Kleine Anfrage des Abg. Degen (SPD) betreffend Weiterbildungskurse Deutsch als Fremd-/Zweitsprache (DaF/DaZ) und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung des Fragestellers: Anfang Dezember bekamen 105 Lehrkräfte ihr Zeugnis für den Abschluss des Weiterbildungskurses Deutsch als Fremd-/Zweitsprache (DaF/DaZ) überreicht. Vorbemerkung des Kultusministers: Aufgrund des großen Anstiegs der Seiteneinsteigerzahlen im Jahr 2015 wurde in Hessen eine in diesem Umfang einmalige Fort- und Weiterbildungsoffensive gestartet: Der Erwerb der Fakultas Deutsch als Fremd-/Zweitsprache (DaF/DaZ) in einjährigen Weiterbildungskursen wurde bislang über 400 Lehrkräften ermöglicht; die Weiterbildungskurse der Hessischen Lehrkräfteakademie beginnen seit Februar 2015 halbjährlich zum 01.02. bzw. 01.08. des jeweiligen Jahres . Während der erste Weiterbildungskurs noch mit 47 Teilnehmerinnen/Teilnehmern startete, wurden in den Folgedurchgängen jeweils 120 Plätze innerhalb dieser Qualifizierungsmaßnahme geschaffen, so dass bis Februar 2018 rund 500 Lehrkräfte diese Fakultas erwerben können. Darüber hinaus wurden allein im vergangenen Jahr 2016 etwa 3.000 Lehrkräfte in den Basisqualifikationen fortgebildet. Da das Beherrschen der deutschen Bildungssprache wissenschaftlich erwiesen der Schlüssel zum Schulerfolg und somit einer gelingenden Integration ist, wird mit Blick auf die derzeitigen Entwicklungen Sprachförderung zur Aufgabe einer jeden Lehrkraft. Daher sind die hier thematisierten Qualifizierungsmaßnahmen Teil eines umfangreichen, mit den regionalen Angeboten der Staatlichen Schulämter abgestimmten Fortbildungs- und Beratungsprogramms, das neben zahlreichen weiteren Angeboten im zentralen Feld "Sprachförderung" (z.B. "Sprachsensibler Fachunterricht ", "Alphabetisierung" oder "Berufsbezogene Förderung der Fachsprache") auch Qualifizierungsangebote in Bereichen wie "Wertevermittlung", "Rechtliche Fragestellungen", "Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen" und "Interkulturelle Kompetenz" bietet. Auf diese Weise werden nicht nur die in den Intensivklassen des abgestimmten schulischen Gesamtsprachförderkonzepts unterrichtenden Lehrkräfte unterstützt, sondern alle am schulischen Integrationsprozess Beteiligten. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Stunden beinhaltet der Weiterbildungskurs DaF/DaZ? Die Weiterbildung ist für Lehrkräfte mit Deutsch und/oder mit einer Fremdsprache als Unterrichtsfach konzipiert, die ihr erworbenes Lehramt um das Unterrichtsfach Deutsch als Fremdoder Zweitsprache erweitern möchten. Den Teilnehmenden werden Studienanteile aus dem Unterrichtsfach Deutsch und/oder dem Unterrichtsfach einer Fremdsprache ihrer Lehramtsgänge angerechnet. Bei der Planung und Durchführung der Weiterbildungskurse Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache findet dies Berücksichtigung in Bezug auf den Inhalt und das Volumen. Die Lehrkräfte absolvieren die verbleibenden Anteile des zu erwerbenden Unterrichtsfaches Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache in 160 Stunden verpflichtender Anwesenheit in Präsenz- Eingegangen am 28. Februar 2017 · Bearbeitet am 28. Februar 2017 · Ausgegeben am 2. März 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4380 28. 02. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4380 veranstaltungen und in 320 Stunden Selbststudien. Je nach mitgebrachten Studienleistungen können einzelne Bausteine fakultativ belegt werden. Frage 2. Wie viele Stunden beinhaltet die Basisqualifikation "Deutsch als Zweitsprache"? Die Basisqualifizierung findet an sechs Ganztagen für den angesprochenen Personenkreis statt. Ein Arbeitstag wird mit 8,24 Zeitstunden gerechnet. Frage 3. Wie viele Personen haben die beiden Programme im Jahr 2016 jeweils erfolgreich durchlaufen (bitte aufgeschlüsselt nach studiertem Lehramt)? Von Januar 2016 bis Dezember 2016 haben 2.657 Lehrkräfte an der Basisqualifizierung DaZ teilgenommen. In diesem Zeitraum wurden 193 Kurse angeboten. Von der Gesamtteilnehmerzahl (108 Personen) der Weiterbildung zum Erwerb des Unterrichtsfaches Deutsch als Fremdoder Zweitsprache im Jahr 2016 sind die erfolgreich abgelegten Prüfungen in folgender Liste aufgeschlüsselt nach studiertem Lehramt dargestellt. (Die Erfolgsquote lag bei 97,2 %.) Lehramt an Erwerb des Unterrichtsfaches DaF/DaZ Grundschulen 37 Hauptschulen und Realschulen 20 davon sind 3 Lehrkräfte an einer beruflichen Schule tätig Gymnasien 38 davon sind 18 Lehrkräfte an einer beruflichen Schule tätig Förderschulen 0 berufliche Schulen 10 Summe 105 Frage 4. Wie viele Personen befinden sich jeweils in den aktuell laufenden Programmen (bitte aufgeschlüsselt nach studiertem Lehramt)? In den aktuell laufenden Weiterbildungskursen mit Beginn Februar bzw. August 2016 ist die Aufteilung nach studiertem Lehramt wie folgt: Lehramt Februar 2016 August 2016 Grundschulen 17 11 Hauptschulen und Realschulen 25 26 Gymnasien 55 53 Förderschulen 4 2 Berufliche Schulen 14 5 Summe 115 97 Zur Weiterbildung zum Erwerb des Unterrichtsfaches Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache, mit Beginn im Februar 2017, ergibt sich folgendes Bild: Derzeit finden die Zulassungen für den Weiterbildungskurs zum Erwerb des Unterrichtsfaches Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache statt. Von den 127 eingegangenen Bewerbungen verfügen 110 Lehrkräfte über die in der Ausschreibung geforderten Voraussetzungen. Nach vollständigem Eingang der Bewerbungsunterlagen können diese 110 Bewerberinnen und Bewerber zu dem Weiterbildungskurs DaF/DaZ zugelassen werden. An der Basisqualifizierung DAZ haben 277 Personen im Januar 2017 teilgenommen. Das studierte Lehramt wurde nicht erhoben. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4380 3 Frage 5. An welchen Universitäten können Studierende das Fach Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache studieren? In lehrerbildenden Studiengängen kann DaF/DaZ an der Philipps-Universität Marburg studiert werden. An den übrigen Universitäten DA, FFM, GI, KS gibt es Masterstudiengänge, die als Erweiterungsprüfungen angerechnet werden können. Frage 6. Beabsichtigt die Landesregierung dieses Angebot in Kooperation mit den lehrerbildenden Universitäten auszubauen? Die Landesregierung steht in intensivem Austausch mit allen fünf hessischen Universitäten und der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst in Frankfurt zur Erweiterung des Studierangebotes bezgl. DaZ/DaF im Bereich der Lehrerbildung. Frage 7. Wie steht die Landesregierung zu einer verpflichtenden Teilnahme aller Lehramtsstudierenden oder Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst an einem Modul Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache? Im Bereich der zweiten Phase erstreckt sich die pädagogische Ausbildung auf Unterrichtsfächer oder Fachrichtungen, in denen die erste Staatsprüfung, eine Erweiterungsprüfung oder eine ihr gleich gestellte Prüfung abgelegt wurde. Eine Teilnahme an einem Modul Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache ist für jene Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiengangs möglich, die nach § 11 HLbG im Studium für das Lehramt an Haupt-und Realschulen das Unterrichtsfach Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache studiert und die Unterrichtsqualifikation erworben haben. Zusätzlich zu den nach § 42 des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes vorgeschriebenen Modulen (u.a. vier Module zum Kompetenzbereich "Unterrichten" in den Fächern oder Fachrichtungen, in welchen o.g. Prüfungen abgelegt wurden und vier weitere allgemeinpädagogische Module) stehen keine zeitlichen Ressourcen zur Teilnahme an einem weiteren Modul zu Verfügung, zumal die Ausbildung im Bereich der Module grundsätzlich mit zu erbringenden Unterrichtsbesuchen verknüpft ist. Aus diesen Gründen wird ein in die einzelnen Module integrierter Ansatz verfolgt: Die hohe Anzahl an Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, aber auch der ständig steigende Migrationsanteil in unserer Bevölkerung macht eine qualifizierte Ausbildung der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst im Bereich "Förderung der Bildungssprache Deutsch bei heterogenen Lerngruppen " unabdingbar. Im Bereich der zweiten Phase erfolgt seit dem 1. November 2016 eine inhaltliche Verankerung der Thematik im Rahmen des gesamten Vorbereitungsdienstes. Neben Informationen zu rechtlichen Grundlagen und der Situation von geflüchteten Kindern und Jugendlichen erhalten die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst vertiefendes Hintergrundwissen zur Diagnose und Förderung des Spracherwerbs im Rahmen des Moduls "Diagnostizieren, Fördern , Beurteilen" sowie Einblicke in Formen des Analphabetismus. Sprachbildung wird während dieser Ausbildungsphase als Aufgabe aller Fächer verstanden, sodass der Förderung bildungssprachlicher und fachsprachlicher Kompetenzen im Rahmen eines sprachsensiblen Fachunterrichts durchgängig Rechnung getragen wird. Frage 8. Wie viele Absolventen eines Lehramtsstudiums (1. Staatsexamen) der vergangenen fünf Jahre verfügen über die Unterrichtsqualifikation Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache (bitte aufgeschlüsselt nach studiertem Lehramt)? Deutsch als Fremdsprache oder Zweitsprache kann an hessischen Universitäten nicht als Unterrichtsfach innerhalb der Ersten Staatsprüfung abgelegt werden. Für das Lehramt an Grundschulen und für das Lehramt an Gymnasien ist dies in den §§ 10 und 12 HLbG geregelt. Es bleiben die Möglichkeit einer Zusatzprüfung (bspw. beim Lehramt an Gymnasien einer Zusatzprüfung für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen) oder die Möglichkeit einer Erweiterungsprüfung zu einem bestehenden Lehramt. Nur an der Philipps-Universität Marburg kann grundständig in einem lehrerbildenden Studiengang mit dem Abschluss Erweiterungsprüfung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien das Erweiterungsfach DaF/DaZ studiert werden. Für die Prüfungsstelle der Universität Marburg liegen folgende Zahlen für eine Erweiterungsprüfung in DaF/DaZ für das Lehramt an Gymnasien vor: 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4380 Jahr Anzahl der Erweiterungsprüfungen 2012 19 2013 13 2014 46 2015 72 2016 119 Für die Prüfungsstelle Gießen liegen folgende Zahlen vor: Jahr Lehramt Grundschule Lehramt Hauptschulen und Realschulen Lehramt Gymnasium 2012 - 1 Erweiterungsprüfung - 2013 - - 1 Erweiterungsprüfung 2014 - - 1 Erweiterungsprüfung 2015 3 Erweiterungsprüfungen 1 Erweiterungsprüfungen/ 3 Zusatzprüfung - 2016 - 1 Erweiterungsprüfung/ 1 Zusatzprüfung 3 Erweiterungsprüfungen Anrechnungen aus anderen Studiengängen erfolgen an den Prüfungsstellen Marburg, Gießen oder über die Weiterbildung der Hessischen Lehrkräfteakademie. Wiesbaden, 20. Februar 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz