Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Hofmann, Grumbach, Kummer, Waschke, Weiß, Özgüven (SPD) und Fraktion betreffend Opferschutz in Hessen Drucksache 19/4417 Vorbemerkung der Landesregierung: Der Schutz der Menschen vor Straftaten ist eine Kernaufgabe der Hessischen Landesregierung. Sicherheit und Schutz gehören zu den grundsätzlichen Gewährleistungen, die der Staat für seine Bürger zu erbringen hat. Schließlich zieht ein demokratisches Gemeinwesen seine Legitimation nicht unwesentlich daraus, dass es die Sicherheit, die Freiheit und die Entfaltungsmöglichkeiten seiner Bürger schützt. Damit sind Opferschutz und Opferhilfe - von der konkreten Hilfestellung im Einzelfall bis hin zu Maßnahmen mit langfristig ausgelegtem präventivem Charakter - zentrale Aufgaben allen staatlichen und gesellschaftlichen Handelns. Ausgehend von dem Verständnis, dass Kriminalprävention als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu sehen ist, wird in Hessen flächendeckend Präventionsarbeit geleistet, die jeweils örtlich verankert ist, um nah an den Betroffenen und ihrem Umfeld tätig sein zu können. Ebenso dürfen die Bemühungen von Polizei und Justiz nicht nur auf die Tataufklärung und den Täter gerichtet sein. Auch und gerade die Opfer von Straftaten bedürfen der Aufmerksamkeit und des besonderen Schutzes des Rechtsstaates, ohne dass dabei die - für einen Rechtsstaat ebenso elementare - Gewährung von Beschuldigtenrechten leidet. Opferschutz muss im Bereich der strafrechtlichen Verfahren vor allem auf zwei Ebenen gewährleistet werden. Zum einen gilt es, die Position der Opfer im Strafverfahren selbst zu verbessern, zum anderen ist es ausgesprochen wichtig, die Betreuung von Opfern auch außerhalb des Strafprozesses sicherzustellen. Was den Bereich der strafprozessualen Stellung des Opfers angeht, macht sich Hessen seit Jahrzehnten für gesetzliche Verbesserungen auf Bundesebene stark. Diese Bemühungen haben mit dazu beigetragen, dass 2004 das 1., 2009 das 2. und 2016 das 3. Opferrechtsreformgesetz in Kraft getreten sind und damit die Rechtsposition des Verletzten deutlich verbessert wurde. Mit dem Opferrechtsreformgesetz vom 24. Juni 2004 wurde die Rechtsstellung des Verletzten im Strafverfahren systematisch verbessert: Die Informationsrechte wurden erweitert, die Belastungen für Zeugen reduziert, eine verbesserte Schadenswiedergutmachung und eine verstärkte Einbindung in das Verfahren ermöglicht. Der Katalog zur Berechtigung zur Nebenklage wurde erweitert und auch nahen Angehörigen von Verletzten das Recht eingeräumt, einen anwaltlichen Nebenklagevertreter auf Staatskosten bestellen zu lassen. Wichtige Änderungen erfuhr auch das Adhäsionsverfahren. Die Möglichkeit des Gerichts, von einer Entscheidung abzusehen, wurde im Interesse der Opfer beschränkt und diesbezügliche Rechtsmittel des Adhäsionsklägers in § 406a StPO geregelt. Das 2. Opferrechtsreformgesetz vom 29. Juli 2009 erweiterte die gesetzgeberischen Maßnahmen zur Verbesserung der Rechte von Verletzten noch einmal deutlich. Es sah dabei eine weitere Stärkung der Rechte der Opfer und Zeugen von Straftaten insbesondere in drei zentralen Bereichen vor: 1. Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte des Verletzten mit weiterer Ausprägung der Nebenklage, 2. Heraufsetzung der Schutzaltersgrenze für Kinder und Jugendliche, die Opfer von Straftaten geworden sind oder als Zeugen aussagen müssen, von 16 auf 18 Jahre und 3. Verbesserung der Rechtsstellung der Zeugen mit einer Vereinfachung der Beiordnung eines Rechtsanwalts. Eingegangen am 1. Juni 2017 · Ausgegeben am 9. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4969 01. 06. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 Mit dem 3. Opferrechtsreformgesetz vom 21. Dezember 2015 wurde ein weiterer wichtiger Schritt unternommen, um noch einmal den Schutzstandard für die Opfer zu erhöhen. Zum einen wurden die Verpflichtungen der Bundesrepublik aus der Richtlinie 2012/29/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 über die Mindeststandards für die Rechte , die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten umgesetzt. Zum anderen wurde mit dem neuen § 406g StPO die psychosoziale Prozessbegleitung in den Strafprozess eingeführt. Hessen hat in der Vergangenheit bereits einen hohen Schutzstandard im Bereich des Opferschutzes erreicht. Die Richtlinie hat daher nur in Teilbereichen einen Umsetzungsbedarf ausgelöst, vornehmlich bei den Verfahrens- und Informationsrechten. Dazu gehört auch die Einführung der psychosozialen Prozessbegleitung, mit der besonders schutzbedürftige Opfer auf Antrag die Möglichkeit erhalten, vor, während und nach der Hauptverhandlung professionell begleitet zu werden. Dies betrifft insbesondere Kinder und Jugendliche, die Opfer schwerer Sexual- oder Gewaltdelikte geworden sind. Sie haben einen Rechtsanspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Für andere Opfer von schweren Gewalt- und Sexualstraftaten soll das Gericht nach Lage des Einzelfalls entscheiden, ob eine psychosoziale Prozessbegleitung bestellt werden kann. Auch auf der Ebene des materiellen Strafrechts konnte die Landesregierung entscheidende Impulse geben, den Schutz der Opfer zu verbessern. Beispielhaft kann hier die hessische Gesetzesinitiative zur Schaffung eines eigenständigen Straftatbestandes gegen schwere Belästigungen ("Stalking") benannt werden, die letztlich in der Schaffung der neuen Strafvorschrift des § 238 StGB (Nachstellung) mündete. Heute ist dieser Straftatbestand aus der Praxis nicht mehr wegzudenken . Auch die Initiative zur Verschärfung des Stalking-Tatbestandes zum verbesserten Schutz für Opfer von Stalking ging von der Hessischen Landesregierung aus und mündete in dem Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen. Das Gesetz ist am 10. März 2017 in Kraft getreten. Künftig wird es für die Strafbarkeit ausreichen, wenn Handlungen des Täters objektiv geeignet sind, beim Opfer Beeinträchtigungen hervorzurufen . Mindestens genauso wichtig ist die Sicherstellung des Opferschutzes auf der Ebene der Opferberatung und Opferbetreuung außerhalb des Strafprozesses. Die völlig unvermittelt von der Straftat betroffenen Opfer fühlen sich nach der Tat oftmals hilflos und allein gelassen. Sie benötigen Hilfe bei der Verarbeitung der für sie schrecklichen Geschehnisse und Informationen darüber, welche Hilfsmöglichkeiten es für sie gibt. In Hessen besteht hierfür ein gut ausgebautes Netz von Opferberatungsstellen, das bundesweit vorbildlich ist. Bereits 1992 wurde außerdem auf Vorschlag des hessischen Justizministeriums durch die Hessische Landesregierung der Landespräventionsrat eingerichtet, da erkannt wurde, dass Kriminalitätsverhütung eine gesellschaftliche Aufgabe darstellt, die umso eher gelingen kann, wenn eine enge und abgestimmte Zusammenarbeit der mit der Verhütung von Straftaten befassten Behörden mit den die Arbeits-, Sozial-, Bildungs- und Wohnungspolitik gestaltenden Stellen sowie vielen gesellschaftlichen Kräften gewährleistet ist. Dem Landespräventionsrat gehören derzeit 34 Personen an, die bei gesellschaftlichen und nicht staatlichen Organisationen wie Religionsgemeinschaften, Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften , Wirtschaftsverbänden, beim Landessportbund und anderen Institutionen tätig sind. Darüber hinaus sind Mitarbeiter des Justiz-, Innen-, Kultus- und Sozial- sowie des für die Wohnungsbaupolitik zuständigen Ministeriums beteiligt. Der Landespräventionsrat legt Berichte über seine Arbeit vor. Der zwölfte Bericht wurde Ende 2016 herausgegeben. Der Rat ist mit einer Homepage im Internet vertreten, die Adresse lautet http://www.landespraeventionsrat.hessen.de. Hier finden sich Informationen über den Landespräventionsrat , seine Mitglieder und Arbeitsgruppen sowie über hessische Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Landespräventionsrat. Der Landespräventionsrat hat vor allem immer wieder Maßnahmen zur primären Prävention - das ist die Veränderung derjenigen Bedingungen in der physischen und sozialen Umwelt, die die Begehung von Delikten begünstigen - angeregt. Es sind vor allem pädagogische Projekte angesprochen , die zum Ziel haben, frühzeitig Werte und Normen zu vermitteln, ein gewaltfreies und Privatsphäre und Eigentum anderer respektierendes Zusammenleben zu ermöglichen und dass auch die sich schon aus der Verfassung ergebenden Grundwerte der körperlichen Integrität und der Achtung der Persönlichkeit anderer ernst zu nehmen sind. Hier hat sich in den vergangenen Jahrzehnten eine Vielzahl von Projekten entwickelt. Überall wird der Schwerpunkt auf die Bewältigung von Konflikten durch Sprache und Dialog gesetzt, weil davon ausgegangen wird, dass Konflikte der Prüfstand für soziale Kompetenz sind. Insoweit wird im besten Sinne Primärprävention geleistet. Aber auch im Bereich der Sekundärprävention - hier ist u.a. die gesellschaftliche Integration von besonders kriminalitätsgefährdeten oder kriminalitätsanfälligen Gruppen angesprochen - Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 3 werden Maßnahmen ergriffen. So können insbesondere Projekte mit einem Bezug zu Mannschaftssportarten helfen, neue soziale Kontakte zu knüpfen, kooperatives Verhalten auszuprobieren und einzuüben und damit etwas zu lernen, was gewaltpräventive Wirkung hat. Schließlich gibt es auch eine Vielzahl von Projekten, die tertiäre Kriminalprävention - d.h. die Prävention, die auf das Verhindern von Rückfallkriminalität ausgerichtet ist - im Blick haben. Die Landesregierung unternimmt erhebliche Anstrengungen im Bereich der frühen Prävention für Kinder ab dem Säuglingsalter, die der Primärprävention zuzurechnen sind. Ziel ist, Eltern bei der Bewältigung neuer Stressfaktoren nach der Geburt eines Kindes zu stärken, um einer Überforderung vorzubeugen und Säuglinge und Kinder vor Gewalt, Misshandlung und Vernachlässigung zu schützen. Ein Beispiel für sekundäre Präventionsmaßnahmen in Hessen ist die Bildung von multiprofessionellen und multi-institutionellen Netzwerken. Hessen verfügt über eine reiche Vernetzung auf lokaler, regionaler, zum Teil überregionaler Ebene, auf der Landesebene sowie auf internationaler Ebene. Hier werden Kompetenzen zusammengeführt, über die keine der beteiligten Institutionen allein verfügt. Dadurch findet eine regelmäßige und kritische Beleuchtung der Problemlagen statt, die eine kreative Lösungssuche gewährleistet und den Weg zu neuen Kooperationsformen ebnet. Im Bereich der Vermeidung und Bekämpfung der häuslichen Gewalt ist schließlich als Beispiel tertiärer Prävention die Täterarbeit zu nennen, die in enger Kooperation mit dem Frauenschutzsystem und anderen Beratungseinrichtungen erfolgt, die den Schutz der von Gewalt betroffenen Partnerin und ihren Kindern sicherstellen. Der Landespräventionsrat beschäftigt sich derzeit in bis zu elf Arbeitsgruppen mit Themen wie zum Beispiel "Gewalt und Minderheiten", "Gewalt im häuslichen Bereich", "Prävention für ältere Menschen", "Jugendkriminalität", "Gewalt im öffentlichen Raum bei Schülerinnen und Schülern", "Kinderschutz", "Sport und Prävention" und "Suchtprävention". Eine wesentliche Aufgabe begreift der Landespräventionsrat in der Anregung und Unterstützung der Präventionsarbeit vor Ort in den über 170 kommunalen Gremien und Projekten in Hessen. Die Arbeitsgruppen des Landespräventionsrates suchen immer wieder den Kontakt zu den örtlichen Präventionsgremien. Darüber hinaus haben sich die jährlichen Treffen mit den kommunalen Gremien als feste Organisationsform etabliert. Im Juni 2016 konnte zum zehnten Mal der Hessische Präventionspreis vergeben werden. Mit diesem Preis sollen kriminalpräventive Projekte in Hessen unterstützt werden, die Vorbildfunktion besitzen und von Präventionsgremien zur Problembewältigung bei übereinstimmender Problemlage übernommen werden können. Eine Kommission, der auch der Arbeitsausschuss der Sachverständigenkommission für Kriminalprävention angehört, entscheidet über die Vergabe des Preises. Insgesamt ist Hessen damit in der primären, sekundären und tertiären Prävention gut aufgestellt. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Große Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport und dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: I. Allgemeine Opferhilfe Frage 1 Welche allgemeinen Maßnahmen ergreift die Hessische Landesregierung, um die Situation von Kriminalitätsopfern zu verbessern und ihnen geeignete Hilfe anzubieten? Bitte aufschlüsseln nach allgemeinen Maßnahmen sowie nach konkreten Maßnahmen für unterschiedliche Deliktsarten. Kriminalprävention und Opferschutz haben für die hessische Landesregierung einen sehr hohen Stellenwert. Opferschutz und Opferhilfe sind unverzichtbare Bestandteile der Kriminalprävention . Seitens der hessischen Polizei wurde in den letzten Jahren eine Vielzahl von Maßnahmen umgesetzt, die dem Opferschutz dienen. Die "Präventionsoffensive Hessen", welche im Jahr 2008 durchgeführt wurde, umfasste neben der Schaffung und Stärkung von Präventionsdienststellen auch umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Opferschutzes und der Opferhilfe bei der Polizei: - Das Hessische Landeskriminalamt setzte Landesopferschutzbeauftragte mit landesweiten Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben ein, - die Polizeipräsidien richteten Opferschutzbeauftragte mit zentralen Koordinations-, Vernetzungs -, Unterstützungs- und Schulungsaufgaben ein, 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 - die Polizeidirektionen haben Opferschutzkoordinatoren zur Unterstützung des Opferschutzbeauftragten und der polizeilichen Basis beauftragt und - dezentraler Opferschutz ist grundsätzlich auch Aufgabe der polizeilichen Basis, - Verstärkung der Opferschutzaspekte in der polizeilichen Ausbildung. Erfahrungen der Hilfeeinrichtungen belegten, dass Opfer noch viel zu häufig eine Kontaktaufnahme zu Opferhilfeinstitutionen von sich aus scheuen, auch wenn sie von der Polizei auf diese Möglichkeit hingewiesen werden. Insofern kommt der Polizei im Rahmen der Erstbefassung mit den Opfern eine wichtige Rolle zu. Um dieser optimal gerecht zu werden, wurde für Opfer von Gewalttaten bereits 2005 in Abstimmung mit dem Landesversorgungsamt das Formblatt "Opfermeldung Versorgungsamt", inzwischen Kurzantrag "Übersendung von Daten zum polizeilichen Ermittlungsverfahren und des Antrags der/des Geschädigten auf Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz ", entwickelt. Damit wird Opfern, nach einer Straftat mit erheblichen physischen bzw. psychischen Verletzungen, der Zugang zu Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz erheblich erleichtert. Mit der Unterschrift der Opfer auf diesem Formblatt meldet die Polizei die Daten an das Versorgungsamt weiter, das von sich aus Kontakt mit dem Opfer aufnimmt und den Anspruch auf Leistungen prüft. Basierend auf den Standards für die polizeiliche Prävention beschreibt die Rahmenkonzeption "Opferschutz" der hessischen Polizei Aufgaben, Zuständigkeiten sowie Möglichkeiten des polizeilichen Opferschutzes und gibt damit einen das Thema umspannenden, einheitlichen Rahmen vor. Der Leitfaden "Professioneller Umgang mit Opfern und Zeugen" für die hessische Polizei ist eine Anlage der Rahmenkonzeption. Aufbauend auf dieser, beinhaltet er die aktuellen Opferrechte und Entschädigungsmöglichkeiten sowie Verhaltensempfehlungen zum Umgang mit Zeugen und Opfern. Dabei werden besondere Sachverhalte, Deliktsbereiche und Opfergruppen berücksichtigt . Der polizeiliche Opferschutz besteht dabei aus drei Säulen. 1. Gefahrenabwehrmaßnahmen, 2. Professioneller Umgang, 3. Information über Rechte. 1. Gefahrenabwehrmaßnahmen: Der polizeiliche Opferschutz schließt sämtliche Gefahrenabwehrmaßnahmen, insbesondere die des ersten Angriffs, zum Schutz der Zeugen, der Geschädigten und deren Angehörigen /Hinterbliebenen ein. Hierunter fallen z.B. die Absicherung einer Unfallstelle oder eines Schadens- bzw. Tatortes, das Aussprechen von Platzverweisen oder die Ingewahrsamnahme von störenden Personen sowie der Schutz der Privatsphäre von Opfern und Angehörigen. 2. Professioneller Umgang: Ein professioneller Umgang schließt den einfühlsamen Umgang mit Zeugen, Geschädigten und deren Angehörigen/Hinterbliebenen ein. 3. Informationen über Rechte: Die Polizei ist gemäß §§ 406i ff. StPO verpflichtet, Geschädigte auf ihre Befugnisse hinzuweisen . Dies hat möglichst frühzeitig, regelmäßig schriftlich und soweit möglich in einer für sie verständlichen Sprache zu erfolgen. Die Justizminister der Länder haben das Merkblatt für Verletzte und Geschädigte im Strafverfahren erstellt. Es ist bundesweit einheitlich und in mehrere Sprachen übersetzt. Es wird in jedem Fall ausgehändigt. Neben dem polizeilichen Opferschutz benötigen Opfer oft eine weiterführende Hilfe. Daher ist es Aufgabe der Polizei, Opfer und Angehörige auf Fachberatungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen hinzuweisen und ggf. andere Behörden mit einzubeziehen. Die Opferschutzbeauftragten der Polizeipräsidien haben gemeinsam mit dem Hessischen Landeskriminalamt eine recherchefähige Datenbank "Opferhilfeeinrichtungen" erstellt, auf die jede/r Polizeibeamte/in über die polizeiliche IT-Infrastruktur zugreifen kann. Darüber hinaus verfügt Hessen über ein - bundesweit vorbildliches und mittlerweile weltweit nachgefragtes - flächendeckend ausgebautes Netz von Opferberatungsstellen, durch welche Opfer und Zeugen von Straftaten sowie mittelbar Betroffene kostenlos durch hierfür speziell geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten werden: Hanauer Hilfe Opfer- und Zeugenhilfe Hanau e.V. Salzstr. 11 63450 Hanau 06181/24871 www.Hanauer-Hilfe.de Gießener Hilfe Opfer- und Zeugenhilfe Gießen e.V. Ostanlage 21 35390 Gießen 0641/97 22 50 www.giessener-hilfe.de Kasseler Hilfe Opfer- und Zeugenhilfe Kassel e.V. Wilhelmshöher Allee 101 34121 Kassel 0561/28 20 70 www.kasseler-hilfe.de Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 5 Wiesbadener Hilfe Opfer- und Zeugenhilfe Wiesbaden e.V. Marktstraße 32 65183 Wiesbaden 0611/308 2324 www.wiesbadener-hilfe.de Trauma- und Opferzentrum Frankfurt am Main e.V. Zeil 81 60313 Frankfurt am Main 069/21655828 www.trauma-undopferzentrum.de Opferhilfe Limburg-Weilburg e.V. Postfach 1503 65534 Limburg 06431/45045 Diese Opferhilfeeinrichtungen beraten und unterstützen Opfer und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen. Die Unterstützung erfolgt unabhängig davon, um welche Deliktsart es sich handelt und ob die Betroffenen Anzeige erstattet haben. Die Beratung ist kostenlos und absolut vertraulich. Neben praktischen Hilfestellungen (Behördengänge und Begleitung zum Gericht) und psychologischer Beratung geht es vor allem auch darum, den Opfern das Gefühl zu geben, dass sie nicht allein gelassen werden. Die allgemeinen Opferberatungsstellen wurden als Netzwerkvereine gegründet und arbeiten eng mit den spezialisierten Fachberatungsstellen vor Ort zusammen. In Hessen gibt es zahlreiche, auf bestimmte Opfergruppen oder Deliktarten spezialisierte Fachberatungsstellen. Diese werden anteilig aus kommunalisierten Mitteln finanziert. Es handelt sich um Fachberatungsstellen z.B. für Opfer von sexuellem Missbrauch oder von Menschenhandel. Eine Übersicht über die Fachberatungsstellen ist in der Antwort zu Frage VIII.1 dargestellt. Um der schwierigen Situation der Zeugen vor Gericht gerecht zu werden, hat Hessen als erstes Bundesland bereits 1987 - d.h. lange vor der zum 1. Januar 2017 in Kraft getretenen gesetzlichen Regelung zur psychosozialen Prozessbegleitung - auf diese Problemstellungen mit der Schaffung einer speziellen Einrichtung in Gerichten für Zeugen und Gerichtsbesucher reagiert. Dadurch wird die Zeugensituation in den Gerichtsgebäuden für die Betroffenen verbessert. Dieses Angebot setzt keinen Antrag voraus und steht allen Opfern und/oder Zeugen zur Verfügung. Zuerst wurde eine Zeugenbetreuung beim Landgericht in Limburg eingerichtet, 1993 kam die Zeugenbetreuung beim Landgericht Frankfurt am Main dazu, ausgestattet mit Fachberaterstellen. Zeugenberatung beim Landgericht Frankfurt am Main Gebäude E Gerichtsstr. 2 069/1367-2636 60313 Frankfurt am Main Zeugenberatung beim Landgericht Limburg Schiede 14 65549 Limburg 06431/2908-116 Die Zeugenbetreuer stehen diesen Personen in der Zeugensituation zur Seite, indem sie beruhigen, informieren und als Ansprechpartner vor, während und nach der Verhandlung zur Verfügung stehen . Außerdem vermittelt der Zeugenbetreuer gegebenenfalls Kontakte zu anderen Hilfseinrichtungen . Seither wird das erfolgreiche Programm der betreuten Zeugenzimmer - mit finanzieller Unterstützung durch das Justizressort - stetig ausgeweitet. So ist z.B. im Justizzentrum Wiesbaden in Zusammenarbeit mit der Wiesbadener Hilfe ein betreutes Zeugenzimmer eingerichtet, desgleichen in Gießen in Zusammenarbeit mit der Gießener Hilfe und in Hanau in Zusammenarbeit mit der Hanauer Hilfe und - als einer der ersten und architektonisch beispielhaft - das Zeugenzimmer im Justizzentrum in Kassel in Zusammenarbeit mit der Kasseler Hilfe. Zu den Hilfsangeboten gehört auch das flächendeckende Netz an Vermittlungsstellen für den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) im allgemeinen Strafrecht. Beim Täter-Opfer-Ausgleich soll einerseits das Interesse des Opfers an einem sachgerechten Ausgleich seiner erlittenen Schäden angemessen berücksichtigt und befriedigt werden; andererseits soll dem Täter seine ganz persönliche Verantwortung für die von ihm verursachten Schäden im besonderen Maße verdeutlicht werden. Dies soll durch eine mithilfe eines Vermittlers getroffene verbindliche Vereinbarung zwischen Opfer und Täter erreicht werden. Hierdurch können überdies dem Opfer ein Zivilrechtsstreit und eine Vernehmung als Zeuge erspart bleiben. Insoweit ist der Täter-Opfer- Ausgleich ein wichtiger Baustein in der Opferhilfe. Der Täter-Opfer-Ausgleich bei erwachsenen Tätern wird derzeit in den einzelnen Landgerichtsbezirken von folgenden Einrichtungen durchgeführt: LG-Bezirk Vermittlungsstelle Art der Durchführung Darmstadt Diakonisches Werk Darmstadt Freier Träger, ein Konfliktberater 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 Frankfurt am Main Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main Freier Träger, ein Konfliktberater Fulda Gerichtshilfe Gerichtshilfe Gießen Opferhilfe Gießen Freier Träger, ein Konfliktberater Hanau Opferhilfe Hanau Freier Träger, ein Konfliktberater Kassel Gerichtshilfe Gerichtshilfe, ein Konfliktberater Limburg Opferhilfe Limburg-Weilburg Freier Träger, ein Konfliktberater Marburg Jugendkonflikthilfe Marburg Freier Träger, ein Konfliktberater Wiesbaden Opferhilfe Wiesbaden Freier Träger, ein Konfliktberater Gewalt in Partnerschaften (häusliche Gewalt) ist kein neues, aber ein anhaltendes und ungelöstes soziales Problem, von dem sowohl weibliche als auch männliche Opfer betroffen sind. Einer Studie aus dem Jahr 2004 zufolge hat jede vierte Frau im Alter zwischen 16 und 85 Jahren durch aktuelle oder frühere Beziehungspartner körperlicher Angriffe ein- oder mehrmals erlebt (Anlage 9, vgl. Antwort zu Frage VII.1). Gemäß der Polizeilichen Kriminalstatistik werden in Hessen jährlich rund 7.500 Fälle von häuslicher Gewalt erfasst, ein Delikt mit hoher Dunkelziffer . Damit häuslicher Gewalt professionell und konsequent entgegengetreten werden kann, müssen Präventions-, Schutz- und Interventionsmaßnahmen aller beteiligten Einrichtungen und Behörden gut miteinander abgestimmt werden. In der Arbeitsgruppe II (häusliche Gewalt) des hessischen Landespräventionsrates wurde der erste Landesaktionsplan des Landes Hessen gegen häusliche Gewalt entworfen und mit Kabinettbeschluss vom 29. November 2004 beschlossen. Zur Umsetzung des Landesaktionsplans wurde 2006 aus Landesmitteln eine Landeskoordinierungsstelle eingerichtet, "die regionale Initiativen unterstützt und die fachliche Qualität von Intervention und Hilfe durch Informationen sowie landesweite Fortbildungen für die Bereiche des Innern, der Justiz, der Gesundheitsversorgung und der Jugendhilfe mit sichert" (Landesaktionsplan ). Die Aufgaben der Landeskoordinierungsstelle beim Hessischen Ministerium der Justiz sind kurz zusammengefasst: - Öffentlichkeitsarbeit mit dem Ziel der Aufklärung und Information, - Koordinierung der Umsetzung des Landesaktionsplans, - Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit aller mit dem Phänomen befassten Berufsgruppen durch Vernetzungstreffen wie z.B. die zwei runden Tische, - Durchführung regelmäßiger und bedarfsgerechter Fortbildungen. Der 2. Landesaktionsplan erfolgte mit Kabinettbeschluss vom 12. September 2011 mit folgenden Zielen: - Verstetigung des bereits Erreichten, - Ausbau der angestrebten bedarfsgerechten Versorgung, - Schaffung eines niedrigschwelligen Zugangs zu den vielfältigen Hilfsmöglichkeiten für Frauen, Kinder und Männer bei differenzierten Hilfsangeboten, - Ausbau der Täterberatung. Frage 2 Plant die Landesregierung eine Erweiterung des Maßnahmenkatalogs, um die Situation von Kriminalitätsopfern zu verbessern und ihnen geeignete Hilfe anzubieten? Falls ja, bitte aufschlüsseln nach allgemeinen Maßnahmen sowie nach konkreten Maßnahmen für unterschiedliche Deliktsarten. Hessen verfügt über ein Netz von professionellen Opferberatungsstellen, das weiter ausgebaut werden soll. Im Jahr 2017 ist in Fulda und in Darmstadt der Aufbau weiterer Beratungsstellen geplant. Der Ausbau soll nach dem bewährten Modell erfolgen. Die geplanten Opferhilfen sollen auch als Verbandsverein gegründet werden, in dem die Vorstandsmitglieder der Vereine ehrenamtlich und die professionellen Opferberater hauptamtlich tätig sind. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 7 Seit dem 1. Januar 2017 ist das Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG) in Kraft (Anlage 1). Die Umsetzung in Hessen erfolgt mit dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbGHAG) vom 15. September 2016 (Anlage 2) und mit der Verordnung zur Regelung der Aus- oder Weiterbildung auf dem Gebiet der psychosozialen Prozessbegleitung vom 22. November 2016 (Anlage 3). Dementsprechend wird die psychosoziale Prozessbegleitung in Hessen vorrangig als einrichtungsorientierte Maßnahme umgesetzt, d.h. der psychosoziale Prozessbegleiter sollte Mitarbeiter bei einer entsprechenden Beratungsstelle in Hessen sein. Hierzu sollen die Zuwendungsmittel für diese Einrichtungen dem erweiterten Aufgabengebiet angepasst werden. II. Opferbegleitung im Rahmen des Strafverfahrens Frage 1 Inwiefern wird in Hessen der Schutz der Opfer im Vorfeld von Strafverfahren sichergestellt? Frage 1.1 Werden Informationsgespräche durchgeführt? Falls ja, finden diese in der Regel oder nur in Ausnahmefällen statt und von wem werden sie durchgeführt? Frage 1.2 Existieren Angebote zur Kontaktaufnahme und ggf. Begleitung zu den Behörden? Falls ja, von wem? Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Wie in der Beantwortung zur Frage I.1 bereits ausgeführt, verfügt Hessen über ein Netz von Opferberatungsstellen , durch welche Opfer und Zeugen von Straftaten sowie mittelbar Betroffene kostenlos durch hierfür speziell geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten werden. Diese Opferhilfeeinrichtungen beraten und unterstützen Opfer und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige und Vertrauenspersonen. Die Unterstützung erfolgt unabhängig davon, um welche Deliktsart es sich handelt und ob die Betroffenen Anzeige erstattet haben. Die Beratung ist kostenlos und absolut vertraulich. Wie in der Antwort zu Frage I.1 ebenfalls bereits ausgeführt, ist die Polizei gemäß §§ 406i ff. StPO verpflichtet, Geschädigte auf ihre Befugnisse hinzuweisen. Sind Zeugen und Opfer der deutschen Sprache nicht mächtig, haben sie gemäß § 158 Abs. 4 StPO das Recht auf die "notwendige Hilfe bei der Verständigung", z.B. durch Dolmetscher. Opfer erhalten eine kurze schriftliche Bestätigung ihrer Strafanzeige. Zudem können sie gemäß § 406d StPO auf Antrag weitergehende Informationen über den Stand des jeweiligen Verfahrens erlangen . So wird ihnen auf Antrag mitgeteilt, wenn die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt hat. Sie werden auf Antrag darüber informiert, wann und wo die gerichtliche Verhandlung stattfindet und was dem bzw. der Angeklagten vorgeworfen wird. Zudem wird ihnen auf Antrag das Ergebnis des gerichtlichen Verfahrens mitgeteilt. Sie erhalten auf Antrag Informationen darüber, ob der bzw. die Beschuldigte oder Verurteilte in Haft ist. Weiterhin wird ihnen auf Antrag mitgeteilt , ob dem bzw. der Verurteilten verboten ist, Kontakt mit ihnen aufzunehmen. Zusätzlich können sie im Einzelfall beantragen, Auskünfte oder Kopien aus den Akten zu erhalten. Dies ist unter Umständen notwendig, um Schadenersatz oder Schmerzensgeld zu verlangen. Durch die Polizei werden Geschädigte über die Opferrechte und den weiteren Verlauf des Verfahrens informiert. Ihnen wird das bundesweit einheitliche "Merkblatt für Opfer einer Straftat" (ggf. in der jeweils benötigten Übersetzung) ausgehändigt (Anlage 4). Darüber hinaus werden sie auf Fachberatungsstellen und Opferhilfeeinrichtungen hingewiesen und ggf. bei der Kontaktaufnahme zu diesen unterstützt. Hierfür wurde eine polizeiinterne Datenbank angelegt, in welcher die Erreichbarkeiten der hessischen Opferhilfeeinrichtungen hinterlegt und für jeden Nutzer abrufbar sind. Wie bereits in der Antwort zu Frage I.1 geschildert, wurden im Rahmen der Präventionsoffensive bis in die Polizeidirektionen organisatorisch-personelle Maßnahmen getroffen , um die persönliche Kontaktaufnahme für Opfer weiter zu verbessern. Im Hinblick auf Opfer von häuslicher Gewalt ist in den Handlungsleitlinien der Polizei Folgendes ausgeführt: "5.1 Proaktiver Ansatz/Einwilligungserklärung Zur proaktiven Beratung der Opfer häuslicher Gewalt und Gewalt im sozialen Nahraum existieren unterschiedliche Fachstellen, die eine von dort initiierte Kontaktaufnahme mit dem Opfer und damit wichtige Unterstützungsleistungen anbieten. Das Opfer ist hierüber zu informieren. Sofern die Opfer häuslicher Gewalt mit einer solchen Kontaktaufnahme durch die Beratungsbzw . Interventionsstelle einverstanden sind, übermittelt die Polizei mit dem Formblatt 'Einwilligungserklärung ' die Daten an die zuständige Einrichtung." Die Handlungsleitlinien sind als Anlage 5 beigefügt. 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 Frage 1.3 Ist eine Betreuung in Krisen- und Notsituationen sichergestellt? Falls ja, durch wen? Ja. Über die in der Antwort zu den Fragen I.1 und II.1 genannten Möglichkeiten hinaus gibt es vor Ort unterschiedliche Betreuungsmöglichkeiten durch spezialisierte Fachberatungsstellen. Durch die Leitstellen der Polizei können die sachbearbeitenden Polizeibeamtinnen und -beamten jederzeit die Notfallseelsorge bzw. Kriseninterventionsteams anfordern, welche die Betreuung übernehmen. Daneben existiert mit dem OEG-Trauma-Netzwerk des Regierungspräsidiums Gießen (Netzwerk für die Soforthilfe und Betreuung von Opfern nach dem Opferentschädigungsgesetz ) eine weitere Ansprechstelle. Handelt es sich bei den Opfern um Polizeibeamte, besteht für diese zudem die Möglichkeit, den Zentralen Polizeipsychologischen Dienst, die Personalberatungsstellen oder die sozialen Ansprechpartner der Behörden oder die Polizeiseelsorge einzubeziehen. Frage 1.4 Existieren gesonderte Angebote für kindliche Opfer und Zeugen? Ja. Über die in der Antwort zu Frage I.1 genannten Möglichkeiten hinaus ist anzumerken: Wenn ein Kind Opfer einer Sexualstraftat oder eines anderen Verbrechens geworden ist, trifft alle, die mit der Aufklärung und Strafverfolgung befasst sind oder dem Kind helfen können, eine ganz besondere Verantwortung. Mehr noch als in anderen Fällen kann es bei der Strafverfolgung hier nicht allein um die Frage von Schuld und Strafe für den Täter gehen. Vielmehr muss gerade auch die Sorge um das Wohl des Kindes im Vordergrund stehen. Deshalb müssen alle mit der Tat befassten Personen alles daran setzen, eine "zweite Viktimisierung" oder nochmalige Traumatisierung zu vermeiden. Das Gesetz sieht diesbezüglich eine Reihe von Schutzvorschriften speziell für Kinder vor. Beispielsweise werden in einer Hauptverhandlung Zeugen unter 18 Jahren nur vom Richter oder der Richterin befragt. Andere Personen dürfen das Kind nur dann direkt befragen, wenn der Richter oder die Richterin dies ausnahmsweise zulässt. Auch der Ausschluss der Öffentlichkeit oder des Angeklagten ist leichter möglich, wenn Kinder zu schützen sind. Selbstverständlich dürfen die Erziehungsberechtigten ihr Kind begleiten. In bestimmten Fällen wird auch bereits im Ermittlungsverfahren eine richterliche Vernehmung des Kindes anberaumt, die aufgezeichnet wird und in der Hauptverhandlung anstelle einer erneuten Vernehmung verwendet werden kann. Oft finden diese Vernehmungen in kindgerecht ausgestalteten Vernehmungszimmern statt. Auch die Polizei hat bereits in fast allen Präsidien solche Vernehmungsräume eingerichtet. Weiterhin gibt es zahlreiche Beratungsstellen speziell für kindliche Opfer und deren Eltern, die genaue Auskünfte zu allen Besonderheiten des Verfahrens geben können. Insoweit wird insbesondere auf die Ausführungen in den Antworten zu den Fragen VIII.1 und VIII.2 verwiesen. Frage 2 Inwiefern wird in Hessen der Schutz der Opfer während des Strafverfahrens sichergestellt? Frage 2.1 Welche Angebote existieren im Kontext mit der Strafanzeige? Frage 2.1.1 Wird eine Begleitung der Opfer zu Polizei, Staatsanwaltschaft und Ärzten sichergestellt? Falls ja, durch wen? Frage 2.1.2 Existieren gesonderte Angebote für kindliche Opfer und Zeugen? Falls ja, von wem? Frage 2.1.3 Ist eine Betreuung in Krisen- und Notsituationen sichergestellt? Falls ja, durch wen? Die Fragen II.2, II.2.1, II.2.1.1, II.2.1.2 und II.2.1.3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zunächst wird auf die Antworten zu den Fragen I.1 und II.1 Bezug genommen . Wie in der Beantwortung zur Frage I.1 bereits ausgeführt, verfügt Hessen über ein Netz von Opferberatungsstellen, durch welche Opfer und Zeugen von Straftaten sowie mittelbar Betroffene kostenlos durch speziell geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten werden. Diese Opferhilfeeinrichtungen beraten und unterstützen Opfer und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörigen und Vertrauenspersonen. Die Unterstützung erfolgt unabhängig davon, um welche Deliktart es sich handelt, ob die Betroffenen Anzeige erstattet haben oder in welchem Verfahrensstadium sich ein ggf. durchgeführtes Ermittlungs- oder Strafverfahren befindet . Die Beratung ist kostenlos und absolut vertraulich. Die allgemeinen Opferberatungsstellen arbeiten vor Ort eng mit den auf bestimmte Opfer und Deliktarten spezialisierten Fachberatungsstellen zusammen. Ergänzend ist anzumerken, dass sich Zeugen gemäß § 68b StPO eines anwaltlichen Beistandes bedienen können. Diesem ist die Anwesenheit zur Vernehmung des Zeugen zu gestatten, sofern nicht bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Anwesenheit die geordnete Beweiserhebung nicht nur unwesentlich beeinträchtigt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 9 Gemäß § 406f StPO können sich Verletzte des Beistandes eines Rechtsanwaltes bedienen oder sich durch einen solchen vertreten lassen. Die Anwesenheit ist zu gestatten. Bei einer Vernehmung von Verletzten ist auf deren Antrag aber auch einer zur Vernehmung erschienenen Person ihres Vertrauens die Anwesenheit zu gestatten, es sei denn, dass dies den Untersuchungszweck gefährden könnte. Die Entscheidung trifft die die Vernehmung leitende Person. Die Polizei trifft darüber hinaus Maßnahmen zum Zeugen- und Opferschutz, wenn diese gefährdet sind. Diese umfassen Gefährderansprachen, gezielte Verhaltens- und Sicherheitsberatungen von Opfern und Zeugen bis hin zur Aufnahme von Opfern und Zeugen in das Zeugenschutzprogramm . Frage 2.2 Welche Angebote existieren im Zeitraum des Ermittlungsverfahrens? Frage 2.2.1 Wird eine Begleitung der Opfer zu Polizei, Staatsanwaltschaft und Gutachtern sichergestellt? Falls ja, durch wen? Frage 2.2.2 Existieren gesonderte Angebote für minderjährige Opfer und Zeugen? Falls ja, von wem? Frage 2.2.3 Ist eine Betreuung in Krisen- und Notsituationen sichergestellt? Falls ja, durch wen? Frage 2.3 Welche Angebote existieren im Zusammenhang mit der Hauptverhandlung? Frage 2.3.1 Erhalten die Opfer vorab Informationen über den regulären Verlauf einer Gerichtsverhandlung ? Falls ja, durch wen? Frage 2.3.2 Werden die Opfer und ihre Familien zu Gericht begleitet? Falls ja, durch wen? Frage 2.3.3 Ist eine Betreuung im Rahmen der Hauptverhandlung sichergestellt? Falls ja, durch wen? Frage 3 Welche Angebote existieren für die Opfer im Nachgang eines Strafverfahrens? Frage 3.1 Werden die Opfer über das Urteil, die Bedeutung und die Folgen aufgeklärt? Frage 3.2 Werden bei Bedarf Therapie- und Nachsorgeangebote vermittelt? Die Fragen 2.2 bis einschließlich 3.2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zunächst wird wiederum auf die Antworten zu den Fragen I.1 und II.1 Bezug genommen . Wie in der Beantwortung zur Frage I.1 bereits ausgeführt, verfügt Hessen über ein Netz von Opferberatungsstellen, durch welche Opfer und Zeugen von Straftaten sowie mittelbar Betroffene kostenlos durch speziell geschulte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter beraten werden. Die Beratung erfolgt unabhängig davon, um welche Deliktart es sich handelt, ob die Betroffenen Anzeige erstattet haben oder in welchem Verfahrensstadium sich ein ggf. durchgeführtes Ermittlungs- oder Strafverfahren befindet. Die allgemeinen Opferberatungsstellen arbeiten vor Ort eng mit den auf bestimmte Opfer und Deliktarten spezialisierten Fachberatungsstellen zusammen. Zu den gesonderten Angeboten für minderjährige Opfer und Zeugen wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage II.1.4 Bezug genommen. Hinsichtlich der Betreuung von Opfern und Zeugen in den Gerichten wird insbesondere auf die Darstellung der Zeugenbetreuung in der Antwort zu Frage I.1 verwiesen. Über die Antworten zu den Fragen I.1 und II.1 hinaus ist hier nochmals auf die seit 01.01.2017 gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, einen Antrag auf Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters zu stellen , hinzuweisen. Wie bereits ausgeführt, ist in Hessen durch die Finanzierung von Opferberatungsstellen und Fachberatungsstellen eine Begleitung von Opfern und Zeugen auch ohne Antragstellung und unabhängig vom Delikt sichergestellt. Frage 4 Wie ist die Opferbegleitung insgesamt personell und finanziell ausgestattet, wie ist das Personal qualifiziert? Bitte aufschlüsseln nach einzelnen Arbeitsbereichen. Für die vom Justizressort mitfinanzierten Opferberatungsstellen stehen bisher jährlich Zuwendungen in Höhe von mindestens 660.200 € zur Verfügung (Kapitel 0502, Buchungskreis 2495 unter Förderprodukt Nr. 2). 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 Zuwendung Opferhilfeeinrichtungen in den Jahren 2010 bis 2016 in Euro 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Darmstadt 26.000 26.000 26.000 26.000 26.000 Frankfurt a.M. 160.000 160.000 160.000 160.000 160.000 140.000 140.000 Gießen 138.000 138.000 138.000 138.000 158.000 158.000 193.000 Hanau 108.000 103.900 103.900 103.900 123.900 124.000 174.000 Kassel 106.300 106.300 106.300 106.300 106.300 124.300 106.300 Limburg 21.500 26.000 26.000 26.000 26.000 26.000 26.000 Wiesbaden 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 100.000 Gesamt 659.800 660.200 660.200 660.200 700.200 672.300 739.300 Zur Sicherung der organisatorischen und finanziellen Grundlagen der Konfliktschlichtungsstellen in freier Trägerschaft erhalten diese Zuwendungsmittel in Form einer Festbetragsfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung (Kapitel 0502, Buchungskreis 2495 unter Förderprodukt Nr. 2). Die Förderung der freien Träger beruht insbesondere auf § 44 der Hessischen Landeshaushaltsordnung (LHO). In den Jahren 2010 bis 2016 wurden die Vermittlungsstellen mit folgenden Zuwendungsmitteln gefördert: Zuwendung für den Täter-Opfer-Ausgleich nach Erwachsenenstrafrecht (IST) Zuwendungsmittel in € 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Frankfurt a.M. 61.300 61.300 61.300 61.300 61.300 68.000 68.000 Gießen 38.000 38.000 38.000 38.000 38.000 40.000 45.500 Marburg 36.700 36.700 36.700 36.700 36.700 45.000 53.000 Darmstadt 44.000 44.000 44.000 44.000 44.000 50.000 50.000 Hanau 24.500 24.500 24.500 24.500 24.500 30.000 65.000 Wiesbaden 5.200 5.200 5.200 8.000 8.000 12.000 12.000 Limburg 15.000 15.000 15.000 12.200 15.000 15.000 15.000 Gesamt 224.700 224.700 224.700 224.700 227.500 260.000 308.500 Durch die Förderung mit den bereitgestellten Landeshaushaltsmitteln können die freien Träger ihre Kosten nicht vollständig decken. Ergänzend zur Förderung durch Landesmittel setzen die freien Träger zur Deckung ihrer Kosten Eigenmittel aus Geldauflagen und Spenden ein. Aufgabe der Opferhilfevereine sind die sozialarbeiterische Beratung und Betreuung sowie die Begleitung der Opfer und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörigen und Vertrauenspersonen . Die inhaltliche Gestaltung der Betreuungsarbeit orientiert sich an den Opferhilfestandards (Qualitätsstandards für eine professionelle Unterstützung von Kriminalitätsopfern, vgl. Anlage 6) und den Mindeststandards psychosoziale Begleitung (verletzter) Zeuginnen und Zeugen im Strafverfahren, die vom Arbeitskreis der Opferhilfe in der Bundesrepublik Deutschland (ado) herausgegeben worden sind (Anlage 7). Darüber hinaus haben die hessischen Opferhilfen für ihre Arbeit in den Opferhilfevereinen und den Beratungsstellen 1998 mit dem Konzept "Opferhilfe als Pflichtaufgabe der Justiz - Profil der hessischen Opferhilfen" Qualitätsstandards entwickelt. Das Konzept enthält u.a. fachliche Leitlinien zu folgenden Punkten: - Ausbildung, Fort- und Weiterbildung sowie Supervision, - Arbeitsweisen und Prinzipien der Beratung, - Methoden der Opferhilfe. Die Qualitätssicherung erfolgt in den Opferhilfevereinen durch kollegiale Fallkontrolle, Supervision und Fortbildung. Die Ausstattung und die Qualifikation der Mitarbeiter in den Beratungsstellen orientieren sich an den o.g. Opferhilfestandards. Dementsprechend müssen die hauptamtlichen Mitarbeiter eine dem Aufgabengebiet entsprechende Qualifikation (in der Regel ein Studium) aufweisen. In Hessen sind die Mitarbeiter zumeist Sozialarbeiter oder Psychologen. Neben dem Studienabschluss wird eine - in der Regel berufsbegleitend absolvierte - Zusatzqualifikation wie z.B. Fachberater Opferhilfe o.Ä. vorausgesetzt. Die hessischen Opferberatungsstellen beschäftigen aktuell 19 Berater auf 14,54 Stellen. Bei dem Landgericht Limburg ist eine Person mit einer Stelle als Zeugenbegleiterin eingesetzt und beim Landgericht Frankfurt am Main arbeiten drei Personen auf zwei Stellen als Zeugenbegleiter. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 11 Das Regierungspräsidium Gießen hat das OEG-Trauma-Netzwerk eingerichtet (vgl. insoweit die Antwort zu Frage II.1.3). Mit diesem Konzept kann eine zeitnahe Versorgung von traumatisierten Gewaltopfern gewährleistet werden. III. Opferrechtsreformgesetz Frage 1 Welche Maßnahmen hat die Landesregierung bisher ergriffen, um die Umsetzung des 3. Opferrechtsreformgesetzes auf Landesebene zu gewährleisten? Das Hessische Ausführungsgesetz zum Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 15. September 2016 und die Verordnung zur Regelung der Aus- oder Weiterbildung auf dem Gebiet der psychosozialen Prozessbegleitung vom 22. November 2016 sind rechtzeitig in Kraft getreten, sodass eine Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung zum 1. Januar 2017 erfolgen konnte. Die psychosoziale Prozessbegleitung wird in Hessen grundsätzlich in Anbindung an die bestehenden Opferhilfeeinrichtungen umgesetzt. Das Hessische Ministerium der Justiz hat im Oktober 2016 in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Darmstadt eine interdisziplinäre Fortbildung zur psychosozialen Prozessbegleitung durchgeführt, dem ein weiterer Kurs im 1. Halbjahr 2017 folgen soll. Das Fortbildungsangebot richtet sich an erfahrene Fachkräfte aus der Opferberatung und verwandten Arbeitsbereichen mit einer mindestens fünfjährigen Berufserfahrung im Bereich Opferberatung oder Zeugenbegleitung. Die Fortbildung wird als Weiterbildung zur psychosozialen Prozessbegleiterin oder zum psychosozialen Prozessbegleiter anerkannt werden. Die einwöchige Fortbildung hat einen Umfang von 50 Unterrichtseinheiten und ist modular aufgebaut. Fachkräfte aus der Opferberatung oder Zeugenbegleitung, die über keine oder geringe Berufserfahrung im Bereich Opferberatung oder Zeugenbegleitung verfügen, müssen zur Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin oder psychosozialer Prozessbegleiter eine Weiterbildung "Psychosoziale Prozessbegleitung" absolvieren. Diese umfangreiche Fortbildung erstreckt sich über mehrere Monate und beinhaltet mehrtägige Module. Derzeit werden Anträge auf Anerkennung als psychosozialer Prozessbegleiter beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main bearbeitet. Frage 2 Welche weiteren Maßnahmen wird die Landesregierung ergreifen, um die Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene zu gewährleisten? Über die in der Antwort zu Frage III.1 genannten Maßnahmen hinaus sind derzeit keine weiteren Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes erforderlich. Frage 3 Ist eine Evaluation der Maßnahmen geplant? Falls ja, in welcher Form? Über die Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenstatistik werden die Zahlen der Anträge und Beiordnungen von psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern erfasst. Darüber hinaus wurde eine jährliche Berichtspflicht zum Zwecke der Evaluation bezüglich der in den Landgerichtsbezirken erfolgten Beiordnungen von psychosozialen Prozessbegleiterinnen und Prozessbegleitern mit jährlicher Meldung folgender statistischer Daten eingerichtet: 1. Alter der Person, der eine psychosoziale Prozessbegleiterin oder ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet wurde, nach folgenden Kriterien: a) Kind oder Jugendlicher, b) Heranwachsender oder Erwachsener; 2. Geschlecht der Person, der eine psychosoziale Prozessbegleiterin oder ein psychosozialer Prozessbegleiter beigeordnet wurde; 3. Delikt, das Anlass der Beiordnung war, nach folgenden Kriterien: a) Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, b) Straftat gegen das Leben, c) Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit, d) Straftat gegen die persönliche Freiheit, e) Nachstellung, f) Raub oder Erpressung, g) anderes Delikt. Die messbaren Größen in der bereits langjährig bestehenden Opfer- und Zeugenberatung, nämlich: - Anzahl der Fälle, - Anzahl der Personen, - Anzahl der Beratungskontakte, - Anzahl der Beratungskontakte pro Fall, - Deliktgruppen 12 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 werden in einer einheitlichen Statistik jährlich erhoben und ausgewertet. Diese Erfassung soll durch relevante Variablen zur psychosozialen Prozessbegleitung ergänzt werden, sodass auch dieser Arbeitsbereich statistisch erfasst werden kann. Zur bisherigen Praxis der Opferhilfen in Hessen lässt sich Folgendes anmerken: Im Jahr 2015 haben die sechs Opferhilfevereine in 1.987 Fällen insgesamt 2.682 Personen beraten und betreut , in durchschnittlich 4,7 Beratungskontakten pro Fall, also in insgesamt 9.438 Beratungskontakten . Aus den Ausführungen in den Jahresberichten der Opfer- und Zeugenhilfen wird deutlich, dass der Schwerpunkt der Tätigkeit auf der Betreuung von zum Teil erheblich traumatisierten und körperlich verletzten Opfern liegt. Die Beratung und Betreuung sind somit entsprechend zeitintensiv. Dies bestätigt sich auch bei der Sicht auf die erfassten Deliktsarten. In insgesamt 75,9 % aller Beratungsfälle handelte es sich um Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit , nur in 8,4% der Beratungsfälle waren Eigentumsdelikte Anlass für das Aufsuchen der Opferberatung. Frage 4 Welche Erfahrungsberichte liegen der Landesregierung hinsichtlich der am 01.01.2017 in Kraft getretenen Regelungen zur psychosozialen Prozessbegleitung vor, mit welchen insbesondere Kinder und Jugendliche, die Opfer schwerer Sexual- und Gewaltdelikte geworden sind, einen Rechtsanspruch auf kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung erhalten? Da die Regelungen erst vor Kurzem in Kraft getreten sind, liegen noch keine Erfahrungsberichte vor. IV. Opferentschädigungsgesetz Frage 1 Wie viele Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz wurden in Hessen in den Jahren 2010 bis 2016 gestellt? Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger, dem Strafverfahren zugrunde liegender Deliktsart. In Hessen wurden in den Jahren 2010 bis 2016 bei den Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales insgesamt 15.655 Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gestellt und zwar - 1.638 im Jahr 2010, - 1.783 im Jahr 2011, - 2.197 im Jahr 2012, - 2.691 im Jahr 2013, - 2.497 im Jahr 2014, - 2.438 im Jahr 2015 und - 2.411 im Jahr 2016. Statistische Daten, aufgrund welcher Deliktsart der Anspruch geltend gemacht wird, werden im Zuge der Antragstellung nicht erhoben, sodass eine entsprechende Aufschlüsselung dieser Zahlen nicht möglich ist. Frage 1.1 In wie vielen Fällen wurde dem Antrag vollständig entsprochen? Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger, dem Strafverfahren zugrunde liegender Deliktsart. Frage 1.2 In wie vielen Fällen wurde dem Antrag teilweise entsprochen? Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger, dem Strafverfahren zugrunde liegender Deliktsart. Die Fragen 1.1 und 1.2 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: In wie vielen Fällen dem Antrag entsprochen wurde, kann der als Anlage 8 beigefügten tabellarischen Aufstellung entnommen werden. Ob einem Antrag mit der jeweiligen Anerkennung vollständig oder nur teilweise entsprochen wurde, wird statistisch nicht erfasst. Insbesondere bei Erstanträgen steht die Anerkennung dem Grunde nach im Vordergrund, sodass diese in der Regel hinsichtlich des tatsächlich begehrten Leistungsumfangs zunächst recht unbestimmt sind. Die Antragsbearbeitung erfolgt jedoch umfassend im Hinblick auf alle im Rahmen des sozialen Entschädigungsrechts vorgesehenen Einzelleistungen. Ob und ggf. inwieweit bei der Bewilligung einer Dauerleistung einzelne über die Grundrente hinausgehende Leistungen bewilligt oder abgelehnt wurden, bildet die Statistik nicht ab. Frage 1.3 In wie vielen Fällen wurde der Antrag abgelehnt? Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger, dem Strafverfahren zugrunde liegender Deliktsart. In den Jahren 2010 bis 2016 wurden 7.685 Anträge abgelehnt bzw. Leistungen versagt. Eine Zusammenstellung - aufgeschlüsselt nach Kalenderjahren - befindet sich in Tabellenform in der Anlage 8. Hinsichtlich der Deliktsarten ist hier lediglich eine Aussage zu Gewalttaten in Verbindung mit Vergewaltigung bzw. sexueller Nötigung möglich. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 13 Frage 2 Welche Kosten sind dem Land durch Inanspruchnahme des Opferentschädigungsgesetz (§ 4 OEG) in den Jahren 2010 bis 2016 entstanden? Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Jahr. Im Rahmen des OEG wurden in den genannten Jahren insgesamt die sich aus der nachfolgend abgedruckten Tabelle ergebenden Leistungen erbracht. Dabei handelt es sich bei den OEG- Leistungen gesamt um die Ausgaben vor Erstattung der Bundesanteile gem. § 4 Abs. 3 OEG. OEG-Leistungen gesamt Erstattung Bundesanteile § 4 Abs. 3 OEG 2010 15.978.252 € 4.093.178 € 2011 15.601.948 € 3.594.257 € 2012 16.161.803 € 3.190.121 € 2013 15.250.398 € 3.027.066 € 2014 16.452.883 € 3.696.116 € 2015 17.476.495 € 3.582.096 € 2016 16.768.900 € 3.567.097 € V. Ausbildung Frage 1 In welchen Ausbildungen für Berufsgruppen, die mit Kriminalitätsopfern in Kontakt kommen, ist das Thema Opferschutz Teil der Curiccula? Bitte aufschlüsseln nach Berufsgruppen, Ausbildungsgängen, Inhalt und Umfang der Ausbildungseinheit . Das Thema Opferschutz wird an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung sowohl im Studiengang "Schutzpolizei" als auch im Studiengang "Kriminalpolizei" umfangreich thematisiert . In beiden Studiengängen wird der Opferschutz beginnend im zweiten Semester nahezu das komplette Polizeistudium hindurch, kontinuierlich und aus verschiedensten Perspektiven der einzelnen Studienfächer (Kriminalistik, Kriminologie, Psychologie, Rechtswissenschaften, Ethik pp.) teilweise auch unter Beteiligung entsprechender Einrichtungen bzw. Vereine, behandelt. Dies ist so u.a. auch in den Modulbüchern Schutzpolizei bzw. Kriminalpolizei bei den Kompetenzzielen und Inhalten entsprechend festgeschrieben. Die Kompetenzziele/Inhalte im Studiengang Schutzpolizei hierzu lauten: Modul 2.4.5 Opferschutzmaßnahmen kennen und fallabhängig anwenden können. Situationsabhängige Opferschutzmaßnahmen einleiten und protokollieren. Modul 2.4.6 Anlassbedingt Opferschutzmaßnahmen situationsangemessen und sicher umsetzen können, wobei auf die Belange von Menschen mit Behinderung gesondert einzugehen ist. Berücksichtigung des Opferschutzes anlässlich von Tatortaufnahmen. Modul 3.2 Ansätze kennenlernen, um mit Menschen in Ausnahmesituationen einfühlsam zu kommunizieren / Opferschutz. Modul 4.1 Die besonderen Aspekte des Opferschutzes kennen. Modul 4.3 Opferschutz bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Modul 5.1 Die besonderen Aspekte des Opferschutzes eingehend berücksichtigen. Modul 6.2 Opferschutz bei Betrugsopfern. Die Kompetenzziele/Inhalte im Studiengang Kriminalpolizei lauten: Modul 2.4.5 Die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung von Vernehmungen von Opfern und Zeugen - auch in besonderen Fällen - beherrschen und situationsgerecht anwenden können. Opferschutzmaßnahmen kennen und auch anlässlich von schwierigen Lebenssachverhalten sicher vermitteln können. Modul 2.4.6 Anlassbedingt Opferschutzmaßnahmen situationsangemessen und sicher umsetzen können, wobei auf die Belange von Menschen mit Behinderung gesondert einzugehen ist. Berücksichtigung des Opferschutzes anlässlich von Tatortaufnahmen. Modul 3.2 Opferschutzbelange bei der Vernehmung berücksichtigen. Modul 3.3 Viktimologie: Rolle des Opfers bei der Entstehung und Bekämpfung von Kriminalität / Opferschutz / Opferhilfe. Umgang mit Opfern rassistisch oder politisch motivierter Straftaten und deren Angehörigen . Modul 4.1 Die besonderen Aspekte des Opferschutzes kennen. Modul 4.2 Opferschutz bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Modul 4.3 Opferschutz bei Betrugsopfern. Modul 5.1 Die besonderen Aspekte des Opferschutzes eingehend berücksichtigen. Modul 5.2 Möglichkeiten des Opferschutzes kennen und Opfer von Straftaten entsprechend beraten können. 14 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 Bei den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren ist Opferschutz Thema sowohl in der Einzelausbildung als auch bei den die Einzelausbildung begleitenden Arbeitsgemeinschaften. Das Thema Opferschutz ist Gegenstand der Ausbildungsinhalte während des Vorbereitungsdienstes für den allgemeinen Vollzugsdienst und den Vollzugs- und Verwaltungsdienst im mittleren Justizdienst (dort im Lehr- und Stoffplan genannt) sowie im Studium für den Laufbahnzweig des Vollzugs- und Verwaltungsdiensts im gehobenen Justizdienst (dort ohne ausdrückliche Zuordnung im Studienplan, wird aber tatsächlich praktiziert). Da die Bediensteten des Justizvollzuges mit den Täterinnen und Tätern während ihrer Inhaftierung an ihrer Resozialisierung arbeiten, ist auch die Betrachtung des Opferschutzes und des Täter-Opfer-Ausgleichs im Rahmen der Ausbildung notwendig. Im Rahmen der Unterrichtseinheit "Kriminalpolitische Projekte " mit insgesamt sechs Unterrichtsstunden nehmen die Themen Täter-Opfer-Ausgleich und Opferschutz zwei Unterrichtsstunden ein. Dabei werden Voraussetzungen, Verfahren und mögliche Ergebnisse des Täter-Opfer-Ausgleichs dargestellt sowie die Möglichkeiten der Opferhilfe und des Opferschutzes, auch unter Berücksichtigung der einschlägigen Vorschriften in den hessischen Vollzugsgesetzen, umrissen. Frage 2 Von wem werden diese Ausbildungseinheiten durchgeführt? Bitte aufschlüsseln nach Umfang und Anbieter. Das Thema Opferschutz wird in den Studiengängen "Schutzpolizei" und "Kriminalpolizei" an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung behandelt; insoweit wird auf die Antwort zu Frage V.1 verwiesen. Die Ausbildungseinheiten bei den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren werden von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten durchgeführt. Im Rahmen der Ausbildungen im Justizvollzug wird die Thematik von einer Referatsleiterin des Hessischen Ministeriums der Justiz gelehrt. Frage 3 Gibt es Planungen, das Thema künftig in weiteren Ausbildungscurricula zu berücksichtigen? Wenn ja, welche? Solche Planungen gibt es derzeit nicht. VI. Fortbildungen Frage 1 In welchen Berufsgruppen gehören Fortbildungen zum Thema Opferschutz zu den verbindlichen und verpflichtenden Vorgaben? Bitte aufschlüsseln nach jeweiliger Berufsgruppe. Die Polizeiakademie Hessen bietet für Angestellte der Wachpolizei und für alle Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte Fortbildungen zum Thema Opferschutz an. Darüber hinaus gibt es besondere Funktionsträger wie Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte als Opferschutzbeauftragte sowie Bedienstete der Polizeiakademie Hessen in besonderen Einsatzabschnitten, die weitere Seminare besuchen. Sowohl die Einzelausbildung als auch die die Einzelausbildung begleitenden Arbeitsgemeinschaften sind für die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare Pflichtveranstaltungen. Darüber hinaus gibt es in der hessischen Justiz keine Verpflichtung, an Fortbildungen teilzunehmen , die über die Regelung in § 34 Beamtenstatusgesetz hinausgeht, nach der sich Beamtinnen und Beamte mit vollem persönlichen Einsatz ihrem Beruf zu widmen haben. In den hessischen Justizvollzugsanstalten wird bereits ein breites Angebot an Behandlungsmaßnahmen vorgehalten, die sich inhaltlich - zum Teil in einzelnen Modulen - mit den Folgen der Straftat, bezogen auf das Opfer, auseinandersetzen. Die Behandlungsmaßnahmen werden von den internen Fachdiensten, teilweise von externen Fachkräften, durchgeführt. In einigen Anstalten gibt es auch Kontakte zu regionalen Vermittlungsstellen für den Täter-Opfer-Ausgleich (TOA). Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen im Sinne von Opferschutz und opferbezogener Vollzugsgestaltung ist freiwillig. Frage 2 In welchem Umfang und von wem werden diese Fortbildungen durchgeführt? Bitte aufschlüsseln nach Umfang und Anbieter. Die Polizeiakademie Hessen ist die zentrale polizeiliche Fortbildungsstätte für alle Bediensteten der hessischen Polizei. Die Seminare für alle Polizeibeamtinnen und -beamte haben eine Dauer von drei bis fünf Tagen. Innerhalb dieser Zeitspanne wird das Thema Opferschutz in aller Regel im Umfang von einer bis vier Unterrichtseinheiten vermittelt. Neben ausgewählten Fachlehrerinnen und Fachlehrern der Polizeiakademie Hessen referieren Vertreter der polizeilichen Praxis sowie Referenten von Opferhilfeeinrichtungen, Fachstellen des Opferschutzes, Vertreter der Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 15 Justiz sowie Rechtsanwälte. Darüber hinaus finden anlassbezogene eintägige Fachtagungen mit dem zuvor genannten Referentenkreis statt. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in der Funktion als Opferschutzbeauftragte nehmen jährlich an einem dreitägigen Seminar "Opferschutz" gemäß einem bundeseinheitlichen Konzept teil. Im Rahmen der Fortbildungskooperation der Länder Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland -Pfalz und Saarland führt die Hochschule für Polizei des Landes Rheinland-Pfalz dieses Seminar für alle Kooperationspartner durch. Im Seminar referieren u.a. Fachleute von Opferhilfeeinrichtungen, Vertreter der Justiz, insbesondere Opferanwälte, Ärzte und Psychologen sowie psychosoziale Prozessbegleiter. Die Spezifika des Landes Hessen werden durch eine Vertreterin des Hessischen Landeskriminalamtes vermittelt. Wegen der großen Bedeutung des Opferschutzes wurde das Seminar auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Polizeidienststellen mit intensiven Opferkontakten (z.B. Dienststellen für die Bearbeitung von Sexualdelikten) geöffnet. Die vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizeiakademie Hessen in besonderen Einsatzabschnitten erhalten zweimal jährlich ein- bis zweitägige Schulungen durch den Zentralen Polizeipsychologischen Dienst. In größeren Gefahren- oder Schadenslagen im Rahmen der Erstmaßnahmen erlernen sie, Betroffene (Opfer/Angehörige) zu betreuen. Den Angestellten der Wachpolizei wird im Seminar Wachpolizei das Thema Opferschutz durch die Fachlehrer der Polizeiakademie Hessen kontextbezogen vermittelt. Die Ausbildungen der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare werden vom Land Hessen durch Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte durchgeführt und dauern in der Strafrechtspflege vier Monate, in denen neben Fragen des Opferschutzes auch Themen des materiellen und prozessualen Strafrechts gelehrt werden. Die hessische Justizakademie im Hessischen Ministerium der Justiz bietet Fortbildungen für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte an. Zum Thema Opferschutz werden bereits seit vielen Jahren in Zusammenarbeit mit der Landeskoordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt die Tagung "Häusliche Gewalt und Stalking" sowie ein Workshop zu diesem Thema angeboten. Für die Deutsche Richterakademie (DRA) führt das Hessische Ministerium der Justiz ebenfalls seit vielen Jahren die Tagung "Gewalt in der Familie, familien- und strafrechtliche Aspekte, Glaubhaftigkeitsbeurteilung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch" durch. Bei der Deutschen Richterakademie werden 2017 weitere Tagungen angeboten, die sich mit Opferschutz beschäftigten : "Kindliche Beeinträchtigungen durch elterliche Partnerschaftsgewalt" und "Strafzumessung , Opferschutz und Adhäsion". Bei den Tagungen der DRA kann Hessen jeweils zwei bzw. drei Plätze belegen. Frage 3 Gibt es Planungen, das Thema Opferschutz im Rahmen von Fortbildungen künftig auszubauen ? Wenn ja, welche? Die Fortbildungsangebote im Bereich der Polizei erscheinen ausreichend, weshalb es derzeit keine Planungen für einen Ausbau der bestehenden Angebote gibt. Da die Thematik des Opferschutzes in der Referendarausbildung bereits jetzt intensiv durch Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gelehrt wird, gibt es im Justizprüfungsamt ebenfalls keine Planungen für weitere Fortbildungen. Es gibt auch keine Planungen der Justizakademie, die Fortbildungen zum Thema Opferschutz auszubauen, da die bestehenden Fortbildungsangebote als ausreichend angesehen werden. Wenngleich die Opferberatungsstellen und andere opferbezogene Einrichtungen in den Vollzugsanstalten grundsätzlich bekannt sind, sollen Kenntnisse über deren Angebote und Strukturen vertieft vermittelt werden. Hierzu ist z.B. im Rahmen der Dienstbesprechung der Anstaltsleitungen der hessischen Justizvollzugsanstalten Ende März 2017 eine Information über den Täter- Opfer-Ausgleich, die Opferberatungsstellen und sonstige opferbezogene Arbeit erfolgt, wobei auf die durch Flyer und Broschüren verfügbaren Informationen zum Thema Opferschutz hingewiesen wurde. Weiterhin wird geprüft, wie die Zusammenarbeit zwischen dem Justizvollzug und den Opferverbänden verstärkt werden kann, bspw. durch die Teilnahme an Fortbildungen, Informationsveranstaltungen oder Fachvorträgen der Verbände. Ebenfalls wird geprüft, ob bzw. welche opferorientierten Behandlungsangebote im Justizvollzug weiter ausgebaut werden sollten . Hierzu ist beabsichtigt, im Rahmen der nächsten Fachdienstkonferenzen die Erfahrungen zu einzelnen Behandlungsmaßnahmen zu erörtern. Davon wird abhängig sein, ob sich weitergehende Fortbildungsbedarfe für die Bediensteten in den Anstalten ergeben. 16 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 VII. Anzeigeverhalten und Dunkelfeldstudien Frage 1 Welche Dunkelfeldstudien zur Kriminalitätsbelastung sind der Landesregierung grundsätzlich bzw. zu einzelnen Deliktsarten bekannt und zu welchen Ergebnissen kommen sie? Bitte aufschlüsseln nach allgemeinen Dunkelfeldstudien bzw. Dunkelfeldstudien nach einzelnen Deliktsarten. Der Landesregierung sind die nachfolgend aufgeführten Dunkelfeldstudien bekannt: Studie "Viktimisierungssurvey" BKA: 2012 wurde durch das Bundeskriminalamt gemeinsam mit dem Max-Planck-Institut der bislang größte bundesweite "Viktimisierungssurvey" durchgeführt. Wie häufig werden Bürgerinnen und Bürger in Deutschland Opfer von Diebstahl, Raub, Körperverletzung und anderen Delikten? Wie sicher fühlen sie sich in ihrer Umgebung und wie zufrieden sind sie mit der Arbeit der deutschen Polizei? Auf diese und ähnliche Fragen gaben rund 35.000 Personen Auskunft zu ihren Erfahrungen als Opfer von Kriminalität, zu ihrem Sicherheitsempfinden und ihren kriminalitätsbezogenen Einstellungen. Der "Deutsche Viktimisierungssurvey" sollte dabei die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) - die nur die polizeilich registrierte Kriminalität (Hellfeld) abbildet - als Grundlage für eine Bewertung der Kriminalitätslage in Deutschland ergänzen. Hierfür befasst sich die Studie auch mit Themen, die in der PKS nicht enthalten sind - etwa der Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Polizei oder dem Vertrauen und der Hilfsbereitschaft innerhalb eines Wohngebietes. Die Studie kam unter anderem zu folgenden Ergebnissen: - Abhängig vom jeweiligen Delikt halten es 3 bis 5 % der Befragten für wahrscheinlich, in naher Zukunft Opfer beispielsweise einer Körperverletzung, eines Einbruchs oder Raubes zu werden. Allerdings variiert das Sicherheitsgefühl nach Personengruppe und Wohnlage. - Frauen und ältere Menschen fürchten sich stärker vor Kriminalität als andere Personengruppen . Zudem haben Opfererfahrungen einen starken Einfluss auf die Risikobewertung. Einbruchsopfer etwa bewerten das Risiko eines nochmaligen Einbruchs in ihrer Wohnung sieben Mal höher als Personen, die bisher nicht von einem Einbruch betroffen waren. Zugleich erhöht das Einbruchserlebnis wie kein anderes Delikt die Furcht, auch Opfer anderer Straftaten wie Körperverletzung, Raub und sexueller Belästigung zu werden. - Bewohner von Städten mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern sind am stärksten von allgemeiner Kriminalitätsfurcht betroffen. Die Furcht vor Raubüberfällen und Wohnungseinbrüchen steigt mit zunehmender Größe des Wohnortes an. - Der Anteil der Opfererlebnisse, die bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden, variiert je nach Delikt mitunter erheblich: Beim Kraftwagendiebstahl sind es rund 99 % der Fälle, beim Wohnungseinbruch etwa 88 % der vollendeten und 58 % der versuchten Taten, beim Waren- und Dienstleistungsbetrug hingegen nur rund 9 %. - 87 % der Befragten haben ein hohes Vertrauen in die Polizei und deren Arbeit bei der Verbrechensbekämpfung . Alle Ergebnisse stehen unter www.mpicc.de zur Einsicht und zum Download zur Verfügung. Derzeit hat eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Polizei den Auftrag, ein Konzept für eine Verstetigung einer solchen allgemeinen Dunkelfeldstudie zu erarbeiten. Studie Bochum IV: Die Ruhr-Universität Bochum hat mit Bochum IV im Juni 2016 die nach 1975, 1986 und 1998 nunmehr vierte Dunkelfeldstudie in Bochum durchgeführt. Befragt wurden 3.500 Einwohner der Stadt Bochum (sog. Random-Auswahl: jeder 50. aus der Einwohnermeldeamt-Kartei). Die Befragung wurde zwischen dem 30. Mai 2016 und 8. Juli 2016 durchgeführt, die Rücklaufquote lag bei 23 %. Der Abschlussbericht ist für Mitte 2017 geplant. Eine erste Kurzauswertung der Ruhr-Universität Bochum (Anlage 9) ergab Folgendes: "Rund 15 % der Befragten wurden nach eigenen Angaben im letzten Jahr Opfer einer Straftat. Damit wurden 2015 schätzungsweise knapp doppelt so viele Straftaten in Bochum begangen wie in der Polizeilichen Kriminalstatistik ausgewiesen. Die sog. "Dunkelzifferrelation" beträgt 1:1,8 [..]. Beim einfachen Diebstahl liegt diese Relation bei 1:3,2 (1998 noch 1:8), beim schweren Diebstahl bei 1:2 (1998: 1:2), bei der Körperverletzung 1:1,6 (1998 noch 1:3) […]. Damit wird deutlich, dass die Befragten mehr Straftaten anzeigen als 1998." Studie LKA Niedersachsen: Die Kriminologische Forschungsstelle (KFST) des Landeskriminalamtes Niedersachen führt ab März 2017 eine weitere Befragung zum Dunkelfeld der Kriminalität in Niedersachsen durch. Mit der in dieser Form bundesweit einzigartigen Erhebung machte sich das Landeskriminalamt Niedersachen bereits mit einer ersten und zweiten Befragung im März 2013 und Februar 2015 auf den Weg, um Informationen über die nicht zur Anzeige gebrachte Kriminalitätslage in Niedersachsen zu erlangen. Die Erkenntnisse dieser von Beginn an auf Wiederholbarkeit angelegten Studie ergänzen die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 17 Die Auswertung der Studie aus dem Jahr 2015 wurde 2016 vorgelegt, diese Studie ist als Anlage 10 beigefügt. In einer repräsentativen Stichprobe wurden 40.000 Personen ab 16 Jahren, die in Niedersachsen ihren Hauptwohnsitz haben, gebeten, anonyme Fragen zu ihren Erfahrungen mit Kriminalität (Opferwerdung) zu beantworten. Der 20-seitige Fragebogen beinhaltet 54 Fragen , den 20.468 Personen beantwortet haben, was einer Teilnahmequote von 51,17 % entspricht . Die Auswertung ergab, dass rund 29 % der Befragten angaben, im Jahr 2014 Opfer mindestens einer Straftat geworden zu sein. Studie LKA Schleswig-Holstein: Schleswig-Holstein wird ab März 2017 parallel und nach dem niedersächsischen Muster eine Dunkelfeldstudie durchführen. Studie LKA Mecklenburg-Vorpommern: Im Auftrag des Innenministeriums Mecklenburg-Vorpommern wurde in einem Gemeinschaftsprojekt von Landeskriminalamt, Fachhochschule Güstrow und Universität Greifswald im Januar 2015 eine Dunkelfelduntersuchung durchgeführt. An 8.151 Bürger ab 16 Jahren mit Hauptwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern wurde ein Fragebogen versandt. Die Teilnahmequote betrug 40,4 %, 3.170 zurückgesandte Frageböden waren statistisch auswertbar. Demnach sind 40,3 % der Bürgerinnen und Bürger in einem Alter von über 16 Jahren im vergangenen Jahr mindestens einmal Opfer einer Straftat geworden oder es ist versucht worden, sie durch eine Straftat zu schädigen. Laut Dunkelfelduntersuchung wurde nur etwa jede 14. Straftat angezeigt. In etwa zwei Drittel aller angegebenen Fälle handele es sich dabei um Computerkriminalität . Dagegen kämen schwere Delikte wie Körperverletzung und Raub nur relativ selten vor. Deliktsfelder, bei denen Täter und Opfer eine enge soziale Verbindung/Beziehung aufweisen oder bei welchen ein starker Eingriff in die Intimsphäre geschah, sind der Studie zufolge ebenfalls durch ein hohes Dunkelfeld geprägt. Dies betreffe beispielsweise entsprechende Sexualstraftaten und häusliche Gewalt. Demnach betrug das Dunkelfeld bei häuslicher Gewalt 98,4 %, bei Sexualstraftaten 98,9 % und bei Computerkriminalität 99,2 %. Kernbefunde der Studie sind als Anlage 11 beigefügt. Häusliche Gewalt gegen Frauen: Hinsichtlich der Gewalterfahrungen von Frauen in unterschiedlichen Lebensphasen und Bevölkerungsgruppen wurde bundesweit von Februar bis Oktober 2003 die für Deutschland erste repräsentative Studie unter der Leitung von Dr. Monika Schröttle im Auftrag des BMFSFJ durchgeführt (Studientitel: "Lebenssituation, Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland "). Die Hauptuntersuchung basiert auf 10.264 Interviews von in Deutschland lebenden Frauen im Alter von 16 bis 85 Jahren. Seit Sommer 2004 liegen hierzu die Ergebnisse vor. 37 % aller befragten Frauen haben körperliche (nicht sexuelle) Gewalt seit dem 16. Lebensjahr erlebt . 13 % haben seit dem 16. Lebensjahr sexuelle Gewalt erlitten. Unterschiedliche Formen von sexueller Belästigung haben 58 % der Befragten erlebt. 42 % aller befragten Frauen gaben an, Formen von psychischer Gewalt erlebt zu haben. Darunter sind nach der Studie "Eingeschüchtert -Werden" oder aggressives Anschreien, Verleumdung, Drohungen und Demütigungen und der sogenannte Psychoterror zu verstehen. Rund 25 % der in Deutschland lebenden Frauen haben Formen körperlicher oder sexueller Gewalt (oder beides) durch aktuelle oder frühere Beziehungspartnerinnen oder -partner erlebt. Die Studie ist als Anlage 12 beigefügt. Frage 2 Welche Statistiken zu Anzeige- bzw. Nichtanzeigegründen sind der Landesregierung bekannt und wie bewertet sie diese? Bitte aufschlüsseln nach allgemeinen Statistiken bzw. Statistiken zu einzelnen Deliktsarten. Von den in Beantwortung zu der Frage VII.1 genannten Dunkelfelduntersuchungen beinhalten die Studien LKA Niedersachsen und Bochum IV auch Fragestellungen zu Anzeige- bzw. Nichtanzeigegründen . Studie LKA Niedersachsen: Im Bericht zur Studie wird zum Anzeigeverhalten ausgeführt: "Die Anzeigequoten variieren je nach Delikt stark. Wie aus anderen Untersuchungen bekannt, ist der Anteil der der Polizei bekannt gewordenen Fälle bei Kfz-Diebstählen oder -Aufbrüchen und bei vollendeten Wohnungseinbrüchen besonders hoch. Die Voraussetzung einer Anzeige solcher Vorfälle für Schadensersatzleistungen der Versicherungen ist vermutlich ein Grund für diese hohen Anzeigequoten. Niedriger fallen die Anzeigequoten bei Eigentumsdelikten aus, bei denen Dinge abhandenkommen oder beschädigt werden, die eher seltener einem Versicherungsschutz unterliegen (etwa bei Datenverlusten durch Computerviren, Sachbeschädigungen, Fahrraddiebstählen oder Diebstählen von persönlichen Gegenständen). Ähnlich wie in den anderen Untersuchungen zeigt auch diese Studie noch niedrigere Anzeigequoten für Gewaltdelikte und besonders niedrige Anzeigequoten für Sexualdelikte insgesamt." (Bericht zur Befragung zu Sicherheit und Kriminalität in Niedersachsen 2015, Seite 37, beigefügt als Anlage 10.) 18 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 Auf Seite 46 der Studie wird zu den Gründen, eine Anzeige zu erstatten, Folgendes ausgeführt: "Es wird deutlich, dass die Gründe, eine Straftat anzuzeigen, zum einen im Wesentlichen der Wunsch ist, der Täter möge gefasst werden […] und zum anderen die Hoffnung, durch eine Strafanzeige eine erneute Tat verhindern zu können […]; dies gilt für alle abgefragten Delikte. Dass die gestohlene Sache zurückgebracht werden soll, wird nur bei Diebstahlsdelikten als weiterer wichtiger Grund angegeben, für die anderen Deliktformen ist dieser Grund weniger wichtig […]. Interessanterweise geben deliktübergreifend die Befragten auch relativ häufig - und insbesondere bei Drohungsdelikten - an, sie sähen es als ihre Pflicht als Staatsbürger und Staatsbürgerinnen an, die Straftat anzuzeigen […]. Der Schadenersatz durch den Täter spielt nur bei Sachbeschädigung, Betrug ohne Internetnutzung und Körperverletzung eine wichtige Rolle für eine Anzeige, nicht bei den anderen Deliktformen." In der Studie wird zu den "Nichtanzeigegründen" ausgeführt (Seite 47 ff.): "Hinsichtlich der Nichtanzeigegründe dominieren deliktübergreifend Fälle, in denen Befragte die widerfahrene Tat als nicht so schwerwiegend erachteten und deshalb die Polizei nicht informierten […]. An zweiter Stelle stehen bei der Betrachtung aller Deliktformen einerseits die Begründung, die Polizei hätte den Fall ohnehin nicht aufklären können. Dies trifft insbesondere bei Diebstahl und Sachbeschädigung und in etwas abgeschwächter Form auch bei computerbezogener Kriminalität zu und ist mithin auch realistisch, was die Schwierigkeiten der Tatverdächtigenermittlung angeht . Bei Kontaktdelikten oder solchen Delikten, die regelmäßig eine Spurenlage vorweisen, wird seltener, aber in Anbetracht der Aufklärungsquote bei angezeigten Delikten (z.B. bei Körperverletzung über 80 %) doch überraschend oft angegeben, die Polizei hätte den Fall nicht aufklären können. Auf dem zweiten Rang steht die Begründung, die Opfer hätten die Angelegenheit selbst geregelt. Dies trifft insbesondere für computerbezogene Kriminalität, für Körperverletzung , für Drohung und für Sexualdelikte zu. Es ist nicht eindeutig, was genau hinter der Kategorie "selber regeln" steckt. Wenn sich dieses auf eine zivilgesellschaftliche Regelung eines Konfliktes bezieht - an eine solche ließe sich bei Konflikten wegen Schädigungen durch computerbezogene Kriminalität ebenso denken wie bei Körperverletzungsdelikten - so ist das durchaus wünschenswert. Wenn sich das "selber regeln" dagegen als eine Art gewaltvolle Selbstjustiz nach Körperverletzungs- oder Sexualdelikten darstellt, kann es auch problematische Folgen haben und wäre aus Sicht des Rechtsstaates nicht zu tolerieren. Deliktspezifisch lassen sich Unterschiede in den Gründen für eine Nichtanzeige der Opfer finden. Bei computerbezogener Kriminalität, Betrug ohne Internetnutzung und Sexualdelikten geben die Befragen im Vergleich zu den anderen Deliktformen auffällig häufig an, sie wussten nicht, dass es sich um eine Straftat handelte. Bei Körperverletzung, Drohung und Sexualdelikten spielt überdurchschnittlich stark das Motiv der Angst vor dem Täter oder der Täterin eine Rolle für die Nichtanzeige. Von schlechten Erfahrungen mit der Polizei berichten auffällig häufig Personen, die Opfererfahrungen in Form von Körperverletzungen oder Drohungen gemacht haben. Der Grund, dass der oder die Befragte nicht versichert war, spielt nur bei Diebstahl eine nennenswerte Rolle, dass es den Befragten zu viel Mühe war, die Polizei einzuschalten, nur bei den Eigentumsdelikten, Diebstahl und Sachbeschädigung. Durch Sexualdelikte, Körperverletzung, Drohung oder Betrug (ohne Internet) viktimisierte Befragte gaben überproportional häufig an, der Grund für die Nichtanzeige war, dass sie ihre Ruhe haben wollten und das Ereignis vergessen wollten, was sich auch in den relativ hohen emotionalen Belastungswerten für diese Arten der Viktimisierung spiegelt […]. Dass sie es für ihre Privatsache hielten, gaben als Grund für eine Nichtanzeige insbesondere Opfer von Betrug ohne Internetznutzung , Drohung und Sexualdelikten an." Studie Bochum IV: Gemäß den Ausführungen im Handout zur Studie vom 23. August 2016 (Anlage 9) erstatten 70 % der Opfer eine Anzeige, "weil sie wollen, dass der Täter bestraft wird. Für 55 % ist der Schadensersatz durch die Versicherung der entscheidende Grund. […] 49 % erstatten Anzeige, weil sie wollen, dass "so etwas nicht noch einmal passiert", 38 % weil sie "verärgert" sind, 37 % halten die Anzeigeerstattung für "staatsbürgerliche Pflichterfüllung" und 30 % erhoffen sich Schadensersatz vom Täter. […] Als Gründe für die Nichtanzeige der Tat wurde vor allem "keine Erfolgsaussichten" (52 %) genannt […]." Das Anzeigeverhalten der hessischen Bevölkerung wird in der polizeilichen Kriminalstatistik widergespiegelt. Sie umfasst die statistische Zusammenstellung aller der Polizei bekanntgewordenen strafrechtlichen Sachverhalte. In erster Linie dient sie somit der Beobachtung und Analyse der Kriminalität im Allgemeinen und einzelner Deliktsfelder im Besonderen. Durch Angaben über die Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises, den Tatort und die Tatzeit sowie Opfer, Schäden und Aufklärungsergebnisse bietet die Kriminalstatistik der Polizei Erkenntnisse für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung. Sie ist daher von enormer Wichtigkeit für eine effektive und effiziente Polizeiarbeit. Eine Statistik zur Erfassung von Nichtanzeigen gibt es bei der Polizei nicht. Insoweit können die Studien der Dunkelfeldforschung ergänzende Hinweise für mögliche Entwicklungen der Kriminalität sowie des Anzeigeverhaltens der Bürger und ihrer Beweggründe geben. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 19 Frage 3 Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um eine Veränderung des Anzeigeverhaltens und damit eine Verringerung des Dunkelfelds zu erreichen? Bitte aufschlüsseln nach grundsätzlichen Maßnahmen und Maßnahmen zu einzelnen Deliktsarten . Frage 4 Plant die Landesregierung eine Erweiterung dieses Maßnahmenkatalogs, um eine Veränderung des Anzeigeverhaltens und damit eine Verringerung des Dunkelfelds zu erreichen? Falls ja, bitte aufschlüsseln nach Plänen zu grundsätzlichen Maßnahmen und Maßnahmen zu einzelnen Deliktsarten. Die Fragen werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Kriminalität wird zuerst unmittelbar vor Ort wahrgenommen und die Polizei als Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörde ist unverzüglich damit konfrontiert. Gesellschaftliche Veränderungen und ihre negativen Auswirkungen schlagen sich im Zuständigkeitsbereich polizeilicher Alltagsbewältigung nieder, sodass die Polizei mit einer Art "Radarfunktion" frühzeitig auf Ursachen der Kriminalitätsentwicklung aufmerksam wird. Die Ursachen sind jedoch in der Regel multikausal und bedürfen einer genauen Analyse. Die hessische Polizei versteht sich als bürgernahe Polizei, die einen vertrauensvollen Umgang zur Bevölkerung pflegt, direkte Kontakte lebt und den Menschen als sachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung steht. Dazu gehört eine flächendeckende persönliche Präsenz, die zum einen die Grundversorgung der Bürger sicherstellt und zum anderen durch Schutzleute vor Ort, den freiwilligen Polizeidienst oder beauftragte Ansprechpartner für entsprechende Zielgruppen, z.B. Migrationsbeauftragte, Opferschutz, Seniorenberater, unmittelbare Kommunikationsmöglichkeiten anbietet. Darüber hinaus weist die Polizei durch ihre Öffentlichkeitsarbeit und die zahlreichen Präventionsaktivitäten auf Kriminalitätsphänomene hin. Mit der Möglichkeit, über die Online-Wache Anzeige zu erstatten, wurde ein weiteres niedrigschwelliges Angebot für die Bevölkerung geschaffen. Insgesamt gilt, dass Kriminalität präventiv und repressiv zu bekämpfen ist. Dabei müssen aktuelle Entwicklungen aufgegriffen und zügig entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden, wie z.B. mit der Schwerpunktsetzung der Landesregierung auf die Verfolgung von Internetkriminalität oder mit der Präventionsarbeit im Bereich häuslicher Gewalt. Eine erfolgreiche Arbeit von Polizei und Justiz ist ein wesentlicher Baustein für die Verringerung des Dunkelfelds. VIII. Zusammenarbeit mit den freien Trägern Frage 1 Mit welchen freien Trägern arbeitet die Landesregierung im Rahmen der Opferhilfe konkret zusammen und welche Aufgaben erfüllen sie? Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem Freien Träger und konkreter Tätigkeit. Zunächst wird auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage II.4 Bezug genommen. Ergänzend dazu ist auszuführen, dass Hessen über eine große Anzahl von Beratungseinrichtungen verfügt, die über unterschiedliche Zugangswege erreichbar sind: - Bundesweites Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: Telefon: 0800-116 016 (www.hilfetelefon .de), - Übersicht der Anlauf- und Beratungsstellen in Hessen für Frauenhäuser, Frauennotrufe, Frauenberatungs- und Interventionsstellen, Männerberatungsstellen, Beratungsstellen gegen Menschenhandel, Zwangsheirat, Straßenprostitution, Gewalt im Namen der Ehre, Opferhilfen , Beratungsstellen für Lesben und/oder Schwule, Fachberatungsstellen zum Thema sexueller Missbrauch an Kindern und Kinderschutzbund Hessen, Mädchenzufluchtsstellen in Hessen: http://www.familienatlas.de/zusammenleben/krisen-und-gewalt/frauenhaeuser, - Gesamtübersicht der Beratungs- und Schutzeinrichtungen des Landes Hessen mit Angeboten für Menschen mit Behinderungen bei Belastung durch Gewalterfahrungen: http://www.behindertenrechtskonvention.hessen.de/aw/home/Aktionsplan-der- Landesregierung/~bno/Berichte-zum-Hessischen-Aktionsplan/. Eine jeweilige Begleitung, beispielsweise zu Behörden, Arztpraxen u.a., wird von den Frauenberatungseinrichtungen gewährleistet. Zusätzlich zu den genannten Stellen bieten folgende Einrichtungen eine umfangreiche Betreuung , Begleitung und Versorgung von Gewaltopfern an: Interventionsstellen: Die Hessische Landesregierung hat sich mit der Verabschiedung des Aktionsplans zur Bekämpfung der Gewalt im häuslichen Bereich (in erster Auflage vom November 2004 und in zweiter Auflage vom September 2011) zum Ziel gesetzt, Hilfe und Schutz vor Partnergewalt bedarfsgerecht in angemessener Form und im notwendigen Umfang bereitzuhalten. Interventionsstellen spielen hier eine zentrale Rolle. Unter "Interventionsstelle" ist eine auf die Partnergewalt spe- 20 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 zialisierte Beratung gemeint, die pro-aktiv ausgerichtet ist. Die Interventionsstelle geht, nachdem sie von der Polizei oder anderweitig von einer Misshandlung in der Partnerschaft erfährt, von sich aus auf die von Gewalt Betroffenen zu, um sie über das Spektrum an Unterstützung und Schutz zu informieren. In der Regel erfolgt der Kontakt telefonisch. Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung: Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt seit Jahren finanziell und fachlich die landesweite Ausweitung des zunächst in Frankfurt am Main eingeführten Ansatzes "Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung". Das federführend durch die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt am Main entwickelte Modell, das mit einer soliden Qualifizierung und kontinuierlichen Beratung der beteiligten Kliniken einhergeht, soll schrittweise landesweit installiert werden . Die Landesförderung in der ersten Modellphase hat u.a. auch dafür gesorgt, dass die Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt am Main ein Handbuch auflegen konnte, das allen interessierten Kommunen und Kliniken zur Orientierung dient. Denn Ziel war es von vornherein, eine landesweite Weiterentwicklung in der medizinischen und psychosozialen Versorgung sowie rechtsmedizinischen Spurensicherung zu erreichen. In dieser Legislaturperiode finanziert das Ministerium für Soziales und Integration u.a. den Ausbau der Stellenkapazität bei der Beratungsstelle Frauennotruf Frankfurt, damit sie die multiplikatorischen, didaktischen und beraterischen Aufgaben, die mit der Installation des Modells überregional einhergehen, bewältigen kann. Entsprechende Angebote an Fortbildung für die Ärzteschaft und Beratung zur Organisationsentwicklung beteiligter Kliniken und ihrer Kooperationspartner kann der Frauennotruf Frankfurt somit anbieten. Dies zeigt Erfolge schon seit Beginn des Modells in Frankfurt. Neue Standorte kommen stetig hinzu (auch über die Landesgrenzen hinaus). Derzeit ist das Modell verlässlich installiert in Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis, Offenbach, Waldeck-Frankenberg, Wetteraukreis und Wiesbaden. Einen Überblick über die beteiligten Krankenhäuser und das Angebot bietet die zentrale Seite (www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de), die alle Modellstandorte sichtbar macht und allen am Modell interessierten Kommunen und Landkreisen zur Verfügung steht. Schutzambulanz: Die Schutzambulanz Fulda am Fachbereich Gesundheit, Landkreis Fulda, steht auch nach der Ende 2015 abgeschlossenen, vom Land geförderten sechsjährigen Modellphase für eine vertrauliche Spurensicherung in Kooperation mit dem jeweiligen fachärztlichen Dienst zur Verfügung (www.schutzambulanz-fulda.de). Forensisches Konsil Gießen (FoKoGi): Das Forensische Konsil Gießen (https://forensisches-konsil-giessen.de), das am Institut für Rechtsmedizin der Justus-Liebig-Universität Gießen und des Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH mit Landesmitteln 2013 eingerichtet wurde, konnte ab 2016 ausgebaut werden. Das Forensische Konsil ist ein kostenloser konsiliarischer Online-Dienst der Ambulanz des Rechtsinstituts und ermöglicht die gesicherte Übermittlung einer Falldarstellung in Wort und Bild. Eine konsiliarische Unterstützung ist hierdurch erstmals in Hessen überregional erhältlich. Darüber hinaus bietet das Forensische Konsil Gießen online und im persönlichen Gespräch Auskunft über das Erkennen von Gewalteinwirkungen bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen . Dies steht Gewaltbetroffenen sowie allen Personen zur Verfügung, die sich mit den Folgen von Misshandlung, Vernachlässigung oder auch sexuellem Missbrauch befassen. Behandelnde Ärztinnen und Ärzte erhalten Hilfestellung bei der Befunderhebung und gerichtsfesten Dokumentation. Zudem beinhaltet die Landesförderung des FoKoGi ab 2016 den Ausbau der Weiterqualifizierung von Kliniken mit dem Ziel, nachhaltige Kompetenzzentren landesweit zu etablieren. In Hessen entsteht somit ein landesweites Netzwerk mit der Kompetenz zur medizinischen Soforthilfe bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt wie auch andere Misshandlungen. Für die Opfer von Gewalt kann eine gerichtsverwertbare Dokumentation der Verletzungen als verlässliches Beweismittel dienen. Eine Asservierung des Beweismaterials wird für zwei Jahre sichergestellt. Diese Archivierung ermöglicht auch zeitlich versetzt strafrechtliche, zivilrechtliche oder sozialrechtliche Schritte. Neben dem Institut für Rechtsmedizin am Klinikum der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main bietet auch das Gießener Institut für Rechtsmedizin die Möglichkeit der Aufbewahrung von Befunden und Spuren nach einer vertraulichen Untersuchung und Versorgung . Hessen ermöglicht dies als einziges Bundesland auch außerhalb eines rechtsmedizinischen Instituts. Denn die Aufbewahrung von Befunden und Spuren, die durch entsprechend geschultes Personal in hessischen Kliniken ohne vorhergehende Strafanzeige vertraulich erstellt bzw. gesichert wurden, ist ebenfalls an der Schutzambulanz Fulda gewährleistet. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 21 Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration bietet selbst Fortbildungen für soziale Fachkräfte zum Themenbereich des Schutzes vor Gewalt an, darunter seit mehreren Jahren Fortbildungen zu den "Auswirkungen von Partnergewalt auf Kinder und Folgerungen für die Jugendhilfe " in Kooperation mit dem Hessischen Städte- und Landkreistag. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildung erhalten juristische Hintergrundinformationen zur spezifischen Situation der von Partnergewalt betroffenen Kinder unter Berücksichtigung häuslicher Gewalt und § 8a SGB VIII (wie erleben Kinder häusliche Gewalt und was kann sie unterstützen?). Bewährte Interventionsmöglichkeiten sowie Ansätze der Prävention werden praxisnah vermittelt. Die jeweils dreitägige Fortbildung stellt die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt , die durch das Miterleben von Gewalt in der Partnerschaft der (Stief-)Eltern belastet sind. Ziel ist dabei, die Handlungssicherheit der Kinder- und Jugendhilfe und anderer Professionen im gerichtlichen Verfahren und hinsichtlich juristischer Erfordernisse (Verfahrensrecht, Rollenverteilung, Datenschutz) sowie eine adäquate Vertretung des Minderjährigen vor Gericht (Anwalt des Kindes) zu verbessern und zu festigen. Diese Fortbildungen werden von einer bundesweit anerkannten Expertin für Partnergewalt und Kinderschutz sowie von einer Rechtsanwältin, anerkannte Expertin mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht, durchgeführt. Frage 2 Wie werden die in Frage 1 benannten freien Träger finanziell unterstützt? Bitte aufschlüsseln nach jeweiligem freien Träger, Art und Höhe der finanziellen Unterstützung . Über die Antwort zu Frage II.4 hinaus kann Folgendes ausgeführt werden: Die Landesregierung unterstützt seit vielen Jahren finanziell und ideell Zufluchts- und Beratungsstellen für Frauen und ihre Kinder, die von sexualisierter Gewalt oder auch Partnergewalt betroffen sind. Die Förderung für Frauenhäuser, Frauennotrufe Frauenberatungs- und Interventionsstellen wurde 2005 kommunalisiert. Die Kommunen, die ihrerseits bereits die genannten Einrichtungen gefördert haben, sind infolge der Kommunalisierung sozialer Hilfen stärker in die Planung der Schutz- und Präventionsmaßnahmen eingebunden. Das Ministerium für Soziales und Integration unterstützt zudem vielfältige Projekte zum Schutz vor Gewalt, die über die beiden Förderprodukte (Kapitel 08 06, BK 2795, P 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt - mit 517.500 € und P 41 - Gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern - mit 275.000 €) finanziert werden. Diese Projekte decken unterschiedliche Schwerpunkte ab wie die Bereiche Menschenhandel und Armutsprostitution, Förderung für Frauen und Mädchen in besonderen Notsituationen, Förderung für von Gewalt betroffenen Frauen und Mädchen mit körperlicher und geistiger Beeinträchtigung sowie gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern. Im Koalitionsvertrag der die Landesregierung tragenden Parteien für die 19. Legislaturperiode wurde vereinbart, unter anderem den Aufgabenbereich "Schutz vor Gewalt" finanziell aufzustocken , um mehr Mittel für diese Aufgabenbereiche zur Verfügung zu stellen. So wurde der jährliche Ansatz für die Kommunalisierung sozialer Hilfen auf jährlich rd. 19,2 Mio. € erhöht. Die Hessische Landesregierung stellt seit 2015 den Kommunen jedes Jahr rund 3,4 Mio. € zusätzlich für die Frauenhäuser, Interventionsstellen, Frauenberatung, Notrufe und Schutzambulanzen sowie sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen zur Verfügung, das entspricht einer Steigerung um 40 %. Nachfolgend eine Übersicht über die Finanzierung aus kommunalisierten Landesmitteln für Frauenhäuser (Zielbereich 10) und für Frauennotrufe, Frauenberatungs- und Interventionsstellen (Zielbereich 11) in Hessen im Jahre 2015: Nr. Zielbereich Träger Ort Landesmittel 10 Frauenhäuser Arbeiterwohlfahrt e.V. Wiesbaden 87.320,00 € 10 Frauenhäuser Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Schwalm-Eder Homberg 27.500,00 € 10 Frauenhäuser AWO Perspektiven gGmbH (Frauenhaus Bad Homburg) Bad Homburg 66.000,00 € 10 Frauenhäuser Deutscher Frauenring Darmstadt Darmstadt 122.094,92 € 10 Frauenhäuser Diakonisches Werk Wiesbaden Wiesbaden 97.320,00 € 10 Frauenhäuser Frankfurter Verein für soziale Heimstätten Frankfurt am Main 214.015,82 € 10 Frauenhäuser Frauen helfen Frauen Frankfurt am Main 183.068,44 € 22 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 10 Frauenhäuser Frauen helfen Frauen Kreisgebiet 92.750,00 € 10 Frauenhäuser Frauen helfen Frauen e.V. Groß-Gerau 108.000,00 € 10 Frauenhäuser Frauen helfen Frauen e.V. Oberursel 83.500,00 € 10 Frauenhäuser Frauen helfen Frauen e.V. Bad Wild. Bad Wildungen 101.723,50 € 10 Frauenhäuser Frauen helfen Frauen e.V. Friedberg 102.757,55 € 10 Frauenhäuser Frauen helfen Frauen im Landkreis Kassel e.V. LK Kassel 59.000,00 € 10 Frauenhäuser Frauen helfen Frauen MTK e.V. Hofheim 102.750,00 € 10 Frauenhäuser Frauenhaus Wetzlar 102.749,60 € 10 Frauenhäuser Frauenhaus "Frauen helfen Frauen e.V." Limburg 102.370,59 € 10 Frauenhäuser Frauenhaus "Frauen helfen Frauen e.V." Hanau 94.000,00 € 10 Frauenhäuser Frauenhaus "Frauen helfen Frauen e.V." Wächtersbach 94.000,00 € 10 Frauenhäuser Frauenhaus Bergstraße e.V. Bensheim- Auerbach, Bensheim 90.930,96 € 10 Frauenhäuser Frauenhaus Kassel Kassel 223.946,85 € 10 Frauenhäuser Frauenhaus, Verein "Frauen für Frauen - Frauen für Kinder im WMK" Eschwege 7.500,00 € 10 Frauenhäuser Sozialdienst kath. Frauen Fulda 69.700,00 € 10 Frauenhäuser Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Gießen 30.000,00 € 10 Frauenhäuser Verein Frauen helfen Frauen e.V. Offenbach 129.561,46 € 10 Frauenhäuser Verein Frauen helfen Frauen e.V. Bad Hersfeld 104.578,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt AKGG GmbH LK Kassel 5.000,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt AKGG GmbH Beratungsstelle Kassel 12.500,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Arbeiterwohlfahrt (Männerberatung ) Werra-Meißner e.V. Eschwege 3.675,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Schwalm-Eder Homberg 20.000,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Arbeiterwohlfahrt Werra-Meißner e.V. Eschwege 4.850,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Beratungsstelle/Interventionsstelle des Landkreises Kassel LK Kassel 43.620,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt BiZeps Rheingau-Taunus 5.450,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt BIZeps Wiesbaden 17.350,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Caritas Bad Schwalbach 13.900,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Caritasverband e.V. Offenbach 14.399,67 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Deutscher Frauenring Darmstadt Darmstadt 1.538,44 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Diakonisches Werk Groß- Gerau/Rüsselsheim Rüsselsheim 26.600,00 € Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 23 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Diakonisches Werk Main-Taunus Hofheim 10.612,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Diakonisches Werk Vogelsberg Lauterbach, Vogelsbergkreis 3.000,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Diakonisches Werk, Rodgau Dreieich Dreieich 25.000,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frankfurter Verein für soziale Heimstätten Frankfurt am Main 8.333,33 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauen helfen Frauen Frankfurt am Main 6.666,67 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauen helfen Frauen e.V. Groß-Gerau 56.519,96 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauen helfen Frauen e.V. Bad Wildungen 32.787,50 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauen helfen Frauen e.V. Interventionsstelle Oberursel 78.600,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauen helfen Frauen e.V. Dieburg 10.000,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauen helfen Frauen e.V. Friedberg 33.709,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauen helfen Frauen e.V. Rodgau 13.900,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauen helfen Frauen im Landkreis Kassel e.V. LK Kassel 18.150,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauen helfen Frauen MTK e.V. Hofheim 31.745,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauen informieren Frauen FiF e.V. Kassel 72.630,01 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauenberatungsstelle des Vereins Frauen helfen Frauen e.V. Wächtersbach 39.830,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauenberatungsstelle des Vereins Frauen für Frauen - Frauen für Kinder im WMK Eschwege 3.675,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauenberatungsstelle des Vereins Frauen für Frauen für Frauen und Kinder im WMK Eschwege 47.794,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauenhaus - Frauen helfen Frauen e.V. Limburg 50.850,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauennotruf Frankfurt am Main 31.627,06 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauennotruf Kreisgebiet 14.752,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauennotruf e.V. Nidda 61.649,82 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauenrecht ist Menschenrecht e.V. Frankfurt am Main 14.817,82 € 24 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Frauennotruf Frankfurt am Main 22.233,33 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Interventionsstelle Frauenhaus e.V. Wetzlar 13.900,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Kasseler Hilfe Kassel 5.000,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Kinderschutzbund Geisenheim 15.350,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Kinderschutzbund Groß-Gerau 19.337,23 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Mädchenhaus 1992 e.V. Kassel 12.500,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Odenwälder Frauenhaus e.V. Erbach 1.666,15 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Pro Familia e.V. Offenbach 15.900,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Pro Familia e.V. Darmstadt 17.845,24 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Sefo femkom Darmstadt 3.000,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Sozialdienst kath. Frauen Fulda 29.200,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Gießen 72.902,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Trägerübergreifende Interventionsstelle Diakonisches Werk Wiesbaden Frauen helfen Frauen Wiesbaden 10.000,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Verein Frauen helfen Frauen e.V. Offenbach 9.000,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Verein Frauen helfen Frauen e.V. Bad Hersfeld 7.959,00 € 11 Beratungsstellen zum Schutz vor häuslicher Gewalt Vogelsbergkreis - der Kreisausschuss - Amt für Soziale Sicherung Lauterbach, Vogelsberg kreis 24.235,79 € In der nachfolgenden Übersicht werden beispielhaft diejenigen Projekte aufgeführt, die im Jahr 2016 mit originären Landesmitteln gefördert wurden: Träger Projektförderung aus Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt - Fördersumme FIM e.V., Frankfurt am Main Projekt gegen Menschenhandel 152.800,00 € FIM e.V., Frankfurt am Main Armutsprostitution - Qualifizierte Beratung und interdisziplinäres Arbeiten in Hessen 90.925,00 € FRANKA e.V., Kassel Projekt Menschenhandel mit Aufstockung der Mittel für das Projekt Menschenhandel für zusätzliche Personalkosten aufgrund neuer Arbeitsschwerpunkte bei der Betreuung und Begleitung von Kindern betroffener Frauen 44.920,00 € Frauennotruf Frankfurt am Main Projekt hessenweite Implementierung und Optimierung der med. Versorgung einschl. der Überarbeitung der Hessischen Dokumentationsanleitung "Befunderhebung, Spurensicherung, Versorgung bei Verdacht auf sexualisierte Gewalt" 28.785,00 € Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 25 ProFamilia Frankfurt LV Hessen Vernetzungskongress 2016 "Qualifiziert. Vernetzt!" - Eine Veranstaltung für Fachkräfte aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und des Gewaltschutzes in Hessen am 3. März 2016 19.926,00 € Wildwasser Gießen gegen sex. Missbrauch e.V. Projekt "Hilfe bei Gewalt und sexuellem Missbrauch von Mädchen und Jungen mit Migrationshintergrund" (u.a. für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, aber auch Erwachsene mit Traumatisierungen nach Gewalterfahrungen) 37.500,00 € AWO Frankfurt am Main Arbeit mit straffällig gewordenen Müttern und deren Kindern bzw. Arbeit mit Kindern im Bereich der Anlaufstelle. 69.400,00 € Gießener Bündnis für Familie e.V. Umsetzung der hessenweiten Kampagne gegen Gewalt mit Aktionstag gegen Gewalt am 25.11.2016 in Kooperation mit der Landesarbeitsgemeinschaft Hessischer Frauen- und Gleichstellungsbüros (LAG) und weiteren Institutionen. www.1coolermove.de 10.852,00 € Bürgerinitiative für Soziale Fragen e.V., Marburg Teilnahme an dem bundesweit angebotenen Fortbildungsprogramm "StoP - Stadtteile ohne Partnergewalt" in Hamburg, 3. Modul. Die Fortbildung kombiniert erstmals theoretisches und praktisches Wissen aus den Bereichen der Gewaltprävention und des Schutzes von Frauen vor Partnergewalt einerseits und der gemeindezentrierten Sozialarbeit im Nachbarschaftsquartier andererseits. 3.553,62 € Diakonisches Werk Hochtaunus Männer /Täterarbeit dito 937,50 € Broken Rainbow e.V. Frankfurt am Main Modellprojekt Fachberatungsstelle für die psychosoziale Beratung von Lesben und Tans*frauen, die Gewalt in ihrem sozialen Nahraum erleben/erlebt haben. 10.990,00 € Wildwasser Wetterau e.V., Friedberg Projekt "Selbstbehauptungs- u. Informationsworkshops zu (sex.) Gewalt für Mädchen und Frauen mit Beeinträchtigungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe im Wetteraukreis" 4.000,00 € FH/Beratungsstelle Bergstr., Bensheim Kampagne "Gewalt kommt nicht in die Tüte" anl. des Internationalen Tages gegen Gewalt am 25.11.2016. 6.379,36 € Institution Projektförderung aus Produkt Nr. 41 - Gesundheitliche Versorgung von Gewaltopfern - Fördersumme Universitäts-klinikum Gießen & Marburg GmbH, Justus-Liebig Universität Gießen Förderung des Forensischen Konsils Gießen (FoKoGi) in Hessen lt. Vertragsvereinbarung v. 7.9.2016 133.100,00 € Nachfolgend eine Übersicht über die Finanzierung der Beratungsstellen zum Schutz vor Gewalt und vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen (Zielbereich 12) aus kommunalisierten Landesmitteln im Jahre 2015. Nr ZB Zielbereich Träger Leistungsangebot - Inhalt Leistungsangebot - Ort Landesmittel 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Deutscher Kinderschutzbund Fachberatungsstelle Kinder und Jugendliche Darmstadt 7.100,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Wildwasser e.V. Fachberatungsstelle Mädchen Darmstadt 19.955,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Deutscher Kinderschutzbund Beratungsstelle Frankfurt am Main 30.183,17 € 26 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Feministische Mädchenarbeit Beratungsstelle Frankfurt am Main 25.000,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Wildwasser e.V. Beratungsstelle für Jungen und Mädchen Wiesbaden 20.350,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Wildwasser Darmstadt e.V. Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt für Mädchen , Frauen und sie unterstützende Personen Bensheim 16.450,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Kinderschutz bund Fachberatung sexueller Missbrauch Groß-Gerau 6.106,49 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Wildwasser e.V. Fachberatung sexueller Missbrauch Rüsselsheim 35.970,44 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Lawine e.V. Projekt: "Umgang mit kinderschutzrelevanten Auffälligkeiten gem. § 8a SGB VIII bei freien Trägern der Jugendhilfe ; im MKK Main-Kinzig-Kreis 10.400,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Lawine e.V. Therapie und Beratung bei sexueller Gewalt Hanau 39.497,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Kinderschutzbund Westkreis e.V. Kinderschutz Langen 10.671,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Wildwasser Gewaltprävention Rheingau-Taunus 9.097,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Pro Familia Beratung und Intervention bei Gewalt an Kindern und Jugendlichen Friedberg 7.129,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Wildwasser e.V. Beratung und Intervention bei Gewalt an Kindern und Jugendlichen Friedberg 25.936,94 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Wildwasser e.V. Beratung und Intervention bei Gewalt an Kindern und Jugendlichen Friedberg 7.129,00 € Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 27 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Deutscher Kinderschutzbund e.V. Beratung gegen körperliche und seelische Gewalt Gießen 10.671,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Wildwasser Gießen e.V. Beratung gegen sexualisierte Gewalt Gießen 14.174,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Wildwasser Gießen e.V. Täterarbeit Gießen 18.257,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen IB Gewalt an Kinder und Jugendlichen Wetzlar 4.719,19 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Gegen unseren Willen e.V. Schutz vor Gewalt Limburg 22.954,09 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Kinderschutzbund Schutz vor Gewalt Kreisgebiet 11.325,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Wildwasser Schutz vor Gewalt Kreisgebiet 22.648,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Deutscher Kinderschutzbund OT Kassel Beratung bei Gewalt gegen Kinder Kassel 25.428,44 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen SOLWODI Deutschland e.V. Beratungsstelle Fulda 32.300,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Jugend- und Familienberatung des Landkreises Kassel Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch LK Kassel 10.348,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Frauen helfen Frauen e.V. Bad Wild. Beratungs- und Präventionsstelle Korbach Bad Wild.X 8.073,00 € 12 Beratungsstellen zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Institutionen Beratungsstelle gegen Gewalt an Kindern "Allerleirauh" Der Träger ist im Bereich des Opferschutzes Frauen und Kindern und in der Beratungsarbeit tätig . Eschwege 23.279,00 € 28 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4969 Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans des Landes Hessen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt in Institutionen fördert das Land Hessen aus Kapitel 08 06 - Förderprodukt 50 - Kinderschutz, Prävention und Frühe Hilfen in Hessen folgende Projekte: - Das Informationszentrum für Männerfragen e.V., Frankfurt am Main, erhielt für Täterprävention , für die therapeutische Arbeit mit Gewaltstraftätern und die Beratung und Betreuung von Opfern von Gewalt und sexuellem Missbrauch in 2016 eine Förderung in Höhe von 36.000 €. - Für die Durchführung von Elternabenden im Rahmen der Aufführung des Präventionstheaters "Trau Dich" wurden ca. 3.000 € zur Verfügung gestellt. - Für die Aufarbeitung und wissenschaftliche Begleitung der sexuellen Missbrauchsfälle an der Odenwaldschule wurden in 2016 Mittel in Höhe von 12.450 € bereitgestellt. Das Ergänzende Hilfesystem (EHS) von Bund, Ländern und verantwortlichen Institutionen soll diejenigen unterstützen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexuellen Missbrauch im institutionellen Bereich erlitten haben und noch heute an diesen Folgewirkungen leiden. Der Fonds Missbrauch im familiären Bereich (FSM) hat zum Ziel, Betroffene zu unterstützen, die in familiären Zusammenhängen Opfer von Gewalt und sexuellem Missbrauch geworden sind. Die Hessische Landesregierung ist dem Ergänzenden Hilfesystem und dem Fonds sexueller Missbrauch im familiären Bereich beigetreten. Sie beteiligt sich am Fonds sexueller Missbrauch im familiären Bereich mit insgesamt 3,6 Mio. €. Frage 3 Wieso vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass die in der Opferhilfe tätigen freien Träger nicht finanziell besser ausgestattet werden sollten? Diese Feststellung ist nicht zutreffend. Wie bereits dargestellt, wurden in Hessen Opferschutz, professionelle Opferhilfe und Zeugenbegleitung bereits lange vor den nunmehr gesetzlich vorgegebenen Schutzstandards praktisch umgesetzt. Das ist auch heute noch bundesweit beispielhaft . Die Hessische Landesregierung wird weiter für eine Verstetigung und einen bedarfsgerechten Ausbau der Opferhilfeeinrichtungen eintreten und die dafür erforderlichen finanziellen Ressourcen bereitstellen. Wie in der Antwort zu Frage VIII.2 bereits ausgeführt, hat die Landesregierung vereinbart, unter anderem die Bereiche "Schutz vor Gewalt" als Teil des bis zum Ende der Legislaturperiode festgeschriebenen Sozialbudgets finanziell aufzustocken. Aus verschiedenen Facharbeitsgruppen wurde zurückgemeldet, dass mit der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung der die Landesregierung tragenden Parteien und der Erhöhung der Landesförderung über kommunalisierte Landesmittel als auch mit der Erhöhung verschiedener anderer Haushaltsprodukte wie beispielsweise das Produkt Nr. 5 - Schutz von Frauen vor Gewalt - von ehemals 317.500 € auf 517.500 € eine wesentliche Verbesserung der Versorgung von Frauenhäusern , Frauenberatungs- und Interventionsstellen festzustellen war. Zu erwähnen sind hier auch die Interventionsstellen, die mittlerweile flächendeckend in jeder Gebietskörperschaft mindestens einmal vorhanden sind. Eine Ausweitung hat auch der Bereich Schutz vor Gewalt und sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen erfahren, indem neue Beratungsangebote geschaffen wurden bzw. im Aufbau sind. Wiesbaden, 16. Mai 2017 Eva Kühne-Hörmann Die komplette Drucksache inklusive Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de). 4969_anl.pdf Anlage 1 - 3. Opferrechtsreformgesetz 21.12.2015 Anlage 2 GVBl Hessen 28.09.2016 Anlage 3 GVBl Hessen 09.12.2016 Anlage 4 Rechte als Opfer einer Straftat Anlage 5 Polizeiliche Handlungsleitlinien HLKA Anlage 6 ado Opferhilfestandards Anlage 7 ado Mindeststandards pschosoz.Begleitung Anlage 8 Bewilligungen Aufschlüsselung Deliktart Anlage 9 Handout Pressegespräch Bochumer Fenster 23.08.16 Anlage 10 Befragung Sicherheit u. Kriminalität 2015 NDS Anlage 11 Dunkelfeldforschung Anlage 12 Lebenssituation, Sicherheit u. Gesundheit