Kleine Anfrage der Abg. Eckert, Faeser, Franz, Gnadl, Hartmann, Holschuh und Rudolph (SPD) vom 14.02.2017 betreffend Verkehrsüberwachung in Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: In Hessen werden Geschwindigkeitsmessungen von den örtlichen Ordnungsbehörden der Kommunen und von der Polizei nach den Bestimmungen des Erlasses "Verkehrsüberwachung durch örtliche Ordnungsbehörden und Polizeibehörden" vom 15. Februar 2015 (StAnz. 9/2015 S. 182) durchgeführt. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung arbeiten die hessischen Kommunen dabei eigenständig. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele mobile Geschwindigkeitskontrollen wurden in den Jahren 2011 bis 2016 in Hessen durchgeführt? (Bitte Aufschlüsselung nach den einzelnen Jahren und Polizeipräsidien) Bei der hessischen Polizei wird seit Anfang 2015 eine zentrale Statistik über sog. nicht ortsfeste Geschwindigkeitskontrollen geführt. Für die Jahre 2015 und 2016 ergeben sich daraus folgende Ergebnisse: 2015 2016 PP Frankfurt 1.142 1.075 PP Mittelhessen 1.171 1.100 PP Nordhessen 1.480 1.126 PP Osthessen 671 519 PP Südhessen 1.333 1.361 PP Südosthessen 631 698 PP Westhessen 925 1.093 Statistische Daten der Polizei für die Zeit davor sind nicht verfügbar. Über die Geschwindigkeitskontrollen der Kommunen wird keine zentrale Statistik geführt. Frage 2. Wie hoch waren die Einnahmen an Bußgeldern des Landes durch mobile Messgeräte der Geschwindigkeitsüberwachung in den Jahren 2011 bis 2016? (Bitte Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren und Polizeipräsidien) Die Einnahmen an Bußgeldern des Landes durch seitens der Polizei betriebene mobile Geschwindigkeitsmessanlagen beliefen sich 2016 auf 11.902.444 €. Für die Jahre 2011 bis 2015 liegen nur Gesamtzahlen für die Einnahmen der Bußgeldstelle vor. Eine Differenzierung auf die Einnahmen im Polizeibereich ist nicht möglich. Eingegangen am 18. April 2017 · Bearbeitet am 18. April 2017 · Ausgegeben am 20. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4542 18. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4542 Frage 3. Wie hoch waren die Einnahmen an Bußgeldern des Landes durch stationäre Messgeräte der Geschwindigkeitsüberwachung in den Jahren 2011 bis 2016? (Bitte Aufschlüsselung nach einzelnen Jahren) Die Einnahmen an Bußgeldern des Landes durch seitens der Polizei betriebene stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen beliefen sich 2016 auf 4.638.988,82 €. Für die Jahre 2011 bis 2015 liegen nur Gesamtzahlen für die Einnahmen der Bußgeldstelle vor. Eine Differenzierung auf die Einnahmen im Polizeibereich ist nicht möglich. Frage 4. Wie viele Radartrupps gibt es pro Polizeipräsidium und wie viele Beamtinnen und Beamte werden in den Radartrupps eingesetzt? (Bitte Aufschlüsselung nach Polizeipräsidium!) Die Geschwindigkeitsüberwachung wird bei den hessischen Polizeipräsidien überwiegend nicht durch fest eingerichtete "Radartrupps" vorgenommen, sondern durch Bedienstete, die diese Tätigkeit neben anderen Aufgaben ausüben. Bei den Polizeipräsidien stehen hierfür insgesamt folgende Personalstärken zur Verfügung: PP Frankfurt 228 PP Mittelhessen 370 PP Nordhessen 326 PP Osthessen 193 PP Südhessen 247 PP Südosthessen 188 PP Westhessen 175 Frage 5. Werden mobile Geschwindigkeitskontrollen ausschließlich von Vollzugsbeamtinnen und Vollzugsbeamten durchgeführt oder kommen auch Angehörige der Wachpolizei zum Einsatz? Zur Durchführung mobiler Geschwindigkeitsmessungen werden auch Angehörige der Wachpolizei eingesetzt. Wiesbaden, 3. April 2017 Peter Beuth