Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 27.05.2014 betreffend gemeinsames Sicherheits- und Servicezentrum von Zoll, Bundes- und Landespolizei am Frankfurter Flughafen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Fragestellers: Presseberichten zu Folge ist das Projekt einer gemeinsamen Anlaufstelle in Form eines Sicherheits- und Servicezentrums von Zoll, Bundes- und Landespolizei am Frankfurter Flughafen gescheitert. Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die bestehenden Strukturen der am Flughafen Frankfurt am Main handelnden Behörden und Institutionen haben sich bewährt. Die Zusammenarbeit gestaltet sich problemlos. Natürlich könnte ein gemeinsames Sicherheits- und Servicezentrum für einen internationalen Flughafen eine positive, kundenorientierte Einrichtung sein. Allerdings müsste hierfür das Investment in einem vernünftigen Verhältnis zu dem gewünschten Ergebnis stehen. Bereits im Jahr 2009 wurde bei einem entsprechenden Probelauf festgestellt, dass bei der Gesamtzahl der Anliegen nur sehr wenige die Belange der hessischen Polizei betrafen. Die häufigsten Anfragen, die auch heute an jede "offiziell aussehende Person" (Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, Zoll, Fraport-Mitarbeiter mit Firmenschild an der Kleidung etc.) im Bereich der Terminals gerichtet werden, sind die Suche nach einer bestimmten Airline oder allgemein nach dem Weg zu irgendeinem Ziel. Die ursprünglichen Gespräche zur Einrichtung eines gemeinsamen Sicherheits- und Servicezentrums beinhalteten immer die kostenneutrale Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten durch die Fraport AG für die Polizei Hessen. Erst Ende 2013 teilte die Fraport AG mit, dass nunmehr doch Kosten für die Räumlichkeiten geltend gemacht würden, die sich in Abhängigkeit von den Forderungen der Nutzer ergeben. Damit war eine Voraussetzung, die zu einer zunächst zustimmenden Haltung des PP Frankfurt am Main für die Einrichtung eines gemeinsamen Servicezentrums führte, nicht mehr vorhanden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aus welchen Gründen ist die geplante gemeinsame Anlaufstelle von Landespolizei, Bundespoli- zei und Zoll am Frankfurter Flughafen gescheitert? Die spezifischen Aufgabenwahrnehmungen der hessischen Polizei können an einer gemeinsamen Anlaufstelle nicht vollumfänglich gewährleistet werden. Nahezu alle anfragenden Personen müssten in die Räumlichkeiten der Polizeidirektion Flughafen weiter verwiesen werden, da qualifizierte Anzeigenaufnahmen, mit oftmals fremdsprachlichen Vernehmungen, bei einer solchen Anlaufstelle nicht durchgeführt werden können. Somit wäre durch eine Beteiligung an einer gemeinsamen Anlaufstelle keine Entlastung der hessischen Polizei gegeben. Frage 2: Wie hoch wäre der finanzielle und personelle sowie der organisatorische Mehr- bzw. Minder- aufwand eines gemeinsamen Servicezentrums für das Land Hessen bei einer Beteiligung der Landespolizei an dem Projekt gewesen? Der finanzielle Mehrbedarf würde sich aus einmalig durchzuführenden Umbauten sowie aus den laufenden Betriebsausgaben und aus Mietzahlungen ergeben und sollte nach den Bedarfen Eingegangen am 2014 · Eilausfertigung am 1. Januar 2014 · Ausgegeben am 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/454 22. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/454 der Nutzer errechnet werden. Allerdings können zu diesem finanziellen Mehrbedarf keine konkreten Angaben gemacht werden, da die Kostenneutralität - wie bereits in der Vorbemerkung erwähnt - eine der wesentlichen Voraussetzungen der hessischen Polizei für die Teilnahme an dem Projekt einer gemeinsamen Anlaufstelle gewesen ist. Aufgrund des nachträglichen Wegfalls dieser Voraussetzung erfolgte demzufolge auch keine Berechnung der Kosten. Minderaufwände in Form von Einsparungen wären dagegen für die hessische Polizei nicht zu erwarten gewesen. Durch die Besetzung eines gemeinsamen Servicezentrums mit einer Beamtin oder einem Beamten würde sich ein personeller Mehrbedarf von mindestens fünf Planstellen ergeben, um eine ordnungsgemäße Betreuung zu gewährleisten. Frage 3: Wie wird gewährleistet, dass die Landespolizei als Ansprechpartner im gesamten Bereich des Flughafens präsent ist, auch wenn sie im Terminal 1 selbst keine eigenen Räumlichkeiten mehr unterhält? Die uniformierten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten der hessischen Polizei sind rund um die Uhr im öffentlichen Bereich des Flughafens präsent und können dort jederzeit angesprochen werden. Die Präsenz erfolgt durch Fußstreifen, motorisierte Streifen und zu den Flugzeiten etwa stündlich durch jeweils längerfristige Standposten im Terminal 1. Darüber hinaus ist geplant, im Rahmen des bestehenden Shuttle-Service der Fraport AG bei der Polizeidirektion Flughafen eine Haltestelle einzurichten. Reisende oder Besucher, die eine Anzeige erstatten wollen, können so bequem zur Polizei gelangen. Die Haltestelle "Polizeidirektion " soll am Parkplatz 36 eingerichtet werden. Ein vorhandener Eingang zur Polizeiliegenschaft wird ertüchtigt (barrierefreier Zugang mit Farbmarkierungen als "Fußgängerleitsystem "). Nach hier vorliegenden Informationen soll die Haltestelle bei der Polizeidirektion Flughafen Ende 2014 in Betrieb gehen. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Frage 4: Wie beurteilt die Landesregierung den Mehraufwand für die Fluggäste und Besucher des Frank- furter Flughafens, der ohne ein gemeinsames Servicezentrum entsteht? Frage 5: Wie wird gewährleistet, dass insbesondere ausländische Fluggäste und Besucher bei den unter- schiedlichen Zuständigkeiten von Landespolizei, Bundespolizei und Zoll den richtigen Ansprechpartner finden? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam wie folgt beantwortet : Gängige Praxis am Flughafen Frankfurt am Main ist es, dass sich Rat- und Hilfesuchende an irgendeine "offizielle" Person (hessische Polizei, Bundespolizei, Zoll oder Fraport) wenden und von dort an die originär zuständige Dienststelle verwiesen werden. Ein Mehraufwand für die Fluggäste und Besucher des Flughafens, die Dienstleistungen der hessischen Polizei benötigen, ist nicht vorhanden, da bereits heute die Fluggäste und Besucher bei den allermeisten Anliegen die Räumlichkeiten der Polizeidirektion aufsuchen müssen. Im Übrigen wird auf die Antworten zu Frage 1 und Frage 3 verwiesen. Frage 6: Wie viele Beamtinnen und Beamte der Landespolizei gehen im öffentlichen Bereich des Frank- furter Flughafens regelmäßig ihrem (Streifen-)Dienst nach? Im öffentlichen Bereich des Frankfurter Flughafens versehen regelmäßig acht Beamtinnen und Beamte (drei uniformierte Streifen und eine zivile Streife) der hessischen Polizei ihren Dienst. Frage 7: Ist der Landesregierung bekannt, ob Zoll und Bundespolizei ein gemeinsames Servicezentrum ohne die Landespolizei realisieren werden? Der aktuelle Stand der Planungen ist der Landesregierung nicht bekannt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/454 3 Frage 8: Welche Folgen hat das Aus für das gemeinsame Servicezentrum für die Zusammenarbeit zwi- schen Landespolizei, Bundespolizei und Zoll? Die Nichtbeteiligung der hessischen Polizei an einem gemeinsamen Servicezentrum wird keine Auswirkungen auf die Effektivität der Sicherheitspartnerschaft am Flughafen Frankfurt am Main haben. Vielmehr besteht seit langer Zeit eine gelebte und fruchtbare Sicherheitspartnerschaft zwischen den Sicherheitsbehörden am Flughafen und mit der Fraport AG. Wiesbaden, 14. August 2014 In Vertretung: Werner Koch