Kleine Anfrage des Abg. Lenders (FDP) vom 22.03.2017 betreffend L 3028 Wiesbaden-Delkenheim und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister des Innern und für Sport wie folgt: Frage 1. Wie ist die aktuelle verkehrliche Belastung der Straße, insbesondere bezüglich des Schwerlastverkehrs , im Bereich der L 3028? Die L 3028 weist nach der Straßenverkehrszählung 2015 nördlich der Einmündung K 786 bei Delkenheim eine Belastung von einem durchschnittlichen täglichen Verkehrsaufkommen von 10.400 Fahrzeugen pro Tag (Fzg/d) auf. Der Anteil des Schwerlastverkehrs beträgt 400 Fzg/d. Südlich der K 786 ist eine Belastung von 9.200 Fzg/d, davon ein Anteil des Schwerlastverkehrs von 390 Fzg/d, zu verzeichnen. Frage 2. Welche konkreten Maßnahmen unternimmt die Landesregierung, um die Belastungen durch überörtliche Verkehre, insbesondere Abkürzungsverkehre, nachhaltig zu begrenzen? Seit dem Jahr 1990 existiert an dem betreffenden Streckenabschnitt ein LKW-Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit dem Zusatz "Anlieger frei". Um den Schwerlastverkehr bereits auf der A 66 über das Durchfahrtsverbot zu informieren, wurde durch Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement am 18.09.2015 eine entsprechende Hinweisbeschilderung durch eine sog. Spurlenkungstafel angeordnet. Weiterhin ist auf der L 3028 eine Geschwindigkeitsbeschränkung außerorts auf Tempo 70 angeordnet . Die Ergreifung von darüber hinausgehenden Maßnahmen aus Lärmschutzgründen ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Dies verdeutlicht eine von Hessen Mobil – Straßen- und Verkehrsmanagement durchgeführte Immissionsberechnung. Die Belastung an der nächstgelegenen Bebauung von Delkenheim zur L 3028 beträgt danach 57,3 dB (A) (tagsüber) und 49,7 dB (A) (nachts). Die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte für eine Lärmsanierung 67 dB (A) (tagsüber) und 57 dB (A) (nachts) sowie für lärmbedingte Verkehrsbeschränkungen 70 dB (A) (tagsüber) und 60 dB (A) (nachts) sind demnach deutlich unterschritten. Frage 3. Sind aus Sicht der Landesregierung bauliche Maßnahmen ein mögliches Instrument, um zur Verkehrsberuhigung beizutragen? Bei der L 3028 handelt es sich um eine Landesstraße, die dem überregionalen Verkehr dient und durch den anbaufreien Ausbau (also ohne direkte Anschlüsse/Zufahrten zu Grundstücken) als Ortsumgehung diesem Verkehrsbedürfnis nachkommt. Bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung sind aus Verkehrssicherheits- und Lärmschutzgründen nicht zu begründen und würden im Übrigen den Zielsetzungen einer Ortsumgehung nicht entsprechen. Frage 4. In welchem Maße werden bestehende Geschwindigkeitsbeschränkungen und Durchfahrtsverbote kontrolliert? Das Lkw-Durchfahrtsverbot wurde durch das Ordnungsamt der Stadt Wiesbaden im Jahre 2009 an insgesamt 34 Tagen (jeweils zwischen 15 und 45 Minuten) kontrolliert. Weitere Kontrollen des Durchfahrtsverbots fanden nicht statt. Eingegangen am 15. Mai 2017 · Bearbeitet am 15. Mai 2017 · Ausgegeben am 19. Mai 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4726 15. 05. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4726 Darüber hinaus führte das Ordnungsamt der Stadt Wiesbaden auf der L 3028 im Bereich von Wiesbaden-Delkenheim sechs Geschwindigkeitskontrollen im Jahr 2016 und bisher eine in diesem Jahr durch. Die Überwachung der Einhaltung des Durchfahrtsverbots erfolgt zudem durch Kräfte des Polizeipräsidiums Westhessen im Rahmen der Streifentätigkeit des Regeldienstes. Bei dem hier in Rede stehenden Bereich der L 3028 handelt es sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle bzw. -strecke. In den Jahren 2015 und 2016 waren keine Auffälligkeiten bezüglich der Unfallursache "Geschwindigkeit" feststellbar, weshalb keine diesbezüglichen Kontrollen durch die Polizei erforderlich waren. In dem gesamten von der Geschwindigkeitsbeschränkung umfassten Bereich ereigneten sich zwei Unfälle mit der Ursache "Geschwindigkeit" im Jahr 2015 und ein Unfall im Jahr 2016. Frage 5. Wie oft wurden Kontrollen vom Ordnungsamt und der Polizei durchgeführt? Hinsichtlich der Kontrollen des Ordnungsamtes der Stadt Wiesbaden wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Die Polizei führt über die Kontrollen der Streife keine Statistik. Daher ist eine Aussage über die Anzahl der Kontrollen sowie die hierbei festgestellten Verstöße nicht möglich. Frage 6. Wie viele Verstöße wurden bei den Kontrollen festgestellt? Bei den Kontrollen des Lkw-Durchfahrtsverbots im Jahre 2009 stellte das Ordnungsamt der Stadt Wiesbaden fest, dass zwischen 17 und 37 % der Lkw die L 3028 in unberechtigter Weise befuhren. Weiterhin liegen dem Ordnungsamt der Stadt Wiesbaden die Statistiken der Geschwindigkeitsüberwachung der diesjährigen Überprüfung sowie der letzten Überprüfung des vergangenen Jahres vor. Die Überprüfungen fanden jeweils in Fahrtrichtung Hochheim statt. Im Rahmen der Überprüfung im Jahr 2016 wurden 141 verwarngeld- sowie 17 bußgeldbewehrte Verstöße gegen die angeordnete Geschwindigkeitsbeschränkung von Tempo 70 festgestellt. Bei der in diesem Jahr durchgeführten Kontrolle missachteten 45 Kraftfahrzeugführer die Geschwindigkeitsbeschränkung im Verwarngeldbereich sowie 3 Kraftfahrzeugführer im Bußgeldbereich. Hinsichtlich der durch die Polizei festgestellten Verstöße wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Wiesbaden, 4. Mai 2017 Tarek Al-Wazir