hat sich bewährt. Verwaltungshelfer verfügen dabei über keine eigene Entscheidungskompetenz. Sie setzen vorausgeplante verkehrsbehördliche Anordnungen um. Beim Einsatz von Verwaltungshelfern tritt an die Stelle der Verkehrsregelung vor Ort durch die Polizei eine im Vorhinein getroffene verkehrsrechtliche Anordnung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Verkehrszeichengebung wurden bundesweit und ressortübergreifend (unter Beteiligung eines Vertreters des HMdIuS) Regel- bzw. Musterpläne erarbeitet und vom Bundesverkehrsministerium im Verkehrsblatt Nr. 20/2015 veröffentlicht. Zu 2. Weiterentwicklung der Begleitfahrzeuge Um die Regelpläne vor Ort umsetzen zu können, reichten die bisherigen Begleitfahrzeuge (BF3) nicht aus. Die neue (vierte) Generation (BF4) kann deutlich mehr Verkehrszeichen darstellen und diese sowohl seitlich als auch nach vorne hin abstrahlen. Dies ist zur Sperrung von Kreuzungen und Einmündungen sowie zur Einflussnahme auf den Begegnungsverkehr erforderlich. Um eine einheitliche Ausstattung zu gewährleisten, wurde von einer Arbeitsgruppe des zuvor genannten "Runden Tischs GST" unter Beteiligung der Fachverbände das neue BF4- Begleitfahrzeug entwickelt. Das Bundesverkehrsministerium hat den hier erarbeiteten Standards zugestimmt, das Merkblatt für die Ausrüstung der privaten Begleitfahrzeuge für GST aktualisiert und im Verkehrsblatt Nr. 12/2015 veröffentlicht. Die für eine alleinige Transportbegleitung durch Verwaltungshelfer (ohne den Einsatz von Polizeibeamten ) erforderliche Regelung wird derzeit im Zuge der Änderung der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung geschaffen. Der Entwurf hierzu soll im Frühjahr 2017 in den Bundesrat eingebracht werden. Im Vorgriff auf diese Regelung haben das HMdIuS, das HMWEVL und die zuständige Straßenverkehrsbehörde einen entsprechenden Pilotversuch mit BF4-Fahrzeugen und Verwaltungshelfern über eine Strecke von rund 45 km vorbereitet, zu dem aktuell noch haftungsrechtliche Fragen zu klären sind. Eingegangen am 14. März 2017 · Bearbeitet am 15. März 2017 · Ausgegeben am 17. März 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4359 14. 03. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4359 Darüber hinaus werden seitens der hessischen Polizei im Rahmen der bestehenden Regelungen zusätzliche Entlastungmöglichkeiten angestrebt. Beispielsweise wurden an geeigneten Örtlichkeiten polizeiliche Absperrungen durch die Installation von sog. Baustellenampeln ersetzt. Eine wirkungsvollere Entlastung der Polizei von der GST-Begleitung ist durch den Einsatz von Beliehenen zu erwarten. Bei diesem Beleihungsmodell wird die hoheitliche Anordnungsbefugnis (Verkehrsregelung) anstelle der Straßenverkehrsbehörde bzw. der Polizei vor Ort vollständig auf Beliehene übertragen, die dann im Einzelfall - wie vorher die Polizei auch - selbstständige Entscheidungen treffen können. Die für diesbezügliche Regelungen erforderliche Ermächtigungsgrundlage wurde im September 2016 in das Straßenverkehrsgesetz aufgenommen. Als nächster Schritt ist die Schaffung einer bundesrechtlichen Transportbegleitungs-Verordnung zur Ausfüllung der neu geschaffenen Ermächtigung durch das BMVI vorgesehen. Hierdurch soll ein Rechtsrahmen geschaffen werden, mit dem der Bund Mindeststandards festlegt, um den Ländern die Anerkennung von Beliehenen anderer Bundesländer zu ermöglichen. Zum Referentenentwurf des Bundes sollen im Frühjahr 2017 die Länder angehört werden. Des Weiteren wurde die Entlastung der Polizei im Rahmen der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten bereits vom Hessischen Ministerium des Innern und für Sport mit dem Erlass "Großraum- und Schwertransportmanagement auf Straßen in Hessen" vom 09. Dezember 2013 aufgegriffen. Hinsichtlich der Abrechnung der Kosten ist auszuführen, dass die Abrechnungsbeträge aus den unterschiedlichen Transportgegebenheiten resultieren. Da die Abrechnung der polizeilichen Begleitmaßnahmen von der zuletzt befassten Dienststelle vorgenommen wird, ist eine wesentliche Größe für die Höhe des Abrechnungsbetrages die bis dahin zurückgelegte Transportstrecke durch Hessen. Darüber hinaus ist für die Zusammensetzung der Kosten auch die Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge (abgerechnet werden die zurückgelegten Kilometer je Begleitfahrzeug) sowie die geringfügig voneinander abweichenden durchschnittlichen Begleitzeiten maßgebend. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, wird die Kleine Anfrage wie folgt beantwortet: Frage 1. Wie viele Großraum- und Schwertransporte wurden im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2016 durch Beamtinnen und Beamte der Polizeidienststellen im Landkreis Main-Kinzig begleitet? Wir bitten um eine Auflistung nach Jahren. Im Zeitraum von 01. Januar 2014 bis zum 31.Dezember 2016 wurden 858 GST durch Beamte der Polizeidirektion Main-Kinzig-Kreis begleitet. Diese verteilen sich wie folgt auf die Jahre: 2014 .... 304 Stück, 2015 .... 477 Stück, 2016 ...... 77 Stück. Frage 2. In welchem zeitlichen Umfang und durch wie viele Beamtinnen und Beamte der Polizeidienststellen im Landkreis Main-Kinzig wurden die jeweiligen Transporte begleitet? Aufgrund der hohen Anzahl an GST, die durch die Beamtinnen und Beamten der Polizeidirektion Main-Kinzig begleitet wurden, wird von der Auflistung der einzelnen Sachverhalte Abstand genommen, da dies mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verbunden wäre. Die GST werden im Regelfall von zwei Kräften der PD Main-Kinzig begleitet. Auf der Basis bisheriger Erfahrungswerte wird die durchschnittliche Zeitdauer einer Begleitmaßnahme auf ca. 45 Minuten geschätzt. Frage 3. Welche Kosten wurden hierfür in Rechnung gestellt? Wir bitten um eine Auflistung nach Jahren. Vom Präsidium für Technik, Logistik, Verwaltung wurden von den Transportunternehmen für die polizeiliche Begleitung dieser Großraum- und Schwertransporte im Main-Kinzig-Kreis 158.037,47 € durch Kostenbescheid erhoben. Die Kosten verteilen sich auf die Jahre wie folgt: 2014 .......50.359,95 €, 2015 .......75.256,07 €, 2016 .......32.421,45 €. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4359 3 Die Transporte, die von Kräften der Polizeidirektion Main-Kinzig begleitet und im weiteren Verlauf an andere hessische Dienststellen übergeben wurden, sind nicht einbezogen, da ein Kostenbescheid nur von der zuletzt befassten Dienststelle erstellt wird. Frage 4. Welche Kosten sind dem Land Hessen durch die Begleitung der Großraum- und Schwertransporte im Landkreis Main-Kinzig entstanden? Sowohl die entstandenen als auch die in Rechnung gestellten Kosten werden nach der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung und der Verwaltungskostenordnung des Geschäftsbereichs des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport ermittelt. Die dem Land Hessen durch die o.g. Begleitmaßnahmen entstandenen Kosten entsprechen dem in Rechnung gestellten Betrag. Wiesbaden, 24. Februar 2017 Peter Beuth