Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 18.01.2017 betreffend Internationalisierung von Forschung und Lehre und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragestellerin: "Internationalisierung ist ein zentraler Baustein der institutionellen Profilentwicklung der deutschen Hochschulen und als wesentliches Instrument der Qualitätsentwicklung zugleich Motor der Hochschulreform. Sie dient der wissenschaftlichen Zusammenarbeit und dem Dialog der Kulturen. Die Internationalisierung prägt maßgeblich die weitere Entwicklung unserer Hochschulen und des Wissenschaftsstandorts Deutschland " heißt es in der Strategie der Wissenschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister von Bund und Ländern für die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland. Neben der Internationalisierung in Form von wissenschaftlicher Zusammenarbeit, Kooperationen und dem Dialog der Kulturen umfasst die "Internationalisierung at Home" das Einbeziehen aller Aktivitäten mit internationaler Dimension vor Ort in Forschung, Lehre, Studienalltag und Verwaltung und einem damit einhergehenden Erwerbs von interkultureller Kompetenz. Die Abteilung V des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst beschäftigt sich u.a. mit Internationalen Angelegenheiten. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Internationalisierung ist eine Querschnittsaufgabe in allen hessischen Hochschulen. Die Hessische Landesregierung hat sich bewusst in einem nunmehr über 15 Jahre andauernden Prozess in immer stärkerem Maße aus der früher obligatorischen Detailsteuerung der Hochschulen zurückgezogen . Gesteuert werden die hessischen Hochschulen heute strategisch über Hochschulpakt, Zielvereinbarungen und eine leistungsorientierte Mittelzuweisung. Die jeweilige Ausgestaltung von Maßnahmen zur Internationalisierung regeln die Hochschulen im Rahmen ihrer Autonomie daher selbstständig und in Kooperation mit für die jeweiligen Aufgaben relevanten Akteuren. An der Strategie der Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern für die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland, auf die die Fragestellerin Bezug nimmt, hat die Abteilung V für das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (in Abstimmung mit den hessischen Hochschulen) wesentlich mitgearbeitet. Die Abteilung V des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst ist u.a. zuständig für Internationale Angelegenheiten, Archive, ausländische Berufsqualifikationen und EU- Koordinierung. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann ist die Abteilung V für Internationale Angelegenheiten, Archive, Hochschulzugang und Hochschulzulassung im Bereich "Internationalisierung" eingerichtet geworden und mit welcher Zielsetzung? Die Abteilung V "Internationale Angelegenheiten" wurde im Januar 2015 als Organisationseinheit gebildet. Sie ist untergliedert in drei Referate und eine Stabsstelle, die verschiedene interne und externe Handlungsfelder, Dienstleistungen und hoheitliche Aufgaben abdecken. Das Referat V 1 "Internationale Angelegenheiten" ist als Verwaltungseinheit u.a. zuständig für internationale und interregionale Vereinbarungen und Abkommen des Landes, internationale Organisationen, Zusammenarbeit mit international tätigen Wissenschaftsorganisationen, Angelegenheiten der kulturellen Entwicklungszusammenarbeit, Förderung von Studierenden aus Entwicklungsländern , ESF-Programme im Hochschulbereich, Internationales Hochschulmarketing, Hessische Internationale Sommeruniversitäten (ISU) und Hessische Internationale Winteruniver- Eingegangen am 6. März 2017 · Bearbeitet am 8. März 2017 · Ausgegeben am 10. März 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4419 06. 03. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4419 sitäten (IWU). Als zusätzliche Aufgabe hat das Referat die Koordination der Flüchtlingsaktivitäten im Hochschulbereich übernommen. Des Weiteren sind der Abteilung V die Referate V 2, V 3 und die Stabsstelle EU-Koordination zugeordnet. Der Zuständigkeitsbereich des Referats V 2 umfasst das Landesarchiv, die Staatsarchive, die Archivschule Marburg, das Hessische Landesamt für geschichtliche Landeskunde und das UNESCO-Weltdokumentenerbe. Das Referat V 3 beschäftigt sich mit Grundsatzfragen zum Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, dem Berufsfeststellungsqualifikationsgesetz, den Studienkollegs und der Bewertung und Anerkennung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen für die privaten Hochschulen und die staatlich anerkannten Berufsakademien in Hessen. Die Stabsstelle EU-Koordination hält Verbindung zu EG-Gremien und Gremien auf Länder- und Bundesebene und koordiniert in EU-Angelegenheiten interministeriell. Ferner findet ein reger Informationsaustausch mit den Hessischen Hoch-schulen statt, die in die Europastrategie des Landes eingebunden werden. Über die genannten Zuständigkeitsbereiche der Abteilung V hinaus wird Internationalisierung im HMWK zudem als Querschnittaufgabe angesehen, die in die Aufgabenwahrnehmung aller Abteilungen hineinwirkt Frage 2. Welche Aufgaben und welche Ziele verfolgt die Abteilung V für Internationale Angelegenheiten, Archive, Hochschulzugang und Hochschulzulassung bezüglich der Internationalisierung von Forschung und Lehre? Frage 3. Welche konkreten Vorhaben strebt die Abteilung V für Internationale Angelegenheiten, Archive, Hochschulzugang und Hochschulzulassung bezüglich der Internationalisierung an? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Zunächst sei darauf verwiesen, dass die Ziele der Regierungspolitik nach Art. 102 der Hessischen Verfassung im Rahmen der Zuständigkeiten nach dem Beschluss über die Zuständigkeit der einzelnen Ministerinnen und Minister nach Art. 104 Abs. 2 der Verfassung des Landes Hessen vom Ressortminister festgelegt werden, nicht von einzelnen Abteilungen. Zielsetzung des Bundes und der Länder ist, wie in vorerwähntem Strategiepapier der Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister formuliert, die Förderung der Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland. Die daraus erwachsende Aufgabe auf Länderebene besteht darin, die Hochschulen unter Beachtung der Hochschulautonomie dabei zu unterstützen, eigene Strategien zu verstärkter Internationalisierung zu entwickeln und umzusetzen, sowie hierfür entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen. Beim Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst bearbeitet das Fachreferat V 1 das bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellte Aufgabenspektrum der Internationalen Angelegenheiten. Bei den Angelegenheiten der Internationalisierung speziell in der Forschung werden die Hochschulen durch die Abteilung III des Ministeriums, die für die Hochschulen zuständig ist, unterstützt. Die Vorhaben zur Internationalisierung orientieren sich dabei an den Handlungsfeldern, auf welche sich Bund und Länder in ihrer gemeinsamen Strategie verständigt haben. Dies sind: Strategische Internationalisierung der einzelnen Hochschulen, Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Etablierung einer Willkommenskultur, Etablierung eines internationalen Campus (Internationalization at Home), Steigerung der Auslandsmobilität der Studierenden, Steigerung der internationalen Attraktivität des Hochschulstandorts Deutschland, Gewinnung exzellenter (Nachwuchs-) Wissenschaftler und (Nachwuchs-) Wissenschaftlerinnen aus dem Ausland, Ausbau internationaler Forschungskooperationen, Etablierung von Angeboten transnationaler Hochschulbildung. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4419 3 Frage 4. Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung der Internationalisierung in der Forschung und Lehre und inwiefern nimmt sich die Abteilung V für Internationale Angelegenheiten, Archive , Hochschulzugang und Hochschulzulassung dieser an und inwiefern unterstützt sie die Hessischen Hochschulen? Wenngleich Herausforderungen bei der Internationalisierung in Forschung und Lehre in der deutschen Hochschulforschung bereits umfangreich rezipiert und bewertet wurden1, sei an dieser Stelle auf folgende Punkte verwiesen: Prinzipiell ist die Internationalisierung in Forschung und Lehre maßgeblich durch die Bereitschaft der und die Bedingungen an den Hochschulen gekennzeichnet. Auf europäischer Ebene sind aus Sicht der Hochschulen die begrenzte Mittelverfügbarkeit, die geringe Förderquote (bspw. im Programm Horizont 2020), sowie der bürokratische Aufwand für Fördermittel besondere Herausforderungen. Zugleich werden die in Hessen starken Geistes- und Sozialwissenschaften sowie die Grundlagenverbundforschung von der EU nur sehr begrenzt gefördert. Im Ministerium arbeiten alle zuständigen Abteilungen an einer Intensivierung der Internationalisierung in Forschung und Lehre, so dass dies z.B. auch zu einem zentralen Punkt in den Zielvereinbarungen zwischen Ministerium und Hochschulen wurde. Frage 5. Was versteht die Landesregierung unter Internationalisierung von Forschung und Lehre? Inwieweit werden neben Vielsprachigkeit, Kooperationen etc. auch die "Internationalisierung at Home" in der Arbeit der Abteilung V für Internationale Angelegenheiten, Archive, Hochschulzugang und Hochschulzulassung sowie in den einzelnen Professionen der hessischen Hochschulen (in Forschung und Lehre) berücksichtigt? Der Fachbegriff "Internationalization at Home" bezeichnet Konzepte, die allen Hochschulmitgliedern - auch ohne Auslandsaufenthalt - internationale und interkulturelle Erfahrungen ermöglichen , z.B. durch Interaktionen mit internationalen Gästen auf dem Campus, ausländische Lehrkräfte und fremdsprachige Lehrveranstaltungen sowie Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache an ausländische Studierende, internationale Komponenten in Curricula, "virtuelle Mobilität " mit technischen Möglichkeiten, etc. Es wird davon ausgegangen, dass die Fragestellerin dies mit "Internationalisierung at Home" gemeint hat. Im Selbstverständnis der Landesregierung ist die "Internationalization at Home" integraler Bestandteil der Internationalisierungsaktivitäten der Hochschulen, daher gelten ihre Anstrengungen gleichermaßen diesem Teilaspekt der Internationalisierung. Wiesbaden, 23. Februar 2017 Boris Rhein 1 vgl. z.B. "Die Internationalisierung der Hochschulen: neue Herausforderungen und Strategien ", U. Teichler, Campus Verlag, 2007; "Herausforderung Internationalisierung - Die Hochschulen auf dem Weg zum Europäischen Hochschulraum. Stand und Perspektiven" M. Leszczensky , T. Barthelmes (Hrsg.), Dokumentation der 5. Jahrestagung der Gesellschaft für Hochschulforschung, HIS, 2010; Internationalisierung der Hochschulen, Strategien und Perspektiven , M. John-Ohnesorg, C. Denzin, Schriftenreihe des Netzwerk Exzellenz an deutschen Hochschulen, Friedrich-Ebert-Stiftung, 2012.