Kleine Anfrage Abg. Hofmeyer und Degen (SPD) betreffend Drogendelikte an Schulen und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Presseberichten zufolge nehmen Drogendelikte in Hessen an Schulen vielerorts zu. Vor allem der Konsum von Cannabis ist laut einer Studie gestiegen. Vorbemerkung des Kultusministers: Die hessische Suchtprävention orientiert sich an den Empfehlungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Schule gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15. November 2012. Diesen liegt ein primärpräventiver und suchtmittelunspezifischer Ansatz zugrunde, dem auch der hessische Erlass zur Suchtprävention folgt. Der aktuellen Presseberichten zu entnehmende Trend einer Verdopplung bis Verdreifachung der Drogendelikte zwischen 2011 und 2015 lässt sich mittels der Polizeilichen Kriminalstatistik in Hessen nicht belegen und wird seitens der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen insgesamt als irreführend bewertet. Der für die schulische Suchtprävention entscheidende Drogenkonsum unter Jugendlichen von 12-17 Jahren lässt sich nur mittels repräsentativer Prävalenzstudien verlässlich darstellen. Die Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) belegt hierzu einen geringen Anstieg des Cannabiskonsums im unteren einstelligen %bereich. Fast keinen Anstieg gibt es in dieser Altersgruppe beim Konsum anderer illegaler Drogen außer Cannabis. Höher fällt der Anstieg des Cannabiskonsums dagegen bei 18 bis 25 jährigen Personen aus. Vor dem Hintergrund der genannten zahlenmäßigen Entwicklung des Drogenkonsums bei Jugendlichen in Hessen bleibt es auch weiterhin unser grundsätzliches Ziel, Schülerinnen und Schüler zu einem gesunden, kompetenten und möglichst suchtmittelfreien Leben zu befähigen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Drogendelikte an hessischen Schulen sind in den letzten fünf Jahren bekannt geworden? (Bitte nach Jahr, Schulamtsbezirk, Drogenart/Vergehen aufschlüsseln.) Vorfälle mit Alkohol, Nikotin, Cannabis oder anderen Drogen werden an Schulen statistisch nicht erfasst. Frage 2. Wie hat sich die Zahl der Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer für Suchtprävention an hessischen Schulen in den letzten fünf Jahren mit welchen Stundenkontingenten entwickelt? (Bitte nach Jahr und Schulamtsbezirk und Schulform aufschlüsseln.) Im genannten Zeitraum standen landesweit und stehen derzeit unverändert insgesamt 23,53 Stellen in Form von Anrechnungsstunden zur Verfügung. Diese Anrechnungsstunden werden von den Staatlichen Schulämtern an die Schulen vergeben. Die Anzahl der Beratungslehrkräfte und die Stellenanteile für die (15) Staatlichen Schulämter sind der Anlage zu entnehmen. Der Schulformbezug wird innerhalb dieser Statistik nicht abgebildet . Erfahrungsgemäß stellen die Gesamtschulen, die Gymnasien und die Grundschulen die größte Zahl an Beratungslehrkräften. Eingegangen am 28. März 2017 · Bearbeitet am 29. März 2017 · Ausgegeben am 31. März 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4506 28. 03. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4506 Frage 3. Wie viele hessische Schulen verfügen über ein Aufklärungskonzept und wie stellen sich diese Konzepte in ihren Grundzügen dar? In der Sekundarstufe I ist in allen Schulformen im Rahmen des Biologie- oder des Naturwissenschaftlichen Unterrichts Aufklärung über Suchtmittel als verpflichtender Unterrichtsinhalt vorgeschrieben . Seit dem 6. Mai 2015 gilt für alle hessischen Schulen außerdem der Erlass zur "Suchtprävention in der Schule", in dem allerdings weniger die suchtspezifische Aufklärung als vielmehr die Primärprävention im Vordergrund steht. Das schulische Suchtpräventionskonzept ist in Zusammenarbeit mit der Gesamtkonferenz sowie der Eltern- und der Schülervertretung einer Schule zu entwickeln. Hieraus ergibt sich eine Vielzahl schulspezifischer Präventionsansätze, die bisher noch nicht systematisch erfasst werden. 265 Schulen waren am Ende des Jahres 2016 als "Gesundheitsfördernde Schule" zertifiziert und besaßen aufgrund dessen ein schulisches Suchtpräventionskonzept. Als Orientierungsgrundlage dienten hierbei die Vorgaben des Teilzertifikats "Sucht- und Gewaltprävention". Frage 4. Hält die Landesregierung die aktuell geleistete Aufklärungsarbeit an den Schulen qualitativ und quantitativ für ausreichend, und erzielt sie die gewünschten Effekte? Die Aufklärung über die Risiken des Konsums von Alkohol, Nikotin und anderen Drogen ist unverzichtbar, wird in Schulen - im Fachunterricht und in speziellen Unterrichtsveranstaltungen , oft in Kooperation mit den regionalen Fachstellen für Suchtprävention - geleistet und ist hinsichtlich ihres nachhaltigen Erfolgs nur schwer messbar. Suchtprävention hat vor allem die Entwicklung eines gesunden Lebensstils und die Förderung entsprechender Kompetenzen zum Ziel. Maßgeblich für die Entwicklung des Drogenkonsums sind schließlich auch gesamtgesellschaftliche Faktoren, auf die Schule nur beschränkt Einfluss hat bzw. von denen sie selbst beeinflusst wird. Frage 5. Hält die Landesregierung die Anzahl von Beratungslehrerinnen und Beratungslehrern für Suchtprävention für ausreichend und falls nicht, a) welche Anzahl hält sie für notwendig, b) was gedenkt sie kurz- und mittelfristig zu unternehmen, um diese Anzahl zu erreichen? Insbesondere jede weiterführende Schule sollte eine Beratungslehrkraft für Suchtprävention haben . Aus diesem Grund plant die Landesregierung, die Anrechnungsstunden für Beratungslehrkräfte künftig in die Pflichtstundenverordnung für Lehrkräfte der Sek I zu übernehmen. Eine entsprechende Anpassung der bisher zur Verfügung gestellten Stellen ist damit ebenfalls beabsichtigt . Frage 6. Welche Möglichkeiten bietet die Landesregierung Lehrerinnen und Lehrern an, sich hinsichtlich dieses Themas aus- bzw. fortzubilden zu lassen? Die schulische Suchtprävention soll möglichst auf den jeweils aktuellen Erkenntnissen der Bildungs -, Gesundheits-, Präventions- und Suchtforschung basieren. Wichtige Hinweise und weiterführende Informationen dazu werden regelmäßig u.a. auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums, des Hessischen Sozialministeriums und der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen veröffentlicht. Zusätzlich werden über die Staatlichen Schulämter regelmäßig Grundqualifikationen für Lehrkräfte , die diese Aufgabe neu übernehmen, sowie ergänzende Fortbildungsveranstaltungen für bereits mit der Aufgabe betraute Beratungslehrkräfte angeboten. Häufig geschieht dies in Kooperation mit den regionalen Fachstellen für Suchtprävention und anderen Kooperationspartnern . Frage 7. Hält die Landesregierung die unter Frage 6 genannten Angebote qualitativ und quantitativ für ausreichend ? Die Landesregierung hält die derzeitigen Angebote für qualitativ und quantitativ ausreichend. Bei kurzfristigem Bedarf kann regional mit zusätzlichen Qualifizierungsmaßnahmen flexibel reagiert werden. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4506 3 Frage 8. Welche Präventionsprojekte zum Thema Drogen, wie zum Beispiel Heroin, Crystal Meth, Cannabis , Alkohol oder neue psychoaktive Substanzen, gibt es an hessischen Schulen? Es gibt eine Reihe von im Unterricht einsetzbaren Präventionsprogrammen zur Entwicklung eines gesunden und kompetenzorientierten Lebensstils im Sinne der Primärprävention wie z.B. die Lions-Quest-Programme "Erwachsen werden" oder "Erwachsen handeln" für weiterführende Schulen sowie Programme wie "Klasse 2000" oder "Klasse Klasse" für die Grundschulen. Entsprechend der Bedeutung hinsichtlich des Konsums unter Schülerinnen und Schüler gibt es darüber hinaus auch suchtspezifische Präventionsprogramme wie z.B. "Be Smart - Don’t start!" (zum Suchtmittel Nikotin), "Aktion Glasklar" und "HalT" (zum Suchtmittel Alkohol) sowie "FreD" (zum Suchtmittel Cannabis und anderen illegalen Drogen), die in Hessen zum Einsatz kommen. Frage 9. Welche Schritte unternimmt die Landesregierung, um die an den Schulen durchgeführte Suchtprävention zu evaluieren? Zum einen empfiehlt die Landesregierung den Einsatz bereits evaluierter Programme in der Suchtprävention an den hessischen Schulen, wobei für den Erfolg oder Misserfolg eines Programms auch sehr spezifische und nur mittelbar beeinflussbare Faktoren eine Rolle spielen können . Zum anderen bedarf es einer regelmäßigen Überprüfung der Rahmenbedingungen für die schulische Suchtprävention, die in enger Kooperation mit allen Beteiligten erfolgt. Wiesbaden, 17. März 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz Anlage Anlage zur Kl. Anfrage 19/4506 Staatliches Schulamt für Lehrkräfte (Personen) Stellenanteile 2013 2014 2015 2016 2017 den Hochtaunuskreis und den Wetteraukreis 110 106 115 110 1,76 den Lahn-Dill-Kreis und den Landkreis Limburg-Weilburg 97 95 88 101 1,71 den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis 66 59 63 61 1,26 den Landkreis Darmstadt- Dieburg und die Stadt Darmstadt 67 61 54 106 1,50 SSA für den Landkreis Fulda 115 90 76 79 0,96 den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis 98 89 81 104 1,40 den Landkreis Groß-Gerau und den Main-Taunus-Kreis 82 103 98 89 1,45 den Landkreis Hersfeld- Rotenburg und den Werra- Meißner-Kreis 64 51 45 54 0,94 den Landkreis Kassel und die Stadt Kassel 113 121 105 132 1,95 den Landkreis Marburg- Biedenkopf 74 77 73 72 1,04 den Landkreis Offenbach und die Stadt Offenbach am Main 124 142 134 125 1,83 den Main-Kinzig-Kreis 72 92 100 88 1,44 den Rheingau-Taunus-Kreis und die Stadt Wiesbaden 52 53 67 93 1,88 den Schwalm-Eder-Kreis und den Landkreis Waldeck- Frankenberg 134 160 132 112 1,42 die Stadt Frankfurt am Main 160 193 182 127 2,98