Kleine Anfrage der Abg. Wissler (DIE LINKE) vom 28.05.2014 betreffend Bedarfsprüfung für den Bau des Terminals 3 am Frankfurter Flughafen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragestellerin: Im Koalitionsvertrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für die 19. Wahlperiode (i.F. Koalitionsvertrag ) wird eine "Bedarfsprüfung" für das von der Fraport am Frankfurter Flughafen geplante Terminal 3 angekündigt. (S. 67) Weil die sogenannten bauvorbereitenden Maßnahmen bereits abgeschlossen sind und erste Vorfeldpositionen im Süden des Flughafens schon genutzt werden, fragen wir die Landesregierung: Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Das Terminal 3 ist im Rahmen der Planfeststellung zum Ausbau des Verkehrsflughafens Frankfurt Main rechtsverbindlich zugelassen worden, was seitens des Landes nicht rückgängig gemacht werden kann. Die im Koalitionsvertrag angekündigte Bedarfsprüfung des Bauvorhabens hält die Landesregierung gleichwohl für erforderlich und hat sich dafür ausgesprochen, auf möglicherweise steigende Fluggastzahlen solange wie möglich mit ökonomisch vertretbaren und für die Region verträglicheren Alternativen zum Bau des Terminals 3 zu reagieren. Die Behauptung, dass "die sogenannten bauvorbereitenden Maßnahmen bereits abgeschlossen" sind, trifft nicht zu. Mit manchen Maßnahmen, die für die Vorbereitung des Baus des Terminals 3 einschließlich seiner Erschließung erforderlich sind, wurde noch nicht einmal begonnen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wann werden die Ergebnisse der im Koalitionsvertrag angekündigten Bedarfsprüfung für das Bauvorhaben Terminal 3 öffentlich vorgestellt? Das Ergebnis der im Koalitionsvertrag angekündigten Bedarfsprüfung für das Terminal 3 wird sobald es vorliegt bekannt gegeben. Frage 2. Wer führt bzw. wer wird diese Bedarfsprüfung durchführen? Wird die Bedarfsprüfung von qualitätssichernden Maßnahmen begleitet? Wenn ja: Welche qualitätssichernden Maßnahmen gibt es und wer ist mit ihrer Durchführung betraut? Wenn nein: Warum gibt es keine qualitätssichernden Maßnahmen? Frage 3. Werden im Rahmen der Bedarfsprüfung oder zusätzlich zu ihr Gutachten beauftragt? Wenn ja: Welche Gutachten wurden bzw. werden an wen vergeben? Die Fragen 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Fraport AG hat die Notwendigkeit für die Errichtung des Terminals 3 bereits in der Vergangenheit regelmäßig untersucht und tut dies fortlaufend weiter. Bevor mit der eigentlichen Realisierung des Bauvorhabens begonnen wird, erfolgt eine abschließende Überprüfung. Aufgrund des Verfahrensstandes bestand für das Land bislang kein Erfordernis, Gutachten zu beauftragen , so dass auch keine Namen von beauftragten Gutachtern genannt werden können. Die Landesregierung geht davon aus, dass ihr Materialien der Fraport AG zur Bedarfsfeststellung zugehen werden. Die Ergebnisse dieser Materialien wird die Landesregierung prüfen und bewerten . Eingegangen am 27. August 2014 · Ausgegeben am 28. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/456 27. 08. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/456 Frage 4. Welche Kapazität haben die bestehenden Terminals 1 und 2 unter Berücksichtigung eines Ser- vice Levels D nach der Definition der International Air Transport Association (IATA)? Die angefragte Kapazität unter Berücksichtigung eines Service Levels D kann nicht mitgeteilt werden, weil diese nicht bekannt ist. Nicht nur für den Frankfurter Flughafen, sondern auch im internationalen Vergleich ist das Service Level C nach IATA maßgeblich und Ausgangspunkt der planerischen Dimensionierung. Frage 5. Wann und mit welchem Ergebnis erfolgte die letzte Bedarfsprognose der Fraport AG? Wie in der Antwort auf die Fragen 2 und 3 ausgeführt, führt die Fraport AG fortlaufend Bedarfsprüfungen durch und erwartet steigende Fluggastzahlen. Frage 6. Die Geschwindigkeit und der Umfang der Realisierung des Terminals 3 wird von den Prognosen der Verkehrszahlen abhängig gemacht, d.h., dass sich Terminal 3 am Bedarf orientiert, abschnittsweise errichtet und in Betrieb genommen wird. Das ist seit 2007 die Strategie des Vorstandes der Fraport AG. Aufgrund der Einschätzung einer langsameren Entwicklung der Passagierzahlen , als sie im Planfeststellungsbeschluss prognostiziert wurde, hat die Fraport AG seit 2007 die Zeitpunkte zur Fertigstellung einzelner Module des Terminals 3 mehrfach verschoben. Was kann die im Koalitionsvertrag angekündigte Bedarfsprüfung an dieser Planung der Fraport AG ändern? Wie in der Vorbemerkung bereits ausgeführt, hält die Landesregierung nicht nur die Bedarfsprüfung des Bauvorhabens für erforderlich, sondern hat sich auch dafür ausgesprochen, auf möglicherweise steigende Fluggastzahlen solange wie möglich mit ökonomisch vertretbaren und für die Region verträglicheren Alternativen zum Bau des Terminals 3 zu reagieren. Frage 7. Im Koalitionsvertrag (S. 67) werden ebenfalls "Verhandlungen mit der Stadt Frankfurt als dem zweitgrößten Anteilseigner der Fraport AG" mit dem Ziel angekündigt, den gemeinsamen Konsortialvertrag zu ändern. Wurden diese Verhandlungen bereits aufgenommen? Die Landesregierung befindet sich in Gesprächen mit der Stadt Frankfurt, in denen auch die Frage einer möglichen Veränderung des Konsortialvertrags eine Rolle spielt. Wiesbaden, 7. August 2014 In Vertretung: Mathias Samson