Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 19.01.2017 betreffend abgerufene Fördergelder aus Investitionsprogrammen des Bundes und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Die Deutsche Presseagentur meldet am 14. Januar 2017, dass Fördergelder aus Investitionsprogrammen des Bundes von mindestens 1 Mrd. € im vergangenen Jahr nicht abgerufen worden sind. So habe zum Beispiel Bundesminister Dobrindt für den Ausbau des flächendeckenden Breitbandnetzes 400 Mio. € zur Verfügung gestellt, abgeflossen seien davon aber nur 3,8 Mio. €. Das gehe aus einer Liste des Bundesministeriums der Finanzen hervor. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft habe 2016 für den präventiven Hochwasserschutz 100 Mio. € bereit gestellt, lediglich knapp 39 Mio. € seien genutzt worden. Besonders drastisch sei das Verhältnis beim Modellvorhaben für nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende, das Bundesministerin Hendricks Anfang 2016 an den Start gebracht habe. Von den bereitgestellten 30 Mio. € seien lediglich 76,70 € abgeflossen. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : In der Folge der Hochwasserereignisse 2013 in Deutschland haben das Bundesumweltministerium und die für den Hochwasserschutz zuständigen Länder eine Liste mit prioritären, überregional wirksamen Hochwasserschutzmaßnahmen erarbeitet, die das Kernstück des Nationalen Hochwasserschutzprogramms bildet. Dieses Programm wurde auf der Umweltministerkonferenz in Heidelberg am 24. Oktober 2014 beschlossen. Das Nationale Hochwasserschutzprogramm sieht 29 überregionale Deichrückverlegungen, 57 Maßnahmen zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung sowie 16 Maßnahmen zur Beseitigung von Schwachstellen vor. Die Maßnahmen zur Deichrückverlegung sowie zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung werden durch den Bund im Rahmen eines Sonderrahmenplans "Präventiver Hochwasserschutz" gefördert, während die Beseitigung von Schwachstellen - wie bislang auch - als wasserwirtschaftliche Maßnahme der Finanzierung nach der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zugeführt werden kann. Der Bund hat erklärt, für den Sonderrahmenplan "Präventiver Hochwasserschutz" Bundesmittel in Höhe von jährlich 100 Millionen € bereit zu stellen. Die Maßnahmenkosten werden - auch für die GAK-Finanzierung - zu 60 % vom Bund und zu 40 % vom Land getragen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung wie folgt: Frage 1. In welcher Höhe hat das Land seinen Anteil an den Bundesmitteln für den flächendeckenden Breitbandausbau abgerufen? Die Frage impliziert, das Land sei Empfänger der Fördermittel und es gäbe einen bestimmten Mittelanteil pro Land. Gemäß Ziffer 4 der Breitbandförderrichtlinie des Bundes ist dies nicht der Fall. Zuwendungsempfänger sind Gebietskörperschaften (insbesondere Kommunen, auch Stadtstaaten), Landkreise, kommunale Zweckverbände oder andere kommunale Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse. Ebenfalls ist kein festgeschriebener "Anteil" je Bundesland vorgesehen, die Bewilligung und Auszahlung der Mittel erfolgt auf Antrag bzw. Abruf durch die Antragsteller bzw. Zuwendungsempfänger und nach Vorliegen der jeweiligen Bewilligungsund Auszahlungsvoraussetzungen. Da das Land nicht Empfänger der Zuwendung ist und daher die Mittel nicht beim Bund abrufen kann, liegen dem HMWEVL Informationen zu den Abrufen beim Bund nicht unmittelbar vor. Eingegangen am 16. März 2017 · Bearbeitet am 17. März 2017 · Ausgegeben am 20. März 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4431 16. 03. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4431 Eine Anfrage beim Bundesbreitbandbüro führte hinsichtlich der Bewilligungen und des Mittelabflusses zu folgenden Informationen: Beratungs- und Planungsleistungen Für Beratungsleistungen wurden bisher 50.000 € Fördermittel ausgezahlt. Für bereits eingereichte und bewilligte Anträge sind insgesamt 38 Mio. € gebunden. Auf hessische Antragsteller entfallen hieraus Fördermittel i. H. v. 1.599.990 €. Infrastrukturmaßnahmen Durch den Bund wurden bereits 18.788.255 € an Fördermitteln bewilligt. Die Summe setzt sich aus vorläufig bewilligten Fördermitteln i. H. v. 8.823.171 € und abschließend bewilligten Fördermitteln i. H. v. 9.965.084 € zusammen (zweistufiges Bewilligungsverfahren). Das Land Hessen beabsichtigt, sich an den bereits durch den Bund bewilligten bzw. weiteren beim Bund beantragten Projekten mit einer zusätzlichen Förderung von bislang insgesamt bis zu 14,4 Mio. € zu beteiligen (auf die bereits bundesbewilligten Projekte entfallen hierbei bis zu 8,4 Mio. €). Entsprechende sogenannte Letters of Intent wurden ausgestellt. Weitere Anträge befinden sich aktuell in Prüfung. Frage 2. Wenn der hessische Anteil nicht komplett abgerufen wurde, aus welchen Gründen? Ein "hessischer Anteil" im engeren Sinne existiert nicht (auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen ). Der Auszahlung der Fördermittel für Beratungs- und Planungsleistungen stehen bei Vorliegen der allgemeinen Auszahlungsvoraussetzungen grundsätzlich keine Hindernisse entgegen. Gründe für noch nicht erfolgte Abrufe dürften überwiegend rein zeitlich (im Sinne des jeweiligen Projektfortschritts ) bedingt sein. Bezüglich der Infrastrukturmaßnahmen können aktuell noch keine Mittel abfließen, da die gemäß der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Haushaltsordnungen des Bundes und der Länder notwendige Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Abstimmung ihrer Fördermaßnahmen noch nicht finalisiert ist. Der Abschluss wird im ersten Quartal 2017 erwartet. Auch können Mittel in der Regel erst abgerufen werden, nachdem bereits fördergegenständliche Leistungen beauftragt, erbracht, abgerechnet und bezahlt worden sind. Die Beauftragung dieser Maßnahmen erfordert im Vorfeld das Durchlaufen eines Vergabeprozesses unter Einhaltung zeitlicher Fristen. Weiter wird für die eigentliche Durchführung der Leistungen, die anschließenden Prüfmaßnahmen (Abnahmen, Rechnungsprüfung) und für den eigentlichen Auszahlungsvorgang Zeit benötigt. Der Beginn bzw. Zeitraum der eigentlichen baulichen Maßnahmendurchführung kann insbesondere bei komplexen Infrastrukturmaßnahmen durchaus längere Zeitspannen umfassen, so dass zwischen dem Zeitpunkt der Bewilligung einer Maßnahme und dem Zeitpunkt des ersten Mittelabrufs bzw. der ersten Auszahlung ein größerer Zeitraum nicht als unüblich anzusehen ist. Frage 3. In welcher Höhe und für welche Projekte hat das Land Mittel aus dem Bundesprogramm für den präventiven Hochwasserschutz abgerufen? Hessen ist mit 10 Deichrückverlegungen (8 davon als sogenannte Verbundmaßnahmen mit insgesamt 34 Teilmaßnahmen), einer Maßnahme zur gesteuerten Hochwasserrückhaltung (als Verbundmaßnahme mit insgesamt 7 Teilmaßnahmen) sowie einer Maßnahme zur Beseitigung von Schwachstellen (als Verbundmaßnahmen mit ebenfalls insgesamt sieben Teilmaßnahmen) am Nationalen Hochwasserschutzprogramm beteiligt. Für den Sonderrahmenplan "Präventiver Hochwasserschutz" war für das Jahr 2016 ein Mittelabruf wegen unzureichender Projektreife nicht vorgesehen; der Bund hatte dementsprechend keine Mittel für Hessen bereitgestellt, so dass ein Abruf auch nicht erfolgte. Zu den hessischen Maßnahmen zur Beseitigung von Schwachstellen: Insgesamt standen in 2016 GAK-Bundesmittel in Höhe von 26,4 Mio. € zur Verfügung. Hiervon wurden 3.294.652,88 € für die Verstärkung der landeseigenen Deiche sowie für die Errichtung der Polder am südlichen Oberrhein in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz verausgabt, d.h. diese Bundesmittel haben für den Hochwasserschutz ein Investitionsvolumen von 5.491.088,13 € bewirkt (Bundesplus Landesmittel). Damit wurden sämtliche regulären Bundesmittel der GAK im Jahr 2016 verausgabt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4431 3 Frage 4. Wenn der hessische Anteil nicht komplett ausgeschöpft wurde, aus welchen Gründen? Wie in der Antwort auf Frage 3 ausgeführt, war für den Sonderrahmenplan "Präventiver Hochwasserschutz " für das Jahr 2016 ein Mittelabruf nicht vorgesehen und ist dementsprechend auch nicht erfolgt. Die regulären Bundesmittel der GAK wurden in 2016 vollständig verausgabt. Frage 5. Warum wurden keine Mittel aus dem Programm für nachhaltiges Wohnen für Studenten und Auszubildende abgerufen? Das Programm wurde vollständig ohne Beteiligung der Länder durch den Bund abgewickelt. Die Frage kann daher nicht beantwortet werden. Frage 6. In welcher Höhe wurden die vom Land bereit gestellten Mittel für den Wohnungsbau in 2016 abgerufen ? Im Jahr 2016 standen aus verschiedenen Quellen (Sondervermögen "Wohnungswesen und Zukunftsinvestitionen , Entflechtungsmittel, Kommunalinvestitionsprogramm Teil Wohnen") insgesamt 263 Mio. € für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Von diesen Mitteln konnten rund 250 Mio. € durch Bauprojekte belegt werden. Frage 7. Was passiert mit den Mitteln, die 2016 nicht abgerufen worden sind? Diese Mittel werden in den folgenden Jahren für die Förderung verwendet. Frage 8. Was sind die Gründe dafür, dass die Mittel im Wohnungsbau nicht komplett abgerufen worden sind? Im Jahr 2016 erhöhten sich die Entflechtungsmittel von 30,3 Mio. € auf 59,5 Mio. €. Außerdem wurde zu Beginn des Jahres kurzfristig das Kommunalinvestitionsprogramm Teil Wohnen mit einem Volumen von insgesamt 230 Mio. € neu aufgelegt. Bauvorhaben weisen im Allgemeinen sehr lange Planungszeiten auf. Wenn kurzfristig deutlich höhere Fördermittel zur Verfügung stehen, ist daher in der Regel davon auszugehen, dass Förderanträge in ausreichender Zahl erst nach einem entsprechenden zeitlichen Vorlauf vorliegen. Vor diesem Hintergrund stellt die im Jahr 2016 erreichte Förderung aus Sicht der Landesregierung ein ausgesprochen gutes Ergebnis dar. Wiesbaden, 2. März 2017 Priska Hinz