Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 17.03.2017 betreffend Aus- und Neubau ICE-Strecke Frankfurt-Mannheim und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: In Ergänzung der Kleinen Anfragen 19/4575 und 19/4576 zur ICE Neubaustrecke Frankfurt-Mannheim haben sich weitere Fragen, insbesondere hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung im Planverfahren, ergeben. Diese Vorbemerkung des Fragestellers vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Inwieweit sieht die Landesregierung den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs im Bereich zwischen Frankfurt/Darmstadt und Mannheim/Heidelberg als integralen Bestandteil des Neubauprojekts? Bereits im Rahmen der durch den Bund beauftragten Studie "Entwicklung einer verkehrlichen Konzeption für den Eisenbahnkorridor Mittelrheinachse-Rhein/Main-Rhein/Neckar-Karlsruhe" (sog. Korridorstudie, vgl. Kap. 6) wird dargelegt, dass ausschließlich durch die nunmehr geplante Ausführung der Neubaustrecke (NBS) Frankfurt-Mannheim als Mischverkehrsstrecke für den Fernverkehr tags und den Güterverkehr nachts eine Verbesserung der Betriebsqualität und des Angebots im Schienenpersonennahverkehr möglich ist. Für eine Umsetzung der gebotenen Angebotsverbesserungen im Nahverkehr ist die Realisierung der NBS in der vorgesehenen Form damit unabdingbare Voraussetzung und wird deshalb von der Landesregierung befürwortet . Frage 2. Inwieweit sieht die Landesregierung zusätzliche Schall- und Lärmschutzmaßnahmen an den Bestandsstrecken Riedbahn und Main-Neckar-Bahn als integralen Bestandteil des Neubauprojekts? Es entspricht der Rechtslage, dass Auswirkungen des Vorhabens auf den Menschen in den Planunterlagen eines Vorhabens darzustellen und zu bewerten sind. Dabei sind die durch das Vorhaben verursachten Steigerungen von Verkehrslärm nicht nur auf der zu bauenden Schienenstrecke , sondern auch dort zu ermitteln und zu bewerten, wo sich das Vorhaben mittelbar auswirkt und ein Ursachenzusammenhang vorliegt. Erst hieran schließt sich die Prüfung an, ob und ggf. in welchem Umfang Schallschutzmaßnahmen vorzusehen sind. Frage 3. Wie bewertet die Landesregierung das Beteiligungsforum der Deutschen Bahn insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinitiativen oder Interessengemeinschaften gegenüber der Einrichtung eines Projektbeirats, wie er bspw. in Baden- Württemberg bei der Rheintalbahn eingerichtet wurde? Frage 4. Sieht die Landesregierung über das Beteiligungsforum der Deutschen Bahn gewährleistet, dass sich die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einbringen können und sich nicht nur mit einer verfestigten Planung konfrontiert sehen? Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Landesregierung unterstützt das Ziel der Vorhabenträgerin, die DB Netz AG, eine von Beginn der Planung an umfassende und transparente Bürgerbeteiligung durchzuführen. Die Bürgerbeteiligung erfolgt in Form des Beteiligungsforums unter Moderation eines Dritten (IFOK GmbH), in dem Vertreter von Bürgern/Bürgerinitiativen, der Wirtschaft, der Politik, von Na- Eingegangen am 10. Mai 2017 · Bearbeitet am 15. Mai 2017 · Ausgegeben am 19. Mai 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4697 10. 05. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4697 turschutz- und Fahrgastverbänden etc. sowohl im eigentlichen Forum als auch in den durch das Forum eingesetzten insgesamt fünf Arbeitsgruppen vertreten sind. Dadurch wird sichergestellt, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Gemeinden nicht wie bei dem Vorhaben Karlsruhe-Basel (Rheintalbahn) - wo eine Bürgerbeteiligung erst im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erfolgte, d.h. zu einem Zeitpunkt, als bereits eine zur Planfeststellung beantragte Trassenvariante vorlag - mit einer verfestigten Planung konfrontiert werden, sondern sich bereits bei den ersten Planungsüberlegungen beteiligen und in den Planungsprozess einbringen können. Frage 5. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, ob die Deutsche Bahn unter Einbeziehung des BMVI spätestens bei Eintritt in das konkrete Planungsverfahren einen Projektbeirat mit entsprechenden Beteiligungsrechten einrichten wird? Frage 6. Wie bewertet die Landesregierung die Bemerkung des Bundesrechnungshofes (Jahresbericht 2016 Band I Nr. 37), dass die Mitwirkung von Amtsträgern an Beschlüssen von örtlichen Projektbeiräten bei Schienenprojekten die Neutralität der Planungsbehörden gefährden kann? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Im Konsens mit der Landesregierung von Baden-Württemberg ist auch die Hessische Landesregierung der Meinung, dass zunächst u. a. die Lärmauswirkungen an der Neubau- und auch an den Bestandsstrecken neu zu ermitteln und in den Arbeitsgruppen des Forums zu bewerten sind. Ursache hierfür sind die neuen Randbedingungen aus dem Bundesverkehrswegeplan, beispielsweise die nunmehr vorgesehene Nutzung der Neubaustrecke als Mischbetriebsstrecke auch für den nächtlichen Güterverkehr. Erst nach Vorliegen der dazu zu ermittelnden Grundlagen kann sinnvollerweise darüber entschieden werden, ob das Instrument eines Projektbeirates, der zu ausgewählten Fragestellungen Beschlüsse fassen könnte, angebracht und notwendig ist. Der Bund hat in Aussicht gestellt, dass das BMVI zu einem späteren Zeitpunkt ein solches Gremium begleitet, hierfür aber zunächst der Planungsprozess aufgenommen werden müsse. In der Bundestagsdrucksache 18/10200 ist darüber hinaus dargestellt, dass der Bund derzeit Konzepte zur Anpassung der Rechtslage prüft, um Ergebnisse der Bürgerbeteiligung künftig im weiteren Entscheidungsprozess besser berücksichtigen zu können. Diese Vorgehensweise wird von der Landesregierung begrüßt. Wiesbaden, 24. April 2017 Tarek Al-Wazir