Kleine Anfrage der Abg. Decker, Frankenberger und Rudolph (SPD) vom 18.01.2017 betreffend Prüfung der Eingliederung der Hessischen Bezügestelle (HBS) in das Regierungspräsidium Kassel (RP Kassel) und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport Beim Regierungspräsidium Kassel (RP Kassel) werden die personalabrechnungsrelevanten Aufgaben der Festsetzung der Beihilfe und der Versorgung für die aktiven Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger zentral erledigt. Die Zahlbarmachung der Bezüge und des Kindergeldes der Beamtinnen und Beamten, der Tarifbeschäftigten sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Hessen sowie die Abrechnung und Zahlung der Reisekosten, des Trennungsgelds und der Umzugskosten erfolgt bei der HBS. In sämtlichen Bundesländern werden die genannten drei personalabrechnungsrelevanten Aufgabenbereiche unter dem Dach einer Behörde bearbeitet. Aufgabenkritik ist ein ständiger Begleiter einer guten Verwaltung. Daher ist auch im Koalitionsvertrag der die Regierungskoalition tragenden Parteien der 19. Legislaturperiode festgeschrieben , "Aufgaben kritisch (zu) überprüfen, Doppelstrukturen zum Beispiel zwischen Regierungspräsidien und Kommunen und Sonderverwaltungen (zu) vermeiden und für klare und übersichtliche Verwaltungsstrukturen (zu) sorgen". Der Vorschlag der Regierungspräsidien aus dem gemeinsamen Arbeitspapier "Intelligentes Sparen", die Hessische Bezügestelle (HBS) als eigenständige Behörde aufzulösen und in das RP Kassel einzugliedern, wurde daher aufgegriffen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Trifft es zu, dass in einem gemeinsamen Arbeitspapier "Intelligentes Sparen" der Regierungspräsidien Hessen der Vorschlag entwickelt wurde, die Hessische Bezügestelle in das Regierungspräsidium Kassel einzugliedern? Wenn ja, was versteht die Landesregierung unter "Intelligentes Sparen" und wie grenzt sie dieses gegenüber "Nicht intelligentes Sparen" ab? Es trifft zu, dass in einem gemeinsamen Arbeitspapier der Regierungspräsidien neben vielen anderen Vorschlägen unter anderem der Vorschlag entwickelt wurde, die HBS in das RP Kassel einzugliedern. In dem auf eigene Initiative von den Regierungspräsidien verfassten Arbeitspapier ist intelligentes Sparen in Verbindung mit dem Ziel zur Erreichung der Schuldenbremse zu verstehen. Zur Realisierung dieser Zielsetzung ist es erforderlich, dass die Einnahmen des Landes dauerhaft stärker ansteigen als die Ausgaben. Das Ausgabenwachstum des Landes ist durch konkrete Maßnahmen der Verwaltungsreform zu begrenzen, die nicht zu Lasten einer zielgerichteten und zukunftsorientierten Investitionspolitik und des Verwaltungshandelns gehen dürfen . Frage 2. Wann wurde der Auftrag zur Prüfung erteilt und wer ist damit beauftragt? Der Prüfauftrag wurde am 5. Oktober 2016 übermittelt. Beauftragt wurden das RP Kassel und die HBS. Frage 3. Wann und in welcher Art und Weise wurde die Personalvertretung informiert und ist diese in das Prüfverfahren einbezogen? Der Hauptpersonalrat beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport (HPR) wurde in der Sitzung am 11. Juli 2016 über den anstehenden Prüfauftrag informiert. Der Prüfauftrag wurde dem HPR am 5. Oktober 2016 im Rahmen einer HPR-Sitzung zur Kenntnis übergeben. Eingegangen am 8. März 2017 · Bearbeitet am 10. März 2017 · Ausgegeben am 16. März 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4424 08. 03. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4424 Die Personalvertretung der HBS wird seit dem 30. August 2016 im Rahmen der Monatsgespräche mit der Behördenleitung regelmäßig über den Verfahrensstand informiert. Die Personalvertretung des RP Kassel wird seit Erhalt des Prüfauftrags in regelmäßigen sowie anlassbezogenen Gesprächen von der Behördenleitung informiert. Vertreter des HPR sind in das derzeit laufende Prüfverfahren einbezogen. Frage 4. Wann ist mit einem Ergebnis und einer Entscheidung zu rechnen, ob die Eingliederung erfolgen soll? Ein Ergebnis und eine Entscheidung im ersten Halbjahr dieses Jahres werden angestrebt. Frage 5. Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob eine Eingliederung sinnvoll ist? Die Prüfung der Eingliederung der HBS in das RP Kassel erfolgt in erster Linie als Fortsetzung der Verwaltungsreform in Hessen und dient der Auflösung von bestehenden Sonderverwaltungen . Die Auflösung und Eingliederung einer Behörde ist sinnvoll, wenn damit Synergieeffekte zu erzielen sind. Im Interesse der gleichbleibenden Qualität der Erfüllung der Fachaufgaben werden diese Synergien insbesondere in der sogenannten Querschnittsverwaltung geprüft. Frage 6. Trifft es zu, dass vor der Prüfung zur Eingliederung in das RP Kassel geprüft wurde, ob die Hessische Bezügestelle zu einem Landesamt mit der Zusammenlegung von Bezügeabrechnung, Versorgungsadministration und Beihilfe ausgebaut werden kann? Wenn ja, zu welchem Ergebnis hat diese Prüfung geführt? Die Alternative des Ausbaus der HBS zu einem Landesamt durch die Ausgliederung von Dezernaten des RP Kassel wurde erwogen, aber als zu kostenintensiv verworfen. Frage 7. Ist der Landesregierung bekannt, ob es derartige Landesämter in anderen Bundesländern gibt und ob diese Struktur der Landesämter sich bewährt hat. In sämtlichen anderen Bundesländern werden die personalabrechnungsrelevanten Aufgaben unter einem Dach erledigt, wenngleich die Form der Organisation als Landesbetrieb oder Landesamt variiert. Eine entsprechende Übersicht ist der Anlage zu entnehmen. Kenntnisse über die Bewährtheit der Strukturen in den anderen Bundesländern liegen nicht umfassend vor. Frage 8. Inwieweit ist die jetzige Außenstelle der HBS in Wiesbaden von dem Prüfauftrag betroffen? Die Betroffenheit der Außenstelle in Wiesbaden unterscheidet sich nicht von der der Hauptstelle in Kassel, insbesondere der Standort Wiesbaden steht bei der jetzigen Prüfung nicht zur Disposition . Frage 9. Die HBS in Kassel mit ihrer Nebenstelle in Wiesbaden besteht seit Januar 2002 in ihrer jetzigen Struktur (die Abrechnungsstelle, ehemals Zentrale Vergütungs- und Lohnstelle, schon seit den 70ziger Jahren). Mit wie viel Stellen hat die HBS seitdem zum Personalabbau in der Landesverwaltung beigetragen? Bis zum Jahr 2017 wurden bei der HBS 149 Stellen abgebaut. 2007 wurde die Hochschulbezügestelle , die für die Berechnung und Zahlbarmachung der Bediensteten der hessischen Hochschulen zuständig ist, neu geschaffen. Im Zuge dessen hat die HBS mit den zugehörigen Aufgaben weitere 54,5 Stellen an diese abgeben. Diese sind in der Zahl von 149 Stellen nicht enthalten . Frage 10. Wie bekannt ist, haben die Universität Frankfurt und die anderen Hochschulen jeweils eigene Abrechnungssysteme . Sind auch diese in den Prüfauftrag mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht? Die Hochschulbezügestelle fällt in den Ressortbereich des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst. Der Hessische Minister des Innern und für Sport hat die Überlegung zu einer Verwaltungsreform zunächst auf seinen Ressortbereich begrenzt. Wiesbaden, 17. Februar 2017 Peter Beuth Anlage Anlage KA 19/4424 Bundesland Organisation der personalkostenrelevanten Aufgaben Brandenburg Zentrale Bezügestelle des Landes Berlin Landesverwaltungsamt Baden-Württemberg Landesamt für Besoldung und Versorgung Bayern Landesamt für Finanzen Bremen Performa Nord (Eigenbetrieb) Hamburg Zentrum für Personaldienste Mecklenburg-Vorpommern Landesbesoldungsamt Niedersachsen Niedersächsisches Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen Landesamt für Besoldung und Versorgung* Rheinland-Pfalz Landesamt für Finanzen Schleswig-Holstein Dienstleistungszentrum Personal Saarland Landesamt für Zentrale Dienste (Abt. Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle) Sachsen Landesamt für Steuern und Finanzen (Abt. Staatsfinanzen) Sachsen-Anhalt Finanzamt Dessau-Roßlau Thüringen Landesfinanzdirektion (Abt. Bezüge) *Die Beihilfe für die Beamtinnen und Beamten wird dezentral beim jeweiligen Dienstherrn bearbeitet.