Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 12.01.2017 betreffend Ortsumgehung Felsberg und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Bereits mit der Kleinen Anfrage Drucksache 19/51 sowie mit der Drucksache 19/2239 wurde nach dem aktuellen Sachstand der Ortsumgehung Felsberg nachgefragt. Nachdem nun ein längerer Zeitraum vergangen ist, wird eine erneute Anfrage zum aktuellen Verfahrensstand gestellt. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der geplanten Ortsumgehung Felsberg? Das Baurecht wurde von der Stadt Felsberg durch ein Bebauungsplanverfahren geschaffen. Der Satzungsbeschluss ist am 16.07.2015 erfolgt. Wegen eines Formfehlers bei der Bekanntmachung musste der Satzungsbeschluss am 10.03.2016 wiederholt werden. Gegen den Beschluss läuft seit dem 26.10.2015 ein Normenkontrollverfahren. Wann der Verwaltungsgerichtshof über das Verfahren entscheidet, ist nicht bekannt. Frage 2. Liegen alle planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ortsumgehung Felsberg vor? Ja, abgesehen vom Baurecht. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 3. Liegen die eigentumsrechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung der entsprechenden Grundstücke vor? Nachdem der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans dem Land Hessen vorlag, wurde von Hessen Mobil im September 2015 beim Regierungspräsidium Kassel die Flurbereinigung angeregt. Das Regierungspräsidium Kassel hat im November 2015 beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) die Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens für die Maßnahme beantragt . Frage 4. Wann ist mit einer realistischen zeitlichen Umsetzung der Ortsumgehung zu rechnen? Ein konkreter Zeitpunkt des Baubeginns kann derzeit nicht genannt werden, da der Stadt Felsberg an Rechtssicherheit im Normenkontrollverfahren gelegen ist und sie die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes abwarten will. Frage 5. Wer trägt die Kosten für den Bau der Ortsumgehung Felsberg und in welcher Höhe sind diese Kosten veranschlagt? Zwischen dem Land Hessen und der Stadt Felsberg wurde am 29.09.2015 eine Vereinbarung im Rahmen des Hessischen Kommunalinteressenmodells II geschlossen. Eingegangen am 17. Februar 2017 · Bearbeitet am 20. Februar 2017 · Ausgegeben am 24. Februar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4395 17. 02. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4395 Danach finanziert die Stadt Felsberg die Baukosten der Maßnahme vor. Das Land Hessen als Baulastträger hat sich verpflichtet, den vorfinanzierten Kostenanteil des Landes in zehn gleichen Jahresraten zurückzuzahlen. Die Kosten der Maßnahme sind mit 5,113 Mio. € (brutto) veranschlagt . Wiesbaden, 6. Februar 2017 Tarek Al-Wazir