Kleine Anfrage der Abg. Faeser und Rudolph (SPD) vom 17.01.2017 betreffend Stellen bei der hessischen Polizei und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich die wie folgt: Frage 1. Nach Angaben der Landesregierung gab es im Jahr 2012 537, im Jahr 2013 510, im Jahr 2014 491, im Jahr 2015 379 (Drucksache 19/3639) und im Jahr 2016 419 Studienabsolventen (Drucksache 19/3832) für den Polizeivollzugsdienst der Hochschule für Polizei und Verwaltung. Auf welche Polizeidienststellen, Polizeipräsidien oder andere Einrichtungen der Polizei wurden diese Studienabsolventen aus den Jahren 2012 bis 2016 verteilt? Die Erstverwendung der Studienabsolventen des gehobenen Polizeivollzugsdienstes kann der nachstehenden Tabelle entnommen werden: Behörde Absolventen 2012 Absolventen 2013 Absolventen 2014 Absolventen 2015 Absolventen 2016 PP Frankfurt 164 96 73 68 93 PP Nordhessen 5 2 - - - PP Südhessen 55 50 66 54 32 PP Südosthessen 45 79 59 43 60 PP Westhessen 43 28 49 19 41 Hessisches Landeskriminalamt 5 4 - - - Hessisches Bereitschaftspolizei - präsidium 220 251 242 195 191 Präsidium für Technik , Logistik und Verwaltung - - 2 - - Landesamt für Verfassungsschutz - - - - 2 Gesamt 537 510 491 379 419 Frage 2. Welche Bedarfsplanung liegt der Verteilung der neuen Stellen zugrunde? Bis zum Jahr 2020 erfolgt bei der Polizei ein Stellenzuwachs von 1.010 Planstellen für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. 140 Planstellen dienen im Jahr 2018 dem Ausgleich der Arbeitszeitverkürzung. 300 Planstellen werden im Jahr 2019 in sicherheitsstrategischen Aufgabenfeldern wie dem Staatsschutz, der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität oder der Erhöhung der flächendeckenden Polizeipräsenz eingesetzt. Hinzu kommen im Jahr 2020 weitere 90 Stellen für einen weiteren Ausgleich der Arbeitszeitverkürzung und 480 Stellen für die genannten Themenschwerpunkte. Von dem historischen Stellenzuwachs werden alle Polizeibehörden profitieren. Über den konkreten Einsatzbereich wird unter Berücksichtigung der Entwicklung einzelner Kriminalitätsfelder und sich hieraus ergebender Schwerpunktsetzungen zum Zeitpunkt des Ausbildungsendes der zusätzlich eingestellten Nachwuchskräfte entschieden. Eingegangen am 6. April 2017 · Ausgegeben am 12. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4429 06. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4429 Frage 3. a) Wie viele Planstellen gibt es im Polizeivollzugsdienst zum Stichtag 01.01.2017 und mit wie vielen Personen sind diese Stellen besetzt? b) Wie viele von diesen Stellen sind unbesetzt? c) Aus welchen Gründen sind diese Stellen nicht besetzt? Die angefragten Zahlen zu 3 a und b sind zum Stichtag 01.01.2017 in der nachfolgenden Übersicht dargestellt. Die Anzahl der auf Planstellen geführten Personen übersteigt infolge von Teilzeitbeschäftigungen dabei in der Regel laufend die Anzahl vorhandener Planstellen. Anzahl Planstellen PVB Personen auf Planstellen PVB freie Planstellen PVB 14.048 14.206 228 Die freien Planstellen des Polizeivollzugsdienstes werden zu den beiden Versetzungsterminen 1. Februar und 1. August eines Jahres durch die Studienabsolventen für den gehobenen Polizeivollzugsdienst ergänzt. Die zum 01.01.2017 vorhandenen freien Planstellen resultieren in erster Linie aus der zwischen den Versetzungsterminen eingetretenen Personalfluktuation. Nach dem Versetzungstermin im August 2016 sind Polizeibeamtinnen und -beamte z.B. durch Ruhestand, Entlassung oder Todesfall aus dem Dienst ausgeschieden. Diese Planstellen waren am 01.01.2017 unbesetzt. Ein personeller Ersatz wurde im Rahmen der Zuweisung der Studienabsolventen zum 01.02.2017 vorgesehen. Frage 4. Aus den Beantwortungen der Kleinen Anfragen 19/3862 und 19/3110 ergibt sich eine Bewerberzahl für das Studium zum Polizeivollzugsdienst im Jahr 2016 von 6.034. Die Antwort auf die Kleine Anfrage 19/3639 hingegen gibt eine Bewerberzahl von 6.580 an. Wie erklärt die Landesregierung diese unterschiedlichen Zahlen? Die in Rede stehende Diskrepanz ergibt sich aus der statistischen Erfassung der zum Jahresbeginn 2016 neu eingeführten Onlinebewerbung. Zu Beginn dieses Verfahrens wurden zunächst auch online eingegangene Interessenbekundungen als vollwertige Bewerbungen berücksichtigt. Im weiteren Verfahren wurden jedoch die eigentlichen Bewerbungsunterlagen durch einige Interessenten nicht eingereicht. Daher wurde die statistische Erfassung umgestellt. Die Onlinebewerbung fließt demnach mittlerweile nur noch ein, wenn die erforderlichen Bewerbungsunterlagen eingereicht werden. Tatsächlich sind im Jahr 2016, nach statistischer Bereinigung, 6.034 berücksichtigungsfähige Bewerbungen bei der hessischen Polizei eingegangen. Frage 5. Aus der Beantwortung der Kleinen Anfrage 19/3639 ergibt sich, dass 2015 725 Bewerberinnen und Bewerber einstellbar und somit für das Studium zum Polizeivollzugsdienst geeignet waren. Nach Angaben der Landesregierung aus der Kleinen Anfrage 19/2368 gab es 2015 736 Ausbildungsstellen . Wie viele Personen wurden tatsächlich eingestellt? Im Jahr 2015 wurden 733 Bewerberinnen und Bewerber eingestellt. Zu den 725 einstellbaren Bewerberinnen und Bewerbern, welche sich unmittelbar für die hessische Polizei beworben hatten , kamen noch 11 Bewerberinnen und Bewerber aus einer Länderkooperation zwischen der hessischen und rheinland-pfälzischen Polizei hinzu, da in Rheinland-Pfalz nicht genügend Einstellungskapazitäten vorhanden waren. Da jedoch regelmäßig aus verschiedenen Gründen (z.B. nachträglich festgestellte Polizeidienstuntauglichkeit , kurzfristig bekannt gewordene Ermittlungsverfahren, persönliche Gründe) nicht alle einberufenen Bewerberinnen und Bewerber an den jeweiligen Einstellungstagen eingestellt werden, wurden von der Zahl 736 letztendlich 733 Anwärterinnen und Anwärter tatsächlich eingestellt. Wiesbaden, 14. März 2017 Peter Beuth