Kleine Anfrage der Abg. Quanz, Waschke und Frankenberger (SPD) vom 28.02.2017 betreffend Fleischerausbildung Berufliche Schulen Fulda und Antwort des Kultusministers Vorbemerkung der Fragesteller: Die Eduard-Stieler-Schule ist seit 2012 eine selbstständige Schule und bietet seit vielen Jahren im Rahmen der dualen Ausbildung den schulischen Teil für Fleischereiverkäuferinnen/Fleischereiverkäufer und Fleischerinnen /Fleischer an. Diese Ausbildung zeichnet sich durch hohe Qualitätsstandards einerseits sowie eine gute Infrastruktur für diese besondere Ausbildung aus. So gibt es u.a. regelmäßige Zusatzangebote für Lernende, ein regelmäßiges Qualitätsmanagement, die regelmäßige Teilnahme an Leistungswettbewerben, kontinuierliche Fortbildung für die Lehrkräfte und bewährte Kooperationen mit der Fleischerinnung, der Kreishandwerkerschaft und der regionalen Gastronomie. Seit Jahrzehnten hat sich die Ausbildung der Fleischereiverkäuferinnen /Fleischereiverkäufer und Fleischerinnen/Fleischer überaus bewährt. Eine mögliche Verlagerung des schulischen Angebots hätte sowohl für die Auszubildenden als auch für die Ausbildungsbetriebe sehr nachteilige Folgen. Der schon jetzt zu beklagende Mangel an Fachkräften in diesem Handwerksbereich würde ganz sicher zusätzlich beschleunigt. Vorbemerkung des Kultusministers: Besonders vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer immer stärkeren Ausdifferenzierung von Ausbildungsberufen ist der Qualitätsgesichtspunkt entscheidend bei der Ausgestaltung des beruflichen Bildungsangebotes in Hessen. Aufgrund der sinkenden Schülerzahlen in vielen Ausbildungsberufen, insbesondere in ländlich geprägten Regionen, wird es immer schwieriger, ein berufliches Bildungsangebot zu gewährleisten, das dem Anspruch an höchste Qualität der Ausbildung genügt und gleichermaßen die Sicherung des Fachkräftebedarfs der Unternehmen in der Region ermöglicht. Das Hessische Kultusministerium hat bereits ein landesweites Gremium mit Vertretern der versierten Entscheidungsträger eingerichtet, das sich mit der Sicherung einer qualitativ hochwertigen dualen Ausbildung beschäftigt. Um eine möglichst hohe Transparenz zu gewährleisten, wurden alle am Bildungsprozess Beteiligten, wie z.B. Schulträger, Kammern und Verbände, eingeladen, sich an der Diskussion zur Sicherung und Weiterentwicklung der beruflichen Bildung zu beteiligen. Das gegründete Gremium wiederum hat für den weiteren Diskussionsprozess eine Regionalisierung vorgenommen und fünf Kommissionen gebildet. Erste Ergebnisse sind mittlerweile erzielt worden und sollen nun umgesetzt werden. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Absichten verfolgt die Landesregierung bei der Beschulung von Fleischereiverkäuferinnen /Fleischereiverkäufern und Fleischerinnen/Fleischern an der Eduard-Stieler-Schule in Fulda? Die rechtliche Grundlage zur Regelung von Fachklassen innerhalb Hessens bildet die "Verordnung über die Bildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken für Fachklassen an Berufsschulen ". In der derzeit aktuellen Fortschreibung der Verordnung, die Gültigkeit bis zum 31.07.2017 besitzt, ist die Eduard-Stieler-Schule in Fulda für die Beschulung der Auszubildenden der im Landkreis Fulda sowie im Altkreis Schlüchtern des Main-Kinzig-Kreises ansässigen Betriebe zuständig. Das regionale Gremium der Region Ost hat angeregt, künftig die Beschulung der Bäcker und der Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk - Schwerpunkt Bäckerei - an der Eduard-Stieler- Schule zentral in Fulda zu organisieren. Die Beschulung der Fleischerinnen und Fleischer sowie der Fachverkäuferinnen und Fachverkäufer im Lebensmittelhandwerk - Schwerpunkt Fleischerei - soll im Gegenzug an den Beruflichen Schulen Bad Hersfeld erfolgen. Ziel dieser Maßnahme Eingegangen am 11. April 2017 · Ausgegeben am 12. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4596 11. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4596 ist es, die sehr hohe Qualität der Ausbildung in beiden Ausbildungsberufen auch weiterhin zu gewährleisten. Ebenfalls haben die Schulträger damit Planungssicherheit für den Ressourceneinsatz . Entsprechend den Ergebnissen der Gremienarbeit wird der genannte Veränderungsvorschlag in den Entwurf der Novellierung der "Verordnung über die Bildung von schulträgerübergreifenden Schulbezirken für Fachklassen an Berufsschulen" eingearbeitet. Frage 2. Für wie lange ist der Standort für die duale Ausbildung gesichert? Der Berufsschulstandort Eduard-Stieler-Schule mit derzeit rd. 1.680 Schülerinnen und Schülern ist aus der Sicht des Hessischen Kultusministeriums gesichert. Die zu Frage 1 formulierten Absichten der Landesregierung führen unmittelbar dazu, dass es zu einer Stabilisierung der Schülerzahlen am Schulstandort in Fulda kommt. Dies wiederum begünstigt eine qualitativ hochwertige Ausbildung und eine Planungssicherheit bei allen am Bildungsprozess Beteiligten. Frage 3. Falls eine Schließung vorgesehen ist: a) An welchem anderen Standort sollen die Auszubildenden beschult werden, b) mit welchen negativen Konsequenzen rechnet die Landesregierung bei einer Schließung des Standorts in Fulda, c) welche zusätzlichen Kosten würden sich ggf. für die Auszubildenden und die Ausbildungsbetriebe ergeben, d) welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe und auf das Interesse von Auszubildenden in diesem Berufsfeld, e) welche Stellungnahmen seitens der Innung bzw. einzelner Ausbildungsbetriebe liegen der Schule bzw. der Schulaufsichtsbehörde dazu vor, f) mit welcher Position hat der Schulträger dazu Stellung genommen, g) was soll mit der am Schulstandort vorhandenen berufsbezogenen Infrastruktur geschehen? Eine Schließung ist nicht vorgesehen. Des Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Frage 4. Was ist zu tun bzw. was ist Voraussetzung dafür, dass der Schulstandort erhalten bleibt? Die wesentlichen Kriterien für die Gestaltung des Schulangebots sind die Zweckmäßigkeit der Schulorganisation und ihre Vereinbarkeit mit der ordnungsgemäßen Gestaltung des Unterrichts sowie die Berücksichtigung der Bedarfs- und Finanzplanung des Landes (§ 144 HSchG). Der Schulträger beschließt, welche Ausbildungsberufe in der jeweiligen beruflichen Schule erfasst werden (§ 43 Abs. 2 HSchG). Die Verordnung über die Festlegung der Anzahl und der Größe der Klassen, Gruppen und Kurse in allen Schulformen legt in § 1 die jeweiligen Schülerhöchstund Schülermindestzahlen fest. Für die Klassenbildung in der Berufsschule wird eine Schülermindestzahl von 15 je Klasse vorausgesetzt. Da an der Eduard-Stieler-Schule Fulda weder im Ausbildungsberuf Fleischerin/Fleischer noch im Ausbildungsberuf Fleischereifachverkäuferin /Fleischereifachverkäufer diese Schülerzahlen erreicht werden, hat man sich über die Notwendigkeit der Zusammenlegung dieser Berufe im Einvernehmen aller Beteiligten in der Kommission Ost geeinigt und beschlossen, diese beiden Berufe zukünftig nicht mehr an der Eduard- Stieler-Schule zu beschulen. Wie oben beschrieben, ist der Schulstandort selbst nicht gefährdet, sondern, auch durch die beschriebene Maßnahme, nachhaltig gesichert. Wiesbaden, 29. März 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz