Kleine Anfrage der Abg. Decker, Frankenberger und Gremmels (SPD) vom 28.02.2017 betreffend Bildung von Rettungsgassen bei Baustellen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Welche Fahrbahnbreiten sind notwendig, um eine sogenannte Rettungsgasse für Krankenwagen, Feuerwehrfahrzeuge und Abschleppdienste bilden zu können? Zur Frage der Fahrbahnbreiten lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen treffen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bei einer zweistreifigen Richtungsfahrbahn eine befahrbare Breite von ca. 9,80 m theoretisch ausreichend breit ist, um noch eine Rettungsgasse bilden zu können. Die in Baustellen vorzusehenden Fahrstreifenmindestbreiten richten sich nach den Vorgaben des Bundes. Überholfahrstreifen in Autobahnbaustellen werden in Hessen regelmäßig sogar breiter als das vorgegebene Mindestmaß angeordnet (2,60 m anstatt 2,50 m Mindestbreite). Bei allen seit 2015 auf Autobahnen durchgeführten Baustellen finden vor Einrichtung der Baustellen Abstimmungsgespräche zwischen Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement und der Polizei statt, bei denen es u.a. um die Verkehrsführung und die Lage und Anzahl der Notöffnungen geht. Frage 2. Sind alle derzeitigen Baustellen in Hessen so eingerichtet, dass Rettungsgassen auch in der Praxis gebildet werden können? a) Wenn nein, wo ist dies nicht möglich? b) Wie soll dem kurzfristig Abhilfe geschaffen werden? Rettungsgassen sind gemäß § 11 Abs. 2 StVO nur auf Autobahnen sowie Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung zu bilden. In diesem Sinne behandelt diese Antwort im Weiteren nur Baustellen auf diesen Straßen. Aufgrund der engen Fahrbahn in Baustellen auf Autobahnen ist es schwierig, Platz für zu bildende Rettungsgassen vorzuhalten. Allerdings kann eine Unfallstelle in Baustellen im Falle von Vollsperrungen aus der Gegenrichtung angefahren werden. Dies ist auch die gängige Praxis in solchen Fällen in ganz Deutschland. Zusätzlich werden in neuen Autobahnbaustellen in regelmäßigen Abständen Öffnungsmöglichkeiten in die Schutzeinrichtungen eingebaut. Frage 3. Wurde nicht gestellt. Frage 4. Warum werden bei Baustelleneinrichtungen von Hessen Mobil keine flexiblen Leitplanken eingesetzt , die bei Unfällen geöffnet werden können, um Polizei und Rettungskräfte über die Gegenfahrbahn an eine Unfallstelle heranzuführen, obwohl die Polizei diese laut "HNA" vom 28.02.2017 in Ausnahmefällen grundsätzlich für sinnvoll hält? Der Einsatz von Notöffnungen in transportablen Schutzeinrichtungen ("flexible Leitplanken") ist bei Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement 2015 eingeführt worden. Die in Rede stehende Autobahnbaustelle wurde schon im Jahr 2014 eingerichtet. Daher gibt es hier noch keine Notöffnungen. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Eingegangen am 13. April 2017 · Bearbeitet am 18. April 2017 · Ausgegeben am 20. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4594 13. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4594 Frage 5. Was sind die Gründe dafür, dass die provisorische Beschleunigungsspur an der AS Kassel-Mitte auf die A 7 Richtung Norden nicht verlängert wird, obwohl ausreichend Platz vorhanden sei? Die Länge von provisorischen Beschleunigungsstreifen in Baustellen beträgt gemäß Vorgabe der geltenden Richtlinien mindestens 75 m. Im Zuge der Baumaßnahme auf der A 7, 8-streifiger Ausbau der A 7 zwischen AK Kassel-Mitte und AS Kassel-Nord wurde die provisorische Rampe auf die A 7 in Fahrtrichtung Norden darüber hinaus sogar auf einer Länge von 120 m eingerichtet . Nach den Erfahrungen von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement haben die allermeisten Verkehrsteilnehmer keine Schwierigkeiten, sich rechtzeitig in den fließenden Verkehr einzuordnen. Die rückwärtige Sicht im Zuge der Rampeneinfahrt ist sehr gut, sodass frühzeitig das Einsehen des vorfahrtberechtigten Verkehrs auf dem Hauptfahrstreifen der durchgehenden Fahrbahn möglich ist. Das Unfallgeschehen im Bereich dieser Einfahrt liegt auf dem für Autobahnbaustellen üblichen Niveau. Eine Auffälligkeit besteht insoweit nicht. Frage 6. Über wie viele Motorräder verfügt die Autobahnpolizei? Wo sind diese stationiert? Es befinden sich aktuell 21 Motorräder im Bestand der Polizeiautobahnstationen. Diese sind in folgenden Polizeiautobahnstationen stationiert: Polizeiautobahnstation Langenselbold, Polizeiautobahnstation Bad Hersfeld, Polizeiautobahnstation Petersberg, Polizeiautobahnstation Mittelhessen, Polizeiautobahnstation Baunatal, Polizeiautobahnstation Wiesbaden, Polizeiautobahnstation Südhessen. Wiesbaden, 29. März 2017 In Vertretung: Mathias Samson