Kleine Anfrage der Abg. Özgüven (SPD) vom 07.02.2017 betreffend Altersbeschränkung in zulassungsbeschränkten Studiengängen und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragestellerin: Nach § 2 Absatz 5 der Hessischen Studienplatzvergabeordnung ist eine Altersgrenze für zulassungsbeschränkte Studiengänge vorgesehen. Danach sollen Bewerberinnen und Bewerber, die bei einer Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge bis zum 15. Januar für ein Sommersemester und bis zum 15. Juli für ein Wintersemester das 55. Lebensjahr vollendet haben, am Vergabeverfahren nur beteiligt werden, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Die vorgenannte Regelung gilt gleichlautend für die Vergabe von Studienplätzen im Zentralen Vergabeverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung. Diesen Vorschriften liegt die Erwägung zugrunde, dass in Studiengängen mit einer das Ausbildungsangebot überschießenden Nachfrage das Interesse jüngerer Bewerberinnen und Bewerber, die sich durch das Studium eine berufliche Lebensgrundlage schaffen wollen, dem Interesse älterer Bewerberinnen und Bewerber in der Regel vorgeht. Diese werden voraussichtlich ihr Studium nicht mehr zur Grundlage einer beruflichen Tätigkeit machen oder nur für eine erheblich kürzere Berufsphase. Neben der in der Vorschrift enthaltenen Ausnahmeregelung steht älteren Bewerberinnen und Bewerbern die Aufnahme eines Studiums in einem Studiengang ohne Zulassungsbeschränkung, spezielle Studienangebote für Seniorinnen und Senioren oder die Einschreibung als Gasthörerin oder Gasthörer offen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Bewerbungen für zulassungsbeschränkte Studiengänge hat es von Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, in dem Zeitraum ab dem Wintersemester 2009/2010 bis zum Wintersemester 2016/2017, gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Semester, Hochschule und Studiengang) Frage 2. Wie viele Zulassungen von Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, hat es in dem Zeitraum ab dem Wintersemester 2009/2010 bis zum Wintersemester 2016/2017, gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Semester, Hochschule und Studiengang) Frage 3. Wie viele Ablehnungen von Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, hat es in dem Zeitraum ab dem Wintersemester 2009/20010 bis zum Sommersemester 2016, gegeben? (Bitte aufschlüsseln nach Semester, Hochschule und Studiengang) Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 1 bis 3 gemeinsam beantwortet. Nach § 4 Abs. 2 der Hessischen Studienplatzvergabeverordnung sind die im Rahmen des Vergabeverfahrens erforderlichen Daten spätestens zwölf Monate nach Ende des jeweiligen Semesters , für das das Vergabeverfahren durchgeführt worden ist, zu löschen. Angaben zu abgelehnten Bewerbungen können daher frühestens ab dem WS 2015/2016 erfolgen. Soweit es aufgrund einer Bewerbung zu einer Immatrikulation kam, können Aussagen zu davor liegenden Zeiträumen gemacht werden. Die Stellungnahmen der Hochschulen des Landes sind der tabellarischen Aufstellung zu entnehmen : Eingegangen am 29. März 2017 · Bearbeitet am 29. März 2017 · Ausgegeben am 31. März 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4505 29. 03. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4505 Hochschule Semester Studiengang Bewerbungen Zulassungen Ablehnung Hochschule Fulda WS 2011/12 BA Internationale BWL 1 1 -- SS 2012 MA Soziale Arbeit im Schwerpunkt Sozialraumentwicklung 1 1 -- WS 2012/13 MA ICEUS 1 1 -- SS 2013 BA Soziale Arbeit berufsbegleitend 1 1 -- SS 2014 MA Soziale Arbeit Schwerpunkt Gemeindepsychiatrie 1 1 -- WS 2014/15 BA Wirtschaftsrecht MA Public Health Nutrition BA Oecotrophologie: Ernährung , Gesundheit, Lebensmittelwirtschaft BA Soziale Arbeit BA Sozialrecht 2 1 1 1 1 2 1 1 1 1 -- -- -- -- -- WS 2015/16 BAWirtschaftsrecht MA Soziale Arbeit im Schwerpunkt Gemeindepsychiatrie 1 1 1 1 -- -- WS 2016/17 BA Psychiatrische Pflege 1 1 -- Justus-Liebig- Universität Gießen WS 2015/16 Rechtswissenschaft 1 -- 1 SS 2017 Rechtswissenschaft 1 -- 1 Hochschule Rhein Main SS 2017 BaSa-Online (berufsbegl. Studiengang Soziale Arbeit) 1 -- 1 Frankfurt University of Applied Sciences WS 2015/16 - SS 2017 Fehlanzeige -- -- -- Technische Universität Darmstadt WS 2015/16 - SS 2017 Fehlanzeige -- -- -- Hochschule Darmstadt WS 2012/13 BA Architektur BA Allg. Maschinenbau 1 1 1 1 -- -- SS 2014 BA Allg. Maschinenbau 1 1 -- WS 2016/17 BA Architektur 1 1 -- Philipps- Universität Marburg WS 2013/14 BA Psychologie 1 1 -- WS 2015/16 BA Psychologie 1 1 -- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4505 3 Universität Kassel WS 2015/16 SS 2017 Keine Daten vorhanden -- -- -- Technische Hochschule Mittelhessen WS 2015/16- SS 2017 Fehlanzeige -- -- -- Hochschule Geisenheim WS 2015/16 SS2017 Fehlanzeige -- -- -- Johann- Wolfgang- Goethe- Universität WS 2013/14 BA Bioinformatik (Hauptfach ) BA Germanistik (Nebenfach) BA Erziehungswissenschaft (HF) BA Politikwissenschaft (HF) BA Wirtschaftswissenschaft (HF) BA Volkswirtschaftslehre (NF) BA Betriebswirtschaftslehre (NF) 1 1 1 1 3 1 1 1 1 1 1 1 1 1 -- -- -- -- 2 -- -- SS 2014 BA Erziehungswissenschaft (HF) 1 1 -- WS 2014/15 BA Kulturanthropologie(HF) BA Soziologie (NF) BA Soziologie (HF) BA Politikwissenschaft (HF) BA Politikwissenschaft (NF) BA Volkswirtschaftslehre (NF) Rechtswissenschaften 1 1 1 2 4 3 2 1 1 1 2 4 3 1 -- -- -- -- -- -- 1 SS 2015 BA Soziologie (NF) 1 1 -- WS 2015/16 BA Geographie (HF) BA Germanistik (HF) BA Theater-, Film- und Medienwissenschaft (HF) BA Kulturanthropologie (HF) BA Sportwissenschaft (HF) BA Erziehungswissenschaft (HF) BA Erziehungswissenschaft (NF) 2 1 1 2 1 3 1 2 1 1 2 1 1 1 -- -- -- -- -- 2 -- 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4505 Bildungswissenschaften Lehramt BA Gender Studies (NF) BA Politikwissenschaft (HF) BA Politikwissenschaft (NF) BA Wirtschaftswissenschaft (HF) BA Betriebswirtschaftslehre ((NF) BA Rechtswissenschaft ((NF) Rechtswissenschaften 2 1 1 2 1 1 1 4 1 1 -- 2 -- -- 1 2 1 -- 1 -- 1 1 -- 2 SS 2016 BA Germanistik (HF) Deutsch LA Haupt- Realschule (HF) Bildungswissenschaft LA Gymnasium (HF) Bildungswissenschaft LA Haupt- und Realschule (HF) BA Soziologie (NF) BA Politikwissenschaft ((NF) BA Wirtschaftswissenschaft ((HF) BA Rechtswissenschaft (NF) Rechtswissenschaft 1 1 1 1 1 1 1 1 2 1 1 1 1 1 1 -- 1 1 -- -- -- -- -- -- 1 -- 1 WS 2016/17 BA Biochemie (HF) MA Bioinformatik BA Kulturanthropologie (NF) MA Psychologie BA Psychologie ((HF) BA Erziehungswissenschaft (NF) BA Erziehungswissenschaft (HF) Bildungswissenschaft LA Förderschule Bildungswissenschaft LA Grundschule BA Gender Studies (NF) MA Politische Theorie BA Soziologie (HF) 1 1 1 1 2 1 1 1 1 2 1 3 1 1 1 -- 1 1 1 -- -- 1 -- 3 -- -- -- 1 1 -- -- 1 1 1 1 -- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4505 5 BA Wirtschaftswissenschaften (HF) BA Betriebswirtschaftslehre ((NF) BA Rechtswissenschaft (NF) Rechtswissenschaft 1 1 1 4 -- -- -- 4 1 1 1 -- Frage 4. Welche schwerwiegenden wissenschaftlichen und beruflichen Gründe führen zur Zulassung? Die Entscheidung, ob für die Beteiligung einer Bewerberin oder eines Bewerbers am Vergabeverfahren für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe bestehen, kann nur im Einzelfall unter Gesamtwürdigung aller geschilderten und nachgewiesenen Umstände erfolgen. Allgemeingültige Aussagen dazu lassen sich daher nur insoweit machen, als dass der Ausnahmetatbestand sowohl im Hinblick auf den Wortlaut "schwerwiegende Gründe" als auch im Hinblick auf die Zweckrichtung der Altersgrenze eng auszulegen ist. Allgemeine Gründe, wie z.B. der Wunsch nach weiterer beruflicher Qualifikation oder bessere berufliche Aufstiegsmöglichkeiten, die von den Bewerberinnen und Bewerbern für jedes Studium über der Altersgrenze vorgetragen werden können, reichen daher in der Regel nicht aus. Wiesbaden, 18. März 2017 Boris Rhein