Kleine Anfrage des Abg. Greilich (FDP) vom 22.03.2017 betreffend Neuausrichtung der Fortbildung von Lehrkräften und Schulevaluation und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Auf welcher Grundlage erfolgt die Auswahl der Experten, die mit der externen Evaluation (Außenblick) durch die Lehrkräfteakademie betraut werden, wie viele nehmen derzeit die Aufgabe wahr und wie sind diese qualifiziert? Mit externer Evaluation werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Lehrkräfteakademie (LA) im Dezernat I.3 Evaluation betraut. Externe Evaluationen, die von den Staatlichen Schulämtern oder Schulen selbst beantragt werden, werden durch Schulberaterinnen und Schulberater durchgeführt , die ihren Dienstort an einem Staatlichen Schulamt haben, welches nicht das antragstellende Schulamt ist, aber zu dessen Kooperationsverbund gehört. Insgesamt stehen derzeit 24 Stellen für die Wahrnehmung aller Aufgaben im Kontext der Neuausrichtung der Schulevaluation zur Verfügung. 20 Stellen sind an den Standorten der Staatlichen Schulämter verortet, vier in der LA. Die Schulberaterinnen und Schulberater bringen umfangreiche Erfahrungen vor allem als Schulinspektorinnen und -inspektoren mit. Als Inspektorinnen und Inspektoren haben sie eine grundständige Qualifizierung im Themenbereich der (externen) Evaluation erhalten, die die folgenden Module enthält: Modul 1: Grundlagen und Rolle(n) - Schulinspektion als Teil im System der (reformierten) Bildungsverwaltung, - Grundlagen der Schulinspektion in Deutschland, - Referenzrahmen, Orientierungsrahmen der verschiedenen Länder, - Rolle als Schulinspektor/-in/Umgang mit dem Auftrag der SI, - Rolle im Team. Modul 2: Sozialwissenschaftliche Grundlagen der Evaluation - Grundlagen der Evaluation, - Standards der quantitativen und qualitativen Sozialforschung, - Grundlegende Einführung in die verschiedenen Methoden der externen Evaluation (Wahrnehmung und Beobachtung, Gesprächstechniken und Interviewführung, Konstruktion und Interpretation von Fragebogendaten). Modul 3: Personale/überfachliche Kompetenzen - Präsentationstechniken, - Umgang mit Widerstand, - Zeitmanagement. In Vorbereitung auf die neuen, ergänzenden Aufgaben der Beratung im engeren Sinne wurden die Kolleginnen und Kollegen intensiv in drei Themenbereichen fortgebildet: Eingegangen am 10. Mai 2017 · Bearbeitet am 11. Mai 2017 · Ausgegeben am 17. Mai 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4712 10. 05. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4712 Themenbereich 1: Beratungskompetenz - Auftakt Auftragsklärung, - Aktives Zuhören als wichtiges Beratungselement, - Zirkuläres Fragen im systemisch-konstruktivistischen Kontext, - Veränderungen bezüglich Rolle/Haltung und Merkmale/Grundprinzipien für Beratungstätigkeit , - Von der externen Evaluation zur Evaluationsberatung, Themenbereich 2: Methodenkompetenz - Kollegiale Fallberatung, - Visualisierung mittels Flipchart am Beispiel Auftragsklärung, - Moderation von Gruppenprozessen. Themenbereich 3: Sachkompetenz - Begleitete Selbstevaluation für Schulen, - Hessische Evaluationsinstrumente, - Instrumenten- und Methodenkoffer, - Informationen zu den Prio-Themen, - Ratingkonferenz, - Elemente des Qualitätsmanagements im Kontext der Selbstständigen Schulen (SES). Neue Kolleginnen und Kollegen werden durch das Dezernat entsprechend qualifiziert. Frage 2. Besteht die Möglichkeit, bei den externen Evaluationen auch externe Institutionen z.B. der Bildungsforschung oder Wissenschaftler einzubeziehen und wie erfolgt ggf. die Auswahl? Schulen können auch andere Institutionen mit einer Evaluation beauftragen, sofern sie über das entsprechende Budget verfügen. Dabei sind Vergaberichtlinien und Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Frage 3. Wer entscheidet über die Einbindung von externen Experten und welche finanziellen Mittel stehen diesbezüglich zur Verfügung? Finanzielle Mittel zur Einbindung externer Experten müssen aus dem Schulbudget erbracht werden. Eine generelle Aussage kann hier nicht getroffen werden. Frage 4. Welche Kriterien und Standards gibt es hinsichtlich der Auswahl von Evaluationsinstitutionen oder Wissenschaftlern, die schulübergreifende Evaluation zu einem bestimmten Thema im Auftrag des Ministeriums durchführen sollen und welche Evaluationen (Fokusevaluationen) wurden in den letzten drei Jahren bereits in Auftrag gegeben, von wem durchgeführt und ausgewertet? Derartige Kriterien und Standards in allgemeiner Form werden durch die HCC in ihren Ausschreibungsformaten gesetzt. Im Übrigen leiten sie sich aus dem Thema der jeweiligen Evaluation ab. Das Sachgebiet I.3.5, welches die Fokusevaluationen verantwortet, ist personell mit zwei ausgebildeten , promovierten Sozialwissenschaftlerinnen ausgestattet, die über die erforderliche Kompetenz zur Konzeption von Fokusevaluationen verfügen. Das Angebot der "Fokusevaluationen " ist neu - in den vergangenen drei Jahren gab es entsprechend keine Aufträge. Frage 5. Durch welche Fachkräfte wird die externe Evaluation bei den Selbstständigen Schulen und Selbstständigen Beruflichen Schulen durchgeführt und welche Methoden werden diesbezüglich angewendet ? Die Evaluation der SES wird nach dem in der LA entwickelten Konzept zur Evaluation (Basisevaluation und Metaevaluation nach vier Jahren) durch die ehemaligen Schulinspektorinnen und Schulinspektoren durchgeführt, die jetzt als Schulberater tätig sind und über die entsprechende Qualifizierung verfügen. Selbstständige Berufliche Schulen (SBS) werden nach dem Metaevaluationskonzept "Qualitätsentwicklung durch Evaluation (QEE)" evaluiert. Aktuell verfügt die LA wegen einer Stellenbesetzung an anderem Ort über kein Personal, das für die Teamleitung einer solchen Evaluation qualifiziert ist. Die Teamleitung wurde daher ausgeschrieben und wird bis zum 1. September Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4712 3 2017 durch das Büro für Bildungsfragen Deutschland übernommen, das bereits im vergangenen Schuljahr einzelne externe Evaluationen dieser Art durchgeführt hat. Derzeit werden Schulberaterinnen und Schulberater, die bereits als weitere Teammitglieder einer SBS-Evaluation teilgenommen haben, weiter qualifiziert, sodass perspektivisch auch die Teamleitung wieder durch die LA sichergestellt sein kann. Frage 6. Durch wie viele Personen werden die 20 hauptamtlichen Schulberaterinnen und Schulberater in Ihrer Arbeit unterstützt und wie erfolgt die Qualifizierung sowie Auswahl der betreffenden Personen ? Den Schulberaterinnen und Schulberatern (20 Stellen), die an den Standorten der Staatlichen Schulämter verortet sind, sind keine gesonderten personellen Ressourcen zur Unterstützung zugewiesen . Zur optimalen Beratung und Begleitung der Schulen sollen alle Beratungsressourcen der multithematischen Teams in den Staatlichen Schulämtern kooperativ und sich gegenseitig unterstützend zusammenarbeiten. Frage 7. Hält die Landesregierung die 20 hauptamtlichen Schulberaterinnen und Schulberater für ausreichend , um die Schulen durch individuelle Beratungsangebote und externe Evaluation qualitativ hochwertig zu unterstützen? Bislang sind die 20 hauptamtlichen Schulberaterinnen und Schulberater ausreichend. Die Beratungsressource , die den Schulen regional zur Verfügung steht, umfasst neben den insgesamt 20 Stellen an den Standorten der Staatlichen Schulämter auch alle anderen Beraterinnen und Berater der multithematischen Teams. Darüber hinaus stehen für die externe Evaluation die weiteren Stellen aus der Zentrale der LA zur Verfügung, die auch als mobile Reserve bei Schulberatungseinsätzen unterstützen können. Frage 8. Wie viele Schulberater wurden für die sechs Schwerpunktthemen qualifiziert und wie wird die flächendeckende Beratung und Unterstützung der Schulen in diesen Bereichen realisiert? Alle Schulberaterinnen und Schulberater sind zur Unterstützung von Schulentwicklungsprozessen im Qualitätszyklus ausgebildet. Zusätzlich verfügen sie über eine besondere fachliche Expertise im Bereich der Evaluation. Mit den Schwerpunktthemen (Prio-Themen) haben sie sich inhaltlich auseinandergesetzt und kennen die Angebote der jeweils an die Prio-Themen angebundenen Fachberaterinnen und -berater, was eine optimale Abstimmung innerhalb der Multithematischen Teams an den Staatlichen Schulämtern gewährleistet. Wiesbaden, 26. April 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz