Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend nachhaltige Beschaffung in Hessen Drucksache 19/4418 Vorbemerkung der Fragesteller: Das Projekt "Nachhaltige Beschaffung in Hessen" hat zum Ziel, Produkte und Dienstleistungen unter Beachtung von ökonomischer, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zu beschaffen, wobei der gesamte Produktlebenszyklus in den Blick zu nehmen ist. Die nachfolgenden Fragen gehen auf das Projekt und seine Ergebnisse ein. Ferner beschäftigen sie sich mit der derzeitigen Beschaffungspraxis und deren möglicher Fortentwicklung. Vorbemerkung der Landesregierung: Mit der Zielsetzung, Hessen heute und in Zukunft ökologisch verträglich, sozial gerecht und wirtschaftlich leistungsfähig zu gestalten, hat das Land Hessen die "Nachhaltigkeitsstrategie Hessen” ins Leben gerufen. Diese dient als Plattform für alle Akteure - von Gesellschaft über Unternehmen bis hin zur Politik und Verwaltung -, um gemeinsam an neuen Lösungen und innovativen Ideen für ein nachhaltiges Hessen zu arbeiten. Die Nachhaltigkeitsstrategie Hessen initiiert und unterstützt Projekte, die diese Zielsetzung befördern. Die Nachhaltigkeitskonferenz, als das oberste Entscheidungsgremium der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen, hat das gegenständliche Projekt ins Leben gerufen, befördert und begleitet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Große Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung und der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wie folgt: I. Projektarbeit Frage 1. Wie wurde das oben genannte Ziel konkretisiert? Das Projekt hat sich unter der Projektleitung und der sie unterstützenden Stabsstelle im Hessischen Ministerium der Finanzen (HMdF) eine Projektstruktur gegeben, mit der die Zielvorgaben in Arbeitspakete (Projektbausteine) unterteilt und strukturiert wurden. Die entsprechenden Arbeitsaufträge wurden in den für die jeweiligen Projektbausteine zuständigen Teilprojektgruppen formuliert. Die Teilprojektgruppen haben diese Arbeitsaufträge dann, unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen Strukturen und Vorgaben, ausgearbeitet. Die einzelnen Teilprojektgruppenmitarbeiter trafen sich in unterschiedlichen zeitlichen Abständen, im Rahmen der Erstellung der Leitfäden u.a. auch zu zwei zweitägigen Workshops im Studienzentrum Rotenburg an der Fulda. Während der Projektlaufzeit fand eine fortlaufende Abstimmung zwischen den Teilprojektgruppen, der Projektleitung und der Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie statt. Im Einzelnen wurden die Zielvorgaben in den Projektbausteinen wie folgt konkretisiert: Leitbild Das Ziel der Teilprojektgruppe "Leitbild" war es, ein Leitbild für die Landesverwaltung auszuarbeiten , worin die grundsätzliche Position des Landes Hessen zum Thema Nachhaltigkeit in Bezug auf die eigene Bedarfsdeckung ausformuliert und deutlich wird, dass das Land darauf hinwirken will, dass sich auch andere Akteure dieser Zielsetzung anschließen. Eingegangen am 7. Juni 2017 · Ausgegeben am 7. Juni 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4981 07. 06. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 Normative Verankerung Neben dem Leitbild sollten auch normative Vorgaben als Grundlage und "Leitplanken" für die rechtskonforme Durchführung von Vergabeverfahren - unter Berücksichtigung nachhaltiger Aspekte - beschrieben werden. Arbeitshilfen Nachfolgende Arbeitshilfen sollten im Rahmen der Projektarbeit erstellt und veröffentlicht werden : Produktgruppenidentifikation (Leitfäden) Ergänzend zu dem Leitbild und flankierenden rechtlichen Regelungen sollte eine auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugeschnittene, produktbezogene Arbeitshilfe erarbeitet werden. Auch in Zusammenarbeit mit der Wirtschaft sollten hierin z.B. konkrete Hilfestellungen und Empfehlungen für die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und zur Unterstützung bei der Auswahlentscheidung zur Verfügung gestellt werden. Tool-Picker Es sollte eine (softwaregestützte) Arbeitshilfe für die Auswahl geeigneter Lebenszykluskostenberechnungs -Tools erarbeitet werden, da durch die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten bei der Kaufentscheidung nicht nur die unmittelbaren (Anschaffungs-)Kosten, sondern auch Folgekosten für z.B. Wartung, Verschleißteile und Energieverbrauch berücksichtigt werden können. Beschaffungsnetzwerk und Lernnetzwerk Da die Umsetzung der Nachhaltigkeitsaspekte in der Beschaffungspraxis teilweise mit Schwierigkeiten behaftet ist, die sich erst bei genauerer Betrachtung in der Praxis offenbaren, sollte Raum für einen Austausch zwischen professionellen Beschaffern über die Perspektiven, Chancen und Lösungen im Zusammenhang mit nachhaltiger Beschaffung angeboten werden (Beschaffungsnetzwerk ). Daneben sollten auch andere mit Beschaffungsfragen befasste Akteure, also z.B. die Wirtschaft, die Zivilgesellschaft und Kirchen sowie die privaten Konsumenten, im Rahmen eines Lernnetzwerkes in die Projektarbeit eingebunden werden. Kampagnen Neben den auf Kontinuität angelegten Netzwerken (s.o.) sollten punktuell wirkende Kampagnen durchgeführt werden, um Endverbraucher auf das Thema Nachhaltiger Einkauf und das Projekt aufmerksam zu machen. Internet Die Entwicklungsschritte der vorgenannten Maßnahmen sollten auf einer Internetseite der hessischen Nachhaltigkeitsstrategie dokumentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Frage 2. Welche Institutionen waren an der Projektarbeit beteiligt? Nachfolgend genannte Institutionen waren an dem Projekt beteiligt: Ministerien Hessen Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hessisches Ministerium der Finanzen, Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Hessische Staatskanzlei, Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung , Hessisches Kultusministerium, Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst, Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Weitere Ministerien Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Österreich), Bayerisches Staatsministerium der Finanzen, Finanzministerium des Landes Nordrhein- Westfalen Nachgeordneter Bereich Hessen Hessisches Competence Center-Zentrale Beschaffung (HCC-ZB), Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD), Hessisches Baumanagement, Hessisches Immobilienmanagement, Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung (PTLV), Hessen-Mobil, Justizvollzugsanstalt Frankfurt a.M., Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung, Hessen Forst, Hessisches Landesarbeitsgericht, Oberfinanzdirektion Frankfurt Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 3 Nachgeordneter Bereich Bund Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr. Nachgeordneter Bereich anderer Länder Landesverwaltungsamt Berlin, Berliner Feuerwehr, Berliner Polizei. Städte, Gemeinden und Kreise Landeshauptstadt Düsseldorf, Landeshauptstadt München, Landeshauptstadt Stuttgart, Landeshauptstadt Dresden, Landeshauptstadt Wiesbaden, Freie Hansestadt Bremen, Bundesstadt Bonn, Stadt Darmstadt, Stadt Dortmund, Stadt Duisburg, Stadt Essen, Stadt Göttingen, Freie und Hansestadt Hamburg, Stadt Leipzig, Stadt Nürnberg, Stadt Hannover, Stadt Gelsenkirchen, Stadt Köln, Stadt Frankfurt, Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Universitäten Universität Kassel, Universität der Bundeswehr München, Philipps-Universität Marburg. Nichtregierungsorganisationen Entwicklungspolitisches Netzwerk Hessen, das Netzwerk CorA, Weed e.V. Unternehmen und Institutionen Fraport AG, TÜV-Rheinland, Deutscher Gewerkschaftsbund, Bundesverband Materialwirtschaft , Einkauf und Logistik e.V., Evangelische Akademie Arnoldshain, Hessischer Verwaltungsschulverband , Hessischer Städte- und Gemeindebund, Ekom21, HEAG Holding AG, Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung, Frankfurter Sparkasse, Deutscher Städtetag, Hessischer Rundfunk, Deutsche Bahn, Berliner Energieagentur GmbH. Frage 3. Welche Ergebnisse wurden erzielt? Leitbild Durch die Teilprojektgruppe "Leitbild" wurde ein "Leitbild der nachhaltigen und fairen Beschaffung " in Hessen erarbeitet, vgl. Anlage 1. Durch das Leitbild dokumentiert das Land Hessen seine Vorbildfunktion und seine Verantwortung, als Marktteilnehmer mit großem Einkaufsvolumen Impulse zu setzen. Es enthält unter den Überschriften "Nachhaltigkeit, Vorbildrolle, Rahmenbedingungen, Kriterien, Kontrolle, Information und Herausforderung" sieben Kernbotschaften , die den mit Beschaffung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Teilprojektgruppen eine Richtschnur und Zielsetzung an die Hand gegeben haben. Das Leitbild wurde am 07.02.2011 durch das Kabinett gebilligt, in der Landesverwaltung verbreitet und am 26.10.2011 im Rahmen einer bundesweiten Veranstaltung einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Normative Verankerung Zu den geltenden und normativen Rahmenbedingungen verweise ich auf die Antwort zu Frage 4 ("Welche Rahmenbedingungen wurden im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung verändert?"). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Projektes haben Beiträge in Bezug auf die EU-Richtlinie 24/2014, deren Umsetzung in deutsches Recht, das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz sowie das Hessische Energiezukunftsgesetz, die Erarbeitung der Unterschwellenvergabeordnung. (auch) im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung geliefert. Weiter wurde zwischenzeitlich der Erlass zum Beschaffungsmanagement des Landes Hessen im Sinne einer nachhaltigen Beschaffung überarbeitet und an den Aktualisierungen des hessischen Vergabeerlasses mitgewirkt. Arbeitshilfen Zu den Produktgruppen Textilien, Dienstleistungen der Gebäudereinigung, Reinigungsmittel, Fahrzeuge und Kraftstoffe, Bürokommunikation, Bürogeräte mit Druckfunktion, IT, Computer und Monitore, 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 Bürobedarf, Büromöbel wurden Beschaffungsleitfäden entwickelt und zwischenzeitlich auch in einer zweiten Auflage aktualisiert , vgl. beispielhaft den Leitfaden zu Bürobedarf Anlage 2. Die Leitfäden sind im Internet eingestellt, z.B. unter http://www.hessen-nachhaltig.de/de/nachhaltige-beschaffung-inhessen .html. Zielgruppe der Leitfäden sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf Seiten der Bedarfsträger oder der Beschaffungsstellen mit Beschaffungsaufgaben betraut sind. Im Weiteren verweise ich auf die Antwort zu Frage 6 ("Was ist Inhalt und Ziel der Leitfäden für die nachhaltige Beschaffung?"). Der Leitfaden zur Beschaffung von Fahrzeugen und Kraftstoffen wird in der Interministeriellen Arbeitsgruppe "Mobilität" auch im Zusammenhang mit dem Projekt "CO2-neutrale Landesverwaltung" weitergeführt. Es wurde eine softwarebasierte Arbeitshilfe für Beschaffer mitentwickelt und verbreitet, vgl. Antwort zu Frage 8 ("Was ist Inhalt und Ziel der "Tool-Picker"-Software?"). Beschaffungs- und Lernnetzwerk Der im Rahmen des Projektes ausgerichtete Kongress "Beschaffungsnetzwerk" am 26.10.2011 in Frankfurt war der Startschuss für das Beschaffungsnetzwerk. Im Rahmen dieses Kongresses wurde den Gästen aus den öffentlichen Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen, der Wirtschaft und den Nichtregierungsorganisationen die durch das Teilprojekt "Produktgruppenidentifikation " erarbeiteten Leitfäden als Arbeitshilfe für eine nachhaltige Beschaffung vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Auch auf dieser Veranstaltung aufbauend konnte die angestrebte Vernetzung im Rahmen verschiedener weiterer Veranstaltungen (vgl. z.B. Antwort (f) zu Frage 9 "In welcher Form war die Öffentlichkeit eingebunden, um sie für das Thema nachhaltiger Einkauf zu sensibilisieren?") ausgebaut werden. In regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen zum Thema nachhaltige Beschaffung wurden und werden Inhalte der nachhaltigen Beschaffung vermittelt. Die Vermittlung des Themas ist (u.a.) im Rahmen der Zentralen Fortbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landesverwaltung dauerhaft verankert, vgl. die Antwort zu Frage 14 ("Wie bildet die Landesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung weiter, die für das Beschaffungswesen zuständig sind?"). Kampagnen Neben den auf Kontinuität angelegten Netzwerken, wurden auch punktuell wirkende Kampagnen durchgeführt. Für eine beispielhafte Darstellung von Veranstaltungen und Terminen vgl. Antwort zu Frage 9 ("In welcher Form war die Öffentlichkeit eingebunden, um sie für das Thema nachhaltiger Einkauf zu sensibilisieren?"). Internet Im Rahmen einer von der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen zur Verfügung gestellten Internetseite wurden die Ergebnisse der Projektarbeit für die interessierte Öffentlichkeit transparent dargestellt und begleitet. Auch nach dem Abschluss des Projektes werden relevante Ergebnisse auf der Internetseite der Nachhaltigkeitsstrategie und/oder der Internetseite der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern unter der Rubrik "Hessen" veröffentlicht. Die Veröffentlichung z.B. der Leitfäden für eine nachhaltige Beschaffung erfolgte darüber hinaus auf weiteren Internetportalen, u.a. dem www.vergabeblog .de. Frage 4. Welche Rahmenbedingungen wurden im Sinne der nachhaltigen Beschaffung verändert? Zu den geänderten Rahmenbedingungen zählt zunächst die im Leitbild dargestellte grundlegende Festlegung der Landesregierung hin zu einer nachhaltigen Beschaffung und der Festlegung, das Thema Nachhaltigkeit zu einem verpflichtenden Handlungsprinzip auf allen Führungs- und Arbeitsebenen zu erklären. Weiter haben sich die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen seit dem Start des Projektes grundlegend geändert. Europa Auf europäischer Ebene wurde die größte Vergaberechtsreform der letzten 10 Jahre umgesetzt. Die Europäische Union hat mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein vollständig überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt. Das Modernisierungspaket umfasst die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (Richtlinie 2014/24/EU), die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (Richtlinie 2014/25/EU) und die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (Richtlinie 2014/23/EU). In jeder Phase eines Verfahrens, von der Definition der Leistung über die Festlegung von Eignungs - und Zuschlagskriterien bis hin zur Vorgabe von Ausführungsbedingungen, können qualitative , soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte der Nachhaltigkeit einbezogen werden. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 5 Mit Blick auf die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren oder die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Definition der Leistung, sind vom öffentlichen Auftraggeber sogar zwingende Vorgaben zu machen. Diesem Umstand trägt § 97 Absatz 3 GWB Rechnung, indem bereits bei den Grundsätzen der Auftragsvergabe auf diese Möglichkeit für den Auftraggeber hingewiesen wird. Bund Die vorgenannten Richtlinien sind zum 18.04.2016 in deutsches Recht umgesetzt worden. Die Vergabeverfahren sollen effizienter, einfacher und flexibler gestaltet und die Teilnahme kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) an Vergabeverfahren erleichtert werden. Gleichzeitig ermöglicht es der neue Rechtsrahmen den Vergabestellen, die öffentliche Auftragsvergabe stärker zur Unterstützung strategischer Ziele zu nutzen. Dazu gehören vor allem soziale, umweltbezogene und innovative Aspekte. Dies kommt auch Unternehmen zugute, die ihrer Verantwortung bis hinein in die Produktions- und Lieferketten nachkommen, und setzt Anreize für Unternehmen , internationale Standards zur Unternehmensverantwortung einzuhalten (z.B. die ILO- Kernarbeitsnormen). Das neue Regelwerk ermöglicht es ferner, den Anliegen von Menschen mit Behinderung besser Rechnung zu tragen. Hessen Die rechtlichen Rahmenbedingungen in Hessen wurden seit dem Start des Projektes ebenfalls komplett modernisiert. Mit der Einführung des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes sind gemäß § 2 Abs. 2 HVTG bei den Beschaffungen des Landes grundsätzlich die Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung in Bezug auf den Beschaffungsgegenstand und dessen Auswirkungen auf das ökologische, soziale und wirtschaftliche Gefüge zu berücksichtigen. Insbesondere ergeben sich soziale Anforderungen aus der Einführung der Bestimmungen zur Tariftreue und zum Mindestlohn. Die Gemeinden und Gemeindeverbände und ihre Eigenbetriebe können eine nachhaltige Entwicklung bei ihren Beschaffungsmaßnahmen und den dazu erlassenen Richtlinien berücksichtigen . Weiter steht es gemäß § 3 HVTG den öffentlichen Auftraggebern nunmehr frei, bei der Auftragsvergabe soziale, ökologische, umweltbezogene und innovative Anforderungen zu berücksichtigen, wenn diese mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen oder Aspekte des Produktionsprozesses betreffen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Mit der Anpassung des sog. Vergabeerlasses vom 22.11.2016 sind in Ziffer 1.6 nunmehr Regelungen zur Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen, Blindenwerkstätten und Integrationsunternehmen aufgenommen worden. Weiter wurden in den Ziffern 3.4 und 3.5 die Themen Biodiversität sowie nachhaltige und innovative Anforderungen an Beschaffungen aufgenommen . Letzteres mit der Folge, dass bei Beschaffungen des Landes die §§ 67 und 68 der VgV (Beschaffungen energieverbrauchsrelevanter Liefer- und Dienstleistungen) nunmehr unabhängig vom Auftragswert immer anzuwenden sind. Weitere neue Rahmenbedingungen beziehen sich konkret auf die Beschaffungen in einzelnen Produktgruppen wie z.B. die Produktgruppe "Holz", vgl. Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten aus zertifizierten Beständen. Frage 5. Wie wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbezogen, die die Beschaffungsprozesse gestalten und die Beschaffungsentscheidungen treffen? Eine gestaltende Rolle bei allen Beschaffungen kommt regelmäßig den Bedarfsstellen und den Beschaffungsstellen zu. Für die grundlegenden Strategieentscheidungen und die Festlegung hessenweiter Standards für Geschäftsprozesse und die Nutzung von Lieferungen und Leistungen bleiben in der Landesverwaltung die jeweiligen Fachressorts, hier also die Bedarfsstellen, zuständig . Weiter wird dort die jeweils konkret zu beschaffende Leistung beschrieben, da regelmäßig nur die Bedarfsstellen konkret ihre Bedarfe abschließend beschreiben können. Die Zentralen Beschaffungsstellen können hier beratend ihre Expertise für die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen einbringen. Ist die Leistung beschrieben, die sog. "Bedarfsreife" hergestellt, wird das Vergabeverfahren nach den Maßgaben des Erlasses zum Beschaffungsmanagement von den Zentralen Beschaffungsstellen übernommen und das Vergabeverfahren durchgeführt. Aus dieser (auch in der hessischen Landesverwaltung vorzufindenden) Aufgabenteilung ergaben sich zwei Zielgruppen. Einmal die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bedarfsstellen, als Bedarfsträger , und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Beschaffungsstellen. Beide haben durch ihre Fachexpertise insbesondere bei der Erstellung der Leitfäden einen maßgeblichen Anteil geleistet. Unter der Federführung des Hessischen Competence Centers - Zentrale Beschaffung wurden die Beiträge der beteiligten Institutionen gesammelt und strukturiert. Im Rahmen von regelmäßig stattfindenden Workshops in Wiesbaden wurden die Fortschritte vorgestellt und die Beiträge diskutiert. Neben diesen regelmäßigen Treffen fanden auch zweitägige Workshops im Studienzentrum in Rotenburg an der Fulda statt, bei denen, losgelöst von den Tagesgeschäften , Lösungen für besonders komplexe und grundlegende Fragestellungen diskutiert werden konnten. Neben diesen projektinternen Veranstaltungen wurden die Leitfäden im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen vorgestellt und der jeweilige Stand der Entwicklung sowie die weiteren Planungen diskutiert. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 Nach demselben "Muster" wurde bei der Erstellung des "Tool-Pickers" verfahren, d.h. dass sowohl Bedarfs- als auch Beschaffungsstellen ihre Erfahrungen und Sichtweisen eingebracht haben und die Ergebnisse jeweils rückgekoppelt wurden. Im Rahmen von verschiedenen, regelmäßig stattfindenden Veranstaltungen (vergleiche beispielhaft Antwort zu Frage 14 "Wie bildet die Landesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung weiter, die für das Beschaffungswesen zuständig sind?") werden die Erfahrungen und Sichtweisen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter abgefragt, diskutiert und ausgewertet . Gerade aus diesen Veranstaltungen entstehen wichtige Impulse für die nachhaltige Beschaffung in Hessen, da dort auch Gelegenheit zum Ebenen übergreifenden Austausch zwischen Ministerien und Fachverwaltungen sowie zwischen den Bedarfs- und Zentralen Beschaffungsstellen besteht. Frage 6. Was ist Inhalt und Ziel der Leitfäden für die nachhaltige Beschaffung? Es war das Ziel der Projektarbeit, einen praxisnahen Leitfaden zu schaffen, der es auch gerade bei nur gelegentlicher Befassung mit dem Beschaffungsbereich ermöglicht, nachhaltige Anforderungen in der Beschaffung rechtssicher umzusetzen. Um diese Praxisnähe zu gewährleisten, war es ganz entscheidend, erfahrene Einkäufer zur Mitarbeit zu gewinnen und gleichzeitig den Erfahrungsaustausch mit der Wirtschaft zu suchen, siehe Antwort zu Frage 5 ("Wie wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einbezogen, die die Beschaffungsprozesse gestalten und die Beschaffungsentscheidungen treffen?"). Maßgebliche Kriterien für die Auswahl geeigneter Produktgruppen waren: hohe Verbrauchswerte (Breitenwirkung - betrifft viele/alle "Verbraucher"), hohe Signalwirkung für Bürger und Wirtschaft (Außenwirkung/"Vorreiterfunktion"), finanzielle Mehrbelastungen einschätzbar, Gebrauchstauglichkeit gegeben, Zeitnahe Realisierung mit realistischer Erfolgsquote. Auf Grundlage dieser Kriterien wurden für die Erstellung der Leitfäden die nachfolgend dargestellten Produkt-/Dienstleistungsgruppen ausgewählt: Textilien, Dienstleistungen der Gebäudereinigung, Reinigungsmittel, Fahrzeuge und Kraftstoffe, Bürokommunikation, Bürogeräte mit Druckfunktion, IT, Computer und Monitore, Bürobedarf, Büromöbel. Damit die gewünschte Praxistauglichkeit erreicht werden konnte, wurden die vorstehenden Produkt -/ Dienstleistungsgruppen jeweils in gesonderten (mit Praktikern für diese Gruppen aus verschiedenen Institutionen besetzten) Unterarbeitsgruppen behandelt. Im Ergebnis stellt jeder der Leitfäden ein für sich abgeschlossenes Werk dar. Der Aufbau und die Gliederung sind weitestgehend identisch. Auf diese Weise ist interessierten Beschaffern eine schnelle Orientierung bei Fragen zu einzelnen Produktgruppen möglich. Die besondere Praxistauglichkeit ergibt sich aus der Ampelsystematik, die in dieser Form in anderen Leitfäden nicht enthalten ist. Wo es um konkrete Hinweise und Anregungen für die Aufnahme von Nachhaltigkeitsaspekten in Ausschreibungsunterlagen geht, zeigt eine Ampel, ob es sich um Kriterien handelt , die vergaberechtlich (derzeit) unzulässig sind (rotes Signal), oder grundsätzlich umsetzbar sind, Auftraggeber und Auftragnehmer aber vor hohe Herausforderungen stellen (gelbes Signal) oder rechtssicher angewendet werden können, da bereits in der Praxis erprobt (grünes Signal). In der ersten Auflage der Leitfäden standen noch einige der Signale auf "rot". In Anbetracht der ökologischen, technischen als auch rechtlichen Fortentwicklung wurden die Leitfäden zwischenzeitlich umfänglich überarbeitet und sind in einer zweiten Auflage veröffentlicht worden. Insbesondere das zum 01.03.2015 in Kraft getretene Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) hat es ermöglicht, öffentliche Auftragsvergaben im Hinblick auf soziale, ökologische und innovative Anforderungen zur Nachhaltigkeit eines Produktes bzw. einer Leistung weiter auszugestalten. Als Folge dieser neuen vergaberechtlichen Rahmenbedingungen sind keine "roten Ampeln" mehr aufgeführt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 7 Die Leitfäden sowie deren Verteilung und Nutzung innerhalb des kommunalen Beschaffungsprozesses wurden im Rahmen einer Bachelorarbeit der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung analysiert. Dabei sollte festgestellt werden, ob hessische Kommunen die vom Land Hessen dazu entwickelten Leitfäden als Hilfsmittel nutzen. Mit Hilfe von Experteninterviews konnte bestätigt werden, dass die Leitfäden als Hilfsmittel für die Etablierung der Nachhaltigkeit im Beschaffungsprozess genutzt werden. Wörtlich heißt es: "….Das Fazit dieser Bachelorarbeit ist für eine nachhaltige Beschaffung im öffentlichen Sektor - insbesondere auf kommunaler Ebene - positiv zu bewerten. Mit den vom Land Hessen entwickelten Leitfäden werden die Kommunen im Beschaffungsprozess unterstützt, um die ökologischen, sozialen und ökonomischen Aspekte zu berücksichtigen. Allein dieser verantwortungsvolle Umgang mit dem Beschaffungsvolumen in Höhe von ca. 290,3 Mio. € (der sechs befragten Kommunen ) kann zu einer Beeinflussung des Marktes beitragen." Diese Feststellungen decken sich mit den Rückmeldungen aus der Praxis in Bezug auf die Leitfäden (und den "Tool-Picker"). Sowohl von Bundesbehörden als auch aus den anderen Ländern und den Kommunen sind überwiegend sehr positive Rückmeldungen eingegangen. Dies zeigt aus Sicht der Landesregierung, dass hier ein für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehender Bedarf erfolgreich gedeckt werden konnte. Frage 7. In welcher Form werden die Leitfäden für nachhaltige Beschaffung an aktuelle Entwicklungen angepasst? Die stetige technische Fortentwicklung und das sehr dynamische rechtliche Umfeld der Beschaffung , welches durch häufige Rechtsanpassungen und Urteile geprägt ist, machen Anpassungen der Leitfäden erforderlich. Aus diesem Grund wurden die Leitfäden bereits überarbeitet und liegen nunmehr in der 2. Auflage vor. Der Leitfaden zur Beschaffung von Fahrzeugen und Kraftstoffen ist in die Verantwortung der Interministeriellen Arbeitsgruppe Mobilität auch im Zusammenhang mit dem Projekt "CO-2 neutrale Landesverwaltung" übergegangen. Diese Aktualisierung erfolgte, wie bereits bei der Erstellung, durch die und mit den verschiedenen an Beschaffungen beteiligten Gruppen (Ministerien, Dienstleister, Beschaffungsstellen und Anbieter), um die jeweiligen Kenntnisse und Perspektiven zu berücksichtigen. Die federführende Zuständigkeit für die Anpassung der Leitfäden lag bei der Zentralen Beschaffungsstelle des Hessischen Competence Centers. Frage 8. Was ist Inhalt und Ziel der "Tool-Picker"-Software? Bei der Tool-Picker Software handelt es sich um eine u.a. zusammen mit der Universität der Bundeswehr (München) (Fachbereich Materialwirtschaft und Distribution, Forschungszentrum für Recht und Management öffentlicher Beschaffung), dem Kompetenzzentrum für innovative Beschaffung, der Berliner Feuerwehr, der Deutschen Bahn und dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr neu entwickelte praxisorientierte Softwarelösung für Mitarbeiter, die mit Beschaffungsaufgaben betraut sind. Erste Ansprechpartner waren die Universität der Bundeswehr und das Kompetenzzentrum für innovative Beschaffung. Das interdisziplinär angelegte Forschungszentrum für Recht und Management öffentlicher Beschaffung der Universität der Bundeswehr beschäftigt sich mit der wissenschaftlichen Analyse von Beschaffungs - bzw. Einkaufsprozessen der öffentlichen Hand und hat es sich zum Ziel gesetzt, die vergaberechtlichen und die vergabegestaltenden Aspekte zu verbinden. Dazu werden Beschaffungskonzepte untersucht und weiterentwickelt mit dem Ziel, dass sie für öffentliche Institutionen praktikabel einsetzbar sind. Gleichzeitig werden die grundlegenden Fragen beantwortet, die auf eine Weiterentwicklung und möglicherweise zunehmende Ökonomisierung öffentlicher Vergaberegeln und -praktiken hinwirken. Das Kompetenzzentrum für innovative Beschaffung verfolgt das Ziel, die Innovationsorientierung dauerhaft und mittelfristig im Handlungsraum öffentlicher Einkäufer zu verankern. Gleichzeitig soll am Beispiel praktischer Erfahrungen gezeigt werden, wie innovationsorientierte Beschaffung bereits heute erfolgreich funktionieren und in die Praxis überführt werden kann. Dadurch sollen strukturelle, organisatorische sowie rechtliche Hemmnisse überwunden werden, um den Anteil von Innovationen in Verwaltung und Wirtschaft zu erhöhen. Die Berücksichtigung der Lebenszykluskosten (LZK) eines Produktes hat den Vorteil, dass bei der Kaufentscheidung nicht nur der (Anschaffungs-)Preis der Ware, sondern auch Folgekosten für z.B. Wartung, Verschleißteile und Energieverbrauch berücksichtigt werden und somit die Vergabeentscheidung maßgeblich prägen. Dennoch wird eine LZK-Berechnung in mehr als 50 % der öffentlichen Vergabestellen in Deutschland selten bis gar nicht angewendet. Das ergab die im Auftrag des Kompetenzzentrums innovative Beschaffung von der Universität der Bundeswehr München durchgeführte Umfrage "Innovative öffentliche Beschaffung". Grund dafür ist vor allem die Unsicherheit vieler Einkäufer, Fehler bei den teilweise sehr komplexen Berechnungen zu machen, die z.B. vor der Vergabekammer angegriffen werden können, was das Vergabeverfahren u.U. auf lange Zeit verzögern könnte. Eine Hilfestellung soll hier der Tool- 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 Picker als ein Informations- und Auswahltool zur LZK-Berechnung bieten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden hier grundlegende Informationen zur LZK-Berechnung und haben die Möglichkeit, produktgruppenbezogen das jeweils passende LZK-Berechnungstool zu wählen. Insbesondere für Praktiker in kleineren und mittleren Beschaffungsstellen bedeutet der Tool- Picker eine sehr große Arbeitserleichterung bei der Berechnung von LZK und dem Auffinden von geeigneten Leitfäden und wird nach ersten Rückmeldungen aus anderen Bundesländern auch als diese wahrgenommen. In der aktuellen Fassung kann der Tool-Picker als Datei heruntergeladen werden (vgl. z.B.: http://de.koinno-bmwi.de/innovation/arbeitshilfen). Nachdem der Tool-Picker, ausweislich der Downloadzahlen und den Rückmeldungen, sehr gut in der Praxis angenommen worden ist, soll nun in einem zweiten Schritt der Tool-Picker als Online- Tool ausgestaltet werden. Frage 9. In welcher Form war die Öffentlichkeit eingebunden, um sie für das Thema nachhaltiger Einkauf zu sensibilisieren? Nachfolgend eine Auswahl von Beispielen aus der Kampagnenarbeit des Projekts: Nachhaltiges Mittagessen Unter dem Motto "Verantwortlich am Arbeitsplatz" wurde u.a. in den Kantinen der Hessischen Ministerien ein nachhaltiges Mittagessen serviert. Neben den Ministerien beteiligten sich viele weitere Kantinen der Landesverwaltung (z.B. das Behördenzentrum in Frankfurt mit 5 Finanzämtern und die Ausbildungsstätte der Finanzverwaltung und Justiz im Studienzentrum in Rotenburg /Fulda) an der Aktion. Auch verschiedene Unternehmen in Hessen machten mit (z.B. die Fraport AG und die Frankfurter Sparkasse). Insgesamt waren 14.000 Beschäftigte in 34 Kantinen zur Teilnahme aufgerufen. Die für die nachhaltigen Gerichte verwandten Zutaten stammten überwiegend aus ökologischem Anbau in der Region oder aus dem fairen Handel. Bei den Essen lagen Flyer aus, in denen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf das Projekt und bestehende Möglichkeiten der Ressourcenschonung aufmerksam gemacht wurden. Dr. Thomas Schäfer kocht mit dem Kochbooklet "fair-antwortlich kochen & genießen" in der Domäne Mechthildshausen Bei einem Kochtermin im Restaurant der Domäne Mechthildshausen hat Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer das neue Kochbooklet "fair-antwortlich kochen & genießen" vorgestellt. Neben der Vorstellung des Kochbuchs hat Minister Dr. Schäfer auch selbst in der Küche nachhaltig gekocht und die Gerichte dann einer 9. Hauswirtschaftsklasse der Werner-von-Siemens- Schule aus Wiesbaden serviert. Uli, die Eule Mit der Veröffentlichung der Broschüren "Energiesparen mit Uli, der Eule", "Kochen mit Uli, der Eule" und "Papiersparen mit Uli, der Eule", vgl. Anlage 3, sollen Kinder im Grundschulalter spielerisch, emotional und ohne erhobenen Zeigefinger an die Themen herangeführt werden . Herr Finanzminister Dr. Schäfer besuchte in diesem Zusammenhang verschiedene Grundschulen in Hessen, stellte die Broschüren vor und sprach mit den Kindern über ihre Möglichkeiten Ressourcen einzusparen und Nachhaltigkeit zu befördern. Die Broschüren wurden den Schulen und Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt. Sie können über die Internetseite des HMdF von interessierten Bürgern, Schulen und sonstigen Institutionen kostenfrei bestellt werden. Veröffentlichung der Leitfäden Die Leitfäden für eine nachhaltige Beschaffung wurden auf der Internetseite der hessischen Nachhaltigkeitsstrategie (www.hessen-nachhaltig.de), der Internetseite der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (www.knb.de) und als Datei auf der Internetseite der Kompetenzstelle für innovative Beschaffung (www.koinno.de) eingestellt. Die Neuauflage der Leitfäden war als "Headline" auf der Internetseite des Deutsche Vergabenetzwerkes (www.vergabeblog.de) angezeigt. Auf der Internetseite des Umweltbundesamtes (www.uba.de) und anderer Institutionen (z.B. www.bimedien .de) wurde hierauf hingewiesen. Neben den obigen Maßnahmen wurden u.a. die nachfolgenden weiteren öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen durchgeführt: - Unterstützung des GLOBUS-Länderfußballturniers für Menschen mit Handicap des Hessischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes (HBRS) und der Ausstellung der Werkstätten für behinderte Menschen, - Teilnahme des Projektes am Hessentag, - Teilnahme an den hessenweit stattfindenden Tagen der Nachhaltigkeit in den Jahren 2010, 2012, 2014 und 2016 mit eigenen Aktionen, Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 9 - Schreiben von Frau Staatssekretärin Prof. Dr. Hölscher an alle hessischen Grundschulen zum Zweck der Verbreitung der Uli-Broschüren, - Unterstützung des EPN-Hessen bei der Erstellung und Druck der Broschüre für Jugendliche "Fairrückte Welt", - B.A.U.M.-Thementag "Green Office Day" Paperworld 2012 am 31.01.2012, - Vorstellung des Projektes auf der Finanzamtsvorstehertagung 2011. Das Projekt und die Praxis der nachhaltigen Beschaffung in Hessen wurde u.a. auf den nachfolgend aufgeführten Veranstaltungen im Rahmen von Vorträgen oder Podiumsdiskussionen vorgestellt: - "Regionalkonferenz West", Veranstalter: Netzwerk Entwicklungspolitik im Saarland e.V., am 24./25.06.2010, - "Werkstattgespräch: Gemeinsamer Einkauf", Veranstalter: HEAG Holding AG, am 25.02.2011, - Kolloquium unter dem Titel "Nachhaltigkeitsstrategie Hessen - Umsetzung in der Verwaltung ", Veranstalter: Nachhaltigkeitsstrategie Hessen, am 24.02.2011 - "Ein Landesvergabegesetz für Baden-Württemberg. Erwartungen aus der Beschaffungspraxis - Erfahrungen aus anderen Bundesländern", Veranstalter: Dachverband Entwicklungspolitik BaWü, finep, Werkstatt Ökonomie und BUND, am 19.11.2012, - Fachtag "Nachhaltige Beschaffung", Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, am 20.06.13, - "Nachhaltigkeitsstandards in der Öffentlichen Beschaffung", Veranstalter: Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH, am 29.11.2013, - "Allianz für eine nachhaltige Beschaffung", Veranstalter: Bundesministerium für Wirtschaft , am 23.01.2014, - "Workshop zur nachhaltigen Beschaffung", Veranstalter: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg, am 06.03.2014, - "Regionalkonferenz Entwicklungszusammenarbeit", Veranstalter: Eine Welt Netz NRW e. V., am 01.04.2014, - "Workshop: Neue Impulse durch Innovative Öffentliche Beschaffung", Veranstalter: Bundesministerium für Bildung und Forschung u.a., am 31.08.2015, - Im Rahmen der Zukunftstour des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Leitung des Fachforums "nachhaltige Beschaffung öffentl. Institutionen " und bei Unterzeichnung der Zielvereinbarung für eine Stärkung einer nachhaltigen Beschaffung/eines nachhaltigen Einkaufs (Anlage 4). - "Workshop Nachhaltige Beschaffung", Veranstalter: Nassauische Heimstätte /Wohnstadt, am 21.05.2015, - "Erstes Vernetzungstreffen hessischer FairTradeTowns in Darmstadt", Veranstalter: Entwicklungspolitisches Netzwerk (EPN) Hessen e.V., am 21.03.2016, - "18. Beschaffungskonferenz 2016", Veranstalter: Wegweiser Media & Conferences GmbH Berlin, am 16.09.2016, - "3. Deutscher Vergabetag", Veranstalter: Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik, am 07.10.2016, - "Auf dem Weg zur Fairen Metropolregion RHEIN.MAIN.FAIR", Veranstalter: ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH, am 18.11.2016, - Bund-Länder-Arbeitstreffen "Nachhaltige Beschaffung", Veranstalter: Bundesministerium des Innern, am 22.03.2017 in Bonn, - "Zweites Vernetzungstreffen hessischer FairTradeTowns in Bad Homburg", Veranstalter : Entwicklungspolitisches Netzwerk (EPN) Hessen e.V., am 24.04.2017. Frage 10. Welche Abgrenzung bzw. welche Schnittmengen bestehen zum Projekt "CO2-neutrale Landesverwaltung "? Das Projekt "CO2-neutrale Landesverwaltung" wurde 2009 durch die Nachhaltigkeitskonferenz der Hessischen Landesregierung beschlossen und liegt in der Verantwortung des Hessischen Ministeriums der Finanzen. Die drei Themenschwerpunkte des Projektes sind die Projektstrategie , der Energieeffizienzplan Hessen 2030 und die Kommunikation. Als sog. "Energieeffizienzpartner " sind alle Ressorts der Landesregierung in die Projektmaßnahmen eingebunden. Dies betrifft 1.400 Dienststellen und ca. 140.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes Hessen . Um eine offene Plattform zur Förderung des konstruktiven Austauschs über Konzepte, Strategien und den Einsatz innovativer Technologien auf dem Weg zur CO2-Neutralität zu schaffen, ist das Projekt mit einer zunehmenden Zahl von Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft in einer Netzwerkpartnerschaft verbunden. In diesem Netzwerk sollen künftig auch auf internationaler Ebene die Kernthemen des Projekts behandelt werden. 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 Schnittmenge der beiden Projekte ist die in der Praxis sehr relevante Berücksichtigung des Energieverbrauches und des CO2-Austoßes bei der Beschaffung. Um hier einen Austausch und die erforderliche Abstimmung sicherzustellen, ist der Leiter der Stabstelle des Projektes "Nachhaltige Beschaffung" auch Mitglied im Steuerungsgremium des Projektes "CO2-neutrale Landesverwaltung ". Auch nach Abschluss des Projektes ist die Koordinierung der Maßnahmen sichergestellt . Frage 11. Wie ist das Projekt in die aktuelle Nachhaltigkeitsstrategie des Landes eingebettet? An welchen Arbeitsgruppen hat das Projekt mitgewirkt oder entscheidenden Anteil gehabt? Das Projekt wurde durch die Nachhaltigkeitsstrategie Hessen initiiert und sowohl strategisch als auch operativ begleitet. Es fanden regelmäßige Besprechungen und Abstimmungen mit der Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie statt. Mitglieder des Projektes nahmen an den Nachhaltigkeitskonferenzen teil und waren Teil des Steuerungskreises zum im Jahr 2014 festgelegten neuen Schwerpunktthema "nachhaltiger Konsum". Jeweils zu den von der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen initiierten "Tagen der Nachhaltigkeit" war das Projekt mit eigenen Veranstaltungen beteiligt, ebenso bei der Erstellung der "Zielvereinbarung für eine nachhaltige Beschaffung". Das HMdF hat für das Ressort die Zielvereinbarung unterzeichnet. Im Rahmen der Abstimmung des Klimaschutzplans war das Projekt ebenfalls eingebunden. Frage 12. Wie ist das Projekt in bundesweite Initiativen für nachhaltige Beschaffung eingebunden gewesen? Das Projekt hat sich im Rahmen der auf Bundesebene angesiedelten "Allianz für Nachhaltige Beschaffung" eingebracht. Weiter eingebunden sind die entsprechenden Fachreferate bei Themen , die im Zusammenhang mit der nachhaltigen Beschaffung stehen, wobei hier besonders die Kontakte zur Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern herauszuheben sind, mit der ein regelmäßiger Austausch erfolgt. Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern unterstützt öffentliche Auftraggeber bei der Berücksichtigung von Kriterien der Nachhaltigkeit bei Beschaffungsvorhaben, insbesondere durch Schulungen der Vergabestellen von Bund, Ländern und Kommunen in Bezug auf eine nachhaltige öffentliche Beschaffung. Im Einzelfall werden Beratungen und Schulungen auch vor Ort durchgeführt. Die Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung beim Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern hat weiter Expertengremien zum Themenkreis nachhaltige Beschaffung aufgebaut und betreut diese. Weitere Aufgaben sind die Entwicklung neuer Ideen, Betrachtungsweisen und Ansätze, um die Nachhaltigkeit dauerhaft in die Handlungsweise öffentlicher Auftraggeber aller Ebenen zu verankern sowie das Erstellen und Betreiben der Informationsplattform http://www.nachhaltigebeschaffung .info/DE/Home/home node.html. II. Derzeitige Praxis - Ökonomische, ökologische und soziale Ergebnisse Frage 13. Wie sind die Aufgaben zwischen der jeweils beschaffenden Dienststelle und einer Zentralen Beschaffungsstelle aufgeteilt? Der Erlass zum Beschaffungsmanagement des Landes Hessen für Lieferungen und Leistungen regelt die Zuständigkeiten der Zentralen Beschaffungsstellen (ZBSt) in Hessen und deren Einbindung bei Beschaffungsvorgängen der Bedarfsstellen. Die grundsätzliche und umfassende Beschaffungszuständigkeit sämtlicher in der hessischen Landesverwaltung benötigter Lieferungen und Leistungen obliegt dem HCC-ZB. Ausgenommen hiervon sind die Lieferungen und Leistungen, die dem Zuständigkeitsbereich der HZD oder dem PTLV zuzuordnen sind, sowie die Beschaffungen, die im Rahmen der Erstausstattung von Gebäuden durch den Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen vorgenommen werden. Leistungen, die (z.B. mangels Bündelungsfähigkeit unter Rahmenverträgen) unter Ausnahmeregelungen (Ziffern 3.3.1 und 3.3.2 des Erlasses) fallen, können die beschaffenden Dienststellen ohne Einbindung der jeweils zuständigen ZBSt eigenständig beschaffen. Die ZBSt prüft im Rahmen ihrer Zuständigkeit fortlaufend, unter Berücksichtigung sich ändernder Bedarfsumstände und Marktgegebenheiten, die Möglichkeit der sinnvollen Bedarfszusammenfassung , Standardisierung und zentralen Ausschreibung von landesweiten Rahmenverträgen. Zentral abgeschlossene Rahmenverträge werden in einem elektronischen Katalogsystem (E- Procurement) den Bedarfsstellen zur verbindlichen Nutzung zur Verfügung gestellt. Beschaffungen von Lieferungen und Leistungen, abweichend von den hierzu bereitgestellten Rahmenverträgen , sind nur in Absprache mit der zuständigen ZBSt möglich. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 11 Sofern Lieferungen und Leistungen benötigt werden, bei denen eine Bedarfsdeckung aus bestehenden Rahmenverträgen nicht möglich ist beziehungsweise eine landesweite Bedarfszusammenfassung weder wirtschaftlich sinnvoll noch aus strategischen Gründen geboten ist (Spezialbedarf ), wendet sich die beschaffende Dienststelle bei Vergaben ab 50.000 € ohne Umsatzsteuer früh- und rechtzeitig (jedenfalls vor der Kontaktaufnahme mit Unternehmen) an die zuständige ZBSt, um mit dieser das gebotene Vergabeverfahren und die Abwicklung abzustimmen. Soweit das Vergabeverfahren durch die ZBSt geführt wird, ist die vergebende Dienststelle grundsätzlich zuständig und verantwortlich z.B. für: die Beschreibung der zu erbringenden Leistung, die Beschreibung der Rahmenbedingungen, Erkundung des relevanten Marktes und Vorgaben für die Leistungsbeschreibung, die Schätzung des Auftragswertes als Basis für die Bewertung der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens und für die Entscheidung über das Vergabeverfahren. Die Vergabestelle ist grundsätzlich zuständig und verantwortlich z.B. für: die Einhaltung formaler Regeln und Rechtskonformität, die Festlegung der Vertragsbedingungen in Zusammenarbeit mit der Bedarfsstelle, die Entscheidung über das Vergabeverfahren auf Basis des geschätzten Auftragswertes, die Aufteilung der Gesamtmaßnahme in Lose in fachlicher Abstimmung mit der Bedarfsstelle . Entscheidungen im Vergabeverfahren werden im Einvernehmen zwischen der ZBSt und der Bedarfsstelle getroffen. Frage 14. Wie bildet die Landesregierung Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung weiter, die für das Beschaffungswesen zuständig sind? Für Mitarbeiter der Landesregierung werden regelmäßig stattfindende Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Neben weiteren ressort- oder hausspezifischen Fortbildungen werden aktuell z.B. nachfolgende Schulungen angeboten: zweimal im Jahr eine zweitägige Schulung zum "Vergaberecht (VOL)", zweimal im Jahr eine zweitägige Schulung zum Thema "Professioneller Einkauf mit SAP EBP, und SAP ERP MM", viermal im Jahr "Grundlagen des Vergaberechts", fünfmal im Jahr eine Schulung zum Thema "Elektronische Beschaffung mit SAP EBP (Enterprise , Buyer Professional)", "SAP Materialwirtschaft Bestandsführung", "Workshop - Materialwirtschaft", "Compliance-Management im Vergaberecht", "Nachhaltige Beschaffung - Als Verantwortliche für Beschaffungen Belastungen meistern und Chancen erkennen", "Nachhaltige Beschaffung - Die Beschaffungsstelle verstehen und dann das Richtige bestellen !", "Das Vergaberecht - Aufbauseminar". Darüber hinaus organisieren die Zentralen Beschaffungsstellen regelmäßig jährlich stattfindende Veranstaltungen für die sog. "Professionellen Einkäufer" der Landesverwaltung auf denen (vergaberechtliche ) Neuerungen und Best-Practice Beispiele vorgestellt und diskutiert werden. Weiter organisiert das Projekt (und nach dessen Ende das entsprechende Fachreferat im HMdF) jährlich eine Schulungsveranstaltung zu jeweils aktuellen (nachhaltigkeitsbezogenen) Vergabethemen , die sich an die Beschäftigten der ZBSt und andere interessierte Beschäftigte richtet. Frage 15. Welche Möglichkeiten für die nachhaltige Beschaffung sind durch das neue Hessische Vergabeund Tariftreuegesetz und die anderen rechtlichen Rahmenbedingungen gegeben? Frage 16. Welche weiteren Rahmenbedingungen sind für die Nachhaltige Beschaffung relevant? Die Fragen 15 und 16 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammengefasst beantwortet. Durch die Umsetzung der Richtlinien 2014/23/EU, 2014/24/EU und 2014/25/EU in deutsches Recht wird die Einbeziehung strategischer Ziele bei der Beschaffung umfassend gestärkt. In jeder Phase eines Verfahrens, von der Definition der Leistung über die Festlegung von Eignungs- 12 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 und Zuschlagskriterien bis hin zur Vorgabe von Ausführungsbedingungen, können qualitative, soziale, umweltbezogene oder innovative (nachhaltige) Aspekte einbezogen werden. Mit Blick auf die Beschaffung energieverbrauchsrelevanter Waren oder die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei der Definition der Leistung sind vom öffentlichen Auftraggeber sogar zwingende Vorgaben zu machen. Diesem Umstand trägt § 97 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Rechnung, indem bereits bei den Grundsätzen der Auftragsvergabe auf diese Möglichkeit für den Auftraggeber hingewiesen wird. Das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz hat neue Vorgaben und Schwerpunkte in den Bereichen soziale und ökologische Nachhaltigkeit gesetzt. Kernpunkte der Neuregelung sind: Bewerber und Bieter haben zukünftig die Einhaltung der nach Bundesrecht oder aufgrund von Bundesrecht für sie geltenden Regelungen von besonders festgesetzten Mindestentgelten zu beachten. Mindestlohn als Mindeststandard ist bei der Bewerbung und im Angebot schriftlich gesondert zu erklären. Dieser Nachweis ist auch von Nachunternehmen und Verleihunternehmen zu führen. Unternehmen werden verpflichtet, die für sie aufgrund eines Gesetzes festgesetzten und unmittelbar geltenden tarifvertraglichen Leistungen zu gewähren. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass gegen diese Regelungen verstoßen wird, ist dem öffentlichen Auftraggeber oder dem Besteller auf Anforderung die Einhaltung dieser Verpflichtungen nachzuweisen. Den auftragsvergebenden Stellen steht es frei, zusätzlich soziale, ökologische und innovative Anforderungen bei der Vergabeentscheidung zu berücksichtigen, soweit sie im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen oder Aspekte des Produktionsprozesses betreffen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben. Dies gilt (gemäß § 3 HVTG) u.a. für die besondere Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die besondere Förderung von Menschen mit Behinderung, die Verwendung von fair gehandelten Produkten, ökologisch nachhaltigen Produkten und innovativ orientierten Produkten und Dienstleistungen. Das Ineinandergreifen der Regelung des § 2 HVTG, wonach bei den Beschaffungen des Landes grundsätzlich die Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung in Bezug auf den Beschaffungsgegenstand und dessen Auswirkungen auf das ökologische, soziale und wirtschaftliche Gefüge zu berücksichtigen sind, mit den konkretisierenden Vorgaben in § 3 HVTG (s.o.) gewährleistet, dass der Wettbewerb um die wirtschaftlich und sozio-ökologisch beste Leistung gefördert und unterstützt wird. Ergänzt werden die rechtlichen Rahmenbedingungen durch konkretisierende Erlasse. Hierzu zählt der sog. Vergabeerlass, nach dessen Vorgaben z.B. besondere Regelungen bei Beschaffungen von energieverbrauchsrelevanten Liefer- und Dienstleistungen gelten. Konkret hat dies u.a. zur Folge, dass bei solchen Beschaffungen in der Leistungsbeschreibung das höchste Leistungsniveau an Energieeffizienz und, soweit vorhanden, die höchste Energieeffizienzklasse im Sinne der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung gefordert werden soll. Nachhaltige Beschaffung wird daneben z.B. auch tangiert durch: das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG) in Bezug auf die Vermeidung von Abfällen; Verwertung/Recycling, die Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen, den Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten aus zertifizierten Beständen. Frage 17. Wie werden die rechtlichen und weiteren Rahmenbedingungen in den verschiedenen durch die Leitfäden für nachhaltige Beschaffung abgedeckten Bereichen derzeit genutzt? Allgemeingültige Aussagen dazu, wie die rechtlichen und weiteren Rahmenbedingungen in den verschiedenen durch die Leitfäden für nachhaltige Beschaffung abgedeckten Bereichen derzeit genutzt werden, lassen sich nicht treffen, da sowohl die rechtlichen Rahmenbedingungen als auch die auf dem Markt vorhandenen Angebote und letztlich auch die konkret bestehenden Bedarfe bei jedem Vorgang individuell berücksichtigt werden müssen. Unter Berücksichtigung dieser Rahmenbedingungen nachfolgend eine beispielhafte Aufstellung: Mobiliar im Geschäftsbereich des HMdF - Berücksichtigung des Erlasses vom 16.06.2011 betreffend der Verwendung von Holz aus zertifizierten Beständen. Kopier-/Vervielfältigungsgeräte - Berücksichtigung der Stromverbrauchswerte im Rahmen der Bewertung (Zuschlagskriterium) der angebotenen Systeme gem. § 67 VgV. Straßenfahrzeuge - Berücksichtigung der in § 68 VgV getroffenen Regelung betreffend "Beschaffung von Straßenfahrzeugen" (Berücksichtigung des Energieverbrauchs; Umweltauswirkungen in Vergabeverfahren unter Vorgabe von zulässigen Höchstwerten bzw. Bewertung über Zuschlagskriterien). Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 13 Bürobedarf - Festlegung ökologischer Kriterien (Mindestanforderungen) bei den jeweiligen Artikeln über die Leistungsbeschreibung. Reinigungsdienstleistungen - Festlegung ökologischer Kriterien an die einzusetzenden Reinigungsmittel ; besonderer Fokus auf die Stundenverrechnungssatzthematik i. V. m. den Leistungswerten (auch im Sinne eines sozialen Kriteriums). Textilien - Festlegung ökologischer Kriterien (Mindestanforderungen) sowie Berücksichtigung einer darüber hinausgehenden Erfüllung der Mindestanforderungen im Rahmen der Bewertung (Zuschlagskriterium). Frage 18. Welche Rolle spielen Gütezeichen bzw. Zertifizierungen bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit von Produkten? Bereits in der Vergangenheit waren öffentliche Auftraggeber berechtigt, den jeweiligen Beschaffungsgegenstand durch ökologische Kriterien im Rahmen der Leistungsbeschreibung zu konkretisieren . Die Möglichkeiten zur Nutzung von Umweltzeichen bei der Vergabe im Oberschwellenbereich waren allerdings davon geprägt, dass gemäß der Rechtsprechung des EuGH die hinter dem jeweiligen Zeichen (z.B. Blauer Engel) stehenden Anforderungen (z.B. Verbot von Natriumhexafluorosilikat CAS Nr. 16893-85-9 usw.) einzeln gefordert und auch von den Bietern belegt werden mussten. Diesbezüglich bedeutet die Neuregelung in § 34 VgV aus Sicht der Landesregierung eine Vereinfachung für den Einkauf der öffentlichen Hand und die Bieter. Hiernach kann der öffentliche Auftraggeber als Beleg dafür, dass eine Liefer- oder Dienstleistung bestimmten in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht, die Vorlage von Gütezeichen verlangen. Da der öffentliche Auftraggeber den europaweit zu führenden Wettbewerb durch die zwingende Vorgabe bestimmter (z.B. regionaler) Gütezeichen erheblich einschränken könnte, knüpft § 34 der Vergabeverordnung (VgV) deren Verwendung allerdings an strenge Voraussetzungen, die Konkretisierungen der vergaberechtlichen Grundsätze der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung darstellen. Nach Landesrecht können vergleichbare Anforderungen bereits seit Inkrafttreten des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) am 01.03.2015 gemäß § 3 Abs. 3 f. HVTG gestellt werden. Aufgrund der Vielzahl von auf dem Markt vorhandenen unterschiedlichen Gütesiegeln bietet z.B. die im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung betriebene Internetseite www.kompass-nachhaltigkeit.de eine gute praxisnahe Orientierungshilfe bei der Auswahl und Bewertung einzelner Gütezeichen bzw. Zertifizierungen. Erläuterungen zu diesem Thema, eine Liste von Gütesiegeln bzw. Zertifizierungen entsprechend jeweils zu bestimmender Sozialund Umweltkriterien sowie weitere rechtliche Vorgaben und Gütezeichen für bestimmte Produkte sind dort zu finden. Das Projekt "Nachhaltige Beschaffung in Hessen" war bei der von der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) ausgerichteten Veranstaltung zu "Nachhaltigkeitsstandards in der Öffentlichen Beschaffung" am 29.11.2013 mit Fachbeiträgen beteiligt. Ziel dieser Veranstaltung war es, die einzusetzende Bewertungsmethodik gemeinsam mit Fachexperten weiterzuentwickeln und die Bedarfe und Erwartungen von Nutzergruppen abzufragen , um diese entsprechend in das Analysetool zu integrieren. Im Ergebnis hat sich der Stellenwert der Gütezeichen bzw. Zertifizierungen bei der Beurteilung der Nachhaltigkeit von Produkten in der öffentlichen Beschaffung aus Sicht der Landesregierung in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Gütezeichen bzw. Zertifizierungen können nachvollziehbar und eindeutig die Leistungsbeschreibung bestimmen. Sie erhöhen die Qualität der Angebote und gewährleisten deren Vergleichbarkeit. Frage 19. Welche Maßnahmen wurden zur Verbesserung der Energieeffizienz ergriffen? Es wurden auf verschiedenen Ebenen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergriffen . Zunächst wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen zugunsten einer besseren Berücksichtigung der Energieeffizienz bei den Beschaffungen angepasst. Konkret wurde z.B. die Anwendung der §§ 67 und 68 VgV auch für Vergaben im Bereich der sog. Unterschwelle vorgegeben , vgl. Antwort zu Frage 16 ("Welche weiteren Rahmenbedingungen sind für die nachhaltige Beschaffung relevant?"). Im Weiteren wurde und wird bei Beschaffungsvorgängen der Energieeffizienz der zu beschaffenden Leistungen bereits in der Phase der Erstellung der Leistungsbeschreibung , also schon vor dem eigentlichen Vergabeverfahren, eine stärkere Bedeutung beigemessen . Beispielhaft sind Vergabeverfahren, bei denen z.B. anstelle von "Stand-PC" sog. Laptops als zu beschaffender Leistungsgegenstand definiert wurden, womit bereits durch die Wahl des zu beschaffenden Gutes die Energieeffizienz berücksichtigt wurde. Im Beschaffungsvorgang selbst wurde und wird dann die Energieeffizienz weiter entsprechend dem § 67 VgV berücksichtigt. Weitere Beispiele finden sich auch bei anderen Produktgruppen wie z.B. Beschaffungen von Dienst-PKW. Auch für die Nutzungsphase regelt z.B. der gemeinsame Runderlass "Hinweise zum Energiemanagement in den Dienststellen des Landes Hessen" Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. 14 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 Ein Schwerpunkt der Maßnahmen des Projektes CO2-neutrale Landesverwaltung (siehe Antwort zu Frage 10 "Welche Abgrenzung bzw. welche Schnittmengen bestehen zum Projekt "CO2- neutrale Landesverwaltung"?") betrifft den Baubereich. Das derzeit in der baulichen Umsetzung befindliche CO2-Minderungs- und Energieeffizienzprogramm (COME-Programm) zur energetischen Sanierung der Landesliegenschaften und zur Verbesserung der Energieeffizienz löst Beschaffungsvorgänge im Rahmen des Projekt-Gesamtumfangs von 160 Mio. € aus. Frage 20. Gibt es herausragende Beispiele für die nachhaltige Beschaffung in der hessischen Landesverwaltung ? Aus Sicht der Landesregierung ist es hier zunächst wichtig festzustellen, dass bei vielen Produktgruppen , welche die hessische Landesverwaltung beschafft, bereits seit längerer Zeit Aspekte der nachhaltigen Beschaffung berücksichtigt werden. Durch das Projekt ist es gelungen, diesen Prozess weiter zu befördern und das Thema verstärkt in den Fokus der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Bedarfsstellen und den Zentralen Beschaffungsstellen zu rücken. Entsprechende Beschaffungen zeichnen sich dadurch aus, dass bereits auf der Stufe der Bedarfsbeschreibung und/oder bei der Durchführung des Vergabeverfahrens, unter Nutzung der rechtlichen Möglichkeiten, entsprechende Vorgaben gemacht werden. Beispielhaft und rein subjektiv ausgewählt können hier die aufgrund des Landtagsbeschlusses vom Juni 2008 erfolgte Beschaffung von Ökostrom für alle Liegenschaften des Landes Hessen (bis einschließlich 2016 mehr als 1,2 Mio. t CO2 eingespart), die Berücksichtigung von Vorgaben der Green-IT bei der Beschaffung von IT-Hard- und/oder Software oder die Nennung einer CO2-Obergrenze - mit der Vergabe von Wertungspunkten bei Unterschreiten derselben - bei Beschaffungen im Zusammenhang mit den Dienstwagen des nachgeordneten Bereichs der allgemeinen Landesverwaltung genannt werden. Im Vordergrund solcher Beschaffungen steht der Gedanke, Aspekte der Wirtschaftlichkeit mit denen einer nachhaltigen Beschaffung zu verbinden. Aus Sicht der Landesregierung ist dies zuletzt besonders plastisch im Zuge der Ausschreibung des HCC-ZB für Büroverbrauchsmaterialien gelungen. Hier wurde, in Abstimmung mit der Geschäftsstelle der Nachhaltigkeitsstrategie Hessen, der Bedarf für Büroverbrauchsmaterial für die Dienststellen des Landes Hessen in einem europaweiten Vergabeverfahren in den Wettbewerb gestellt. Büroverbrauchsmaterial ist gerade aufgrund der benötigten Mengen und der Signalwirkung in alle Arbeitsbereiche und nach außen besonders geeignet, die ökologische Nachhaltigkeit stärker zu berücksichtigen. Hohe ökologische Anforderungen zu stellen befördert zudem in diesem Segment auch die soziale Nachhaltigkeit , da Produkte mit hohen ökologischen Anforderungen i.d.R. nicht in Ländern gefertigt werden, deren Produktionsbedingungen anerkannten sozialen Standards nicht immer gerecht werden. Im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategie der Landesregierung und im Zusammenhang mit dem Projekt "Nachhaltige Beschaffung in Hessen" hat das HCC-ZB daher für die Neuvergabe nicht nur die üblichen Optimierungspotenziale gehoben, sondern den Anteil an nachhaltigen Produkten im Katalogsortiment signifikant erhöht. Es stützte sich dabei im Wesentlichen auf den aktualisierten "Leitfaden zur nachhaltigen Beschaffung von Bürobedarf" und eine umfassende Marktrecherche. Um eine Erhöhung des Anteils an nachhaltigen Produkten unter Einsparung von Kosten zu erreichen, wurde bei Bestellungen von Artikelvarianten eine funktionale Betrachtungsweise stärker zum Tragen gebracht. Durch diese Fokussierung auf eine funktionale Betrachtungsweise wird eine stärkere Standardisierung erreicht, welche sich unmittelbar in günstigeren Einkaufskonditionen niederschlägt. Im Ergebnis können hierdurch eine Verdopplung des Anteils zertifizierter, nachhaltiger Büroverbrauchsmaterialien und erhebliche Einsparungen erreicht werden. Dieses Verfahren ist ein Beispiel aus der Vergabepraxis dafür, wie unter Zuhilfenahme der Leitfäden für nachhaltige Beschaffung und entsprechend den Zielvorgaben des HVTG, unter Forderung und Berücksichtigung von nachhaltigen Aspekten, vgl. § 3 Abs. 2 HVTG, das wirtschaftlichste Angebot bezuschlagt wird, vgl. § 17 Abs. 1 HVTG. Frage 21. Inwieweit ist die Einbeziehung qualitativer Anforderungen bei der Beschaffung möglich? Wie bereits in der Antwort zu Frage 16 ("Welche weiteren Rahmenbedingungen sind für die nachhaltige Beschaffung relevant?") dargestellt, wird gerade durch die Umsetzung der EU- Richtlinie 2014/24/EU in deutsches Recht die Einbeziehung strategischer Ziele bei der Beschaffung im Oberschwellenbereich umfassend gestärkt. Mit der Vergaberechtsreform wurde eine stärkere Ausrichtung der öffentlichen Auftragsvergabe auf die Qualität gefördert. Dies kann z.B. erfolgen durch die Festlegung auf angemessene Qualitätsstandards; beispielhaft in Form von technischen Spezifikationen oder durch die Vorgabe von Bedingungen für die Auftragsausführungen . Nach § 127 Abs. 1 S. 4 GWB können öffentliche Auftraggeber bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes auch qualitative Aspekte berücksichtigen. Zu den qualitativen Aspekten gehören solche, die gerade den Wert der Leistung beschreiben. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 15 So kann nunmehr unter bestimmten Voraussetzungen die Einhaltung eines Qualitätsniveaus bei eingesetzten Mitarbeitern gemäß § 58 Abs. 2 Nr. 2 VgV ein zulässiges Zuschlagskriterium darstellen . Dem zugrunde liegt die Überlegung, dass Erfahrung, Qualifikation und Organisation des eingesetzten Personals die Qualität der Auftragsausführung und damit den wirtschaftlichen Wert der Auftragsausführung maßgeblich bestimmen. Mit diesen Erwägungen begründet sich auch die in § 17 Abs. 3 HVTG normierte Möglichkeit bei der Beurteilung der Angemessenheit eines Preises u.a. die Nachhaltigkeit, Umwelteigenschaft, Betriebskosten, Lebenszykluskosten sowie die Qualität je nach Auftragsgegenstand zu berücksichtigen. III. Zukünftige Entwicklung Frage 22. Wie wird sichergestellt, dass die nachhaltige Beschaffung auch nach Abschluss des Projektes fortentwickelt wird? Die nachhaltige Beschaffung in Hessen wird auch nach dem Abschluss des Projektes weiter ausgebaut und fortentwickelt werden. Der Grundsatz der Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsgedankens in der Beschaffung ist zunächst ganz konkret und verbindlich für die Praxis auch mit Wirkung für die Zukunft u.a. in § 2 Abs. 2 HVTG gesetzlich verankert worden. Das Land Hessen nimmt auch damit seine Verantwortung gegenüber den jetzigen und den zukünftigen Generationen wahr und verankert auch im Beschaffungsrecht den Grundsatz der Nachhaltigkeit. Weiter legt das durch das hessische Kabinett gebilligte Leitbild der nachhaltigen und fairen Beschaffung in Hessen (siehe Antwort zu Frage 3: "Welche Ergebnisse wurden erzielt?") bereits unter Punkt 1 fest, dass für die hessische Landesregierung das Thema Nachhaltigkeit verpflichtendes Handlungsprinzip auf allen Führungs- und Arbeitsebenen ist. Konkret wurden bereits während des laufenden Projektes weiterzuführende Aufgaben identifiziert . Diese werden nach Abschluss des Projektes durch die jeweils zuständigen Stellen in den Ministerien und/oder dem nachgeordneten Bereich "in der Linie" fortgeführt, bzw. inhaltlich begleitet. Zu diesen Themen zählen u.a. die Fortführung der Aktualisierung der Leitfäden, die Unterstützung bei der Entwicklung eines webbasierten Tool-Pickers (siehe Antwort zu Frage 8 "Was ist Inhalt und Ziel der "Tool-Picker"-Software"), die Begleitung und Durchführung von Schulungs-/Informationsveranstaltungen und die fachliche Begleitung des Themas "nachhaltige Beschaffung" im Rahmen der jeweiligen Fachzuständigkeiten. Eine Fortentwicklung wird letztlich auch durch regelmäßigen gegenseitigen Austausch mit entsprechenden Institutionen, z.B. der Kompetenzstelle für nachhaltige Beschaffung des Bundes, durch fortgesetzte Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen, z.B. dem Forschungszentrum für Recht und Management öffentlicher Beschaffung der Universität der Bundeswehr , durch Teilnahme an Fachveranstaltungen der Beschaffungspraxis sowie durch gezielte Marktbeobachtung der Zentralen Beschaffungsstellen erreicht werden. Frage 23. Welche Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen sind auf Bundesebene absehbar, um beim Land und bei den Kommunen nachhaltige Beschaffungsstrategien weiter zu stärken? Frage 24. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Landesregierung, die Rahmenbedingungen fortzuentwickeln ? Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammengefasst beantwortet. Die Umsetzung der bereits genannten EU-Richtlinien stellte die größte Vergaberechtsreform der letzten 10 Jahre dar. Dieser Prozess beinhaltete eine grundlegende Neugestaltung der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen für Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte. Die seit vielen Jahren für das Vergabewesen geltenden Regelwerke der VOLA EG (Lieferleistungen) und VOF (Freiberufliche Leistungen) wurden abgelöst, die Regelungen des GWB und der VgV grundlegend neu gestaltet. Die Zielrichtung dieser Reform war, wie bereits oben ausgeführt, u.a. die Stärkung der Berücksichtigung strategischer Ziele im Sinne einer nachhaltigen Beschaffungsstrategie . Dieser Transformationsprozess ist auf absehbare Zeit noch nicht abgeschlossen. Neben der Frage, wie bestimmte neu eingeführte Regelungen (z.B. bezüglich Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit) in der Praxis umzusetzen sind und wie die Vergabekammern und Gerichte hier Stellung beziehen werden, werden andere Regelungen, z.B. die Pflicht zur elektronischen Angebotsabgabe, erst zukünftig Wirkung entfalten. Für die Zukunft plant der Bund weiter eine erhebliche Ausweitung der Berichtspflichten; dies - als Novum - auch für Beschaffungen unterhalb der Schwellenwerte ab einem Auftragswert (ohne Umsatzsteuer) von 25.000 €. Handlungsgrundlage ist hier die Verordnung zur Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen (VergStatVO). Abgefragt werden für den Bereich der oberschwelligen 16 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 Verfahren u.a. jeweils im konkreten Verfahren gewählte Zuschlagskriterien, was auch qualitative und umweltbezogene Kriterien umfasst. Unter Berücksichtigung dieser Entwicklung sind weitere Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne der Nachhaltigkeit auf Bundesebene in näherer Zukunft nicht absehbar. Die Vergabereform hat weitgehende Möglichkeiten zur nachhaltigen Beschaffung geschaffen bzw. rechtlich abgesichert. Wichtig ist es aus Sicht der Landesregierung, bei all diesen Neuerungen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht aus den Augen zu verlieren, sondern "mitzunehmen" und in den Prozess einzubinden. Unter Berücksichtigung der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen ist es das Ziel der Landesregierung die Entwicklung hin zu einem nach wirtschaftlich, ökologisch-sozialen Aspekten ausgerichtetes Beschaffungswesen in der hessischen Landesverwaltung weiter voranzutreiben. Ein weiterer Aspekt, der bei zukünftigen Planungen im Fokus stehen wird, ist die Wirtschaftlichkeit der Beschaffung. Aus Sicht der Landesregierung bilden ökologische, soziale und ökonomische Aspekte bei der Beschaffung keinen Widerspruch, sondern sollten sich ergänzen. Die Berücksichtigung von Lebenszykluskosten ist hier ein Beispiel. Frage 25. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen ein, die sich durch eine fortschreitende "Digitalisierung " der Beschaffung ergeben? Die hessische Landesverwaltung sieht sich in Bezug auf die Digitalisierung der Beschaffung sehr gut aufgestellt. Bereits seit 2008 ist bei den ZBSt eine E-Vergabesoftware im Einsatz mit der, im Sinne eines Workflowsystems, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter medienbruchfrei durch das Verfahren "geführt" werden. Das System unterstützt die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interaktiv und umfasst die vollständige Abwicklung von Beschaffungsprozessen. Sie umfasst sämtliche Stufen eines Vergabeverfahrens: Von der Vergabebekanntmachung zur Übermittlung der Ausschreibungsunterlagen, das elektronisch unterstützte Ausfüllen der Verdingungsunterlagen , die Einbindung von Nachweisen zum Beleg der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit sowie etwaiger weiterer unternehmens- oder auftragsbezogener Nachweise bis hin zur Angebotsabgabe, der Zuschlagserteilung und dem Vertragsschluss. Darüber hinaus kann von der HZD für "kleinere" Verfahren das System "E-Vergabe-Basis" angeboten werden, welches z.B. auch von Bedarfsstellen genutzt werden kann. Dieses gewährleistet ebenfalls eine medienbruchfreie und sichere Kommunikation mit den Bietern und die einheitliche und vollständige Erfassung von Grunddaten für Vergabestatistiken des Landes und des Bundes . Mit dem über § 97 Abs. 5 GWB neu eingeführten Grundsatz der elektronischen Kommunikation werden im Bereich der Oberschwellenvergabe z.B. Angebote zukünftig nur noch digital abgegeben werden können. Der gesamte Prozess entsprechender Vergabeverfahren wird damit durchgehend digital gestaltet; ein bislang noch praktiziertes Scannen der eingehenden Angebote kann regelmäßig entfallen. Schnittstellen zwischen diesen E-Vergabe Systemen und z.B. den entsprechenden SAP-Modulen gewährleisten den erforderlichen automatischen Datenabgleich. Unterstützt werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiter z.B. im LBIH durch den Einsatz eines Datawarehouses. Hiermit werden Daten aus unterschiedlichen Systemen anwenderoptimiert zur individuellen Auswertung zusammengeführt. Hierdurch entsteht ein gemeinsames Datenmodell für Ober- und Unterschwellenverfahren, wobei die fachliche Gliederung der Daten im Kontext mit den Anforderungen der Bedarfs- und Vergabestellen erfolgt. Im Ergebnis wird damit ein wirksames Instrument zur Steuerung und zum Korruptionsschutz zur Verfügung gestellt , welches es weiter auszubauen gilt. Steht am Ende eines mit der E-Vergabe abgewickelten Verfahrens der Abschluss eines Rahmenvertrages , so wird dieser regelmäßig in das sog. EBP-System (Enterprise-Buyer- Professional) überführt. Das EBP-System ermöglicht den jeweils am Rahmenvertrag teilnehmenden Arbeitsbereichen eine elektronische Bestellung der gewünschten Leistung, vergleichbar mit den allgemein bekannten Online-Warenhäusern. Die Lieferung der Leistung erfolgt vor Ort, die Zahlung regelmäßig per Gutschriftverfahren. Eine konsequente Datenerhebung und optimierte Auswertung soll weiter forciert werden, um die Wirtschaftlichkeit der Prozesse und die strategischen Steuerungsmöglichkeiten hin zu einer nachhaltigen Beschaffung zu befördern. Auch mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen in nationales Recht wird die Digitalisierung in der Beschaf- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4981 17 fung zunehmen, da nach der Leistungserbringung durch den Auftragnehmer die Rechnungsabwicklung nur noch digital erfolgen wird. Die Landesregierung ist bestrebt, die sich durch die fortschreitende "Digitalisierung" der Beschaffung bietenden Chancen weiterhin konsequent zu nutzen und die Verfahren für die Verwaltung und auch für die Bieter weiter rechtssicher zu optimieren. Wiesbaden, 30. Mai 2017 Dr. Thomas Schäfer Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de 4981_Anlagen.pdf Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4