Kleine Anfrage des Abg. Dr. h.c. Hahn (FDP) vom 24.01.2017 betreffend Aufnahme Baumaßnahme für K 246 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Vor wenigen Wochen ist die sogenannte Nordumgehung Karben (Wetteraukreis) feierlich eröffnet und für den Verkehr freigegeben worden. Die Umgehungsstraße Heldenbergen (Main-Kinzig Kreis) ist schon längere Zeit fertiggestellt. Nur die Verbindung dieser beiden Straßenbaumaßnahmen, die K 246, ist noch in einem alten, sehr engen und nicht besonders ungefährlichen Zustand. Deshalb nimmt der Verkehr nicht vollständig die neue Route an. Die Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Haben die beiden betroffenen Landkreise, der Main-Kinzig Kreis und der Wetteraukreis, in ihren jeweiligen Haushalten für das Jahr 2017 diese Baumaßnahmen verbindlich aufgenommen? Für den Main-Kinzig-Kreis liegen der Landesregierung keine Informationen vor, ob im Haushaltsjahr 2017 die Straßenbaumaßnahme im Zuge der K 246 aufgenommen wurde. Der Wetteraukreis hat die Aufnahme der Maßnahme hingegen mit der Vorlage seines Förderantrages bestätigt . Frage 2. Sind die jeweiligen Kreishaushalte von der jeweiligen Kommunalaufsicht unbeanstandet geblieben? Der Main-Kinzig-Kreis hat am 4. Dezember 2015 einen Doppelhaushalt für die Jahre 2016 und 2017 verabschiedet, der in beiden Jahren ausgeglichen ist. Da u. a. der Schutzschirmvertrag erfüllt wird, konnte am 18. Februar 2016 die Genehmigung der genehmigungspflichtigen Teile erfolgen . Der Wetteraukreis hat am 7. Dezember 2016 einen Doppelhaushalt für die Jahre 2017 und 2018 verabschiedet. Der Haushalt sieht für beide Jahre den Haushaltsausgleich vor. Der Haushaltplanentwurf liegt derzeit dem zuständigen Regierungspräsidium in Darmstadt zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vor. Frage 3. Welcher Kreis hat den notwendigen Zuwendungsbescheid wann beantragt? Der Wetteraukreis hat fristgemäß in 2016 den Ausbau der K 246 inkl. Radweg bis zur Kreisgrenze für das Förderprogramm 2017 angemeldet. Der Main-Kinzig-Kreis erhält Zuwendungen im Rahmen des Kommunalen-Investitions-Programmes (KIP). Die Zusage hierzu ist bereits erteilt . Frage 4. Wann wird das Land Hessen die hoffentlich positive Zusage geben? Es ist beabsichtigt, dem Wetteraukreis im ersten Quartal 2017 eine Förderzusage zu geben. Eingegangen am 7. März 2017 · Bearbeitet am 8. März 2017 · Ausgegeben am 10. März 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4441 07. 03. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4441 Frage 5. Ist es realistisch, dass noch im ersten Quartal 2017 die Ausschreibungen erfolgen können? Nach Aussage des Wetteraukreises ist die Ausschreibung in Vorbereitung und soll demnächst veröffentlicht werden. Frage 6. Wann ist mit den ersten Baumaßnahmen verbindlich zu rechnen? Nach Auskunft des Wetteraukreises ist in Abhängigkeit vom Ausschreibungs- und Vergabeverfahren ein Baubeginn im 2. Quartal 2017 vorgesehen. Wiesbaden, 22. Februar 2017 Tarek Al-Wazir