Kleine Anfrage des Abg. Eckert (SPD) vom 04.06.2014 betreffend Lahnbrücke Gräveneck und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Vorbemerkung des Fragestellers: Durch die von Herrn Staatsminister Al-Wazir vorgenommenen Verschiebungen im Landesstraßenbauprogramm 2014 wird die geplante Sanierung der Lahnbrücke Gräveneck-Wirbelau unter Vorbehalt ausreichender Haushaltsmittel in das Haushaltsjahr 2015 verschoben. Vorbemerkung des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung: Von der Verschiebung betroffen sind lediglich 0,1 Mio. € Anlaufrate (von rund 5,8 Mio. € Baukosten), die optional im Landesstraßenbauprogramm 2014 eingeplant waren, aber weder in 2014 noch voraussichtlich in 2015 verausgabt werden können. Die nachstehend beschriebene Umsetzung eines so kostenintensiven und komplexen Bauvorhabens erfordert sowohl ausreichende finanzielle Voraussetzungen als auch zeitliche Vorläufe für eine hinreichende planerische und genehmigungsrechtliche Vorbereitung. Das angesprochene Brückenbauwerk über die Lahn wurde vor rund zehn Jahren in Verbindung mit einer Gewichtsbeschränkung auf 9 t nochmals ertüchtigt. Aufgrund des inzwischen eingetretenen Erhaltungszustandes, der Einschränkung des Gemeingebrauchs und der wichtigen Verbindungs - und Erschließungsfunktion hat Hessen Mobil die Erneuerung der Brücke seinerzeit nach weiteren 12 bis 15 Jahren Nutzungsdauer im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel vorgesehen . Bereits im Jahr 2011 hat die Landesregierung daher einen Auftrag an Hessen Mobil zur Planung und Vorbereitung eines Neubaus der Brücke erteilt. Das Projekt ist als Bestandteil der Gesamtmaßnahme "Ausbau der L 3452 zwischen Runkel/Wirbelau und Weinbach/Gräveneck mit Erneuerung der Lahnbrücke in Gräveneck" im Planungs- und Bauprogramm von Hessen Mobil enthalten und befindet sich bereits im fortgeschrittenen Planungsstadium. Die technische Detailplanung (der so genannte "Vorentwurf") ist so weit fortgeschritten, dass mit einer Fertigstellung der Planfeststellungsunterlagen bis Ende dieses Jahres und anschließend mit der Einleitung des Planfeststellungsverfahrens durch das Regierungspräsidium Gießen gerechnet werden kann. Bei einem Verfahrensablauf ohne gravierende Verzögerungen wird voraussichtlich bis Ende 2015 ein bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss vorliegen, so dass mit einem Baubeginn im Jahr 2016 gerechnet werden kann, sofern die Finanzierung sichergestellt ist. Die Baukosten für die ca. 0,7 km lange Baustrecke werden aktuell auf 5,8 Mio. € geschätzt. Die Mittelausstattung des Landestraßenbauprogramms 2016 wird durch Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2016 vom Hessischen Landtag beschlossen. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt. Frage 1. Welche Kosten entstehen durch die vollständige Umsetzung der Sanierung der Lahnbrücke? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Eingegangen am 31. Juli 2014 · Ausgegeben am 5. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/471 31. 07. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/471 Frage 2. Welche Priorität misst die Landesregierung der Auflastung der Brücke im Hinblick auf die Be- deutung im überörtlichen Verkehr und seiner wirtschaftlichen Bedeutung bei? Der Straßenzug der L 3452 zwischen Runkel/Wirbelau und Weinbach/Gräveneck mit Erneuerung der Lahnbrücke ist durch seine Verbindungsfunktion zwischen der B 49 und dem Weiltal für die wirtschaftliche Entwicklung der Region zwischen Weilburg und Weilmünster von großer Bedeutung. Frage 3. Weshalb ist es notwendig, gerade zum jetzigen Zeitpunkt die Lahnbrücke der L 3448 durch die geplante Sanierung auf den Standard zu bringen, dass sie vom Schwerlastverkehr befahren werden kann? Die Lahnbrücke bei Gräveneck im Zuge der L 3452 (nicht L 3448) weist Schäden auf, die die Haltbarkeit des Bauwerks beeinträchtigen und bei denen eine Schadensausbreitung und Folgeschäden zu erwarten sind. Aus diesem Grund ist die Brücke derzeit tonnagebeschränkt. Als Straßenbaulastträger für Landesstraßen ist das Land verpflichtet, die öffentlichen Straßen entsprechend dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis und der Leistungsfähigkeit zu bauen und zu unterhalten. Frage 4. Wie viele und welche Brücken an Landesstraßen stehen in Hessen nicht für den Verkehr über 9,0 t zulässiges Gesamtgewicht zur Verfügung? Bei den nachstehend genannten sechs Brücken im Zuge von Landesstraßen gibt es Verbote für Fahrzeuge über 9 t tatsächliche Masse (StVO Zeichen 262) bzw. über 9 t tatsächliche Achslast (StVO Zeichen 263). - L 3020, Unterführung der Lahn in Runkel (historische Brücke) Begrenzung der tatsächliche Masse des Fahrzeugs auf 3,5 t - L 3034, Unterführung Engergraben in Rüdesheim am Rhein Begrenzung der tatsächliche Masse des Fahrzeugs auf 3,5 t - L 3452, Unterführung der Lahn und der DB-Gleise bei Gräveneck Begrenzung der tatsächliche Masse des Fahrzeugs auf 9 t - L 3453, Unterführung des Vöhlerbachs bei Löhnberg Begrenzung der tatsächliche Masse des Fahrzeugs auf 9 t - L 3155, Unterführung des Ilgenbachs in Neuenstein/Salzberg Begrenzung der tatsächliche Achslast des Fahrzeugs auf 5 t - L 3422, Unterführung der Berka in Berkatal/Frankershausen Begrenzung der tatsächliche Achslast des Fahrzeugs auf 5 t Wiesbaden, 16. Juli 2014 Tarek Al-Wazir