Kleine Anfrage des Abg. Irmer (CDU) vom 02.01.2017 betreffend das Verhalten von Ex-Bürgermeister Dr. Zoubek, Haiger, in seiner Eigenschaft als Bürgermeister und gleichzeitiger Chef der Stadtwerke Haiger und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die in dieser Anfrage enthaltenen Fragestellungen werden nach dem Bericht des Landrats des Lahn-Dill-Kreises als Behörde der Landesverwaltung zurzeit von einem Akteneinsichtsausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Haiger "abgearbeitet". Der Abschlussbericht dieses Ausschusses lag zum Zeitpunkt der Berichterstattung der zuständigen Aufsichtsbehörde (20. Januar 2017) noch nicht vor. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist es zutreffend, dass Dr. Zoubek an seinem Wohnsitz im Siegerland eine eigene Garage an die Stadt Haiger vermietet hat zur nächtlichen Abstellung des Dienstwagens? Nach Auskunft der Stadt Haiger hat ihr ehemaliger Bürgermeister (1990 bis 2014), Herr Dr. Zoubek, an seinem Wohnsitz im Siegerland die Nutzung einer eigenen Garage zur nächtlichen Abstellung des Dienstwagens gegenüber den Stadtwerken Haiger abgerechnet. Frage 2. Ist es zutreffend, dass auf Kosten der Stadt die Garage renoviert worden ist? Nach Auskunft der Stadt Haiger sei den vorliegenden Unterlagen und Buchungen nicht zu entnehmen , dass eine Renovierung der Garage auf Kosten der Stadt Haiger erfolgte. Frage 3. Ist es zutreffend, dass neben der Miete auch Heizkosten geltend gemacht wurden? Die Miete bzw. die Nutzungsentschädigung für die Bereitstellung der (beheizten) Garage wurde unregelmäßig mit der Begründung "gestiegene Nebenkosten" angepasst; eine separate Abrechnung der Nebenkosten erfolgte nicht. Frage 4. Falls ja, wie hoch waren die monatlichen Kosten und über wie viele Jahre erfolgte die Vermietung ? Die von den Stadtwerken Haiger gezahlten Garagenmieten beliefen sich für die Jahre 1997 bis 2014 auf folgende Beträge: Zeitraum Miete monatlich Miete jährlich 1997 30,68 € 368,16 € 1998 30,68 € 368,16 € 1999 30,68 € 368,16 € 2000 30,68 € 368,16 € 2001 30,68 € 368,16 € 2002 18,00 € 216,00 € 2003 18,00 € 216,00 € Eingegangen am 15. Februar 2017 · Bearbeitet am 16. Februar 2017 · Ausgegeben am 17. Februar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4367 15. 02. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4367 2004 18,00 € 216,00 € 2005 35,00 € 420,00 € 2006 35,00 € 420,00 € 2007 35,00 € 420,00 € 2008 35,00 € 420,00 € 2009 35,00 € 420,00 € 2010 35,00 € 420,00 € 2011 50,00 € 600,00 € 2012 35,00 € 420,00 € 2013 35,00 € 420,00 € 2014 50,00 € 300,00 € Frage 5. Welche Kosten sind für die Renovierung der Garage, falls geschehen, angefallen? Aufgrund der Antwort zu Frage 2 erübrigt sich die Beantwortung dieser Frage. Frage 6. Ist es zutreffend, dass Bürgermeister Dr. Zoubek statt einer offiziellen zusätzlichen Entlohnung als Chef der Stadtwerke indirekt Vergünstigungen dergestalt erhalten hat, dass er sich sechs Tage Sonderurlaub pro Jahr genehmigen ließ? Der Magistrat beschloss in seiner Sitzung vom 30.10.2008 für Herrn Dr. Zoubek - aufgrund der zusätzlichen Wahrnehmung der Aufgaben des Ersten Werksleiters der Stadtwerke Haiger - einen zusätzlichen jährlichen Zeitausgleich von acht Arbeitstagen unter Fortzahlung der Bezüge für die Dauer der laufenden Amtszeit. In den letzten Jahren wurden von Herrn Dr. Zoubek sieben zusätzliche freie Tage in Anspruch genommen. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 2 Abs. 4 S.1 Kommunale Dienstaufsichtsverordnung (DAVO) über Dienstbefreiung bis zu sechs Tagen und Erholungsurlaub der Hauptverwaltungsbeamte , mithin der Bürgermeister für sich selbst entscheidet. Über längere Dienstbefreiungen entscheidet die oberste Dienstbehörde. Gemäß § 2 Abs.1 DAVO ist oberste Dienstbehörde für die Bürgermeister die Verwaltungsbehörde, also der Gemeindevorstand (Magistrat). Frage 7. Hat es irgendwelche andere Formen von Vergütungen, Entschädigungen oder Vergünstigungen für Bürgermeister Dr. Zoubek aufgrund der Doppelrolle (rechtswidrig) gegeben? Nach dem Bericht der Stadt Haiger ist aus den Unterlagen der Stadtwerke Haiger ersichtlich, dass Parkgebühren während des Urlaubs von Herrn Dr. Zoubek und die Kosten einer anwaltlichen Beratung wegen des Vorwurfs einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr von den Stadtwerken übernommen wurden. Wiesbaden, 2. Februar 2017 Peter Beuth