Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Alex, Decker, Degen, Di Benedetto, Geis, Gnadl, Hartmann, Hofmeyer, Merz, Quanz, Roth, Dr. Sommer, Yüksel (SPD) und Fraktion betreffend Umsetzung des Sprachförderprogramms "Integration durch Abschluss und Anschluss" (InteA) in Hessen Drucksache 19/4466 Begründung der Fragesteller als Vorbemerkung: Die Landesregierung hat im Schuljahr 2015/16 das Programm "Integration und Abschluss" (InteA) zur Beschulung von Geflüchteten in beruflichen Schulen und Schulen für Erwachsene gestartet und dafür hessenweit 18 Schwerpunkt- und 34 Kooperationsschulen benannt. Die InteA-Klassen bzw. Lerngruppen setzen sich zusammen aus mindestens 10 Schülerinnen und Schülern im Alter zwischen 16 und 18 Jahren, wobei der Klassenteiler , der zunächst bei 16 Schülern lag, inzwischen auf 20 heraufgesetzt wurde. Zusätzlich können die beruflichen Schulen pro Lerngruppe in eigener Verantwortung vier Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 18 und 21 Jahren je Lerngruppe aufnehmen. Für dieses sogenannte "flexible" Kontingent wird keine sozialpädagogische Unterstützung gewährt. Zusätzlich wurden an Schulen für Erwachsene Sprachförderkurse für Flüchtlinge im 21. Lebensjahr im Umfang von bis zu 1.500 Plätzen eingerichtet. In den InteA-Klassen sind junge Menschen aus zahlreichen unterschiedlichen Ländern, die unterschiedliche Sprachen sprechen, unterschiedlichste Bildungsbiografien aufweisen und in sehr unterschiedlichen Kulturkreisen aufgewachsen sind. Diese kulturellen Unterschiede erfordern ein hohes Maß an Flexibilität und Sensibilität von Lehrkräften und einen enormen Mehraufwand an Kommunikation. Das Programm hat das Ziel, Schülerinnen und Schüler innerhalb von zwei Jahren für den Abschluss sprachlich zu qualifizieren. Vorbemerkung des Kultusministers: Bereits vor den immens hohen Zuwanderungszahlen ab dem Sommer 2015 hat die Hessische Landesregierung vorausschauend das schulische Gesamtsprachförderkonzept zur durchgängigen Sprachförderung zum Schuljahresbeginn 2015/16 um den Baustein der Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA - Integration durch Anschluss und Abschluss) erweitert. Das schulische Gesamtsprachförderkonzept und insbesondere dessen Baustein InteA basieren auf der wissenschaftlich belegten Grundüberzeugung (vgl. z.B. Ländervergleichsstudien wie PISA und IGLU), dass das Erlernen der deutschen Bildungssprache der Schlüssel für den Bildungserfolg und folglich für eine gelingende Integration ist. Das Hauptziel der Intensivsprachfördermaßnahme InteA ist der Übergang in die duale Ausbildung bzw. in passgenaue schulische bzw. außerschulische Anschlussmaßnahmen. Dabei gewährt die Landesregierung den mit Stand April 2017 insgesamt 84 beruflichen Schulen (18 Schwerpunktschulen und 66 kooperierenden Schulen) in der Umsetzung von InteA einen höchstmöglichen Grad an Flexibilität und bietet gleichzeitig zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten an. Letzteres gilt insbesondere mit Blick auf eine möglichst gute Vernetzung der Bildungspartner und Anbieter von Anschlussoptionen. Primäre Zielgruppe der bis zu zwei Jahre dauernden Intensivsprachfördermaßnahme InteA sind berufsschulberechtigte Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ab 16 Jahren bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (Eintrittsalter in die Maßnahme) ohne hinreichende Deutschkenntnisse . Darüber hinaus werden im Rahmen des "Hessischen Aktionsplans zur Integration von Flüchtlingen und zur Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts" freiwillig nicht schulpflichtige Flüchtlinge ab 18 Jahren bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres (Eintrittsalter in die Maßnahme) mit einem Kontingent von 3.000 Plätzen in InteA aufgenommen. Mit diesem Angebot fängt die Landesregierung mögliche Lücken aus den Angeboten des Bundes auf und wird dort freiwillig tätig, wo die Förderprogramme der Bundesagentur für Arbeit (BA) und des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht greifen. Zusätzlich wird mit dem Aktionsplan II zum Schuljahr 2017/18 über die eigentliche Altersgrenze hinaus ein Kontingent von 700 Plätzen in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung (BzB) geschaffen. Dieses kann für 18- bis unter 22-Jährige ohne Schulabschluss bei Eintritt genutzt werden. Folglich ist dieses Angebot besonders geeignet für ehemalige InteA-Schülerinnen und -Schüler, die ohne bzw. mit geringer schulischer Vorbildung aufgenommen worden sind. Im Rahmen von InteA haben alle Klassen Anspruch auf eine sozialpädagogische Unterstützung. Eingegangen am 10. Juli 2017 · Ausgegeben am 14. Juli 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5100 10. 07. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 Die Begründung der Fragesteller und die Vorbemerkung des Kultusministers vorangestellt, beantwortet der Kultusminister im Einvernehmen mit dem Minister für Soziales und Integration (HMSI) und dem Minister für Wissenschaft und Kunst (HMWK) im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: I. Beschulung von Seiteneinsteigern und Bildungsintegration Frage 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden aktuell an welchen Schulen im Rahmen des Programms InteA in wie vielen Klassen oder Lerngruppen beschult? (Bitte nach Alter (für 18-, 19-, 20-, 21-Jährige) und Herkunftsland differenziert auflisten.) Mit Stand April 2017 werden an 84 InteA-Schulen in Hessen gemäß der Zielgruppe 7.610 Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die sich auf insgesamt 438 Klassen verteilen. Die schulbezogene Darstellung ist in der Anlage 1 enthalten. Eine darüber hinausgehende schulbezogene Differenzierung nach Alter und Herkunftsland ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Bei den hier angegebenen Zahlen handelt es sich um im Rahmen der monatlichen Nachsteuerung zuweisungsrelevante, plausibilisierte Schülerinnen und Schüler. Frage 2. Wie haben sich diese Zahlen seit Beginn des Programms 2015 entwickelt? (Bitte nach Schulamtsbezirk , Schule (Name, Ort) und Schulhalbjahren getrennt auflisten.) Die in Anlage 1 nach Schulamtsbezirk, Schule und Schulhalbjahren aufgelisteten Schülerzahlen haben sich von September 2015 (Maßnahmenbeginn) bis April 2017 (aktueller Stand) mehr als vervierfacht: Die Gesamtzahl stieg in den zugewiesenen InteA-Klassen von 1.682 auf 7.610 Schülerinnen und Schüler an. Die Anzahl der zugewiesenen Klassen hat sich seit Beginn der Maßnahme (129 Klassen) bis zur aktuellen Zuweisung (438 Klassen) mehr als verdreifacht. Frage 3. Welche unterschiedlichen Maßnahmen (z.B. Binnendifferenzierung, Methoden, Didaktik, Diagnose ) gibt es im Rahmen der InteA-Intensivsprachförderung? Zunächst einmal erfahren Schulen in der Regel bereits bei Aufnahme einer Seiteneinsteigerin bzw. eines Seiteneinsteigers Unterstützung durch die Aufnahme- und Beratungszentren, die systematische und individuelle Lebenslagenanalysen sowie Sprachstandsfeststellungen durchführen. Im Rahmen von InteA-Klassen ist durch Erlassregelung (Hinweise für die Einrichtung von Intensivklassen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (InteA) in Hessen. Stand: 29. Februar 2016) eine äußere Differenzierung bereits dahin gehend angelegt, dass die Mindestzahl einzurichtender Intensivklassen an einem Schulstandort an InteA-Schwerpunktschulen (derzeit 18, Stand: April 2017) mindestens 4 und an den kooperierenden Schulen (derzeit 65, Stand: April 2017) mindestens 2 beträgt, um bereits bei der Klassenbildung nach dem Sprachniveau einteilen zu können. Zusätzlich wird seit dem Schuljahr 2016/17 zuweisungsrelevant bei einem Inte A-Standort pro vier Klassen eine dieser Klassen als Alphabetisierungsklasse mit einer maximalen Klassengröße von 12 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ermöglicht (vgl. Erlass vom 9. November 2016). Weitere Maßnahmen liegen bewusst in der Hand der Schulen bzw. der unterrichtenden Lehrkräfte , da diese die jeweiligen Gegebenheiten und lerngruppenspezifischen Bedarfe vor Ort am besten kennen und oft auch bereits im Laufe der eigenen Berufsbiografie testen konnten, welche Instrumente und Verfahren in der jeweiligen Klasse vor Ort am besten funktionieren. Diese nehmen - wie in der Unterrichtsplanung von Lehrkräften gängig und auch in der zweiten Phase der Lehrerbildung vermittelt - je nach individuellen Bedarfen und je nach Lerngruppenkonstellation ihre Reihen- und Stundenplanungen vor. Zur Unterrichtsvorbereitung einer Lehrkraft gehören in Intensiv- wie in Regelklassen Lernstandsdiagnostik, Lerngruppenanalyse, didaktischmethodische Analyse und Berücksichtigung dieser Ergebnisse bei der Unterrichtsplanung zum täglichen Geschäft. Dies beinhaltet in der Konsequenz bei heterogener Lernausgangslage auch die Berücksichtigung von Methoden des binnendifferenzierenden Unterrichtens. Um die Lehrkräfte und alle an schulischer Integration Beteiligten zu unterstützen, bietet die Hessische Lehrkräfteakademie neben zahlreichen Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich "Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache" ein umfangreiches abgestimmtes Fortbildungsund Beratungsprogramm an. Der vom Hessischen Kultusministerium herausgegebene Ordner "Erfolgreich Deutsch lernen. Grundlagen und praxisorientierte Anregungen für den Unterricht in Intensivklassen und Intensivkursen", der jeder Schule mit Intensivmaßnahmen zur Verfügung steht, bietet den Schulen in diesen Bereichen eine zusätzliche Unterstützung. In diesem sind zum Beispiel auch Kapitel zu den Themen "Lernentwicklung, Diagnose und Beratung" und "Unterrichtsplanung " sowie mehrere Kapitel zum Bereich "Unterricht mit Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern an beruflichen Schulen" enthalten. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 3 Frage 4. Wie viele InteA-Klassen oder Lerngruppen sind maximal je Schule vorgesehen? Wird diese Zahl an allen beruflichen Schulen und Schulen für Erwachsene eingehalten oder wird sie überschritten und wenn ja, an welchen Schulen? Im Bereich der Intensivklassen an beruflichen Schulen werden für die maximale Anzahl der Intensivklassen an einem Schulstandort noch Erfahrungswerte gesammelt. Die Anzahl sollte allerdings zehn Intensivklassen an einem Schulstandort nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen kann die Höchstgrenze im Einvernehmen mit dem Schulstandort und dem Schulträger überschritten werden. Für die Sprachförderkurse an den Schulen für Erwachsene als freiwillige Maßnahme im Rahmen des "Hessischen Aktionsplans zur Integration von Flüchtlingen und zur Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts" ist keine Obergrenze für die Zahl an Lerngruppen festgeschrieben. Dadurch, dass es sich hierbei um ein kontingentiertes Angebot handelt , bei dem die Aufnahme in eine Schule für Erwachsene in Abstimmung mit dem zuständigen Aufnahme- und Beratungszentrum erfolgt, liegt in der Praxis ein derzeitiger Maximalwert von fünf Kursen an einem Standort vor (Stand: April 2017). Frage 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung ergriffen oder gedenkt sie gegebenenfalls zu ergreifen , um eine gleichmäßigere Verteilung von InteA-Klassen hessenweit zu erreichen? Bei InteA handelt es sich um eine Intensivsprachfördermaßnahme für Flüchtlinge, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie Zuwanderer (Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne hinreichende Deutschkenntnisse), deren Teilnehmerinnen und Teilnehmer überwiegend aus "Flüchtlingsländern" stammen und einer Gebietskörperschaft in Hessen zugewiesen worden sind. Das Regierungspräsidium Darmstadt verteilt die Geflüchteten aus den hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen zu gegebener Zeit auf die hessischen Landkreise und die kreisfreien Städte; im Anschluss erfolgt die Beschulung möglichst wohnortnah, d.h. mit möglichst geringen Fahrtwegen . Gleichzeitig sind notwendige Raumkapazitäten sowie die oben dargelegte Mindestklassenzahl mit Blick auf die äußeren Differenzierungsmöglichkeiten zu beachten. Für die Genehmigung eines neuen InteA-Standortes ist es daher erforderlich, dass mindestens 21 Seiteneinsteigerinnen bzw. Seiteneinsteiger aufgenommen werden, damit zwei Gruppen gebildet werden können. Die Benennung neuer InteA-Schulen erfolgt über ein Antragsverfahren, bei dem geprüft wird, ob die Kapazitäten bestehender Schulen ausgeschöpft sind bzw. ob in der Region ein neuer Bedarf entstanden ist. Die Benennung von Intensivklassenstandorten erfolgt in enger Absprache zwischen dem Hessischen Kultusministerium, den zuständigen Staatlichen Schulämtern, den Schulstandorten und den Schulträgern. Wesentliche Unterstützung bei der Verteilung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger leisten die Aufnahme- und Beratungszentren der jeweiligen Staatlichen Schulämter. Frage 6. Wie hat sich die durchschnittliche Klassengröße bei InteA-Klassen im letzten Jahr verändert? Die in der Anlage 2 dargestellte Veränderung der durchschnittlichen Klassengröße im Jahr 2016 ist von der im Verlauf des Jahres variierenden Dynamik bei der Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in InteA-Gruppen sowie von der Änderung des Klassenteilers (Einführung des Klassenteilers zwölf für jede vierte zur Alphabetisierung vorgesehene InteA-Gruppe) geprägt. Frage 7. Wie viele Schülerinnen und Schüler sollen derzeit maximal in einer InteA-Klasse beschult werden ? Wie viele der Klassen an welchen Schulen überschreiten diese Höchstzahl derzeit und um wie viele Schülerinnen und Schüler? Bei InteA-Klassen liegt der Klassenteiler aufgrund des freiwilligen Kontingents im Rahmen des Hessischen Aktionsplans derzeit bei 20 Schülerinnen und Schülern. Für jede vierte InteA- Gruppe wird zur Einrichtung von Alphabetisierungsgruppen der Klassenteiler auf 12 Schülerinnen und Schüler abgesenkt. Aufgrund der monatlichen Nachsteuerung ist eine systematische Überschreitung der Klassenhöchstgrenzen, gemessen an der für InteA plausibilisierten Schülerzahl , aus Zuweisungssicht grundsätzlich nicht möglich. Schulen haben jedoch im Rahmen der bei InteA vorgegebenen Mehrzügigkeit die Möglichkeit, zur Differenzierung des Sprachniveaus die Schülerinnen und Schüler ungleichmäßig auf die zugewiesenen Gruppen aufzuteilen und dabei auch den Klassenteiler 20 ggfs. zu überschreiten. In Einzelfällen ergeben sich Überschreitungen durch eine im Verhältnis zur Schülerzahl geringere Klassenzuweisung, die auf den Antrag des zuständigen Aufnahme- und Beratungszentrums (ABZ) zurückzuführen ist. Auf diese Weise werden sich bereits abzeichnende Umzüge von Schülerinnen und Schülern berücksichtigt oder dem Antrag des Aufnahme- und Beratungszentrums liegt eine vorsichtige Personalplanung des zuständigen Schulamts hinsichtlich der weiteren Entwicklung des InteA-Standorts zugrunde: 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 In Einzelfällen steht die Überschreitung im Zusammenhang mit der Aufforderung des HKM, im Rahmen einer effizienten Verteilung der zur Verfügung stehenden Ressourcen die Schülerinnen und Schüler anderen InteA-Standorten zuzuordnen oder eine zu starke Kumulation von Flüchtlingen an einem Standort zur Förderung der Integration zu vermeiden: Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 5 Frage 8. Wie begründet die Landesregierung die Maximal-Klassengröße? Gibt es Evaluationen oder Untersuchungen, die die Klassengröße rechtfertigen? In John Hatties Metastudie "Visible Learning - Lernen sichtbar machen" liegt der Einflussfaktor "Klassengröße" mit einer Effektstärke von 0,21 auf Rang 113 von 150 gelisteten Einflussfaktoren und bekommt daher nur einen relativ niedrigen Einfluss auf die Lernleistung zugeschrieben. Auch andere Untersuchungen (z.B. "Bildung auf einen Blick 2016. OECD-Indikatoren" oder "IGLU 2011. Lesekompetenzen von Grundschulkindern im internationalen Vergleich") bestätigen , dass kein pauschaler Zusammenhang zwischen Klassengröße und Lernerfolg hergestellt werden, eine kleinere Klassengröße zur Kompensation ungünstiger Lernvoraussetzungen aber durchaus hilfreich sein kann. Wägt man diese Erkenntnisse sowie vorhandene Ressourcen und Seiteneinsteigerzahlen gegeneinander ab, so erscheint die quantitative Erhöhung von Bildungsmöglichkeiten an dieser Stelle sinnvoll. Wie in der Antwort zu Frage 7 ausgeführt, beträgt die maximale Gruppengröße einer InteA- Klasse 20, einschließlich der kontingentierten Aufnahme von Flüchtlingen mit einem Eintrittsalter von 18 bis unter 20 Jahren innerhalb der freiwilligen, ergänzenden Maßnahme im Rahmen des oben genannten Hessischen Aktionsplans. Zusätzlich wird seit dem Schuljahr 2016/17 zuweisungsrelevant bei einem InteA-Standort pro vier Klassen eine dieser Klassen als Alphabetisierungsklasse mit einer maximalen Klassengröße von zwölf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ermöglicht (vgl. Erlass vom 9. November 2016). Auf diese Weise wird hier den Anforderungen an Lerngruppen mit besonders hohem Förderbedarf Rechnung getragen. Die Festsetzung dieser Grenzen wurde unter Abwägung von fachlichen und pädagogischen Aspekten sowie von Ressourcenfragen so gewählt, dass einerseits eine Beschulung aller Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger der primären Zielgruppe der Intensivsprachfördermaßnahme InteA ermöglicht werden kann und andererseits die Vereinbarungen des "Hessischen Aktionsplans zur Integration von Flüchtlingen und zur Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts" umgesetzt werden können, ohne dabei einen möglichst flexiblen Umgang mit stark heterogenen Lerngruppen zu gefährden. Frage 9. Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag, die Klassengröße auf 12 Schülerinnen und Schüler abzusenken? Die Festlegung der Klassengröße ergibt sich aus der fachlichen Einschätzung einer zur gesamtsprachlichen Förderung sinnvollen Gruppengröße. Dabei wurde den besonderen Anforderungen an Lerngruppen zur Alphabetisierung der Schülerinnen und Schüler durch die Einführung eines zusätzlichen Klassenteilers in Höhe von zwölf Rechnung getragen. Frage 10. Welche Kosten würde die Absenkung der Klassengröße verursachen Auf Basis der Nachsteuerung vom Dezember 2016 würde die Anzahl der Klassen bei einer Absenkung des Klassenteilers auf zwölf Schülerinnen und Schüler von 423 auf 651 ansteigen. Für die zusätzlichen 228 Klassen entstünde ein zusätzlicher Bedarf von 258 Stellen. Frage 11. Wie viele Plätze stehen im InteA-Programm derzeit zur Verfügung und wie verteilen sich die Plätze auf die einzelnen Schulamtsbezirke aktuell? (Bitte nach Schulamtsbezirken auflisten.) Mit Blick auf die Teilnahme von minderjährigen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern im Alter von 16 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Eintritt in die InteA-Maßnahme, die einer Gebietskörperschaft zugewiesen sind, gibt es aufgrund der verlängerten Vollzeitschulpflicht bzw. der Berufsschulbesuchsberechtigung keine Kapazitätsbeschränkungen, sodass es per Definition auch keine Überkapazitäten geben kann. Jede Seiteneinsteigerin bzw. jeder Seiteneinsteiger erhält hier durch die monatliche Nachsteuerung von Lehrerstellen kurzfristig einen Platz. Für 18- bis 19-jährige Flüchtlinge bei Eintritt in die Maßnahme stellt die hessische Landesregierung ein Kontingent in Höhe von 3.000 Plätzen zur Verfügung. Für diese freiwillige Aufnahme von nicht schulpflichtigen Flüchtlingen wurde zur Koordination den Schulämtern prozentual anhand der Flüchtlingsquote ein Kontingent zur Verfügung gestellt, das in der Anlage 3 dargestellt ist. Frage 12. Betrachtet die Landesregierung die zur Verfügung stehenden Plätze als ausreichend? a) Falls nein, ist geplant, die Zahl der Plätze zu erhöhen, und wenn ja, um wie viele, in welchen Schulamtsbezirken und wann? b) Wie verfahren die Aufnahme- und Beratungszentren bzw. die Schulämter, wenn weitere Plätze benötigt werden? Zunächst wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Innerhalb der originären Zielgruppe erhält jede Seiteneinsteigerin bzw. jeder Seiteneinsteiger kurzfristig einen Platz; insofern sind die Plätze ausreichend. Auch mit Blick auf das kontingentierte, freiwillige Angebot im Rahmen des oben genannten Hessischen Aktionsplans stehen mit der Anpassung und Umverteilung zum 1. Dezember 2016 in jedem Schulamtsbereich noch Kontingentplätze zur Verfügung. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass die in der Begründung angeführte Regelung, dass berufliche Schulen im Rahmen der Flexibilisierungsmöglichkeit zusätzlich pro Lerngruppe bis zu vier Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 18 und 21 Jahren aufnehmen können, im Erlass vom 10. Februar 2016 aufgehoben und ersetzt wurde durch das kontingentierte Angebot als freiwillige , ergänzende Maßnahme im Rahmen des oben genannten Hessischen Aktionsplans. In Bezug auf die Kontingentplätze ist es möglich, dass Schulen teilweise an Kapazitätsgrenzen stoßen und daher nicht unmittelbar einen Kontingentplatz anbieten können. Dies tritt dann ein, wenn zeitweise die Kapazitäten durch die (verlängert) vollzeitschulpflichtigen sowie berufsschulberechtigten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger, die vorrangig aufgenommen werden müssen, voll ausgeschöpft werden. Dadurch, dass die Zuweisung der Lehrerstellen im Bereich der Intensivklassen monatlich erfolgt , werden die Bedarfslagen zeitnah ermittelt, und es werden sowohl eine kurzfristige Nachsteuerung als auch eine Ressourcensicherheit für die Schulen ermöglicht. Die ABZ erfahren entstehende Bedarfe durch persönliche Gespräche mit neu angekommenen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern sowie gegebenenfalls mit deren Eltern. Einen Termin im ABZ vereinbaren entweder die potenziell aufnehmenden Schulen, an denen die neu Angekommenen vorstellig wurden, oder auch die Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteiger bzw. deren Eltern selbst unmittelbar nach Ankunft in einem Schulamtsbereich. Im ländlichen Bereich kann die Aufnahme auch dezentral erfolgen. Wichtig ist hier der kontinuierliche Austausch zwischen den Schulen und dem ABZ der Region, um neben der formalen Datenerfassung eine optimale Koordinationsarbeit im Hinblick auf die Zuweisung zu einer geeigneten Schule entsprechend den individuellen Voraussetzungen der Seiteneinsteigerin/des Seiteneinsteigers zu ermöglichen. Frage 13. Gibt es Überkapazitäten in einzelnen Schulamtsbezirken? a) Wenn ja, in welchen und um wie viele Plätze handelt es sich dabei jeweils? b) Wenn ja, ist sichergestellt, dass vorhandene Plätze, die in einem Schulamtsbezirk nicht genutzt werden, in andere Schulamtsbezirke mit höherem Bedarf transferiert werden können, und wenn ja, wie ist der Transfer geregelt? Hinsichtlich der Teilnahme von minderjährigen Schülerinnen und Schülern im Alter von 16 bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bei Eintritt in die InteA-Maßnahme gibt es aufgrund der verlängerten Vollzeitschulpflicht bzw. der Berufsschulbesuchsberechtigung keine Kapazitätsbeschränkungen , sodass es per Definition keine Überkapazitäten geben kann. Innerhalb dieser primären Zielgruppe erhält jede Seiteneinsteigerin bzw. jeder Seiteneinsteiger kurzfristig einen Platz. Eine monatliche Kapazitätsüberwachung erfolgt in InteA aktuell für das Kontingent der 3.000 Plätze für bei Eintritt in die Maßnahme 18- bis 19-jährige Flüchtlinge im Rahmen des oben genannten Aktionsplans der Hessischen Landesregierung. Für diese freiwillige Aufnahme von nicht schulpflichtigen Flüchtlingen wurden den Schulämtern im Januar 2016 zunächst Aufnahmehöchstgrenzen mitgeteilt, die sich nach den Flüchtlingsquoten richteten. Bis zum Ende des Schuljahres 2015/16 lagen alle Schulamtsbezirke unter diesen Höchstgrenzen. Im September 2016 lag erstmals im Schulamtsbereich Frankfurt eine Überschreitung der vorgesehenen Höchstgrenze um 15 Plätze vor, die jedoch keine zuweisungstechnischen Konsequenzen hatte, da in Summe über alle Schulamtsbereiche noch ausreichend Plätze zur Verfügung standen. Dies galt ebenfalls für den erneuten Anstieg bei der Aufnahme von 18- bis 19-jährigen InteA- Schülerinnen und -Schülern in Frankfurt im Rahmen der monatlichen Nachsteuerung zum Oktober 2016. In Verbindung mit dem zurückhaltenden Aufnahmeverhalten anderer Schulamtsbereiche wurde dabei deutlich, dass das tatsächliche monatliche Aufnahmeverhalten in den Schulamtsbezirken nicht proportional zur bisherigen Kontigentverteilung verläuft. Die verbleibende landesweite Anzahl der noch freien Plätze wurde daher gleichmäßig umverteilt und hat zu den in Anlage 3 per 01.04.2017 abgebildeten geltenden Kapazitäten und Auslastungen geführt. Die monatliche Überwachung der Auslastung ermöglicht seit Beginn der Maßnahme eine flexible Steuerung der verfügbaren Plätze für 18- bis 19-jährige Schülerinnen und Schüler in InteA. Frage 14. Sind die Aufnahme- und Beratungszentren so ausgestattet, dass sie Jugendlichen ohne lange Wartezeiten einen Schulplatz vermitteln können? Wie viele Stellen stehen dafür zur Verfügung? Um zu erreichen, dass für die schulpflichtigen und berufsschulberechtigten Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger möglichst keine Wartezeiten auf einen Schulplatz entstehen, wurden die Stellen in den ABZ im Zuge der immensen Zuwanderung enorm aufgestockt. So wurde die Zahl der Stellen für die ABZ der Staatlichen Schulämter von 18,9 im Januar 2015 auf mittlerweile 50 Stellen (einschließlich sechs Stellen für regionale Fortbildungen) erhöht (Stand: April 2017). Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 7 Frage 15. Gibt es Wartelisten für InteA-Plätze und wenn ja, wie viele Schülerinnen und Schüler können derzeit nicht in das Programm aufgenommen werden (bitte nach Schulamtsbezirken getrennt auflisten )? Wie lang ist die durchschnittliche, die kürzeste und die längste Wartezeit bis zur Aufnahme? Wie im Zusammenhang mit Frage 11 bereits erläutert, erhält jede Seiteneinsteigerin und jeder Seiteneinsteiger der primären InteA-Zielgruppe einen Platz. Durch die monatliche Nachsteuerung wird kurzfristig auf Bedarfe reagiert, sodass in der Regel im längsten Fall der laufende Monat abgewartet werden muss. Frage 16. Wie ist die Vergabe von Plätzen geregelt? Erfolgt die Aufnahme der Schülerinnen und Schüler an den Schulen ausschließlich über die Aufnahme - und Beratungszentren? Falls nicht, welche Möglichkeiten gibt es darüber hinaus? Die ABZ der jeweiligen Staatlichen Schulämter übernehmen maßgeblich den Steuerungsprozess der Verteilung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger. Die Aufnahme in eine Schule erfolgt durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter. Grundsätzlich findet die Beratungs- und Koordinationsarbeit in einem persönlichen Gespräch mit den betreffenden Eltern und/oder den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern im jeweiligen Aufnahme- und Beratungszentrum am Staatlichen Schulamt oder an einer Außenstelle einer beruflichen Schule statt. In ländlichen Bereichen besuchen jedoch auch umgekehrt ABZ-Mitarbeiterinnen/-Mitarbeiter die Schulen vor Ort, um eine optimale Koordinationsarbeit im Hinblick auf die Zuweisung zu ermöglichen und die neu Angekommenen zu entlasten. Schulen sowie ABZ arbeiten in diesen Steuerungsprozessen eng zusammen. Frage 17. Welche Kriterien müssen die Schülerinnen und Schüler zur Aufnahme in das Programm erfüllen und wer entscheidet, ob und wo die Schülerin bzw. der Schüler eingeschult wird? In InteA können Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne für den Schulbesuch der allgemeinen Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung ausreichende Deutschkenntnisse ab dem Alter von 16 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgenommen werden. Maßgeblich ist dabei das Alter bei Eintritt in die Maßnahme. Weiterhin wurde über die Berechtigung zum Schulbesuch nach § 62 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes in der Fassung vom 14. Juni 2005 (GVBl. I S. 441), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2015 (GVBl. S. 118), hinaus zum 1. Januar 2016 die Möglichkeit geschaffen , im Umfang von 3.000 Plätzen in InteA Flüchtlinge, die einer Gebietskörperschaft zugewiesen und bei Eintritt in die Maßnahme über 18 Jahre und unter 20 Jahre alt sind, aufzunehmen. Das zusätzliche Platzkontingent ist regional verteilt und eine ergänzende Maßnahme gemäß oben genanntem Aktionsplan, bei der die Landesregierung dort freiwillig tätig wird, wo die Förderprogramme der Bundesagentur Arbeit (BA) und des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht greifen. Die Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen der geschaffenen Flexibilisierungsmöglichkeit (Erlass vom 4. September 2015) aufgenommen worden sind, erhalten Bestandsschutz für die Dauer der i.d.R. zweijährigen Sprachfördermaßnahme. Die Beschulung von Flüchtlingen über InteA beginnt, wenn diese einer Gebietskörperschaft zugewiesen sind. Zum weiteren Aufnahmeprozedere wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. Frage 18. Ist der Landesregierung bekannt, ob durch die monatliche bedarfsbezogene Nachsteuerung auf Basis der plausibilisierten Zahlen Schülerinnen und Schüler aus dem laufenden Programm herausfallen ? Wäre dies theoretisch möglich oder ist dies praktisch ausgeschlossen (bitte begründen)? Alle Schülerinnen und Schüler, welche die aus fachlicher Sicht definierten Voraussetzungen für eine Teilnahme an InteA erfüllen, werden bei der monatlichen Nachsteuerung berücksichtigt, sofern sie ordnungsgemäß in der LUSD eingetragen sind. Eine erst nach dem jeweiligen monatlichen Datenabzugstermin vorgenommene Eintragung wirkt sich somit zuweisungstechnisch grundsätzlich maximal einen Monat später aus. Eine Ausnahme hierzu sind die Ferienzeiträume, bei denen ggfs. ein Nachsteuerungstermin ausgesetzt wird (Bsp. Januar 2016). Eine weitere Ausnahme sind Fälle, in denen ein zuständiges ABZ eine, gemessen an der plausibilisierten Schülerzahl, niedrigere Zuweisung beantragt, da sich kurzfristig Übergänge ins Regelsystem oder der Wegzug von InteA-Schülerinnen und -Schülern abzeichnen. Das "Herausfallen" einer/eines in Vormonaten für die Maßnahme InteA plausibilisierten Schülerin /Schülers ist grundsätzlich erst dann möglich, wenn die aus fachlicher Sicht definierte maximale Verweildauer klar überschritten wurde. Dabei wird eine unterjährige Aufnahme in Inte A, die deutlich nach Beginn des Schuljahres liegt, dahin gehend bei der Plausibilisierung berücksichtigt , dass die vorgesehene Besuchsdauer von zwei vollen Schuljahren ermöglicht wird. Eine bisher plausibilisierte Schülerin/ein bisher plausibilisierter Schüler kann theoretisch aus der 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 Zuweisung nur dann herausfallen, wenn die Schule die Schülerdaten in der LUSD nachträglich verändert. Die Änderungen bei den Zugangskriterien für InteA im Rahmen der Einführung des Kontingents von 3.000 Plätzen für 18- bis 19-Jährige waren stets mit einem Bestandsschutz für die bisher plausibilisierten Schülerinnen und Schüler verbunden. Über die anhand der LUSD-Merkmale vorgenommene Plausibilisierung hinaus wird die Möglichkeit eingeräumt, dass die Schulen über die Schulämter für Einzelfälle, bei denen z.B. eine von Unterbrechungen geprägte Schulformhistorie oder nicht mehr korrigierbare Fehleintragungen in der LUSD-Historie vorliegen, eine Einzelfallprüfung beantragen können. Diese Schülerinnen und Schüler werden dann bei den folgenden Nachsteuerungsterminen bei der Zuweisung berücksichtigt. Durch dieses Instrument der Einzelfallkorrektur und durch die monatliche Abstimmung über die Zuweisung zwischen Schulen, ABZ, schulfachlichen Aufsichtsbeamten und dem HKM wird sichergestellt, dass keine berechtigte Schülerin/kein berechtigter Schüler aus der Maßnahme InteA herausfällt. Frage 19. Findet eine Vernetzung oder ein regelmäßiger Austausch zwischen den Schulen mit InteA-Klassen statt und wenn ja, wie oft und wer ist innerhalb der Landesregierung bzw. innerhalb der Landesverwaltung für die Koordinierung dieser Aktivitäten zuständig? In vielen Schulamtsbereichen finden Kooperationstreffen (z.B. mit den Jugendämtern oder den regionalen Agenturen für Arbeit) statt, in allen Schulamtsbereichen zusätzlich vierteljährliche Austauschtreffen für Lehrkräfte und andere am schulischen Integrationsprozess Beteiligte mit dem Ziel, durch die Kommunikation über die Situation vor Ort die Schulen noch mehr und intensiver zu unterstützen und auf diese Weise für einzelne Schülerinnen oder Schüler noch bessere Perspektiven zu eröffnen. Weiterhin können über die ABZ Kontakte zu weiteren Unterstützungseinrichtungen in der jeweiligen Region vermittelt werden und so zu einer optimalen Förderung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sowie zu einer guten Vernetzung der verschiedenen Angebote beitragen . Beispielsweise hat jedes ABZ eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner für das Ehrenamt an Schulen. Darüber hinaus hat das HKM am 16. und 17. September 2016 an der Justus-Liebig-Universität Gießen zum dritten Mal einen "Fachtag Deutsch als Zweitsprache" ausgerichtet, um sowohl die fachliche Expertise an hessischen Schulen weiter zu stärken als auch die Kommunikation und Netzwerkbildung zu fördern. Dieser Fachtag fand 2016 erstmals zweitägig statt: Neben dem bereits bekannten Veranstaltungstag für Lehrkräfte sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen war ein weiterer Tag für im schulischen Kontext ehrenamtlich Tätige hinzugekommen. Weiterhin arbeitet das HKM im Hinblick auf das Ermöglichen geeigneter Anschlussmöglichkeiten je nach individueller Eignung und Begabung der Schülerinnen und Schüler, die die Sprachfördermaßnahme InteA verlassen, eng mit anderen Bildungspartnern, Institutionen und Ministerien zusammen. Für das Jahr 2017 sind in diesem Kontext gezielt zwei weitere Veranstaltungen mit den Schwerpunkten Netzwerkarbeit und Anschlussmöglichkeiten im Rahmen von InteA angesetzt. Am 4. Mai 2017 fand ein Netzwerkfachtag der ABZ statt, dessen Schwerpunkt auf der Qualifizierung von Netzwerkarbeit im Bereich InteA lag. An diesem Tag trafen sich Koordinatorinnen /Koordinatoren der InteA-Schulen, Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der ABZ mit dem Schwerpunkt InteA, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen im Rahmen von InteA, regionale Berufsberatungen U 25 der Agenturen für Arbeit, Träger der Jugendhilfe sowie Akteure des Bildungswerks der Hessischen Wirtschaft. Teile der Veranstaltung wurden dabei bewusst in Regionalgruppen organisiert . Für den 30. September 2017 ist eine InteA-Fachtagung an der Justus-Liebig-Universität Gießen in Planung, bei der über die am schulischen Integrationsprozess Beteiligten hinaus vor allem wichtige Kooperationspartner insbesondere im Hinblick auf mögliche Anschlüsse für ältere Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger beteiligt sein sollen. Die Vernetzungsarbeit und das Ermöglichen von Anschlüssen, insbesondere im Zusammenhang mit InteA, werden in der Landesregierung sowohl durch das HKM unter Einbeziehung weiterer Ressorts vorangetrieben als auch regional durch die Staatlichen Schulämter und die ABZ gefördert und umgesetzt. Für den Übergang aus den InteA-Klassen wird zudem ein Steuerkreis eingerichtet , der u.a. aus Mitgliedern der BA, des HMdIS, des HMSI und des HMWEVL bestehen wird. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 9 Frage 20. Hält die Landesregierung eine institutionalisierte überregionale Vernetzung der Schulen für wünschenswert bzw. notwendig? Netzwerkarbeit ist gerade im Zusammenhang mit schulischer Integration und im Hinblick auf das Schaffen von guten Anschlussmöglichkeiten an InteA besonders wichtig. Von bestehenden Optionen, vorhandenem Wissen und Vorerfahrungen kann profitiert werden; Best-Practice- Beispielen können weitere gute Projekte folgen. Dabei sind immer die regionalen Grundvoraussetzungen und Bedarfe im Blick zu behalten, aber auch der überregionale Austausch kann dafür sorgen, dass in Analogie oder in angepasster Form voneinander profitiert werden kann. Aus diesem Grund hat das HKM seit Juli 2016 den Praxisbeirat zur Flüchtlingsbeschulung mit Mitgliedern aus der Bildungsverwaltung, dem Hauptpersonalrat, der Schulleitung und der Eltern - und Schülervertretung eingerichtet, um einen überregionalen Austausch von Schulen und Bildungsverwaltung zu ermöglichen. Die wertvollen Impulse, die dieses Gremium aus der täglichen Praxis vor Ort liefert, fließen in die strategische Planung im Bereich der schulischen Integration ein. So sind beispielsweise wesentliche Elemente des "Schulischen Integrationsplans" auf wertvolle Anregungen des Praxisbeirats zurückzuführen. Frage 21. Die Lernmittelgelder, die den Schulen im Rahmen des Programms zur Eingliederung in die Berufs - und Arbeitswelt (EIBE) zur Verfügung standen, lagen bei 100 € je Schülerin/Schüler und Jahr plus 165 € ESF-Mittel. Wie hoch sind diese Mittel pro Schülerin/Schüler und Jahr im Rahmen des InteA-Programms und wofür können die Mittel verwendet werden? a) Hält die Landesregierung die Höhe der Mittel für angemessen und wenn ja, warum? b) Falls nicht, hält sie eine Anpassung für erforderlich und wenn ja, in welcher Höhe und wann wird dies erfolgen? Für den Bereich der Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen und der Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA) sowie für den Bereich der Sprachförderkurse für Flüchtlinge an Schulen für Erwachsene stehen aus zwei Budgetbestandteilen Mittel zur Verfügung. Für den Bereich der Lernmittelfreiheit gilt Folgendes: Zur Unterstützung der Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen, der Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA) und der Sprachförderkurse für Flüchtlinge an Schulen für Erwachsene wird für das Jahr 2017 ein Pauschbetrag in Höhe von 40 € pro Schülerin oder Schüler nicht deutscher Herkunftssprache (NDHS) festgelegt. Zusätzlich konnte bzw. kann für Intensivklassen an allgemeinbildenden Schulen und Intensivklassen an beruflichen Schulen und für Sprachförderkurse für Flüchtlinge an Schulen für Erwachsene bei steigenden Schülerzahlen eine zentrale vierteljährliche Nachsteuerung zu den Terminen 1. Februar, 1. Mai, 1. August und 1. November 2017 erfolgen. Die o.a. Mittel können nach den rechtlichen Vorgaben zur Lernmittelfreiheit (hier: Verordnung über die Durchführung der Lernmittelfreiheit) für Schulbücher, digitale Lehrwerke und Lernmaterialien verwendet werden. Bereits im Jahr 2016 wurden die Mittel in gleicher Höhe (inklusive der erfolgten Nachsteuerungen) zugewiesen. Aufgrund der positiven Erfahrungen im Jahr 2016 wird die Zuweisung in gleicher Höhe im Jahr 2017 weitergeführt. Rückmeldungen, dass die Mittel nicht auskömmlich wären, sind in keinem Fall erfolgt. Eine Erhöhung der Mittel ist aus diesem Grund zunächst nicht erforderlich. Frage 22. Wie hoch ist das Budget pro Schülerin/Schüler, das für Ausflüge oder sozialpädagogische Aktivitäten zur Verfügung steht? Reichen die Mittel für erlebnispädagogische Teamtrainings, Bewerbungstrainings oder Theaterworkshops zur Wahrnehmung von Selbst- und Fremdbild, wie sie z.B. im Rahmen von PuSch - Praxis und Schule - stattfinden? Wie sollen entsprechende Aktivitäten aus Sicht der Landesregierung finanziert werden? Die Intensivsprachfördermaßnahme InteA verfolgt eine andere Schwerpunktsetzung als das ESF-Programm "Praxis und Schule" (PuSch). Dort wird der einzelne Jugendliche in den Fokus der Förderung gestellt. Durch individuelle Förderung soll es in PuSch gelingen, abschlussgefährdeten Schülerinnen und Schülern sowie Jugendlichen ohne Abschluss das Erreichen des Hauptschulabschlusses zu ermöglichen und damit Zugang zu neuen Bildungswegen oder dem Ausbildungsmarkt zu eröffnen. Die kontinuierliche Stärkung des Selbstwertgefühls durch positive Schulerfahrung ist ein wesentlicher Aspekt der PuSch-Förderphilosophie. Die am PuSch- Programm teilnehmenden Schulen erhalten dazu aus den Landesmitteln über das Schulbudget in jedem Jahr pro Schülerin oder Schüler im Projekt 50 € für Arbeitsmittel oder Maßnahmen zur Verbesserung der Sozialkompetenz, Gruppenbildung und Berufsorientierung. 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 InteA fördert primär Möglichkeiten des Erwerbs der deutschen Sprache mit berufsorientierten Elementen für die Zielgruppe, damit sie eine Anschlussperspektive bspw. für das duale Ausbildungssystem hat. Daher sind die in der Fragestellung erwähnten Aktivitäten nicht explizit über ein Budget für die Zielgruppe erfasst. Erlebnispädagogische Teamtrainings oder auch Bewerbungstrainings können von den im Rahmen von InteA eingestellten sozialpädagogischen Fachkräften angeboten werden. Darüber hinaus unterbreiten Schulen innerhalb ihres Budgetrahmens zusätzliche Angebote. Die Staatlichen Schulämter und Kommunen bieten Lehrkräften sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen aktuell umfassende Möglichkeiten an, sich in den oben genannten Themen fortzubilden ; dies geschieht häufig unentgeltlich, d.h. ohne eine Tagungspauschale zu erheben. Frage 23. Wie beurteilt die Landesregierung den Zeitraum von bis zu zwei Jahren des Programms im Hinblick auf Spracherwerb und Anschlussfähigkeit? Die beruflichen Schulen haben seit der Einführung der Intensivklassen an beruflichen Schulen Großartiges geleistet. Zahlreiche Qualifizierungsangebote wurden wahrgenommen, um tausenden Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern unterschiedlichster Herkunft, Vorbildung und Sprachstände durch eine intensive Deutschförderung in Verbindung mit beruflichem Fachsprachenerwerb den Übergang in eine duale Ausbildung oder in andere schulische Bildungsgänge zu ermöglichen. Im Hinblick auf Spracherwerb und Anschlussfähigkeit zeigen sich bei Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern - wie bei allen Schülerinnen und Schülern - heterogene Voraussetzungen. Hier gehört es zu den aktuellen Herausforderungen, möglichst all diesen Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine passende Anschlussoption und -förderung anbieten zu können. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass es nicht das Ziel von InteA ist, "Schülerinnen und Schüler innerhalb von zwei Jahren für den Abschluss sprachlich zu qualifizieren". Als Evaluations- und Qualitätssicherungsinstrument im Hinblick auf den Sprachstand wird in Hessen bereits seit dem Schuljahr 2012/13 die Teilnahme am Deutschen Sprachdiplom (DSD I) angeboten. Das DSD I hat sich seither mit stets wachsenden Teilnehmerzahlen als solches etabliert . Seit diesem Schuljahr können in Hessen berufliche Schulen auch an der Pilotierungsphase von DSD I PRO teilnehmen. Hier wird zielgruppenspezifisch ein Schwerpunkt auf berufsorientierten Sprachgebrauch gelegt. Beim Deutschen Sprachdiplom handelt es sich um ein weltweit angebotenes Zertifikat deutscher Sprachkenntnisse auf den Niveaustufen A2 und B1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Durch eine wissenschaftliche Begleitung sowie testmethodische Auswertung ist die Qualität gesichert. Die Prüfungen DSD I und DSD I PRO wurden mittlerweile in eine Empfehlungsliste des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) aufgenommen. Neben den Übergangsmöglichkeiten in Anschlussmaßnahmen der BA oder "Wirtschaft integriert" des HMWEVL besteht zudem ab dem Schuljahr 2017/18 im Rahmen des Aktionsplans II eine begrenzte Möglichkeit der Beschulung in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung (vgl. Ausführungen zur Frage 79). II. Lerninhalte und Anforderungen für gesellschaftliche Integration Frage 24. Welche Verordnungen oder Erlasse, die die Beschulung und Integration von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern betreffen, sind in den letzten fünf Jahren eingeführt oder geändert worden? Nachfolgend werden Vorschriften genannt, die einen spezifischen Bezug zur Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern aufweisen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass zahlreiche schulrechtliche Vorschriften nicht zwischen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern auf der einen und sonstigen Schülerinnen und Schülern auf der anderen Seite unterscheiden , sie also auch die Beschulung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern betreffen . Folgende Vorschriften sind im spezifischen Kontext besonders wichtig: Es erfolgt eine Auflistung der entsprechenden Verordnungen und Erlasse in Stichpunkten: Verordnungen - Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. April 2014 (ABl. S. 234) Die frühere Verordnung zum Schulbesuch von Schülerinnen und Schülern nicht deutscher Herkunftssprache vom 5. August 2008 wurde integriert in die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19. August 2011. Die Änderungsverordnung vom 29. April 2014 enthielt in den §§ 45 ff. lediglich eine redaktionelle Änderung. Erlasse - Ausschulung/Unentschuldigtes Fernbleiben von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern im Rahmen von InteA (7. Dezember 2016) Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 11 - Sprachförderkurse für Flüchtlinge an Schulen für Erwachsene (18. November 2016) - Umsetzung des schulischen Sprachförderprogramms "InteA" (Integration durch Anschluss und Abschluss): Intensivklassen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse an beruflichen Schulen im Rahmen der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (9. November 2016) - Informationen InteA, sozialpädagogische Unterstützung, Schuljahr 2016/2017 (27. Juli 2016) - Durchführung des Sprachförderprogramms "Integration und Abschluss (InteA)" (26. Juli 2016) - Hinweise für den Bereich des Unterrichts für Schülerinnen und Schüler nicht deutscher Herkunftssprache (Dienstbesprechung am 28. und 29. April 2016 in Grünberg /Absprachen, Hinweise zum Schuljahr 2016/17) (8. Juli 2016) - Intensivklassen an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2016/2017. Anpassungen zur Umsetzung der Sprachfördermaßnahme InteA (Integration und Abschluss) (13. Juni 2016) - Hinweise für die Einrichtung von Intensivklassen an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen (InteA) in Hessen (Stand: 29. Februar 2016) - Umsetzung des schulischen Sprachförderprogramms "InteA" (Integration und Abschluss ): Einführung von Intensivklassen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse an beruflichen Schulen im Rahmen der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung . Hier: Aktualisierung aufgrund des "Aktionsplanes zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts" (10. Februar 2016, aufgehoben durch Erlass vom 9. November 2016) - Sprachförderkurse für Flüchtlinge an Schulen für Erwachsene (8. Februar 2016, aufgehoben durch Erlass vom 18. November 2016) - Umsetzung des schulischen Sprachförderprogramms "InteA" (Integration und Abschluss ): Einführung von Intensivklassen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse an beruflichen Schulen im Rahmen der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung . (4. September 2015, aufgehoben durch Erlass vom 10. Februar 2016) - Informationen zur Umsetzung von InteA (24. Juli 2015) - Zuweisungsänderung im Übergang von Schuljahr 2014/15 zum Schuljahr 2015/16 (27. März 2015) Frage 25. Wie viele Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte im Bereich der Alphabetisierung /Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache wurden mit wie vielen Teilnehmenden seit dem Schuljahr 2015/16 durchgeführt? Seit dem 1. August 2015 bis April 2017 wurden im Bereich der Alphabetisierung/Deutsch als Zweitsprache/Deutsch als Fremdsprache 464 Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte von verschiedenen Anbietern (Hessische Lehrkräfteakademie, regionale Angebote der Staatlichen Schulämter, Fachtage Deutsch als Zweitsprache (DaZ) des HKM) durchgeführt, zu denen Teilnahmezahlen von den Anbietern zurückgemeldet wurden. An diesen 464 Veranstaltungen gab es 9.219 Teilnahmen hessischer Lehrkräfte. Zudem wurden in dem genannten Bereich weitere 141 Fortbildungsveranstaltungen angeboten. Zu diesen Veranstaltungen wurden von den Anbietern (noch) keine Teilnahmezahlen zurückgemeldet . Im Auftrag des HKM führt die Hessische Lehrkräfteakademie Weiterbildungskurse zum Erwerb des Unterrichtsfaches Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache durch. In diesen Weiterbildungskursen werden die Lehrkräfte u.a. in dem Bereich der Alphabetisierung qualifiziert. Seit dem Schuljahr 2015/16 standen hierfür 526 Plätze zur Verfügung, davon entfielen 480 Plätze auch auf ein Angebot mit Alphabetisierungsbereich. 465 Lehrkräfte nahmen dieses Angebot wahr (davon 428 im Angebot mit Alphabetisierungsbereich ). Frage 26. Welche Fächer werden in den beiden InteA-Schuljahren jeweils mit welcher Wochenstundenzahl unterrichtet? Die Wochenstundenzahl in InteA liegt insgesamt bei 28, davon sind im ersten Jahr 16 bis 20 Stunden für den DaZ-Unterricht und 8 bis 12 Stunden sprachsensibler Fachunterricht vorgesehen . Im zweiten Jahr soll der DaZ-Unterricht 8 bis 12 Stunden und der sprachsensible Fachun- 12 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 terricht 16 bis 20 Stunden betragen. Die nähere Ausgestaltung obliegt vor dem Hintergrund der immensen Heterogenität im Sinne einer größtmöglichen Flexibilität vor Ort den Schulen, die den Staatlichen Schulämtern verpflichtend ein schulinternes Sprachförderkonzept einreichen. Gleichwohl dient jedes Fach im Rahmen von InteA der intensiven Sprachförderung. Auf die Möglichkeiten der Teilnahme an einem Praktikum (vgl. Frage 70) und am Deutschen Sprachdiplom (DSD I PRO) (vgl. Frage 23) wird hingewiesen. Frage 27. Sieht die Landesregierung die 28 Wochenstunden an beruflichen Schulen sowie 18 Stunden an Schulen für Erwachsene für die intensive Sprachförderung und den Fachunterricht als ausreichend an? Plant sie eine Aufstockung der Wochenstundenzahl? Ja, derzeit sind keine Änderungen geplant. Frage 28. Werden die Schülerinnen und Schüler auf den Unterricht in den Fächern Mathematik, Englisch, Naturwissenschaften und Gesellschaftslehre speziell vorbereitet und wenn ja, wie? Wie sind die Wahlmöglichkeiten hinsichtlich der externen Prüfung in den Prüfungsfächern Biologie , Physik und Chemie geregelt? Die nähere Ausgestaltung des sprachsensiblen Fachunterrichts erfolgt an den Schulen vor Ort. Die externe Prüfung für den Erwerb des Hauptschulabschlusses besteht aus schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie einem weiteren Fach nach Wahl des Prüflings, i.d.R. in einem Fach aus dem Bereich der Gesellschafts- oder Naturwissenschaften. Falls der qualifizierende Hauptschulabschluss angestrebt wird, kommt eine weitere schriftliche Prüfung im Fach Englisch hinzu. Weitere Prüfungsbestandteile sind eine Projektprüfung und mündliche Prüfungen in den Fächern Deutsch und Mathematik sowie einem weiteren Fach, das nicht bereits drittes schriftliches Prüfungsfach war. Die schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch sind identisch mit den landesweiten Abschlussprüfungen der Schulen für Erwachsene und basieren auf den Lehrplänen für diese Schulform. Die Erstellung der dritten schriftlichen Prüfungsarbeit (z.B. Biologie) erfolgt auf Veranlassung des zuständigen Staatlichen Schulamtes durch eine beteiligte Schule. In der Regel wird mit den Trägern der Vorbereitungslehrgänge frühzeitig eine Festlegung auf Schulamtsebene darüber getroffen, welches das dritte Prüfungsfach sein wird. Die Prüfungsvorbereitung erfolgt durch die berufliche Schule, an der die InteA-Klassen eingerichtet sind. Frage 29. Welche Forderungen gibt es an die Schul-Curricula der InteA-Schulen und wie sind die Curricula aktuell umgesetzt? Wie gestalten sich die Curricula hinsichtlich der in den Kern-Curricula beschriebenen Kompetenzorientierung ? Durch Erlass ist geregelt, dass InteA-Schulen entsprechend § 48 Abs. 4 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) in der Fassung vom 19. August 2011 (ABl. S. 546), zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. April 2014 (ABl. S. 234), ein Sprachförderkonzept erstellen und dieses beim zuständigen Staatlichen Schulamt einreichen. Dieses kann gemeinsam mit dem ABZ unterstützend und beratend tätig werden. Auf diese Weise wird den Schulen größtmögliche Flexibilität im Umgang mit den unterschiedlichen Lerngruppen und in den sehr individuell ablaufenden Spracherwerbs- und Sprachförderprozessen gegeben. Seit dem Schuljahr 2012/13 wird in Hessen zudem die Teilnahme am Deutschen Sprachdiplom (DSD I) der Kultusministerkonferenz angeboten und empfohlen, welches sich seither mit den höchsten Teilnehmerzahlen bundesweit als Evaluations- und Qualitätssicherungsinstrument etabliert hat. Seit dem laufenden Schuljahr können in Hessen berufliche Schulen an der Pilotphase von DSD I PRO teilnehmen (vgl. auch Frage 23). Es wird darauf hingewiesen, dass die Kerncurricula für die Primarstufe und Sekundarstufe I (KCH) mit ihren Bildungsstandards und Inhaltsfeldern zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 (1. August 2011) in Kraft getreten sind. Die Kerncurricula gymnasiale Oberstufe (KCGO) sind zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 (1. August 2016) in Kraft getreten. An beruflichen Schulen in Hessen gelten keine Kerncurricula, sondern Lehrpläne. Frage 30. Welchen Stellenwert misst die Landesregierung dem Sportunterricht, insbesondere dem Schwimmunterricht , für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger bei und ist er an allen beruflichen Schulen für alle Schülerinnen und Schüler (bis 21 Jahre) gewährleistet? Die Landesregierung misst dem Sportunterricht große Bedeutung bei und verweist in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen in Drucksache 19/1536. Nach den curricularen Vorgaben für den Sportunterricht ist kein flächendeckender Schwimmunterricht an beruflichen Schulen gewährleistet. Der Fokus der Landesregierung liegt darauf, die Schwimmkapazitäten vornehmlich für die jüngeren Schülerinnen und Schüler bereitzustellen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 13 Frage 31. Wie beurteilt sie die "Kreation" neuer Fächer, wie zum Beispiel "Informationstechnische Grundbildung " oder "Schulisches Lernen lernen", die Schulen entwickelt haben, um stärker auf die Bedürfnisse und Voraussetzungen der geflüchteten Jugendlichen einzugehen? Ist sie bereit, diese Formen von Eigeninitiative der Lehrkräfte mit zusätzlichen Ressourcen zu unterstützen ? Wenn ja, wann und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht? Das Hessische Schulgesetz (HScHG) hat in § 6 Abs. 4 informations- und kommunikationstechnische Grundbildung sowie Medienerziehung als besondere Bildungs- und Erziehungsaufgaben verankert. Diese werden in Aufgabengebieten erfasst und fächerübergreifend unterrichtet. Sie können in Form themenbezogener Projekte unter Berücksichtigung der fachbezogenen Lernziele und Methoden auch jahrgangs- und schulformübergreifend unterrichtet werden. Über die inhaltliche und unterrichtsorganisatorische Umsetzung entscheidet die Gesamtkonferenz auf der Grundlage einer Konzeption der jeweils zuständigen Konferenz der Lehrkräfte. Schulen haben somit die Möglichkeit, in Abhängigkeit von ihrem Schulprofil individuelle Schwerpunkte bei den besonderen Bildungs- und Erziehungsaufgaben zu setzen. Dies kommt den Bedürfnissen von Schülerinnen und Schülern mit Flüchtlingshintergrund entgegen. Insofern handelt es sich nicht um ein "neues Fach". Zur Unterstützung der Maßnahmen der Informations - und kommunikationstechnischen Grundbildung und der Medienerziehung stehen auf Ebene der Staatlichen Schulämter, der Hessischen Lehrkräfteakademie und durch Kooperationsangebote externer Partner sowie der kommunalen Medienzentren vielfältige landesweite und regionale Fortbildungs- und Beratungsangebote für Lehrkräfte zur Verfügung. Grundsätzlich stellt die Landesregierung den Schulen für die Beschulung von Neuankömmlingen im Rahmen von Intensivklassen zusätzliche Personalressourcen zur Verfügung (monatliche Nachsteuerung). Zusätzlich können beispielsweise Schulleiterinnen und Schulleiter im Rahmen ihrer Gestaltungsmöglichkeiten Lehrkräften Ermäßigungsstunden für besondere außerunterrichtliche Tätigkeiten anrechnen. Frage 32. Wie hoch ist etwa der Anteil von leistungsstarken, lernerfahrenen und nicht traumatisierten Schülerinnen und Schülern und wie hoch ist etwa der Anteil an Schülerinnen und Schülern mit Lernund Konzentrationsschwierigkeiten in den Lerngruppen? Wie hoch ist der Anteil der traumatisierten Schülerinnen und Schüler? Hierzu liegen der Landesregierung keine belastbaren Zahlen vor. Da es in den InteA-Gruppen primär um den Spracherwerb in der deutschen Sprache geht und die Jugendlichen mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen an dieser Maßnahme teilnehmen, sind zuverlässige Schätzungen zu den unterschiedlichen Anteilen nicht möglich. Zur Problematik der Traumatisierung wird auf die Antwort zu Frage 55 verwiesen. Frage 33. Ab wann kann festgestellt werden, ob ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung bei Jugendlichen besteht, und wer stellt dies mit welchen Methoden fest? Alle schulpflichtigen Kinder werden in der allgemeinen Schule angemeldet. Kommt ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung bei einer Schülerin oder einem Schüler in Betracht und reichen allgemeine Maßnahmen der Prävention und der Förderung nicht aus oder sind solche nicht möglich, soll die Schulleiterin oder der Schulleiter der allgemeinen Schule nach Anhörung der Eltern im Benehmen mit der Schulaufsichtsbehörde über Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung entscheiden. Grundlage der Entscheidung ist eine Empfehlung des Förderausschusses. Der Förderausschuss hat die Aufgabe, eine Empfehlung über Art, Umfang und Organisation der sonderpädagogischen Förderung zu erstellen und Vorschläge für den individuellen Förderplan nach § 49 Abs. 3 HSchG zu erarbeiten. Der Empfehlung sind eine Stellungnahme des sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentrums und, wenn erforderlich , ein schulärztliches sowie in Zweifelsfällen ein schulpsychologisches Gutachten zugrunde zu legen. Bei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung kann bei der Anmeldung durch die Eltern die unmittelbare Aufnahme in die Förderschule beantragt werden. Frage 34. Wie wird der hohen Heterogenität der Lernvoraussetzungen in den Intensiv- und Alphaklassen Rechnung getragen? Wie wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Schülerinnen und Schüler unterschiedliche Herkunftssprachen sprechen? Warum werden Alpha-Klassen nicht bei Bedarf geschaffen, sondern nach fester Zuweisungsregelung 3 + 1? In Intensivklassen sind in der Regel Lehrkräfte eingesetzt, die ein Qualifizierungsangebot im Bereich "Deutsch als Fremd- oder Zweitsprache" besucht haben (per Erlass geregelte Fortbildungsverpflichtung im Bereich DaZ) und die über Berufserfahrung verfügen. 14 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 Nach § 54 VOGSV gibt es für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8, die weder über die für den Unterricht erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift noch über Fremdsprachenkenntnisse im Sinne des schulischen Regelangebots verfügen, weil sie keine deutsche Schule besucht haben, auf Antrag die Möglichkeit des Wechsels der Sprachenfolge . Voraussetzung dafür ist, dass der Unterricht in der gewählten Fremdsprache erteilt oder der Kenntnisstand der Schülerin oder des Schülers jeweils zum Schuljahresende mündlich und schriftlich durch eine Feststellungsprüfung beurteilt werden kann. Der Umgang mit heterogenen Lerngruppen ist auch für Lehrkräfte an beruflichen Schulen keine InteA-spezifische Neuerung; insbesondere an beruflichen Schulen befinden sich auch in den regulären Klassen Schülerinnen und Schüler mit sehr unterschiedlichen Lernausgangslagen, Begabungen und auch mit vielen unterschiedlichen Herkunftssprachen und kulturellen Hintergründen . Die Lehrkräfte fangen also nicht bei null an. Allerdings ist die Heterogenität in den Intensivklassen besonders ausgeprägt und eine besondere Herausforderung. Aus diesem Grund bietet die Hessische Landesregierung zahlreiche Qualifizierungsangebote und Unterstützungssysteme an. Hierzu zählen beispielsweise diverse Publikationen wie der Ordner "Erfolgreich Deutsch lernen. Grundlagen und praxisorientierte Anregungen für den Unterricht in Intensivklassen und Intensivkursen" (vgl. Antwort zu Frage 3), die Optimierung von Netzwerkarbeit (vgl. Antwort zu den Fragen 19 und 20), die Erhöhung der Stellen in den ABZ (vgl. Antwort zu Frage 14) sowie in der Schulpsychologie und vor allem das abgestimmte Fortbildungs- und Beratungsprogramm der Hessischen Lehrkräfteakademie (vgl. Antwort zu Frage 3), welches neben den vielen Angeboten im zentralen Bereich der Sprachförderung auch Themenbereiche wie "Wertevermittlung ", "Interkulturelle Kompetenz" oder "Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen " umfänglich abdeckt. Seit dem Schuljahr 2016/17 wird zuweisungsrelevant bei einem InteA-Standort pro vier Klassen eine dieser Klassen als Alphabetisierungsklasse mit einer maximalen Klassengröße von zwölf Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern ermöglicht. Eine Abfrage zu InteA-Klassen im April 2016 ergab, dass ca. 20 % der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit geringer bzw. keiner Schulerfahrung in InteA beschult werden; diese Zahlen bestätigen bundesweite Erhebungen. Dieses Vorgehen nach fester Zuweisungsregelung ist insofern sinnvoll, als alle Standorte auf diese Weise eine verlässliche Planungsgröße und -sicherheit erhalten . Natürlich gibt es Schulen, die wegen ihres jeweils aktuellen Bedarfes von diesem ermittelten Wert abweichen. Dadurch dass die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger unterjährig aufgenommen werden, um ihnen eine möglichst frühe Beschulung und Förderung zu ermöglichen, sind Schwankungen einkalkuliert. Aus diesem Grund steuert das Hessische Kultusministerium monatlich Lehrerstellen nach, sodass sowohl auf Über- als auch auf Unterversorgung zeitnah reagiert werden kann und vor allem neue Klassen gebildet werden können. Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass in Absprache mit den Verantwortlichen an den Staatlichen Schulämtern bezüglich des Antragsverfahrens für neue InteA-Standorte über die Erlassregelung von mindestens zwei zu bildenden Gruppen hinaus darauf zu achten ist, dass grundsätzlich mindestens vier Lerngruppen gebildet werden sollten, damit an jedem InteA-Standort die Option besteht, die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit geringem Lernstand in einer kleineren Gruppe stärker fördern zu können. Natürlich wird keine Schule gezwungen, eine Alphabetisierungsklasse zu bilden; die Differenzierung kann in jeder InteA-Klasse erfolgen. Frage 35. Wie trägt das Programm den unterschiedlichen Lernbiografien (wenig bis keine Methodenkenntnis , Verständnis für Aufgabenstellungen, Abläufe im Klassen- und Schulalltag, Umgang mit Büchern und Lernmedien) Rechnung und wann und mit welchen Methoden erfolgt eine Bestandsaufnahme der Ausgangslage? Auf die äußere Differenzierungsmöglichkeit für InteA-Schulen wird verwiesen (vgl. Antwort zu den Fragen 3 und 34), denn es ist naheliegend, dass Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne bzw. mit geringer schulischer Vorerfahrung nicht nur wenig Methodenkenntnis oder Kenntnis über Abläufe im Klassenalltag haben, sondern dass sich dies auch im Lern- und Sprachstand widerspiegelt. In diesem Zusammenhang ist festzuhalten, dass Schulen bzw. Lehrkräfte auch hier nicht bei null anfangen und grundsätzlich Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernbiografien ein Klassenzimmer füllen. Insbesondere die Bereiche "Methodenkompetenz", "Erlernen von Arbeitstechniken " bzw. "Arbeitskompetenz", "Medienkompetenz" oder der Aufbau und die Verbesserung weiterer überfachlicher Kompetenzen gehören zu den Grundaufgaben einer jeden Lehrkraft unabhängig davon, in welcher Schulform oder in welchem Bildungsgang sie üblicherweise tätig ist. Mehr als in regulären Klassen ist es in Intensivklassen möglicherweise notwendig , auf grundlegende Aspekte im Schul- und Unterrichtsalltag einzugehen; jedoch gestalten sich auch hier die Bedarfe sehr individuell. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 15 Insgesamt ist es daher wichtig, den Schulen hier ein hohes Maß an Flexibilität zu gewährleisten, da sich einerseits Lernprozesse und Bedarfslagen sehr individuell gestalten, andererseits Schulen bereits bestehende Strukturen und Konzepte haben, auf denen sie aufbauen können und möchten . Erfahrungswerte aus der Unterrichtspraxis zeigen, dass es den Schulen und ihren Lehrkräften gut gelingt, die jeweiligen individuellen Bedarfe und bereits bestehenden Konzepte zusammenzuführen (vgl. Antwort zu Frage 31). (Auf ähnliche Weise werden der Umgang mit den sehr unterschiedlichen Voraussetzungen von Kindern z.B. bei der Einschulung oder beim Übergang von Jahrgangsstufe 4 nach 5 gemeistert.) Aus diesem Grund hält die Landesregierung es auch nicht für förderlich oder gewinnbringend, übergreifende Erhebungen zu Methodenvorkenntnissen oder Vorwissen über die Institution Schule durchzuführen. Frage 36. Gibt es ein spezielles Konzept für die Förderung von Schülerinnen und Schülern in den Intensivklassen , das neben dem Spracherwerb auch auf Lernschwierigkeiten eingeht? Zunächst soll durch eine intensive Sprachförderung gerade verhindert werden, dass verschiedene mögliche Ursachen und Symptome sich gegenseitig überlagern. Aufgrund von Sprachbarrieren soll möglichst nicht irrtümlicherweise von Lernschwierigkeiten ausgegangen werden. Zeigen sich während der Beschulung in einer Intensivklasse Schwierigkeiten oder Auffälligkeiten, die unabhängig vom Sprachstand zu sein scheinen, so kann eine differenziertere Diagnostik nötig und ratsam sein. Je nachdem, wie eine solche Situation gelagert ist, gibt es verschiedene Unterstützungssysteme , auf die Lehrkräfte oder Schulleitungen zurückgreifen können. Dafür sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ABZ oder auch die Sozialpädagogin bzw. der Sozialpädagoge vor Ort mögliche Ansprechpartner. Je nach Problemlage kann außerdem die Schulpsychologie um Unterstützung gebeten werden. Diese kann sowohl Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler beraten als auch präventiv und systembezogen zum Einsatz kommen. Bei Bedarf kann die zuständige Schulpsychologin/der zuständige Schulpsychologe die Ansprechperson für Migration und Flüchtlingsberatung hinzuziehen und auch Unterstützung von einer Dolmetscherin/einem Dolmetscher erhalten. Der schulpsychologische Schwerpunkt für Migration und Flüchtlingsberatung wurde eingerichtet, um migrationssensibel und gegebenenfalls im Umgang mit Traumata beraten zu können. Eine solche Ansprechperson steht in jedem Staatlichen Schulamt zur Verfügung und verstärkt das schulpsychologische Team nicht nur personell , sondern auch durch zusätzliche Qualifizierungen in diesem Bereich. Die sonderpädagogische Beratung durch regionale und überregionale Beratungs- und Förderzentren steht grundsätzlich auch Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern zur Verfügung. Die Einberufung eines Förderausschusses erfolgt jedoch in der Regel frühestens nach einem Jahr Schulerfahrung und einer schulpsychologischen Begutachtung, damit sonderpädagogische Förderung nicht in Fällen eingesetzt wird, in denen die Sprachförderung, die medizinischtherapeutische , die psychologische oder psychiatrische Behandlung vorrangig ist. Frage 37. Wie beurteilt die Landesregierung die Größe der Lerngruppen von 20 im Hinblick auf die Unterrichtsorganisation in den oben genannten Fächern sowie die Angebote des fachpraktischen Unterrichts und der notwendigen Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen oder die Ermöglichung sanfter, individueller Übergänge ("Anschluss")? Gibt es neben dem in § 48 der Verordnung über die Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) geforderten Sprachkonzept weitere zu erfüllende Forderungen bzw. Rahmenbedingungen? Auf die Ausführungen zu Frage 8 wird verwiesen. Ebenfalls werden die bereits angesprochenen Möglichkeiten der äußeren und der inneren Differenzierung angemerkt. Es wird erneut darauf hingewiesen, dass es nicht das Ziel von InteA sein kann, alle Schülerinnen und Schüler innerhalb von zwei Jahren unmittelbar zu einem Abschluss zu führen (in der Antwort auf Frage 35 wird auf die unterschiedlichen Lernbiografien verwiesen), sondern vielmehr der Fokus darauf gelegt werden muss, durch intensive Förderung der Bildungssprache in Verbindung mit einer beruflichen Erstorientierung Anschlussperspektiven zu eröffnen. Hierdurch kann der Übergang in eine duale Ausbildung gelingen, durch den bei erfolgreichem Verlauf eine Gleichstellung des Abschlusszeugnisses der Berufsschule mit dem Hauptschulabschluss (ggf. auch dem mittleren Abschluss) erfolgt. Aus diesem Grund wird den Schulen mit InteA-Klassen in dem Zusammenhang auch die Teilnahme am Deutschen Sprachdiplom (DSD I PRO) empfohlen (vgl. Antwort zu Frage 23). Es gibt vielfältige Möglichkeiten im Hinblick auf mögliche Anschlüsse oder auch Abschlüsse. Wichtig ist, dass den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern Anschlussperspektiven passend zur jeweiligen Eignung und Befähigung ermöglicht werden. Die Rahmenbedingungen sind über die "Hinweise für die Einrichtung von Intensivklassen an allgemeinbildenden und Beruflichen Schulen (InteA) in Hessen" (Stand: 29. Februar 2016) sowie durch den Erlass "Umsetzung des schulischen Sprachförderprogramms "InteA" (Integration durch Anschluss und Abschluss): Intensivklassen für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne 16 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 Deutschkenntnisse an Beruflichen Schulen im Rahmen der Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung" vom 9. November 2016 geregelt. Dort wird auch auf die einschlägigen Gesetzes- und Verordnungstexte verwiesen, die unter anderem über die Internetseite des HKM einsehbar sind. Frage 38. Wie beurteilt sie die Forderung nach einem mehr handlungsorientierten Spracherwerb? Grundsätzlich ist handlungsorientierter Unterricht ein wesentliches Element sowohl im Sprachanfangsunterricht als auch im sprachsensiblen Fachunterricht. Ein schülerorientierter, -aktivierender und ganzheitlicher Ansatz wirkt zumeist enorm motivierend auf die Schülerinnen und Schüler. Unterrichtsmethoden wie handlungsorientierter Unterricht sind aber auch nach eingehender didaktisch -methodischer Analyse der Unterrichtsinhalte mit Blick auf die jeweiligen lerngruppenspezifischen Besonderheiten mit Bedacht auszuwählen. Der jeweilige Einsatz von Unterrichtsmethoden obliegt den Lehrkräften unter Kenntnis der Lerngruppe und der Lerninhalte vor Ort und sollte immer den Lernzielen, in diesem Fall dem Spracherwerb, dienen. Speziell berufliche Schulen verfügen über ausreichend Fachräume mit sachgemäßer Ausstattung . Durch die Möglichkeit in InteA, den Erwerb der Bildungssprache mit einer beruflichen Erstorientierung zu verbinden, können Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger je nach Gegebenheiten vor Ort auch Fachsprache in einem ausgestatteten Fachraum, z.B. Werkstatt oder Küche , erlernen. Dies fördert einen handlungsorientierten Fachspracherwerb. Die Zuständigkeit für die sächliche Ausstattung liegt in der Regel beim jeweiligen Schulträger. Frage 39. Wie beurteilt sie die Forderung nach gezielteren und auf die Heterogenität der Schülerschaft abgestimmten Unterrichtskonzepten für dieses Programm? Zum Themenbereich "Heterogenität" wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. Frage 40. Sollte nach Ansicht der Landesregierung interkulturelles Lernen stärker gefördert werden und wie steht sie zu einer Verankerung im Schulcurriculum? Die Grundsätze zur interkulturellen Bildung und Erziehung in der Schule sind im HSchG (siehe auch § 2 Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und § 3 Grundsätze für die Verwirklichung ) vorgegeben. Die Umsetzungen hierzu erfolgen in den verschiedenen Kerncurricula (die Förderung interkultureller Kompetenzen wird explizit im fächer- und jahrgangsübergreifenden Teil A erwähnt), die die Schulen in eigenen Schulcurricula unter Berücksichtigung der regionalen oder lokalen Verhältnisse spezifizieren. Die Schulen bzw. Schulgemeinden vereinbaren Schulordnungen oder beschließen in ihrem Schulprogramm die Ausgestaltung der Schulkultur im Rahmen der o.a. Vorgaben. Dass interkulturelle Bildung und Erziehung hier in der Praxis zunehmend an Stellenwert gewinnen, ist aus Sicht der Landesregierung zu begrüßen. Auch über den Blick auf die einzelne Schule hinaus zeigt sich, dass interkulturelle Bildung und Erziehung im schulischen Bereich einen hohen Stellenwert eingenommen haben, welcher der zunehmend von Vielfalt geprägten hessischen Gesellschaft Rechnung tragen soll. Im Bereich der beruflichen Schulen werden zum Beispiel im Rahmen des Schulversuchs "Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung" (BÜA) Möglichkeiten zur Optimierung der Rahmenbedingungen für gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten, Zugänge zu Bildung und Ausbildung sowie Möglichkeiten der Stärkung persönlicher, sozialer und interkultureller Kompetenzen geschaffen. Selbstständige Berufliche Schulen (SBS) und rechtlich selbstständige Berufliche Schulen (RSBS) haben mit der Einführung des Qualitätsmanagements optimale Bedingungen geschaffen, um die Ergebnisse interkultureller Maßnahmen anhand vorher festgelegter Indikatoren zu evaluieren. Auch die Lehreraus- und -weiterbildung wurden im Hinblick auf die Stärkung interkultureller Kompetenzen bedarfsgerecht weiterentwickelt. In den hessischen Studienseminaren GHRF (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Förderschule) wird das Pflichtmodul DLL (Diversität in Lehr- und Lernprozessen nutzen) angeboten, in dem Interkulturalität und Interreligiosität behandelt werden müssen. Die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst beschäftigen sich in diesem Pflichtmodul mit den Themen der Diagnose und Förderung im Hinblick auf interkulturelle pädagogische Maßnahmen. Diese Tendenz spiegelt sich auch in den Rahmenvereinbarungen der Fachschulen wider. Die hessische Schulpsychologie wurde um den Schwerpunkt "Migration und Beratung von Schülerinnen und Schülern mit Fluchterfahrungen" erweitert. Dies sind nur einige Beispiele dafür, dass Hessen sich in vielen Bereichen auf einen guten Weg begeben hat, interkulturelle Bildung und Erziehung in den verschiedenen Bereichen zu implementieren . Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 17 Frage 41. Wie können Toleranz und Bereitschaft zum Miteinander aller an den Schulen mit InteA-Klassen stärker gefördert werden? Interkulturelle Öffnung hat ihren Ausgangspunkt in einer Schulkultur, die die Teilhabe und das individualisierte Lernen aller als handelnde Subjekte im Blick hat. Vielfalt ist hierbei als Ressource zu begreifen und bedarf spezifischer schulischer Gelingensbedingungen, um im Schulalltag wirksam werden zu können und erfolgreiche Integration zu ermöglichen. Hierzu zählen u.a. ausreichend Zeit zum Erwerb der benötigten Sprachkompetenz, zielgruppengerechte Fördermöglichkeiten , dialogorientierte, kultursensible Begegnungsmöglichkeiten innerhalb der Schule und professionelle Unterstützung im Falle psychosozialer Belastungen betroffener Schülerinnen und Schüler mit Fluchterfahrungen wie auch der sie unterrichtenden Lehrkräfte. Frage 42. Wie wird die Auseinandersetzung mit den kulturellen Unterschieden pädagogisch umgesetzt? Erhalten die Lehrkräfte Beratung, Unterstützung und Fortbildungen oder einen (zeitlichen) Ausgleich für den Mehraufwand, den sie leisten? a) Falls ja, in welcher Form finden eine Entlastung, Beratung und Unterstützung statt? b) Falls nicht, aus welchen Gründen hält die Landesregierung dies nicht für erforderlich? An hessischen Schulen sind interkulturelle Bildung und Erziehung bereits in vielen Bereichen implementiert. Es gibt ein vielfältiges Fortbildungs- und Beratungsangebot verschiedener Anbieter (seit dem 1. August 2016 ca. 100 Veranstaltungen), das Lehrkräften zur Unterstützung im Umgang mit bzw. für die Auseinandersetzung mit kulturellen Unterschieden zur Verfügung steht. Darüber hinaus bieten die ABZ, die Schulpsychologie und z.B. auch das HKM-Projekt "Gewaltprävention und Demokratielernen" den Lehrkräften Unterstützung und Beratung an. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 40 verwiesen. Frage 43. Wie wird die Vermittlung von Lerninhalten bei Schülerinnen und Schülern, die durch Erlebnisse ihrer Flucht unter starken Störungen ihrer Konzentrationsfähigkeit leiden oder in ihrem Sozialverhalten auffällig sind, gewährleistet? Hier muss differenzialdiagnostisch genau analysiert werden, von welcher Qualität und Intensität die vermeintlichen Auffälligkeiten sind. Gegebenenfalls ist zu prüfen, ob und inwiefern überhaupt eine sinnvolle Beschulung möglich ist oder ob zunächst therapeutische Maßnahmen in die Wege geleitet werden müssen. Auf die jeweils möglichen Unterstützungssysteme wurde im Zusammenhang mit Frage 36 bereits eingegangen. Frage 44. Wie ist die Fahrtkostenerstattung im öffentlichen Personennahverkehr für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die an dem InteA-Programm teilnehmen, in Hessen geregelt? (Bitte nach Schulamtsbezirken auflisten, sofern es unterschiedliche Regelungen gibt.) Frage 45. Werden sämtliche Fahrtkosten übernommen und gegebenenfalls zeitnah erstattet? Wenn nein, welche werden nicht übernommen und warum nicht? Die Fragen 44 und 45 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das HKM hat im April 2016 in Absprache mit dem HMSI, dem HMWK sowie dem HMdIS eine "FAQ-Liste zu den kontingentierten freiwilligen Angeboten des Hessischen Kultusministeriums aus dem Aktionsplan der Hessischen Landesregierung zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts" an den Hessischen Städtetag und den Hessischen Landkreistag zur Weiterleitung an die Schulträger versandt. Diese Liste umfasste die Tabelle "Allgemeine Regelungen zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten in Hessen", in der die verschiedenen Möglichkeiten der Übernahme von Kosten der Schülerbeförderung beschrieben sind. Diese Tabelle ist als Anlage 4 zur Information der Fragesteller beigefügt. Mit der Einführung des hessenweiten Schülertickets werden im Übrigen ab dem 1. August 2017 auch Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Intensivklassen an beruflichen Schulen (InteA - Integration durch Anschluss und Abschluss) berechtigt sein, dieses Ticket zu erwerben. Denn sie werden in Intensivklassen der beruflichen Schulen aufgenommen werden, wenn auch nicht in einem dort bestehenden Bildungsgang. Damit sind sie "Schüler berufsbildender Schulen" im Sinne der Nr. 2 Variante "Schüler" Unter-Nr. 2 der Gemeinsamen Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde in Hessen für das Schülerticket Hessen. Ob und ggf. wann die Fahrtkosten übernommen werden, entscheiden insoweit die jeweils zuständigen kommunalen Sozialleistungsträger im Einzelfall nach Maßgabe des § 3 Abs. 3 AsylbLG, des § 34 Abs. 4 SGB XII, des § 28 Abs. 4 SGB II oder des § 6b BKGG. 18 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 III. Sozialpädagogische und psychologische Betreuung und Unterstützung Frage 46. Welche Ressourcen stehen je Klasse, je Gruppe und je Schülerin bzw. Schüler an sozialpädagogischer Unterstützung zur Verfügung? Eine Stelle sozialpädagogischer Unterstützung wird mit 60.000 € pro Jahr finanziert. Im laufenden Schuljahr gelten folgende Regelungen für die ressourcenbezogenen Zuweisungen sozialpädagogischer Unterstützung: 1. Bestandsschutz: Für die InteA-Klassen, die mit Stand 1. Januar 2016 zugewiesen worden sind, wird weiterhin im Rahmen der Zuwendung im Schuljahr 2016/2017 die Zuweisung von 0,2 sozialpädagogischen Stellenanteilen bewilligt. 0,2 Stellenanteile entsprechen einem Finanzierungsvolumen von 12.000 € im Jahr. 2. Sockelregelung: Für die seit 1. Januar 2016 neu hinzugekommenen Schulen, die InteA- Maßnahmen durchführen, gilt, dass die ersten zwei InteA-Klassen an einem Standort auch eine Zuweisung eines sozialpädagogischen Stellenanteils von 0,2 Stellen pro InteA- Klasse erhalten. 3. Stellenanteile für neue InteA-Klassen, die über den Sockel hinausgehen: Für jede weitere InteA-Klasse, die seit 1. Januar 2016 neu - über den Sockel hinaus - gebildet wurde, wird im Rahmen der Zuwendung ein sozialpädagogischer Stellenanteil im Umfang von 0,15 Stellen zur Verfügung gestellt. Dabei entsprechen 0,15 Stellenanteile einem Finanzierungsvolumen von 9.000 € im Jahr. Mit Stand zum 1. Dezember 2016 waren durchschnittlich ca. 17 Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteiger in den InteA-Klassen verortet. Zum kommenden Schuljahr 2017/18 werden durchgängig alle InteA-Klassen mit 0,2 sozialpädagogischen Stellen unterstützt. Frage 47. Wie ist die Schüler-Sozialpädagogen-Relation? Die Schüler-Sozialpädagogen-Relation liegt mit Stand April 2017 bei rund 97 Schülerinnen und Schülern pro Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagoge. Frage 48. Wie viele Stellen für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen stehen im Rahmen des InteA- Programms zur Verfügung? (Bitte für die Schulamtsbezirke getrennt aufschlüsseln.) Mit Stand April 2017 stehen insgesamt 78,7 sozialpädagogische Stellen zur Verfügung. Die sozialpädagogischen Fachkräfte werden von freien und kommunalen Trägern eingestellt und von diesen administriert. Träger betreuen z.T. über Schulamtsbezirke hinaus die InteA-Schwerpunkt- und kooperierenden Schulen mit sozialpädagogischer Unterstützung. Eine Zuordnung der sozialpädagogischen Stellen zu den einzelnen Schulamtsbezirken ist daher nicht direkt möglich. Alle Intensivklassen an beruflichen Schulen haben den Anspruch auf eine sozialpädagogische Unterstützung. Frage 49. Wie viele dieser Stellen sind befristet und wie viele davon unbefristet? (Bitte mit Angabe der Träger und der Schule.) Die Personaleinstellung und -administration der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen werden über freie und kommunale Träger durchgeführt, sodass die Landesregierung hierzu keine detaillierten Kenntnisse hat. Frage 50. Warum ist im InteA-Programm kein sozialpädagogisches Betreuungskontingent für über 18- Jährige vorgesehen? Das HMSI fördert den sozialpädagogischen Anteil der Minderjährigen unter den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern. Nach dem Erlass des HKM vom 10. Februar 2016 an die Staatlichen Schulämter des Landes Hessen können Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ohne für den Schulbesuch der allgemeinen Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung ausreichende Deutschkenntnisse ab dem Alter von 16 Jahren bis zum vollendeten 18. Lebensjahr aufgenommen werden. Maßgeblich ist dabei das Alter bei Eintritt in die Maßnahme. Darüber hinaus wird über die Berechtigung zum Schulbesuch nach § 62 Abs. 3 des Hessischen Schulgesetzes hinaus im Rahmen des "Hessischen Aktionsplans zur Integration von Flüchtlingen und zur Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts" rückwirkend zum 01.01.2016 die Möglichkeit geschaffen, im Umfang von 3.000 Plätzen InteA-Flüchtlinge, die einer Gebietskörperschaft zugewiesen und bei Eintritt in die Maßnahme über 18 Jahre und unter 20 Jahre alt sind, aufzunehmen. Laut diesem Aktionsplan werden Schulen "dort freiwillig tätig, wo die Förderprogramme der BA und des BAMF nicht greifen". Die dort angesprochenen Förderprogramme sind konzeptionell zunächst einmal auf die Vermittlung von sprachlichen Kompetenzen sowie auf Inhalte (beispielsweise im Bereich Wertevermittlung) ohne sozialpädagogische Betreuung angelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese letztgenannte Gruppe - unabhängig von den Zuwendungsregelungen - in der praktisch umgesetzten Partizipation am sozialpädagogischen Unterstützungsangebot nicht von den übrigen InteA-Schülerinnen und -Schülern unterscheidet. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 19 Zum kommenden Schuljahr 2017/18 werden durchgängig alle InteA-Klassen mit 0,2 sozialpädagogischen Stellenanteilen unterstützt. Durch den Wegfall der "Sockelregelung" entfällt auch die Zuwendung von 0,15 Stellenanteilen für jede über den Sockel hinausgehende Klasse, die zuvor das "Herausrechnen der Kontingentschüler/-innen" abbildete. Frage 51. Plant die Landesregierung, das Kontingent an sozialpädagogischer Betreuungs- und Unterstützungsarbeit zu erhöhen? Falls nicht, warum nicht? Falls ja, um wie viele Stellen je Lerngruppe, und werden auch über 18-jährige Schülerinnen und Schüler dann berücksichtigt? Die sozialpädagogischen Stellen sind in den vergangenen 18 Monaten aufgrund der gestiegenen Flüchtlingszahlen mehr als verdreifacht worden. Alle Intensivklassen an beruflichen Schulen haben den Anspruch auf eine sozialpädagogische Förderung. Frage 52. Welche Erfahrungen gibt es hinsichtlich unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge und welche Unterstützung erhalten die Schulen für diese Gruppe der Geflüchteten? Im Hinblick auf Ressourcenzuweisungen an Schulen werden die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger nicht in Untergruppen unterteilt. Allen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern soll gleichermaßen eine bedarfsgerechte, intensive Sprachförderung zuteil und ein der individuellen Eignung entsprechender Anschluss - vorzugsweise im dualen System - ermöglicht werden. Zudem wird auf außerschulische und schulische Unterstützungssysteme hingewiesen (vgl. Antwort zu Frage 54). Frage 53. Wie ist die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe geregelt? Gibt es sozialpädagogische und schulische Stützstrukturen, an die regionale Netzwerke aller am Geschehen beteiligten Institutionen anknüpfen können? Netzwerkarbeit ist die Grundlage für die erfolgreiche Bearbeitung des facettenreichen Aufgabenspektrums im Rahmen von InteA. Es existieren bereits regionale Netzwerke in Hessen, in denen ein regelmäßiger Austausch zwischen den Einrichtungen möglich ist. Aktuell arbeitet eine hessenweite Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen und Lehrkräften der InteA-Schwerpunktund -Kooperationsschulen, an einer Anpassung des sozialpädagogischen Konzeptes. In diesem Konzept kommt dem Ausbau von regionalen Netzwerken eine zentrale Rolle zu. Auf mehreren hessenweiten Veranstaltungen wurde Netzwerkarbeit thematisiert und anhand von "Best- Practice"-Beispielen anschaulich dargestellt. Ein landesweiter Vernetzungsfachtag fand am 4. Mai 2017 unter Beteiligung der Jugendhilfe statt. Hessenweit wird auch eine Vernetzung der sozialpädagogischen Unterstützung angegangen. Frage 54. Welche Unterstützung erhalten geflüchtete Jugendliche, wenn sie (schwer) traumatisiert sind? Das schulische Unterstützungsnetzwerk besteht aus den ABZ, den sonderpädagogischen Beratungs - und Förderzentren (BFZ) und den für die jeweilige Schule zuständigen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Im Falle einer schweren Traumatisierung besteht die Möglichkeit einer traumabezogenen schulpsychologischen Beratung, die bei Bedarf auch die Beratung der Lehrkräfte zum Umgang mit der Traumatisierung im Unterricht einschließt. Abhängig von den vorhandenen Ressourcen zur Bewältigung des Traumas kann die Beratung zum Ergebnis haben, dass eine psychotherapeutische Behandlung durch spezifisch ausgebildete Traumatherapeutinnen und -therapeuten erforderlich ist (z.B. niedergelassene psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten). Frage 55. Ein großer Teil der geflüchteten Jugendlichen, die in InteA beschult werden, leidet unter traumatischen Belastungsstörungen: a) Teilt die Landesregierung diese Schätzungen bzw. welche Erkenntnisse hat sie in Hinblick auf den Anteil von traumatisierten Jugendlichen an der Gesamtzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den InteA-Maßnahmen? b) Wie wird die Betreuung durch Schulpsychologen für alle Schulen gewährleistet? c) Wie ist die Schüler-Schulpsychologen-Relation? d) Wie viele der Stellen für Psychologinnen und Psychologen, die den Alltag von Flüchtlingen begleiten und sie und ihre Familien unterstützen, sind unbefristet? Wie viele befristete Stellen gibt es? Zu a Valide Zahlen zur tatsächlichen psychischen Belastung von Jugendlichen in den hessischen Inte A-Maßnahmen liegen nicht vor. 20 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 Zu b Besteht ein konkreter Beratungsbedarf für eine Schülerin bzw. einen Schüler einer InteA- Maßnahme, so wenden sich die Eltern, die Schülerin/der Schüler oder die zuständige Lehrkraft in der Regel an die/den für die jeweilige Schule zuständige Schulpsychologin/zuständigen Schulpsychologen, die/der dann den Einzelfall federführend betreut und ggf. weitere Unterstützung hinzuzieht. Zu c Die Schüler-Schulpsychologen-Relation aus dem Jahr 2016 lag in Hessen im Durchschnitt bei 7.978 Schülerinnen und Schülern pro Stelle (bezogen auf alle Schülerinnen und Schüler). Zu d Alle Schulpsychologinnen und Schulpsychologen beraten und unterstützen im Bedarfsfall Flüchtlinge und ihre Familien im schulischen Kontext. Von den insgesamt 108 Stellen im Landeshaushalt 2017 sind 91 Stellen unbefristet. Frage 56. Gibt es Fortbildungen zum Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen und wenn ja, welche und wie viele finden pro Quartal statt? Wie viele Lehrkräfte haben diese Fortbildungen bereits besucht? Es gibt zahlreiche akkreditierte Fortbildungen verschiedener Anbieter zu dem Themenkomplex "Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen". Im Jahr 2016 fanden alleine hier 43 Fortbildungsveranstaltungen statt, an denen 1.351 Lehrkräfte teilgenommen haben. Für das Jahr 2017 liegen zum Zeitpunkt der Abfrage 31 Veranstaltungsangebote vor (Stand: April 2017). Frage 57. Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf an psychologischer Betreuung der Lehrkräfte ein und welche Angebote gibt es für Lehrkräfte? Angesichts der unterrichtlichen Herausforderungen im Umgang mit Geflüchteten ist zu erwarten , dass dies auch zu Belastungsreaktionen seitens der Lehrkräfte (z.B. durch eine sekundäre Traumatisierung) führen kann. Da nicht jede belastete Person Hilfe benötigt oder Hilfe sucht, sind Schätzungen hierzu nicht verlässlich möglich. Zur psychologischen Beratung, Supervision und kollegialen Fallberatung stehen den Lehrkräften u.a. die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit dem Schwerpunkt "Migration und Flüchtlingsberatung" an den Staatlichen Schulämtern zur Verfügung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 58 verwiesen. Frage 58. Gibt es ein kontinuierliches schulnahes Angebot zur Supervision der unterrichtenden Lehrkräfte zur Aufarbeitung des Alltags bei der Arbeit mit traumatisierten Flüchtlingen und falls nicht, wird die Landesregierung solche Angebote schaffen? Wenn ja, wann und mit welcher Ausstattung? Wenn nein, warum nicht? Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit dem Schwerpunkt "Migration und Flüchtlingsberatung " an den Staatlichen Schulämtern bieten auf Nachfrage ein schulnahes Angebot zur Supervision und kollegialen Fallberatung der unterrichtenden Lehrkräfte zur Aufarbeitung des Alltags bei der Arbeit mit traumatisierten Flüchtlingen an. Zusätzlich gibt es über die Staatlichen Schulämter abgestimmte regionale Fortbildungsangebote zu diesem Bereich, welche durch den schulpsychologischen Dienst einerseits, andererseits auch von externen Anbietern durchgeführt werden. Die im Rahmen des "Schulischen Integrationsplans" vorgesehenen Erfahrungsaustausche sollen ebenfalls in diesem Bereich unterstützen. Frage 59. Um die schulische Sozialisation und gesellschaftliche Integration zu fördern, sind Stundenkontingente für Projekte mit integrativem Charakter an Schulen erforderlich. Welche Lernangebote zur Entwicklung und Förderung interkultureller Kompetenzen, Sicherheit und Selbstständigkeit im Umgang miteinander gibt es an den beruflichen Schulen und Schulen für Erwachsene und wie werden diese Angebote jeweils finanziert? Auf die Antwort zu Frage 40 wird hingewiesen. Die Ausgestaltung konkreter Projekte und Angebote obliegt den Schulen, die diese flexibel sowie passend zu ihren jeweiligen Gegebenheiten und Bedarfen vor Ort vornehmen können. Neben innerschulischen Maßnahmen gibt es eine Vielzahl von akkreditierten Fortbildungsangeboten für hessische Lehrkräfte, die diese bei der Entwicklung und Förderung interkultureller Kompetenzen sowie von Sicherheit und Selbstständigkeit im Umgang miteinander unterstützen (vgl. Antwort auf die Frage 42). Beispielhaft können zwei Abrufangebote des Staatlichen Schulamtes Hochtaunuskreis/Wetteraukreis genannt werden, die sich insbesondere an Lehrkräfte an beruflichen Schulen richten: - Titel: "Interkulturelle Kompetenz in der pädagogischen Praxis" - Titel: "Interkulturelle Kompetenz in der pädagogischen Arbeit in InteA-Klassen" Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 21 Des Weiteren gibt es diverse akkreditierte Fortbildungsanbieter, deren Schwerpunkte in den Bereichen interkulturelle Kompetenz, interkulturelle Öffnung, Diversität und interkulturellglobales Lernen liegen und die beispielsweise für Referententätigkeiten an Schulen von diesen angefragt werden können. Frage 60. Gibt es einen Dolmetscherpool bei den Staatlichen Schulämtern? Wie ist die Bereitstellung von Dolmetschern geregelt? Die Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der ABZ wie auch die Schulpsychologinnen und -psychologen an den Staatlichen Schulämtern verfügen über eine hohe interkulturelle Kompetenz und sind in der Regel mit guten Fremdsprachenkenntnissen ausgestattet. Die Staatlichen Schulämter verfügen darüber hinaus über eigens bereitgestellte Mittel, um im Bedarfsfall , wenn es für die betroffene Sprache z.B. keine Herkunftssprachenlehrkräfte im jeweiligen Schulamtsbezirk gibt, externe Dolmetscherinnen und Dolmetscher für die Beratung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern sowie deren Familien hinzuziehen zu können. Im Jahr 2016 konnten 10 % der den Staatlichen Schulämtern zur Verfügung gestellten Sachmittelzuweisungen für Dolmetschertätigkeiten eingesetzt werden. Im Jahr 2017 sollen bis zu 20 % der Sachmittelund Fortbildungszuweisungen für Dolmetschertätigkeiten genutzt werden können. Damit stehen für das Haushaltsjahr bis zu 200.000 € zur Verfügung. Ob hierzu dann ein Pool an geeigneten Dolmetscherinnen und Dolmetschern aufgebaut werden kann, obliegt dem jeweiligen Staatlichen Schulamt und hängt von den regionalen Gegebenheiten und Erfordernissen ab. Viele Schulamtsbereiche haben diesbezüglich bereits Kooperationen mit außerschulischen Netzwerkpartnern. IV. Anschlussfähigkeiten im Bildungs- und Ausbildungssystem Frage 61. Welche Art von Sprachförderung für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ist sinnvoll, integrationspolitisch notwendig und angemessen aus Sicht der Landesregierung? Gibt es definierte Ziele der Sprachförderung (B1, B2), etwa auch im Vergleich zur festgestellten Ausgangslage? In Hessen existiert seit vielen Jahren ein abgestimmtes schulisches Gesamtsprachförderkonzept zur durchgängigen Sprachförderung mit Bausteinen vom Vorschulalter bis zur Adoleszenz. Seit dem Schuljahresbeginn 2015/16 wurde dieses um den Baustein der Intensivklassen an beruflichen Schulen InteA für die über 16-jährigen Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger erweitert . Ziel der Sprachfördermaßnahme InteA ist die Vermittlung der Bildungs-/Fachsprache gegebenenfalls in Verbindung mit einer beruflichen Erstorientierung und damit idealiter verbunden der Übergang in eine duale Ausbildung. Damit dies möglichst gut gelingen kann, wird die Teilnahme am Deutschen Sprachdiplom empfohlen (vgl. auch Antwort auf die Frage 23), das seit diesem Schuljahr 2016/17 um das Prüfungsangebot DSD I PRO erweitert wurde. DSD I PRO wurde gezielt auf die Lebenssituation von älteren Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern im beruflichen Alltag ausgerichtet. Hier wird zielgruppenspezifisch ein Schwerpunkt auf den berufsorientierten Sprachgebrauch gelegt und gleichzeitig dem Unterricht in den InteA-Klassen eine bestimmte Struktur nahegelegt. In Hessen wird bereits seit dem Schuljahr 2012/2013 die Teilnahme am Deutschen Sprachdiplom (bislang DSD I) angeboten, das sich seither als Qualitäts- und Evaluationsinstrument etabliert hat. Mit diesen weltweit anerkannten zertifizierten Sprachkenntnissen auf A2/B1-Niveau nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen (GER) ist die Schülerin bzw. der Schüler vorbereitet, eine duale Ausbildung zu beginnen und dem Unterricht an einer Berufsschule angemessen zu folgen. Ein pauschal definiertes "Ziel der Sprachförderung (B1, B2)" oder eine pauschal zu erreichende Sprachniveausteigerungsspanne würde einer möglichst individuellen Förderung der Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger entsprechend dem Lern- bzw. Sprachstand, der Lernbiografie und dem Leistungsvermögen und -willen nicht gerecht werden. Frage 62. Wie beurteilt die Landesregierung die Einschätzung, dass ein Zeitraum von zwei Jahren Sprachförderung nicht ausreicht, um die deutsche Sprache so ausreichend zu erlernen, dass eine umfassende Integration in das allgemeine und berufliche Bildungs- und Ausbildungssystem und in den Arbeitsmarkt möglich ist? Frage 63. Wie beurteilt die Landesregierung die Einschätzung, dass ein Zeitraum von zwei Jahren Sprachförderung nicht ausreicht, um die deutsche Sprache so ausreichend zu erlernen, dass eine umfassende Integration in das allgemeine und berufliche Bildungs- und Ausbildungssystem und in den Arbeitsmarkt möglich ist? Die Fragen 62 und 63 werden gemeinsam beantwortet. Im Hinblick auf Spracherwerb und Anschlussfähigkeit zeigen sich bei Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern - wie bei allen Schülerinnen und Schülern - äußerst heterogene Voraussetzun- 22 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 gen mit Blick auf unterschiedliche Begabungen, Leistungsvermögen und Leistungswillen. Hinzu kommt, dass die Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit sehr unterschiedlichen Grundvoraussetzungen , Lernbiografien und -ständen in den Sprachfördermaßnahmen beginnen. Folglich ist auch hier eine differenzierte Betrachtung einer pauschalen Aussage vorzuziehen. Wie im Zusammenhang mit Frage 23 bereits erläutert, gehört es zu den aktuellen Herausforderungen , möglichst all diesen Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine passende Anschlussoption und auch -förderung anbieten zu können. Aus diesem Grund setzt zum Beispiel das schulische Gesamtsprachförderkonzept in Hessen auf durchgängige Sprachförderung und sieht auch nach dem Wechsel von einer Intensivmaßnahme ins Regelschulsystem an einer allgemeinbildenden Schule eine Anschlussförderung vor. Schulen können dabei neben Deutsch-Förderkursen weitere Maßnahmen, ressourcengestützt durch den "Schulischen Integrationsplan" und flexibel sowie gezielt an den jeweiligen Bedarfen orientiert, ergreifen. Die Anschlussmöglichkeiten nach InteA gestalten sich aus demselben Grund sehr vielfältig: Hauptziel ist - sofern möglich - der Übergang in eine duale Ausbildung (bzw. in die sogenannte Assistierte Ausbildung). Aber auch im schulischen Bereich sind Anschlussmöglichkeiten unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslagen über die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung (BzB) mit integrierter Sprachförderung, die Berufsfachschule zum Übergang in Ausbildung (BÜA) oder den Übergang in andere Bildungsgänge im Rahmen der rechtlichen Vorgaben gegeben . Im außerschulischen Bereich kann eine Seiteneinsteigerin bzw. ein Seiteneinsteiger in verschiedene Maßnahmen der BA wechseln (z.B. berufsbezogene Deutschförderung für Migrantinnen und Migranten, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder die Initiative "Wege in Ausbildung für Flüchtlinge") oder an Maßnahmen von Wirtschaftsorganisationen teilnehmen. Auch weitere Maßnahmen des Landes bieten hier zusätzliche Anschlussmöglichkeiten. Hier ist beispielsweise "Wirtschaft integriert" als Projekt des HMWEVL zu nennen. "Wirtschaft integriert" besteht ebenfalls aus mehreren, aufeinander abgestimmten Bausteinen wie "Berufsorientierung BO plus" mit berufsbezogener Sprachförderung, "Einstiegsqualifizierung EQ plus" mit berufsbezogener Sprachförderung oder die duale Berufsausbildung mit berufsbezogener Sprachförderung (AB plus). Um möglichst jeder Seiteneinsteigerin bzw. jedem Seiteneinsteiger einen individuell zu Lernund Sprachstand sowie zu Leistungsvermögen und Begabung passenden Übergang zu ermöglichen , ist die Landesregierung sehr aktiv dabei, Netzwerke weiter auszubauen und zu optimieren (vgl. Frage 19). Frage 64. Wie hoch schätzt sie den Anteil der Schülerinnen und Schüler, die nach dem Schuljahr 2016/17 einen erfolgreichen Schulabschluss erreichen? Welche Ergebnisse werden bei den halbjährlich stattfindenden externen Abschlussprüfungen, d.h. im nächsten Sommer und nächsten Winter, erwartet? Sind die InteA-Schulen auf den Halbjahresrhythmus eingestellt? Mit Stand April 2017 sind 805 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger aus InteA für den Erwerb des Deutschen Sprachdiploms DSD I PRO angemeldet. Für potenzielle Arbeitgeber und Ausbilder ist es besonders wichtig, den Sprachstand ihrer Auszubildenden einschätzen zu können . Aus diesem Grund liegt der Schwerpunkt der Intensivsprachfördermaßnahme InteA auf einer Zertifizierung der Sprachkenntnisse. Mit der Einführung des DSD I PRO steht den Schulen ein Qualitäts- und Evaluationsinstrument zur Verfügung, mit dem das Sprachniveau in Stufenprüfungen auf A2/B1-Niveau nach Gemeinsamem Europäischem Referenzrahmen (GER) festgestellt wird. Eine Schätzung über den erfolgreichen Schulabschluss, bezogen auf die Nichtschülerprüfung, ist momentan noch nicht möglich. Ebenso ist es nicht möglich, eine Schätzung über die zu erwartenden Ergebnisse der Nichtschülerprüfung abzugeben. Den Schulleitungen werden im Rahmen der üblichen Dienstversammlungen, die halbjährlich stattfinden, Prüfungstermine zum Erwerb des Hauptschulabschlusses, des qualifizierenden Hauptschulabschlusses und des mittleren Bildungsabschlusses mitgeteilt. Ebenfalls werden die Termine über das Amtsblatt des Hessischen Kultusministeriums veröffentlicht (z.B. Abl. 08/16, S. 366). Frage 65. Weshalb müssen InteA-Schülerinnen und -Schüler zur Erlangung eines Hauptschulabschlusses eine externe Prüfung ablegen? Bei den InteA-Klassen handelt es sich nicht um einen Bildungsgang nach dem Hessischen Schulgesetz; vielmehr werden die Schülerinnen und Schüler als solche nicht deutscher Herkunftssprache erfasst; in dieser Organisationsform ist keine Abschlussprüfung vorgesehen. Bei Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 23 InteA handelt es sich um eine Intensivsprachfördermaßnahme im Rahmen des schulischen Gesamtsprachförderkonzeptes in Hessen mit dem Ziel, die Bildungssprache zu vermitteln und einen möglichst unmittelbaren Übergang in eine duale Berufsausbildung zu erreichen, d.h. InteA ist eher anschluss- als abschlussbezogen angelegt. Der Beginn einer dualen Berufsausbildung ist auch ohne Hauptschulabschluss möglich. Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung kann die Gleichwertigkeit des Abschlusszeugnisses der Berufsschule mit dem Hauptschulabschluss bescheinigt werden. Seit dem Schuljahr 2015/2016 ist geregelt, dass für Schülerinnen und Schüler im Rahmen von InteA entsprechend ihren Ausgangsvoraussetzungen der Erwerb des externen Hauptschulabschlusses gemäß "Verordnung über die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss)" vom 28. Dezember 2008 (ABl. 2009, S. 143), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. März 2013 (ABl. S. 222), möglich ist. Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, die InteA besuchen, wird die Teilnahme am Deutschen Sprachdiplom empfohlen, das seit dem Schuljahr 2016/17 unter dem Namen DSD I PRO um ein weiteres Angebot ergänzt und an die Lebenssituation von älteren Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern im beruflichen Alltag angepasst wurde. Mit diesem sprachlichen Zertifikat ist die Schülerin/der Schüler vorbereitet, eine duale Ausbildung zu beginnen und dem Unterricht an einer Berufsschule angemessen zu folgen. Um den Schulen weiterhin eine höchstmögliche Flexibilität zu gewährleisten, werden den Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern, die InteA bzw. die Sprachförderkurse an Schulen für Erwachsene besuchen, folgende zusätzliche Möglichkeiten zum Erwerb eines Bildungsabschlusses angeboten: - Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus dem Heimatland (Zentralstelle am Staatlichen Schulamt Darmstadt), vorzugsweise bereits im Laufe der InteA- Maßnahme. - Hauptschulabschluss in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung (für unter 18-Jährige bei Eintritt bzw. im Rahmen des neu geschaffenen Kontingents von 700 Plätzen zum Schuljahr 2017/18 auch über diese Altersgrenze hinaus). - Bei guten Deutschkenntnissen Abschlüsse an den Schulen für Erwachsene (Abendhauptschulprüfung oder Prüfung zum Erwerb des mittleren Abschlusses; für die Aufnahme ist der Nachweis der Beherrschung der deutschen Sprache als allgemeine Unterrichtssprache erforderlich (auf das Erfordernis des Nachweises der Berufstätigkeit kann im Einzelfall aufgrund besonderer biografischer Umstände, z.B. Flucht, verzichtet werden)). Frage 66. Ist das Erlangen eines qualifizierenden Hauptschulabschlusses auf diese Weise möglich? Für Schülerinnen und Schüler, die in InteA beschult werden, wird der Erwerb eines externen Hauptschulabschlusses sowie eines externen mittleren Abschlusses (Realschulabschlusses) gemäß der Verordnung über die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses (Realschulabschlusses) vom 28. Dezember 2008 (ABl. 2009 S.143), zuletzt geändert durch Verordnung vom 1. April 2015 (Abl. S. 113), ermöglicht. Dort heißt es in § 1 Abs. 1: "Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer soll in der Prüfung nachweisen, dass sie oder er einen dem Hauptschulabschluss in Form des einfachen oder qualifizierenden Hauptschulabschlusses oder dem mittleren Abschluss (Realschulabschluss) gleichwertigen Leistungs- und Bildungsstand erreicht hat. Bei Bestehen der Prüfung erhält die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer den Hauptschulabschluss in Form des einfachen oder qualifizierenden Hauptschulabschlusses oder den mittleren Abschluss (Realschulabschluss) zuerkannt." Frage 67. Warum sind bei InteA die Nichtschülerprüfungen für den Abschluss vorgesehen, obwohl die Schülerinnen und Schüler an Berufsschulen unterrichtet werden? Auf die Antwort zu Frage 65 wird verwiesen. Frage 68. Plant die Landesregierung, die Verordnung über die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss ) von 2008 zu ändern, und wenn ja, welche Änderungen sind vorgesehen? Eine Änderungsverordnung der Verordnung über die Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder des mittleren Abschlusses (Realschulabschluss ) befindet sich im Beteiligungsverfahren. Vorgesehene Änderungen betreffen vor allem die Frage der Zulassung zur Prüfung. Um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die nach Hessen Geflüchteten von der Möglichkeit der Nichtschülerprüfung Gebrauch machen werden, aufgrund ihrer Flucht aber nicht über die entsprechenden Dokumente verfügen, soll bei Vorliegen besonderer biografischer Umstände (z.B. Flucht) auf das Erfordernis des Nachweises einer zuletzt besuchten Schule verzichtet werden können. 24 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 Darüber hinaus sehen die Änderungen Klarstellungen zur Frage vor, wie häufig eine Nichtschülerprüfung wiederholt werden kann, und ermöglichen den Schulämtern im Hinblick auf den festzulegenden Prüfungszeitraum für die Projektprüfung oder die Hausarbeit mit Präsentation sowie die mündlichen Prüfungen die notwendige erforderliche Flexibilität. Schließlich werden Analogien zu Vorschriften der Verordnung zur Ausgestaltung der Bildungsgänge und Schulformen der Grundstufe (Primarstufe) und der Mittelstufe (Sekundarstufe I) und der Abschlussprüfungen in der Mittelstufe (VOBGM) (Projektprüfung, Abbildung des qualifizierenden Realschulabschlusses) sowie redaktionelle Anpassungen gemäß den Richtlinien für die Gestaltung von Rechtsvorschriften vorgenommen. Frage 69. Welche Auswirkungen hätten die Änderung für die Schülerinnen und Schüler im InteA-Programm? Aufgrund der oben beschriebenen, geplanten Änderungen wird Schülerinnen und Schülern im InteA-Programm die Zulassung nicht verwehrt, wenn sie aufgrund ihrer Flucht bestimmte Dokumente , wie das Abgangszeugnis der zuletzt besuchten Schule, nicht vorweisen können. Frage 70. Werden erhöhte Anstrengungen vorgenommen, um die Schülerinnen und Schüler auf die Übergänge vorzubereiten, und wenn ja, wie sind diese gestaltet? Im Rahmen von InteA wird der Anteil an "DaZ-Stunden" im zweiten Jahr reduziert und dafür der Anteil an sprachsensiblem Fachunterricht erhöht. Ebenfalls zur beruflichen Erstorientierung ist per Erlass vom 9. November 2016 die Durchführung eines Praktikums geregelt. Sofern hinreichende Deutschkenntnisse der InteA-Schülerinnen und -Schüler vorhanden sind, die sicherstellen, dass bei der Ausführung einer praktischen Tätigkeit zu keinem Zeitpunkt ein Gefahrenpotenzial durch mangelhafte Sprachkenntnisse entsteht, kann im Rahmen von InteA ein Praktikum oder können Einzelpraktika gemäß dem Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen vom 8. Juni 2015 (ABl. S. 217) ermöglicht werden. Ein mehrwöchiges Praktikum soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden, kann jedoch bis zu einer Woche vor oder nach den Ferien liegen. Die Vor- und Nachbereitung sowie Betreuung des Praktikums ist sicherzustellen. Weiterhin wird auch an den Schulen vor Ort Netzwerkarbeit betrieben: Berufsberater werden an die Schulen geholt, Betriebsbesichtigungen und Kooperationen werden organisiert, Berufseignungstests oder auch Berufsorientierungstage werden durchgeführt. Insbesondere wegen des berufsbezogenen Prüfungsformats wird beruflichen Schulen die Teilnahme am Deutschen Sprachdiplom DSD I PRO empfohlen (vgl. Frage 23). Hier werden berufsbezogene Themenfelder gewählt, die nicht berufsspezifisch sind, sondern in jedem Betriebsalltag vorkommen, wodurch die Schülerinnen und Schüler für entsprechende Abläufe sensibilisiert werden. Zusätzlich wurde in den Osterferien 2017 in Kooperation mit Stiftungen ein Projekt zur Förderung einiger geeigneter Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger der Sprachfördermaßnahme InteA in den Pilotregionen Frankfurt a.M. und Kassel durchgeführt, in welchem die Teilnehmerinnen /Teilnehmer gezielt auf die Teilnahme an den Nichtschülerprüfungen vorbereitet werden. Frage 71. Welche Praktika sind zu welchem Zeitpunkt für die Schülerinnen und Schüler im InteA-Programm vorgesehen und wer betreut sie dabei? Zur beruflichen Erstorientierung ist per Erlass vom 9. November 2016 die Durchführung eines Praktikums geregelt. Sofern hinreichende Deutschkenntnisse der InteA-Schülerinnen und -Schüler vorhanden sind, die sicherstellen, dass bei der Ausführung einer praktischen Tätigkeit zu keinem Zeitpunkt ein Gefahrenpotenzial durch mangelhafte Sprachkenntnisse entsteht, kann im Rahmen von InteA ein Praktikum oder können Einzelpraktika gemäß dem Erlass zur Ausgestaltung der Berufs - und Studienorientierung in Schulen vom 8. Juni 2015 (ABl. S. 217) ermöglicht werden. Ein mehrwöchiges Praktikum soll möglichst in der unterrichtsfreien Zeit durchgeführt werden, kann jedoch bis zu eine Woche vor oder nach den Ferien liegen. Die Vor- und Nachbereitung sowie Betreuung des Praktikums ist zu gewährleisten. Frage 72. Wie ist der Status der Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen der Berufsvorbereitung betreffend ihre Sozialversicherung, sind sie z.B. im Falle des Bezugs von BAföG krankenversichert ? Laut Erlass des HKM zur Umsetzung des schulischen Sprachförderprogrammes InteA vom 4. September 2015 wird durch die Aufnahme in die Bildungsgänge zur Berufsvorbereitung im Rahmen dieses Programmes ein Schulverhältnis begründet. Diese Bildungsgänge sind nach § 39 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz Bestandteil der Berufsschulen. Die teilnehmenden Personen besuchen somit eine berufsbildende Schule. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 25 Dieser Status hat Einfluss auf die Unfall- und Krankenversicherung. Grundsätzlich sind Schülerinnen und Schüler, die eine berufsbildende Schule besuchen, beim Unfallversicherungsträger des jeweiligen Bundeslandes versichert (Schülerunfallversicherung nach § 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII). In der gesetzlichen Krankenversicherung dürfte eine Vielzahl der Betroffenen in der Familienversicherung eines Elternteils versichert sein. Diese beitragsfreie Familienversicherung von Kindern ist allerdings an weitere Voraussetzungen geknüpft und an Altersgrenzen gebunden. Je nach persönlicher Lebenssituation können sich im Einzelfall auch andere Tatbestände ergeben. Frage 73. Sind die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg haftpflichtversichert? Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger sind, wie alle Schülerinnen und Schüler, auf dem Schulweg nicht haftpflichtversichert. Anders verhält es sich mit der Unfallversicherung. Schülerinnen und Schüler sind während des Besuchs allgemein- und berufsbildender Schulen und während der Teilnahme an unmittelbar vor oder nach dem Unterricht von der Schule oder im Zusammenwirken mit ihr durchgeführten Betreuungsmaßnahmen (§ 2 Abs. 1 Nr. 8b SGB VII) unfallversichert . Unfallschutz besteht während des Unterrichts, in den Pausen, bei allen Schulveranstaltungen sowie auf dem Weg zwischen der Wohnung und der Schule oder dem Ort, an dem eine Schulveranstaltung stattfindet. Frage 74. Gibt es bereits Schülerinnen und Schüler, die aus dem InteA-Programm heraus - ohne Schulabschuss - eine Ausbildung begonnen haben, und wenn ja, wie viele und aus welchen Schulamtsbezirken ? Frage 75. Gibt es Schülerinnen und Schüler, die das Programm frühzeitig beendet haben, um einen Arbeitsplatz anzunehmen? Die Fragen 74 und 75 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Anlage 5 wird verwiesen. Frage 76. Ein möglichst schneller Wechsel in andere Schulformen/Bildungsgänge oder in das duale System ist anzustreben in InteA. Wie vielen Schülerinnen und Schülern ist das bisher gelungen? Im Schuljahr 2016/2017 sind 490 Seiteneinsteigerinnen/Seiteneinsteiger, die im Schuljahr 2015/2016 eine InteA-Klasse besuchten, in eine duale Ausbildung oder eine Regelschulform übergegangen. Frage 77. Wer ist für die Erarbeitung von Konzepten zum Anschluss, wenn kein Abschluss erreicht wird, zuständig? Das Hessische Kultusministerium arbeitet im Hinblick auf geeignete Anschlussmöglichkeiten je nach individueller Eignung und Begabung der Schülerinnen und Schüler, die unter anderem die Sprachfördermaßnahme InteA verlassen, eng mit anderen Bildungspartnern zusammen. Insbesondere ergeht hier - wie auch in Frage 37 dargelegt - der Hinweis, dass der Fokus darauf gelegt wird, durch intensive Förderung der Bildungssprache in Verbindung mit einer beruflichen Erstorientierung solche Anschlussperspektiven zu eröffnen. Hierdurch kann auch ohne Abschluss der Übergang in eine duale Ausbildung gelingen, durch den bei erfolgreichem Verlauf eine Gleichstellung des Abschlusszeugnisses der Berufsschule mit dem Hauptschulabschluss (ggf. auch dem mittleren Abschluss) erfolgt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Frage 78. Gibt es bereits Konzepte von Schulen oder Verbänden zu Anschlussmöglichkeiten in den einzelnen Schulamtsbezirken und wenn ja, wo und welche? Auf die Antworten zu den Fragen 19 und 79 wird verwiesen. Frage 79. Wie viele Schülerinnen und Schüler werden voraussichtlich InteA ohne Abschluss verlassen und welche Anschlussmöglichkeiten werden diesen nach aktuellem Stand geboten? Wie viele Plätze umfassen diese Angebote? Gibt es eine von der Landesregierung vorgesehene zusätzliche Betreuung für Schüler ohne Abund Anschluss oder wird dies allein und unverbindlich der Wirtschaft überlassen? Im Sommer 2017 werden voraussichtlich rund 2.200 Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger die bis zu zwei Jahre dauernde Sprachfördermaßnahme InteA verlassen. Neben den vielfältigen Maßnahmen der BA besteht auch die Möglichkeit des Wechsels in das Programm "Wirtschaft integriert" des HMWEVL oder in weiterführende Bildungsgänge gemäß den rechtlichen Voraussetzungen . Im Rahmen der Fortschreibung des Hessischen Aktionsplans zur Integration von Flüchtlingen und Bewahrung des gesellschaftlichen Zusammenhalts - Aktionsplan II wird in diesem Zusammenhang für die Zielgruppe junger Erwachsener zwischen 18 und unter 22 Jahren mit Beginn des Schuljahres 2017/18 ein Kontingent von 700 Plätzen in den Bildungsgängen zur Berufsvorbereitung bereitgestellt. Dieses kann für 18- bis unter 22-Jährige ohne Schulabschluss bei Eintritt genutzt werden. Folglich ist dieses Angebot besonders geeignet für ehemalige InteA- 26 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5100 Schülerinnen und -Schüler, die ohne bzw. mit geringer schulischer Vorbildung aufgenommen worden sind. Ziel dieses einjährigen Bildungsgangs zur Berufsvorbereitung ist über die zusätzliche Sprachförderung hinaus der Erwerb des Hauptschulabschlusses. Ergänzend wird den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der ABZ eine Übersicht zur Verfügung gestellt, die den Anschluss nach InteA und gezielt den Übergang in eine duale Ausbildung darstellt . Sämtliche Modelle und Hilfestellungen, die den Jugendlichen den Eintritt und das erfolgreiche Bestehen in der dualen Ausbildung ermöglichen, werden dort abgebildet (bspw. PerjuF - Perspektive Flüchtlinge, berufliche Orientierung in Richtung Ausbildungs- und Arbeitsmarkt plus Praktika für junge Erwachsene unter 25 Jahren; assistierte Ausbildung). Frage 80. Lehnt die Landesregierung weiter eine Ausweitung des Rechts auf Schulbesuch über die Schulpflicht hinaus ab? Wenn ja, mit welcher Begründung? Jugendliche, die in keinem Ausbildungsverhältnis stehen, sind nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht längstens bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, zum Besuch der Berufsschule berechtigt. Auszubildende sind für die Dauer des Ausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig. Insbesondere die zahlreichen geflüchteten jungen Erwachsenen werden in anderer Zuständigkeit unterstützt. Die oben genannten Sprachförderangebote im Rahmen des Hessischen Aktionsplans sind ein freiwilliges ergänzendes Angebot über das schulpflichtige Alter hinaus. An dieser Stelle wird die Landesregierung dort freiwillig tätig, wo die Förderprogramme der BA und des BAMF nicht greifen. Wiesbaden, 29. Juni 2016 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Die komplette Drucksache inklusive Anlagen kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de). Frage 1 und 2  Anlage 1 Ort Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen BOW BS BS 0 Heinrich Metzendorf Schule Bensheim 55 4 64 5 81 6 96 6 102 6 102 6 BOW BS BS 0 Karl Kübel Schule Bensheim BOW BS BS 0 Elisabeth‐Selbert‐Schule Lampertheim 13 1 13 2 23 2 26 2 31 2 35 2 BOW OWK BS 0 Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis in Michelstadt Michelstadt 23 2 23 2 29 2 33 3 60 3 70 4 DADI DA BS 0 Alice‐Eleonoren‐Schule Darmstadt 20 1 DADI DA BS 0 Peter‐Behrens‐Schule Darmstadt 21 2 21 2 21 2 45 4 69 4 70 4 DADI DA BS 0 Erasmus‐Kittler‐Schule Darmstadt DADI DA BS 0 Friedrich‐List‐Schule Darmstadt DADI DA BS 0 Martin‐Behaim‐Schule Darmstadt 16 2 24 2 41 3 64 4 80 4 80 4 DADI DA BS 0 Heinrich‐Emanuel‐Merck‐Schule Darmstadt 0 0 DADI DADI BS 0 Landrat‐Gruber‐Schule Dieburg 41 4 45 4 46 4 125 8 175 9 173 9 F F BS 0 Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode Frankfurt a. M. 37 2 F F BS 0 Gutenbergschule Frankfurt a. M. F F BS 0 Berufliche Schulen Berta Jourdan Frankfurt a. M. 38 3 40 3 51 4 59 4 60 4 63 4 F F BS 0 Bethmannschule Frankfurt a. M. F F BS 0 Hans‐Böckler‐Schule Frankfurt a. M. 28 2 32 3 32 3 36 3 53 4 53 4 F F BS 0 Wilhelm‐Merton‐Schule Frankfurt a. M. 89 8 86 8 81 8 79 7 99 7 141 8 F F BS 0 Paul‐Ehrlich‐Schule Frankfurt a. M. F F BS 0 Philipp‐Holzmann‐Schule Frankfurt a. M. 39 3 37 3 36 2 36 2 37 2 61 3 FD FDS BS 0 Ferdinand‐Braun‐Schule Fulda 35 2 FD FDS BS 0 Richard‐Müller‐Schule Fulda 64 4 70 5 83 6 91 6 116 6 122 7 FD FDL BS 0 Eduard‐Stieler‐Schule Fulda 10 1 19 2 23 2 25 2 45 3 47 3 FD FDL BS 0 Konrad‐Zuse‐Schule Hünfeld 7 1 19 2 28 2 31 2 46 3 35 3 GGMT GG BS 0 Berufliche Schulen des Kreises Groß‐Gerau Groß‐Gerau 30 3 30 3 46 3 51 3 72 4 88 5 GGMT MTK BS 0 Brühlwiesenschule Hofheim 42 4 42 5 115 8 139 8 126 7 156 8 GGMT GG BS 0 Werner‐Heisenberg‐Schule Rüsselsheim 32 4 32 4 68 5 80 5 96 5 104 6 GGMT MTK BS 0 Konrad‐Adenauer‐Schule Kriftel 0 0 12 0 45 3 52 3 GIVB VB BS 0 Max‐Eyth‐Schule Alsfeld Alsfeld 40 4 45 4 45 4 56 4 62 4 62 4 GIVB GIL BS 0 Willy‐Brandt‐Schule Gießen Gießen 6 0 6 0 10 1 10 1 35 2 38 2 GIVB GIS BS 0 Theodor‐Litt‐Schule Gießen 14 1 12 1 12 1 12 1 22 2 24 2 GIVB GIS BS 0 Friedrich‐Feld‐Schule Gießen 82 8 94 8 113 8 114 8 116 8 116 8 GIVB VB BS 0 Vogelsbergschule Lauterbach Lauterbach 14 1 14 1 14 1 34 3 39 3 42 3 HRWM HR BS 0 Berufliche Schulen Bad Hersfeld Bad Hersfeld 43 4 45 4 48 4 48 4 84 5 89 5 HRWM HR BS 0 Berufliche Schulen Bebra Bebra HRWM WM BS 0 Berufliche Schulen Eschwege Eschwege 16 2 17 2 20 2 22 2 37 2 42 3 HRWM WM BS 0 Berufliche Schulen Witzenhausen Witzenhausen 13 1 25 2 35 3 48 3 58 3 58 3 HTW HTK BS 0 Hochtaunusschule Oberursel Oberursel 30 2 34 3 60 4 61 4 63 4 63 4 HTW WK BS 0 Berufliche Schule des Wetteraukreises Butzbach Butzbach 12 1 15 1 14 1 16 1 43 3 60 3 HTW WK BS 0 Johann‐Philipp‐Reis‐Schule Friedberg 38 4 40 4 45 4 46 4 51 4 73 4 HTW HTK BS 0 Feldbergschule Oberursel 33 2 37 2 HTW WK BS 0 Berufliche Schule des Wetteraukreises Nidda Nidda 16 1 15 1 17 1 22 2 39 2 54 3 HTW HTK BS 0 Saalburgschule Usingen Usingen 20 2 28 2 KS KSL BS 0 Herwig‐Blankertz‐Schule Hofgeismar 16 1 KS KSL BS 1 Herwig‐Blankertz‐Schule Hofgeismar 20 2 20 2 19 2 25 2 24 2 34 2 KS KSS BS 0 Max‐Eyth‐Schule Kassel KS KSS BS 0 Arnold‐Bode‐Schule Kassel KS KSL BS 0 Willy‐Brandt‐Schule Kassel 68 4 70 5 88 6 106 6 137 7 155 8 KS KSS BS 0 Friedrich‐List‐Schule Kassel KS KSS BS 0 Oskar‐von‐Miller‐Schule Kassel KS KSS BS 0 Paul‐Julius‐von‐Reuter‐Schule Kassel KS KSS BS 0 Elisabeth‐Knipping‐Schule Kassel 52 4 52 4 62 4 62 4 63 4 76 4 LDLM LDK BS 0 Gewerbliche Schulen des Lahn‐Dill‐Kreises Dillenburg 32 4 34 4 77 6 77 5 115 6 111 6 LDLM LDK BS 0 Kaufmännische Schulen des Lahn‐Dill‐Kreises Dillenburg 29 0 29 2 30 2 46 3 LDLM LM BS 0 Adolf‐Reichwein‐Schule Limburg 68 4 74 5 80 5 94 6 110 6 116 6 LDLM LM BS 0 Friedrich‐Dessauer‐Schule Limburg LDLM LM BS 0 Wilhelm‐Knapp‐Schule Weilburg 26 2 30 3 69 4 66 4 70 4 80 4 LDLM LDK BS 0 Theodor‐Heuss‐Schule Wetzlar LDLM LDK BS 0 Werner‐von‐Siemens‐Schule Wetzlar 12 1 12 1 25 2 27 2 26 2 29 2 LDLM LDK BS 0 Käthe‐Kollwitz‐Schule Wetzlar 12 1 12 1 25 2 27 2 43 3 45 3 MKK MKK BS 0 Berufliche Schulen des Main‐Kinzig‐Kreises in Gelnhausen Gelnhausen 17 2 17 2 29 2 38 3 51 3 58 3 MKK HU BS 0 Eugen‐Kaiser‐Schule Hanau 17 2 17 2 19 2 21 2 27 2 45 3 MKK HU BS 0 Ludwig‐Geissler‐Schule Hanau 36 4 32 4 46 4 79 6 122 7 144 8 MKK HU BS 0 Kaufmännische Schulen Hanau Hanau 1. Halbjahr 2015 / 2016  Sep 15 Nov 15 Dez 15 Jan 16 Feb 16 Mrz 16 Frage 1 und 2  Anlage 1 Ort Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen 1. Halbjahr 2015 / 2016  Sep 15 Nov 15 Dez 15 Jan 16 Feb 16 Mrz 16 MKK MKK BS 0 Kinzig‐Schule Schlüchtern 36 3 13 2 25 2 27 2 28 2 36 2 MR MRL BS 0 Berufliche Schulen Biedenkopf Biedenkopf 14 1 14 1 19 2 28 2 33 2 51 3 MR MRL BS 0 Berufliche Schulen Kirchhain Kirchhain 0 0 15 1 20 2 20 2 25 2 36 2 MR MRS BS 0 Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg Marburg MR MRS BS 0 Adolf‐Reichwein‐Schule Marburg 38 4 54 4 63 5 57 5 80 5 89 5 OF OFL BS 0 August‐Bebel‐Schule Offenbach OF OFS BS 0 Gewerblich‐technische Schulen der Stadt Offenbach Offenbach OF OFS BS 0 Theodor‐Heuss‐Schule Offenbach 36 3 37 3 37 4 49 4 61 4 61 4 OF OFS BS 0 Käthe‐Kollwitz‐Schule Offenbach 74 6 93 6 112 6 97 7 115 7 115 7 OF OFL BS 0 Max‐Eyth‐Schule Dreieich 57 6 65 6 70 6 85 6 104 6 107 6 OF OFL BS 0 Georg‐Kerschensteiner‐Schule Obertshausen RTWI RTK BS 0 Berufliche Schulen Untertaunus Taunusstein 25 2 25 3 25 3 66 5 85 5 83 5 RTWI RTK BS 0 Berufliche Schulen Rheingau Geisenheim 17 2 17 2 17 2 37 3 65 4 74 4 RTWI WI BS 0 Kerschensteinerschule Wiesbaden 129 8 125 10 157 10 219 10 201 10 191 10 RTWI WI BS 0 Friedrich‐List‐Schule Wiesbaden RTWI WI BS 0 Schulze‐Delitzsch‐Schule Wiesbaden 0 0 RTWI WI BS 0 Louise‐Schroeder‐Schule Wiesbaden 0 2 0 2 39 2 RTWI WI BS 0 Friedrich‐Ebert‐Schule Wiesbaden 0 2 0 2 40 2 SEWF WF BS 0 Hans‐Viessmann‐Schule Frankenberg 36 2 SEWF WF BS 0 Berufliche Schulen Korbach und Bad Arolsen Korbach 0 0 0 0 46 3 64 4 100 5 124 6 SEWF SEK BS 0 Reichspräsident‐Friedrich‐Ebert‐Schule Fritzlar 11 2 12 1 22 2 19 2 28 2 33 2 SEWF SEK BS 1 Reichspräsident‐Friedrich‐Ebert‐Schule Fritzlar 13 1 18 2 16 1 25 2 28 2 38 2 SEWF SEK BS 0 Berufliche Schulen Schwalmstadt Schwalmstadt 15 1 17 2 36 2 44 3 Gesamt: 1682 145 1829 160 2449 184 2966 210 3821 232 4482 256 Frage 1 und 2  Anlage 1 Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen 142 8 142 8 142 8 145 8 133 8 157 8 155 8 157 9 157 9 164 9 54 3 54 3 71 4 72 4 72 4 72 4 72 4 68 4 46 3 44 3 46 3 71 4 65 4 71 4 74 4 77 4 75 4 74 4 70 4 73 4 74 4 74 5 83 5 88 5 87 5 86 5 86 5 86 5 32 2 36 2 63 4 60 4 62 4 80 5 79 5 74 5 75 5 82 5 67 4 73 4 73 4 66 4 69 4 71 4 73 4 63 4 64 4 57 3 24 2 31 2 36 2 36 2 37 2 34 2 34 2 34 2 58 3 61 4 69 4 77 4 78 5 76 5 86 5 86 5 82 5 82 5 83 5 94 5 98 5 94 5 92 5 95 6 96 6 101 6 101 6 100 6 70 4 80 4 79 4 81 5 76 5 78 5 77 5 77 5 73 5 69 4 171 9 171 9 171 9 135 8 160 9 157 9 157 9 158 9 154 9 156 9 38 2 38 2 107 6 69 4 67 4 69 4 66 4 63 4 67 4 67 4 64 4 62 4 60 4 62 4 65 4 65 4 65 4 69 4 68 4 68 4 91 5 129 7 131 7 131 7 135 7 135 7 135 7 0 2 71 4 74 5 64 4 64 4 63 4 63 4 68 4 52 4 61 4 68 4 52 3 60 3 61 4 65 4 61 4 61 4 62 4 155 8 154 8 168 8 151 9 149 9 147 9 149 9 152 9 149 9 154 9 37 2 39 2 40 2 40 2 40 2 77 4 77 4 80 4 82 5 82 5 82 5 81 5 81 5 84 5 86 5 41 3 48 3 47 3 43 3 45 3 50 3 44 3 43 3 43 3 43 3 146 8 150 8 145 8 157 9 163 9 178 10 191 10 168 10 167 10 166 10 57 3 66 4 73 4 70 4 73 5 73 5 73 5 112 6 115 6 116 6 39 3 44 3 43 3 31 2 29 2 28 2 35 2 31 2 31 2 31 2 110 6 124 6 139 7 144 8 166 9 161 9 168 9 160 8 159 9 165 9 156 8 157 9 163 9 149 8 142 8 143 8 142 8 144 8 144 8 150 8 115 6 142 6 147 8 148 8 144 8 148 8 146 8 146 9 146 9 152 9 65 4 72 4 75 4 80 5 93 6 101 6 101 6 117 7 119 7 120 7 65 4 71 4 79 4 55 3 63 4 65 4 67 4 68 4 68 4 76 5 42 3 43 3 67 4 63 4 68 4 70 4 72 4 71 4 68 4 68 4 24 2 26 2 48 3 46 3 46 3 67 4 67 4 65 4 67 4 65 4 168 10 168 10 171 10 154 9 159 9 165 10 160 10 163 9 171 9 182 10 42 3 46 3 44 3 55 3 59 3 63 4 65 4 66 4 66 4 69 4 66 4 66 4 66 4 66 4 64 4 65 4 76 4 76 4 78 4 67 4 21 2 22 2 23 2 21 2 27 2 25 2 28 2 28 2 31 2 32 2 44 3 51 3 54 3 34 2 39 2 43 3 52 3 48 3 48 3 49 3 66 3 68 4 68 4 47 3 56 3 55 3 53 3 49 3 57 3 59 3 63 4 64 4 64 4 64 4 63 4 65 4 78 5 86 5 84 5 83 5 67 4 66 4 71 4 65 4 68 4 64 4 65 4 70 4 71 4 73 4 82 5 91 5 97 5 83 5 86 5 94 6 94 6 111 6 111 6 111 6 38 2 39 2 40 2 55 3 65 4 67 4 75 5 76 5 72 4 68 4 64 4 74 4 82 5 70 4 74 5 77 5 78 5 85 5 85 5 87 5 33 2 41 3 41 3 77 4 70 4 71 4 63 4 70 4 70 4 71 4 18 1 18 1 20 1 46 3 46 3 66 4 65 4 69 4 67 4 64 4 52 3 57 3 57 3 64 4 65 4 72 4 71 4 70 4 70 4 68 4 53 3 56 3 59 3 59 3 65 4 64 4 65 4 66 4 25 2 42 3 67 4 77 5 72 5 75 5 86 5 91 5 89 5 84 5 154 8 153 8 157 8 137 8 130 8 136 8 138 8 134 8 134 8 135 8 28 2 25 2 42 3 63 4 58 4 64 4 62 4 31 2 43 3 63 4 60 3 70 4 72 4 80 5 79 5 78 5 77 5 20 1 33 2 28 2 78 4 79 4 79 4 93 5 85 5 88 5 87 5 86 5 86 5 87 5 111 6 112 6 119 6 104 6 98 6 98 6 105 6 115 7 118 7 119 7 48 3 48 3 45 3 43 3 51 3 66 4 71 4 70 4 71 4 70 4 116 6 116 6 119 6 121 7 123 7 127 7 138 8 139 8 135 8 137 8 71 4 103 6 114 6 121 7 126 7 125 7 123 7 140 8 139 8 135 8 85 4 88 5 90 5 52 3 52 3 56 3 56 3 56 3 57 3 58 3 21 2 27 2 40 2 59 3 64 4 64 4 63 4 66 4 69 4 70 4 29 2 34 2 34 2 39 2 56 3 61 4 62 4 64 4 65 4 64 4 46 3 46 3 47 3 48 3 53 3 55 3 57 3 63 3 65 4 65 4 57 3 60 3 60 3 76 4 79 4 78 4 78 4 78 4 78 4 77 4 55 3 57 3 75 4 76 4 77 4 77 4 77 4 78 4 78 4 76 4 151 8 191 10 194 10 189 10 194 10 192 10 194 10 188 10 191 10 194 10 55 3 59 3 58 3 55 3 55 3 57 3 2. Halbjahr 2015 / 2016  1. Halbjahr 2016 / 2017 Apr 16 Mai 16 Jun 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 2. Halbjahr 2016 / 2017 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 Frage 1 und 2  Anlage 1 Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen Schülerzahl Klassen 2. Halbjahr 2015 / 2016  1. Halbjahr 2016 / 2017 Apr 16 Mai 16 Jun 16 Sep 16 Okt 16 Nov 16 Dez 16 2. Halbjahr 2016 / 2017 Feb 17 Mrz 17 Apr 17 40 2 57 3 60 3 80 4 74 4 74 4 72 4 74 4 75 4 74 4 55 3 61 3 60 3 51 3 55 3 55 3 63 4 67 4 68 4 70 4 40 2 59 3 74 4 68 4 63 4 64 4 65 4 65 4 66 4 67 4 29 2 36 2 38 2 42 3 52 3 52 3 115 6 125 7 134 7 96 5 97 5 97 5 98 6 99 6 97 6 94 6 40 2 40 2 37 2 35 2 35 2 35 2 67 4 68 4 71 4 31 2 33 2 39 2 62 3 64 4 66 4 61 4 61 4 60 4 61 4 70 4 70 4 71 4 69 4 71 4 72 4 115 7 116 7 116 7 122 7 140 8 142 8 144 8 144 8 145 8 143 8 109 6 104 6 104 6 86 5 91 5 95 6 98 6 98 6 101 6 100 6 37 2 60 3 67 4 68 4 69 4 66 4 66 4 67 4 95 5 103 6 107 6 96 6 122 7 125 7 124 7 122 7 125 7 128 7 82 5 87 5 87 5 59 3 78 4 84 5 96 5 98 5 99 6 100 6 191 10 191 10 191 10 155 9 160 8 160 8 188 10 189 10 185 10 196 10 35 2 38 2 41 2 52 3 53 3 50 3 50 3 56 3 54 3 53 3 39 2 25 2 42 2 55 3 58 3 58 3 56 3 76 4 76 4 74 4 38 2 43 3 43 3 58 3 56 3 56 3 61 3 58 3 59 3 59 3 40 2 47 3 46 3 30 2 50 3 50 3 58 3 77 4 78 4 78 4 57 3 62 4 86 5 97 6 97 6 97 6 101 6 101 6 95 6 95 6 123 7 146 8 146 8 155 9 153 9 156 9 153 9 159 9 159 9 155 9 43 3 64 4 75 4 73 4 75 4 76 4 76 5 78 5 83 5 82 5 46 3 50 3 54 3 70 4 83 5 83 5 85 5 81 5 79 5 84 5 51 3 56 3 62 4 62 4 65 4 69 4 73 5 84 5 84 5 85 5 5267 301 5720 324 6329 354 6357 368 6792 395 7071 411 7293 423 7513 434 7564 438 7610 438  Zu Frage 6  Anlage 2 Sep. 15 Nov. 15 Dez. 15 Jan. 16 Feb. 16 Mrz. 16 Apr. 16 Mai. 16 Jun. 16 Sep. 16 Okt. 16 Nov. 16 Dez. 16 Feb. 17 Mrz. 17 Apr. 17 Durchschnittliche Klassengröße  11,5 12,5 14,3 15,3 16,5 17,5 17,5 19,1 17,9 16,9 17,2 17,2 17,2 17,3 17,3 17,4 2. Halbjahr 2016 / 20171. Halbjahr 2015 / 2016  2. Halbjahr 2015 / 2016  1. Halbjahr 2016 / 2017 121 170 215 114 75 189 44 120 275 258 107 115 130 230 197 30 74 46 24 100 21 43 70 5 38 92 8 29 3 57 151 244 261 138 175 210 87 190 280 296 199 123 159 233 254 0 50 100 150 200 250 300 350 BOW DADI F FD GGMT GIVB HRWM HTW KS LDLM MKK MR OF RTWI SEWF Flüchtlinge im Alter von 18 und 19 Jahren in zugewiesenen InteA‐Gruppen Restkontingent gem. Vorgabe III.A.2 Höchstgrenze pro SSA gemäß Erlass Kontingentinanspruchnahme bei InteA per 01.04.2017 nach SSA (nach der zum 01.12.2016 geltenden Kontingentumverteilung)Flüchtlinge Anlage 3 Anlage 4    Allgemeine Regelungen zur Übernahme von Schülerbeförderungskosten in Hessen  Rechtsgrundlage  Anspruchsberechtigte  Leistungen  Ausführender  Rechtsträger  Effektive  Kostenlast  § 161 HSchG  Schülerinnen und Schüler der Grundstufe und der  Mittelstufe (Sekundarstufe I) allgemein bildender  Schulen sowie Schülerinnen und Schüler, die  ‐ die Grundstufe der Berufsschule besuchen oder  ‐ das erste Jahr der Bildungsgänge zur Berufsvorberei‐ tung einschließlich des Sprachförderprogramms InteA  besuchen oder  ‐ das erste Jahr einer Berufsfachschule besuchen, durch  deren Besuch die Vollzeitschulpflicht erfüllt wird.  Die Beförderung bis zur zuständigen Schule  oder bis zur nächstgelegenen aufnahmefähigen  Schule, in der der gewünschte Abschluss am  Ende der Mittelstufe erreicht werden kann,  wird gewährleistet, wenn die Schule in der  Grundstufe mehr als zwei und in höheren Jahr‐ gangsstufen mehr als drei Kilometer von der  Wohnung entfernt liegt. Wird tatsächlich eine  andere als die nächstgelegene aufnahmefähige  Schule besucht, werden die fiktiven Kosten der  Beförderung bis zur nächstgelegenen aufnah‐ mefähigen Schule übernommen.          Schulträger          Schulträger  § 28 Abs. 4 SGB II Schülerinnen und Schüler allgemein bildender oder be‐ ruflicher Schulen einschließlich der Schulen für Erwach‐ sene, die nach § 7 und § 19 SGB II in der Grundsicherung  für Arbeitsuchende („Hartz IV“) leistungsberechtigt sind,  das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und  keine Ausbildungsvergütung erhalten.  Die Kosten einer Beförderung bis zur nächstge‐ legenen Schule des gewählten Bildungsgangs  werden übernommen, soweit die Schülerin  oder der Schüler auf die Beförderung angewie‐ sen ist und die Kosten nicht grundsätzlich von  Dritten – insb. vom Schulträger nach § 161  HSchG – getragen werden. „Gewählter Bil‐ dungsgang“ sind bei Schülerinnen und Schülern  mit unzureichenden Deutschkenntnissen, die  keiner Regelklasse angehören, die Deutsch‐ Intensivklassen. Ob die Schülerin oder der  Schüler auf die Beförderung angewiesen ist,  wird im Einzelfall bestimmt, wobei die Entfer‐ nungsgrenzen des § 161 HSchG eine Orientie‐ rung bieten können. I. d. R. wird eine Eigenleis‐ tung von monatlich 5 € angerechnet, vor allem  wenn die Fahrkarten auch in der Freizeit  genutzt werden können. Bei ausschließlicher  Gültigkeit für die Fahrt zur Schule kann die  Eigenleistung entfallen.         Landkreise und  kreisfreie Städte         Bund    § 6b BKGG  Personen, die für Schülerinnen und Schüler allgemein  bildender oder beruflicher Schulen einschließlich der  Schulen für Erwachsene, die das 25. Lebensjahr noch  nicht vollendet haben und keine Ausbildungsvergütung  erhalten, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen.  § 34 Abs. 4 SGB XII Schülerinnen und Schüler allgemein bildender oder  beruflicher Schulen einschließlich der Schulen für  Erwachsene, die ihren notwendigen Lebensunterhalt  nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und  Mitteln bestreiten können (Sozialhilfe, § 27 SGB XII).  Landkreise,  kreisfreie Städte  und einzelne  kreisangehörige  Gemeinden   I. d. R. die  zuständige  Kommune    § 3 Abs. 3 AsylbLG Schülerinnen und Schüler allgemein bildender oder be‐ ruflicher Schulen einschließlich der Schulen für Erwach‐ sene, die nach § 1 AsylbLG Anspruch auf Leistungen für  Asylbewerber haben.  Landkreise und  kreisfreie Städte  die Kommune;  Zuschüsse aus  Landes‐ und  Bundesmitteln  Anlage 4      Anlage 5 Schulamtsbereich Frage 74: . Gibt es bereits Schülerinnen und Schüler, die aus dem InteA-Programm heraus - ohne Schulabschuss - eine Ausbildung begonnen haben und wenn ja, wie viele und aus welchen Schulamtsbezirken? Frage 75:Gibt es Schülerinnen und Schüler, die das Programm frühzeitig beendet haben, um einen Arbeitsplatz anzunehmen? SSA für den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis 14 2 SSA für den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg 13 4 SSA für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis 7 (+4 in EQ) 0 SSA für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt 9 (+24 Wirtschaft integriert + 7 EQ + 3 PERJUF + 2 FSJ) 0 (eine Schule ohne Rückmeldung) SSA für den Landkreis Fulda Duale Ausbildung ohne Hauptschulabschluss: 3 (Duale Ausbildung mit Hauptschulabschluss: 13) 2 SSA für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis 4 6 SSA für den Landkreis Groß- Gerau und den Main-Taunus- Kreis 8 (+1 EQ) 0 SSA für den Landkreis Hersfeld- Rothenburg und den Werra- Meißner-Kreis 4 3 SSA für den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel 2 4 SSA für den Landkreis Marburg- Biedenkopf 0 0 SSA für den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main 4 2 SSA für den Main-Kinzig-Kreis 1 3 SSA für den Rheingau-Taunus- Kreis und die Stadt Wiesbaden 0 0 SSA für den Schwalm-Eder- Kreis und den Landkreis Waldeck-Frankenberg 9 1 SSA für die Stadt Frankfurt am Main 10 0 Summe 88 (+ 12 EQ + 24 WI int + 3 PERJUF + 2 FSJ) 27