Kleine Anfrage der Abg. Dorn, Erfurth, Feldmayer, Goldbach und Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 22.02.2017 betreffend Einführung einer vierten Reinigungsstufe in hessischen Kläranlagen und Antwort der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Vorbemerkung der Fragesteller: Das Hessische Umweltministerium hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die wirksame Maßnahmen zur weitergehenden Abwasserreinigung untersucht und dabei die mögliche Einrichtung einer vierten Reinigungsstufe in Klärwerken prüft. Vorbemerkung der Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz : Die in der Vorbemerkung der Fragestellerinnen angesprochene Arbeitsgruppe wurde im Dezember 2016 eingerichtet. Sie soll zwei Pilotprojekte fachlich begleiten. Die dort gewonnenen Erkenntnisse sollen mit den nationalen Vorgaben zu einer Spurenstoffstrategie des Bundes rückgekoppelt werden. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Kriterien sprechen für die Einrichtung einer vierten Reinigungsstufe zur Elimination von Spurenstoffen in Klärwerken? Auf Bundes- und Landesebene bestehen keine konkreten verpflichtenden ordnungsrechtlichen Vorgaben, nach denen die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe auf Klärwerken flächendeckend zu fordern ist. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Umweltbundesamt (UBA) haben im November 2016 in Berlin einen "Stakeholder-Dialog Spurenstoffstrategie des Bundes" gestartet. Ziel ist die Erarbeitung eines Policy Papers bis Mitte 2017, das als Grundlage für eine deutsche Spurenstoffstrategie dienen soll. Das Land Hessen und andere Bundesländer wirken bei der Erarbeitung dieser Strategie mit. Die Landesregierung plant außerdem, in Ergänzung zu dem deutschlandweiten Stakeholderprozess eine Strategie für das Hessische Ried bis zum Jahresende 2017 zu entwickeln. Dies soll im engen Austausch und in Anlehnung an die Ergebnisse der national geplanten Spurenstoffstrategie erfolgen. Frage 2. In welchen hessischen Klärwerken wird das Abwasser derzeit bereits mithilfe der vierten Reinigungsstufe behandelt? Derzeit wird in Hessen an keiner Kläranlage das Abwasser in einer vierten Reinigungsstufe behandelt . Es wird lediglich ein Forschungsprojekt zur "weitergehenden Entfernung von Spurenstoffen , Mikroplastik und antibiotikaresistenten Keimen unter Berücksichtigung einer weitergehenden Phosphorelimination" im großtechnischen Maßstab auf der Kläranlage Langen betrieben . Eingegangen am 15. Mai 2017 · Bearbeitet am 15. Mai 2017 · Ausgegeben am 19. Mai 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4582 15. 05. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4582 Frage 3. In welchen hessischen Klärwerken ist die Einrichtung einer vierten Reinigungsstufe empfehlenswert beziehungsweise bereits geplant und in welchem Zeitraum soll dies umgesetzt werden? Aussagen darüber, ob eine vierte Reinigungsstufe empfehlenswert ist, können zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Die Landesregierung sieht vor, dass hinsichtlich der Ergreifung weiterer Maßnahmen die Ergebnisse des Stakeholderprozesses des Bundes sowie die im weiteren Verlauf entwickelten geeigneten Maßnahmen in weitere Entscheidungen einbezogen werden. Hierzu wird auch auf die Beantwortung der Frage 5 verwiesen. Frage 4. Welche Förderprogramme gibt es für die Einrichtung der vierten Reinigungsstufe und welche Beträge stehen dafür zur Verfügung und wo müssen diese beantragt werden? Seit 2013 werden "Maßnahmen im Bereich der Einleitungen aus öffentlichen Abwasseranlagen (WRRL-Maßnahmen)" gefördert. Nach dem derzeit maßgebenden Finanzierungskonzept können auch "Maßnahmen zur Erforschung und Erprobung sowie zum Einsatz innovativer Reinigungsverfahren mit dem Ziel der Elimination von gefährlichen Stoffen und Mikroschadstoffen" mitfinanziert werden. Für die Finanzierung der Maßnahmen stehen insbesondere Mittel aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe zur Verfügung. Über die Veranschlagung zu Lasten künftiger Haushaltsjahre entscheidet der Haushaltsgesetzgeber. Die Fördermittel müssen bei der zuständigen Wasserbehörde beantragt werden. Frage 5. Welche hessischen Kommunen bzw. Unternehmen haben Fördermittel für die Einrichtung einer vierten Reinigungsstufe in ihrem Klärwerk beantragt und in welchem Umfang? Zum Meldetermin 1. Oktober 2016 haben die Gemeinde Büttelborn, der Abwasserverband Bickenbach -Seeheim-Jugenheim und die Stadt Mörfelden-Walldorf Fördermittel für die Errichtung einer vierten Reinigungsstufe an ihren Kläranlagen beantragt. Die Investitionskosten werden für die Kläranlage Büttelborn auf 5.200.000 €, für die Kläranlage Bickenbach auf 4.978.960 € und für die Kläranlage Mörfelden auf 4.800.000 € geschätzt. Für die Kläranlage Mörfelden wurde eine Entscheidung zunächst zurückgestellt, weil die Mittel erst in den Jahren 2019/2020 benötigt werden. Die beiden anderen Maßnahmen sollen als Pilotvorhaben angemessen gefördert werden, um einen ausreichenden Anreiz zur Durchführung dieser Maßnahmen zu geben. Die verantwortlichen Ministerien haben daher einen erhöhten Fördersatz von 55 % abgestimmt. Frage 6. Was plant die Landesregierung außerdem zur Beseitigung von Rückständen in Abwasser? Nach dem Maßnahmenprogramm sollen die Anstrengungen zur Erreichung des guten ökologischen Zustands der Oberflächengewässer intensiviert werden. Aus diesem Grund gelten für die Bewirtschaftungsperiode 2015 bis 2021 insbesondere deutlich strengere Anforderungen an die Einleitung von Phosphor aus Kläranlagen in die Gewässer. Die zuständigen Wasserbehörden konnten bisher mit den verantwortlichen Betreibern weitgehend Einvernehmen über die Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen erzielen. Wegen der Einzelheiten sowie weiteren Maßnahmen wird auf das Maßnahmenprogramm Hessen 2015 bis 2021 (www.flussgebiete.hessen.de), Seite 66 ff verwiesen. Wiesbaden, 3. Mai 2017 Priska Hinz