Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer und Grumbach (SPD) vom 01.03.2017 betreffend Stipendien für Doktorandinnen und Doktoranden und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Vorbemerkung der Fragesteller: Für Doktorandinnen und Doktoranden gibt es in Hessen diverse Stipendien, die monatlich einen Zuschuss zusichern . Auch das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) vergibt beispielsweise ein Stipendium zur Erforschung hessischer Geschichte, mit dem Dissertationsvorhaben gefördert werden, die einen innovativen und herausragenden Beitrag zur hessischen Geschichte erwarten lassen. Auch die hessische Landesarchäologie hat 2016 für ein zweijähriges wissenschaftliches Forschungsprojekt ein Stipendium für eine Archäologin mit Studienabschluss ausgelobt. Letzteres wird von der deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e.V. (DGUF) als unangemessenes "Stipendium" beanstandet, da es eine Bezahlung auf Sozialhilfeniveau vorsieht. Die DGUF spricht in diesem Zusammenhang von einem Skandal. Vorbemerkung des Ministers für Wissenschaft und Kunst: Das in der Vorbemerkung der Fragesteller angesprochene Stipendium für ein Dissertationsvorhaben zur Erforschung der hessischen Landesgeschichte sieht eine monatliche Unterstützung von 1.400 € mit einer darin enthaltenen Sachkostenpauschale in Höhe von 200 € für zunächst höchstens zwei Jahre vor; eine Verlängerung um ein drittes Jahr ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Das vonseiten der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e.V. (DGUF) kritisierte Stipendium wurde von der Stadt Rödermark zusammen mit der hessenARCHÄOLOGIE (hA) als Förderung eines Dissertationsvorhabens an der Universität Bamberg vergeben. Es beinhaltet ebenfalls eine auf zwei Jahre begrenzte Unterstützungsleistung, die jedoch sowohl aus Finanzwie auch aus Sachleistungen besteht. So umfasst es neben einer monatlichen Geldzahlung in Höhe von 450 € außerdem das Angebot einer kostenfreien Unterkunft in einer von der Stadt Rödermark zur Verfügung gestellten Immobilie, in der auch das gesamte aus Rödermark stammende Fundgut vorgehalten wird. Zudem sind entsprechend eingerichtete Räumlichkeiten zur Bearbeitung der Fundgegenstände vorhanden. Ferner übernimmt die hA die Drucklegung der Promotion in einer ihrer wissenschaftlichen Publikationsreihen. Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Stipendien können Doktorandinnen und Doktoranden in Hessen erhalten? (Bitte nach Stipendiengeber und Zielgruppe auflisten.) Die um Auskunft gebetenen Universitäten haben zunächst auf die Studienstiftung des deutschen Volkes sowie auf die bundesweit tätigen Fördereinrichtungen der Katholischen und Evangelischen Kirche, der politischen Parteien, der Gewerkschaften und der deutschen Wirtschaft verwiesen, von denen Doktorandinnen und Doktoranden aller Fachrichtungen, die in Hessen an einer staatlichen Hochschule promovieren, eine Stipendium erhalten können. Es sind dies in alphabetischer Reihenfolge das Cusanuswerk, die Evangelische Studienstiftung Villigst, die Friedrich-Ebert-Stiftung, die Friedrich-Naumann-Stiftung, die Heinrich-Böll-Stiftung, die Hanns-Seidel-Stiftung, die Hans- Böckler-Stiftung, die Konrad-Adenauer-Stiftung, die Rosa-Luxemburg-Stiftung sowie die Stiftung der deutschen Wirtschaft; als persönliche Fördervoraussetzung werden hier der Nachweis fachlicher Begabung sowie gesellschaftliches bzw. gesellschaftspolitisches Engagement und bei den beiden kirchlichen Förderwerken zusätzlich die jeweilige Kirchenzugehörigkeit genannt. Ferner besteht bei der Beantragung fachlich abgegrenzter Graduiertenkollegs bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für die Universitäten die Möglichkeit, für die dort aufzunehmenden und von der DFG geförderten Promovenden statt Stellen auch Stipendien zu beantra- Eingegangen am 21. April 2017 · Bearbeitet am 24. April 2017 · Ausgegeben am 26. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4607 21. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4607 gen. Schließlich vergeben die Universitäten in beschränktem Umfang auch noch Stipendien aus eigenen Haushaltsmitteln an besonders begabte Promovenden und für die Vorbereitungs- und Abschlussphase der Promotion sowie ferner aus Gründen der Förderung der Chancengleichheit in der Wissenschaft. Hinsichtlich der weiteren hochschulspezifischen Stipendienangebote verweise ich auf die als Anlage 1 beigefügte Tabelle. Frage 2: Wie viele Doktorandinnen und Doktoranden profitieren derzeit von einem (Promotions-)Stipendium ? (Bitte nach Hochschulen, Art des Stipendiums und Höhe des monatlichen Zuschusses aufgeschlüsselt .) Zur Beantwortung dieser Frage verweise ich auf die als Anlage 2 beigefügte Tabelle. Die dort aufgeführten lebensunterhaltsbezogenen Stipendien bewegen sich innerhalb des durch die Verwendungsrichtlinien der DFG gesetzten Rahmens. Diese sehen für den monatlichen Grundförderbetrag eine von den Hochschulen zu konkretisierende Spanne von 1.000 bis 1.350 € vor, jeweils zuzüglich eines Sachkostenzuschusses von 103 € sowie ggf. eine Kinderzulage (1. Kind 400 €, jedes weitere 100 €). Nicht erfasst sind in der Aufstellung die Stipendiatenzahlen der bundesweiten Förderwerke (siehe Antwort zu Frage 1), da diese bei den Hochschulen nicht geführt werden. Frage 3. Welche Voraussetzungen und welche Pflichten (Auftrag, Arbeitszeit, Stundenkontingent) müssen die Doktorandinnen und Doktoranden für den Erhalt des monatlichen Zuschusses erfüllen? Stipendiatinnen und Stipendiaten führen ihre Promotion als weisungsfreies und eigeninitiatives Vorhaben aus. Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis; es ist daher gemäß § 3 Nr. 4 des Einkommenssteuergesetzes auch steuer- und sozialversicherungsfrei. Auch bei den privaten Stipendiengebern bestehen regelmäßig keinerlei Vorgaben zur Arbeitszeit oder zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Dissertation. Lediglich aus der begrenzten Förderdauer ergibt sich in den Fällen, in denen das Stipendium den Lebensunterhalt sichern soll, ein gewisses Zeitfenster zum zeitgerechten Abschluss. Darüber hinaus sehen die Vergabebestimmungen sowohl öffentlicher wie privater Stipendiengeber üblicherweise pro Förderjahr einmal eine Berichtspflicht über den Fortgang des Promotionsvorhabens vor. Ferner wird mitunter in geringem Umfang eine Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit des jeweiligen Stipendiengebers erwartet. Frage 4. Ist der hessischen Landesregierung das Stipendium der hessischen Landesarchäologie und die Kritik von seitens der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte (DGUF) bekannt und wie bezieht die Landesregierung Stellung dazu? Sowohl das gemeinsam mit der der Stadt Rödermark vergebene Archäologiestipendium als auch die vonseiten der Deutschen Gesellschaft für Ur- und Frühgeschichte e. V. (DGUF) daran geäußerte Kritik sind der Landesregierung bekannt. Berücksichtigt man nicht allein die monatliche Geldleistung, sondern auch die in der Vorbemerkung bereits aufgeführten zusätzlichen Sachleistungen , so erscheint das von der DGUF kritisierte Stipendium nicht signifikant schlechter als das ebenfalls in der Vorbemerkung erwähnte Stipendium zur Erforschung der hessischen Landesgeschichte . Frage 5. Welche weiteren "zweifelhaften" Stipendien sind der Landesregierung darüber hinaus bekannt? Die Landesregierung teilt nicht die Auffassung der Fragesteller, das Stipendium der hessenAR- CHÄOLOGIE sei "zweifelhaft" im Sinne von kritikwürdig. Jedes auf Finanz- oder Sachleistungen beruhende Stipendium ist grundsätzlich geeignet, den Erwerb eines wesentlich auch im eigenen Interesse der Stipendiatin bzw. des Stipendiaten liegenden Qualifikationsnachweises zu fördern. Dies gilt etwa auch für das sog. Deutschlandstipendium, mit dem das Studium gleichermaßen begabter wie auch gesellschaftlich engagierter Studierender gefördert wird. Die monatliche Beihilfe beträgt dabei 300 €. Frage 6. Wie will die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass das Mindestlohngesetz bei Stipendien eingehalten wird? Diese Frage stellt sich nicht, da das Mindestlohngesetz auf Stipendien keine Anwendung findet; sein Geltungsbereich ist auf Arbeitnehmer und Praktikanten begrenzt. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4607 3 Frage 7. Aus Sicht der DGUF wäre angesichts der absolvierten Arbeitsstunden von Promovenden eine Bezahlung nach oder analog 50 % TV-L 13 die sachlich angemessene Bezahlung. Wie beurteilt die Landesregierung diesen Vorschlag? Das in der Frage bezeichnete Unterstützungsniveau ist sicher wünschenswert, wird sich aber gerade auch bei privaten Stipendiengebern nicht immer realisieren lassen. Im Übrigen muss man der Forderung entgegenhalten, dass nach geltender Gesetzeslage auch ein wissenschaftlicher Mitarbeiter in einem vollzeitvergüteten (Qualifikations-) Dienstverhältnis gemäß § 65 Abs. 2 Satz 4 Hessisches Hochschulgesetz (HHG) nur zu einem Drittel der Arbeitszeit Gelegenheit zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit erhält, während der verbleibende Anteil fremdbestimmter wissenschaftlicher Dienstleistung geschuldet ist. Wiesbaden, 6. April 2017 In Vertretung: Ingmar Jung Anlagen Anlage 1 zur Kleinen Anfrage 19/4607 der Abgeordneten Dr. Sommer und Grumbach (SPD) betreffend Stipendien für Doktorandinnen und Doktoranden 1. Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main Stipendiengeber Zielgruppe BHF-Bank Promovenden in Forschungsvorhaben mit sozialpolitischen Hintergrund Conselho Nacional de Pesquisas (CNPq) (Brasilianische Regierungsorganisation) Promovenden mit brasilianischer Staatsangehörigkeit Consejo national de Ciencia, Technologia e Innovacion (CONCYTEC) (Peruanische Regierungsorganisation) Promovenden mit peruanischer Staatsangehörigkeit China Scholarship Council (CSC) (Chinesische Regierungsorganisation) Promovenden mit chinesischer Staatsangehörigkeit Else Kröner-Fresenius-Stiftung Promovenden in der Medizin, insbesondere für klinische Forschungsvorhaben Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) Promovenden jüdischer Religion mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit aller Fachrichtungen mit Ausnahme der Medizin FAZIT-Stiftung Promovenden aller Fachrichtungen Franz Rosenzweig – Minerva Forschungszentrum an der Hebräischen Universität Jerusalem Promovenden mit Forschungsvorhaben auf dem Gebiet deutsch-jüdischer Literatur und Kultur Georg und Franziska Speyer’sche Hochschulstiftung Promovenden aller Fachrichtungen Gerda Henkel Stiftung Promovenden der Fächer Archäologie, Geschichtswissenschaften, Historische Islamwissenschaften, Kunstgeschichte, Rechtsgeschichte, Ur- und Frühgeschichte, Wissenschaftsgeschichte Hessische Lutherstiftung (Stiftung der Evangelischen Kirchen in Hessen und Nassau) Promovenden der Theologie Helmholtz International Center (HIC) Promovenden der Fachrichtung Physik im Programm Facility for Antiproton and Ion Research - (HIC for FAIR) Jürgen-Manchot-Stiftung Promovenden in den Fachgebieten Medizin, Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften Katholischer Akademischer Austauschdienst (KAAD) Promovenden röm.-katholischer Religionszugehörigkeit Minerva Stiftung Promovenden mit deutscher oder israelischer Staatsangehörigkeit Polytechnische Gesellschaft Frankfurt e. V. Promovenden aller Fachrichtungen der Frankfurter Hochschulen 2. Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) Stipendiengeber Zielgruppe Helmholtz International Center (HIC) Promovenden der Fachrichtung Physik im Programm Facility for Antiproton and Ion Research (HIC for FAIR) EU Promovenden aller Fachrichtungen im Rahmen von eingeworbenen Drittmittelprojekten Industrie Promovenden aller Fachrichtungen im Rahmen von eingeworbenen Drittmittelprojekten 3. Philipps-Universität Marburg Stipendiengeber Zielgruppe Philipps-Universität Marburg, FB Psychologie Promovenden der Fachrichtung Psychologie in der Vorbereitungs- oder Abschlussphase Psychotherapie Ambulanz Marburg e. V. Promovenden der Fachrichtung Klinische Psychologie mit integrierter Psychotherapieausbildung Yousef Jameel Scholarship Funds Promovenden mit ägyptischer Staatsbürgerschaft in den naturwissenschaftlichen Fächern, den Wirtschafts- sowie den Erziehungswissenschaften 4. Universität Kassel Stipendiengeber Zielgruppe Otto-Braun-Fonds/ B. Braun Melsungen AG Promovenden aller Fachrichtungen Rudolf und Ursula Lieberum-Stiftung Promovenden aller Fachrichtungen Phoenix Contact-Stiftung Promovenden der Fachrichtung Elektrotechnik/Informatik 5. Technische Universität Darmstadt Stipendiengeber Zielgruppe Avicenna-Studienwerk Promovenden muslimischen Glaubens aller Fachrichtungen Ernst Ludwig Ehrlich Studienwerk (ELES) Promovenden jüdischer Religion mit deutscher oder EU-Staatsangehörigkeit aller Fachrichtungen mit Ausnahme der Medizin Merck-Stiftung Promovenden der Fachrichtung Chemie Fritz und Margot Faudi-Stiftung Promovenden der Fachrichtung Umwelt und Energie 6. Hochschule Geisenheim Stipendiengeber Zielgruppe Frederick Carl Hermann Flossfeder Stiftung Promovenden aller Fachrichtungen mit ausreichenden englischen Sprachkenntnissen und besonderer sozialer und interkultureller Kompetenz 7. Technische Hochschule Mittelhessen (THM) Stipendiengeber Zielgruppe THM Promovenden des Kooperativen Promotionskollegs „Biotechnologie und Bioressourcen“ mit der JLU THM Promovenden im LOEWE-Zentrum „Insektenbiotechnologie“ mit der JLU THM Promovenden aller Fachrichtungen in der Vorbereitungs- und Abschlussphase 8. Frankfurt University of Applied Sciences (FRA UAS) Stipendiengeber Zielgruppe FRA UAS Promovenden aller Fachrichtungen 9. Hochschule Darmstadt (HDA) Stipendiengeber Zielgruppe HDA Promovenden aller Fachbereiche im Rahmen kooperativer Promotionen und Zugehörigkeit zur Graduiertenschule der HDA 10. Hochschule RheinMain Stipendiengeber Zielgruppe An der Hochschule RheinMain werden derzeit keine Promotionsstipendien vergeben. 11. Hochschule Fulda (HFD) Stipendiengeber Zielgruppe HFD Promovenden aller Fachbereiche; insbesondere auch im kooperativen Promotionskolleg des Fachbereichs Sozial- und Kulturwissenschaften mit der Universität Kassel 12. Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main Stipendiengeber Zielgruppe An der Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main werden derzeit keine Promotionsstipendien vergeben. 13. Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main Stipendiengeber Zielgruppe An der Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main werden derzeit keine Promotionsstipendien vergeben. Anlage 2 zur Kleinen Anfrage 19/4607 der Abgeordneten Dr. Sommer und Grumbach (SPD) betreffend Stipendien für Doktorandinnen und Doktoranden Hochschule Stipendienanzahl a) lebensunterhaltbezogen b) Forschungsaufenthalt o.ä. Stipendienhöhe (mtl./€) Goethe-Universität Frankfurt a) 79 b) 13 a) 1.200 bis 1.820 b) 300 bis 1.000 Justus-Liebig-Universität Gießen a) 163 b) - a) 1.000 bis 1.670 b) - Philipps-Universität Marburg a) 47 b) 10 a) 1.100 bis 1.340 b) 400 bis 1000 Universität Kassel a) 34 b) 3 a) 1.100 bis 1.300 b) 400 bis 550 Technische Universität Darmstadt a) 128 b) 2 a) 1.000 bis 1.350 b) 500 Hochschule Geisenheim a) - b) 2 a) - b) 300 bis 1.000 Technische Hochschule Mittelhessen a) 6 b) - a) 1.470 b) - Frankfurt University of Applied Sciences a) 1 b) - a) 1.710 b) - Hochschule Darmstadt a) 6 b) - a) 1.100 bis 1.670 b) - Hochschule Rhein-Main a) - b) - a) - b) - Hochschule Fulda a) 13 b) - a) 1.200 bis 1.400 b) - Hochschule für Gestaltung Offenbach am Main a) - b) - a) - b) - Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Frankfurt am Main a) - b) - a) - b) - 4607_Anlagen.pdf Anlage 1 zu KA 4607 Anlage 2 zu KA 4607