Kleine Anfrage der Abg. Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 24.01.2017 betreffend Bibermanagement in Hessen - Teil 2 und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragestellerin: Biber gehören nach der FFH-Richtlinie und dem BNatSchG zu den besonders geschützten und streng zu schützenden Arten. Somit bestehen Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote. Durch den strengen Schutzstatus auf der einen Seite und den berechtigten Nutzungsansprüchen der Menschen auf der anderen Seite kommt es mit der Ausbreitung des Tieres vermehrt zu Konflikten in und außerhalb von FFH-Gebieten. Insbesondere treffen hier die Bereiche Naturschutz, Landwirtschaft und Wasserwirtschaft mit ihren jeweiligen Akteurinnen und Akteuren aufeinander. Diese Vorbemerkung der Fragestellerin vorangestellt beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Ausnahmegenehmigungen wurden in den letzten zehn Jahren von den Zugriffsverboten erteilt, aus welchen Gründen und in welchen Kommunen? Es wurden in den letzten zehn Jahren zwei Ausnahmegenehmigungen von den Zugriffsverboten erteilt. Dies betraf Wittgenborn und Weichersbach (Gründe: Hochwasserschutz, erheblicher wirtschaftlicher Schaden an Gebäuden). Die Biber wurden eingefangenen und an anderer Stelle wieder ausgesetzt. Frage 2. Wo werden tot aufgefundene Biber abgegeben und wie viele davon konnten in den letzten zehn Jahren dokumentiert werden? a) Welche wissenschaftlichen Untersuchungen finden hinsichtlich der Todesursache statt und durch wen? b) Werden die Ergebnisse hinsichtlich der Todesursache dokumentiert und über wen sind diese zugänglich? c) Wird eine Statistik zu den Todesursachen geführt und wenn ja, wie sind die Ergebnisse der letzten zehn Jahre? Tot aufgefundene Biber werden in der Regel bei den Forstämtern abgegeben. Die genaue Anzahl tot aufgefundener Tiere ist nicht bekannt. Zu Frage 2 a: Untersuchungen erfolgen durch einen Wildbiologen und anerkannten Experten in Gersfeld (Herr Dr. Franz Müller) oder beim Hessischen Landeslabor in Gießen. Zu Frage 2 b: Die Ergebnisse der Untersuchungen werden durch das Hessische Landeslabor und Dr. Müller dokumentiert und liegen im Regierungspräsidium Darmstadt vor. Zu Frage 2 c: Hauptursache bei den pro Jahr zwischen vier und 20 Totfunden sind Straßenverkehrsunfälle . Dies sind etwa 75 % der Fälle. In den restlichen Fällen liegen natürliche oder nicht feststellbare Todesursachen vor, Hinweise auf illegale Tötungen von Bibern liegen nicht vor. Frage 3. Welche Maßnahmen werden im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit umgesetzt, um die Akzeptanz des Bibers allgemein zu fördern und wie viele Mittel stehen dafür jährlich zur Verfügung? Die Akzeptanz des Bibers in der breiten Öffentlichkeit ist hoch; mit dem Biber verbinden die meisten Menschen ein positives Bild. Die Akzeptanz der kleinen Gruppe von Menschen, die durch den Biber Schäden erleiden oder die ihre Nutzungsansprüche nicht komplett realisieren können, wird durch fachkundige Beratung und Hilfe zu Managementmaßnahmen im Schadens- Eingegangen am 7. März 2017 · Bearbeitet am 8. März 2017 · Ausgegeben am 10. März 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4450 07. 03. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4450 fall am wirkungsvollsten gefördert und erhalten. Die allgemeine Öffentlichkeitsarbeit der Naturschutzverwaltung schließt den Biber und seine positiven Wirkungen auf das Ökosystem mit ein. Das Regierungspräsidium Darmstadt erstellt und veröffentlicht einen jährlichen hessischen Biberbericht, der aktuelle Bericht ist auf der Internet-Seite des Regierungspräsidiums unter "Artenschutz /Artenhilfsmaßnahmen…" zu finden. Durch die Regierungspräsidien werden auf Wunsch Vorträge in Kommunen und Institutionen gehalten. Ein eigener Haushaltstitel für die Öffentlichkeitsarbeit in Hinblick auf den Biber existiert nicht. Frage 4. Welche Untersuchungen/Forschungen haben zur In-Wert-Setzung der Ökosystemleistungen der Bibertätigkeit (z.B. Auswirkungen auf die Biodiversität, Auen- und Gewässerrenaturierung, den Wasserrückhalt, den Tourismus) stattgefunden und sind zukünftig beabsichtigt? Durch die Hessische Landesregierung wurden in den letzten zehn Jahren keine speziellen Untersuchungen /Forschungen zur In-Wert-Setzung der Ökosystemleistungen der Bibertätigkeit beauftragt . Im Jahr 2017 wird in zwei Biberrevieren im Main-Kinzig-Kreis ein Projekt durchgeführt, das sich mit dem Einfluss des Bibers auf den Wasserabfluss und die Wasserqualität in Fließgewässern befasst. Außerdem soll in drei Biberrevieren im Main-Kinzig-Kreis ein faunistisches Monitoring stattfinden. Dabei geht es um die Frage, wie sich die Biberaktivitäten auf andere Tierarten auswirken. In Bayern läuft derzeit ein Projekt an der Hochschule Weihenstefan- Triesdorf zur Wirkung des Bibers auf den natürlichen Wasserrückhalt. Die Ergebnisse der Studie werden voraussichtlich auf Hessen übertragbar sein. Im Übrigen ist die für die Biodiversität und eine natürliche Auenentwicklung positive Tätigkeit des Bibers in Bereichen, in denen ihm und dem Gewässer ausreichend Platz zur Verfügung gestellt werden kann, bekannt und unbestritten . Wiesbaden, 22. Februar 2017 Priska Hinz