Kleine Anfrage der Abg. Alex, Warnecke, Weiß (SPD) vom 18.01.2017 betreffend Sachzuwendungen an die Stiftung Miteinander in Hessen und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Vorbemerkung der Fragesteller: Vor dem Hintergrund der Beantwortung der Großen Anfrage (Drucks. 19/4266) durch die Landesregierung ergibt sich in Bezug auf die Beantwortung der Frage 1.1.3 die Notwendigkeit einer Konkretisierung. Vorbemerkung des Chefs der Staatskanzlei: Wie bereits in der Beantwortung der Großen Anfrage (Drucks. 19/4266) ausgeführt, gibt es eine wesentliche Unterstützung der Stiftung durch Dritte in Form von Sachleistungen nicht. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche einzelnen Zuwendungen an Sachmitteln und welche einzelnen Überlassungen von Sachmitteln zur Nutzung erhielt die Stiftung Miteinander in Hessen von der Gründung bis einschließlich 2016 jenseits der Zuwendungen aus dem Landeshaushalt (bitte jährlich aufschlüsseln)? Die Landesstiftung hat im Juni 2015 von der Herbert-Quandt-Stiftung 46 gebrauchte Besprechungsstühle erhalten. Bei den Stühlen handelt es sich um gebrauchte, schwarz gepolsterte Stapelstühle. Weiterhin hat die Firma Leica zur Unterstützung des Auftritts der Landesstiftung auf dem Hessentag 2012 in Wetzlar eine Digitalkamera (Kompaktkamera) unentgeltlich zur Verfügung gestellt . Frage 2. Mit welcher Summe sind die Zuwendungen im Einzelnen in die Stiftungsbilanz eingeflossen? Die gebrauchten Besprechungsstühle sind nicht aktiviert worden. Eine Bilanzierung dieser Stühle ist nicht erfolgt, da es sich weder um einen Kauf noch um eine Zustiftung oder eine Spende gehandelt hat. Gleichwohl sind sie inventarisiert. Auf eine Wertermittlung hat die Landestiftung bewusst verzichtet. Der Wert eines einzelnen Stuhls wurde als derart gering eingestuft, sodass er einer Entsorgung gleichzusetzen gewesen wäre. Ein Bilanzansatz hatte nicht zu erfolgen. Ein Bilanzansatz der Kompaktkamera ist im Jahr 2012 versehentlich nicht erfolgt. Frage 3. Wie wurden diese Zuwendungen genutzt und wo befinden sie sich zurzeit? Frage 4. Hat die Stiftung zugewendete oder zur Nutzung überlassene Sachgüter an Dritte weitergegeben? Frage 5. Sollte dies der Fall sein, welche und wer waren die Empfänger? Die Landesstiftung hat die Stühle abgenommen, um sie im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements an Dritte weiterzureichen. Daher hat die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung gGmbH aus dem Kontingent der Landesstiftung im März 2016 zwölf gebrauchsfähige Stühle erhalten. Derzeit lagern noch 34 Stühle auf dem Dachboden der Landesstiftung ein. Eingegangen am 22. Februar 2017 · Bearbeitet am 23. Februar 2017 · Ausgegeben am 2. März 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4422 22. 02. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4422 Die Kompaktkamera befindet sich derzeit in den Räumen der Landesstiftung. Sie wurde in der Vergangenheit gelegentlich für Fototermine verwendet. Wiesbaden, 20. Februar 2017 Axel Wintermeyer