Kleine Anfrage der Abg. Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 24.01.2017 betreffend Bibermanagement in Hessen - Teil 1 und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragestellerin: Biber gehören nach der FFH-Richtlinie und dem BNatSchG zu den besonders geschützten und streng zu schützenden Arten. Somit bestehen Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote. Durch den strengen Schutzstatus auf der einen Seite und den berechtigten Nutzungsansprüchen der Menschen auf der anderen Seite kommt es mit der Ausbreitung des Tieres vermehrt zu Konflikten in und außerhalb von FFH-Gebieten. Insbesondere treffen hier die Bereiche Naturschutz, Landwirtschaft und Wasserwirtschaft mit ihren jeweiligen Akteurinnen und Akteuren aufeinander. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : Die Problematik besteht grundsätzlich, betrifft aber nicht allein den Biber. Zielkonflikte zwischen Schutzstatus einerseits und Nutzungsansprüchen andererseits gibt es auch bei vielen weiteren geschützten Tier- und Pflanzenarten. Tierarten wie Wolf, Luchs, Fischotter, Kormoran, Gänse, Feldhamster, Saatkrähe, viele Greifvogelarten sowie Pflanzenarten wie die sogenannten Ackerunkräuter und weitere Arten, die früher als “Schädlinge“ bekämpft wurden und inzwischen unter Schutz gestellt werden mussten, verursachen Konflikte mit Nutzungsansprüchen der Menschen. Ein Konfliktmanagement durch die Naturschutzverwaltung ist jedoch nicht in allen Einzelfällen notwendig und leistbar. Diese Vorbemerkungen vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Mit welchen Bundesländern und möglicherweise weiteren Nationen erfolgt ein fachlicher Austausch über die Entwicklung der Biberpopulation und dem damit verbundenen Bibermanagement? Der internationale fachliche Austausch erfolgt in der Regel über das Bundesamt für Naturschutz auf Bundesebene. Der fachliche Austausch zu Themen des Artenschutzes zwischen allen Bundesländern und mit dem Bund findet im ständigen Ausschuss "Arten- und Biotopschutz" der Länderarbeitsgemeinschaft Naturschutz (LANa) regelmäßig zwei Mal jährlich statt. Seit rund 20 Jahren erfolgt eine fachliche Zusammenarbeit und ein regelmäßiger, jährlicher Austausch auf Arbeitsebene mit Bayern. Darüber hinaus gab es bereits wiederholt Austausch mit Baden- Württemberg und Thüringen sowie in Einzelfällen auch mit Niedersachsen. Frage 2. Wie und mit welcher Personalausstattung ist das Bibermanagement in Hessen organisatorisch aufgestellt , um das vom Biber teilweise ausgehende Konfliktpotenzial vor Ort zu lösen und langfristig zu verhindern? a) Wie viele ehrenamtliche Gebietsbetreuer/-innen und wie viele behördliche Gebietsbetreuer/- innen gibt es in Hessen und für welche Gebiete wiederum fehlen entsprechende Betreuer/- innen? b) Finden für diese Betreuer/-innen fachliche Schulungs- bzw. Fortbildungsangebote statt und wenn ja, in welchem Umfang und welcher Regelmäßigkeit? c) Durch wen und in welcher Funktion erfolgt eine fachkundige Beratung für Betroffene vor Ort und wer trifft in welcher Funktion und Zuständigkeit entsprechende Entscheidungen hinsichtlich der Lösung von Konflikten bei Schäden auf Flächen? Zu Frage 2 a: Die hessische Biberpopulation hat ihren Ursprung im Spessart. Von dort breitet sie sich derzeit in andere Bereiche Hessens aus, der Schwerpunkt der Biberverbreitung - und damit auch des Managements - liegt aber weiterhin noch in Südosthessen. Es gibt etwa 35 ehrenamtliche Gebietsbetreuer/-innen und etwa 20 behördliche Gebietsbetreuer/-innen (die aber Eingegangen am 7. März 2017 · Bearbeitet am 8. März 2017 · Ausgegeben am 10. März 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4449 07. 03. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4449 darüber hinaus auch weitere Aufgaben wahrnehmen). Viele Betreuerinnen und Betreuer decken mehrere Reviere ab. Die Betreuung muss ggf. künftig der weiteren Entwicklung der Biberpopulation angepasst werden. Zu Frage 2 b: Jährlich findet im Frühjahr ein Treffen für Biberbetreuerinnen und Biberbetreuer im Main-Kinzig-Kreis und zudem einmal im Jahr im Herbst ein entsprechendes Treffen in Bayern statt. Die Veranstaltungen dienen dem Austausch über die jährliche Biberentwicklung und über aufgetretene Konfliktfälle. Somit haben die Veranstaltungen den Charakter einer fachlichen Fortbildung. Im Jahr 2017 wird erstmals eine landesweite Schulung durch die Naturschutz Akademie Hessen durchgeführt. Zu Frage 2 c: Bei jedem Regierungspräsidium steht eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner für das Bibermanagement zur Verfügung. Die fachkundige Beratung vor Ort und das Vorbereiten sowie die Umsetzung von Lösungen erfolgt durch die Bibermanagerinnen und Bibermanager der Regierungspräsidien. Frage 3. Welche konkreten Präventivmaßnahmen wurden und werden in Hessen umgesetzt? a) Welche Mittel in welcher Höhe standen in den letzten fünf Jahren für Präventivmaßnahmen zur Verfügung und wie hoch ist der Mittelansatz für 2016? b) In welchen Kommunen und in welcher Höhe wurden diese Mittel jeweils eingesetzt? Die meisten Konflikte entstehen in einem Bereich innerhalb eines zehn Meter breiten Streifens entlang des Ufers. Eine wirksame und nachhaltige Maßnahme, um Probleme mit dem Biber zu vermeiden, ist daher die Anlage von extensiv genutzten oder ungenutzten Gewässerrandstreifen. Beispielhafte Präventionsmaßnahmen sind: Einbau von Drainagerohren in Biberdämmen, Aufstellen von Elektro-Zäunen, Einzelbaum- und flächiger Baumschutz, Aufstellung eines Zaunes entlang einer Straße, Ufersicherungen durch Steine und Baustahlmatten, Vergittern von Zuläufen, Abläufen, Umbauungen von Mönchen, Sicherungen von Dämmen an Fischteichen mit Draht bzw. Baustahlgitter, Ankauf von Uferstreifen oder Flurstücken. Zu Frage 3 a: Höhe der eingesetzten Sachkosten für Maßnahmen des Bibermanagements in den letzten fünf Jahren: 2012: 24.627,88 € 2013: 31.751,57 € 2014: 38.525,62 € 2015: 32.891,66 € 2016: 81.048,52 € Zu Frage 3 b: Hauptsächlich wurden Maßnahmen im Main-Kinzig-Kreis umgesetzt. Dort sind inzwischen fast alle Kommunen betroffen. Vereinzelt wurden zusätzlich Fälle im Landkreis Fulda und in der Wetterau bearbeitet. Eine detaillierte Kostenübersicht auf Ebene der Kommunen liegt nicht vor. Frage 4. Über welche Institution werden Schäden durch Biber abgewickelt und wie hoch ist dafür der Mittelansatz für 2016? Wurden Schadensausgleichsmaßnahmen in den letzten fünf Jahren finanziert und wenn ja, in welchen Kommunen und in welcher Höhe? Der Schwerpunkt des Bibermanagements liegt in der Prävention und nachhaltigen Schadensvermeidung . Ein Anspruch auf Entschädigung existiert nicht, stattdessen sind jedoch Zuschüsse und Erstattungen der Aufwendungen zu Schutzvorrichtungen und nachhaltig wirksamen Maßnahmen zur Schadensverhütung möglich. Zuständig für Maßnahmen des Bibermanagements sind die Regierungspräsidien. Zur Höhe der Aufwendungen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Wiesbaden, 22. Februar 2017 Priska Hinz