Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Arbeitslehre als Studien- und Unterrichtsfach Drucksache 19/4499 Vorbemerkung der Fragesteller: Das Fach Arbeitslehre wurde in den 1970er-Jahren als Studienfach an Universitäten in Deutschland eingeführt . Arbeitslehre ist Pflichtfach an hessischen Hauptschulen, Realschulen und integrierten Gesamtschulen . Das Studium der Arbeitslehre als Unterrichtsfach begründet sich nicht nur auf eine eigene Fachdidaktik , sondern bezieht unterschiedliche Wissenschaften und außerschulische Praxisfelder mit ein, um Jugendliche zur aktiven Mitgestaltung nachhaltiger Lebensbedingungen in den privaten, beruflichen und gesellschaftlichen Bezügen zu befähigen. Dies schließt Fragen der Alltagsökonomie, gesunder Lebensführung und technischer Bildung ein. Als Leitfach der informationstechnischen Bildung thematisiert Arbeitslehre Arbeit 4.0. Berufsorientierung wird durch das Fach sowohl im Unterricht eigenständig thematisiert wie auch auf schulischer Ebene koordiniert. Kritiker bemängeln, dass das Fach Arbeitslehre seit Jahren nicht mehr in der konzipierten Form unterrichtet wird und nicht mehr die Rolle einnehme, die ihm bei der Einführung zugedacht war. So finde ein systematischer , fachinhaltlich fundierter und fachdidaktisch begründeter Unterricht, der die Lebenswelt und ihre Grundlagen mit Blick auf Nachhaltigkeit gemeinsamen Lebens zu interpretieren versucht und die Jugendlichen zu gestalterischer Teilhabe befähigen soll, nur vereinzelt und auf wenige Schulformen begrenzt statt. Hinzu kommt, dass laut Drucksache 19/3194 zum Stichtag 01.11.2014 im Fach Arbeitslehre 11.772 der insgesamt 16.503 Unterrichtsstunden an öffentlichen Schulen fachfremd unterrichtet wurden. Vorbemerkung der Landesregierung: Wie bereits in der Antwort der Landesregierung in vorgenannter Drucksache 19/3194 ausgeführt , ist es das Ziel des Hessischen Kultusministeriums, alle hessischen Schülerinnen und Schüler durch abgestimmte und qualifizierte Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung auf die Berufswelt vorzubereiten, damit sie am Ende ihrer Schulzeit eine gezielte Berufswahlentscheidung treffen können, die sie in eine duale Ausbildung oder ein Studium führt. Ankerfächer hierfür sind die Fächer Arbeitslehre sowie Politik und Wirtschaft. Diese Verknüpfung zeigt an, dass Unterrichtsinhalte einer steten Entwicklung unterliegen, die mit der wissenschaftsgeleiteten Ausbildung an den Hochschulen Schritt halten muss. Früher dienten die Fächer Werken und Hauswirtschaft den Schülerinnen und Schülern zur Vorbereitung auf handwerkliche Tätigkeiten. Die technische Entwicklung wie auch Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt führten in den 1970er Jahren zur Einführung des Faches Arbeitslehre, das die Produktions-, Betriebsund Wirtschaftsabläufe stärker in den Fokus nimmt. Zwischenzeitliche Zusatzangebote, wie die informations- und kommunikationstechnische Grundbildung, sind über die Arbeitslehre hinaus auch in anderen Fächern aufgegangen. Da die Berufsorientierung in besonderem Maße die persönliche Entwicklung der Jugendlichen in den Blick nimmt, war und ist der Unterricht in Arbeitslehre in hohem Maße der Klassenleitung zugeordnet. Diese unterrichtet gegebenenfalls auch fachfremd in Abstimmung mit dem Fachbereich. Statistisch gesehen stehen genügend in Arbeitslehre ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung. Sie unterrichten aus dem vorgenannten Grund vielfach mit höheren Anteilen in ihren Zweitfächern. In der Hauptschule und der Realschule ist der Arbeitslehreunterricht entsprechend den jeweiligen Bildungsgängen ausgeprägt. Die Jahrgangsstufen der schulformbezogenen (kooperativen) Gesamtschule werden nach den Stundentafeln, die für die einzelnen Schulformen vorgesehen sind, unterrichtet. In der schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschule ist das Fach Arbeitslehre dem Lernbereich Gesellschaftslehre oder dem Fach Politik und Wirtschaft im Pflichtbereich zugeordnet. Das Fach Arbeitslehre ist ebenfalls als Angebot im Wahlpflichtunterricht vorzusehen. Am Gymnasium sind technische Zusammenhänge und Anwendungen Gegen- Eingegangen am 21. Juni 2017 · Ausgegeben am 4. Juli 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5035 21. 06. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 stand in den naturwissenschaftlichen Fächern. Verbraucher- und Finanzbildung sind Bestandteil des Kerncurriculums im Fach Politik und Wirtschaft und können dort sehr gut behandelt werden . In jedem Falle hat die Schule die Berufsorientierung sowie die Hinführung zur Arbeitswelt und das grundlegende Verständnis wirtschaftlicher Abläufe durch Pflichtunterricht zu erfüllen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister für Wissenschaft und Kunst im Namen der Landesregierung die Große Anfrage wie folgt: I. Arbeitslehre als Studienfach Frage 1. Welche hessischen Hochschulen bilden Studierende im Fach Arbeitslehre aus? Das Fach Arbeitslehre wird an der Universität Kassel (UKS) und der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) angeboten. Frage 2. An welchen Hochschulen existiert die Möglichkeit, einen Teilstudiengang Arbeitslehre zu absolvieren ? An der UKS existiert die Möglichkeit, einen Teilstudiengang Arbeitslehre zu absolvieren. Frage 3. Wie viele Studierende absolvieren derzeit das Fach Arbeitslehre (aufgeschlüsselt nach Hochschulstandorten )? Im Wintersemester (WiSe) 2016/2017 sind an der UKS 337 Studierende im Fach Arbeitslehre L2 eingeschrieben - 325 Studierende im Lehramtsstudiengang L2 (davon 87 im 1. Fachsemester ) sowie 12 Studierende mit Abschluss Erweiterungsprüfung L2. An der JLU sind im WiSe 2016/2017 insgesamt 149 Studierende im Fach Arbeitslehre im L2- Studiengang und 73 im L5-Studiengang eingeschrieben. Hinzu kommen im L2-Bereich insgesamt 74 Studierende und im L5-Bereich 26 Studierende, die das Fach als weiteres Fach bzw. im Rahmen von Ergänzungsstudien oder hinsichtlich einer Zusatzprüfung belegt haben. (L2 = Lehramt an Haupt- und Realschulen, L5 = Lehramt an Förderschulen) Frage 4. Wie viele Lehrstühle und welche Ausbildungskapazitäten gibt es in Hessen für das Fach Arbeitslehre ? Erachtet die Landesregierung diese als ausreichend? Frage 5. Wie wird der Bedarf an Studienplätzen für die kommenden fünf Jahre prognostiziert, um den hohen Bedarf an Fachlehrkräften (11.772 fachfremd erteilte Stunden zum Stichtag 01.11.2014) künftig zu decken? Frage 6. An welchen Hochschulen bestehen in welchem Maße Zulassungsbeschränkungen für das Fach? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 4 bis 6 gemeinsam beantwortet. Zum Wintersemester 2016/2017 standen im L2-Studiengang Arbeitslehre an der UKS 104 Studienplätze gemäß KapVO zur Verfügung. Die Studiengangleitung liegt bei einer Professur für Arbeitslehre im Institut für Berufsbildung des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften. An der JLU besteht eine Zulassungshöchstzahl für das Unterrichtsfach Arbeitslehre im L2- Studiengang in Höhe von 35 Studienplätzen im 1. Fachsemester. Der L5-Studiengang ist insgesamt zulassungsbeschränkt, derzeit mit 135 Studienplätzen im 1. Fachsemester. Es gibt eine Professur mit der Denomination Berufspädagogik/Didaktik der Arbeitslehre. Am Studienangebot beteiligt sind darüber hinaus die Professuren für Didaktik der Physik, Didaktik der Chemie, die Professur für Geistigbehindertenpädagogik, die Professur BWL VIII (Organisation und Personal ) sowie die Professur für Wirtschaftslehre des Privathaushalts und Familienwissenschaft. Die notwendigen Beschränkungen ergeben sich aus den vorhandenen Lehrkapazitäten. Der Bedarf an Arbeitslehrelehrkräften in den Schulen ist grundsätzlich abdeckbar. Notwendige Studierendenzahlen zu prognostizieren, kann nur spekulativ sein, auch bezüglich der Fluktuation an den Hochschulen und innerhalb der Fachbereiche. Momentan bewerben sich 47 Lehrkräfte mit dem Fach Arbeitslehre um Einstellung in den hessischen Schuldienst. Die Bewerberzahlen sind im letzten Jahr gesunken. Siehe auch Antwort zu Frage 27 d. Frage 7. Sind verbindliche Zielvereinbarungen bezüglich der Absolventenzahlen geplant? Verbindliche Zielvereinbarungen existieren an beiden Universitäten nicht. Als allgemeine Orientierung ist in Kassel im Rahmen der Strukturplanung mit dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften eine Absolventenquote von 60 % bezogen auf das zweite Studienjahr verabredet. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 3 Frage 8. Welche Module mit welchen Inhalten und Lernzielen können im Fach Arbeitslehre besucht werden ? Frage 9. Welche Inhalte und Kompetenzen werden im Studienfach Arbeitslehre vermittelt? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Der Teilstudiengang Arbeitslehre an der UKS umfasst die folgenden Module (CP = Credit Points): Pflichtmodul - AL-P1: Grundlagen der Arbeitslehre [12 CP] Pflichtmodul - AL-P2: Praxisformen der Arbeitslehre [6 CP] Pflichtmodul - AL-P3: Arbeitsweltbezogene Studien [5 CP] Pflichtmodul - AL-P4: Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Vertiefung [12 CP] Pflichtmodul - AL-P5: Projekte in der Arbeitslehre [6 CP] Pflichtmodul - AL-P6: Arbeitslehre unterrichten [9 CP] Wahlmodul - AL-WP1: Praxisformen der Arbeitslehre II [6 CP] Pflichtmodul - AL-12b: Praxissemester [7 CP] Inhalte und Lernziele sind dem beigefügten Modulhandbuch - Anlage 1 - zu entnehmen. Bezüglich der JLU wird ebenfalls auf das beigefügte Modulhandbuch - Anlage 2 - des Unterrichtsfaches Arbeitslehre, in dem die Modulinhalte, die Kompetenzen und die Aufteilung des Workload ausführlich beschrieben sind, verwiesen. In den Modulhandbüchern zum Lehramt an Hauptschulen und Realschulen der beiden Universitäten finden sich detaillierte Beschreibungen der einzelnen Module. Exemplarisch nennt das Modulhandbuch der JLU Gießen für das Modul 1: "Grundlagen der arbeitsorientierten Bildung/Arbeitslehredidaktik" unter der Rubrik Kompetenzen folgende Ziele: Die Studierenden - kennen die Ziele, Inhalte und Konzepte der Arbeitslehre und können sie reflektieren, - kennen die grundlegenden Ansätze der Arbeits- und Berufswissenschaften und können sie reflektieren , - kennen didaktische, methodische und curriculare Ansätze der Arbeitslehre und (vor)beruflichen Bildung und können sie reflektieren, - kennen theoretische Ansätze zu schulischer und beruflicher Sozialisation sowie Lehr-/Lern- Ansätze und können sie reflektieren, - verfügen über Kenntnisse zu wissenschaftlichem Arbeiten und forschendem Lernen. Des Weiteren sind in fast allen Modulen des Unterrichtsfaches Arbeitslehre didaktische und methodische Konzepte, Prinzipien und Handlungsfelder der Arbeitslehre als Lehrinhalte genannt. Die Fachdidaktik wird mit fachwissenschaftlichen Inhalten und Grundlagen der Bezugswissenschaften (Ökonomie, Technik, Sozio-Ökologie, Arbeitswissenschaften) verknüpft und kann deshalb nur bedingt isoliert betrachtet und dargestellt werden. Für eine differenzierte Aufsplittung können die Modulhandbücher und die ergänzenden Beschreibungen der konkreten Lehrveranstaltungen herangezogen werden, die online öffentlich einsehbar sind. Frage 10. Wie und mit welchem Zeitkontingent (SWS) werden die Grundlagen der Arbeitslehre, Praxisformen der Arbeitslehre, fachwissenschaftliche, fachdidaktische sowie schulpraktische Erfahrungen vermittelt (bitte aufgeschlüsselt je Hochschule und nach Präsenz- sowie Selbststudium)? Für die UKS gilt: Grundlagen der Arbeitslehre Überwiegend theoretische Grundlagen werden in den Modulen AL-P1 (Grundlagen der Arbeitslehre ) und AL-P4 (Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Vertiefung) gelegt, wobei auch hier stets ein Praxisbezug gegeben ist. Modul AL-P1 AL-P4 Lehr-/Lernform 4 Seminare 4 Seminare Präsenzzeit 8 SWS 8 SWS Selbststudium inkl. Prüfungsvorbereitung 16 SWS 16 SWS fachwissenschaftliche Erfahrung 18 SWS 18 SWS fachdidaktische Erfahrung 6 SWS 6 SWS schulpraktische Erfahrung - - 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 Praxisformen der Arbeitslehre Ein starker Fokus auf die Praxisformen wird in den Modulen AL-P2 (Praxisformen der Arbeitslehre ), AL-P3 (Arbeitsweltbezogene Studien) und AL-WP1 (Praxisformen der Arbeitslehre II) sowie mit Einschränkungen im Modul AL-12b (Praxissemester) gelegt. Modul AL-P2 AL-P3 AL-WP1 AL-12b Lehr-/Lernform Fachpraxis, Seminar mit Übung Seminar, Praxisphase Fachpraxis, Seminar mit Übung Werkstatt Präsenzzeit 4 SWS 4 SWS 4 SWS 2 SWS Selbststudium inkl. Prüfungsvorbereitung 8 SWS 6 SWS 8 SWS fachwissenschaftliche Erfahrung - 6 SWS - fachdidaktische Erfahrung 12 SWS 4 SWS 12 SWS schulpraktische Erfahrung - - Verbindung von Theorie und Praxis Eine Besonderheit stellen die Module AL-P5 (Projekte in der Arbeitslehre) und AL-P6 (Arbeitslehre unterrichten) dar, in denen Theorie und Praxis verbunden werden. Modul AL-P5 AL-P4 Lehr-/Lernform Projektkurs Seminar und Schulpraktikum Präsenzzeit 4 SWS 8 SWS inkl. Praktikum an der Schule Selbststudium inkl. Prüfungsvorbereitung 8 SWS 10 SWS fachwissenschaftliche Erfahrung 12 SWS 2 SWS fachdidaktische Erfahrung - 12 SWS schulpraktische Erfahrung - 4 SWS Bezüglich der JLU wird auf das beigefügte Modulhandbuch - Anlage 2 - des Unterrichtsfaches Arbeitslehre verwiesen, in dem die Modulinhalte, die Kompetenzen und die Aufteilung des Workload ausführlich beschrieben sind. Frage 11. Wie hoch ist der theoretische und wie hoch ist der praktische Anteil im Studienfach Arbeitslehre? Das Fach Arbeitslehre umfasst Studienanteile an der UKS von 57 CP bzw. 63 CP, wenn das Modul AL-WP1 Praxisformen der Arbeitslehre II gewählt wird. Theorie und Praxis sollen im Studium miteinander verbunden werden. Dies ist gewährleistet, weil ein Großteil der Lehrveranstaltungen ausschließlich für die Lehramtsstudierenden des Fachs Arbeitslehre entwickelt und angeboten wird. Ein eindeutiger Fokus auf die Praxis wird dabei im Pflichtmodul AL-P2 (Praxisformen der Arbeitslehre) gelegt. Neben einer Pflichtveranstaltung zu informations- und kommunikationstechnischer Grundbildung wählen die Studierenden eine weitere Veranstaltung aus einem Praxisbereich (Technik, Arbeitswissenschaft, Ökonomie, Sozio-Ökologie). Gleiches gilt für das Wahlpflichtmodul AL-WP1 (Praxisformen der Arbeitslehre II). Neben einem Aufbaukurs, wahlweise Holz oder Metall, als Pflichtveranstaltung können die Studierenden eine weitere Veranstaltung aus einem Praxisbereich auswählen. Das Modul AL-P3 (Arbeitsweltbezogene Studien) kann zum Praxisteil gerechnet werden. Die Studierenden sind hier vier Wochen Vollzeit im Betrieb mit dem Ziel, in ihrer späteren Tätigkeit als Lehrerin bzw. Lehrer Schülerbetriebspraktika organisieren und kompetent betreuen sowie dabei auch die Anforderungen der Betriebe berücksichtigen zu können. Die weiteren Veranstaltungen des Moduls dienen der Vor- und Nachbereitung dieser Praxisphase. In den Modulen AL-P5 (Projekte in der Arbeitslehre) und AL-P6 (Arbeitslehre unterrichten) wird zum Abschluss des Studiums in besonderer Weise versucht, dem Anliegen, Theorie und Praxis zu verbinden, gerecht zu werden. Im Modul AL-P5 absolvieren die Studierenden ein Projekt inklusive eines Begleitseminars. Bei dem Modul AL-P6 sind ein 60-stündiges Praktikum für die Studierenden an einer Schule sowie eine vertiefende theoretische Veranstaltung zu Forschungsfragen der Arbeitslehre verpflichtend. Vorwiegend theoretische Grundlagen werden in den Modulen AL-P1 (Grundlagen der Arbeitslehre ) und AL-P4 (Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Vertiefung) gelegt, wobei auch hier stets ein Praxisbezug gegeben ist. Die UKS beteiligt sich bei den L2-Studiengängen am Modellversuch Praxissemester. Als flankierende Veranstaltung absolvieren die Studierenden im Modul AL-12b (Praxissemester) den Maschinen- und Sicherheitsschein, was wiederum zum Praxisteil gerechnet werden kann. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 5 Auch für die JLU gilt, dass im L5-Studiengang derzeit der Modellversuch zur Erprobung des Praxissemesters durchgeführt wird. Im L2-Studiengang sind die obligatorischen Schulpraktischen Studien sowie ein Betriebspraktikum verankert. Die Schulpraktischen Studien gliedern sich in ein Allgemeines Schulpraktikum und ein Fachpraktikum. Jedes Praktikumsmodul setzt sich aus einem Vorbereitungsseminar, der fünfwöchigen Durchführungsphase des Praktikums an einer Schule während der vorlesungsfreien Zeit (Blockpraktikum) und einem Auswertungsseminar zusammen; die Praktikumsmodule haben einen Umfang von jeweils 360 Arbeitsaufwandsstunden (= 12 CP). Im Übrigen wird auf die Anlagen zu Frage 8 verwiesen. Frage 12. Inwiefern ist das Studienfach Arbeitslehre an hessischen Hochschulen standardisiert, akkreditiert bzw. zertifiziert? Das Fach Arbeitslehre wird im Rahmen des HR Studienganges in Gießen und Kassel als Unterrichtsfach angeboten. Es ist standardisiert auf der Basis der Standards für die Lehrerbildung. Es ist nicht akkreditiert, da die Akkreditierung nur bei BA/MA greift. Es ist nicht zertifiziert. Frage 13. Welche veränderten Handlungsbedarfe des Faches Arbeitslehre sieht die Landesregierung? Wie werden diese auch aus der hochschulischen und schulischen Praxis begründet? Die aktuelle Modulprüfungsordnung der UKS für den Teilstudiengang Arbeitslehre stammt vom 27. März 2015. Die Module Arbeitslehre der JLU liegen in der Fassung des Beschlusses vom 20.01.2014 vor. Soweit Entwicklungen (z.B. spezielle Veränderungen im Bereich der Arbeits- und Berufswelt) auftreten, die Handlungsbedarf erfordern, werden die Ausbildungsanforderungen, die kompetenzorientiert angelegt sind, entsprechend fortgeschrieben. Frage 14. Wie könnte die Attraktivität des Studienfachs Arbeitslehre gesteigert werden? Die Studienplätze an der UKS im Fach Arbeitslehre waren in den zurückliegenden Jahren gut ausgelastet. Durch den Ausbau der Kapazitäten in diesem Bereich u.a. aus Mitteln des Hochschulpakts 2020 ist zum WiSe 2016/2017 erstmalig die Situation einer leichten Unterauslastung eingetreten. Das Fach Arbeitslehre an der JLU ist gemessen an der Auslastung der Studienplätze ein attraktives Fach. Frage 15. Wie steht die Landesregierung zu der Tatsache, dass die Absolventen des bisherigen sechssemestrigen Studiums (Lehramt an Haupt-/Realschulen) kein Promotionsrecht haben? Wie denkt die Landesregierung über eine Verlängerung der Studiendauer, um eigenen wissenschaftlichen Nachwuchs zu generieren? § 24 Abs. 1, S. 2 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) bestimmt, dass Promotionsvoraussetzung in der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern ist (alternativ: ein Masterabschluss oder eine Eignungsfeststellung). Die hessischen Lehrerinnen und Lehrer mit L2-Lehramt (Haupt- und Realschulen) sind gut ausgebildet . Deshalb ergibt sich kein Bedarf nach einer Verlängerung der Studienzeit. Falls sie eine Promotion anstreben, können sie sich, wie in § 24 Abs. 1, S. 2 HHG ermöglicht wird, einer Eignungsfeststellung unterziehen. In den "Allgemeine Bestimmungen für Promotionen an der UKS (AB-PromO) vom 13. Juni 2012" ist unter § 3 Annahmevoraussetzungen Absatz 3 zu lesen : "1. Entsprechend befähigte Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen sowie entsprechend befähigte Absolventinnen oder Absolventen von wissenschaftlichen Kurzstudiengängen an Universitäten mit einer Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern oder drei Jahren und dem Abschluss Bachelor, Diplom, Diplom I, 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen oder 1. Staatsprüfung für das Lehramt an Haupt- und Realschulen können nach erfolgreicher Eignungsfeststellung als Doktorandin oder als Doktorand angenommen werden. 2. Voraussetzung für die Annahme ist: a) der Abschluss eines entsprechenden Studienganges an einer Fachhochschule oder Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes in der Fachrichtung der Promotion , b) der Nachweis der entsprechenden Befähigung. Dieser wird formal erbracht durch die Gesamtnote "Gut" und besser des Studienabschlusses und der Einzelnote von "Gut" und besser in der speziellen Fachrichtung der Promotion, c) die erfolgreiche Eignungsfeststellung. Für die Eignungsfeststellung gelten die Vorschriften über die zu erbringenden Prüfungsleistungen der jeweiligen Diplom-, Diplom II-, Magister- oder Masterprüfungsordnung bzw. die entsprechende Prü- 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 fungsordnung für das Lehramt an Gymnasien für das Fach der angestrebten Promotion mit Ausnahme der Diplom-/Magister-/Master- oder Abschlussarbeit." Frage 16. Sieht die Landesregierung Bedarf an einer Neuakzentuierung der inhaltlichen Ausgestaltung der Ausbildung des Faches in der ersten Phase? Wenn ja, in welcher Form und aufgrund welcher schulischer Bedarfslagen? Wie soll das Fach zukünftig ausgestaltet sein? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Frage 17. Vor welchen neuen Aufgaben und Kompetenzanforderungen wird das Studienfach Arbeitslehre aus Sicht der Landesregierung durch die Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft sowie die Internationalisierung von Arbeit und Beruf gestellt? Die Inhalte bzw. Kompetenzraster werden den jeweiligen Anforderungen der Arbeits- und Berufswelt in den einzelnen Modulen angepasst. Darüber hinaus ist auf die Fortbildungsangebote der Lehrkräfteakademie wie auch externer Anbieter (z.B. Schule/Wirtschaft) hinzuweisen. Ferner wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Frage 18. Wie werden aktuelle Übergangsproblematiken in den Arbeitsmarkt bezüglich grundlegender Wirtschafts-, Bildungs- und Berufsstrukturen im Studienfach Arbeitslehre berücksichtigt, um die Rolle der Lehrkräfte in der beruflichen Bildung diesbezüglich zu schärfen? Absolvieren die Studierenden der UKS das Modul AL-P3 (Arbeitsweltbezogene Studien), sind sie vier Wochen Vollzeit im Betrieb. Die weiteren Veranstaltungen dienen der Vor- und Nachbereitung der Praxisphase. Im Rahmen der beiden Seminare werden aktuelle Übergangsproblematiken in den Arbeitsmarkt randständig behandelt. Einen tieferen Einblick in die Thematik erhalten die Studierenden in der Pflichtveranstaltung "Berufsorientierung" im Modul AL-P4 (Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Vertiefung). Frage 19. Wie werden bezogen auf Frage 17 der demografische Wandel, Arbeit 4.0, die Digitalisierung sowie die Entgrenzung von Arbeit im Studienfach Arbeitslehre berücksichtigt? Durch die wachsende Technisierung und Umweltveränderungen entwickelt sich auch die Gesellschaft ständig weiter. Entsprechenden Anpassungsbedarf gibt es bei den schulischen Inhalten und damit auch bei einzelnen Inhalten bzw. Gesichtspunkten des Studienfaches Arbeitslehre. Die vorgenannten Aspekte sind allerdings stärker dem Fach Politik und Wirtschaft zuzurechnen. Frage 20. Welche interdisziplinäre Ausrichtung mit Bezügen zu den Fachwissenschaften Technik, Ökonomie , Sozioökologie und Arbeitswissenschaften werden im Studienfach Arbeitslehre berücksichtigt ? An der UKS führen die Studierenden im Modul AL-P5 (Projekte in der Arbeitswissenschaft) ein interdisziplinäres Projekt durch. Insbesondere fachwissenschaftliche Aspekte im interdisziplinären Zusammenspiel (Beispiele: Ernährung, Technik, Arbeitsgestaltung/Arbeitspsychologie, Ökonomie, MINT) werden im Rahmen des Projektkurses erarbeitet. Die meisten der in der Frage genannten Bereiche sind am Curriculum des Unterrichtsfaches Arbeitslehre an der JLU beteiligt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 22 verwiesen. Frage 21. Welche geeigneten didaktischen und curricularen Ansätze werden in das Studienfach Arbeitslehre bzw. in die Bezugswissenschaften integriert? Generelles Ziel des Fachgebiets Arbeitslehre an der UKS ist die Schaffung eines angenehmen Lernumfeldes für die Studierenden, damit möglichst viele von ihnen am Ende der ersten Ausbildungsphase die fachlichen Inhalte der Arbeitslehre durchdrungen haben und didaktisch einordnen können. Aufgrund der konzeptionellen Grundlagen wäre die "Kasseler Arbeitslehre" als eine Mischform der situationsorientierten und verfahrensorientierten Curriculum-Ansätze zu charakterisieren. Zusätzlich wird auf die Antwort zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. Frage 22. Inwiefern wird die Output-Orientierung von Kompetenzen und Bildungsstandards berücksichtigt und validiert? Die Studienabsolventinnen und -absolventen der UKS sollen am Ende ihres Studiums grundlegende fachwissenschaftliche Sachkompetenzen für die relevanten Studienbereiche (Ökonomie, Technik, Sozioökologie, Arbeitswissenschaft) und didaktische Handlungskompetenzen erworben haben. Die im Modulhandbuch (Anlage 2 der Modulprüfungsordnung (Anlage 1)) genannten Kompetenzformulierungen lassen sich den drei Aspekten der konzeptionellen Grundlagen zuordnen . Bezüglich der JLU wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 7 Frage 23. Hält die Landesregierung eine bildungspolitische Reform und forschungsbasierte Konzepte im Studienfach Arbeitslehre für erforderlich? Wenn ja, warum und welche? Wenn nein, warum nicht? Die Ausbildung der Studierenden ist nicht auf reine berufliche Praxisorientierung ausgelegt, sondern theoretisch fundiert und wissenschaftlich orientiert. Die Anwendung wissenschaftlicher Kenntnisse und Methoden fördert ein Reflexionsvermögen, das insbesondere auch bei der Schul- und Unterrichtsentwicklung notwendig ist. Eine kritische Hinterfragung und Einordnung wissenschaftlicher Erkenntnisse geht über die Anwendung fester Regeln auf variierende Situationen oder Problemstellungen in der beruflichen Praxis hinaus. Eine forschungsgeleitete Lehre impliziert, dass sich die Studierenden eigenständig an dem kontinuierlichen, reflexiven und kontextualisierten Produktionsprozess von Wissen beteiligen. Frage 24. Inwiefern sollen betreffend Frage 22 die Ausweitung des Studienfaches Arbeitslehre und die Professionalisierung der universitären Lehramtsausbildung, insbesondere hinsichtlich der Kompetenzentwicklung des pädagogischen Personals, forciert werden? Es wird derzeit kein Bedarf hinsichtlich der Kompetenzentwicklung des pädagogischen Personals gesehen. Frage 25. Welche Bedeutung misst die Landesregierung dem Studienfach Arbeitslehre bei? Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Stärkung der Berufsorientierung und Arbeitslehre in Schule und Unterricht vom 04.03.2016 (Drucksache 19/3194) ausgeführt, sind gemäß § 5 Abs. 2 HSchG ab der Mittelstufe (Sekundarstufe I) der allgemeinbildenden Schulen die Berufsorientierung sowie die Hinführung zur Arbeitswelt und das grundlegende Verständnis wirtschaftlicher Abläufe durch Pflichtunterricht , Betriebspraktika und besondere Unterrichtsprojekte zu fördern. Dem Unterrichtsfach Arbeitslehre wird als einem Ankerfach für berufliche Orientierung große Bedeutung zugemessen . Diese kommt der Bedeutung des Studienfachs Arbeitslehre gleich, das die angehenden Lehrkräfte auf ihr Arbeitsleben vorbereitet. II. Arbeitslehre als Unterrichtsfach Frage 26. Wie viele Lehrkräfte für Arbeitslehre befinden sich zum Stichtag 01.10.2016 im hessischen Schuldienst mit welchem konkreten Tätigkeitsfeld (bitte aufgeschlüsselt nach Schulform, Art und Umfang)? Am 01.10.2016 waren 1.662 haupt- und nebenamtliche Lehrkräfte mit fachlicher Qualifikation Arbeitslehre im hessischen Schuldienst beschäftigt. Die Aufschlüsselung dieser Lehrkräfte nach Tätigkeitsfeld, Schultyp, Art und Umfang ist der Anlage 3 zu entnehmen. Frage 27. Nach Auskunft der Landesregierung (Große Anfrage Drucks. 19/2911 vom 08.12.2015) wurden rund 70 % der Unterrichtsstunden im Fach Arbeitslehre 2015 fachfremd unterrichtet. a) Wie bewertet die Landesregierung, dass rund 70 % der Unterrichtsstunden fachfremd unterrichtet wurden? b) Welche Auswirkungen hat dies auf die Schülerinnen und Schüler? c) Warum ist Arbeitslehre vor diesem Hintergrund nicht als Mangelfach ausgewiesen? d) Wie gedenkt die Landesregierung den Lehrermangel in naher Zukunft zu kompensieren? Zu a: Arbeitslehre ist in der Haupt- und Realschule ein "Ankerfach" für die berufliche Orientierung, welches organisatorische und fächerübergreifende Koordinationen notwendig macht. Vielerorts übernimmt daher die Klassenleitung das Fach und unterrichtet dies auch fachfremd in Abstimmung mit dem Fachbereich. Zu b: Für Schülerinnen und Schüler ist die Klassenleitung, die in der Regel einen hohen Unterrichtseinsatz in der Klasse leistet, eine zentrale Bezugsperson. Die sich hieraus ergebende Vertrauensbeziehung ist eine sehr gute Basis für die zielgerichtete Begleitung der Jugendlichen bei ihrer beruflichen Orientierung. Zu c: Arbeitslehre ist nicht in die Mangelfächer einzuordnen, weil das Fach im Rahmen des Klassenlehrerprinzips häufig von diesen unterrichtet wird. Zu d: Bereits jetzt (ab dem Einstellungstermin 01.05.2017) ist Arbeitslehre in die Fächer eingruppiert, über die eine bevorzugte Einstellung in den Vorbereitungsdienst über ein Fach möglich ist. Diese Maßnahme sichert eine höhere Einstellungsquote in diesem Bereich. 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 Frage 28. Wie viele Lehrerfortbildungen im Fach Arbeitslehre wurden in den letzten fünf Jahren in Hessen mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern jeweils angeboten? Seit dem 01.01.2012 wurden bis heute (Stand 06.03.2017) im Fach Arbeitslehre 733 Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte von verschiedenen Anbietern durchgeführt, an denen 7.379 hessische Lehrkräfte teilnahmen. Davon im Jahr: 2012: 1.410 Teilnahmen an 142 Veranstaltungen, 2013: 1.380 Teilnahmen an 147 Veranstaltungen, 2014: 1.524 Teilnahmen an 145 Veranstaltungen, 2015: 1.467 Teilnahmen an 125 Veranstaltungen, 2016: 1.519 Teilnahmen an 166 Veranstaltungen, 2017: 79 Teilnahmen an 8 Veranstaltungen (Stand: 07.03.2017). Zudem wurden im Fach Arbeitslehre seit dem 01.01.2012 weitere 31 Fortbildungsveranstaltungen angeboten, zu denen keine Teilnehmerzahlen vorliegen. Frage 29. Inwiefern sollte betreffend Frage 22 die curriculare Ausdifferenzierung des Faches Arbeitslehre in den Rahmenlehrplänen forciert werden? Für den Unterricht in allen Fächern der Primarstufe und Sekundarstufe I - mithin auch für das Fach Arbeitslehre - sind mit Beginn des Schuljahrs 2011/2012 in Hessen Kerncurricula als verbindliche Grundlage in Kraft gesetzt worden. Fachbezogene Könnenserwartungen (in Form von Bildungsstandards, gegliedert nach Kompetenzbereichen) genauso wie fachliche Wissensbestände (in Form von Inhaltsfeldern, einzelne thematische Zusammenhänge übergreifend) finden sich in den Kerncurricula je Fach modifiziert nach Bildungsgängen ausdifferenziert. Weitere "Konkretisierungen " der Inhaltsfelder werden aktuell (Schuljahr 2016/2017) ausgearbeitet. Frage 30. Inwiefern sollte betreffend Frage 22 eine stärkere Verankerung des Arbeitslehreunterrichts in den Schulen der Sekundarstufen I und II forciert werden? Der Kontext zur Frage 22 erschließt sich nicht. Frage 31. Wie denkt die Landesregierung darüber, Arbeitslehre als Pflichtfach von der Jahrgangsstufe 5 bis zur Jahrgangsstufe 9/10/13 zu erteilen? Über die Kontingentstundentafeln kann das Fach Arbeitslehre in den Bildungsgängen Hauptund Realschule durchgängig von Jahrgangsstufe 5 bis 9/10 angeboten werden. Die integrierten Gesamtschulen können Arbeitslehre in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 im Wahlpflichtunterricht (WPU) erteilen. Leitfach für die Berufs- und Studienorientierung im gymnasialen Bildungsgang ist seit 2002 das Fach Politik und Wirtschaft. In der Regel werden Betriebspraktika in der Sekundarstufe I und II im Unterricht des Fachs vorbereitet, begleitet und nachbereitet. Aspekte der Berufs- und Studienorientierung werden jedoch auch fachübergreifend unterrichtet. Die qualifizierte Vorbereitung auf Beruf und Beschäftigung sowie auf den Übergang in die Arbeitswelt bildet vor allem einen Schwerpunkt in Erziehung und Unterricht der Haupt- und Realschulen, deren Schülerinnen und Schüler in der Regel nach dem Hauptschulabschluss oder dem mittleren Abschluss direkt in die Ausbildung und das Berufsleben übergehen. Der gymnasiale Bildungsgang bereitet die Schülerinnen und Schüler auch auf die Anforderungen eines Hochschulstudiums vor (z.B. über vertiefte Kenntnisse in den modernen Fremdsprachen) und verfolgt damit traditionell einen eher wissenschaftspropädeutischen Ansatz. Es werden Kenntnisse , Fertigkeiten und Fähigkeiten vermittelt, die für einen erfolgreichen Einstieg in eine akademische Ausbildung benötigt werden. Damit bietet der gymnasiale Bildungsgang Zugang zu allen akademischen Ausbildungswegen und zu hochqualifizierten Ausbildungsberufen (häufig mit später anschließendem Studium). Eine Ausweitung des Faches Arbeitslehre in der Stundentafel des gymnasialen Bildungsganges (Sek. I und Sek. II) würde darüber hinaus ihre Grenzen in der zeitlichen Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler finden. In der gymnasialen Oberstufe belegen die hessischen Schülerinnen und Schüler in der Einführungsphase wöchentlich 34 Stunden, in der Qualifikationsphase ca. 33 Wochenstunden. Auch die Schulen mit gymnasialem Bildungsgang werden durch den "Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen" zur Einhaltung von Mindeststandards für den schulischen Berufsorientierungsprozess verpflichtet. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 9 Verpflichtende Bestandteile sind: - die Erstellung eines fächerübergreifenden Curriculums zur Berufs- und Studienorientierung (BSO), das im Schulprogramm zu verankern ist, - mindestens eine Kooperation mit einem Unternehmen, einem Betrieb oder einer Hochschule und mit der Agentur für Arbeit, - zwei mindestens zweiwöchige Betriebspraktika, wobei das Praktikum in der Sek. II auf Grundlage eines schulspezifischen Konzeptes durch gleichwertige Angebote im Hinblick auf eine BSO im Gesamtumfang von zwei Wochen ersetzt werden kann, - ein professionelles Bewerbungstraining vor Beginn der Abgangsklasse, - der Einsatz des Berufswahlpasses (BWP) im gymnasialen Bildungsgang ab Jahrgangsstufe 8. Zur strukturellen Verankerung gibt es an jedem Gymnasium eine Schulkoordinatorin bzw. einen Schulkoordinator für die Berufs- und Studienorientierung. Eine Unterstützung der Schulen ist durch spezielle Ansprechpersonen (F/H/R und Gym) bei allen 15 Staatlichen Schulämtern gegeben. Die Hessische Lehrkräfteakademie hat im Auftrag des HKM für den gymnasialen Bildungsgang ein umfassendes Fortbildungskonzept zur Berufs- und Studienorientierung erarbeitet. Diese Fortbildungen werden seit dem Schuljahr 2016/17 angeboten. Seit 2011 werden Schulen mit Vorbildcharakter für die Berufs- und Studienorientierung durch das "Gütesiegel für Berufs- und Studienorientierung Hessen" ausgezeichnet; darunter sind viele Schulen mit gymnasialem Bildungsgang. Die Ausführung zeigen, dass es umfassende Maßnahmen zur Stärkung der Berufs- und Studienorientierung im gymnasialen Bildungsgang gibt. Vor diesem Hintergrund besteht aus Sicht der Landesregierung keine Notwendigkeit zur Einführung des Faches Arbeitslehre im gymnasialen Bildungsgang. Frage 32. Wie steht sie zur Forderung, das Fach Arbeitslehre in gleichem Umfang an allen Schulformen und in allen Bildungsgängen zu unterrichten? Frage 33. Mit welchem curricularen Stundenbedarf ist die Wiedereinführung des Fachs im gymnasialen Bildungsgang mindestens zu veranschlagen und welche Modelle bieten sich hierfür an? Die Fragen 32 und 33 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es besteht aus Sicht der Landesregierung keine Notwendigkeit zur Einführung des Faches Arbeitslehre im gymnasialen Bildungsgang. Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. Frage 34. Bis wann war Arbeitslehre in welchem Umfang in welchen Jahrgangsstufen bis zu seiner Abschaffung im gymnasialen Bildungsgang verankert? In den Jahren 1993 bis 2000 waren im gymnasialen Bildungsgang in den Jahrgangsstufen 7 bis 10 insgesamt sechs Wochenstunden Arbeitslehre vorgesehen. Frage 35. In welchen Formen ist das Fach Arbeitslehre an Schulen organisiert? a) Welche Inhalte und Fragen werden in den verschiedenen Schulstufen im Fach behandelt? b) Welche Stundendeputate stehen den Lehrkräften im Fach Arbeitslehre dafür jeweils zur Verfügung ? Zu a: Arbeitslehre ist als reguläres Unterrichtsfach nach Stundentafel zu unterrichten. Zu seinen Inhalten gehört auch die Vor- und Nachbereitung von Praxisphasen (Betriebserkundungen, Praktika). Das KCH zielt für das Fach Arbeitslehre im Bildungsgang Hauptschule und im Bildungsgang Realschule "auf eine Kompetenzentwicklung von Jugendlichen, die es ihnen ermöglicht, momentane und zukünftige Arbeits- und Lebenssituationen bedürfnisgerecht und (selbst-)reflektiert bewältigen und mitgestalten zu können." (KCH Hessen, Arbeitslehre, S. 12) Die zentralen Kompetenzbereiche des Fachs Arbeitslehre - "Analysieren", "Urteilen" und "Handeln " - werden zusammengefasst als "Gestaltungskompetenz" bezeichnet und in Form eines Spiralcurriculums durch vielfältige Bezüge zu den Inhaltsfeldern aufgegriffen. Nach KCH führt die Beschäftigung mit dem arbeitenden und konsumierenden Menschen als Teilhaber und Gestalter zu den zentralen Inhaltsfeldern des Fachs: - Berufswegeplanung, - Technische Systeme und Prozesse, - Organisation von Arbeit, - Ökonomisch geprägte Situationen und Strukturen des Zusammenlebens, - Erhalt der psychischen und physischen Gesundheit, - Zukunft der Arbeit. 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 Durch das Aufgreifen von Aspekten im Bereich der individuellen Chancen, Perspektiven und Fragen nach der (materiellen) Existenzsicherung differenzieren sich die Inhaltsfelder weiter aus. Darüber hinaus spielt die Entwicklung und Förderung überfachlicher Kompetenzen in allen Bereichen des Fachs Arbeitslehre eine besondere Rolle, kann insgesamt aber nur in gemeinsamer Verantwortung aller Fächer erreicht werden. Die KCH Arbeitslehre für die Bildungsgänge Haupt- und Realschule, einschließlich der lernzeitbezogenen Kompetenzerwartungen am Ende der Jahrgangsstufe 6 und der Bildungsstandards für den mittleren Abschluss und den Hauptschulabschluss, befinden sich im Anhang. Die genaue Konkretisierung und Ausarbeitung zu einem schuleigenen Fachcurriculum liegt im Verantwortungsbereich der einzelnen Schule. Zu b: Hierzu wird auf die jeweiligen Angaben in den Stundentafeln und die Anlage 4 verwiesen. Frage 36. Welche Maßnahmen, die nicht in den fachlichen Arbeitslehreunterricht eingebettet sind, werden im Stundenkontingent der Arbeitslehre verrechnet? In der Hauptschule können die Arbeitslehrestunden zur Umsetzung der betrieblichen Lerntage herangezogen werden. Frage 37. Wie hat sich die Zahl der erteilten (Gesamt-)Wochenstunden in den letzten 10 Jahren absolut und im Verhältnis zur Zahl der Pflichtstunden und wie haben sich die Stundenkontingente für das Fach Arbeitslehre in Hessen entwickelt (bitte nach Schulformen und Jahr auflisten)? a) Wie bewertet sie diese Entwicklung? b) Wie beurteilt sie die Entwicklung in anderen Bundesländern, beispielsweise mit Blick auf die Werkrealschulen in Baden-Württemberg? Die Stundenzahlen für Arbeitslehre sind nach Schulformen und Inkraftsetzung der Stundentafeln (zum 16.01.2007 und zum 05.09.2011) in der Anlage 4 dargestellt. Zu a: In den letzten 10 Jahren sind hinsichtlich der nach Stundentafeln zu erteilenden Stunden keine Änderungen eingetreten. Doch die Arbeitslehre im Sinne der beruflichen Orientierung nimmt heute einen wesentlich größeren Raum im Unterricht ein als vor 10 Jahren. Dies wird dadurch gestützt, dass alle Sek.-I-Schulen mittlerweile über eine Koordinatorin bzw. einen Koordinator für Berufs- und Studienorientierung verfügen. Zu b: Das Fach "Wirtschaft" in Baden-Württemberg: Die Ausgangssituation im Vergleich zu Hessen ist unterschiedlich: Die baden-württembergische Landesregierung hat das neue Schulfach "Wirtschaft, Berufs- und Studienorientierung" zum Schuljahr 2016/2017 an Werkrealschulen/Hauptschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen und Gymnasien in der Sek. I eingeführt. Die Einführung erfolgt sukzessive, d.h. im Schuljahr 2017/18 erreicht der neue Bildungsplan in Baden-Württemberg die 7. Jahrgangsstufe und damit das neue Schulfach "Wirtschaft/Berufsund Studienorientierung" den Unterricht. Erstmals werden dann Schülerinnen und Schülern an Haupt- und Realschulen sowie an Gemeinschaftsschulen (ab Jgst. 7), ab dem Schuljahr 2018/19 dann auch an Gymnasien in dem neuen Fach unterrichtet (ab Jgst. 8). Die Kombination des Faches Wirtschaft mit dem Fach Studien- und Berufsorientierung hat zur Folge, dass "Wirtschaft" der neuen Struktur als ein Fach in einem Fächerverbund von zwei Fächern vorgesehen ist; der politisch-gesellschaftliche Kontext wirtschaftlicher Fragen tritt dabei völlig in den Hintergrund. Demgegenüber hat Hessen bereits im Jahr 2002 das Fach Politik und Wirtschaft als Leitfach der ökonomischen Bildung eingeführt. Damit fanden wirtschaftswissenschaftliche Themen schon frühzeitig Eingang in das Pflichtangebot hessischer Schulen. Im Gegensatz zu Baden- Württemberg gilt dies in Hessen auch für den Unterricht in der gymnasialen Oberstufe. Themen, die durch das neue Fach in Baden-Württemberg abgedeckt werden, finden sich in weiten Teilen auch in den hessischen KC für die Sek. I und Sek. II des Faches Politik und Wirtschaft (z.B. Rolle als Konsument, Erwerbstätiger, Unternehmer, Markt- und Preisbildung, Ökonomie und nachhaltige Entwicklung, Wirtschaftsordnung und Wirtschaftsethik etc.). In Baden-Württemberg wird das neue Fach zunächst von Lehrkräften fachfremd unterrichtet (z.B. Erdkunde und Politik). Hessen verfügt bereits seit Jahren über gut ausgebildete Lehrkräfte für Politik und Wirtschaft und muss diese nicht erst ausbilden. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 11 Frage 38. Sind die Fachinhalte in den letzten zehn Jahren verändert worden? a) Wenn ja, wann fand dies statt und aus welchen Gründen? b) Welche Änderungen wurden vorgenommen? Fachinhalte müssen immer auch aktuelle Fragestellungen einbeziehen. Mit der Einführung der Kerncurricula zum Schuljahr 2011/2012 hat die Berufs- und Studienorientierung ein stärkeres Gewicht im Fach Arbeitslehre erhalten, wobei die Berufs- und Studienorientierung und damit auch die Vermittlung von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen grundsätzlich als eine fächerübergreifende Aufgabe zu sehen ist. Frage 39. Sieht sie den Aspekt der Nachhaltigkeit bei der inhaltlichen und fachdidaktischen Ausrichtung des Fachs gewährleistet und wenn ja, inwiefern? Wenn nein, wo sieht sie Änderungsbedarf? Ja, der Aspekt der Nachhaltigkeit bei der inhaltlichen und fachdidaktischen Ausrichtung des Fachs ist gewährleistet. Die Vermittlung von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen, die die Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf das spätere Leben befähigen, eine fundierte Berufswahlentscheidung zu treffen und sich auf geänderte Lebensbedingungen angemessen einstellen zu können, wirkt nachhaltig. Frage 40. Auf welche aktuellen und künftigen Lebenssituationen von Schülerinnen und Schülern geht der Arbeitslehreunterricht in welcher Jahrgangsstufe ein? Frage 41. Welche Bedeutung misst sie dem Unterrichtsfach Arbeitslehre bei? Frage 42. Wie sieht sie die Bedeutung des Fachs Arbeitslehre vor dem Hintergrund des globalen Wandels in Technik, Wirtschaft, Berufsleben und Gesellschaft? Die Fragen 40 bis 42 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bezüglich der Jahrgangsstufen wird zunächst auf die Antwort zu Frage 35 a verwiesen. Der "Leitfaden - Maßgebliche Orientierungstexte zum Kerncurriculum Sekundarstufe I - Arbeitslehre" führt im Teil B auf Seite 15 hierzu aus: "Das menschliche Zusammenleben unterliegt seit jeher einem permanenten Wandel. In modernen Industriegesellschaften haben dabei als Ursache zunehmend ökonomische und technische Entwicklungen an Bedeutung gewonnen. Die dadurch bedingten Veränderungen stellen erhebliche Herausforderungen an die individuelle Lebensführung und wirken auf gesellschaftliche Strukturen zurück." Das Fach Arbeitslehre greift diese Herausforderungen auf und thematisiert sie im Blick auf ökonomische und technische Sachbezüge und ihre Interdependenzen aus der Perspektive des arbeitenden und konsumierenden Menschen. Dies geschieht in der inhaltlichen Auseinandersetzung mit den zentralen Inhaltsfeldern des Fachs (vgl. Kerncurriculum Arbeitslehre, Teil B, Kap. 6) - Organisation von Arbeit, - Technische Systeme und Prozesse, - Ökonomisch geprägte Situationen und Strukturen des Zusammenlebens, - Zukunft der Arbeit, - Berufswegeplanung. Diese zentralen Inhaltsfelder treten nicht mit dem Anspruch auf, ein umfassendes oder trennscharfes kategoriales System zur Beschreibung moderner Lebens- und Arbeitsbezüge zu bilden, sondern sie beschreiben Bereiche, in denen Menschen in ihrer Rolle als Konsument oder Produzent vor vielfältigen Anforderungen stehen. Kompetenzerwerb im Fach Arbeitslehre zielt folglich darauf, Lernende in den genannten Inhaltsbereichen handlungs- und gestaltungsfähig zu machen. Dies wird durch den Begriff "Gestaltungskompetenz" als zentrale Kompetenz der Arbeitslehre im hessischen Kerncurriculum zum Ausdruck gebracht. Konstituierend für den Prozess des Kompetenzerwerbs im Fach Arbeitslehre ist, dass es sich auf Wissenselemente und allgemeine fachliche Kompetenzen (Kompetenzbereiche, Bildungsstandards und lernzeitbezogene Kompetenzerwartungen) aus dem Kerncurriculum bezieht. Darüber hinaus werden überfachliche Kompetenzen auch im Fach Arbeitslehre gefördert. Die Förderung und Erweiterung von Kompetenzen werden in der Regel in komplexen inhaltlichen Anforderungssituationen umgesetzt und berücksichtigen spezifische fachdidaktische Prinzipien wie - Bezug auf gegenwärtige und zukünftige Lebens- und Arbeitssituationen sowie - Arbeits- und Berufsorientierung." 12 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 Frage 43. Sieht sie die Schulen angemessen und zeitgemäß für den Arbeitslehreunterricht ausgestattet? Wenn nein, welche Veränderungen hinsichtlich von Fachräumen hält sie für erforderlich und wie unterstützt das Land die Schulträger bei der bedarfsgerechten Ausstattung von Schulen? Nach § 158 HSchG statten die Schulträger die Fachräume etc. in eigener Zuständigkeit aus. Frage 44. Hält sie ein Landesprogramm angesichts der Tatsache für erforderlich, dass die Arbeitslehre- Werkstätten an den meisten hessischen Schulen aus den 1980er-Jahren stammen und nicht auf die Anforderungen durch Digitalisierung, Automatisierung und Vernetzung im privaten, beruflichen und allgemeingesellschaftlichen Bereich angepasst wurden? Auf die Antwort zu Frage 43 wird verwiesen. Frage 45. Welche 10 Angebote für Schülerpraktika werden im Rahmen des Fachs Arbeitslehre am stärksten nachgefragt? Ist die Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte für Arbeitslehre bei allen Schülerpraktika gewährleistet und welcher zeitliche Aufwand wird dabei zugrunde gelegt? Der Erlass zur Ausgestaltung der Berufs- und Studienorientierung in Schulen sieht keine speziellen Angebote für Schülerpraktika vor. Die Betriebspraktika können in Form von Blockpraktika , im Hauptschulbildungsgang gegebenenfalls auch durch betriebliche Lerntage, erfolgen. Im Erlass ist unter § 19 Organisation der Betriebspraktika geregelt: "(2) Die Gesamtkonferenz entscheidet über Grundsätze zur Ausgestaltung der Betriebspraktika einschließlich des erforderlichen Umfangs der Praktikumsbesuche. (3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter beauftragt auf Grundlage des Beschlusses der Gesamtkonferenz fachkundige Lehrkräfte mit der Leitung und Durchführung der Betriebspraktika. Zur Unterstützung kann die Schulleiterin oder der Schulleiter auch weitere qualifizierte Personen heranziehen ." Frage 46. Wie beurteilt sie den Einfluss schulfremder Akteure (z.B. Kammern, Arbeitsagentur) in Hinblick auf den berufsbezogenen Bildungsauftrag von Schule? Im Hinblick auf ihren "berufsbezogenen Bildungsauftrag" sind die Schulen und die regionalen Agenturen für Arbeit verpflichtet zusammenzuarbeiten. Auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen der Kultusministerkonferenz und der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat das Land Hessen 2014 eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit zwischen Schule und Berufsberatung geschlossen , die die entsprechenden Beratungen darstellt und erklärt. In § 7 des BSO-Erlasses (Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Hessen) wird dazu erläutert : "Ihr Zweck ist, dass alle Schülerinnen und Schüler die vielfältigen Möglichkeiten des Bildungssystems einschließlich der Chancen des dualen Ausbildungssystems kennenlernen und für sich bewerten können." Die Agenturen für Arbeit führen klassenbezogene Informationen (Schulbesprechungen), Elternabende und individualisierte, an den Neigungen der Schülerinnen und Schüler orientierte Einzelberatungen durch. In § 8 des BSO-Erlasses (Zusammenarbeit mit Kammern, Verbänden, Trägern der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe sowie weiteren Partnern) heißt es: "Angebote zur Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften sowie Informationen für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern können den Prozess der schulischen Arbeit wirksam unterstützen." Frage 47. Wie beurteilt sie den Einsatz externer Institutionen, die Potenzialanalysen durchführen oder Schulen siegeln (z.B. Kompo7, CT-Bobi, Interessenswerkstatt, Gütesiegel BSO)? Mit dem Kompetenzfeststellungsverfahren KomPo7 bietet das Land Hessen den Schulen mit den Bildungsgängen Hauptschule, Realschule und im Förderschwerpunkt Lernen seit 2010 die Möglichkeit , ihre Lehrkräfte schulen zu lassen, um perspektivisch die Kompetenzfeststellung bei ihren Schülerinnen und Schülern selbstständig durchführen zu können. Wenn in einigen Regionen die Schulträger die Durchführung von Kompetenzfeststellungsverfahren, die den Standards des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) entsprechen, finanzieren, obliegt es selbstverständlich der Entscheidung der einzelnen Schule, dieses Angebot anzunehmen. Dagegen gibt es keine Einwände. Die allgemeinbildenden Schulen können sich seit dem Schuljahr 2010/11 für das Gütesiegel Berufs - und Studienorientierung bewerben. Nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen wird durch ein dreiköpfiges Auditteam vor Ort überprüft, wie die Berufs- und Studienorientierung von der Schule umgesetzt wird. Um die drei Aspekte Schule, Beratung und Unternehmen im Audit berücksichtigen zu können, besteht das Team aus drei Personen, die diese Bereiche repräsentieren . Auf Grundlage der dort verfassten Auditprotokolle entscheiden die Mitglieder der Jury über die Vergabe des Siegels. Das Gütesiegel ist ein gemeinsames Projekt des Hessischen Kultusministeriums , des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung (HMWEVL), der Landesarbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Hessen, der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände, der Arbeitsgemeinschaft der Hessischen Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 13 Handwerkskammern, der Arbeitsgemeinschaft hessischer Industrie- und Handelskammern sowie der Regionaldirektion Hessen (RD) der Bundesagentur für Arbeit (BA). Es wird im Sinne der hessenweiten Strategie OloV vergeben. Frage 48. Inwieweit werden Praktika, die im Fach Arbeitslehre absolviert werden, in den verschiedenen Schulformen für den Unterricht nutzbar gemacht? Praktika werden nicht im Fach Arbeitslehre absolviert, sondern gehören zum fächerübergreifenden Ziel der beruflichen Orientierung. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler im Praktikum erfolgt in der Regel durch die Lehrkraft, die Arbeitslehre erteilt, im gymnasialen Bildungsgang auch durch die Lehrkraft, die Politik und Wirtschaft in der Klasse unterrichtet, oder durch die Klassenleitung. Praktika dienen gemäß Erlass dazu, den Schülerinnen und Schülern Einblicke in die berufliche Praxis zu ermöglichen. Durch entsprechende Vor- und Nachbereitungen im Unterricht werden die Reflexion für die einzelnen Schülerinnen und Schüler und der Informationsaustausch untereinander gewährleistet. Frage 49. Wie viele Maßnahmen und Aktionen im Bereich der Berufs- und Studienorientierung gibt es insgesamt in Hessen? Die Frage kann nicht mit der Angabe einer Anzahl beantwortet werden, da es viele Maßnahmen zur Berufs- und Studienorientierung in den verschiedenen Regionen gibt, die dem Hessischen Kultusministerium nicht bekannt sind. Zum Beispiel können Schulen mithilfe von BOM-Mitteln (Berufsorientierungsmaßnahmen) der Arbeitsagenturen solche Maßnahmen durchführen. Frage 50. Welche Ziele und Zielgruppen sollen etwa mit OloV, KoBO, BoA, CUBE, BOP, JusiQ, MINT, KAUSA, EQ, BvB, AG-S, QuABB, SES, VerA, MoBiL, PeB, KEP, Junior, Hamet2 und PuSch jeweils erreicht werden? Ziele der hessenweiten Strategie OloV (Optimierung der lokalen Vermittlungstätigkeit im Übergang Schule - Beruf) und der darin festgelegten Qualitätsstandards sind: die Berufsorientierung der Jugendlichen und ihre Ausbildungsfähigkeit zu verbessern, die Ausbildungs- und Praktikumsplätze zielgerichtet zu akquirieren und die Kompetenzen der Jugendlichen im Vermittlungsprozess besser zu berücksichtigen und die Akteure am Übergang Schule - Berufsorientierung zusammenzuführen und miteinander zu verzahnen. Inzwischen werden in allen 28 hessischen Regionen die OloV-Qualitätsstandards umgesetzt. Die Schulen mit den Bildungsgängen Haupt- und Realschule sind seit Beginn an OloV beteiligt. Im Schuljahr 2010/2011 wurden zusätzlich die Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in die OloV-Strategie aufgenommen, seit 2013 auch die Schulen mit gymnasialem Bildungsgang. KoBO Hessen (Koordinierungsstelle Berufsorientierung) ist eine für einen Zeitraum von drei Jahren eingerichtete Koordinierungsstelle für das BOP (s.u.). Sie wird vom BMBF finanziert und wurde eingerichtet, um das Angebot der Werkstatttage für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 besser auszunutzen und gleichmäßiger über Hessen zu verteilen. Die Abkürzung BoA ist im Kultusressort nicht gebräuchlich, könnte aber den BO-Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen meinen. In § 23 VOSB (Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen) findet sich in Absatz 5: "Der Berufsorientierte Abschluss entspricht den Zielsetzungen des Förderschwerpunkts Lernen und schließt den Bildungsgang ab. Er wird im Abschlusszeugnis vergeben, wenn nach erfolgreichem Schulbesuch und einer teamorientierten Projektprüfung eine mindestens ausreichende Gesamtleistung in den Unterrichtsfächern sowie eine mindestens ausreichende Leistung in der Berufsorientierung erbracht wurden. Berufsorientierung wird durch Praxiserfahrungen nachgewiesen . Die hierbei erworbenen Kompetenzen werden als Note ausgewiesen." CUBE ist hier nicht bekannt. Das BOP (Berufsorientierungsprogramm des BMBF) bietet für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 8 sogenannte Werkstatttage in überbetrieblichen und vergleichbaren Bildungsstätten an. Hierbei gehen die Jugendlichen für zwei Wochen in Werkstätten, um verschiedene Berufsfelder kennenzulernen, eigene Stärken und Interessen festzustellen und gegebenenfalls anschließend ihre Praktikumsplätze gezielter aussuchen zu können. JusiQ ist hier nicht bekannt. MINT steht für Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik - Schulfächer, die als Grundlage zahlreicher moderner Berufsbilder von besonderer Bedeutung sind. Immer mehr Schulen vertiefen daher ihr Profil im MINT-Bereich. 14 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 Hessenweit gibt es eine Vielzahl von MINT-Angeboten, die seitens der Schulen selbstständig wahrgenommen werden können, ohne dass eine Lenkungsfunktion seitens des Kultusministeriums besteht. So gibt es z.B. die vom HMWEVL und der Regionaldirektion Hessen der BA finanzierten MINT-Projekte der hessischen MINT-Aktionslinie. Ihr Ziel ist es, Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8, 9 und ev. 10 (im Alter von 14 bis 16 Jahren) für Berufe aus den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik zu begeistern. Die hessischen MINT-Excellence-Circle-Schulen fördern durch unterschiedliche Maßnahmen und Kooperationen den Erwerb mathematisch-naturwissenschaftlicher Kompetenzen in besonderer Weise (u.a. vielfältige Angebote in Arbeitsgemeinschaften bzw. im Bereich des Wahlunterrichts der Sek. I, zusätzliche Unterrichtsangebote in der gymnasialen Oberstufe, Wettbewerbe, Kooperationen mit Universitäten/Hochschulen und mit Unternehmen/Verbänden). Bundesweit gibt es 266 MINT-EC-Schulen (Stand 2016). Mit 35 MINT EC-Schulen rangiert Hessen - absolut betrachtet - an dritter Stelle (NRW: 67, Bayern: 45). Hinzu kommen 26 Schulen in Hessen, die als MINT-freundliche Schulen ausgezeichnet wurden (Stand 2015). Dies sind Schulen mit MINT-Schwerpunkt, die basierend auf einem standardisierten Kriterienkatalog vom Verein "MINT-Zukunft schaffen" ausgezeichnet wurden. KAUSA bedeutet Koordinierungsstelle Ausbildung und Migration. KAUSA ist Teil des Ausbildungsstrukturprogramms JOBSTARTER, das vom BMBF und vom ESF gefördert wird. "Selbstständige mit Migrationshintergrund für die Berufsausbildung gewinnen, die Ausbildungsbeteiligung von jungen Migranten und Flüchtlingen erhöhen sowie Eltern über die berufliche Ausbildung informieren: Das sind die Ziele von KAUSA." (https://www.jobstarter.de/kausa#) EQ bedeutet Einstiegsqualifizierung für Jugendliche und ist eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit. Ziel ist es, lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte Jugendliche, welche bisher auf dem regulären Arbeitsmarkt noch in kein Ausbildungsverhältnis vermittelt werden konnten, im Rahmen eines mindestens 6- bis maximal 12-monatigen Praktikums an einen Ausbildungsberuf heranzuführen. Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) der BA haben das Ziel, die Berufswahl, die Aufnahme einer Erstausbildung oder die berufliche Wiedereingliederung zu unterstützen. Hierzu gibt es differenzierte Maßnahmen, um dem individuellen Förderbedarf gerecht zu werden. BvB umfassen die Vermittlung bzw. Auffrischung von Schlüsselqualifikationen und Grundkenntnissen in verschiedenen Berufsfeldern, Stützunterricht und eine intensive sozialpädagogische Betreuung. BvB stehen behinderten und nicht behinderten (jungen) Menschen gleichermaßen zur Verfügung. AG-S ist hier nicht bekannt. Mit dem Programm QuABB sollen Ausbildungsabbrüche vermieden und damit die Quote der faktischen Ausbildungsabbrüche in Hessen gesenkt werden, indem Auszubildende, deren Ausbildung abbruchgefährdet ist, während der Ausbildung durch ein abgestimmtes und passgenaues Unterstützungsangebot in Form von Beratung, Coaching und Clearing zum erfolgreichen Abschluss geführt werden. Bei einem unvermeidbaren Abbruch soll zumindest die Sicherung einer Anschlussperspektive für die betroffenen Auszubildenden erreicht werden. Zielgruppe sind alle hessischen Auszubildenden. Der SES ist eine Organisation für ehrenamtliche Personen im Ruhestand, die unterstützend oder als "Hilfe zur Selbsthilfe", wie der Homepage zu entnehmen ist, eingesetzt werden. Das BMBF finanziert ihren Einsatz im Projekt VerA. (http://www.ses-bonn.de/aktivitaeten/deutschland/vera-verhinderung-von-ausbildungsabbruechen .html) VerA ist ein Projekt, das die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen bei jungen Menschen zum Ziel hat. Das BMBF fördert VerA im Rahmen der Initiative Bildungsketten. Eine VerA- Begleitung ist für Auszubildende, Ausbildungsbetriebe und Berufsschulen kostenfrei. VerA ist in Hessen verknüpft mit QuABB. MoBiL und PeB sind hier nicht bekannt. KEP nennt sich das Kompetenz-Entwicklungs-Programm für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8, das vom Amt für Soziale Arbeit (Sachgebiet 01: Schulsozialarbeit an Förder-, Haupt- und Realschulen) der Landeshauptstadt Wiesbaden mit Hilfe von Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeitern durchgeführt wird. Es unterstützt den gesamten Berufsorientierungsprozess für Schülerinnen und Schüler an Schulen mit Schulsozialarbeit in Wiesbaden und soll am Ende Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 15 der Schulzeit den bestmöglichen Übergang in eine Berufsausbildung oder in eine weiterführende Schulbildung gewährleisten. Bundesweit bietet JUNIOR Schülerinnen und Schülern der Sekundarstufen I und II die Möglichkeit , eine eigene Schülerfirma zu gründen. Ziele der Programme sind Berufsorientierung, der Erwerb von Schlüsselqualifikationen, die Förderung der Ausbildungsfähigkeit und der Berufschancen von Jugendlichen sowie die Vermittlung von Wirtschaftswissen. Die JUNIOR gGmbH am Institut der deutschen Wirtschaft Köln unterstützt die Schulen mit Materialien und bietet jedem Bundesland jährlich einen Wettbewerb an. Hamet2 ist ein handlungsorientiertes Testverfahren zur Erfassung und Förderung beruflicher Kompetenzen junger Menschen mit erhöhtem Förderbedarf. Es besteht aus sechs Modulen. Eine Reihe hessischer Schulen, vor allem mit Förderschwerpunkt Lernen, führen Module dieses Kompetenzfeststellungsverfahrens mit ihren Schülerinnen und Schülern durch. Auf den Ergebnissen kann die individuelle Förderung für die Jugendlichen aufbauen. Das Förderprogramm "Praxis und Schule" (PuSch) dient im Rahmen des thematischen Ziels "Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen" vorrangig der "Verringerung und Verhütung des vorzeitigen Schulabbruchs" (Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Rates). In PuSch A-Klassen werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen, die wegen erheblicher Lern- und Leistungsrückstände voraussichtlich keine Chance haben, in den Regelklassen den Hauptschulabschluss zu erreichen, die aber durch gezielte Förderung und sozialpädagogische Begleitung zum Abschluss geführt werden können. Die Jugendlichen müssen mindestens acht Schulbesuchsjahre absolviert haben und mindestens 14 Jahre alt sein. An der beruflichen Schule wird die Fördermaßnahme PuSch B für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss angeboten, die die verlängerte Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und maximal 18 Jahre alt sind. Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen, denen man zutraut, durch intensive Förderung und Praxisbezug den Hauptschulabschluss zu erreichen, können im Zuge der Inklusion an beiden Schulformen in das Förderprogramm aufgenommen werden. Die Jugendlichen sollen mithilfe dieses Förderprogramms den Hauptschulabschluss erwerben und auf den Übergang von der Schule in den Beruf intensiv vorbereitet werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen während ihrer Praxisphasen den betrieblichen Arbeitsalltag kennen und machen die Erfahrung, dass sie in der Welt der Erwachsenen akzeptiert und ernst genommen werden. Darüber hinaus können sie sich davon überzeugen, wie wichtig theoretische Kenntnisse für die berufliche Praxis sind. Diese Einsicht fördert eine Verbesserung der schulischen Leistungen. Frage 51. Wie beurteilt die Landesregierung die aktuelle Reform des finnischen Schulsystems, einerseits den klassischen Frontalunterricht durch Gruppen-/Teamunterricht zu ersetzen und andererseits Schulfächer bis zum Jahr 2020 abzuschaffen und statt klassischer Fächer Themengebiete und "Phänomen"-Unterricht in den Vordergrund zu stellen, um Schülerinnen und Schüler besser auf das Arbeitsleben vorzubereiten? Frage 52. Kann sie sich vorstellen diese Form des Unterrichts in Hessen zu ermöglichen? a) Wenn ja, würde sie die Möglichkeit zur Erprobung schaffen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen lehnt sie dies ab? Die Fragen 51 und 52 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Hessischen Referenzrahmen für Schulqualität findet sich im Qualitätsbereich VI LEHREN UND LERNEN die Grundlage für Unterricht in allen Schulformen: "Der Unterricht orientiert sich an bildungspolitischen Vorgaben sowie am aktuellen fachwissenschaftlichen , fachdidaktischen und pädagogisch-psychologischen Forschungsstand. Er zielt auf den Aufbau von fachlichen und überfachlichen Kompetenzen." (S. 23) Der Qualitätsbereich VII.1 Fachliche Kompetenzen führt dazu aus: "Der fachliche Bildungsauftrag von Schule beschränkt sich aber nicht nur auf die Vermittlung von Wissen und Fähigkeiten in den Lernbereichen und Fächern. Das fachliche Lernen ist um allgemeine Kompetenzen zu erweitern, die sich auf aktuelle gesellschaftliche "Schlüsselthemen" beziehen, wie sie im Hessischen Schulgesetz (§ 6 Abs. 4) zum Ausdruck kommen. (…) Durch die Vermittlung überfachlicher Kompetenzen schafft die Schule notwendige Voraussetzungen 16 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 für lebensbegleitendes Lernen. Dabei ist es wichtig, dass Schülerinnen und Schüler in der Schule lernen, ihren Lernprozess selbst zu steuern, angemessene Methoden einzusetzen und zu reflektieren sowie sich mit anderen im Lernprozess konstruktiv auseinanderzusetzen und abzustimmen ." (S.27) Im Hessischen Schulgesetz, § 6, wird die rechtliche Grundlage gegeben: "Unterrichtsfächer, Lernbereiche und Aufgabengebiete (1) In den Unterrichtsfächern sind die für jedes Fach geltenden besonderen Methoden und das Fach kennzeichnenden Ziele und Fertigkeiten im Unterricht zu berücksichtigen. In fächerverbindenden oder fachübergreifenden Unterrichtsformen werden an Themen, die verschiedene Fächer berühren, die besonderen Methoden der beteiligten Fächer, ihre jeweiligen Ziele und Fertigkeiten im Unterricht entsprechend dem thematischen Zusammenhang erschlossen. (2) Die Verordnung über die Stundentafeln kann für bestimmte Schulformen und Jahrgangsstufen die Möglichkeit vorsehen, dass nach Entscheidung der Gesamtkonferenz der Schule die Unterrichtsfächer Geschichte, Erdkunde sowie Politik und Wirtschaft als Lernbereich Gesellschaftslehre , die Unterrichtsfächer Musik und Kunst, Werken/Textiles Gestalten sowie Darstellendes Spiel als Lernbereich ästhetische Bildung und die Unterrichtsfächer Physik, Chemie und Biologie als Lernbereich Naturwissenschaften zusammengefasst werden. (3) Lernbereiche können fachübergreifend von mehreren Lehrerinnen oder Lehrern in enger Zusammenarbeit didaktisch abgestimmt oder von einer Lehrerin oder einem Lehrer unterrichtet werden, um übergreifende Erkenntnisse auch in der Schule zur Geltung zu bringen und die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, ein Problem vom unterschiedlichen Ansatz verschiedener Fächer her zu beurteilen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Anteil der jeweiligen Fächer angemessen berücksichtigt wird. Wird der Lernbereich zusammengefasst unterrichtet, so wird für ihn eine zusammengefasste Bewertung erteilt; diese ist in den Versetzungs- und Abschlussregelungen der Bewertung in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache gleichgestellt. Die Gesamtkonferenz entscheidet auf der Grundlage einer curricular und pädagogisch begründeten, die Möglichkeiten der Schule berücksichtigenden Konzeption der Fachkonferenz , ob der Lernbereich fachübergreifend unterrichtet wird. (4) Besondere Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schulen werden in Aufgabengebieten erfasst . Diese sind insbesondere ökologische Bildung und Umwelterziehung, informations- und kommunikationstechnische Grundbildung und Medienerziehung, Erziehung zur Gleichberechtigung , Sexualerziehung, kulturelle Praxis, Friedenserziehung, Rechtserziehung, Gesundheitserziehung und Verkehrserziehung. Aufgabengebiete werden fachübergreifend unterrichtet. Sie können in Form themenbezogener Projekte unter Berücksichtigung der fachbezogenen Lernziele und Methoden auch jahrgangs- und schulformübergreifend unterrichtet werden. Sie können in Kerncurricula nach § 4 Abs. 1 oder eigenen Lehrplänen nach § 4a Abs. 1 näher bestimmt werden. Über die inhaltliche und unterrichtsorganisatorische Umsetzung entscheidet die Gesamtkonferenz auf der Grundlage einer Konzeption der jeweils zuständigen Konferenz der Lehrkräfte." Unterstützt wird dies noch von der Möglichkeit der Jahresstundentafel: Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I vom 5. September 2011 "§ 2 Stundenplangestaltung (1) Die Kontingentstundentafeln legen fest, wie viele Wochenstunden und Jahresstunden in den jeweils zusammengefassten Jahrgangsstufen insgesamt zu erteilen sind. Die Schulkonferenz entscheidet nach Anhörung des Schulelternbeirates über die Verteilung auf die einzelnen Jahrgangsstufen und Unterrichtsfächer. Die Summe der Wochenstundenzahlen am Ende der Primarstufe und der Mittelstufe ist jeweils verbindlich einzuhalten. Die Schule dokumentiert die Abweichungen von den Stundentafeln und den Ausgleich. Über alle Entscheidungen sind die Eltern zu informieren. (2) Unterricht in anderen Formen wie Projektunterricht, epochalisierter Unterricht, Wochenplanarbeit , Betriebspraktika und Exkursionen wird auf die Kontingentstundentafeln und Jahresstundentafeln entsprechend angerechnet." Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass Ansätze der finnischen Bildungsreform in Hessen durchaus möglich sind und erprobt werden können. Allerdings muss festgehalten werden, dass zum einen die demografischen Voraussetzungen in Finnland völlig andere sind als in Deutschland und dass zum anderen die Bundesländer gehalten sind, (z.B. bzgl. der Unterrichtsfächer ) bestimmte KMK-Vorgaben einzuhalten. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5035 17 Frage 53. Welche Fächerbezeichnungen und Unterrichtsmodelle mit welchen Stundenkontingenten bestehen in anderen Bundesländern für das Lernfeld Arbeitslehre jeweils in den verschiedenen Schulformen ? Eine KMK-AG bereitet zurzeit die Zusammenstellung von Maßnahmen der einzelnen Bundesländer im Bereich der beruflichen Orientierung vor. Mit dem Ergebnis ist bis zu den Sommerferien 2017 zu rechnen. Von einer parallelen Erhebung wird daher abgesehen. Sobald dem HKM die Zusammenstellung vorliegt, kann sie zur Beantwortung dieser Frage nachgereicht werden. Wiesbaden, 23. Mai 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Die komplette Drucksache inklusive Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden (www.Hessischer-Landtag.de). 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 940 Modulprüfungsordnung der Universität Kassel für den Teilstudiengang Arbeitslehre für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen vom 27. November 2014 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen § 1 Geltungsbereich § 2 Regelstudienzeit, Zwischenprüfung § 3 Modulprüfungsausschuss Lehramt § 4 Prüferinnen und Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer § 5 Module und Credits § 6 Anmeldung zu den Modulprüfungen § 7 Prüfungsleistungen § 8 Notenbildung und Gewichtung § 9 Versäumnis und Rücktritt § 10 Täuschung und Ordnungsverstoß § 11 Bestehen, Nichtbestehen, Wiederholung, Fristen § 12 Anrechnung von Modulprüfungen § 13 Studienbeginn 2. Abschnitt: Fachspezifische Bestimmungen § 14 Allgemeine Ziele des Studiums § 15 Modulprüfungen 3. Abschnitt: Schlussbestimmungen § 16 Übergangsregelungen § 17 In-Kraft-Treten Anlagen: Anlage 1: Beispielstudienpläne Anlage 2: Modulhandbuch Anlage 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 941 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen für den Teilstudiengang Arbeitslehre für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen § 1 Geltungsbereich Diese Modulprüfungsordnung regelt auf der Grundlage des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbG) vom 28. September 2011(GVBl. I 2011, 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2013 (GVBl. S. 450) und der Verordnung zur Durchführung des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes (HLbGDV) vom 28. September 2011 (GVBl. I 2011, 615) geändert durch Gesetz vom 27. Juni 2013 (GVBl. S. 450) die nähere Gestaltung und die Inhalte des Studiums, die Gewichtung der Pflicht- und Wahlpflichtmodule sowie die Modulprüfungen für den Teilstudiengang Arbeitslehre für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen der Universität Kassel. § 2 Regelstudienzeit, Zwischenprüfung (1) Die Regelstudienzeit beträgt – einschließlich eines Prüfungssemesters - dreieinhalb Jahre. Die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung kann beantragt werden, sofern die erforderlichen Leistungen nach § 15 dieser Ordnung nachgewiesen werden. (2) Für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen sind insgesamt 180 Credits bis zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung nachzuweisen. Auf den Teilstudiengang Arbeitslehre entfallen hiervon 57 Credits bzw. 63 Credits wenn das Modul AL-WP1 Praxisformen der Arbeitslehre II gewählt wird. Für die Meldung zur ersten Staatsprüfung muss einer der Teilstudiengänge mit 63 Credits abgeschlossen werden. (3) In der Regel bis zum Ende des dritten Semesters ist eine Zwischenprüfung abzulegen. In besonders begründeten Ausnahmefällen kann die Zwischenprüfung bis zum Ende des fünften Semesters abgelegt werden. Die fachspezifischen Bestimmungen nach § 15 dieser Ordnung legen die Module fest, die dem Bestehen der Zwischenprüfung entsprechen. Für die Zwischenprüfung müssen insgesamt mindestens 60 Credits nachgewiesen werden, davon im Teilstudiengang Arbeitslehre 22 Credits. § 3 Modulprüfungsausschuss Lehramt Arbeitslehre (1) Der Modulprüfungsausschuss Lehramt Arbeitslehre besteht aus drei Professorinnen bzw. Professoren sowie einem wissenschaftlichen Mitarbeiter oder einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin und einer oder einem Studierenden. Die Mitglieder werden vom Fachbereichsrat des FB07 Wirtschaftswissenschaften gewählt. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr, die der übrigen Mitglieder zwei Jahre. Verlängerungen der Amtszeit sind zulässig. Der Modulprüfungsausschuss wählt aus der Mitte der ihm angehörenden Professorinnen und Professoren eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die oder der Vorsitzende hat Professorin bzw. Professor für Arbeitslehre zu sein. Die bzw. der Vorsitzende führt die Geschäfte des Modulprüfungsausschusses und leitet die Sitzungen. Sofern nach dieser Modulprüfungsordnung Aufgaben des Modulprüfungsausschusses der oder dem Vorsitzenden übertragen sind, entscheidet auf Antrag einer oder eines Studierenden der Modulprüfungsausschuss. (2) Der Modulprüfungsausschuss Lehramt Arbeitslehre ist für die Durchführung der Modulprüfungsverfahren und die nach dieser Modulprüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 942 zuständig und achtet darauf, dass die Bestimmungen der Modulprüfungsordnung für die Modulprüfungen eingehalten werden. (3) Der Modulprüfungsausschuss Lehramt Arbeitslehre ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist und die Sitzung ordnungsgemäß einberufen wurde. Beschlüsse kommen mit der Mehrheit der Stimmen zustande. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. (4) Die Mitglieder des Modulprüfungsausschusses sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sofern sie nicht im öffentlichen Dienst stehen, sind sie durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden zur Verschwiegenheit zu verpflichten. § 4 Prüferinnen und Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer (1) Die Bestellung der Prüferinnen und Prüfer erfolgt durch den Modulprüfungsausschuss; die Zuständigkeit hierzu kann auf die Vorsitzende oder den Vorsitzenden übertragen werden. (2) Wer Modulprüfungen / Modulteilprüfungen abnehmen kann, richtet sich nach dem Hessischen Hochschulgesetz in der jeweils geltenden Fassung. Hochschulprüfungen werden von Mitgliedern der Professorengruppe, wissenschaftlichen Mitgliedern, die mit der selbständigen Wahrnehmung von Lehraufgaben beauftragt worden sind, sowie Lehrbeauftragten und Lehrkräften für besondere Aufgaben abgenommen. (3) Für Prüferinnen und Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer gilt § 3 Abs. 4 entsprechend. § 5 Module und Credits (1) Das Studium ist modular aufgebaut. Es gliedert sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule, in der Regel im Verhältnis von zwei zu eins. (2) Module bestehen aus inhaltlich und zeitlich aufeinander bezogenen oder aufeinander aufbauenden Studieneinheiten, die fach- und fachbereichsbezogen oder fachübergreifend angelegt sein können. Die Inhalte eines Moduls sind in der Regel so zu bemessen, dass sie innerhalb von zwei Semestern vermittelt werden können. Zeitlich geblockte Module sind möglich. (3) Die Zahl der Veranstaltungen eines Moduls, die Themen und Inhalte sowie der Arbeitsaufwand, die Leistungsanforderungen und Prüfungsformen des jeweiligen Moduls werden im Modulhandbuch (Anlage 2) beschrieben. (4) Das Studium des Fachs Arbeitslehre umfasst Module von insgesamt 57 Credits, wovon 27 Credits auf die Fachdidaktik entfallen. Wird in Arbeitslehre das Modul AL-WP1 Praxisformen der Arbeitslehre II gewählt erhöht sich die Gesamtcreditzahl auf 63 und der Fachdidaktik-Anteil auf 33 Credits. Credits in dieser Satzung entsprechen dem Begriff Leistungspunkte der HLbGDV. (5) Gemäß § 15 Abs. 3 dieser Ordnung sind für das Fach Arbeitslehre vier Module in die Note der Ersten Staatsprüfung mit einzubringen. (6) Jedes Modul schließt mit einer Prüfung ab, die inhaltlich alle Modulveranstaltungen einbezieht. 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 943 (7) Abweichend von Abs. 6 kann im Modulhandbuch festgelegt werden, dass sich die Bewertung für die Modulabschlussprüfung kumulativ aus den Punkten von Modulteilprüfungen ergibt. Es muss durch klare Bestimmungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen gewährleistet sein, dass die Teilprüfungen insgesamt den Kompetenzzielen des Moduls entsprechen. (8) Die Modulabschlussprüfung wird mit Punkten nach § 8 dieser Ordnung bewertet. (9) Innerhalb eines Moduls können Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung gefordert werden. Studienleistungen müssen im engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit entsprechenden Studienphasen innerhalb des jeweiligen Moduls erbracht werden können. Studienleistungen können in mündlicher, praktischer oder schriftlicher Form erbracht werden. Studienleistungen können mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet werden. Werden Studienleistungen benotet, so gilt § 8. (10) Es besteht die Möglichkeit, sich zusätzlich zu den in § 15 vorgeschriebenen Modulen in weiteren Modulen einer Prüfung zu unterziehen (Zusatzmodule, Profilstudienangebote). Das Ergebnis der Prüfung wird nicht bei der Bildung der Gesamtnote mit einbezogen. § 6 Anmeldung zu den Modulprüfungen (1) Eine Modulprüfung kann nur ablegen, wer als Studierende oder Studierender für den Studiengang im Lehramt an Hauptschulen und Realschulen immatrikuliert ist. (2) Die oder der Studierende meldet sich zu jeder Modulprüfung oder Modulteilprüfung innerhalb der vom Modulprüfungsausschuss Lehramt Arbeitslehre festgelegten und bekannt gegebenen Frist an. Bei der Anmeldung sind die ggf. erforderlichen Vorleistungen nachzuweisen. § 7 Prüfungsleistungen (1) Als Prüfungsleistungen der Modulprüfungen / Modulteilprüfungen kommen in Frage: 1. schriftliche Prüfung 2. mündliche Prüfung 3. fachpraktische Prüfung. Die Modulbeschreibungen können andere kontrollierbare Prüfungsleistungen sowie multimedial gestützte Prüfungsleistungen vorsehen, wenn sie nach gleichen Maßstäben bewertbar sind. Aufgaben in Form von Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) sind als Teil einer Klausur zulässig. Ihr Anteil an der Bewertung der Modulprüfung darf 50% nicht überschreiten. Die Art der Prüfungsleistung eines Moduls oder Teilmoduls legt die Dozentin oder der Dozent zu Beginn der Lehrveranstaltung, auf die sich die Modulprüfung bezieht, im Rahmen der Festlegungen des Modulhandbuchs fest. (2) Das Modulhandbuch kann vorsehen, dass eine Prüfung in englischer Sprache oder in einer anderen Sprache abgelegt wird. (3) Besteht die schriftliche Prüfungsleistung aus einer Klausur, ist diese unter Aufsicht abzulegen. Die zugelassenen Hilfsmittel bestimmt die jeweilige Prüferin oder der jeweilige Prüfer. Erscheint eine Kandidatin oder ein Kandidat verspätet zur Prüfung, so kann sie oder er die versäumte Zeit nicht 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 944 nachholen. Das Verlassen des Prüfungsraumes ist nur mit Erlaubnis der oder des Aufsichtsführenden zulässig. Über den Prüfungsverlauf der Klausur hat die Aufsicht führende Person ein Kurzprotokoll zu fertigen. Hierin sind alle Vorkommnisse einzutragen, welche für die Feststellung der Prüfungsergebnisse von Belang sind. (4) Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse mündlicher Prüfungsleistungen sind in einem Protokoll festzuhalten, das von den Prüferinnen oder Prüfern und ggf. Beisitzerin oder Beisitzer zu unterzeichnen ist. Das Ergebnis ist der Kandidatin oder dem Kandidaten im Anschluss an die mündliche Prüfungsleistung bekannt zu geben. (5) Die Bearbeitungszeit oder Dauer der Prüfungen ist im Modulhandbuch auszuweisen. (6) Bei einer Gruppenarbeit muss die individuelle Leistung abgrenzbar sein. (7) Macht die Kandidatin oder der Kandidat glaubhaft, dass sie/er wegen a) einer schweren oder chronischen Krankheit oder einer Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 SGB IX, b) Erkrankungen von betreuungsbedürftigen Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen, c) Mutterschutz oder Elternzeiten nicht in der Lage ist, Prüfungsleistungen ganz oder teilweise in der vorgesehenen Form oder innerhalb der festgelegten Fristen abzulegen, so wird der Kandidatin oder dem Kandidaten gestattet, die Prüfungsleistungen innerhalb einer verlängerten Bearbeitungszeit oder gleichwertige Prüfungsleistungen in einer anderen Form zu erbringen. Dazu kann die Vorlage eines ärztlichen Attestes verlangt werden. Entsprechendes gilt für Studienleistungen nach § 5 Abs. 9. Der Nachteilsausgleich ist schriftlich zu beantragen. Der Antrag soll spätestens mit der Meldung zur Prüfung gestellt werden. (8) Jede schriftliche Modulprüfung / Modulteilprüfung ist von einer Prüferin oder einem Prüfer zu bewerten. Schriftliche Prüfungen, die nicht mehr wiederholt werden können, sind von zwei Prüfenden zu bewerten. Mündliche Modulprüfungen / Modulteilprüfungen sind von mehreren Prüfenden oder von einer Prüfenden oder einem Prüfenden in Gegenwart einer sachkundigen Beisitzerin oder eines sachkundigen Beisitzers abzunehmen. Als Gruppenprüfungen sollen sie in Gruppen von höchstens fünf Studierenden stattfinden. (9) Das Bewertungsverfahren einer schriftlichen Modulprüfung / Modulteilprüfung soll in der Regel vier Wochen nicht überschreiten. Erstkorrektur und Zweitkorrektur sind auf der Prüfungsleistung zu vermerken. § 8 Notenbildung und Gewichtung (1) Die einzelnen Prüfungsleistungen werden jeweils nach einem Punktesystem beurteilt, dem die Notenstufen je nach Notentendenz folgendermaßen zugeordnet sind: 15/14/13 Punkte entsprechen der Note „sehr gut (1)“, 12/11/10 Punkte entsprechen der Note „gut (2)“ 9/8/7 Punkte entsprechen der Note „befriedigend (3)“ 6/5/4 Punkte entsprechen der Note „ausreichend (4)“ 3/2/1 Punkte entsprechen der Note „mangelhaft (5)“ 0 Punkte entsprechen der Note „ungenügend (6)“. (2) Die Notenstufen werden wie folgt festgelegt: "Sehr gut (1)" = die Leistung entspricht den Anforderungen in besonderem Maße, 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 945 "Gut (2)" = die Leistung entspricht voll den Anforderungen, "Befriedigend (3)" = die Leistung entspricht im Allgemeinen den Anforderungen, "Ausreichend (4)" = die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im Ganzen noch den Anforderungen, "Mangelhaft (5)" = die Leistung entspricht nicht den Anforderungen, lässt jedoch erkennen, dass die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können, "Ungenügend (6)" = die Leistung entspricht nicht den Anforderungen. Die Mängel können in absehbarer Zeit nicht behoben werden. (3) Die in § 15 Abs. 3 bezeichneten Module gehen mit insgesamt 20% gem. § 29 Abs. 2 Nr. 1 des HLbG in die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung ein. (4) Besteht eine Modulprüfung aus kumulativen Leistungen, so errechnet sich die Modulnote als Durchschnitt der einzelnen Teilprüfungsleistungen unter Verwendung des Verfahrens des kaufmännischen Rundens. Für die Bildung der Modulnote werden die Teilprüfungsleistungen zu gleichen Teilen berücksichtigt, sofern die Modulbeschreibung nicht spezifische Gewichtungen ausweist. § 9 Versäumnis und Rücktritt (1) Eine Modulprüfungsleistung gilt als mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet, wenn die oder der Studierende einen für sie oder ihn bindenden Prüfungstermin ohne triftigen Grund versäumt hat oder wenn sie oder er von einer Prüfung, die angetreten wurde, ohne triftigen Grund zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche Modulprüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird. (2) Der für den Rücktritt oder das Versäumnis geltend gemachte Grund muss der oder dem Vorsitzenden des Modulprüfungsausschusses unverzüglich schriftlich angezeigt und glaubhaft gemacht werden. Bei Krankheit der Kandidatin oder des Kandidaten ist ein ärztliches Attest (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorzulegen. In begründeten Zweifelsfällen ist zusätzlich ein amtsärztliches Attest zu verlangen. Eine während einer Prüfungsleistung eintretende Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich bei der oder dem Prüfenden oder der Prüfungsaufsicht geltend gemacht werden. Die Verpflichtung zur Anzeige und Glaubhaftmachung der Gründe gegenüber dem Modulprüfungsausschuss bleibt unberührt. Wird der Grund anerkannt, so wird ein neuer Prüfungstermin bestimmt. (3) Bei anerkanntem Rücktritt oder Versäumnis werden die Prüfungsergebnisse in den bereits abgelegten Modulteil- oder Modulprüfungen angerechnet. § 10 Täuschung und Ordnungsverstoß (1) Mit der Note „ungenügend“ (0 Punkte) sind Prüfungsleistungen von Studierenden zu bewerten, die bei der Abnahme der Prüfungsleistung eine Täuschungshandlung oder die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel versucht oder begangen haben. Eine Kandidatin oder ein Kandidat, die oder der den ordnungsgemäßen Ablauf des Prüfungstermins stört, kann von der jeweiligen Prüferin oder dem jeweiligen Prüfer oder der oder dem Aufsichtführenden von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden; in diesem Fall wird die Prüfungsleistung mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet. 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 946 (2) Hat eine Kandidatin oder ein Kandidat durch schuldhaftes Verhalten die Zulassung zur Prüfung zu Unrecht herbeigeführt, kann der Modulprüfungsausschuss Lehramt Arbeitslehre entscheiden, dass die Prüfung als nicht bestanden gilt. (3) Beim Vorliegen einer besonders schweren Täuschung oder eines wiederholten Täuschungsversuchs in einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung oder einer Täuschung unter Beifügung einer schriftlichen Erklärung der/des Studierenden über die selbstständige Anfertigung einer Arbeit ohne unerlaubte Hilfsmittel, kann der Modulprüfungsausschuss Lehramt Arbeitslehre den Ausschluss von der Wiederholungsprüfung beschließen. Die Schwere der Täuschung ist anhand der vom Prüfling aufgewandten Täuschungsenergie und der durch die Täuschung verursachten Beeinträchtigung der Chancengleichheit zu werten. (4) Für Hausarbeiten und Referate gelten die von den Fachbereichen bekannt gegebenen Zitierregeln für das Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten. Bei erheblicher Nichtbeachtung ist Abs. 1 Satz 1 anzuwenden. (5) Die Kandidatin oder der Kandidat kann innerhalb einer Frist von vier Wochen verlangen, dass die Entscheidungen nach Absatz 1 vom Modulprüfungsausschuss Lehramt Arbeitslehre überprüft werden. (6) Belastende Entscheidungen des Modulprüfungsausschusses Lehramt Arbeitslehre sind der Kandidatin oder dem Kandidaten unverzüglich schriftlich mitzuteilen, zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen. § 11 Bestehen, Nichtbestehen, Wiederholung, Fristen (1) Eine Modulprüfung ist bestanden, wenn sie mit mindestens 5 Punkten bewertet wurde. Eine kumulierte Modulprüfung ist bestanden, wenn die durchschnittliche Punktzahl der Teilprüfungen mindestens 5 Punkte beträgt und keine der Teilprüfungen mit 0 Punkten bewertet wurde. Nicht bestandene Modulprüfungen und Modulteilprüfungen eines nicht bestandenen Moduls können zweimal wiederholt werden. (2) Wird ein Pflichtmodul nach § 15 endgültig nicht bestanden, ist die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung in Arbeitslehre für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen im Geltungsbereich des HLbG ausgeschlossen. Bei endgültigem Nichtbestehen eines Wahlpflichtmoduls kann der Wahlpflichtbereich einmalig gewechselt werden. (3) Die Fristen für die Modulprüfungen sind so festzulegen, dass diese innerhalb der Regelstudienzeit vollständig abgelegt werden können. Die Termine der Modulprüfungen sind rechtzeitig bekannt zu geben. Der Nachteilsausgleich gem. § 7 Abs. 7 ist dabei zu berücksichtigen. § 12 Anrechnung von Modulprüfungen Module werden auf Antrag gemäß § 60 HLbG angerechnet. § 13 Studienbeginn Das Studium kann jeweils zum Wintersemester aufgenommen werden. 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 947 2. Abschnitt Fachspezifische Bestimmungen für den Teilstudiengang Arbeitslehre § 14 Allgemeine Ziele des Studiums Das Studium befähigt dazu, die Prüfung zum Ersten Staatsexamen für das Schulfach Arbeitslehre an der Sekundarstufe I der Haupt- und Realschule sowie der Gesamtschule ablegen zu können. Das Schulfach Arbeitslehre unterscheidet sich von anderen Schulfächern durch seinen integrativen, problem- und situationsbezogenen Ansatz, in dem die theoretische, empirische und praxisbezogene Auseinandersetzung mit der Arbeitswelt im Zentrum steht. Aus diesem Grunde bezieht sich das Studium der Arbeitslehre als Unterrichtsfach nicht nur auf eine eigene Fachdidaktik, sondern auch auf unterschiedliche Wissenschaften und außerschulische Praxisfelder. Die unterschiedlichen thematischen Schwerpunkte und Lehrinhalte in dem vorliegenden Modulhandbuch fassen jene Wissens- und Problembereiche zusammen, die den aktuellen Anforderungen an die Arbeitslehre als Unterrichtsfach und ihren Grundbestand umreißen. Die Studierenden des Fachs Arbeitslehre sollen jene Kompetenzen erwerben, die sie dazu befähigen, curriculare Elemente und didaktische Konzepte theoriegeleitet und kritisch-konstruktiv zu reflektieren, eigene begründete Positionen zu beziehen sowie professionelle Standards für das Unterrichtsfach Arbeitslehre zu entwickeln und konzeptionell umzusetzen. Ziel des Studiums ist es, dass die Studierenden zu differenziertem und integriertem Wissen und Können in Bezug auf relevante Bedingungs- und Entscheidungsfelder des Unterrichtsfachs Arbeitslehre gelangen. § 15 Modulprüfungen (1) Bis zur Meldung zur Ersten Staatsprüfung müssen folgende Module erfolgreich abgeschlossen sein: Pflichtmodul AL-P1: Grundlagen der Arbeitslehre 12 Credits Pflichtmodul AL-P2: Praxisformen der Arbeitslehre I 6 Credits Pflichtmodul AL-P3: Arbeitsweltbezogene Studien 5 Credits Pflichtmodul AL-P4: Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Vertiefung 12 Credits Pflichtmodul AL-P5: Projekte in der Arbeitslehre 6 Credits Pflichtmodul AL-P6: Arbeitslehre unterrichten 9 Credits Wahlpflichtmodul AL-WP1: Praxisformen der Arbeitslehre II 6 Credits Pflichtmodul AL-12b: PRAXISSEMESTER 7 von 30 Credits Das Studium der Arbeitslehre trägt der Vielfalt der Arbeitswelt dadurch Rechnung, dass in den Modulen, soweit möglich, Wahlmöglichkeiten zur individuellen Schwerpunktsetzung angeboten werden. (2) Die Zwischenprüfung für das Fach Arbeitslehre ist abgelegt, wenn die Modulprüfungen der Module AL-P1, AL-P2 und eines der Module AL-P3 oder AL-12b bestanden sind. (3) In die Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung gehen gemäß § 8 Abs. 3 dieser Ordnung die folgenden vier Module ein: 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 948 Modul AL-P1 Modul AL-P4 Modul AL-P6 eines der Module AL-P2, AL-P3, AL-P5 oder AL-WP1 Bei Wahlmöglichkeiten gehen die Module mit der höchsten Punktzahl ein. 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 949 3. Abschnitt: Schlussbestimmungen § 16 Übergangsregelungen Diese Ordnung gilt für Studierende, die das Studium für das Lehramt an Hauptschulen und Realschulen im Teilstudiengang Arbeitslehre an der Universität Kassel ab dem Wintersemester 2014/15 begonnen haben. § 17 In-Kraft-Treten Diese Modulprüfungsordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Mitteilungsblatt der Universität Kassel in Kraft. Kassel, den 27. März 2015 Die Vorsitzende des Zentrums für Lehrerbildung Prof. Dr. Dorit Bosse Mitteilung Anlage 1: gsblatt der Uni Beispielstund iversität Kasse enpläne für da el Nr. 8/2015 v as Lehramt Arb vom 21.04.20 beitslehre an H 15 Hauptschulen und Realschul 4.13.0 len 7/781 L2 950 Mitteilunggsblatt der Uniiversität Kasseel Nr. 8/2015 vvom 21.04.2015 4.13.07/781 L2 951 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 952 Anlage 2: Modulhandbuch für Lehramt Arbeitslehre an Hauptschulen und Realschulen Nummer/Code AL-P1 Modulname Grundlagen der Arbeitslehre Art des Moduls Pflichtmodul Lernergebnisse, Kompetenzen, Qualifikationsziele Kennen, Verstehen und Anwenden der fachwissenschaftlichen Bezüge der Arbeitslehre Verstehen methodischer und didaktischer Fragen und Ansätze der Arbeitslehre Begreifen der Bedingungen der Konstruktion von Curricula der Arbeitslehre Reflexion von und Partizipation an der Diskussion um Ziele, Inhalte und Konzepte der Arbeitslehre Lehrveranstaltungsarten Vorlesung, Seminar (insgesamt 8 SWS) Lehrinhalte Didaktik, Methoden, Konzepte, Prinzipien und Handlungsfelder der Arbeitslehre Grundlagen der Bezugswissenschaften der Arbeitslehre (Ökonomie, Technik, Sozio-Ökologie, Arbeitswissenschaft) Detaillierte Informationen zu den Lehrinhalten entnehmen Sie bitte den Aushängen der zugeordneten Lehrveranstaltungen. Titel der Lehrveranstaltungen a) Konzepte, Prinzipien und Methoden der Arbeitslehre (Pflichtveranstaltung) b) 3 Wahlpflichtveranstaltungen mit Fachbezügen zur Ökonomie, Technik, Sozio-Ökologie oder Arbeitswissenschaft Lehr- und Lernmethoden (Organisationsform) 4 einführende Vorlesungen oder Seminare Verwendbarkeit des Moduls Lehramt Arbeitslehre an Haupt- und Realschulen Dauer des Angebotes des Moduls zweisemestrig Häufigkeit des Angebotes des Moduls jährlich Sprache Deutsch Empfohlene (inhaltliche) Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Immatrikulation für Lehramt an Hauptschulen und Realschulen Studentischer Arbeitsaufwand Der Arbeitsaufwand für 12 Credits entspricht insgesamt 360h (1 Credit = 30h) Präsenzzeiten in 4 Lehrveranstaltungen: 4*2h*15 Wochen = 120h 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 953 Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen: 4*2h* 15 Wochen = 120h Arbeitsaufwand für die Prüfungsleistung = 120h Summe = 360h Studienleistungen regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen (z.B. Referate, Exkursionsvorbereitung, eigenständige Seminarmitgestaltung, …) Präsentation von Teil- und Endergebnissen Voraussetzung für Zulassung zur Prüfungsleistung Studienleistungen in allen Veranstaltungen des Moduls Prüfungsleistung Klausur (120 Minuten) Anzahl Credits für das Modul 12 (davon 3 Fachdidaktik) Nummer/Code AL-P2 Modulname Praxisformen der Arbeitslehre I Art des Moduls Pflichtmodul Lernergebnisse, Kompetenzen, Qualifikationsziele Kennen, Verstehen und Anwenden der integrierten fachpraktischen Anteile der Arbeitslehre im schulischen Unterricht Lehrveranstaltungsarten Fachpraxis, Seminar mit Übung (insgesamt 4 SWS) Lehrinhalte Informations- und Kommunikationstechnik Praktisches Lernen in der Arbeitslehre Titel der Lehrveranstaltungen a) Informations- und kommunikationstechnische Grundbildung (Pflichtveranstaltung) b) 1 Wahlpflichtveranstaltung zum praktischen Lernen Lehr- und Lernmethoden (Organisationsform) 2 Fachpraxiskurse oder Seminare mit Übung Verwendbarkeit des Moduls Lehramt Arbeitslehre an Haupt- und Realschulen Dauer des Angebotes des Moduls zweisemestrig Häufigkeit des Angebotes des Moduls jährlich Sprache Deutsch Empfohlene (inhaltliche) Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Immatrikulation für Lehramt an Hauptschulen und Realschulen 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 954 Studentischer Arbeitsaufwand Der Arbeitsaufwand für 6 Credits entspricht insgesamt 180h (1 Credit = 30h) Präsenzzeiten in 2 Lehrveranstaltungen: 2*2h*15 Wochen = 60h Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen: 2*2h* 15 Wochen = 60h Arbeitsaufwand für die Prüfungsleistung = 60h Summe = 180h Studienleistungen regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen (z.B. Referate, Exkursionsvorbereitung, eigenständige Seminarmitgestaltung, …) Voraussetzung für Zulassung zur Prüfungsleistung Studienleistungen in allen Veranstaltungen Prüfungsleistung 2 Modulteilprüfungen: Fachpraktische Prüfung oder Klausur (60 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 10 Seiten) a) Eine Teilprüfung in der Pflichtveranstaltung b) Eine Teilprüfung in der Wahlpflichtveranstaltung Anzahl Credits für das Modul 6 (davon 6 Fachdidaktik) 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 955 Nummer/Code AL-P3 Modulname Arbeitsweltbezogene Studien Art des Moduls Pflichtmodul Lernergebnisse, Kompetenzen, Qualifikationsziele Fähigkeit zur theoriegeleiteten Reflexion und Konstruktion auf den Ebenen der Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Betriebspraktika/Praxistagen/Realbegegnungen Wissen über und Verständnis für Modi der didaktischen Einbettung schulischer Betriebspraktika Lehrveranstaltungsarten (1) Seminar (4 SWS) (2) Praxisphase Lehrinhalte Theoretische und praktische Aufbereitung der Inhalte, die zur Vor- und Nachbereitung eines Betriebspraktikums notwendig sind. Titel der Lehrveranstaltungen Vorbereitungsseminar, Praxisphase, Nachbereitungsseminar Lehr- und Lernmethoden Organisationsform Seminar Praxisphase Die Praxisphase hat einen Zeitumfang von 4 Wochen. Sie kann im Rahmen des allgemeinen Betriebspraktikums nach § 15 Abs. 2 HLbG abgeleistet werden, wenn sie zwischen das Vor- und Nachbereitungsseminar gelegt wird. Studierende mit abgeschlossener Berufsausbildung oder vergleichbarer Berufserfahrung können auf Antrag eine Praxisphase an einem, für den Arbeitslehreunterricht relevanten, außerschulischen Lernort durchführen. Verwendbarkeit des Moduls Lehramt Arbeitslehre an Hauptschulen und Realschulen Dauer des Angebotes des Moduls zweisemestrig Häufigkeit des Angebotes des Moduls jährlich Sprache Deutsch Empfohlene (inhaltliche) Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Immatrikulation für Lehramt Arbeitslehre an Hauptschulen und Realschulen. Studentischer Arbeitsaufwand Der Arbeitsaufwand für 5 Credits entspricht insgesamt 150h (1 Credit = 30h) 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 956 Präsenzzeiten in 2 Lehrveranstaltungen: 2*2h* 15 Wochen = 60h Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen: 2*2h* 15 Wochen = 60h Arbeitsaufwand für die Prüfungsleistung = 30h Summe = 150h Studienleistungen Regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen (z.B. Referate, Exkursionsvorbereitung, eigenständige Seminarmitgestaltung, …) 4-wöchige Praxisphase Reflexion der Praxisphase im Rahmen des Nachbereitungsseminars Voraussetzung für Zulassung zur Prüfungsleistung Studienleistungen in allen Veranstaltungen Prüfungsleistung schriftliche Prüfung, Praktikumsbericht (ca. 15 Seiten) Anzahl Credits für das Modul 5 (davon 2 Fachdidaktik) 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 957 Nummer/Code AL-P4 Modulname Fachwissenschaftliche und fachdidaktische Vertiefung Art des Moduls Pflichtmodul Lernergebnisse, Kompetenzen, Qualifikationsziele Vertiefendes Kennen, Verstehen und Anwenden im Hinblick auf ausgewählte Sachgebiete/Praxisfelder der Arbeitslehre vor dem Hintergrund fachdidaktischer Prinzipien Berufsorientierungsprozesse initiieren und begleiten sowie theoriegeleitet analysieren und beurteilen Lehrveranstaltungsarten Seminar, Vorlesungen (insgesamt 8 SWS) Lehrinhalte Ausgewählte Sachstrukturen der Bezugswissenschaften der Arbeitslehre (Ökonomie, Technik, Sozio-Ökologie, Arbeitswissenschaft) Fachrelevante und –didaktische Prinzipien der Arbeitslehre (z.B. Berufsorientierung, Nachhaltigkeit, …) Titel der Lehrveranstaltungen a) Berufsorientierung (Pflichtveranstaltung) b) 3 Wahlpflichtveranstaltungen mit Fachbezügen zur Ökonomie, Technik, Sozio-Ökologie oder Arbeitswissenschaft Lehr- und Lernmethoden Organisationsform 4 vertiefende Vorlesungen oder Seminare Verwendbarkeit des Moduls Lehramt Arbeitslehre an Hauptschulen und Realschulen Dauer des Angebotes des Moduls zweisemestrig Häufigkeit des Angebotes des Moduls jährlich Sprache Deutsch Empfohlene (inhaltliche) Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Immatrikulation für Lehramt Arbeitslehre an Hauptschulen und Realschulen. Modul AL-P1 Studentischer Arbeitsaufwand Der Arbeitsaufwand für 12 Credits entspricht insgesamt 360h (1 Credit = 30h) Präsenzzeiten in 4 Lehrveranstaltungen: 4*2h*15 Wochen = 120h Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen: 4*2h* 15 Wochen = 120h Arbeitsaufwand für die Prüfungsleistung = 120h 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 958 Summe = 360h Studienleistungen Regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen (z.B. Referate, Exkursionsvorbereitung, eigenständige Seminarmitgestaltung, …) Präsentation von Teil- und Endergebnissen Voraussetzung für Zulassung zur Prüfungsleistung Studienleistungen in allen Veranstaltungen Prüfungsleistung 2 Modulteilprüfungen: Schriftliche Ausarbeitung (ca. 10 Seiten) a) Eine Teilprüfung in der Pflichtveranstaltung b) Eine Teilprüfung in der Wahlpflichtveranstaltung Anzahl Credits für das Modul 12 (davon 3 Fachdidaktik) 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 959 Nummer/Code AL-P5 Modulname Projekte in der Arbeitslehre Art des Moduls Wahlpflichtmodul Lernergebnisse, Kompetenzen, Qualifikationsziele Fähigkeit zur theoretisch und empirisch gestützten Reflexion und Konstruktion auf den Ebenen: o der Durchführung eines interdisziplinären Projekts/einer interdisziplinären projektorientierten Arbeit o des Einsatzes und der Beurteilung der Projektmethode im Arbeitslehre-Unterricht Lehrveranstaltungsarten Projektkurs, Seminar (insgesamt 4 SWS) Lehrinhalte Projektmethode Fachwissenschaftliche Aspekte im interdisziplinären Zusammenspiel (Beispiele: Ernährung, Technik, Arbeitsgestaltung/Arbeitspsychologie, Ökonomie, …) im Rahmen eines Projektkurses Titel der Lehrveranstaltungen a) 1 Projektkurs (Wahlpflichtveranstaltung) b) Begleitseminar zur Prüfungsleistung (Pflichtveranstaltung) Lehr- und Lernmethoden (Organisationsform) Projekt mit Projektkursen, Seminar Verwendbarkeit des Moduls Lehramt Arbeitslehre an Haupt- und Realschulen Dauer des Angebotes des Moduls zweisemestrig Häufigkeit des Angebotes des Moduls jährlich Sprache Deutsch Empfohlene (inhaltliche) Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Immatrikulation für Lehramt an Hauptschulen und Realschulen Module AL-P1 und AL-P2 Studentischer Arbeitsaufwand Der Arbeitsaufwand für 6 Credits entspricht insgesamt 180h (1 Credit = 30h) Präsenzzeiten in 2 Lehrveranstaltungen: 2*2h*15 Wochen = 60h Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen: 1*2h* 15 Wochen = 30h Arbeitsaufwand für die Prüfungsleistung = 90h Summe = 180h Studienleistungen regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 960 Präsentation und Dokumentation von Teil- und Endergebnissen Voraussetzung für Zulassung zur Prüfungsleistung Studienleistung in allen Veranstaltungen Prüfungsleistung Mündliche Prüfung in Form einer Projektpräsentation: Im Gesamtumfang des Moduls sind 3 Credits für den Prüfungsaufwand enthalten. Es wird eine Projektarbeit als Leistung erbracht. Anzahl Credits für das Modul 6 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 961 Nummer/Code AL-P6 Modulname Arbeitslehre unterrichten Art des Moduls Pflichtmodul Lernergebnisse, Kompetenzen, Qualifikationsziele kompetenzorientierten Unterricht planen, durchführen und reflektieren schülergerechtes Gestalten von Arbeitspraxis Sicherheitsregeln und Unfallverhütungsvorschriften in Fachräumen umsetzen Lehrveranstaltungsarten (1) Praktikum an der Schule (ca. 60 Stunden), inkl. Unterrichtshospitationen und Unterrichtsversuche (2) Begleitseminar (2 SWS), teilweise geblockt (3) Seminar Lehrinhalte kompetenzorientierte Unterrichtsplanung, -gestaltung und – reflexion Lernvoraussetzungen sicherheitsgerechtes Arbeiten in Fachräumen (z.B. Unfallverhütungsvorschriften) Einbeziehung fachdidaktischer und fachmethodischer Grundlagen fachbezogene Prinzipien des kompetenzorientierten Unterrichts Forschungsfragen der Arbeitslehre Titel der Lehrveranstaltungen Begleitseminar: Arbeitslehre unterrichten Forschungsfragen der Arbeitslehre Lehr- und Lernmethoden (Organisationsform) Seminar Unterrichtshospitationen eigene Unterrichtsversuche Verwendbarkeit des Moduls Lehramt Arbeitslehre an Haupt- und Realschulen Dauer des Angebotes des Moduls einsemestrig Häufigkeit des Angebotes des Moduls jedes Semester Sprache Deutsch Empfohlene (inhaltliche) Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Modul AL-P1 Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Immatrikulation für Lehramt an Hauptschulen und Realschulen Praxissemester Studentischer Arbeitsaufwand Der Arbeitsaufwand für 9 Credits entspricht insgesamt 270h (1 Credit = 30h) Präsenszeiten in 2 Lehrveranstaltungen: 2*2h*15 Wochen = 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 962 60h Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltung: 2*3h* 15 Wochen = 90h Praktikum an der Schule = 60h Arbeitsaufwand für die Prüfungsleistung = 60h Summe = 270h Studienleistungen regelmäßige und aktive Teilnahme an den Seminaren (inkl. Präsentation von Teil- und Endergebnissen) Unterrichtshospitationen schriftliche Unterrichtsvorbereitung 2 Unterrichtsversuche Voraussetzung für Zulassung zur Prüfungsleistung Studienleistungen in allen Veranstaltungen Prüfungsleistung schriftlicher Bericht mit Unterrichtsentwurf, Durchführung und Reflexion einer Unterrichtseinheit im Rahmen des Begleitseminars (ca. 20 Seiten) Anzahl Credits für das Modul 9 (davon 6 Fachdidaktik) 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 963 Nummer/Code AL-WP1 Modulname Praxisformen der Arbeitslehre II Art des Moduls Pflichtmodul Lernergebnisse, Kompetenzen, Qualifikationsziele Vertiefendes Kennen, Verstehen und Anwenden der integrierten fachpraktischen Anteile der Arbeitslehre im schulischen Unterricht Lehrveranstaltungsarten Fachpraxis, Seminar mit Übung (insgesamt 4 SWS) Lehrinhalte Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und Materialien insbesondere im Bereich der Holz- und Metallbearbeitung Praktisches Lernen in der Arbeitslehre Titel der Lehrveranstaltungen a) Aufbaukurs, wahlweise Holz oder Metall (Pflichtveranstaltung) b) 1 Wahlpflichtveranstaltung zum praktischen Lernen Lehr- und Lernmethoden (Organisationsform) 2 Fachpraxiskurse oder Seminare mit Übung Verwendbarkeit des Moduls Lehramt Arbeitslehre an Haupt- und Realschulen Dauer des Angebotes des Moduls Zweisemestrig Häufigkeit des Angebotes des Moduls Jährlich Sprache Deutsch Empfohlene (inhaltliche) Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Immatrikulation für Lehramt an Hauptschulen und Realschulen Vor dem Besuch der Veranstaltungen Aufbaukurs Holz bzw. Aufbaukurs Metall muss der Sicherheits-/Maschinenschein Arbeitslehre erworben sein (Erwerb im Modul AL-12b). Studentischer Arbeitsaufwand Der Arbeitsaufwand für 6 Credits entspricht insgesamt 180h (1 Credit = 30h) Präsenzzeiten in 2 Lehrveranstaltungen: 2*2h*15 Wochen = 60h Vor- und Nachbereitung der Lehrveranstaltungen: 2*2h* 15 Wochen = 60h Arbeitsaufwand für die Prüfungsleistung = 60h Summe = 180h Studienleistungen regelmäßige und aktive Teilnahme an den Veranstaltungen Voraussetzung für Zulassung zur Prüfungsleistung Studienleistungen in allen Veranstaltungen Prüfungsleistung 2 Modulteilprüfungen: 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 964 Fachpraktische Prüfung oder Klausur (60 Minuten) oder schriftliche Ausarbeitung (ca. 10 Seiten) c) Eine Teilprüfung in der Pflichtveranstaltung d) Eine Teilprüfung in der Wahlpflichtveranstaltung Anzahl Credits für das Modul 6 (davon 6 Fachdidaktik) 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 965 Nummer/Code AL-12b Modulname Praxissemester Art des Moduls Pflichtmodul Lernergebnisse, Kompetenzen, Qualifikationsziele Schul- und Unterrichtspraxis im Berufsfeld der Sekundarstufe beobachtend erfahren und theoriegeleitet auswerten Ausgewählte Methoden des Lehrens und Lernens in der Sekundarstufe sowie deren Planung und Evaluation in der Sekundarstufe erprobend kennen- und praktizieren lernen Unterrichtlich-erzieherische Handlungskompetenzen erprobend und exemplarisch erwerben (eigene Unterrichtsversuche) Unterricht und Schule auf wissenschaftlicher Grundlage situations- und zielgerecht interpretieren lernen Sich im Prozess des Lehrerwerdens wahrnehmen und weiterentwickeln (Übernahme der Lehrerrolle; eigene Stärken und Schwächen erfahren) Reflexion der eigenen Berufsmotivation und Auseinandersetzung mit den psychosozialen Basiskompetenzen für den Lehrerberuf Lehrstrategien und Verfahren kennen lernen, Lernprozesse und Lernergebnisse von Schüler/-innen in ihrer Unterschiedlichkeit zu erkennen und zu diagnostizieren Flankierende Veranstaltung (Lehrforschungsprojekt[e] oder Projektseminar[e]) im Kernstudium im Umfang von insgesamt 4 SWS im Kernstudium zur vertiefenden Auseinandersetzung mit a) „Lehren, Lernen, Unterrichten in der Sekundarstufe“ oder b) „Beobachten, Beraten und Fördern im pädagogischen Feld“ mit folgenden Lernergebnissen, Kompetenzen, Qualifikationszielen: a) Vertiefende Auseinandersetzung: Lernstrategien und Lernmethoden für Unterricht und Erziehung analysieren, begründen und bewerten Vermittlungs- und Interaktionsprozesse für pädagogisches Handeln in Unterricht und Schule unter verschiedenen Bedingungen analysieren, darstellen und reflektieren b) Vertiefende Auseinandersetzung: Ergebnisse der Kindheits- und Jugendforschung und Bildungsforschung sowie der Entwicklungspsychologie kennen und ihren Einfluss auf pädagogisches Handeln reflektieren Heterogenität erfassen und reflektieren Konfliktsituationen und Kommunikationsstörungen in Unterricht und Erziehung darstellen und Bewältigungsstrategien analysieren und bewerten Für a und b) zu erwerben durch: Vertiefende Auseinandersetzung mit ausgewählten Begriffen und theoretischen Konzepten Vertiefende Auseinandersetzung mit empirischen Studien Beschäftigung mit Forschungsmethoden und ihrer Anwendung Vertiefende Reflexion von Handlungssituationen aus dem Berufsfeld Projektarbeit in pädagogischen Handlungsfeldern 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 966 Lernergebnisse im flankierenden Seminar Arbeitslehre: Kennen der Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen in der Holz- und Metallwerkstatt sowie der Lehrküche Wissen über Material- und Maschinenkunde Fähigkeit zum sachgerechten Umgang mit Maschinen, Werkzeugen und Materialien in der Holz- und Metallbearbeitung Weitere Lernergebnisse im zweiten Unterrichtsfach sind in der Modulbeschreibung des Praxissemesters im jeweiligen Fach zu finden Lehrveranstaltungsarten (1) Praktika an der Schule (ca. 250 Stunden); (2) Begleitseminare (Vorbereitung, Begleitung und Nachbereitung, insgesamt 4 SWS), teilweise geblockt; (3) Flankierende Seminare (gesamt 8 SWS), teilweise geblockt; davon: 4 SWS flankierende Lehrforschungsprojekte und / oder Projektseminare im Kernstudium und je 2 SWS in den Unterrichtsfächern Lehrinhalte Titel der Lehrveranstaltungen Vorbereitung, Nachbereitung und Begleitseminar zu den Schulpraktischen Studien (4SWS); Flankierende Lehrforschungsprojekte und / oder Projektseminare im Kernstudium (4 SWS); Flankierende LV in Arbeitslehre: Sicherheits-/Maschinenschein (2 SWS); Ein flankierendes fachdidaktisches Seminar im anderen Unterrichtsfach (2 SWS) Lehr- und Lernmethoden (Organisationsform) Seminare (einschließlich Unterrichtshospitationen und -assistenz), Praxisseminare mit Gruppenarbeit und Methodenmix aktueller Lehrund Lernformen der jeweiligen Disziplin, ggfls. auch Vorlesungen, Lehrforschungsprojekt(e), Projektseminar(e) Die flankierende Veranstaltung im Fach Arbeitslehre zum Erwerb des Sicherheits-/Maschinenscheins findet vornehmlich als Blockveranstaltung unmittelbar vor dem Beginn des Schulpraktikums statt. Neben dem Besuch der Werkstattkurse ist auch die Teilnahme an den Sicherheitsunterweisungen verpflichtend. Verwendbarkeit des Moduls Lehramt an Haupt- und Realschulen Dauer des Angebotes des Moduls Einsemestrig; Vorbereitung teils in der vorlesungsfreien Zeit, Spätester Abgabetermin des Berichts ist im Wintersemester der 31.03. bzw. im Sommersemester der 30.09. eines Jahres. Häufigkeit des Angebotes des Moduls Jedes Semester Sprache Deutsch Empfohlene (inhaltliche) Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Module 1b, 2 und 3 im Kernstudium, sowie einführende Veranstaltungen in beide Fachwissenschaften und Fachdidaktiken (Arbeitslehre: AL-P1 und AL-P2) Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul Immatrikulation für Lehramt an Haupt- und Realschulen, bestandenes Modul 1b des Kernstudiums Studentischer Arbeitsaufwand Präsenzzeit Schulpraktikum: ca. 250 Stunden Präsenzzeit Lehrveranstaltungen: 180 Stunden (12 SWS) Selbststudium Vor- und Nachbereitung: 360 Stunden 4.13.07/781 L2 Mitteilungsblatt der Universität Kassel Nr. 8/2015 vom 21.04.2015 967 Selbststudium Praktikumsbericht: ca. 110 Stunden Gesamt: 900 Stunden Für das Kernstudium fällt ein studentischer Arbeitsaufwand von 480 Stunden an, für die Fächer je 210 Stunden. Studienleistungen 1. Im Praktikum: Beobachtungsaufgaben und Hospitationsprotokolle, 4-6 eigene Unterrichtsversuche, Absolvierung des schulpraktischen Teils 2. In den Begleitseminaren: Gestaltung einer Seminarsitzung, schriftliche Unterrichtsvorbereitung, Unterrichtsvorhaben, Lerntagebuch 3. In flankierender Veranstaltung im Kernstudium z. B. Hausarbeit, Referat, Gestaltung einer Seminarsitzung, Projektbericht, Lerntagebuch, Portfolio, wissenschaftliches Protokoll, Klausur 4. Sicherheits-/Maschinenschein Arbeitslehre: Regelmäßige und aktive Teilnahme an der Veranstaltung, integrierte theoretische und fachpraktische Fähigkeitsprüfung und Erhebung von Kenntnissen der Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen 5. Im flankierenden Seminar des anderen Unterrichtsfachs Die Studienleistung 5. ist in der jeweiligen Fachprüfungsordnung näher beschrieben. Die Studienleistung 1 darf bei Nicht-Bestehen nur einmal und nur nach einem Gespräch im Referat SPS wiederholt werden. Voraussetzung für Zulassung zur Prüfungsleistung Studienleistungen dieses Moduls und Studienleistung „Psychosoziale Basiskompetenzen“ aus Modul 1b des Kernstudiums Prüfungsleistung Schriftlicher Bericht über die Aufgaben der Praktikumsvorbereitung, den Verlauf des Schulpraktikums und die Präsentationen der Praktikumsauswertung (ca. 50 Seiten) Anzahl Credits für das Modul 30, davon 16 für Kernstudium, 7 für Arbeitslehre und 7 für das andere Unterrichtsfach L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 1 Gültig ab WiSe 2014/15 Inhaltsverzeichnis Modul 1: Grundlagen der arbeitsorientierten Bildung / Arbeitslehredidaktik (P) .............................................................. 2 Modul 2a: Handlungsfeld Arbeit, Beruf und Lebenswelt (WP) ........................................................................................... 3 Modul 2b: Handlungsfeld Berufliche Rehabilitation und Integration (WP) ........................................................................ 4 Modul 3: Betriebspraktische Studien und Maschinenschein (P) ........................................................................................ 5 Modul 4: Vertiefung Handlungsfelder und Praxisformen der arbeitsorientierten Bildung/Didaktik der Arbeitslehre (P) . 6 Modul 5: Einführung in die Technik L2/L5 (P) ..................................................................................................................... 7 Modul 6: Einführung in die VWL / Mikroökonomie für Nebenfachstudierende (P) ........................................................... 9 Modul 7: Familie und Gesellschaft (P) .............................................................................................................................. 10 Modul 8a: Vertiefende Aspekte der Technik L2/L5 (WP) .................................................................................................. 11 Modul 8b: General Management I (Nebenfach) (WP) ...................................................................................................... 12 Modul 8c: Makroökonomie I (Nebenfach) (WP) ............................................................................................................... 13 Modul 8e: Kooperation und Partizipation bei Gesundheits- und Sozialdiensten ............................................................. 14 Modul 8f: Konsummuster privater Lebensformen (WP)................................................................................................... 15 Modul 9: Schulpraktische Studien .................................................................................................................................... 16 L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 2 Gültig ab WiSe 2014/15 Modulbezeichnung Modul 1: Grundlagen der arbeitsorientierten Bildung / Arbeitslehredidaktik (P) Modulcode 03-L2,5-WF-AL EW NF-AL D1 FB / Fach / Institut FB 03/ Berufspädagogik/Didaktik der Arbeitslehre/Institut für Erziehungswissenschaft Verwendet in Studiengängen / Semestern ... L2, L5, EW 1. und 2. Studiensemester Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Marianne Friese Teilnahmevoraussetzungen keine Ko m pe te nz en Die Studierenden • kennen die Ziele, Inhalte und Konzepte der Arbeitslehre und können sie reflektieren, • kennen die grundlegenden Ansätze der Arbeits- und Berufswissenschaften und können sie reflektieren, • kennen didaktische, methodische und curriculare Ansätze der Arbeitslehre und (vor)beruflichen Bildung und können sie reflektieren, • kennen theoretische Ansätze zu schulischer und beruflicher Sozialisation sowie Lehr/Lern-Ansätze und können sie reflektieren, • verfügen über Kenntnisse zu wissenschaftlichem Arbeiten und forschendem Lernen. M od ul in ha lte • Konzepte, Handlungsfelder und Entwicklungen des Faches Arbeitslehre, • Arbeits- und berufswissenschaftliche Grundlagen, • Didaktik und Methoden sowie Curriculumkonstruktion des Arbeitslehreunterrichts, • Grundlagen zu Lern- und Sozialisationstheorien, • Grundlagen wissenschaftlichen Arbeitens und forschenden Lernens. Lehrveranstaltungsformen Vorlesung (je 2 SWS), Übung (2 SWS), Seminar (2 SWS) Prüfungsform Modulbegleitende Prüfung Ar be its au fw an d in St un de n Insgesamt 300 davon für A Lehrveranstaltungen Vorlesung I Übung I Vorlesung II Übung II Aa Präsenzstunden 30 30 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen 45 30 45 30 B Selbstgestaltete Arbeit 30 M od ul pr üf un g Modulbegleitende Prüfung 1. Klausur zur Vorlesung I (90 Minuten) 2. Klausur zur Vorlesung II (90 Minuten) Wird die modulbegleitende Prüfung im Ganzen nicht bestanden, weil nur eine der beiden Teilprüfungen mit weniger als 5 Punkten bewertet wurde, besteht die Ausgleichsprüfung aus einer Nachklausur (90 Minuten). Wurden beide Teilprüfungen mit weniger als 5 Punkten bewertet, besteht die Ausgleichsprüfung aus einer mündlichen Prüfung von 30 Minuten Dauer. Wiederholungsprüfung: 45-minütige mündliche Prüfung Die Modulabschlussnote 50 % Klausur Vorlesung I, 50 % Klausur Vorlesung II Leistungspunkte 10 LP Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern Jährlich, Beginn WiSe 1. Modulsemester: VL I , Ü I; 2. Modulsemester: VL II, Ü II Unterrichtssprache Deutsch Aufnahme-Kapazität der einzelnen Lehrveranstaltungen Vorlesung: offen, Übung: 60 Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 3 Gültig ab WiSe 2014/15 Modulbezeichnung Modul 2a: Handlungsfeld Arbeit, Beruf und Lebenswelt (WP) Modulcode 03-L2,5-WP-AL -WF-AL EW NF-AL D2 FB / Fach / Institut FB 03/ Didaktik der Arbeitslehre/Institut für Erziehungswissenschaft Verwendet in Studiengängen / Semestern ... L2, L5, EW 3. und 4. Studiensemester Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Marianne Friese Teilnahmevoraussetzungen Teilnahme Modul 1 Ko m pe te nz en Die Studierenden • verfügen über Kennntnisse der Themenfelder, Zielgruppen und Lernorte der arbeitsorientierten Bildung und des Arbeitslehreunterrichts und können sie praxisorientiert reflektieren, • verfügen über Kennntnisse zu spezfischen Methoden und Förderkonzepten des Arbeitslehreunterrichts und können sie für die unterrichtliche Praxis anwenden, • kennen die Gestaltung von Lehrplänen und Curricula des Arbeitslehreunterrichts und können sie reflektieren, • verfügen über Kennntnisse zu den Problemfeldern „pädagogische Professionalität“, Kompetenzen des Lehrpersonals sowie Qualitätsentwicklung, • verfügen über Kenntnisse zur didaktischen Gestaltung und Reflexion von Exkursionen. M od ul in ha lte • Handlungsfelder, Konzepte, Lernorte und Lernfelder der arbeitsorientierten Bildung (z. B. Berufswahl und Berufsvorbereitung, Übergang Schule – Beruf, Ausbildungsformen und Lernorte, Arbeit in Lebenswelt und Beruf sowie Durchführung von Exkursionen), • Handlungsorientierte Methoden und Modelle (z. B. Projekte, Fallstudien, Rollenspiele, Lerninseln, Medieneinsatz, selbstgesteuertes Lernen) sowie spezifische Ansätze der beruflichen Benachteiligtenförderung (ganzheitliche, individuelle und biografische Förderansätze), • Grundlagen und Entwicklungen der Lehrplan- und Curriculumkonstruktion des Arbeitslehreunterrichts, • Professionstheoretische Ansätze, Kompetenz- und Qualitätsentwicklung der beruflichen und vorberuflichen Bildung, • Durchführung und Reflexion von Exkursionen. Lehrveranstaltungsformen Seminar, Proseminare Prüfungsform Modulbegleitende Prüfung Ar be its au fw an d in S tu nd en Insgesamt 180 davon für A Lehrveranstaltungen Seminar Proseminar I Proseminar II Aa Präsenzstunden 30 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, 20 20 20 B Selbstgestaltete Arbeit 30 M od ul pr üf un g Va ria nt e Modulbegleitende Prüfungen bestehend aus: 1. Portfolio im Seminar 2. Portfolio zu einem der Proseminare Wird die modulbegleitende Prüfung im Ganzen nicht bestanden, findet eine Ausgleichsprüfung statt. Wurde nur ein Portfolio mit weniger als 5 Punkten bewertet, kann es innerhalb von drei Wochen überarbeitet werden bzw. eine Ausgleichsleistung nach Absprache mit der Modulverantwortlichen erfolgen. Wurden beide Teilprüfungen nicht bestanden, besteht die Ausgleichsprüfung aus einer mündlichen Prüfung von 60 Minuten Dauer. Wiederholungsprüfung: 45-minütige mündliche Prüfung. Modulabschlussnote 60% Portfolio aus dem Seminar 40% Portfolio aus einem der Proseminare Leistungspunkte 6 LP Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern Jährlich, Beginn WiSe; 1. Modulsemester: Seminar 2. Modulsemester SoSe: Proseminare Unterrichtssprache Deutsch Aufnahme-Kapazität der einzelnen Lehrveranstaltungen Seminar 30, Proseminar: 60 Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang; Termin: s. Ankündigungen L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 4 Gültig ab WiSe 2014/15 Modulbezeichnung Modul 2b: Handlungsfeld Berufliche Rehabilitation und Integration (WP) Modulcode 03-L2,5-WP-AL –WF-AL EW NF-AL D2 FB / Fach / Institut FB 03/ Didaktik der Arbeitslehre/Institut für Erziehungswissenschaft Verwendet in Studiengängen / Semestern ... L2, L5, EW 3. und 4. Studiensemester Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Reinhilde Stöppler Teilnahmevoraussetzungen Teilnahme Modul 1 Ko m pe te nz en Die Studierenden • verfügen über Kenntnisse hinsichtlich der Paradigmen der Sonderpädagogik und Benachteiligenförderung (Integration, Partizipation, Normalisierung etc.) und können sie reflektieren, • verfügen über Kennntnisse hinsichtlich der Themenfelder, Zielgruppen und Lernorte der beruflichen Rehabilitation und können sie praxisorientiert reflektieren, • verfügen über Kennntnisse zu spezifischen Methoden und Förderkonzepten der beruflichen Rehabilitation und Integration und können sie für die unterrichtliche Praxis anwenden, • verfügen über Kenntnisse der sonderpädagogischen didaktisch-methodischen Gestaltung und können sie für die unterrichtliche Praxis reflektieren, • verfügen über Kenntnisse zu gesetzlichen Rahmenbedingungen und bildungspolitischen Entwicklungen der beruflichen Rehabilitation und Integration. M od ul in ha lte • Theorien der Sonderpädagogik und Benachteiligtenförderung • Handlungsfelder der beruflichen Rehabilitation und Integration (Zielgruppen, spezifische Behinderungsformen, individuelle Möglichkeiten, Institutionen) • Didaktik und Methodik der beruflichen Bildung und Integration von Menschen mit Behinderung und Benachteiligung • Gesetzliche Rahmenbedingungen/gesellschafts-, sozial- und bildungspolitische Entwicklungen sowie deren Auswirkungen auf berufliche und private Lebensbereiche Lehrveranstaltungsformen Seminar, Proseminare Prüfungsform Modulbegleitende Prüfungen Ar be its au fw an d in St un de n Insgesamt 180 Davon für A Lehrveranstaltungen Seminar Proseminar I Proseminar II Aa Präsenzstunden 30 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, 20 20 20 B Selbstgestaltete Arbeit 30 M od ul pr üf un g Va ria nt e Modulbegleitende Prüfung bestehend aus 1. Portfolio im Seminar 2. Portfolio zu einem der Proseminare Wird die modulbegleitende Prüfung im Ganzen nicht bestanden, findet eine Ausgleichsprüfung statt. Wurde nur ein Portfolio mit weniger als 5 Punkten bewertet, kann es innerhalb von drei Wochen überarbeitet werden bzw. eine Ausgleichsleistung nach Absprache mit der Modulverantwortlichen erfolgen. Wurden beide Teilprüfungen nicht bestanden, besteht die Ausgleichsprüfung aus einer mündlichen Prüfung von 60 Minuten Dauer. Wiederholungsprüfung: 45-minütige mündliche Prüfung. Die Modulabschlussnote 60% Portfolio aus dem Seminar 40% Portfolio aus einem der Proseminare Leistungspunkte 6 LP Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern Jährlich, Beginn WiSe. 1. Modulsemester: Seminar, 2. Modulsemester: Proseminare Unterrichtssprache Deutsch Aufnahme-Kapazität der einzelnen Lehrveranstaltungen Seminar 30, Proseminare 60 Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang; Termin: s. Ankündigungen. L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 5 Gültig ab WiSe 2014/15 Modulbezeichnung Modul 3: Betriebspraktische Studien und Maschinenschein (P) Modulcode 03-L2,5-WP-AL –WF-AL EW NF-AL D2 FB / Fach / Institut FB 03/ Didaktik der Arbeitslehre/Institut für Erziehungswissenschaft Semester der erstmaligen Durchführung / Versionsnummer Wintersemester 2014/15; V1 Verwendet in Studiengängen / Semestern ... L2, L5, 3. und 4. Studiensemester Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Marianne Friese (Betriebspraktikum) in Kooperation mit Prof. Dr. Claudia von Aufschnaiter, Institut für Didaktik der Physik und Prof. Dr. Johanna Staniczek, Institut für Kunstpädagogik (Werkstattübung) Teilnahmevoraussetzungen Modul 1 + 2, für den Maschinenschein bestandenes Modul 5, dort insbesondere praktische und theoretische Kenntnisse aus dem Werkstattpraktikum Ko m pe te nz en Die Studierenden • verfügen über Fähigkeiten zur theoriegeleiteten Reflexion und Konstruktion auf den Ebenen der Vorbereitung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Betriebspraktika und Praxistagen, • verfügen über Fähigkeiten für die didaktische und methodische Einbettung von Betriebspraktika und Praxistagen im Arbeitslehreunterricht, • verfügen über Kenntnisse der Bedeutung und didaktischen Einbettung betrieblicher Realbegegnungen für die Handlungsfelder Berufsorientierung und Berufsvorbereitung im Arbeitslehreunterricht und können sie handlungsorientiert umsetzen, • verfügen über Kenntnisse und Wissen zu den fachpraktischen und fachwissenschaftlichen Anteilen von Betriebspraktika und Praxistagen und können sie mit Bereichen der Arbeitslehre verknüpfen, • verfügen über grundlegende Kenntnisse der Material- und Maschinenkunde, • gehen mit Maschinen zur Metall- und Holzverarbeitung sachgerecht um, benennen relevante Unfallverhütungsmaßnahmen und wenden diese beim Umgang mit den Maschinen an. M od ul in ha lte Betriebspraktikum (4 Wochen): Arbeitsorganisation, betriebliche Abläufe, Personal- und Organisationsentwicklung, Ausbildungswesen; methodisch: Fallstudie. Werkstattübungen zum Maschinenschein: Grundlagen der Materialkunde, Arbeit an Maschinen der Holzund Metallverarbeitung (z. B. Kreissäge, Bandsäge, Kantenbandschleifmaschine, Handwerkszeuge, Handmaschinen, Fräsmaschine, Drehmaschine (konventionell/Vorschub), Bohrmaschine, Schleifmaschine), Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften. Lehrveranstaltungsformen Betriebspraktikum, Seminare, Werkstattpraktikum Prüfungsform Modulabschließende Prüfung Ar be its au fw an d in St un de n Insgesamt 240 davon für A Lehrveranstaltungen Betriebspraktikum VB/NB-Seminare Werkstattpraktikum zum Maschinenschein Aa Präsenzstunden 150 30 28 Ab Vor- und Nachbereitung 2 B Selbstgestaltete Arbeit C Modulabschlussprüfung 30 M od ul pr üf un g Va ria nt e II Modulabschließende Prüfung 100% Bericht zum Betriebspraktikum Prüfungsvoraussetzung: Erfolgreiche Durchführung des Betriebspraktikums und Teilnahme an den Seminaren zur Vor- und Nachbereitung; erfolgreiches Absolvieren des Werkstattpraktikums zum Maschinenschein mit integrierter praktischer und theoretischer Fähigkeitsprüfung und Erhebung von Kenntnissen der Unfallverhütungsmaßnahmen. Wiederholungsprüfung: Überarbeitung des Berichts zum Betriebspraktikum innerhalb von drei Wochen. Die Modulabschlussnote 100% Bericht zum Betriebspraktikum mit Reflexion über betriebliche Praxis Leistungspunkte 8 LP Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern Jährlich, 2 Semester, WiSe: Betriebspraktikum (in der vorlesungsfreien Zeit), WiSe oder SoSe: Werkstattübung in der Vorlesungszeit und in der vorlesungsfreien Zeit nach Einteilung von Werkstattgruppen durch die Modulverantwortlichen Unterrichtssprache Deutsch Aufnahme-Kapazität der einzelnen Lehrveranstaltungen Betriebspraktikum: unbegrenzt; Seminare: jeweils 30 Studierende Werkstattübungen Maschinenschein: nach besonderer Regelung Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang; Termin: s. Ankündigungen. L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 6 Gültig ab WiSe 2014/15 Modulbezeichnung Modul 4: Vertiefung Handlungsfelder und Praxisformen der arbeitsorientierten Bildung/Didaktik der Arbeitslehre (P) Modulcode 03-L2,5-WP-AL EW NF-AL D3 FB / Fach / Institut FB 03/ Didaktik der Arbeitslehre/Institut für Erziehungswissenschaft Verwendet in Studiengängen / Semestern ... L2, L5, EW 5. und 6. Studiensemester Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Marianne Friese Teilnahmevoraussetzungen Erfolgreicher Abschluss von Modul 1 und 2 Ko m pe te nz en Die Studierenden • verfügen über vertiefende Kenntnisse und Fähigkeiten zu den Grundlagen sowie Anwendungen in Theorie- und Praxisfeldern der arbeitsorientierten Bildung sowie Didaktik und Methodik des Arbeitslehreunterrichts, • verfügen über Kenntnisse zur didaktischen Gestaltung und Reflexion der schulischen und betrieblichen Bildung im Arbeitslehreunterricht, • sind in der Lage, Feldstudien in Form eines Projekts in Praxisfeldern der Arbeitslehre zu planen und durchzuführen. M od ul in ha lte • Feldstudien in Handlungs- und Praxisfeldern der Arbeitslehre, • theoretisch und empirisch gestützte fachdidaktische Reflexion mit Bezug zu interdisziplinären und fachwissenschaftlichen Bezügen, • Vertiefung wissenschaftlichen Arbeitens und forschenden Lernens. Lehrveranstaltungsformen Kolloquium (2 SWS), Projektseminar (2 SWS), Seminar (2 SWS) Prüfungsform modulbegleitende Prüfungen Ar be its au fw an d in St un de n Insgesamt 180 davon für A Lehrveranstaltungen Kolloquium Projekt/Seminar Aa Präsenzstunden 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen 60 40 B Selbstgestaltete Arbeit 20 C Modulabschlussprüfung M od ul pr üf un g Modulbegleitende Prüfungen bestehend aus • Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung oder Hausarbeit im Zusammenhang mit dem Kolloquium • Portfolio im Zusammenhang mit dem Seminar Ausgleichsprüfung: Wenn die Prüfung im Ganzen nicht bestanden wurde, kann eine Ausgleichsprüfung abgelegt werden. Sie besteht, wenn die Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung bzw. die Hausarbeit mit weniger als 5 Punkten bewertet wurde und die Benotung des Portfolios dies nicht ausgleicht, aus einer Überarbeitung der schriftlichen Ausarbeitung bzw. der Hausarbeit innerhalb von vier Wochen. Wenn die Prüfung im Ganzen nicht bestanden wurde, weil das Portfolio mit weniger als 5 Punkten bewertet wurde und die Note für die Präsentation mit schriftlicher Ausarbeitung bzw. für die Hausarbeit dies nicht ausgleichen kann, besteht die Ausgleichsprüfung aus der Überarbeitung des Portfolios innerhalb von vier Wochen. Wurde die Prüfung im Ganzen nicht bestanden, weil beide Teilprüfungen mit weniger als 5 Punkten bewertet wurden, besteht die Ausgleichsprüfung aus einer mündlichen Prüfung von 30-minütiger Dauer über den gesamten Inhalt des Moduls. Wiederholungsprüfung: 45-minütige mündliche Prüfung Modulabschlussnote 50% Präsentation, 50% Portfolio Leistungspunkte 6 LP Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern Jährlich, Beginn WiSe, 1. Modulsemester: Kolloquium, 2. Modulsemester: Projekt/Seminar; ggf. Kolloquium und Projekt/Seminar über beide Modulsemester. Unterrichtssprache Deutsch Aufnahme-Kapazität der einzelnen Lehrveranstaltungen Kolloquium 30, Projekt/Seminar 30 Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 7 Gültig ab WiSe 2014/15 Modulbezeichnung Modul 5: Einführung in die Technik L2/L5 (P) Modulcode 07-AL-L2/L5-P-ALT 01 FB / Fach / Institut FB 07 / Physik / Didaktik der Physik, FB 08 / Chemie / Didaktik der Chemie Semester der erstmaligen Durchführung / Versionsnummer Wintersemester 2014/15; V1 Verwendet in Studiengängen / Semestern ... L2 und L5 Arbeitslehre (Technik) 1. und 2. Semester Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Claudia von Aufschnaiter, Didaktik der Physik Teilnahmevoraussetzungen Keine Ko m pe te nz en Die Studierenden • erkennen technische Sachverhalte, Verfahren und Abläufe in ihrer Umwelt und können deren phänomenologische Regelhaftigkeiten angeben, • erläutern die chemischen und physikalischen Grundlagen dieser Sachverhalte, Verfahren und Abläufe, • können für den Technikunterricht relevante Versuche aus der Chemie und Physik aufbauen, zugehörige Messungen durchführen und Regelhaftigkeiten identifizieren, • gehen mit Maschinen zur Metallbearbeitung sachgerecht um, erläuternUnfallverhütungsmaßnahmen und verhalten sich entsprechend, • fertigen technische Zeichnungen sachgerecht an und beschreiben die Bearbeitungsabläufe bei der Herstellung eines Werkstückes. M od ul in ha lte Physik (Vorlesung, Laborübung, Werkstattübung): • Überblick über technische Anwendungen und ihre physikalischen Grundlagen, • Experimente zu physikalischen Aspekten technischer Anwendungen, • Umgang mit Maschinen zur Metallbearbeitung (inkl. Sicherheitsbestimmungen), • Technische Zeichnungen und ihre Anwendung. Chemie (Laborübung): • Naturwissenschaftlich-technische Phänomene im Alltag, ihre Gesetze und Theorien, • Stoffe und ihre Eigenschaften: „Stoffe nach Maß“, • Stoffumwandlungen gewollt und ungewollt, chemische Technologien, Stoff- und Energiekreisläufe in Alltag, Wirtschaft, Umwelt, • Demonstrieren von Schulexperimenten, Anleiten von experimentell-praktischer Arbeit, Anfertigen von Versuchsprotokollen. Lehrveranstaltungsformen Vorlesung mit praktischen Anteilen, Laborübung Chemie und Laborübung Physik, Werkstattübung Prüfungsform Modulbegleitende Prüfungen Ar be its au fw an d in St un de n Insgesamt 180 davon für A Lehrveranstaltungen Vorlesung mit prakt. Anteilen Laborübungen (Chemie & Physik) Werkstattübung Aa Präsenzstunden 30 30 15 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen 35 55 15 B Selbstgestaltete Arbeit L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 8 Gültig ab WiSe 2014/15 M od ul pr üf un g Modulbegleitende Prüfungenbestehend aus 1. Klausur zur Vorlesung: 60 Minuten 2. Ein Bericht zur Laborübung Chemie 3. Ein Bericht zur Laborübung Physik 4. Eine Klausur (bis zu 30 Minuten) oder ein Bericht zur Werkstattübung (nach Maßnahme des Dozenten/der Dozentin) Prüfungsvoraussetzungen: Aktive Teilnahme an mindestens 80% der Vorlesungstermine mit praktischen Anteilen. Nicht absolvierte Laborübungen bzw. versäumte Termine bei der Werkstattübung müssen an vereinbarten Terminen nachgeholt werden. Ein bis drei Kurzberichte (nach Maßgabe des Dozenten/der Dozentin) zu den Laborübungen Chemie (unbenotet). Ein bis drei Kurzberichte (nach Maßgabe des Dozenten/der Dozentin) zu den Laborübungen Physik (unbenotet). Eine technische Zeichnung zur Werkstattübung. Die Kurzberichte zu den Laborübungen Chemie und Physik sowie die technische Zeichnung zur Werkstattübung müssen als bestanden bescheinigt werden. Kriterien zur Abfassung der Berichte und der technischen Zeichnung werden zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben. Die Berichte können als Gruppenleistungen (maximal drei Studierende) erfolgen, wenn Einzelleistungen klar ausgewiesen sind und die Dozent/innen der Veranstaltungen Gruppenberichte zulassen. Kriterien für die Erstellung von Einzelberichten sowie von Gruppenberichten werden in den Veranstaltungen bekannt gegeben. Aufgrund der deutlich unterschiedlichen Teilleistungen im Modul, müssen alle Teilprüfungen mindestens mit 5 Notenpunkten bestanden werden und können nicht gegeneinander kompensiert werden. Die Ausgleichsprüfung für die Klausuren ist eine Klausur (60 Minuten für die Klausur zur Vorlesung, max. 30 Minuten für die Klausur zur Werkstattübung), nicht bestandene Berichte müssen innerhalb von 4 Wochen überarbeitet werden. Wiederholungsprüfung bei nicht bestandenem Modul: mündliche Prüfung (40 Minuten). Die Modulabschlussnote resultiert zu 40 % aus der Klausurnote zur Vorlesung und zu jeweils 20 % aus den Noten der beiden Laborübungen und der Werkstattübung Leistungspunkte 6 LP Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern Jährlich, 2 Semester (Beginn stets im WiSe) Vorlesung (in der Regel im WiSe, bei Bedarf mehrere Kurse) Laborübungen und Werkstattübung werden in jedem Semester angeboten und die Studierenden nach Anmeldung auf die Lehrangebote nach vorhandenen Plätzen (s.u.) verteilt. Achtung! Die Platzvergabe zu allen Veranstaltungen im Studienjahr (WiSe und SoSe) erfolgt immer nur zum WiSe. Studierenden, die sich nach dem offiziellen Anmeldetermin (s. Ankündigung im Vorlesungsverzeichnis) melden, kann kein Platz mehr garantiert werden. Unterrichtssprache Deutsch Aufnahme-Kapazität der einzelnen Lehrveranstaltungen Vorlesung: Je Kurs 24 Personen (integrierte praktische Anteile) bei maximal zwei Kursen pro Studienjahr Laborübungen: Je 12 Personen bei maximal vier Kursen pro Studienjahr Werkstattübung: Je Kurs 6 Personen bei maximal acht Jursen pro Studienjahr (Kapazität pro Jahr: 48 Studierende) Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 9 Gültig ab WiSe 2014/15 Modulbezeichnung Modul 6: Einführung in die VWL / Mikroökonomie für Nebenfachstudierende (P) Modulcode 02-Wiwi:NF/B-VWL-1 Semester der erstmaligen Durchführung / Versionsnummer Sommersemester 2013; V1 FB / Fach / Institut FB 02 / Wirtschaftswissenschaften / Professur VWL IV Verwendet in Studiengängen / Semestern ... u.a. L2 und L5, 2. Semester (auch 4. Semester möglich) Modulverantwortliche/r Inhaber der Professur VWL IV Teilnahmevoraussetzungen Keine Ko m pe te nz en Kenntnis und Verständnis theoretischer und anwendungsbezogener Fragestellungen im Fach Einführung in die VWL / Mikroökonomie für Nebenfachstudierende, aus dem u.a. folgende Kompetenzen in den Dimensionen „Funktionen“, „Methoden“ und „Selbstmanagement“ resultieren (Konkretisierung jeweils zu Lehrveranstaltungsbeginn): • Kenntnis und systematische Wiedergabe von Grundlagen der Volkswirtschaftslehre • Verständnis für volkswirtschaftliche Argumentationslinien und Anwendungen • Durchführung von ersten eigenständigen Berechnungen und Auswertungen in wirtschaftstheoretischen und -politischen Fragestellungen M od ul in ha lte Die Modulinhalte werden in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung (Mikroökonomie für Nebenfachstudierende) vermittelt. Sie umfassen z.B. Aspekte aus folgenden Gebieten der Mikroökonomie: • Volkswirtschaftliches Denken • Vorteile der Arbeitsteilung • Grundlagen von Marknachfrage und Marktangebot (Präferenzen, Produktions- und Kostentheorie) • Funktionsweise von Märkten • Staatseingriffe und Wohlfahrt • Unternehmensverhalten in Wettbewerbs-, Monopol- und Oligopolmärkten • Externalitäten und öffentliche Güter Detaillierte Informationen über die Konkretisierung der Modulinhalte entnehmen Sie bitte den Aushängen der zugeordneten Lehrveranstaltungen. Lehrveranstaltungsformen Vorlesung / Übung Prüfungsform Modulabschließende Prüfung Ar be its au fw an d in S tu nd en Insgesamt 180 davon für A Lehrveranstaltungen Vorlesung Übung Aa Präsenzstunden 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen 30 30 B Selbstgestaltete Arbeit 20 C Modulabschlussprüfung 40 M od ul pr üf un g Modulabschließende Prüfung bestehend aus Modulabschließene Klausur (60 oder 90 Minuten) Die konkrete Prüfungsdauer wird spätestens beim zweiten Termin der Lehrveranstaltung bekannt gegeben Wiederholungsprüfung: Klausur (60 oder 90 Minuten) oder mündliche Prüfung (30 Minuten) nach Entscheidung des Modulverantwortlichen. Die Modulabschlussnote 100% Abschlussklausur Leistungspunkte 6 LP Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern SoSe (Vorlesung und Übung) Dauer 1 Semester Unterrichtssprache Deutsch (Regelfall) bzw. Englisch (im Ausnahmefall) Aufnahme-Kapazität der einzelnen Lehrveranstaltungen Vorlesung: unbegrenzt (Hörsaalkapazität) Übung: unbegrenzt (Hörsaalkapazität) Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 10 Gültig ab WiSe 2014/15 Modulbezeichnung Modul 7: Familie und Gesellschaft (P) Modulcode BKÖ 44 FB / Fach / Institut FB 09 / Ökotrophologie / Institut für Wirtschaftslehre des Haushalts und Verbrauchsforschung Verwendet in Studiengängen / Semestern ... L2 und L5, 3. Semester (auch im 1. Semester möglich) Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe Teilnahmevoraussetzungen Keine Ko m pe te nz en Die Studierenden • sind in der Lage, die gesellschaftlichen Funktionen von Familienhaushalten zu differenzieren und auf spezielle Bereiche wie z. B. Ernährung, Bildung oder Medien anzuwenden, • kennen die unterschiedlichen Ansätze der Familienforschung, • kennen die wichtigsten familien- und verbraucherpolitischen Ansätze in Deutschland und in der EU. M od ul in ha lte Als Grundlage für das Modul dienen die Funktionen der Familienhaushalte in der Gesellschaft (ökonomische, ökologische, generative, regenerative Funktion, Bildungs- und Sozialisationsfunktion); Grundlagen und Methoden der Familien-, Haushalts- und Konsumforschung; Analyse und Interpretation von Daten zur Bevölkerungs-, Familien- und Haushaltsentwicklung; politische und rechtliche Rahmenbedingungen von Familienhaushalten in Deutschland und in der EU Lehrveranstaltungsformen Vorlesung und Übung Prüfungsform Modulabschließende Prüfung Ar be its au fw an d in S tu nd en Insgesamt 180 davon für A Lehrveranstaltungen Vorlesung Übung Aa Präsenzstunden 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen 30 30 B Selbstgestaltete Arbeit 30 C Modulabschlussprüfung 30 M od ul pr üf un g Modulabschließende Prüfung bestehend aus Abschlussklausur (90 Minuten) Wiederholungsprüfung: Klausur (90 Minuten) oder mündliche Prüfung (30 Minuten) nach Entscheidung des/der Modulverantwortlichen. Die Modulabschlussnote 100% Abschlussklausur Leistungspunkte 6 LP Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern WiSe, jährlich, 1 Semester Unterrichtssprache Deutsch Aufnahme-Kapazität der einzelnen Lehrveranstaltungen Keine Beschränkung Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 11 Gültig ab WiSe 2014/15 Modulbezeichnung Modul 8a: Vertiefende Aspekte der Technik L2/L5 (WP) Modulcode 07-AL-L2/L5-WP-ALT 02 FB / Fach / Institut FB 07 / Physik / Didaktik der Physik Verwendet in Studiengängen / Semestern ... L2 und L5 Arbeitslehre (Technik) 3. und 4. Semester Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Claudia von Aufschnaiter, Didaktik der Physik Teilnahmevoraussetzungen Kenntnisse aus Modul 5 Einführung in die Technik Ko m pe te nz en Die Studierenden • führen Versuche zur technischen Aspekten sachgerecht durch und geben deren physikalische Grundlagen an, • erläutern die technische Nutzung von Ressourcen der Umwelt und gehen verantwortlich mit diesen Ressourcen um, • diskutieren die Verflechtung technischer, wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Fragestellungen an Beispielen, • können für den Technikunterricht relevante Sachverhalte zu einem Rahmenthema schülergerecht auswählen sowie deren unterrichtliche Inszenierung kriteriengeleitet planen, präsentieren und reflektieren, • bearbeiten ein Projektthema selbstständig, planen zugehörige Versuche und führen diese durch und stellen den Verlauf des Projektes und das Ergebnis angemessen dar. M od ul in ha lte Vorlesung Über die Einführung hinausgehende Grundlagen physikbezogener Technologien (z. B. Informationstechnik, Mobilität, Rohstoffe, Produktionszyklen). Die Vorlesung enthält praktische Anteile. Seminar Planung, Erprobung und Reflexion von unterrichtlichen Inszenierungen zu technischen Themenfeldern, Exkursionen nach Themenschwerpunkten möglich Projekt Bearbeitung eines Projektes zur technischen Aspekten (z. B. Wärmedämmung im Haushalt oder Fahrzeugoptimierung ) Lehrveranstaltungsform (en) Vorlesung, Seminar, Projekt Prüfungsform Modulabschließende Prüfung Ar be its au fw an d in St un de n Insgesamt 180 davon für A Lehrveranstaltungen Vorlesung mit prakt. Anteilen Seminar mit prakt. Anteilen Projekt Aa Präsenzstunden 30 30 15 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen 20 20 20 B Selbstgestaltete Arbeit 25 C Modulabschlussprüfung 20 M od ul pr üf un g Modulabschließende Prüfung bestehend aus Mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer (auch als Gruppenprüfung mit zwei Studierenden möglich, Prüfungszeit pro Prüfling 30 Minuten) Prüfungsvoraussetzungen: Aktive Teilnahme an mindestens 80% der Termine der jeweiligen Lehrveranstaltungen. Schriftliche Ausarbeitung zu max. drei Themen (nach Maßgabe der Dozenten) im Seminar (unbenotet) Projektbericht/Präsentation (nach Maßgabe der Dozenten) zum Projekt (unbenotet) Wiederholungsprüfung: mündliche Prüfung (40 Minuten) Die Modulabschlussnote resultiert zu 100% aus der Note der mündlichen Prüfung Leistungspunkte 6 LP Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern jährlich (Beginn stets im WiSe): Vorlesung im WiSe oder SoSe, Seminar im SoSe oder WiSe, Projekt: im SoSe und/oder WiSe , 2 Semester Unterrichtssprache Deutsch Aufnahme-Kapazität der einzelnen Lehrveranstaltungen Vorlesung: 24 (integrierte praktische Anteile); Seminar: 24 (integrierte praktische Anteile); Projekt: 12 Teilnehmer pro Semester (die Kapazitäten in der Werkstatt sind auf 6 TN begrenzt) - (Kapazität pro Jahr: 24 Studierende) Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang; Termin: s. Ankündigungen. L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 12 Gültig ab WiSe 2014/15 Modulbezeichnung Modul 8b: General Management I (Nebenfach) (WP) Modulcode 02-Wiwi:NF/B-BWL-1 Semester der erstmaligen Durchführung / Versionsnummer Wintersemester 2013/14; V1 FB / Fach / Institut FB 02 / Wirtschaftswissenschaften / Professur BWL VIII Verwendet in Studiengängen / Semestern ... u.a. L2 und L5, 5. Semester (auch 3. Semester möglich) Modulverantwortliche/r Inhaber der Professur BWL VIII Teilnahmevoraussetzungen keine Ko m pe te nz en Kenntnis und Verständnis theoretischer und anwendungsbezogener Fragestellungen im Fach General Management I (Nebenfach), aus dem u.a. folgende Kompetenzen in den Dimensionen „Funktionen“, „Methoden“ und „Selbstmanagement“ resultieren (Konkretisierung jeweils zu Lehrveranstaltungsbeginn): • Kenntnis und systematische Wiedergabe von Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre • Verständnis für betriebswirtschaftliche Argumentationslinien und Anwendungen • Durchführung von ersten eigenständige Berechnungen und Auswertungen in theoretischen und anwendungsbezogenen betriebswirtschaftlichen Fragestellungen M od ul in ha lte Die Modulinhalte werden in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung (General Management I) vermittelt . Sie umfassen z.B. Aspekte aus folgenden Gebieten des General Managements: • Grundlagen und Rahmenbedingungen der BWL: Gegenstand und Umfeld • Leistungsprozess: Beschaffung, Produktion, Absatz und Finanzen • Management: Ziele, Strategien, Personal, Organisation, Internationalisierung • Werkzeuge: Rechnungswesen und Informations- und Kommunikationssysteme • Wertschöpfung und Verteilungsgerechtigkeit: Lohn und Erfolgsbeteiligung Detaillierte Informationen über die Konkretisierung der Modulinhalte entnehmen Sie bitte den Aushängen der zugeordneten Lehrveranstaltungen. Lehrveranstaltungsformen Vorlesung / Übung Prüfungsform Modulabschließende Prüfung Ar be its au fw an d in S tu nd en Insgesamt 180 davon für A Lehrveranstaltungen Vorlesung Übung Aa Präsenzstunden 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen 30 30 B Selbstgestaltete Arbeit 20 C Modulabschlussprüfung 40 M od ul pr üf un g Modulabschließende Prüfung bestehend aus modulabschließende Klausur (60 oder 90 Minuten) Die konkrete Prüfungsdauer wird spätestens beim zweiten Termin der Lehrveranstaltung festgelegt. Wiederholungsprüfung: Klausur (60 oder 90 Minuten) oder mündliche Prüfung (30 Minuten) nach Entscheidung des Modulverantwortlichen. Die Modulabschlussnote 100% Abschlussklausur Leistungspunkte 6 LP Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern WiSe (Vorlesung und Übung) Dauer 1 Semester Unterrichtssprache Deutsch (Regelfall) bzw. Englisch (im Ausnahmefall) Aufnahme-Kapazität der einzelnen Lehrveranstaltungen Vorlesung: unbegrenzt (Hörsaalkapazität) Übung: unbegrenzt (Hörsaalkapazität) Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 13 Gültig ab WiSe 2014/15 Modulbezeichnung Modul 8c: Makroökonomie I (Nebenfach) (WP) Modulcode 02-Wiwi:NF/B-VWL-4 Semester der erstmaligen Durchführung / Versionsnummer Wintersemester 2013/14; V1 FB / Fach / Institut FB 02 / Wirtschaftswissenschaften Verwendet in Studiengängen / Semestern ... u.a. L2 und L5, 5. Studiensemester (auch 3. Semester möglich) Modulverantwortliche/r Inhaber der Professur VWL II Teilnahmevoraussetzungen keine Ko m pe te nz en Kenntnis und Verständnis theoretischer und anwendungsbezogener Fragestellungen im Makroökonomie I (Nebenfach), aus dem u.a. folgende Kompetenzen in den Dimensionen „Methoden“ und „Selbstmanagement“ resultieren (Konkretisierung jeweils zu Lehrveranstaltungsbeginn): • Kenntnis und systematische Wiedergabe von Grundlagen der Volkswirtschaftslehre • Verständnis für volkswirtschaftliche Argumentationslinien und Anwendungen • Durchführung von ersten eigenständigen Berechnungen und Auswertungen in wirtschaftstheoretischen und -politischen Fragestellungen M od ul in ha lte Die Modulinhalte werden in der dem Modul zugeordneten Lehrveranstaltung (Makroökonomie I) vermittelt. Sie umfassen z.B. Aspekte aus folgenden Gebieten der Makroökonomie: • Grundkonzepte der makroökonomischen Analyse • Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung • Das keynesianische Einkommen-Ausgaben-Modell • Güter- und Finanzmärkte – Das IS-LM-Modell • Gesamtnachfrage und Angebot – Das AD-AS-Modell • Angebotsbedingungen, Inflation und Arbeitslosigkeit Detaillierte Informationen über die Konkretisierung der Modulinhalte entnehmen Sie bitte den Aushängen der zugeordneten Lehrveranstaltungen. Lehrveranstaltungsformen Vorlesung / Übung Prüfungsform Modulabschließende Prüfung Ar be its au fw an d in S tu nd en Insgesamt 180 davon für A Lehrveranstaltungen Vorlesung Übung Aa Präsenzstunden 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen 30 30 B Selbstgestaltete Arbeit 20 C Modulabschlussprüfung 40 M od ul pr üf un g Modulabschließende Prüfung bestehend aus modulabschließende Klausur (60 oder 90 Minuten) Die konkrete Prüfungsdauer wird spätestens beim zweiten Termin der Lehrveranstaltung festgelegt. Wiederholungsprüfung: Klausur (60 oder 90 Minuten) oder mündliche Prüfung (30 Minuten) nach Entscheidung des Modulverantwortlichen Die Modulabschlussnote 100% Abschlussklausur Leistungspunkte 6 LP Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern WiSe (Vorlesung und Übung) Dauer 1 Semester Unterrichtssprache Deutsch (Regelfall) bzw. Englisch (im Ausnahmefall) Aufnahme-Kapazität der einzelnen Lehrveranstaltungen Vorlesung: unbegrenzt (Hörsaalkapazität) Übung: unbegrenzt Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 14 Gültig ab WiSe 2014/15 Modulbezeichnung Modul 8e: Kooperation und Partizipation bei Gesundheits- und Sozialdiensten Modulcode FB / Fach / Institut FB 09/ Agrarwissenschaften, Ökotrophologie und Umweltmanagement/Institut für Wirtschaftslehre des Haushalts/Vergleichende Gesundheits- und Sozialforschung Verwendet in Studiengängen / Semestern ... L2, L5, 6. Studiensemester Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Evers Teilnahmevoraussetzungen Modul 7 Ko m pe te nz en Die Studierenden • kennen die wichtigsten Theorieansätze im Bereich der Forschung zum Dritten Sektor und zur mixed economy of welfare, • kennen die Grundformen der Institutionalisierung von Diensten und Einrichtungen im Dritten Sektor und ihrer Beziehungen zu staatlichen, marktlichen und informellen Akteuren, • kennen die Empirie wesentlicher qualitativer und quantitativer Merkmale und Entwicklungen in den entsprechenden Bereichen, • haben die Fähigkeit zur selbstständigen Problembearbeitung und Präsentation von Bewältigungsstrategien. M od ul in ha lte • verschiedene Formen der Trägerschaft sozialer und gesundheitlicher Dienste und Einrichtungen (Staat, Markt, Dritter Sektor) sowie unterschiedliche Formen ihrer Kombination (public private partnerships; purchase-provider splits etc.) und sozialwissenschaftliche Analysekonzepte (institutional choice, gemischte Wohlfahrtsproduktion etc.) • ausgewählte Konzepte speziell zum Schwerpunktbereich Dritter Sektor / Zivilgesellschaft • Fallbeispiele zu Schlüsselbereichen und Querschnittsthemen (Arbeit, Gesundheit, Bildung, soziale Dienste, Bürgerengagement, lokale Demokratie) Lehrveranstaltungsformen Seminar (100 %) Prüfungsformen Modulbegleitende Prüfung Ar be its au fw an d in St un de n Workload insgesamt 180 davon für A Lehrveranstaltungen Seminar Aa Präsenzstunden 60 Vor- und Nachbereitung 60 Selbstgestaltete Arbeit 60 B Modulbegleitende Prüfung M od ul pr üf un g Va ria nt e II Modulbegleitende Prüfung bestehend aus Referat (50 %), schriftliche Hausarbeit (50 %) Wird die modulbegleitende Prüfung im Ganzen nicht bestanden, besteht die Ausgleichsprüfung aus der Überarbeitung der schriftlichen Hausarbeit innerhalb von drei Wochen. Wiederholungsprüfung Überarbeitung der schriftlichen Hausarbeit innerhalb von drei Wochen Leistungspunkte 6 LP Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern Jährlich, SoSe Unterrichtssprache Deutsch Aufnahme-Kapazität der einzelnen Lehrveranstaltungen unbegrenzt Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang Termin s. Vorlesungsverzeichnis L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 15 Gültig ab WiSe 2014/15 Modulbezeichnung Modul 8f: Konsummuster privater Lebensformen (WP) Modulcode BP 20 FB / Fach / Institut FB 09 / Ökotrophologie / Institut für Wirtschaftslehre des Haushalts und Verbrauchsforschung Verwendet in Studiengängen / Semestern ... L2 und L5, 6. Semester Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe Teilnahmevoraussetzungen Keine Ko m pe te nz en Die Studierenden • verstehen die unterschiedlichen Erklärungsmodelle zum Konsumverhalten in der Ökonomie, Soziologie , Psychologie und Ökologie, • haben grundlegende Kenntnisse über die Situation privater Lebensformen (Haushalte /Familien/verschiedenen Zielgruppen), deren demografischen, ökonomischen und sozialen Merkmalen , • sind in der Lage, empirische Studien zum Konsumverhalten im Hinblick auf Methodik der Datenquellen und Aussagekraft bezüglich Konsummuster zu analysieren. M od ul in ha lte Grundlagen und Prinzipien von Erklärungsmodellen zum Konsumverhalten: sozial-ökonomische Verhaltensforschung , Lebensstilforschung, ökologisch-nachhaltige Verhaltensforschung; Analyse und Interpretation von Daten: amtliche und nichtamtliche Statistiken, empirische Studien zum Konsumverhalten und zu privaten Lebensformen, Aufbau und Erstellung von Tabellen; politische und rechtliche Rahmenbedingungen des Konsumverhaltens: Verbraucherpolitik in Deutschland und in der EU Lehrveranstaltungsformen Seminar und Übungen Prüfungsform Modulbegleitende Prüfungen Ar be its au fw an d in S tu nd en Insgesamt 180 davon für A Lehrveranstaltungen Seminar Übungen Aa Präsenzstunden 30 30 Ab Vor- und Nachbereitung, modulbegleitende Prüfungen 40 40 B Selbstgestaltete Arbeit 40 C Modulabschlussprüfung M od ul pr üf un g Modulbegleitende (kumulative) Prüfung bestehend aus 1. Referat mit Ausarbeitung 2. Klausur (60 Min.) Wird die Modulprüfung im Ganzen nicht bestanden, findet eine Ausgleichsprüfung statt. Sie besteht, wenn nur das Referat/Ausarbeitung nicht erfolgreich war, aus der Überarbeitung der Ausarbeitung innerhalb dreier Wochen. War nur die Klausur nicht erfolgreich, besteht die Ausgleichsprüfung aus einer nochmaligen Teilnahme an der Klausur. Waren beide Teilprüfungen nicht erfolgreich, besteht die Ausgleichsprüfung aus einer 45-minütigen mündlichen Prüfung. Wiederholungsprüfung: 45-minütige mündliche Prüfung Die Modulabschlussnote Note: Referat mit Ausarbeitung (50 %), Klausur (50 %) Leistungspunkte 6 LP Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern SoSe, jährlich, ein Semester Unterrichtssprache Deutsch Aufnahme-Kapazität der einzelnen Lehrveranstaltungen 60 Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang; Termin: s. Ankündigungen L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 16 Gültig ab WiSe 2014/15 Modulbezeichnung Modul 9: Schulpraktische Studien Modulcode 03-L2, 5- WP-AL EW NF-AL D2 FB / Fach / Institut FB 03/ Didaktik der Arbeitslehre/Institut für Erziehungswissenschaft Verwendet in Studiengängen / Semestern ... L2, L5, 4. und 5.Studiensemester oder 5. und 6. Studiensemester Modulverantwortliche/r Prof. Dr. Marianne Friese Teilnahmevoraussetzungen Erfolgreicher Abschluss von Modul 1 und Studienbeginn von Modul 2 sowie Allgemeines Praktikum oder Förderpraktikum Ko m pe te nz en Die Studierenden erwerben in vier Feldern folgende Kompetenzen, d. h. sie können… Fachbezogenes Diagnostizieren und Beurteilen lernbiografisch geprägte Vorstellungen zu den Bedingungen und Möglichkeiten des Unterrichtens benennen und im Lichte fachdidaktischer und pädagogischer Ansätze reflektieren, fachliche Lernprozesse im Hinblick auf ihre Bedingungen, ihre Verläufe und ihre Ergebnisse erkennen, beschreiben und beurteilen. Fachbezogenes Unterrichten und forschendes Lernen fachliche Lernprozesse für unterschiedliche Lernergruppen konzipieren, planen, durchführen und auswerten, ausgewählte Aspekte fachlicher Lernprozesse isolieren, in unterschiedlichen Lernergruppen verfolgen und im Lichte fachdidaktischer Theorie analysieren. Erfahrungs- und theoriegeleitetes Reflektieren unterschiedliche Aspekte fachlichen Lernens wahrnehmen, beschreiben und im Lichte fachdidaktischer Ansätze analysieren, Erfahrungen mit fachbezogenen Lernprozessen unter Anwendung spezifischer Kriterien anderen Studierenden und den Kontaktlehrkräften kommunizieren. Fachbezogenes Kommunizieren ausgewählte Aspekte fachbezogenen Lernens ausgehend von den Erfahrungen im Klassenzimmer im Lichte fachdidaktischer Diskussionen darstellen und bewerten, den eigenen Lernprozess wahrnehmen, beschreiben und im Lichte pädagogischer und fachdidaktischer Konzeptionen reflektieren M od ul in ha lte • Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des 5-wöchigen Schulpraktikums • Beobachtung und Analyse von Lehr-Lern-Situationen an empirischem Material (Hospitation, Videoaufzeichnungen etc.) • Konstruktion, Planung und Gestaltung sowie Reflexion von Unterricht • Konzepte und Verfahren der Kompetenzfeststellung, Prüfen und Bewerten im Arbeitslehreunterricht • Didaktische Einbettung und Reflexion schulpraktischer Studien Lehrveranstaltungsformen Vorbereitungsseminar, Praktikum, Auswertungsseminar Prüfungsform Modulabschließende Prüfung Ar be its au fw an d in St un de n Insgesamt 360 davon für A Lehrveranstaltungen Vorbereitungsseminar Praktikum jährl. drei 2-std. Begleitseminare Auswertungs- Seminar Aa Präsenzstunden 30 100 30 Ab Vor- und Nachbereitung, 30 100 30 B Selbstgestaltete Arbeit C Modulabschlussprüfung 40 L2 – Anlage 2 – Arbeitslehre – Module In der Fassung des 17. Beschlusses vom 20.01.2014 03.01.2008 7.82.00 S. 17 Gültig ab WiSe 2014/15 M od ul pr üf un g Va ria nt e II Modulabschließende Prüfung bestehend aus: Dokumentation der gesamten Arbeit im Modul in einem Praktikumsportfolio/Bericht Prüfungsvoraussetzungen: a) Aktive und erfolgreiche Teilnahme am Vorbereitungsseminar mit Präsentation, b) erfolgreiches Absolvieren des 5-wöchigen Schulpraktikums, darin mindestens 16 Unterrichtsversuche (davon 2 unter Supervision), c) aktive und erfolgreiche Teilnahme am Auswertungsseminar mit Präsentation. Wiederholungsprüfung: Hat der/die Studierende die Prüfungsvoraussetzung a) nicht erbracht, kann er bzw. sie das Praktikum in der Schule nicht antreten und muss im nächstmöglichen Semester das Modul wiederholen; wurde die Prüfungsvoraussetzung b) nicht erbracht, ist das Modul ebenfalls im Ganzen zu wiederholen (es ist nur eine Wiederholung möglich), wurde die Prüfungsvoraussetzung c) nicht erbracht, ist im Folgesemester ein Auswertungsseminar zu besuchen. Wird das Portfolio mit weniger als 5 Punkten bewertet, kann es im Sinne einer Wiederholungsprüfung einmal in einem Zeitraum von vier Wochen überarbeitet werden. Eine weitere Wiederholungsprüfung gibt es nicht. Die Bewertung des Portfolios als nicht ausreichend bedarf der Begutachtung durch den Praktikumsbeauftragten und die Modulverantwortliche. Modulabschlussnote 100 % Praktikumsportfolio/Bericht Leistungspunkte 12 LP Angebotsrhythmus, Dauer in Semestern Jährlich, Beginn SoSe oder WiSe, Dauer: 2 Semester Unterrichtssprache Deutsch Aufnahme-Kapazität des Moduls Nach durch die Anmeldungen ermitteltem Bedarf. Aufnahme-Kapazität der einzelnen Lehrveranstaltungen Das Praktikum wird in Praktikumsgruppen von jeweils circa 12 Studierenden durchgeführt. Modulberatung u. vorausgesetzte Literatur: s. Semesteraushang; Termin: s. Ankündigungen. Anlage 3 Schultyp Tätigkeitsfeld Lehrkräfte Umfang in Unterrichtsstunden Anthropologie 1 2,00 Arbeiten im Magazin 5 9,34 Arbeiten im Service 1 1,30 Arbeiten in der Küche 6 20,50 Begleitunterricht 1 2,00 Berufliche Praxis 1 4,00 berufliche Theorie 1 12,00 Berufliches Lernfeld 1 5 16,00 Berufliches Lernfeld 2 4 14,67 Berufliches Lernfeld 3 4 12,00 Berufsbezogener Unterricht 25 227,00 Berufsfeldorientierte Praxis 1 2,00 Berufsfeldorientierte Praxis 2 22,00 Berufsfeldorientierte Theorie 2 10,00 Berufsfeldorientierter Unterricht 1 4,00 Berufskunde 2 6,00 Bewegung 1 4,00 Biologie 10 51,00 Bogen und Bahnen schneiden 27 62,50 Bürowirtschaft 1 2,00 Chemie 4 23,00 Darstellendes Spiel 1 2,00 Datenverarbeitung 5 26,00 Deutsch 39 160,00 Deutsch als Zweitsprache 13 127,00 Didaktik und Methodik der sozialpädagogischen Praxis 1 4,00 Druck-und Buchbindereiprodukte Herstellen 1 0,67 Edelsteinkunde-Physik 1 9,00 EDV 1 4,00 Einfache Baugruppen und Systeme prüfen, demontieren, austaus 27 96,33 Englisch 10 98,00 Ernährung und Haushaltsführung 7 42,00 Ernährungslehre 3 27,00 Erziehung 1 4,00 Ethik 6 34,00 Fachpraxis des gewählten Schwerpunktes 3 15,00 Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren 50 199,63 Fertigungsabläufe planen und steuern 25 59,83 Förderunterricht 5 13,00 Funktionsstörungen identifizieren und beseitigen 35 84,83 Frage 26: Wie viele Lehrkräfte für Arbeitslehre befinden sich zum Stichtag 01.10.2016 im hessischen Schuldienst mit welchem konkreten Tätigkeitsfeld? (bitte aufgeschlüsselt nach Schulform, Art und Umfang) Verteilung der Lehrkräfte mit fachlicher Qualifikation Arbeitslehre auf Tätigkeitsfeld, Schultyp, Art und Umfang am 1.10.2016 Berufliche Schulen Anzahl der haupt- und nebenamtlichen Lehrkräfte mit fachlicher Qualifikation Arbeitslehre am 01.10.2016: 1.662 C:\Users\braunfr\AppData\Local\Temp\srvitsdmsapp203.itshessen.hessen.de_13470\Anlage3(18).xlsxAL + weitere Fächern Schultyp Tätigkeitsfeld Lehrkräfte Umfang in Unterrichtsstunden Geschichte 2 6,00 Gestaltung 3 9,50 Gesundheitslehre 1 6,00 Gesundheitsökonomie 1 5,00 Goldschmieden 1 16,00 Hotelbetriebslehre 1 4,00 Informationstechnische Grundbildung 2 7,50 kein Lernfeld zugeordnet 3 5,00 Konzepte u. Methoden sozialpfl. u. hauswirtschaftl. Handelns 1 16,00 Körper und Bewegung 5 18,00 Kreatives Gestalten 1 4,00 Kunst 3 6,00 Lernfeld 01 Fachpraxis 1 8,00 Lernfeld 02.02 5 12,33 Lernfeld 02.03 4 6,01 Lernfeld 02.04 5 6,17 Lernfeld 02.05 2 6,01 Lernfeld 03.01 9 21,16 Lernfeld 03.02 7 15,53 Lernfeld 03.03 6 9,17 Lernfeld 03.04 3 3,00 Lernfeld 03.05 1 1,00 Lernfeld 06 18 39,13 Lernfeld 10 19 44,13 Lernfeld 12 14 31,53 Lernfeld 13 12 22,67 Lernfeld 14 5 14,25 Lernfeld 16 1 4,00 Lernfeld 17 1 4,00 Lernfeld 19 1 3,00 Lernfeld 20 1 3,00 LF04 1 1,50 LFU Bautechnik 1 2,00 LFU Drucktechnik 2 8,00 LFU Ele Hand 2 6,00 LFU Ele Indu 1 4,00 LFU Farbpraxis 1 15,00 LFU Informationstechnik 1 14,00 LFU Maler Lackierer 2 14,90 LFU Medientechnik 3 15,00 LFU Metallpraxis 2 22,00 LFU Metalltechnik 1 6,00 Marketing 1 2,00 Mathematik 28 193,90 Medienerziehung 1 4,00 Medienprojekt 1 8,00 Metalltechnik 1 2,00 Naturwissenschaften 10 34,00 Ökologie / Umwelt- und Gesundheitspädagogik 1 4,00 Optmieren von technischen Systemen ( 60 Std.) 2 10,00 Pädagogik 2 8,00 Personalwirtschaft 1 4,50 Pflege 1 9,00 Physik 3 12,00 Politik 8 26,00 Politik, Wirtschaft, Recht, Umwelt 47 172,20 Praktikum 2 6,00 Praxisreflexion 1 2,00 C:\Users\braunfr\AppData\Local\Temp\srvitsdmsapp203.itshessen.hessen.de_13470\Anlage3(18).xlsxAL + weitere Fächern Schultyp Tätigkeitsfeld Lehrkräfte Umfang in Unterrichtsstunden Produkte fügen 29 65,79 Produkte planen und realisieren 18 38,62 Produktionsmittel instand halten 27 70,48 Produktionsorganisation 1 1,00 Projektarbeit 4 11,00 Rechnungswesen 5 15,00 Recht 1 4,00 Religion evangelischer Religionsunterricht 3 25,50 Religion katholischer Religionsunterricht 3 8,00 Schwerpunktfach 1 6,00 Sonstiger Unterricht 5 17,00 Sonstiger Wahlunterricht 1 1,00 Spanisch 2 10,00 Speisen aus pflanzlichen Rohstoffen 5 12,04 Spiel 1 2,00 Sport 14 83,00 Technikwissenschaft 4 21,00 Technische Kommunikation 1 4,00 Technisches Zeichnen 1 6,00 Technologie 6 18,00 Themen- und Aufgabenfeld 11.01 4 9,00 Themen- und Aufgabenfeld 11.02 3 5,00 Themen- und Aufgabenfeld 11.03 5 12,00 Themen- und Aufgabenfeld 11.04 1 1,00 Themen- und Aufgabenfeld 11.05 1 2,00 Themen- und Aufgabenfeld 12.01 5 18,00 Themen- und Aufgabenfeld 12.02 2 4,00 Themen- und Aufgabenfeld 12.03 6 13,00 Themen- und Aufgabenfeld 12.04 5 14,00 Themen- und Aufgabenfeld 12.05 5 14,00 Themen- und Aufgabenfeld 12.06 2 5,00 Themen- und Aufgabenfeld 12.07 2 5,00 Themen- und Aufgabenfeld 12.08 2 2,00 Themen- und Aufgabenfeld 12.09 1 1,00 Themen- und Aufgabenfeld 12.11 1 2,00 Theorie und Praxis des gewählten Schwerpunktes 1 3,00 Tutorenstunde 10 15,50 Umrüstarbeiten nach Kundenwünschen durchführen 29 69,54 Unternehmensführung und Existenzgründung 1 1,00 Wahlunterricht 3 10,00 Wirtschaftsl., insb. Betriebswirtschaftl. 5 37,00 Wirtschaftswissenschaften 1 1,00 Ziselieren 1 8,00 Arbeitslehre 82 406,00 Ästhetische Bildung 2 4,00 Berufsbezogener Unterricht 1 2,00 Berufsfeldorientierte Praxis 1 7,00 Biologie 7 9,00 Chemie 3 6,00 Deutsch 59 276,00 Deutsch als Zweitsprache 4 12,00 Englisch 36 123,50 Erdkunde 12 19,00 Ethik 31 61,00 Förderunterricht 2 2,50 Ganztagsangebot 32 119,50 Förderschulen C:\Users\braunfr\AppData\Local\Temp\srvitsdmsapp203.itshessen.hessen.de_13470\Anlage3(18).xlsxAL + weitere Fächern Schultyp Tätigkeitsfeld Lehrkräfte Umfang in Unterrichtsstunden Gesamtunterricht 91 1.748,50 Geschichte 6 8,00 Gesellschaftslehre 23 58,00 Informatik 2 3,00 kein Eintrag 13 54,50 Kunst 44 92,25 Lernbereich Arbeitslehre 2 7,00 Lernbereich Ästhetische Bildung 1 2,00 Lernbereich Gesellschaftslehre 1 6,00 Lernbereich Naturwissenschaften 5 11,00 Mathematik 65 310,00 Musik 15 21,00 Musischer Bereich 10 22,00 Naturwissenschaften 32 101,00 Physik 3 6,00 Politik und Wirtschaft 12 25,00 Reflexion betrieblicher Praxis/Praxisprojekte 1 2,00 Religion evangelischer Religionsunterricht 12 25,00 Religion katholischer Religionsunterricht 1 2,00 Sachunterricht 12 38,00 Sonstiger Unterricht 12 33,00 Sonstiger Wahlunterricht 5 16,00 Sport 36 90,00 Technisches Zeichnen 2 4,00 Tutorenstunde 5 6,00 Übungen 1 2,00 Wahlpflichtunterricht 17 38,00 Wahlunterricht 1 1,00 Werken 1 2,00 Arbeitslehre 225 1.380,50 Arbeitsprojekte 1 1,00 Ästhetische Bildung 7 33,00 Berufsbezogener Unterricht 2 14,00 Biologie 47 210,00 Chemie 11 70,00 Deutsch - Literatur 148 923,10 Deutsch als Zweitsprache 45 207,00 Englisch 53 359,00 Erdkunde 60 135,00 Ernährungslehre 1 3,00 Ethik 56 152,00 Förderunterricht 12 14,00 Französisch 4 28,00 Ganztagsangebot 58 139,50 Gesamtunterricht 6 21,00 Geschichte 60 157,00 Gesellschaftslehre 16 55,00 Informatik 18 59,00 Informationstechnische Grundbildung 1 2,00 kein Eintrag 28 70,50 Kunst 126 414,00 Lernbereich Arbeitslehre 16 60,00 Lernbereich Ästhetische Bildung 9 25,00 Lernbereich Gesellschaftslehre 21 49,00 Lernbereich Naturwissenschaften 10 27,00 Mathematik 185 1.266,50 Grund-Haupt-Realschulen/MSS C:\Users\braunfr\AppData\Local\Temp\srvitsdmsapp203.itshessen.hessen.de_13470\Anlage3(18).xlsxAL + weitere Fächern Schultyp Tätigkeitsfeld Lehrkräfte Umfang in Unterrichtsstunden Musik 45 157,00 Musik-Sport-Gestalten 2 7,50 Musischer Bereich 7 19,00 Naturwissenschaften 13 41,00 Physik 27 173,50 Platzhalter Wahlpflichtfach 1 2,00 Politik und Wirtschaft 45 129,00 Reflexion betrieblicher Praxis/Praxisprojekte 7 10,00 Religion - Ahmadiyya Muslim Jamaat 1 4,00 Religion - DITIB Hessen (sunnitisch) 2 16,00 Religion evangelischer Religionsunterricht 35 156,00 Religion katholischer Religionsunterricht 16 67,00 Religionspädagogik, Religion/Ethik 1 2,00 Sachunterricht 71 253,50 Sonstiger Wahlunterricht 49 166,00 Spanisch 1 10,00 Spiel 1 2,00 Sport 114 657,00 Stütz- und Förderunterricht 1 1,00 Technik 1 12,00 Textiles Gestalten 2 6,00 Tutorenstunde 77 99,00 Wahlpflichtunterricht 76 350,00 Wahlunterricht 5 17,00 Werken 31 101,00 Biologie 4 26,00 Chemie 2 6,00 Darstellendes Spiel 1 10,00 Deutsch 8 78,00 Deutsch als Zweitsprache 1 4,00 Erdkunde 5 40,00 Ganztagsangebot 3 8,00 Geschichte 4 40,67 kein Eintrag 1 1,00 Kunst 2 26,00 Mathematik 1 17,00 Musik 1 5,00 Physik 2 22,00 Politik und Wirtschaft 9 74,00 Religion evangelischer Religionsunterricht 3 30,00 Sonstiger Unterricht 2 2,75 Sport 2 18,00 Tutorenstunde 2 2,00 Arbeitslehre 6 69,00 Biologie 2 8,00 Chemie 1 7,00 Deutsch 2 5,00 Historisch-politische Bildung 3 24,00 Informationstechnische Grundbildung 1 4,00 Mathematik 1 10,00 Naturwissenschaften 2 6,00 Physik 1 2,00 Tutorenstunde 3 3,00 Wirtschafts-/Sozialwissensch. 1 4,00 Gymnasien Schulen für Erwachsene C:\Users\braunfr\AppData\Local\Temp\srvitsdmsapp203.itshessen.hessen.de_13470\Anlage3(18).xlsxAL + weitere Fächern Schultyp Tätigkeitsfeld Lehrkräfte Umfang in Unterrichtsstunden Arbeitslehre 247 1.629,00 Ästhetische Bildung 1 2,00 Berufsbezogener Unterricht 5 15,00 Biologie 37 176,00 Chemie 11 80,00 Darstellendes Spiel 3 6,00 Deutsch 89 673,00 Deutsch als Zweitsprache 16 89,00 Englisch 28 282,00 Erdkunde 56 142,00 Ethik 26 88,00 Fahrzeuge und Systeme nach Vorgaben warten und inspizieren 1 1,00 Französisch 3 35,00 Ganztagsangebot 39 116,00 Geschichte 44 119,00 Gesellschaftslehre 29 103,00 Gesundheit und Soziales 1 3,00 Informatik 26 104,00 Informationstechnische Grundbildung 4 15,00 kein Eintrag 7 18,00 Kunst 80 438,00 Lernbereich Arbeitslehre 8 42,50 Lernbereich Ästhetische Bildung 13 38,00 Lernbereich Gesellschaftslehre 10 25,00 Lernbereich Naturwissenschaften 6 15,00 Materie-Natur-Technik 1 2,00 Mathematik 111 862,00 Musik 15 69,00 Musik-Sport-Gestalten 1 2,00 Musischer Bereich 3 7,00 Musisch-kultureller Unterricht 2 4,00 Naturwissenschaften 10 36,00 Physik 24 148,00 Politik und Wirtschaft 55 173,00 Reflexion betrieblicher Praxis/Praxisprojekte 7 21,00 Religion - freireligiös 2 8,00 Religion evangelischer Religionsunterricht 31 140,00 Religion katholischer Religionsunterricht 8 46,00 Sachunterricht 2 8,00 Sonstiger Unterricht 20 54,00 Sonstiger Wahlunterricht 19 65,00 Soziologie 1 2,00 Spanisch 1 2,00 Sport 73 542,10 Technik 3 10,00 Textiles Gestalten 1 10,00 Textverarbeitung 1 1,00 Tutorenstunde 79 91,00 Wahlpflichtunterricht 58 199,00 Wahlunterricht 8 18,00 Werken 19 97,00 Wirtschafts-/Sozialwissensch. 1 2,00 Arbeitslehre 180 930,62 Ästhetische Bildung 7 24,00 Schulformübergreifende Gesamtschulen Schulformbezogene Gesamtschulen C:\Users\braunfr\AppData\Local\Temp\srvitsdmsapp203.itshessen.hessen.de_13470\Anlage3(18).xlsxAL + weitere Fächern Schultyp Tätigkeitsfeld Lehrkräfte Umfang in Unterrichtsstunden Berufsbezogener Unterricht 3 10,00 Biologie 29 125,00 Chemie 8 49,99 Deutsch 73 524,32 Deutsch als Zweitsprache 21 87,00 Englisch 1 6,00 Englisch 21 178,00 Erdkunde 4 6,00 Ernährung und Haushaltsführung 1 3,00 Ethik 27 80,33 Französisch 8 39,00 Ganztagsangebot 54 137,49 Gesamtunterricht 4 16,00 Geschichte 5 12,00 Gesellschaftslehre 130 455,66 Informatik 13 27,00 Informationstechnische Grundbildung 4 7,00 kein Eintrag 11 31,50 Kunst 67 341,32 Lernbereich Arbeitslehre 6 24,00 Lernbereich Ästhetische Bildung 4 9,00 Lernbereich Gesellschaftslehre 11 38,00 Lernbereich Naturwissenschaften 2 4,00 Materie-Natur-Technik 2 8,00 Mathematik 91 725,00 Musik 9 61,00 Musischer Bereich 4 10,00 Musisch-kultureller Unterricht 1 4,00 Naturwissenschaften 10 55,00 Physik 28 191,65 Politik und Wirtschaft 5 8,00 Projektprüfung 3 3,99 Reflexion betrieblicher Praxis/Praxisprojekte 5 8,00 Religion evangelischer Religionsunterricht 22 78,00 Religion katholischer Religionsunterricht 6 21,00 Sachunterricht 4 27,66 Sonstiger Unterricht 32 141,00 Sonstiger Wahlunterricht 22 74,00 Spanisch 1 4,00 Sport 61 348,66 Stütz- und Förderunterricht 1 13,00 Technik 3 18,00 Textiles Gestalten 1 2,00 Tutorenstunde 82 101,00 Wahlpflichtunterricht 86 409,00 Wahlunterricht 16 34,98 Werken 27 172,00 Wirtschaft-Arbeit-Gesundheit 1 4,00 Wirtschafts-/Sozialwissensch. 1 2,00 6.033 28.380,70 insges. 28.380,78 #BEZUG! 0 AL / Fb AL 772 4.548,62 AL-Stunden lt. Statistik-Beitrag in 2016 ausgewiesen: 14.703 C:\Users\braunfr\AppData\Local\Temp\srvitsdmsapp203.itshessen.hessen.de_13470\Anlage3(18).xlsxAL + weitere Fächern Schultyp Tätigkeitsfeld Lehrkräfte Umfang in Unterrichtsstunden Lk erforderlich, wenn die beiden Studienfächer (AL + X) hälftig erteilt werden (26,75/2) bezogen auf 14.703 AL-Stunden 1.099 C:\Users\braunfr\AppData\Local\Temp\srvitsdmsapp203.itshessen.hessen.de_13470\Anlage3(18).xlsxAL + weitere Fächern Anlage 4 Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I vom 20. Dezember 2006 In Kraft ab 16.01.2007 (AL = Arbeitslehre PoWi = Politik und Wirtschaft WPU = Wahlpflichtunterricht) § 2 Stundenplangestaltung Jgst. 5 6 7 8 9 Summe 5-9 Gesamt 5-9 Anteil AL in % PoWi* ist Teil des Lernbereichs Gesellschaftslehre zusammen mit Erdkunde und Geschichte AL 3 3 4 4 4 18 236 7,63 Jgst. 5 6 7 8 9 10 Summe 5-9 Summe 5-10 Gesamt 5-9 Anteil AL in % Anteil AL + AL/WPU in % Gesamt 5-10 Anteil AL in % Anteil AL + AL/WPU in % PoWi 2 2 2 4 6 AL 2 2 3 3 3 3 13 16 149 8,72 179 8,94 WPU 2 2 2 2 6 8 12,75 13,41 § 12 Stundentafeln für die Realschule (3) Die für den Wahlpflichtunterricht vorgesehenen Wochenstunden sind für die zweite oder dritte Fremdsprache, die Hinführung zur Arbeitswelt, die Informatik und für die Verstärkung oder Ergänzung des Pflichtunterrichts zu verwenden. Die Entscheidung für ein Fremdsprachenangebot bindet jeweils für zwei Jahre. Andere Angebote können auch für die Dauer eines Jahres eingerichtet werden. Die Schule kann bei ihrem Wahlpflichtangebot ihre besonderen pädagogischen Bedingungen berücksichtigen. Das gilt auch für die Organisation des Wahlpflichtunterrichts in Formen des klassen-, jahrgangs- oder schulformübergreifenden Unterrichts. § 8 Stundentafeln für die Schule für Lernhilfe § 10 Stundentafeln für die Hauptschule Jgst. 5 6 7 8 9 10 Summe Gesamt 5-10 Anteil AL in % Anteil AL + AL/WPU in % PoWi 2 2 2 6 AL 2 2 - 2 2 - 8 177 (179) 4,52 /4,47 WPU / 4 3 3 3 13 11,86 2. Fremdsprache 5 4 3 3 15 Jgst. 5 6 7 8 9 Summe Gesamt 5-9 Hinführung zur Arbeitswelt in % PoWi 2 2 3 7 WPU 2 2 4 164 2,44 2. Fremdsprache 3 3 6 Jgst. 5 6 7 8 9 10 Summe Gesamt 5-9 Hinführung zur Arbeitswelt in % PoWi 2 1 2 2 7 179 /181 WPU 2 2 4 164 2,44 2. Fremdsprache 3 3 § 18 Stundentafeln für die schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule (1) Für den Unterricht im Gymnasium in den Jahrgangsstufen 5 bis 9 gilt folgende Stundentafel: (3) Für den Unterricht in den Gymnasialklassen, in denen die Mittelstufe noch die Jahrgangsstufen 5 bis 10 umfasst, gilt folgende Stundentafel: (4) Die ökonomische Bildung ist Gegenstand des Unterricht in unterschiedlichen Fächern nach Maßgabe der Lehrpläne. (3) Der Arbeitslehreunterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6 schließt technisch und künstlerisches Werken ein und wird in diesem Fall von Lehrkräften für das Fach Kunst unterrichtet. In den späteren Jahrgangsstufen dient der Arbeitslehreunterricht der Orientierung auf die Berufswahl. § 14 Stundentafeln für das Gymnasium Jgst. 5 6 7 8 9 10 Summe 5-9 Summe 5-10 Gesamt 5-9 Gesamt 5-10 Anteil AL 5-9 in % Anteil AL 5-10 in % Anteil AL + AL/WPU in 5-9 in % Anteil AL + AL/WPU in in 5-10 in % PoWi 2 1 2 5 5 AL 1 2 1 3 147 (150) 177 (181) 0,68 (0,67) 1,69 /1,66 WPU / 4 3 3 3 10 13 7,48 9,04 2. Fremdsprache 5 4 3 3 12 15 WPU / 2 3 4 3. Fremdsprache 3 3 6 (2) Dem Lernbereich Gesellschaftslehre oder dem Fach Politik und Wirtschaft ist das Fach Arbeitslehre im Pflichtbereich zugeordnet. Es dient in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im besonderem Maße der Berufswahlorientierung. Das Fach Arbeitslehre ist ebenfalls als Angebot im Wahlpflichtunterricht vorzusehen. (5) Wahlpflichtunterricht wird in Lerngruppen (Kursen) unterrichtet. Er wird angeboten als 2. und 3. Fremdsprache, Arbeitslehre, Informatik sowie als Verstärkung des Unterrichts in anderen Fächern. Verordnung über die Stundentafeln für die Primarstufe und die Sekundarstufe I vom 5. September 2011 In Kraft ab 16.09.2011 (AL = Arbeitslehre PoWi = Politik und Wirtschaft WPU = Wahlpflichtunterricht) § 2 Stundenplangestaltung Jgst. 5 6 7 8 9 10 Summe 5-9 Summe 5-10 Gesamt 5-9 Anteil AL in % Anteil AL + AL/WPU in % Gesamt 5-10 Anteil AL in % Anteil AL + AL/WPU in % PoWi 2 4 6 AL 3 13 16 149 8,72 179 8,94 WPU 2 6 8 12,75 13,412 4 7 6 (4) Wahlpflichtunterricht wird in Lerngruppen unterrichtet. Die hierfür vorgesehenen Wochenstunden sind für die zweite oder dritte Fremdsprache, die Hinführung zur Arbeitswelt, die Informatik und für die Verstärkung oder Ergänzung des Pflichtunterrichts zu verwenden. Die Entscheidung für ein Fremdsprachenangebot bindet jeweils für zwei Jahre. Andere Angebote können auch für die Dauer eines Jahres eingerichtet werden. Die Schule kann bei ihrem Wahlpflichtangebot ihre besonderen pädagogischen Bedingungen berücksichtigen. Das gilt auch für die Organisation des Wahlpflichtunterrichts in Formen des klassen-, jahrgangs- oder schulformübergreifenden Unterrichts. § 8 Stundentafeln für die Schule für Lernhilfe (2) Für den Unterricht in der Schule mit Förderschwerpunkt Lernen gelten für die Grundstufe die Stundentafeln der Grundschule nach § 6 und für die Mittel- und Berufsorientierungsstufe die Stundentafeln der Hauptschule nach § 8. § 8 Stundentafeln für die Hauptschule (1) Für den Unterricht in der Hauptschule gilt folgende Kontingent-Wochenstundentafel: 2 2 § 9 Stundentafeln für die Realschule Jgst. 5 6 7 8 9 10 Summe Gesamt 5-10 Anteil AL in % Anteil AL + AL/WPU in % PoWi 6 AL 8 177 (179) 4,52 /4,47 WPU / 13 11,86 2. Fremdsprache 15 § 11 Stundentafeln für den gymnasialen Bildungsgang Jgst. 5 6 7 8 9 Summe Gesamt 5-9 Hinführung zur Arbeitswelt in % PoWi 7 WPU 5 160 3,13 2. Fremdsprache 6 Jgst. 5 6 7 8 9 10 Summe Gesamt 5-10 Hinführung zur Arbeitswelt in % PoWi 7 WPU 4 179 2,23 2. Fremdsprache 6 § 14 Stundentafeln für die schulformübergreifende (integrierte) Gesamtschule (7) Für die Schülerinnen und Schüler, die keine dritte Fremdsprache erlernen, muss die Schule Wahlunterricht nach § 2 Abs. 4 anbieten , der die Ausprägung individueller Neigungen und Schwerpunkte im Rahmen des Bildungsangebots der Schule oder des Schulprofils ermöglicht. Dazu können auch Förder- und Differenzierungsstunden gehören. 4 6 5 6 (3) Für den Unterricht in den Gymnasialklassen, in denen die Mittelstufe noch die Jahrgangsstufen 5 bis 10 umfasst, gilt folgende Stundentafel: 2 5 7 2 4 4 4 4 9 5 10 (1) Für den Unterricht im Gymnasium und in den Gymnasialklassen .... 5 bis 9 gilt folgende Kontingent-Wochenstundentafel: Jgst. 5 6 7 8 9 10 Summe 5-9 Summe 5-10 Gesamt 5-9 Gesamt 5-10 Anteil AL 5-9 in % Anteil AL 5-10 in % Anteil AL + AL/WPU in 5-9 in % Anteil AL + AL/WPU in 5-10 in % PoWi 4 4 AL 1 2 1 3 148 (151) 177 (181) 0,68 (0,66) 1,69 /1,66 WPU / 3 10 13 7,43 9,04 2. Fremdsprache 3 12 15 WPU / 2 3 2 4 3. Fremdsprache 3 3 3 6 12 (1) Für den Unterricht in der schulformübergreifenden (integrierten) Gesamtschule gilt folgende Kontingent-Wochenstundentafel: (2) Das Fach Arbeitslehre ist dem Lernbereich Gesellschaftslehre oder dem Fach Politik und Wirtschaft im Pflichtbereich zugeordnet. Es dient in den Jahrgangsstufen 9 und 10 im besonderem Maße der Berufswahlorientierung. Das Fach Arbeitslehre ist ebenfalls als Angebot im Wahlpflichtunterricht vorzusehen. 4 10 5035_anl.pdf Anlage_2_zu_8_(JLU_Modulkatalog_Arbeitslehre_L2-L5)(10).pdf Modul 1: Grundlagen der arbeitsorientierten Bildung / Arbeitslehredidaktik (P) Modul 2a: Handlungsfeld Arbeit, Beruf und Lebenswelt (WP) Modul 2b: Handlungsfeld Berufliche Rehabilitation und Integration (WP) Modul 3: Betriebspraktische Studien und Maschinenschein (P) Modul 4: Vertiefung Handlungsfelder und Praxisformen der arbeitsorientierten Bildung/Didaktik der Arbeitslehre (P) Modul 5: Einführung in die Technik L2/L5 (P) Modul 6: Einführung in die VWL / Mikroökonomie für Nebenfachstudierende (P) Modul 7: Familie und Gesellschaft (P) Modul 8a: Vertiefende Aspekte der Technik L2/L5 (WP) Modul 8b: General Management I (Nebenfach) (WP) Modul 8c: Makroökonomie I (Nebenfach) (WP) Modul 8e: Kooperation und Partizipation bei Gesundheits- und Sozialdiensten Modul 8f: Konsummuster privater Lebensformen (WP) Modul 9: Schulpraktische Studien