Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 12.01.2017 betreffend Landesstraßenbau in Hessen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Die Hessische Landesregierung hatte angekündigt, dass eine Zustandsbewertung der hessischen Landesstraßen im Jahr 2016 erfolgen soll. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Liegt eine Zustandsbewertung der hessischen Landesstraßen vor? Falls ja, ist die Landesregierung bereit, diese Bewertung zu veröffentlichen? Der Straßenzustandsbewertung liegt eine technische Erfassung des gesamten hessischen Landestraßennetzes im Jahr 2016 zu Grunde. Die aufgenommenen Daten werden zurzeit aufbereitet und qualitätsgeprüft. Die Ergebnisse liegen in den nächsten Wochen zur Veröffentlichung vor. Frage 2. Die Ortsdurchfahrt Wabern-Niedermöllrich im Zuge der Landesstraße 3426 ist sanierungsbedürftig . Wann und in welchem Jahr ist mit dem Ausbau dieser Landesstraße zu rechnen? Da im Zuge der Sanierung der Ortsdurchfahrt Wabern-Niedermöllrich eine Hangstützwand erneuert werden muss, sind vorbereitende Planungsleistungen zu erbringen, so dass zum aktuellen Stand eine mittelfristige Einplanung in das Landesstraßenbauprogramm für das Jahr 2021 vorgenommen wurde. Frage 3. Die Landesstraße zwischen Felsberg-Lohre und Wabern-Niedermöllrich befindet sich ebenfalls in einem schlechten Fahrbahnzustand. Ist der Landesregierung dieser Umstand bekannt? Falls ja, wann ist mit einer Sanierung dieser Landesstraße zu rechnen? Der Zustand der L 3426 zwischen Felsberg-Lohre und Wabern-Niedermöllrich ist der Landesregierung bekannt. Das genannte Projekt ist derzeit nicht Bestandteil der Sanierungsoffensive 2016-2022. Der Sanierungsstau hat sich über Jahrzehnte aufgebaut. Da nicht alle Strecken gleichzeitig saniert werden können, wurden alle Streckenabschnitte, bei denen aus fachlicher Sicht Handlungsbedarf festgestellt wurde, in einem Verfahren bewertet, um die dringlichsten Vorhaben nach objektiven fachlichen Kriterien zu ermitteln. Dazu wurde das gesamte Netz hinsichtlich der Verkehrssicherheit, der Verkehrsbedeutung der Strecken, der Verkehrsqualität und der Umfeldsituation sowie des Straßenzustandes bewertet. Dies bedeutet, dass allein ein schlechter Straßenzustand nicht automatisch zu einer hohen Dringlichkeit führt. Für die L 3426 zwischen Felsberg-Lohre und Wabern-Niedermöllrich konnte keine ausreichende Dringlichkeit festgestellt werden, so dass eine Erneuerung der Strecke erst nach dem Jahr 2022 vorgesehen ist. Sollte sich der Fahrbahnzustand der Landesstraße in den nächsten Jahren schlechter entwickeln als angenommen, so wird dieser erneut fachlich bewertet und gegebenenfalls bei der Aufstellung des jährlichen Landesstraßenbauprogramms berücksichtigt. Unabhängig vom Sanierungszeitpunkt der L 3426 zwischen Felsberg-Lohre und Wabern- Niedermöllrich wird der verkehrssichere Zustand im Rahmen des regulären Straßenbetriebsdienstes durch Hessen Mobil sichergestellt. Wiesbaden, 6. Februar 2017 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 14. Februar 2017 · Bearbeitet am 15. Februar 2017 · Ausgegeben am 17. Februar 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4402 14. 02. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG