Kleine Anfrage der Abg. Löber und Frankenberger (SPD) vom 28.02.2017 betreffend Barrierefreiheit an kleinen Bahnhöfen in Hessen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung der Fragesteller: Um die Barrierefreiheit an kleinen hessischen Bahnhöfen weiter zu verbessern, investieren Bund und Land zusammen über 30 Mio. € in die Modernisierung von Stationen mit weniger als 1000 Ein- und Aussteigern am Tag. Als Betreiberin plant die DB AG die Modernisierung der Bahnhöfe und in diesem Rahmen den barrierefreien Ausbau. Kommunen wie die Gemeinde Weimar befinden sich zwar im Modernisierungsprogramm der DB, sind aber seitens der Landesregierung nicht für den barrierefreien Ausbau bestimmt. Sie haben somit keinen Anteil an den bereitgestellten Fördermitteln von Bund und Land. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm stellt die Bundesregierung zusätzliche Mittel für Investitionen zur Verfügung mit dem Ziel, die Verkehrswege weiter auszubauen und zu modernisieren . Für die Umsetzung wurden vom Bund verschiedene Teilprogramme eingerichtet. Neben dem Modernisierungsprogramm für barrierefreie kleine Bahnhöfe wurde auch das Sofortprogramm Seehafen-Hinterlandverkehr (SHHV) II gestartet. Die Maßnahme "Niederwalgern - Beseitigung höhengleicher Bahnsteigzugang" ist eine von bundesweit 17 Maßnahmen im Teilprogramm SHHV II. Die Finanzierungsvereinbarung von Bund und Deutscher Bahn hierfür wurde am 16.12.2016 unterzeichnet. Gegenstand des Teilprogramms SHHV II ist die Kapazitätssteigerung im Schienennetz des Seehafen-Hinterlandes einschließlich des zielgerichteten Abbaus von Engpässen. In Niederwalgern werden hierfür der zurzeit vorhandene schienengleiche Überweg zwischen Hausbahnsteig und Mittelbahnsteig beseitigt und stattdessen zwei neue Bahnsteige mit verbindender Personenunterführung erstellt. Die Planung hierfür ist noch nicht abgeschlossen. Aus Sicht des Landes umfasst das Vorhaben Niederwalgern auch die Wiederherstellung der vorhandenen stufenfreien Erreichung der Bahnsteige und damit den Einbau von Personenaufzügen . Dieses wird zurzeit von der Deutschen Bahn geprüft. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie erfolgte bzw. erfolgt das Auswahlverfahren von Bahnhöfen, die anhand von Fördermitteln barrierefrei umgebaut werden sollen? Frage 2. Inwiefern war oder ist die Hessische Landesregierung am Auswahlverfahren der förderwürdigen Bahnhöfe beteiligt? Frage 3. Ist das Auswahlverfahren abgeschlossen? Die Fragen 1, 2 und 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms 2016 bis 2018 (ZIP) hat der Bund das "Modernisierungsprogramm für barrierefreie kleine Bahnhöfe" aufgelegt. Das vom Bund aufgestellte Programm betrifft Verkehrsstationen mit weniger als 1.000 Ein- und Aussteigern. Die Benennung der Vorhaben erfolgte auf der Grundlage der Vorschläge von Verkehrsverbünden und DB Station & Service nach gemeinsamer Abstimmung. Voraussetzung für die Aufnahme von Maßnahmen war, dass ein Bedarfsschwerpunkt vorliegt, bereits Planungen vorliegen oder im Falle wenig komplexer Maßnahmen kurzfristig herbeigeführt werden können. Begründet liegt diese Vorgabe in der haushalterischen Befristung des Bundesprogramms auf die Jahre 2016 bis 2018. Die Abgeordneten des Hessischen Landtages wurden über das Programm einschließlich der Förderbedingungen mit Schreiben vom 30.07.2015 informiert. Die Aufstellung des Programms ist abgeschlossen. Drucksache 19/4593 25. 04. 2017 Eingegangen am 25. April 2017 · Bearbeitet am 26. April 2017 · Ausgegeben am 28. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4593 Frage 4. Gibt es für noch nicht ausgewählte Kommunen die Möglichkeit, am Bewerbungs- bzw. Auswahlverfahren teilzunehmen und somit Zuschüsse für den barrierefreien Ausbau ihrer kleinen Bahnhöfe zu erhalten? Frage 5. Wie kann der Bahnhof Niederwalgern als von der DB AG ausgewählter Bahnhof für Modernisierung in das Projekt barrierefreier Ausbau kleinerer Bahnhöfe des Landes aufgenommen werden? Frage 6. Wer trägt im Fall der Auswahl des Bahnhofs Niederwalgern in das Förderprojekt der Hessischen Landesregierung die Kosten für Modernisierung und barrierefreien Umbau? Frage 7. Welche Möglichkeit sieht die Landesregierung, die Barrierefreiheit in Niederwalgern herzustellen? Die Fragen 4, 5, 6 und 7 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Vorschläge der Verbünde und DB Station&Service umfassten alle Vorhaben, die im Rahmen der zeitlichen Befristung des Bundesprogramms umgesetzt werden können und die weiteren vom Bund vorgegebenen Voraussetzungen erfüllen. Für den Bahnhof Niederwalgern bestand zudem die Besonderheit, dass infolge der Aufnahme des Vorhabens in das Programm Seehafen- Hinterlandverkehr II zur Beseitigung des vorhandenen schienengleichen Überweges der Neubau der Bahnsteige einschließlich der verbindenden Personenunterführung derzeit geplant und umgesetzt wird. Der Einbau von Personenaufzügen ist an die vorlaufende Umsetzung dieser Maßnahmen gebunden. Im Rahmen der Planung dieser Maßnahmen wird - wie eingangs dargestellt - derzeit von der Deutschen Bahn geprüft, ob das Vorhaben auch die Wiederherstellung der vorhandenen stufenfreien Erreichung der Bahnsteige und damit den Einbau von Personenaufzügen umfasst. Frage 8. Stimmt es, dass alle Bahnhöfe Hessens bis zum Jahre 2025 barrierefrei umgebaut sein sollen? Gemeinsam mit der Deutschen Bahn wurde als Zielsetzung formuliert, dass die Bahnsteige in Hessen bis 2025 möglichst flächendeckend stufenfrei zu erreichen sind. Hessen hat insgesamt 478 Stationen, davon 187 Stationen mit mehr als 1.000 Ein- und Aussteigern pro Tag; rund zwei Drittel dieser Bahnhöfe haben bereits stufenfreie Zugänge. Es verbleiben rund 60 Stationen , an denen noch Barrierefreiheit hergestellt werden muss; teilweise sind bereits Maßnahmen in der Planung. Mit dem Zukunftsinvestitionsprogramm wird zudem an 31 Stationen mit weniger als 1.000 Einund Aussteigern, die jedoch einen sogenannten Bedarfsschwerpunkt (z.B. wegen einer Kindertagesstätte oder eines Altenheims) aufweisen, die Barrierefreiheit hergestellt; Bund und Land investieren allein dafür rund 32 Mio. €. Wiesbaden, 10. April 2017 Tarek Al-Wazir