Kleine Anfrage der Abg. Eckert und Quanz (SPD) vom 10.01.2017 betreffend Beurteilung der pädagogischen Notwendigkeit des Zusammenschlusses der Technikakademie Weilburg mit der Glasfachschule Hadamar und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Die Wichtigkeit von beruflicher Bildung ist in staatlichen Bildungseinrichtungen zur Weiterentwicklung des beruflichen Bildungsangebots und ihrer Themen, gerade vor dem Hintergrund der Bedeutung technischer Qualifikation bei der Veränderung gewerblicher und industrieller Produktion (Stichwort "Industrie 4.0"), ist wesentliche Triebfeder der erfolgreichen Bildungsarbeit staatlicher Schulen in Hessen. Mit der Technikakademie Weilburg sowie die Glasfachschule Hadamar wurden zwei unterschiedliche Bildungseinrichtungen zusammengeschlossen . Die pädagogische Notwendigkeit dieses Zusammenschlusses wird von den Fragestellern weiterhin in Frage gestellt. Gleichwohl gilt es eine positive Entwicklung in diesen beiden beruflichen Bildungsfeldern inhaltlich voranzubringen und weiterzuentwickeln. Vorbemerkung des Kultusministers: Im Hinblick auf die Sicherung der Standorte der Glasfachschule Hadamar und der Technikakademie Weilburg war eine Zusammenführung der beiden Institutionen unter einem Dach erforderlich . Anhaltend rückläufige Schüler- und Studierendenzahlen stellten die Existenz beider Schulen zunehmend in Frage, so dass strategische Überlegungen zur Fusion der beiden Schulen führten, damit die Standorte mit ihren spezifischen Angeboten erhalten bleiben können. Der Prozess der organisatorischen Zusammenführung der beiden Schulen wurde unter Beteiligung aller entscheidenden Interessengruppen durchgeführt und ist abgeschlossen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie bewertet sie unter pädagogischen Gesichtspunkten den Zusammenschluss der beiden staatlichen Schulen in Weilburg und Hadamar zu einer einzigen Einrichtung? Die Zusammenführung beider Institutionen unter einem Dach führt zu Synergieeffekten im Bereich der Verwaltung und des Einsatzes von Lehrkräften im allgemeinbildenden Unterricht, der im Rahmen der Berufsausbildung und der beruflichen Weiterbildung zu erteilen ist. Diese Effekte tragen in erheblichem Maße dazu bei, dass beide Standorte in ihrer fachspezifischen Ausprägung stabilisiert werden und somit erhalten bleiben können. Hierdurch ist es möglich, die spezifischen Angebote der Glasfachschule am Standort Hadamar und der Technikakademie am Standort Weilburg aufrecht zu erhalten und diese unter pädagogischen, methodischen und didaktischen Gesichtspunkten nachfrageorientiert weiter zu entwickeln. Frage 2. Wie hat sich die Stellensituation in beiden Einrichtungen zwischen 2013 und 2017 verändert und welche Stellen sind tatsächlich besetzt, im Vergleich von 2013 bis 2017? In dem angefragten Zeitraum hat die Anzahl der Schülerinnen und Schüler inklusive der Studierenden von 761 um 17 % auf insgesamt 629 abgenommen. Der Standort Weilburg ist mit einem Rückgang von 19 % hierbei stärker betroffen. Die dadurch bedingte Anpassung der Stellen fiel mit 7 % im Vergleich zum Rückgang der Schülerinnen und Schüler deutlich geringer aus. Die Stelle der Schulleiterin/ des Schulleiters ist zum 1. April 2016 neu besetzt worden. Seit dem Ausscheiden des stellvertretenden Schulleiters zum 31. Juli 2016 ist diese Stelle vakant und wird nach Zusammenlegung beider Institutionen zeitnah ausgeschrieben. Eingegangen am 22. Februar 2017 · Bearbeitet am 23. Februar 2017 · Ausgegeben am 28. Februar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4372 22. 02. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4372 Die beiden Standorte sind mit insgesamt fünf Abteilungsleiterstellen (zwei in Hadamar und drei in Weilburg) auf dieser Ebene signifikant stärker besetzt als andere berufliche Schulen. Frage 3. Wann ist geplant, die Stelle des Verwaltungsleiters auszuschreiben und neu zu besetzten? Nach längerer Krankheit des Verwaltungsleiters am Standort Hadamar und seiner Versetzung in den Ruhestand zum Ende des Jahres 2016 wird die Stelle zeitnah ausgeschrieben und wieder besetzt werden. Frage 4. Welche Personalressourcen stehen den beiden Bildungsstandorten zur Weiterentwicklung der bestehenden und neuen berufsbezogenen Bildungsangebote (insbesondere in der Informations- und Kommunikationstechnik sowie Informationssicherheit) vor dem Hintergrund der Bedeutung technischer Qualifikationen bei der Veränderung gewerblicher und industrieller Produktion zur Verfügung und welche Entwicklungspotenziale plant die Landesregierung in den nächsten drei Jahren ? Die Personalressourcen werden wie für jede andere öffentliche hessische Schule zugewiesen. Neben dem Schulleiterdeputat, dem Schulleitungsdeputat und dem Schuldeputat erhalten beide Standorte eine erhöhte Stellenzuweisung von 4 % der Grundunterrichtsversorgung. Über die Schwerpunkte bei der Weiterentwicklung an den Standorten in Hadamar und Weilburg entscheidet die Staatliche Fachschule eigenverantwortlich mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen . Frage 5. Gibt es Überlegungen bezüglich der Einführung von Gestaltung und Mediendesign als verbindendes Element beider Bildungsstandorte, um dies mit entsprechenden Ressourcen zu versehen und wenn ja, welche? Falls nein, warum nicht? Wie bereits in der Antwort zu Frage 4 ausgeführt, entscheidet die Schule eigenverantwortlich über die Schwerpunktsetzung. Daher verweise ich Im Übrigen auf diese Antwort. Frage 6. Welche Mittel sollen in den kommenden Jahren zur Weiterentwicklung und Modernisierung der vorhandenen Technik und EDV-Einrichtung im Lehrbetrieb zu Verfügung gestellt werden? Für den Standort Hadamar wurden für das Jahr 2017 die notwendigen und unaufschiebbaren Investitionen in Höhe von 102.000 € genehmigt. Das entsprechende Investitionsvolumen für den Standort Weilburg beträgt 80.000 €. Im Rahmen der verfügbaren Mittel soll die Schule die Investitionen priorisieren. Weitere Sonderzuweisungen werden möglich, wenn Einsparungen an anderer Stelle erwirtschaftet werden oder nicht geplante Einnahmen (z.B. Gutschriften aus Nebenkostenabrechnungen der Vorjahre) an den Mandant Schulen zurückfließen. Frage 7. Wenn es keine Ausweitung der Mittel geben sollte: Wie stellt sich die Landesregierung eine moderne Bildungsinfrastruktur ohne kompatible Technikausstattung vor? Es ist Aufgabe der Schule, den Investitionsbedarf für die Zukunft zu planen und begründet zu beantragen. Die für Unterrichtszwecke unverzichtbaren Investitionen werden eingeplant und für das Haushaltsaufstellungsverfahren sowie die mittelfristige Finanzplanung angemeldet. Sie stehen unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch den Haushaltsgesetzgeber. Wiesbaden, 9. Februar 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz