Kleine Anfrage der Abg. Grumbach, Hofmann, Kummer, Özgüven, Waschke und Weiß (SPD) vom 07.03.2017 betreffend Sachstand des Strafverfahrens wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes an Bruno S. und Antwort der Ministerin der Justiz Vorbemerkung der Fragesteller: Die SPD-Fraktion im Hessischen Landtag hat im Jahr 2015 (Drs. 19/2369) einen Berichtsantrag eingebracht und bereits mehrfach nachgefragt, um die Gründe für die Langwierigkeit des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens wegen des Todes des ehemaligen Ehrenbürgers der Stadt Frankfurt am Main, Bruno S., zu erfahren. Bruno S. war bereits im Jahr 2010 zu Tode gekommen. Vorbemerkung der Ministerin der Justiz: Die hessischen Staatsanwaltschaften führen ihre Verfahren selbstständig und eigenverantwortlich . Die Fach- und Rechtsaufsicht wird von der Generalstaatsanwaltschaft wahrgenommen. Einzelfallbezogene Weisungen des Hessischen Ministeriums der Justiz in konkreten Ermittlungsverfahren erfolgen nicht. Den Berichten der Generalstaatsanwaltschaft zufolge wird das Ermittlungsverfahren wegen des Todes von Bruno S. von der Staatsanwaltschaft sachgerecht gefördert. Insoweit wird auf die - immer noch aktuelle - Vorbemerkung der Ministerin der Justiz in der Antwort auf den Berichtsantrag Drucksache 19/2369 Bezug genommen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie ist der Sachstand in dem benannten Ermittlungsverfahren? Im Februar 2017 ist zwei medizinischen Sachverständigen der Auftrag erteilt worden, abschließend zu der Frage Stellung zu nehmen, ob die Pflege und medizinische Behandlung des Verstorbenen in den letzten Tagen seines Lebens zu beanstanden sind. Im Hinblick auf die noch laufenden Ermittlungen können keine näheren Einzelheiten mitgeteilt werden. Frage 2. Ist das Ermittlungsverfahren zwischenzeitlich eingestellt worden? Falls ja, wann und mit welcher Begründung? Das Ermittlungsverfahren ist nicht eingestellt worden. Frage 3. Falls Frage 2 mit Nein beantwortet wird: Ist in dem Verfahren zwischenzeitlich Anklage erhoben worden? Falls ja, a) wann und mit welcher Begründung, b) wann wird die Hauptverhandlung eröffnet? In dem Verfahren wurde keine Anklage erhoben, die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Frage 4. Wie erklärt sich die Landesregierung die Langwierigkeit des Verfahrens? Die Generalstaatsanwaltschaft hat dazu berichtet, dass die lange Dauer des Ermittlungsverfahrens nachvollziehbar sei. Sie habe ihre wesentliche Ursache in dem erheblichen Umfang der Ermittlungen und der Komplexität der Beweisführung. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht keinen Anlass, die Sachbehandlung der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main zu beanstanden. Wiesbaden, 29. März 2017 Eva Kühne-Hörmann Eingegangen am 7. April 2017 · Ausgegeben am 12. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4618 07. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG