Kleine Anfrage der Abg. Faeser und Habermann (SPD) vom 28.02.2017 betreffend Mängel an Gebäuden des Polizeipräsidiums und des zweiten Reviers in Offenbach und Antwort des Ministers der Finanzen Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass es erhebliche Risse in Wänden im Polizeipräsidium Südosthessen in Offenbach gibt? Wenn ja, seit wann liegen ihr hierüber Erkenntnisse vor? Dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) ist die Rissbildung bekannt; sie wurde erstmals im Winter 1989/1990 festgestellt. Frage 2. Ist der Landesregierung bekannt, dass das zweite Revier in Offenbach einen erheblichen Schimmelbefall hat? Wenn ja, seit wann liegen ihr hierüber Erkenntnisse vor? Dem Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen ist bekannt, dass im Kellergeschoss des 2. Reviers in Offenbach Nässe- und Schimmelprobleme bestehen, die die Stadt Offenbach als Eigentümerin noch nicht behoben hat. Der Stadt wurden die Schäden im September 2016 durch den Nutzer gemeldet, nachdem dieser im gesamten Haus orientierende Messungen veranlasst hatte, deren Ergebnisse dem LBIH im Oktober 2016 übermittelt wurden. Das Landespolizeipräsidium wurde hierüber am 15.11.2016 in Kenntnis gesetzt. Frage 3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um diese Mängel zu beseitigen? PP Südosthessen in Offenbach Der LBIH hat einen Statiker hinzugezogen, der nennenswerte Rissverläufe im statisch relevanten Traggerüst der Liegenschaft nicht verzeichnen konnte. Die markanten Risse werden anhand von Rissbreitenmessungen überwacht und kontrolliert. Eine erhöhte Rissbildung wurde seit einem Jahr nicht dokumentiert. Von einer Gefährdung der Nutzer ist nicht auszugehen. Revier in Offenbach Der Kellerabgang wurde in Abstimmung mit dem Nutzer so verschlossen und abgedichtet, dass keine Schimmelsporen in die Diensträume gelangen können. Der LBIH beauftragte ein akkreditiertes Untersuchungslabor mit einer fachlich fundierten Untersuchung auf Schimmelpilze und mit der Bewertung der Messergebnisse gemäß DIN-ISO-16000-Reihe in ausgewählten Räumen des EG und OG. Die Vorlage und Bewertung der Messergebnisse werden voraussichtlich in der 13. KW erfolgen. Anschließend werden vom LBIH in enger Abstimmung mit dem Nutzer und dem Landespolizeipräsidium gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen mit der Stadt Offenbach als Eigentümerin der Liegenschaft erörtert. Wiesbaden, 23. März 2017 Dr. Thomas Schäfer Eingegangen am 3. April 2017 · Ausgegeben am 5. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4589 03. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG