Kleine Anfrage der Abg. Dr. Sommer (SPD) vom 03.03.2017 betreffend Familien mit pflegebedürftigen Kindern in Hessen und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragestellerin: Die Kindernetzwerkstudie hat gezeigt, mit welchen Belastungen und bürokratischen Hürden Familien mit pflegebedürftigen Kindern noch immer zu kämpfen haben. Sie reichen von finanziellen Problemen über Schwierigkeiten bei der Vereinbarung von Beruf und Betreuung bis hin zu hoher körperlicher und psychischer Beanspruchung. Vorbemerkung des Ministers für Soziales und Integration: Vorweggeschickt wird, dass der Begriff "pflegebedürftiges Kind" als Person unter 15 Jahren, welches pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist, verstanden wird. Pflegebedürftig sind Personen, die auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen (§ 14 SGB XI). Der Umfang der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen oder der Fähigkeiten, ausgedrückt als Pflegegrad (§ 15 SGB XI). Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie viele Familien mit pflegebedürftigen Kindern gibt es in Hessen (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Naturgemäß liefert die Pflegestatistik für Hessen nur Auskunft zur Zahl der Leistungsbezieher aus der Pflegeversicherung, nicht zur Zahl der absolut pflegebedürftigen Kinder oder der Zahl der Familien, in der sie leben. Dem Statistischen Landesamt liegen für den Stichtag 15.12.2015 hierzu folgende Zahlen für die Bezieher von Leistungen aus der Pflegeversicherung unter 15 Jahren vor: Darmstadt 211 Gießen 322 Frankfurt am Main 791 Lahn-Dill-Kreis 324 Offenbach am Main 177 Kreis Limburg-Weilburg 196 Wiesbaden 260 Kreis Marburg-Biedenkopf 286 Kreis Bergstraße 288 Vogelsbergkreis 150 Kreis Darmstadt-Dieburg 395 Stadt Kassel 225 Kreis Groß-Gerau 328 Fulda 296 Hochtaunuskreis 206 Kreis Hersfeld-Rotenburg 114 Main-Kinzig-Kreis 431 Kreis Kassel 264 Main-Taunus-Kreis 210 Schwalm-Eder-Kreis 182 Odenwaldkreis 105 Kreis Waldeck-Frankenberg 155 Kreis Offenbach 340 Werra-Meißner-Kreis 197 Rheingau-Taunus-Kreis 151 Insgesamt 6.849 Wetteraukreis 335 Neben Beziehern von Leistungen aus der Pflegeversicherung sind noch die Bezieher von Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB XII zu nennen. In ganz Hessen haben zum Stichtag 31.12.2015 61 Personen unter 18 Jahren Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII bezogen. Eingegangen am 11. April 2017 · Ausgegeben am 12. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4610 11. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4610 Aufgrund der geringen Zahl ist eine regional feinere Unterteilung aus Datenschutzgründen nicht möglich. Das Statistische Landesamt geht davon aus, dass Familien mit mehr als einem pflegebedürftigen Kind die Ausnahme bilden, sodass in Hessen von ca. 6.000 Familien mit pflegebedürftigen Kindern ausgegangen wird. Frage 2. Welche Leistungen können Familien mit pflegebedürftigen Kindern bei staatlichen Stellen bzw. bei Sozialversicherungen in Anspruch nehmen? Welche Leistungen Familien mit pflegebedürftigen Kindern bei staatlichen Stellen bzw. bei Sozialversicherungen in Anspruch nehmen können, ist hochgradig individuell und hängt insbesondere von den konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der familiären Situation ab. In Betracht kommen insbesondere Leistungen der Pflegeversicherung, die stets Vorrang vor anderen Leistungen haben. Greifen Leistungen der Pflegeversicherung nicht, können Familien mit pflegebedürftigen Kindern bei entsprechender finanzieller Situation Leistungen der Hilfe zur Pflege nach § 61 ff. SGB XII als Teil der Grundsicherung erhalten. Deren bedarfsorientierte Leistungen sind mit den Leistungen der Pflegeversicherung weitgehend identisch. Frage 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Landesregierung die Quote derjenigen, die die Leistungen nach Frage 2 in Anspruch nehmen? Die Quote derjenigen, die Leistungen bei staatlichen Stellen bzw. bei Sozialversicherungen nach Frage 2 in Anspruch nehmen, ist der Landesregierung naturgemäß nicht bekannt, da die absolute Zahl möglicher Leistungsbezieher nicht bekannt und auch nicht ermittelbar ist. Frage 4. Welche über die in Frage 2 genannten Leistungen hinaus stehen Familien mit pflegebedürftigen Kindern in Hessen zur Verfügung (frühe Hilfen etc.) (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten)? Bei der Sicherstellung frühzeitiger Unterstützungsangebote für Familien sind Frühförderung und Frühe Hilfen wichtige Kooperationspartner. Der am Lebenskontext der Betroffenen orientierte niedrigschwellige Ansatz der Frühen Hilfen wird ergänzt durch die interdisziplinären Frühförderstellen als Kompetenzzentren für Entwicklungsgefährdungen in der frühen Kindheit Der Begriff "Frühe Hilfen" wurde in den 1970er-Jahren von den Angeboten der Frühförderung im Bereich von Krankheit und Behinderung betroffener Kinder geprägt. Seit 2012 sind die Frühen Hilfen zusätzlich als Eigenbegriff bundesweit etabliert. Hiermit sind regional koordinierte, multiprofessionelle Angebote für alle Familien in der frühen Phase der Elternschaft (Schwangerschaft bis 3. Lebensjahr) gemeint. Im Rahmen der "Bundesinitiative Frühe Hilfen und Familienhebammen" werden seit 2012 bundesweit der Auf- und Ausbau von Netzwerken für Frühe Hilfen gefördert. In den Netzwerken der Frühen Hilfen sind die Frühförderstellen mit eingebunden. Zusätzlich wird das Angebot einer aufsuchenden Familienbegleitung durch Gesundheitsfachkräfte mit Zusatzausbildung (Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen /Kinderkrankenpfleger) gefördert. In Hessen wird der Ausbau dieser familienunterstützenden Regelleistungen flankierend durch das Landesförderprogramm "Frühe Hilfen, Prävention und Kinderschutz" finanziert. Auch die Qualifizierung der Gesundheitsfachkräfte wird aus diesem Förderprogramm geleistet. Frühe Hilfen richten sich primärpräventiv an alle Familien, sekundärpräventiv jedoch gerade auch gezielt an Familien in belastenden Lebenslagen. Von der koordinierten Vernetzung verschiedener Berufsgruppen und den zusätzlich geschaffenen Angeboten durch Gesundheitsfachkräfte profitieren insbesondere auch Familien mit pflegebedürftigen Kindern, da diese Form der Unterstützung gezielt an belastete Familien vermittelt wird. Die Begleitung durch Familien- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/Kinderkrankenpfleger kann bis zum 3. Lebensjahr erfolgen. Die Eltern werden durch die Fachkraft unter anderem auch bei der Überleitung in andere Leistungssysteme und der Durchsetzung von Ansprüchen unterstützt. Ebenso bieten bei Pflegebedürftigkeit oder Behinderung eines Kindes die regionalen Frühförderstellen entsprechende Angebote zur Beratung, Unterstützung, Förderung, Begleitung und Koordination (u.a. mit den Pflegediensten) an. Frühförderung umfasst Förder- und Unterstützungsangebote für alle Kinder, die in ihrer Entwicklung auffällig, verzögert oder behindert sind - von Geburt bis zur Einschulung. Die Frühen Hilfen sind in Hessen flächendeckend ausgebaut, es gibt in allen 33 Kommunen und Landkreisen Netzwerkkoordinierungsstellen. Der Ausbaustand im Bereich der Gesundheitsfachkräfte ist unterschiedlich und hängt in besonderem Maß von der Entwicklung der Berufsgruppen (Hebammen und Kinderkrankenpflegerinnen/Kinderkrankenpfleger) im Gesundheitssystem ab. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4610 3 In Hessen gibt es ebenfalls ein Netz von 41 allgemeinen interdisziplinären Frühförderstellen, die regional tätig sind, und insgesamt 10 speziellen, überregional arbeitenden Frühförderstellen für Kinder mit Hörschädigung oder Sehbehinderung. Somit existieren in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt Frühförderstellen in unterschiedlicher Trägerschaft. Darüber hinaus gibt es 2 Autismus-Therapie-Institute mit Außenstellen sowie einem Autismustherapiezentrum sowie 7 Sozialpädiatrischen Zentren, die ebenfalls überregional tätig sind (siehe Anlage). Das Land Hessen und der Landeswohlfahrtsverband Hessen gewähren ergänzende freiwillige Zuwendungen , um dieses bewährte hessische System der Früherkennung und Frühförderung nachdrücklich zu stabilisieren. Aussagen darüber, in welcher Anzahl die aufsuchenden Gesundheitsfachkräfte im Rahmen der Frühen Hilfen konkret Familien mit pflegebedürftigen Kindern unterstützen, können nicht getroffen werden. Es handelt sich um ein niedrigschwelliges Angebot, welches Familien oft ohne konkrete Antragstellung in Anspruch nehmen können. Eine Statistik ist insofern nicht vorhanden und kommunal auch nicht regelhaft abrufbar. Ebenso liegen keine statistischen Angaben für die Unterstützungsleistungen der interdisziplinären Frühförderstellen für pflegebedürftige Kinder vor. Frage 5. Welche Problemlagen sowie Defizite in der Versorgung und Begleitung von Familien von pflegebedürftigen Kindern sind der Landesregierung bekannt? Die Ergebnisse der Kindernetzwerkstudie sind der Landesregierung selbstverständlich bekannt. Die Studie zeigt auf, dass die Möglichkeiten der Inanspruchnahme zustehender Unterstützungsangebote immer noch nicht allen Berechtigten vollumfänglich bekannt sind. Die Information über das Leistungsangebot gehört zum gesetzlichen Auftrag der jeweiligen Leistungsträger. Von darüber hinausgehenden konkreten Problemen bzw. Defiziten in der Versorgung und Begleitung von Familien mit pflegebedürftigen Kindern ist der Landesregierung nichts bekannt. Frage 6. Wie und wo finden Familien mit pflegebedürftigen Kindern Informationen, Unterstützung und Beratung? In Hessen gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten für Familien mit pflegebedürftigen Kindern, sich Informationen, Unterstützung und Beratung zu beschaffen. In Hessen sind inzwischen flächendeckend Pflegestützpunkte eingerichtet. Deren Netz in allen Landkreisen und kreisfreien Städten wird in diesen Tagen mit Eröffnung des letzten Pflegestützpunkts im Kreis Offenbach perfektioniert. Die Pflegekassen haben explizit die Aufgabe, nicht nur über die Leistungen der Pflegeversicherung, sondern auch über andere Leistungen zu informieren und zu beraten. Dazu gehören auch die Benennung und Vermittlung notwendiger Ansprechpartner bei anderen Trägern. Nach Eingang eines Antrags auf Leistungen aus der Pflegeversicherung soll der zuständige Pflegestützpunkt benannt und auf die Möglichkeit der Pflegeberatung hingewiesen werden. Alle Leistungsträger haben nach §§ 14, 15 SGB I die Pflicht zur Auskunft, Beratung und Information . Dieser Aufgabe wird auf einer Vielzahl von unterschiedlichen Wegen und mit unterschiedlichen Medien nachgekommen: örtliche Anlauf- und Geschäftsstellen, telefonische Beratung , Beratung über das Internet und Publikationen zum Leistungsspektrum je nach Lebenslage. Im Rahmen der unentgeltlichen Pflegeberatung der Pflegekassen durch entsprechend geschulte Pflegeberater soll ein Versorgungsplan erstellt werden, der alle im Einzelfall erforderlichen bundes- und landesrechtlichen Sozialleistungsansprüche und die verfügbaren gesundheitsfördernden , präventiven, kurativen, rehabilitativen und sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangebote berücksichtigt. Dazu gehört auch die Information über Leistungen zur Entlastung von Pflegepersonen. Dieses Fallmanagement ist möglichst kontinuierlich fortzusetzen. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) informieren auf ihren eigenen oder von ihnen betriebenen Internetseiten (auch) umfangreich über die Leistungen der Pflegeversicherung oder der Hilfe zur Pflege nach dem Recht der Grundsicherung. Über die Internetseiten oder das Bürgertelefon der Bundesregierung können auch gedruckte Broschüren kostenfrei bezogen werden. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) betreibt die Internetseite www.pflege-in-hessen.de, welche umfangreich über die Leistungen der Pflegeversicherung informiert und auch Ansprechpartner benennt. Dieses Angebot wird derzeit unter Berücksichtigung der vielen Rechtsänderungen der letzten beiden Jahre tiefgreifend aktualisiert. Daneben besteht die Möglichkeit, sich durch andere Institutionen des bürgerschaftlichen Engagements oder im Internet zu informieren. 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4610 Frage 7. Inwiefern leisten die Pflegestützpunkte in Hessen auch Beratung und Information für Familien mit pflegebedürftigen Kindern und wie gehen sie auf deren besondere Bedürfnisse ein? In Hessen wird der flächendeckende Aufbau von Pflegestützpunkten in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt in Kürze perfektioniert. Im Ländervergleich steht Hessen insoweit sehr gut da. Kernaufgaben der von den Pflegekassen getragenen Pflegestützpunkte sind die Beratung und Information der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der Pflegepersonen. Diese Aufgabe umfasst selbstverständlich auch die Beratung und Information von Familien mit pflegebedürftigen Kindern. Wichtig für die Wahrnehmung dieser Aufgabe ist aus Sicht der Landesregierung die Erreichbarkeit der Pflegestützpunkte, ihr Charakter als Ansprechpartner und Wegweiser. Da jede Pflegesituation hochgradig individuell ist, sind die Pflegestützpunkte aus Sicht der Landesregierung gehalten, ein breit gefächertes und auf die Bedürfnisse aller Pflegebedürftigen eigehendes Angebot zu etablieren. Hinweise auf strukturelle Defizite bei der Wahrnehmung der Aufgaben durch die Pflegestützpunkte liegen der Landesregierung nicht vor. Die Pflegestützpunkte bieten neben dieser wichtigen Beratungstätigkeit bspw. auch Pflegekurse für pflegende Angehörige an. Frage 8. Wie und mit welchen konkreten Maßnahmen will die Landesregierung Familien mit pflegebedürftigen Kindern zukünftig besser unterstützen? Information und Beratung über das jeweilige Leistungsspektrum sind in erster Linie Sache des entsprechenden Leistungsträgers. Mit der flächendeckenden Einrichtung von Pflegestützpunkten ist Hessen aus Sicht der Landesregierung gegenüber vielen anderen Ländern bereits heute sehr gut aufgestellt. Nun gilt es, dieses gute Angebot weiter zu verfestigen und ggf. (punktuell) auszubauen . Dies kann nur in enger Abstimmung mit den Pflegekassen und den Kommunen erfolgen . Dies ist ein permanentes Thema der Landesregierung jenseits von Einzelmaßnahmen. Wiesbaden, 3. April 2017 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel Anlage A l l g e m e i n e F r ü h f ö r d e r s t e l l e n i n H e s s e n , , , (Landkreise, P U )Landkreis Kassel_________________________ '___________ _ <5 > f 34117 65520 r 34117 35037 60311 61169 65195 Fruhforderstellen für Kinder mit H orschadigung Interdisziplinäre Frühberatungsstelle H ören und Kommunikation an der Hermann-Schafft-Schulc, Außenstelle Kassel Kassel, Karthnusersti. 15,0561 / 38609 fruehberolung-hoeren@hss-homberg.de Interdisziplinäre Frühberatungsstelle Hören und Kommunikation an der Hermann-Schofft-Schule Hombetg/Efee, Am Schlossbetg 1 ,05631 / 770B37 liuehberatung-hoeren@hss-homberg.de Interdisziplinäre Frühberatungsstelle Hören und Kommunikation an der Schule am Somm erhoffpark Frankfurt a . Al, Gulleutstr. 295-301, 0 6 9 /2 4 2 6 8 6 6 0 scmmerhoffpaik.ftuehfoerderung@lwv-hessen.de Interdisziplinäre Frühberatungsstelle Hören und Kommunikation an der Johannes-Vatter-Schule fticdbetg, Hornberger Sir. 20 ,06031 / 608-622 fruchfoerderung@votterschule.de Interdisziplinäre Frühberatungsstelle Hören und Kommunikation an der Freiherr-von-Schütz-Schule Bod Camberg. Frankfurter Str. 1 5 - 19 ,06434 / 932140 fruehfoerderung@freiherr-von-schuetz-schule.de Troger: Londeswohllohitsverhand Hessen Frühfördersteuen für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit_________________ Interdisziplinäre Frühberatungsstelle für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit an d er Herrmonn-Schofft-Scnule, Außenstelle Kassel Kassel, Karihäuserstr. 15, 0561 /3 1 5 7 1 0 fruehberotung-sehen@hss-honiberg.de Träger: Landeswohlfohrtsveibond Hessen Interdisziplinäre Frühförderstelle für Kinder mit Blindheit oder Sehbehinderung an der Deutschen Blindcnstudienonstolt e.V. Maibuig/lchn, Am Schlog B. 06421 / 606187 o. 06421 / 606173 (Seluetoriol) fruehloerderung@blislo.de oder res@ blisto.de Träger: Deutsche Blindenstudienonstolt e.V. Sichtweisen - Frühförderung für Kinder mit Blindheit und Sehbehinderung Diakonisches Werk für Frankfurt o.M. des Ev. Regionalverbandes Frankfurt Main Träger: Evangelischer Regionolverbond Frankfurt a . M , Kurt-Schumochet-Sti. 31 ,06 9 /2 4 75 1 4 9 -4 00 2 sichtaiscn@cioloni5cheswcik-fronkfuit.de Träger: Evangelischer Regionolverbond Frankfurt am Main Interdisziplinäre Frühberatungsstelle für Kinder mit Sehbehinderung oder Blindheit an d er Johonn-Peter-Sehöfer-Schule friedbeig.Joh.-Peter-Schäfer-Str. 1,06031 /6 0 8 -2 7 0 ff.fb@jpss-fb.de Träger: Londeswohlfahrisverbond Hessen Interdisziplinäre Frühberatungsstelle für Kinder m it Sehbehinderung oder Blindheit an der Johonn-Peter-Schöfer-Schule, Außenstelle W iesbaden Wiesbaden, Alhrechf-Düret-Str. 11, 0611 / 4479912 fl.wi@lwv-hessen.de Träger: Landeswohlfahrtsverband Hessen Spezielle Frühförderstellen A utismus-therapie-Institute ^ ATB Autismus-Therapie- und Beratungszentrum gGmbH 34117 Kassel Rudolf-Schnondei-Sti. 4-8 Regionolslelle Fulda 0561 /3 3 4 3 0 info@ outism us-hessen.de 0661 /2 0 6 9 5 0 5 0 36037 Fulda. Robanussn. 35 Außenstelle Eschwege 05651 /9 5 1 4 3 0 0 37269 Eschwege, Bismarcks». 1 Außenstelle Kassel Moibochshöhe 0561 / 98B56777 34131 Kassel, Brandenburgeistraße 6 Tröget: Autismus Nordhessen e. V. und lebenshilfewerk Woldeck-Fronkenberg e.V, A utism ustherapie- und Forschungszentrum (ATFZ) 60528 Frankfurt, Deulschordenstr. 50 0 6 9 /6 3 0 1 -5 9 2 0 KjpAmbulanz@kgu.de Troger: Klinikum der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Aloin Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Kindes- und Jugendalters Autismus-Therapieinstitut Langen 63225 Langen,Masels». I I 0 6 1 0 3 /2 4 4 6 6 Zentrale:0 6 1 0 3 /2 0 2 8 6 0 info@nulismus-longen.de Regkmolstellen: 60389 Frankfurt, Böttgerstraße 20-22 64285 Darmstadl. Steinockeis». 10 65187 Wiesbaden, Niederwalds». 8 63067 Offenbcch o, hi, Ludwigs». 136 64739 Hächst/Odemvoid, Montmellnnei Platz 1 a 64646 Heppenheim, Friedrichs». 7 61231 Bad Nauheim, Karls». 57-59 35396 Gießen, Wingerts». 18 Tröget: Behindertenhilfe in Stadt und Kreis Offonbach nm Main e.V. Sozialpädiatrische Z entren______ o Gesundheit Nordhessen Klinikum Kassel | Klinik für N europädiatrie mit Sozialpödiotrischen Zentrum (SPZ) 34125 Kassel, Münchebergs». 48e 0561 / 980-3096 t spz@klinikum-kossel.de Universitätsklinikum Gießen u. Marburg Zentrum für Kinderheilkunde u. Jugendmedizin, Abt. Neuro- u. Soziolpädiolrie 35392 Gießen, Fculgens». 12 0641 /98543481 Bemd.A.Neubauei@poediot.mcd.unl-giesseii.de ® Sozialpödiatrisches Zentrum Frankfurt Mitte | Verein Arbeits- und Erziehungshilfe e.V. (voe) 60316 Frankfurt, Tbeobold-Cnrist-S». 16 0 6 9 /9 4 3 4 0 9 5 0 spz@ vae-ev.de 9 Sana Klinikum Offenbach - Sozialpödiatrisches Zentrum 63069 Offenbach a. M, Starkenburgring 66 0 6 9 /84 0 5 -4 3 22 SPZ-S0F@sana.de 9 Dorm stödter Kinderkliniken Prinzessin M argaret - Sozialpödiatrisches Zentrum 64287 Dormstndt, Diebuiger S». 31 06151 /4 0 2 -3 2 0 2 spz@kindeikliniken.de f Dr. Horst-Schmidt-Klinik, K inderklinik - Sozialpödiotriscbes Zentrum 65199 Wiesbaden, ludwig-Erhoid-Str. 100 0611 / 432918 : Wnltroud.Schrnnk@hsk-svicsbodon.de 9 Klinikum Frankfurt-Höchst - Sozialpödiatrisches Zentrum 65929 Frankfurto.M „Gotens».6 - 8 0 6 9 /3 1 0 6 -2 0 7 0 spz@Klmikumfrcnkfurt.de „Was bedeutet Frühförderung konkret?" „Ist Frühförderung für m ein Kind und mich hilfreich?" Frühförderung um fasst A ngebote von pädagogischen, therapeutischen und medizinischen Hilfen — für olle K inder im Säuglings-, Kleinkind- und Kindergartenafter, d ie beh indert oder in ihrer körperlichen, kognitiven, sprachlichen, em otionalen und sozialen Entwicklung verzögert oder gefährdet sind — für deren Ellern, die sieh Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen — für andere Bezugspersonen im Lebensumfeld des Kindes (Familie, Kindertagesstätte), die eine Beratung suchen. „Wohin w ende ich mich, wenn ich Beratung brauche?" „Mit wem oibeiten Frühförderstellen zusam m en?" Frühförderung ist Teil des hessischen Systems einer flächendeckenden G rundversorgung für betroffene Kinder und deren Familien, zu dem neben allgem einen und speziellen interdisziplinären Frühförderstellen und Sozialpödiotrischen Zeniten ebenso niedergelassene Kinder- und Jugendärz llnncn , T herapeutinnen, Spczialom bulanzen und K inderbetreuungseinrichlungcn gehören. Ihre Fragen zum A rbeitsstelle F rühförderung Hessen Them a Frühförderung Eva Klein beantw orten wir Ludwigstr. 136, 63067 Offenbach Ihnen gerne. Telefon (069) 80 90 96 960 Fax (069) 80 90 96 920 E m aila s ff@ fru e h e -h ilfe n -h e sse n .d e www.osffh.de H ES S E N M irtiiunum f i r Sori+ lrt. u nd In tM w tion