Kleine Anfrage der Abg. Feldmayer und May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 08.02.2017 betreffend kostenloser und vergünstigter Eintritt in Kultureinrichtungen des Landes und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Ich beantworte die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. In welchen Kultureinrichtungen des Landes Hessen wird Besuchern ein kostenloser oder vergünstigter Eintritt gewährt? In den Kultureinrichtungen Museum Wiesbaden - Landesmuseum für Kunst und Natur, Hessisches Landesmuseum Darmstadt, Museumslandschaft Hessen Kassel (MHK), Keltenwelt am Glauberg, Römerkastell Saalburg, Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen (VSG), den öffentlichen Theatern, darunter als Häuser in unmittelbarer Trägerschaft bzw. Beteiligung des Landes die Staatstheater (Darmstadt, Kassel, Wiesbaden), das Landestheater Marburg und das Stadttheater Gießen, wird ermäßigter bzw. unentgeltlicher Eintritt in verschiedenen Formen gewährt. Frage 2. Welche Besuchergruppen erhalten einen kostenlosen bzw. vergünstigten Eintritt? Die Regelungen der Eintrittspreise der zu Frage 1 aufgeführten Landeseinrichtungen sind bezüglich der Besuchergruppen in weiten Teilen übereinstimmend. Darüber hinaus bestehen bei den einzelnen Kultureinrichtungen ergänzende Ermäßigungsregelungen aufgrund von kulturellen Kooperationen auf lokaler bzw. regionaler Ebene. Beispiele hierfür sind Ermäßigungen für Mitglieder der den jeweiligen Einrichtungen assoziierten Fördervereine und Organisationen, Kombitickets für den Besuch mehrerer Museen sowie der im Museum Wiesbaden einmal monatlich stattfindende eintrittsfreie Samstag, welcher von den "Freunden des Museums Wiesbaden" refinanziert wird. Derzeit wird im Ministerium für Wissenschaft und Kunst eine Richtlinie erarbeitet, mit der ein einheitlicher Bezugsrahmen für die Eintrittsregelungen in den Kultureinrichtungen des Landes gewährleistet werden soll. Zurzeit gelten u.a. folgende Befreiungen und Ermäßigungen in diesen Kultureinrichtungen: Museen Freien Eintritt erhalten Kinder bis sechs Jahre, darüber hinaus in den Landesmuseen, der MHK und der Keltenwelt Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren. Auch Lehrkräften wird zur Unterrichtsvorbereitung das Eintrittsgeld erlassen. Unter anderem erhalten Inhaber der Familienkarte Hessen freien Eintritt bei der Mehrzahl der Museen. Des Weiteren ist für Mitglieder des Verbandes deutscher Kunsthistoriker e. V. wie auch für Mitglieder des International Council of Museums (ICOM), des Deutschen Museumsbundes (DMB), des Hessischer Museumsverbandes und der Fachverbände der Eintritt kostenfrei. Ermäßigter Eintritt wird vor allem Gruppen, Kindern und Jugendlichen i.d.R. zwischen sechs und 18 Jahren, Studierenden und Auszubildenden gewährt. Ferner erhalten Schwerbehinderte - sofern sie nicht ohnehin freien Eintritt haben - eine Ermäßigung sowie Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Darüber hinaus können u.a. Mitglieder des Berufsverbandes Bildender Künstler die Landesmuseen und Einrichtungen der MHK zu ermäßigten Preisen besuchen . Eingegangen am 16. Mai 2017 · Bearbeitet am 17. Mai 2017 · Ausgegeben am 24. Mai 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4507 16. 05. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4507 Hessische Staatstheater und Theater mit Landesbeteiligung Eingeschriebene Studierende der jeweils örtlich ansässigen Hochschulen erhalten innerhalb ihres Semesterbeitrags freien Eintritt. Ebenso bleiben Begleitpersonen von Schwerbehinderten kostenfrei . U.a. wird, wie beispielsweise beim Landestheater Marburg und dem Stadttheater Gießen, über Vergabekarten für den Sozialfonds und die Kulturloge für Geringverdiener und Flüchtlinge das Eintrittsgeld erlassen. Ermäßigter Eintritt wird vor allem Gruppen, Kindern, Schülerinnen und Schülern, Studierenden , Auszubildenden bis 29 Jahre wie auch Schwerbehinderten gewährt. Außerdem erhalten Abonnenten bzw. Inhaber einer "Theatercard" des jeweiligen Theaters und u.a. Abonnenten anderer (hessischer) Theater ermäßigte Preise. Des Weiteren werden Beziehern von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch sowie Wehr- und Freiwilligendienstleistenden Preisnachlässe eingeräumt . Frage 3. Seit wann gibt es den vergünstigten oder kostenlosen Eintritt in den jeweiligen Kultureinrichtungen ? Bitte eine Auflistung für jede Institution erstellen. Regelungen zu freiem bzw. vergünstigtem Eintritt bestehen bei den unter Frage 1 aufgeführten Institutionen bereits seit mehreren Jahrzehnten bzw. in Bezug auf die Keltenwelt und das Hessische Landesmuseum Darmstadt seit deren (Wieder-)Eröffnung. Die Regelungen wurden im Lauf der Jahre angepasst und modifiziert. Öffentliche Theater bieten schon immer ermäßigte Karten an: Es gehört zum Konzept eines Theaters, über ein differenziertes Preissystem verschiedene Besuchergruppen anzusprechen und bestimmten Besuchergruppen über Rabattpreise den Besuch von Theatervorstellungen zu ermöglichen. Die genaue Ausformung der Ermäßigungssysteme ist einem ständigen Wandel unterworfen, der sich unter anderem aus wechselnden Marketingstrategien und einer sich verändernden Gesellschaft ergibt. Neuerungen jüngeren Datums gab es beim Museum Wiesbaden, der Museumslandschaft Hessen Kassel und beim Römerkastell Saalburg. Beim Museum Wiesbaden wurde der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zum 1. Mai 2013 eingeführt, der allgemeine "Freie Samstag" (erster Samstag im Monat) zum Januar 2016. Bei der Museumslandschaft Hessen Kassel wurde der freie Eintritt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zum 1. April 2007 eingeführt. Die Familienkarte im Römerkastell Saalburg wurde am 1. Januar 2010, die Kombikarte mit der Keltenwelt am Glauberg am 1. Januar 2012 eingeführt. Frage 4. Wie wurde der vergünstigte bzw. kostenlose Eintritt von Seiten der Besucher und den Einrichtungsleitungen aufgenommen? Welche positiven und negativen Effekte sind aufgefallen? Der vergünstigte Eintritt zu Landesmuseen für die in der Antwort zu Frage 2 aufgezählten Besuchergruppen wird als sehr positiv erachtet. Insbesondere bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren stellt die Vermittlung von kulturellen und naturhistorischen Zusammenhängen einen wichtigen Aspekt der Arbeit von Museen dar, der durch die Eintrittsfreiheit gefördert wird. Auch Angebote wie beispielsweise der eintrittsfreie Samstag im Museum Wiesbaden oder die günstige Familienkarte Hessen finden großen Zuspruch. Positive Effekte der Angebote von freiem oder ermäßigtem Eintritt zeigen sich in der Steigerung des Bekanntheitsgrades der kulturellen Einrichtungen und der Verbundenheit der Bürgerinnen und Bürger mit den Einrichtungen in ihrer Region. Darüber hinaus kann der Ausbau des Besucheranteils vormals schwacher Besuchergruppen, eine Steigerung der Anzahl wiederkehrender Besucher sowie eine Steigerung der Umsätze in den Museumsshops verzeichnet werden. Was die Staatstheater anbelangt, so gehört zu deren grundsätzlichem Preiskonzept und zum Selbstverständnis, Eintrittskarten mit verschiedenen Ermäßigungen anzubieten. Gestaffelte Eintrittspreise sind somit ein wichtiges Instrument, um einerseits allen Bevölkerungsgruppen Zugang zu kulturellen Angeboten zu verschaffen, andererseits einen angemessenen Anteil für die Refinanzierung der Angebote zu erwirtschaften. Daher kann kein Vergleich mit einer Zeit vor der Einführung von Ermäßigungen gezogen werden. In der Folge kann auch keine Aussage darüber getroffen werden, wie die Einführung von Ermäßigungen von Seiten der Besucher aufgenommen wurde. Durch regelmäßige Gesprächsformate mit unterschiedlichsten Besucherkreisen sowie Anregungen von Besucherinnen und Besuchern bei direkten Kontakten werden Optimierungsmöglichkeiten erkannt, so dass die Konditionen stetig nach den Bedürfnissen modifiziert werden können. Alle Maßnahmen bewegen sich im Rahmen der vorgegebenen Wirtschaftspläne . Die Zahl der Studierenden, die Theatervorstellungen besuchen, steigt seit Einführung der Semestertickets stetig - obwohl schon davor Studierende eine wesentliche Größe beim Publikum ausmachten und durch entsprechende Formate und Maßnahmen gute Kontakte zu den Hochschulen und den Studierenden gepflegt wurden. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4507 3 Schulgruppen besuchen regelmäßig und in großer Zahl die Theater. Kooperationsvereinbarungen mit den diversen staatlichen Schulämtern sowie zahlreichen Schulen aller Schulformen der umliegenden Regionen führen dazu, dass zusätzlich zu den Theater- und Konzertbesuchen auch Workshops, Theaterführungen und Gesprächsformate rege wahrgenommen werden. Durch die Kulturlogen können sozial benachteiligte Menschen und auch Kinder aus eher "bildungsfernen " Familien am kulturellen Leben teilnehmen. Einreich- und Steuerkarten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ebenfalls sehr häufig genutzt. Der niedrige Preis entspricht dem Grundgedanken eines Theaters, sich bewusst als Mehrspartentheater zu verstehen. Es wird in hohem Maße begrüßt und gefördert, dass Beschäftigte aller Sparten und auch aller Abteilungen und Werkstätten Aufführungen besuchen und damit einen guten Eindruck haben, was dem Publikum gemeinsam angeboten wird. Frage 5. Welche finanziellen Auswirkungen für das Land und die Kultureinrichtungen sind daraus resultiert ? Der finanzielle Verlust, der bei den Museen möglicherweise durch nicht zahlende Kinder und Jugendliche entstehen könnte, wird aufgewogen durch den höheren Bekanntheitsgrad der Institution und die Etablierung der Museen als besucher- und familienfreundliche Orte. Mit der Preisgestaltung wird die Absicht verfolgt, dass die Museen aufgrund dieser Angebote von einem breiteren Publikum wahrgenommen werden. Überdies besteht die Erwartung, über öffentlichkeitswirksame Maßnahmen auch mehr zahlende Besucher zu gewinnen. Bei den Staatstheatern ist prinzipiell davon auszugehen, dass gezielt eingesetzte Ermäßigung für einzelne Besuchergruppen nicht zu Mindereinnahmen führt, da durch die Maßnahme bei diesen Besucherinnen und Besuchern ein Bedürfnis zur Nutzung des Theaterangebots hervorgerufen wird. Darüber hinaus ist neben einer rein finanziellen Betrachtung des Einzelfalls der kulturpolitische Auftrag zu berücksichtigen: Dieser ist besser zu erfüllen, wenn mit geeigneten Maßnahmen Besucherinnen und Besucher aus allen Bevölkerungsschichten erreicht werden. Wiesbaden, 5. Mai 2017 Boris Rhein