Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 13.01.2017 betreffend Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 7 in der Gemarkung Guxhagen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Lärmbelastungen für die Anwohner entlang der Bundesautobahn 7 zwischen Melsungen und Kassel haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Insbesondere auch die Anwohner aus dem Bereich der Gemarkung Guxhagen klagen über die zunehmenden Lärmquellen nicht nur durch die A 7, sondern auch durch die ICE-Strecke und die B 83. Geschwindigkeitsbeschränkungen und damit weniger Lärm, insbesondere für den Bereich zwischen der Anschlussstelle Guxhagen und dem Autobahndreieck Kassel-Süd könnten schon für Entlastungen, die auch kurzfristig umzusetzen wären, sorgen. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL) prüft zur Zeit aufgrund einer Anfrage der Gemeinde Guxhagen vom Juli 2016 die Lärmsituation in deren Gemeindegebiet entlang der A 7, um entsprechende Lärmschutzmaßnahmen umsetzen zu können. Nach der Lärmberechnung vom 25.08.2016 von Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement , bei der die Verkehrszahlen 2010 zugrunde gelegt worden sind, ist davon auszugehen, dass aufgrund der deutlichen Unterschreitung der maßgeblichen Richtwerte die Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen aufgrund der bundesgesetzlichen Regelungen rechtssicher nicht möglich ist. Allerdings kommt bereits unter Verwendung der Verkehrszahlen 2010 eine Verbesserung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen - insbesondere durch eine Erweiterung des bestehenden Lärmschutzwalls - in Betracht. Die Ausgestaltung dieser aktiven Schallschutzmaßnahmen ist aktuell Gegenstand von weiterführenden Untersuchungen in einem Lärmsanierungsverfahren . Diese Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, da die Zahlen aus der Verkehrszählung 2015 vom Bund erst im Februar 2017 übermittelt wurden. Mit dem abschließenden Ergebnis des Lärmsanierungsverfahrens ist Ende März 2017 zu rechnen. Gleiches gilt für die nochmalige Überprüfung der Möglichkeit einer rechtssicheren Anordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen unter Zugrundelegung der Verkehrszahlen 2015. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist die Lärmsituation entlang der BAB 7, insbesondere im Bereich der Gemarkung Guxhagen der Landesregierung bekannt? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2. Welche konkreten Maßnahmen, um die Lärmbelastung für die Bewohner im Bereich der Gemarkung Guxhagen erträglicher zu machen, ist die Landesregierung bereit, zu ergreifen? Die Landesregierung ist bereit, zur Verbesserung der Lärmsituation im Bereich von Guxhagen aktive Lärmschutzmaßnahmen, wie etwa die Verlängerung des Lärmschutzwalls und den Bau einer Lärmschutzwand - unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Bundes - umzusetzen. Bezüglich der Einzelheiten ist das Ergebnis des Lärmsanierungsverfahrens abzuwarten. Eingegangen am 7. März 2017 · Bearbeitet am 8. März 2017 · Ausgegeben am 10. März 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4401 07. 03. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4401 Frage 3. Liegen der Hessischen Landesregierung Lärmmessungen über die Lärmbelastung der Anwohner in dem Streckenabschnitt der BAB 7 in der Gemarkung Guxhagen vor? Straßenverkehrslärm wird in Deutschland rechtsverbindlich nicht gemessen, sondern computergestützt mit Schallausbreitungsprogrammen berechnet. Lärmmessungen stellen im Gegensatz zu Berechnungen immer nur eine Momentaufnahme der Geräuschsituation dar, die von Umweltund sonstigen Messbedingungen beeinflusst wird und darüber hinaus nicht repräsentativ für den Jahresverlauf ist. Als wissenschaftlich anerkannt gilt, dass die einschlägigen Berechnungsverfahren zur Ermittlung der Lärmbelastung aus dem Straßenbereich die Lärmimmissionen generell zu Gunsten der Betroffenen überschätzen und diesen damit einen höheren Schutzanspruch einräumen . Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 4. Ist die Hessische Landesregierung bereit, kurzfristig Maßnahmen zu ergreifen, um die doch erheblichen Lärmbelastungen der Anwohner nachhaltig zu reduzieren auch mit Maßnahmen, wie Tempobeschränkungen auf Tempo 100 km/h? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Wiesbaden, 24. Februar 2017 Tarek Al-Wazir