Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 28.02.2017 betreffend Sanierung der Landesstraße L 3228 im Bereich der Gemarkung Körle-Empfershausen und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Seit vielen Jahren wird immer wieder von der Gemeinde Körle, aber auch von den Anwohnern eine Sanierung der L 3228 im Bereich der Gemarkung Körle-Empfershausen gefordert. Nach einem Zeitungsbericht in der HNA Melsungen vom 16. Februar 2017 steht die Erneuerung der L 3228 angeblich auf der Dringlichkeitsliste der sogenannten Sanierungsoffensive 2022 von Hessen Mobil an Stelle 35 von 50. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Das Vorhaben L 3228 in der Gemarkung Körle-Empfershausen ist Bestandteil der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022. Eine Finanzierung im Zeitraum bis 2022 ist somit sichergestellt. Hessen Mobil ist mit der Planung und Vorbereitung des Projektes beauftragt worden. Die konkrete zeitliche Einplanung kann erst mit der Aufnahme des Vorhabens in den jährlichen Landeshaushalt erfolgen. Vorher sind die dazu notwendigen Randbedingungen (u.a. Abstimmung aller Beteiligten und Baurechtschaffung) abzuklären. Unabhängig davon werden alle Maßnahmen der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 mit der gleichen Priorität bearbeitet. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Ist der Bericht der HNA Melsungen vom 16. Februar 2017 zutreffend? Wie in der Vorbemerkung dargestellt, ist der Streckenabschnitt der L 3228 im Bereich der Gemarkung Körle-Empfershausen Bestandteil der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022. Frage 2. Wann konkret kann die Gemeinde Körle bzw. können die Bürger von Körle-Empfershausen mit einer Sanierung dieser Landesstraße rechnen? Es wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Frage 3. Nach der sogenannten Dringlichkeitsliste steht die Maßnahme auf Platz 35. Wie ist die zeitliche Abfolge dieser Sanierungsmaßnahme? Frage 4. Kann die Landesregierung eine konkrete Zusage machen, wann die Sanierung dieser Landesstraße erfolgt? Aufgrund ihres Sachzusammenhanges werden die Fragen 3 und 4 zusammen beantwortet. Die Darstellung der Maßnahme an Position 35 ist auf die Sortierung nach der Landesstraßenkennzeichnung in der Einzelmaßnahmenliste Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 für den Schwalm-Eder-Kreis zurückzuführen. Alle Maßnahmen der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 werden mit der gleichen Priorität bearbeitet. Da für das Vorhaben ein umfangreicher planerischer Vorlauf notwendig ist, kann über den zeitlichen Ablauf keine belastbare Angabe erfolgen. Hessen Mobil wird 2018 mit den Planungsarbeiten beginnen. Frage 5. Falls keine Sanierung zustande kommt, welche Maßnahmen zur Verkehrssicherheit wird das Land Hessen durchführen? Bis zur Umsetzung der Maßnahme wird die zuständige Straßenmeisterei den betreffenden Streckenabschnitt weiterhin beobachten und in einem verkehrssicheren Zustand halten. Wiesbaden, 27. März 2017 Tarek Al-Wazir Eingegangen am 5. April 2017 · Ausgegeben am 7. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4595 05. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG