Kleine Anfrage der Abg. Wallmann, Arnoldt, Banzer, Bächle-Scholz, Caspar, Dietz, Hofmeister, Irmer, Kasseckert, Klee, Klein (Freigericht), Lannert, Pentz, Reul, Serke, Tipi, Veyhelmann, Wiegel, Wiesmann (CDU) vom 08.03.2017 betreffend und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele Überprüfungen durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fanden in den Jahren 2014 bis 2016 in Hessen statt? Frage 2. In wie vielen Fällen kam es dabei zu Widerruf bzw. Rücknahme des Schutzstatus? Frage 3. Wie hoch war in den Jahren 2014 bis 2016 jeweils die Prüfquote? Die Fragen werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Durchführung der Widerrufs- und Rücknahmeverfahren nach den §§ 73 bis 73 c des Asylgesetzes (AsylG) obliegt ausschließlich dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Landesintern stehen aufgrund der alleinigen Zuständigkeit des BAMF keine entsprechenden Informationen zur Verfügung. Vom BAMF waren auf Anfrage keine Daten im Sinne der Fragestellungen zu erhalten. Das BAMF erklärte, als Bundesbehörde nicht der parlamentarischen Kontrolle durch das Parlament des Landes Hessen zu unterliegen. Eine mögliche Beantwortung auf freiwilliger Basis sei aufgrund der sehr hohen Arbeitsbelastung vor dem Hintergrund der gestiegenen Asylzugänge gegenwärtig nicht möglich. Wiesbaden, 3. April 2017 Peter Beuth Eingegangen am 24. April 2017 · Bearbeitet am 25. April 2017 · Ausgegeben am 28. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4678 24. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG