Kleine Anfrage der Abg. Dr. Arnold, Meysner, Banzer, Caspar, Dietz, Pentz, Veyhelmann, Wiegel (CDU) vom 21.02.2017 betreffend Genehmigung von Windenergieanlagen im Oberwald bei Hintersteinau (Steinau an der Straße) durch das Regierungspräsidium Darmstadt und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Einem Bericht der "Fuldaer Zeitung" ("FZ" vom 28.12.2016) ist zu entnehmen, dass das Regierungspräsidium Darmstadt am letzten Arbeitstag vor Weihnachten eine Genehmigung veröffentlicht hat, die den Bau von acht Windenergieanlagen im Oberwald bei Hintersteinau erlaubt. Nach Einschätzung der Bürgerinitiative "Pro Lebensraum Dreiländereck-Fulda/Vogelsberg" ist diese Genehmigung mit den Fakten vor Ort nicht vereinbar . Zum einen habe der zuständige Revierförster Anfang Dezember 2016 einen Schwarzstorchhorst in direkter Nähe zum Oberwald entdeckt. Zum anderen habe die Vielfalt und Anzahl geschützter Vogelarten im Oberwald dazu geführt, dass in der anstehenden zweiten Offenlage des Teilregionalplans Energie Südhessen die Windkraftfläche im geplanten Windkraftvorranggebiet Oberwald gerade aus Vogelschutzgründen um mehr als die Hälfte reduziert werden soll. Beides ist nach Auffassung der BI nicht ausreichend im Genehmigungsverfahren berücksichtigt worden. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. War der Genehmigungsbehörde vor Erteilung der Genehmigung bekannt, dass Anfang Dezember 2016 ein Schwarzstorchhorst in unmittelbarer Nähe zu den Anlagestandorten entdeckt wurde? Ja, das war vor Genehmigungserteilung am 23. Dezember 2016 bekannt. Frage 2. Sind die bekannten Aussagen des zuständigen Revierförsters bzw. der örtlichen Ornithologen zu diesem neu entdeckten Schwarzstorchhorst durch die Genehmigungsbehörde vor Ort überprüft und verifiziert worden? Sind diese Aussagen entsprechend in dem Genehmigungsverfahren berücksichtigt worden? Die Genehmigungsbehörde hat sich am 6. Dezember 2016 durch einen Vor-Ort Termin ein Bild von der Situation gemacht. Die Lage und die Existenz des Horstes ist damit festgestellt worden. Die bekannten Aussagen des zuständigen Revierförsters bzw. der örtlichen Ornithologen sind im Genehmigungsverfahren berücksichtigt worden. Frage 3. Inwieweit trifft zu, dass dieser Horst, soweit bekannt, die Genehmigungsfähigkeit in Frage stellt? Sind von Seiten der zuständigen Behörde Anstrengungen unternommen worden, die Existenz eines Horstes zweifelsfrei festzustellen? Die Lage und Existenz des neuen Horstes wurde zweifelsfrei festgestellt. Hierzu wird auf die Antwort auf Frage 2 verwiesen. Am 5. Dezember 2016 wurde durch den Antragsteller eine Horstinspektion veranlasst, die ergab , dass der neue Horst 2016 nicht als Brutplatz genutzt wurde. Somit war der Horst als potenzielle Fortpflanzungsstätte zu werten und ist damit grundsätzlich nicht geschützt (BVerwG Urteil vom 12.03.2008, 9 A 3.06, Rdnr. 222). Die Genehmigungsfähigkeit wurde durch den Horst daher nicht in Frage gestellt. Eingegangen am 27. April 2017 · Bearbeitet am 28. April 2017 · Ausgegeben am 4. Mai 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4560 27. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4560 Frage 4. Ist der Genehmigungsbehörde bekannt, dass es anscheinend Versuche von dritter Seite gab, den Horst zu beschädigen, wenn ja, was hat man dagegen unternommen? Der Genehmigungsbehörde sind Versuche, den Horst zu beschädigen, nicht bekannt. Frage 5. Kann, ohne eine längere bzw. über mehrere Vegetationsperioden andauernde Beobachtung durchzuführen , garantiert werden, dass eine Gefährdung des Schwarzstorches durch die jetzt im Oberwald neu genehmigten Windenergieanlagen ausgeschlossen ist? Aufgrund der derzeit vorliegenden Erkenntnisse kann eine Gefährdung des Schwarzstorchs, die einer Genehmigung entgegenstehen würde, ausgeschlossen werden. Frage 6. Inwieweit sind Überlegungen zur zweiten Offenlage des Teilregionalplans Energie Südhessen, die Vorranggebiete im Oberwald aus Vogelschutzgründen zu reduzieren, in den angesprochenen Genehmigungsverfahren berücksichtigt worden? Überlegungen zur Reduzierung des Vorranggebiets im Oberwald waren der Genehmigungsbehörde bekannt und sind in die Prüfung einbezogen worden. Frage 7. Wie bewertet die Landesregierung die Genehmigung der Errichtung der acht Windenergieanlagen unter Berücksichtigung der durch verschiedene Gutachten bekannt gewordenen Horststandorte, Flugrouten von Schwarzstorch, Rotmilan und weiteren Vogelarten sowie im Hinblick auf weitere naturschutzfachliche Begebenheiten. Die Genehmigung für die Errichtung der Windenergieanlagen wurde von der zuständigen Genehmigungsbehörde nach umfassender, den gesetzlichen Vorgaben entsprechender Prüfung erteilt . Eine Bewertung der Landesregierung hierzu ist obsolet. Wiesbaden, 12. April 2017 In Vertretung: Dr. Beatrix Tappeser