Kleine Anfrage der Abg. Schott (DIE LINKE) vom 15.03.2017 betreffend Jugendhilfemaßnahmen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge/Ausländer sind seit dem 01.01.2017 in Hessen eingereist, und aus welchen Herkunftsländern stammen diese? Das Regierungspräsidium Darmstadt erfasst die von den Jugendämtern übermittelten Zahlen zur bundesweiten Verteilung angemeldeter umA sowie hesseninterne Zuweisungen von umA. Im Januar und Februar 2017 wurden landesintern 90 umA und bundesweit 151 umA zugewiesen bzw. verteilt, insgesamt also 241. Einreisezahlen werden vom Regierungspräsidium Darmstadt nicht erfasst. Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, Eritrea, Syrien und Somalia. Frage 2. Gibt es Bestrebungen seitens des hessischen Sozialministeriums, die junge Volljährigenhilfe nach §41 SGB VIII über den §34 SGB VIII für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge vermehrt in Hilfen nach § 30 SGB VIII abzuändern, bzw. gibt es eine entsprechende Kommunikation an die kommunalen Jugendämter? Die Entscheidung über die Gewährung von Leistungen nach dem SGB VIII obliegt den Jugendämtern auf Grundlage der Hilfeplanverfahren gem. § 36 SGB VIII. Wiesbaden, 6. April 2017 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel Eingegangen am 20. April 2017 · Bearbeitet am 20. April 2017 · Ausgegeben am 26. April 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4685 20. 04. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG