Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP)vom 23.02.2017 betreffend Ausbau ICE Neubaustrecke Frankfurt – Mannheim / Teil 2 und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie stellt sich der Kostenvergleich zwischen einer Trassenführung a) ohne Vollanbindung Darmstadt und b) mit Vollanbindung Darmstadt dar? Frage 2. Inwieweit unterscheidet sich die prognostizierte Realisierungsdauer der Neubaustrecke bei einer Variante a) mit Vollanschluss zu b) ohne Vollanschluss Darmstadt? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Im Rahmen der durch den Bund beauftragten und unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellten Studie "Entwicklung einer verkehrlichen Konzeption für den Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse - Rhein/Main - Rhein/Neckar - Karlsruhe" (sog. Korridorstudie) wurde ermittelt, dass eine zweigleisige Führung der Neubaustrecke Frankfurt am Main - Mannheim über den Hauptbahnhof Darmstadt sich gegenüber der nunmehr im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 verfolgten Lösung als verkehrlich und wirtschaftlich nachrangig darstellt. Darüber hinaus wäre nach Auffassung der Vorhabenträgerin bei einer zweigleisigen Durchfahrung des Stadtgebietes Darmstadt ("Vollanschluss") aufgrund komplexerer Bauzwischenzustände von einer längeren Bauzeit mit erheblichen innerstädtischen Auswirkungen und Folgewirkungen auf den Eisenbahnbetrieb im Darmstädter Hauptbahnhof auszugehen. Frage 3. Wer trägt für welche Planungs- und Bauabschnitte welche Kosten? Gemäß Art. 87 e Abs.4 GG obliegt dem Bund die Verantwortung für das Eisenbahnwesen einschließlich der bundeseigenen Eisenbahninfrastruktur. Dementsprechend werden Planungs- und Baukosten für das genannte Vorhaben vom Bund getragen und auf der Grundlage des Bundesschienenwegeausbaugesetzes finanziert. Wiesbaden, 21. März 2017 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 29. März 2017 · Bearbeitet am 29. März 2017 · Ausgegeben am 31. März 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4576 29. 03. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG