Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der Abg. Decker, Alex, Di Benedetto, Gnadl, Merz, Dr. Sommer, Roth (SPD) und Fraktion betreffend Arbeitsschutz und Mindestlohn Drucksache 19/4731 Vorbemerkung der Fragesteller: Eine ungünstige Arbeitszeitgestaltung und schlechte Arbeitsbedingungen beeinträchtigten nicht nur die Gesundheit der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sondern führen auch zu schlechteren Arbeitsergebnissen. Deshalb ist die Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitsschutzes, der Arbeitszeit und weiteren Vorschriften zur Sicherheit am Arbeitsplatz nicht nur eine Frage, die die Beschäftigten und ihre Gewerkschaften interessieren muss, sondern sie dient auch den Interessen der Unternehmen. Die Einhaltung der Vorschriften zum Mindestlohn und zur Vermeidung von Schwarzarbeit dient ebenfalls den Interessen sowohl der Beschäftigten als auch der Arbeitgeber. Arbeitgeber, die gesetzlich vorgeschriebene Mindestlöhne oder Tariflöhne zahlen, werden so von der Konkurrenz durch Dumpinglöhne geschützt. Beschäftigte können sicher sein, dass sie wenigstens vor unzumutbaren Niedriglöhnen geschützt sind. Schwarzarbeit darf in keinem Fall toleriert werden, sie ist kein Kavaliersdelikt. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Große Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: A) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Frage 1. Wer kontrolliert die Einhaltung des ArbSchG in Hessen? B) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Frage 47. Wer kontrolliert die Einhaltung des ArbZG in Hessen? C) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Frage 93. Wer kontrolliert die Einhaltung der ArbStättV in Hessen? D) Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) Frage 138. Wer kontrolliert die Einhaltung des MuSchG in Hessen? Frage 139. Wer kontrolliert die Einhaltung des JuArbSchG in Hessen? E) Biostoffverordnung (BioStoffV) Frage 186. Wer kontrolliert die Einhaltung der BioStoffV? F) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Frage 195. Wer kontrolliert die Einhaltung der GefStoffV? G) Baustellenverordnung (BaustellV) Frage 203. Wer kontrolliert die Einhaltung der BaustellV in Hessen? Eingegangen am 31. Juli 2017 · Ausgegeben am 9. August 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/5117 31. 07. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 H) Weitere Arbeitsschutzverordnungen Frage 212. Wer kontrolliert jeweils die Einhaltung der Verordnungen aus Frage 211? Die Fragen 1, 47, 93, 138, 139, 186, 195, 203 und 212 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes sowie aller weiteren Vorschriften des Arbeitsschutzes wird in Hessen von den Vollzugsdezernaten für Arbeitsschutz und Produktsicherheit in den drei Regierungspräsidien Kassel, Gießen und Darmstadt kontrolliert. A) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Frage 2. Wie viele Beschäftigte sind dafür zuständig (Bitte Stellen in Vollzeitäquivalenten angeben)? B) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Frage 48. Wie viele Beschäftigte sind dafür zuständig (Bitte Stellen in Vollzeitäquivalenten angeben)? C) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Frage 94. Wie viele Beschäftigte sind dafür zuständig (Bitte in Vollzeitäquivalenten angeben)? D) Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) Frage 140. Wie viele Beschäftigte sind jeweils für die Prüfung der Vorschriften nach den Fragen 138 und 139 zuständig (Bitte Stellen in Vollzeitäquivalenten angeben)? Die Fragen 2, 48, 94 und 140 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Hessenweit sind im Jahr 2016 150 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) dafür zuständig gewesen. Diese Zahlen werden jährlich im gesetzlichen Jahresbericht Arbeitsschutz und Produktsicherheit in Hessen veröffentlicht (siehe hierzu Tabelle 1 in der Spalte "AB mit Arbeitsschutzaufgaben"). A) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Frage 3. Wie viele Unternehmen müssen landesweit kontrolliert werden? (Bitte nach Branchen aufgeschlüsselt ) B) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Frage 49. Wie viele Unternehmen müssen landesweit kontrolliert werden? (Bitte nach Branchen aufgeschlüsselt ) C) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Frage 95. Wie viele Unternehmen müssen theoretisch kontrolliert werden? D) Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) Frage 141. Wie viele Unternehmen müssen landesweit jeweils kontrolliert werden? (Bitte nach Branchen aufgeschlüsselt) Die Fragen 3, 49, 95 und 141 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Aus dem in der vorherigen Antwort zitierten Jahresbericht ergeben sich nach Tabelle 3.1, Spalte 4, für das Jahr 2016 zusammen 282.348 Betriebe, die im Betriebsstättenkataster der Arbeitsschutzbehörde in Hessen erfasst sind. In der Anlage 0 findet sich die Aufschlüsselung nach Leitbranchen. A) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Frage 4. Sieht die Landesregierung Verbesserungsbedarf in der Ausstattung der zuständigen Stelle? Wenn ja, was will die Landesregierung tun, um sie besser auszustatten? Wenn nein, warum nicht? Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 3 B) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Frage 50. Sieht die Landesregierung Verbesserungsbedarf in der Ausstattung der zuständigen Stelle? Wenn ja, was will die Landesregierung tun, um sie besser auszustatten? Wenn nein, warum nicht? II. Baugewerbe Frage 64. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? C) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Frage 96. Sieht die Landesregierung Verbesserungsbedarf in der Ausstattung der zuständigen Stelle? Wenn ja, was will die Landesregierung tun, um sie besser auszustatten? Wenn nein, warum nicht? D) Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) Frage 142. Sieht die Landesregierung Verbesserungsbedarf in der Ausstattung der zuständigen Stellen? Wenn ja, was will die Landesregierung tun, um sie besser auszustatten? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 4, 50, 64, 96 und 142 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Wahrnehmung der gesetzlichen Überwachungspflicht im Arbeitsschutz (u.a. nach dem ArbSchG) erfolgt in Hessen als risikogesteuerte Stichprobenüberwachung durch die Vollzugsdezernate der Regierungspräsidien. Um eine wirksame und nachhaltige Überwachung zu erreichen , legt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration, dem die Fachaufsicht über die Arbeitsschutzbehörden obliegt (während die Dienstaufsicht beim Hessischen Ministerium des Innern und für Sport liegt), Zielvorgaben fest. Diese Festlegungen so zu treffen, dass sie einerseits dem fachlich Notwendigen entsprechen und andererseits den von Prioritäten geleiteten Einsatz der vorhandenen Mittel im Blick behalten, ist vor dem Hintergrund zunehmender Komplexität in der Überwachung eine anspruchsvolle Aufgabe. Neben diesen Zielvorgaben werden durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration regelmäßig umfangreiche fachaufsichtliche Maßnahmen zur Steigerung von Effizienz, Effektivität und Präsenz der Aufsichtsbehörden initiiert (z.B. zur Konzentration der Aufgabenwahrnehmung durch verbindliche fachpolitische Schwerpunkte und Überwachungsinhalte). Die Umsetzung entsprechender Maßnahmen wird im Rahmen der Fachaufsicht in einem intensiven fachlichen Diskurs mit den verantwortlichen Führungsebenen der Regierungspräsidien geführt. A) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 5. Wie viele Hotels und Gaststätten wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Das Arbeitsschutzgesetz ist grundsätzlicher Bestandteil jeder Betriebsüberwachung, da die Gefährdungsbeurteilung Grundlage des Arbeitsschutzes ist. Deshalb wird unter dieser Frage 5 die Gesamtzahl der Überwachungen aus den Jahresberichten 2012 bis 2016 zusammengefasst dargestellt (siehe Anlage 1, Tabelle A). Nach den Zahlen der Jahresberichte werden nur hier die gewünschten Differenzierungen nach den Branchen und Betriebsgrößen möglich. Eine Aufteilung nach Regierungspräsidien ist in der statistischen Auswertung nicht vorgesehen. Aus der Anlage 1, Tabellenblatt A) I, ergibt sich die Zahl der Kontrollen der Jahre 2012 bis 2016 für das Hotel- und Gaststättengewerbe differenziert nach der Betriebsgröße. A) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 6. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? 4 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 II. Baugewerbe Frage 13. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? III. Transportgewerbe Frage 20. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 27. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 34. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? VI. Versandhandel Frage 41. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? B) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 52. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? II. Baugewerbe Frage 59. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? III. Transportgewerbe Frage 66. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 73. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 80. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? VI. Versandhandel Frage 87. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? C) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 98. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? II. Baugewerbe Frage 105. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? III. Transportgewerbe Frage 112. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 119. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 126. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? VI. Versandhandel Frage 133. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 5 D) Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 144. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? II. Baugewerbe Frage 151. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? III. Transportgewerbe Frage 158. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 165. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 172. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? VI. Versandhandel Frage 179. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? E) Biostoffverordnung (BioStoffV) Frage 188. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? F) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Frage 197. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? G) Baustellenverordnung (BaustellV) Frage 205. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? H) Weitere Arbeitsschutzverordnungen Frage 214. In welchen Abständen werden diese Kontrollen jeweils durchgeführt? Die Fragen 6, 13, 20, 27, 34, 41, 52, 59, 66, 73, 80, 87, 98, 105, 112, 119, 126, 133, 144, 151, 158, 165, 172, 179, 188, 197, 205 und 214 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Der Abstand der Kontrollen in den Jahren 2012 bis 2016 könnte nur aus Einzelauswertungen jeder einzelnen überwachten Betriebsstätte ermittelt werden. Dieser Aufwand ist nicht leistbar. A) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 7. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) Aus der Anlage 1, Tabelle A) I, ergibt sich die Anzahl der Beanstandungen im Hotel- und Gaststättengewerbe in den Jahren 2012 bis 2016. Eine Differenzierung nach der Betriebsgröße liegt in den Jahresberichten nicht vor. Die Art der wesentlichen Verstöße wurde von den Aufsichtsbehörden in den Regierungspräsidien aufgrund ihrer langjährigen Vollzugserfahrung zusammengestellt . Für das Hotel- und Gaststättengewerbe ergeben sich diese Mängelschwerpunkte aus der Anlage 2. 6 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 A) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 8. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? II. Baugewerbe Frage 15. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? III. Transportgewerbe Frage 22. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 29. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 36. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? VI. Versandhandel Frage 43. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? B) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 54. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? II. Baugewerbe Frage 61. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? III. Transportgewerbe Frage 68. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 75. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 82. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? VI. Versandhandel Frage 89. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? C) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 100. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 7 II. Baugewerbe Frage 107. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? III. Transportgewerbe Frage 114. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 121. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 128. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? VI. Versandhandel Frage 135. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? D) Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 146. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen die Regeln des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche (Bitte nach Gesetzen getrennt angeben)? II. Baugewerbe Frage 153. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen die Regeln des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche (Bitte nach Gesetzen getrennt angeben)? III. Transportgewerbe Frage 160. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen die Regeln des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche (Bitte nach Gesetzen getrennt angeben)? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 174. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen die Regeln des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche (Bitte nach Gesetzen getrennt angeben)? VI. Versandhandel Frage 181. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen die Regeln des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche (Bitte nach Gesetzen getrennt angeben)? E) Biostoffverordnung (BioStoffV) Frage 190. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe, die mit Biostoffen arbeiten? F) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Frage 199. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten? G) Baustellenverordnung (BaustellV) Frage 207. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl aller betroffenen Betriebe? 8 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 Die Fragen 8, 15, 22, 29, 36, 43, 54, 61, 68, 75, 82, 89, 100, 107, 114, 121, 128, 135, 146, 153, 160, 167, 174, 181, 190, 199 und 207 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Aus der Anzahl der insgesamt gefundenen Beanstandungen kann weder auf die absolute Zahl der Betriebe mit Beanstandungen noch auf deren Anteil an der Gesamtzahl der Betriebe geschlossen werden. A) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 9. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? Aus der Gesamtzahl der Beanstandungen im Jahresbericht kann nicht auf die Anzahl der Beanstandungen je Betrieb geschlossen werden. Zur groben Orientierung kann die mittlere Anzahl der Beanstandungen in der aufgesuchten Stichprobe der Betriebe errechnet werden. Sie findet sich für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Anlage 1, Tabelle A) I. Dieser Orientierungswert kann auch nur auf die Stichprobe der in den fünf Jahren überwachten Betriebe, nicht auf die Gesamtheit aller Betriebe dieser Branche in Hessen bezogen werden. Frage 10. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Grundsätzlich reagieren die Arbeitsschutzbehörden in Abhängigkeit von der Schwere der Verstöße mit Revisionsschreiben, Anordnungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Häufigkeit von "Zwangsmitteln" (z.B. Anordnungen) sowie von "Ahndungen" (z.B. Ordnungswidrigkeitenverfahren ) ergibt sich für das Hotel- und Gaststättengewerbe aus der Anlage 1, Tabelle A) I. Frage 11. Wie wird kontrolliert, ob die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? II. Baugewerbe Frage 18. Wie wird kontrolliert, ob die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? III. Transportgewerbe Frage 25. Wie wird kontrolliert, ob die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 32. Wie wird kontrolliert, ob die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 39. Wie wird kontrolliert, ob die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? VI. Versandhandel Frage 46. Wie wird kontrolliert, ob die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? B) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 57. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? II. Baugewerbe Frage 64. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? III. Transportgewerbe Frage 71. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 78. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 85. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 9 C) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Frage 94. Wie viele Beschäftigte sind dafür zuständig (Bitte in Vollzeitäquivalenten angeben)? I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 103. Wie wurde sichergestellt, dass die Vorgaben der Verordnung nunmehr eingehalten werden? II. Baugewerbe Frage 110. Wie wurde sichergestellt, dass die Vorgaben der Verordnung nunmehr eingehalten werden? III. Transportgewerbe Frage 117. Wie wurde sichergestellt, dass die Vorgaben der Verordnung nunmehr eingehalten werden? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 124. Wie wurde sichergestellt, dass die Vorgaben der Verordnung nunmehr eingehalten werden? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 131. Wie wurde sichergestellt, dass die Vorgaben der Verordnung nunmehr eingehalten werden? VI. Versandhandel Frage 137. Wie wurde sichergestellt, dass die Vorgaben der Verordnung nunmehr eingehalten werden? D) Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (JuArbSchG) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 149. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? II. Baugewerbe Frage 156. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? III. Transportgewerbe Frage 163. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 170. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 177. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? VI. Versandhandel Frage 184. Wie wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben nunmehr eingehalten werden? E) Biostoffverordnung (BioStoffV) Frage 193. Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben der Verordnung nunmehr eingehalten werden? F) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Frage 202. Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben der Verordnung nunmehr eingehalten werden? G) Baustellenverordnung (BaustellV) Frage 210. Wie ist sichergestellt, dass die Vorgaben der Verordnung nunmehr eingehalten werden? Die Fragen 11, 18, 25, 32, 39, 46, 57, 64, 71, 78,85, 94, 103, 110, 117, 124, 131, 137, 149, 156, 163, 170, 177, 184, 193, 202 und 210 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: 10 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 In der Regel werden seitens der Aufsichtsbehörden vom Arbeitgeber schriftliche Bestätigungen der umgesetzten Maßnahmen eingefordert. Ergeben sich weitere Anlässe werden kostenpflichtige Nachrevisionen durchgeführt. A) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) II. Baugewerbe Frage 12. Wie viele Bauunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Aus der Anlage 1, Tabelle A) II, ergibt sich die Zahl der Kontrollen der Jahre 2012 bis 2016 für das Baugewerbe. Dabei werden die Überwachungen von Betriebsstätten (differenziert nach der Betriebsgröße) sowie Baustellen unterschieden. Frage 14. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) Aus der Anlage 1, Tabelle A) II, ergibt sich die Anzahl der Beanstandungen im Baugewerbe in den Jahren 2012 bis 2016. Eine Differenzierung nach der Betriebsgröße liegt in den Jahresberichten nicht vor. Die Art der wesentlichen Verstöße wurde von den Aufsichtsbehörden in den Regierungspräsidien aufgrund ihrer langjährigen Vollzugserfahrung zusammengestellt. Für das Baugewerbe ergeben sich diese Mängelschwerpunkte aus der Anlage 2. Frage 16. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? Aus den Beanstandungen im Jahresbericht kann nicht auf die Anzahl der Beanstandungen je Betrieb geschlossen werden. Zur groben Orientierung kann die mittlere Anzahl der Beanstandungen in der aufgesuchten Stichprobe der Betriebe errechnet werden. Sie findet sich für das Baugewerbe in der Anlage 1, Tabelle A) II. Dieser Orientierungswert kann auch nur auf die Stichprobe der in den fünf Jahren überwachten Betriebe bezogen werden. Frage 17. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? G) Baustellenverordnung (BaustellV) Frage 209. Wie wurden die Verstöße jeweils geahndet? Die Fragen 17 und 209 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Grundsätzlich reagieren die Arbeitsschutzbehörden in Abhängigkeit von der Schwere der Verstöße mit Revisionsschreiben, Anordnungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Häufigkeit des von "Zwangsmitteln" (z.B. Anordnungen) sowie von aus "Ahndungen" (z.B. Ordnungswidrigkeitenverfahren ). Deren Anzahl ergibt sich für das Baugewerbe aus der Anlage 1, Tabelle A) II. A) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) III. Transportgewerbe Frage 19. Wie viele Transportunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Aus der Anlage 1, Tabelle A) III, ergibt sich die Zahl der Kontrollen der Jahre 2012 bis 2016 für das Transportgewerbe differenziert nach der Betriebsgröße (weitere Erläuterungen in Frage 5). Frage 21. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) Aus der Anlage 1, Tabelle A) III, ergibt sich die Anzahl der Beanstandungen im Transportgewerbe in den Jahren 2012 bis 2016. Eine Differenzierung nach der Betriebsgröße liegt in den Jahresberichten nicht vor. Die Art der wesentlichen Verstöße wurde von den Aufsichtsbehörden in den Regierungspräsidien aufgrund ihrer langjährigen Vollzugserfahrung zusammengestellt. Für das Transportgewerbe ergeben sich diese Mängelschwerpunkte aus Anlage 2. Frage 23. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 11 Aus den Beanstandungen im Jahresbericht kann nicht auf die Anzahl der Beanstandungen je Betrieb geschlossen werden. Zur groben Orientierung kann die mittlere Anzahl der Beanstandungen in der aufgesuchten Stichprobe der Betriebe errechnet werden. Sie findet sich für das Transportgewerbe in der Anlage 1, Tabelle A) III. Dieser Orientierungswert kann auch nur auf die Stichprobe der in den fünf Jahren überwachten Betriebe bezogen werden. Frage 24. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Grundsätzlich reagieren die Arbeitsschutzbehörden in Abhängigkeit von der Schwere der Verstöße mit Revisionsschreiben, Anordnungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Häufigkeit von "Zwangsmitteln" (z.B. Anordnungen) sowie von "Ahndungen" (z.B. Ordnungswidrigkeitenverfahren ) ergibt sich für das Transportgewerbe aus der Anlage 1, Tabelle A) III. IV. Sicherheitsunternehmen Frage 26. Wie viele Sicherheitsunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Aus der Anlage 1, Tabelle A) IV, ergibt sich die Zahl der Kontrollen der Jahre 2012 bis 2016 für Sicherheitsunternehmen differenziert nach der Betriebsgröße (weitere Erläuterungen in Frage 5). Frage 28. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) Aus der Anlage 1, Tabelle A) IV, ergibt sich die Anzahl der Beanstandungen in Sicherheitsunternehmen in den Jahren 2012 bis 2016. Eine Differenzierung nach der Betriebsgröße liegt in den Jahresberichten nicht vor. Die Art der wesentlichen Verstöße wurde von den Aufsichtsbehörden in den Regierungspräsidien aufgrund ihrer langjährigen Vollzugserfahrung zusammengestellt . Für Sicherheitsunternehmen ergeben sich diese Mängelschwerpunkte aus der Anlage 2. Frage 30. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? Aus den Beanstandungen im Jahresbericht kann nicht auf die Anzahl der Beanstandungen je Betrieb geschlossen werden. Zur groben Orientierung kann die mittlere Anzahl der Beanstandungen in der aufgesuchten Stichprobe der Betriebe errechnet werden. Sie findet sich für Sicherheitsunternehmen in der Anlage 1, Tabelle A) IV. Dieser Orientierungswert kann auch nur auf die Stichprobe der in den fünf Jahren überwachten Betriebe bezogen werden. Frage 31. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Grundsätzlich reagieren die Arbeitsschutzbehörden in Abhängigkeit von der Schwere der Verstöße mit Revisionsschreiben, Anordnungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Häufigkeit von "Zwangsmitteln" (z.B. Anordnungen) sowie von "Ahndungen" (z.B. Ordnungswidrigkeitenverfahren ) ergibt sich für Sicherheitsunternehmen aus der Anlage 1, Tabelle A) IV. V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 33. Wie viele Friseure und Kosmetikbetriebe wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen kontrolliert? (Bitte nach Jahren und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Aus der Anlage 1, Tabelle A) V, ergibt sich die Zahl der Kontrollen der Jahre 2012 bis 2016 für die Friseur- und Kosmetikbranche differenziert nach der Betriebsgröße (weitere Erläuterungen in Frage 5). Frage 35. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) Aus der Anlage 1, Tabellenblatt A) V, ergibt sich die Anzahl der Beanstandungen in Friseurund Kosmetikbetrieben in den Jahren 2012 bis 2016. Eine Differenzierung nach der Betriebsgröße liegt in den Jahresberichten nicht vor. Die Art der wesentlichen Verstöße wurde von den Aufsichtsbehörden in den Regierungspräsidien aufgrund ihrer langjährigen Vollzugserfahrung zusammengestellt. Für Friseur- und Kosmetikbetriebe ergeben sich diese Mängelschwerpunkte aus der Anlage 2. 12 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 Frage 37. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? Aus den Beanstandungen im Jahresbericht kann nicht auf die Anzahl der Beanstandungen je Betrieb geschlossen werden. Zur groben Orientierung kann die mittlere Anzahl der Beanstandungen in der aufgesuchten Stichprobe der Betriebe errechnet werden. Sie findet sich für Friseurund Kosmetikbetriebe in Anlage 1, Tabelle A) V. Dieser Orientierungswert kann auch nur auf die Stichprobe der in den fünf Jahren überwachten Betriebe bezogen werden. Frage 38. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Grundsätzlich reagieren die Arbeitsschutzbehörden in Abhängigkeit von der Schwere der Verstöße mit Revisionsschreiben, Anordnungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Häufigkeit von "Zwangsmitteln" (z.B. Anordnungen) sowie von "Ahndungen" (z.B. Ordnungswidrigekeitsverfahren ) ergibt sich für Friseur- und Kosmetikbetriebe aus der Anlage 1, Tabelle A) V. VI. Versandhandel Frage 40. Wie viele Versandunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Aus der Anlage 1, Tabelle A) VI, ergibt sich die Zahl der Kontrollen der Jahre 2012 bis 2016 für den Versandhandel differenziert nach der Betriebsgröße (weitere Erläuterungen in Frage 5). Frage 42. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils. Gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) Aus der Anlage 1, Tabelle A) VI, ergibt sich die Anzahl der Beanstandungen im Versandhandel in den Jahren 2012 bis 2016. Eine Differenzierung nach der Betriebsgröße liegt in den Jahresberichten nicht vor. Die Art der wesentlichen Verstöße wurde von den Aufsichtsbehörden in den Regierungspräsidien aufgrund ihrer langjährigen Vollzugserfahrung zusammengestellt. Für den Versandhandel ergeben sich diese Mängelschwerpunkte aus der Anlage 2. Frage 44. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? Aus den Beanstandungen im Jahresbericht kann nicht auf die Anzahl der Beanstandungen je Betrieb geschlossen werden. Zur groben Orientierung kann die mittlere Anzahl der Beanstandungen in der aufgesuchten Stichprobe der Betriebe errechnet werden. Sie findet sich für den Versandhandel in der Anlage 1, Tabelle A) VI. Dieser Orientierungswert kann auch nur auf die Stichprobe der in den fünf Jahren überwachten Betriebe bezogen werden. Frage 45. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Grundsätzlich reagieren die Arbeitsschutzbehörden in Abhängigkeit von der Schwere der Verstöße mit Revisionsschreiben, Anordnungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Häufigkeit von "Zwangsmitteln" (z.B. Anordnungen) sowie "Ahndungen" (z.B. Ordnungswidrigkeitenverfahren ) ergibt sich für den Versandhandel aus der Anlage 1, Tabelle A) VI. B) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 51. Wie viele Hotels und Gaststätten wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) II. Baugewerbe Frage 58. Welche Bauunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) III. Transportgewerbe Frage 65. Welche Transportunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 13 IV. Sicherheitsunternehmen Frage 72. Welche Sicherheitsunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 79. Welche Friseure und Kosmetikbetriebe wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes kontrolliert? (Bitte nach Jahren und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) VI. Versandhandel Frage 86. Welche Versandunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Die Fragen 51, 58, 65, 72, 79 und 86 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Differenzierung nach Rechtsgebieten (hier Arbeitszeitgesetz) erfolgt im Jahresbericht ohne eine weitere Gliederung nach "Betriebsgrößen" und nach "Branchen". Deshalb kann die angefragte Differenzierung nicht vorgenommen werden. In der Anlage 1, Tabelle B, finden sich die Zahlen aller Kontrollen des Arbeitszeitgesetzes ohne die Differenzierung nach den sechs angefragten Branchen. I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 53. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) II. Baugewerbe Frage 60. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) III. Transportgewerbe Frage 67. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) IV. Sicherheitsunternehmen Frage 74. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 81. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) VI. Versandhandel Frage 88. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) Die Fragen 53, 60, 67, 74, 81 und 88 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Aus der Anlage 1, Tabelle B, ergibt sich die Anzahl der Beanstandungen im Rahmen der Überwachungen in den Jahren 2012 bis 2016 ohne die angefragte Differenzierung nach den sechs angefragten Branchen. I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 55. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? II. Baugewerbe Frage 62. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? III. Transportgewerbe 14 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 Frage 69. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 76. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 83. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? VI. Versandhandel Frage 90. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? Die Fragen 55, 62, 69, 76, 83 und 90 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Aus der Gesamtzahl der Beanstandungen im Jahresbericht kann nicht auf die Anzahl der Beanstandungen je Betrieb geschlossen werden. Zur groben Orientierung kann die mittlere Anzahl der Beanstandungen in der aufgesuchten Stichprobe der Betriebe errechnet werden. Sie findet sich, ohne die Differenzierung nach den sechs angefragten Branchen in der Anlage 1, Tabelle B. Dieser Orientierungswert kann auch nur auf die Stichprobe der in den fünf Jahren überwachten Betriebe, nicht auf die Gesamtheit aller Betriebe in Hessen bezogen werden. I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 56. Wie wurden die Verstöße jeweils geahndet? II. Baugewerbe Frage 63. Wie wurden die Verstöße jeweils geahndet? III. Transportgewerbe Frage 70. Wie wurden die Verstöße jeweils geahndet? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 77. Wie wurden die Verstöße jeweils geahndet? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 84. Wie wurden die Verstöße jeweils geahndet? VI. Versandhandel Frage 91. Wie wurden die Verstöße jeweils geahndet? Die Fragen 56, 63, 70, 77, 84 und 91 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Grundsätzlich reagieren die Arbeitsschutzbehörden in Abhängigkeit von der Schwere der Verstöße mit Revisionsschreiben, Anordnungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Häufigkeit von Zwangsmitteln und Ahndungen zur Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes ergibt sich für alle Überwachungen ohne Differenzierung nach den sechs angefragten Branchen aus der Anlage 1, Tabelle B. C) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 97. Wie viele Hotels und Gaststätten wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 15 II. Baugewerbe Frage 104. Wie viele Bauunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung kontrolliert? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt) III. Transportgewerbe Frage 111. Wie viele Transportunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung kontrolliert? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt) IV. Sicherheitsunternehmen Frage 118. Wie viele Sicherheitsunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung kontrolliert? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt) V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 125. Wie viele Friseure und Kosmetikbetriebe wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung kontrolliert? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt ) VI. Versandhandel Frage 132. Wie viele Versandunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Die Fragen 97, 104, 111, 118, 125 und 132 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Differenzierung nach Rechtsgebieten (hier Arbeitsstättenverordnung) erfolgt im Jahresbericht ohne eine weitere Gliederung nach "Betriebsgrößen" und nach "Branchen". Deshalb kann die angefragte Differenzierung nicht vorgenommen werden. Eine Aufteilung nach Regierungspräsidien ist in der statistischen Auswertung nicht vorgesehen. In der Anlage 1, Tabelle C, finden sich die Zahlen aller Kontrollen der Arbeitsstättenverordnung ohne die Differenzierung nach den sechs angefragten Branchen. I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 99. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) II. Baugewerbe Frage 106. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) III. Transportgewerbe Frage 113. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) IV. Sicherheitsunternehmen Frage 120. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 127. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) VI. Versandhandel Frage 134. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) Die Fragen 99, 106, 113, 120, 127 und 134 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Aus der Anlage 1, Tabelle C, ergibt sich die Anzahl der Beanstandungen im Rahmen der Überwachungen in den Jahren 2012 bis 2016 ohne die angefragte Differenzierung nach den sechs angefragten Branchen. Eine Differenzierung nach der Betriebsgröße liegt in den Jahresberichten nicht vor. Die Art der wesentlichen Verstöße wurde von den Aufsichtsbehörden in den 16 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 Regierungspräsidien aufgrund ihrer langjährigen Vollzugserfahrung zusammengestellt (siehe Anlage 2). I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 101. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? II. Baugewerbe Frage 108. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? III. Transportgewerbe Frage 115. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 122. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 129. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? Die Fragen 101, 108, 115, 122 und 129 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Aus der Gesamtzahl der Beanstandungen im Jahresbericht kann nicht auf die Anzahl der Beanstandungen je Betrieb geschlossen werden. Zur groben Orientierung kann die mittlere Anzahl der Beanstandungen in der aufgesuchten Stichprobe der Betriebe errechnet werden. Sie findet sich ohne die Differenzierung nach den sechs angefragten Branchen in der Anlage 1, Tabelle C. Dieser Orientierungswert kann auch nur auf die Stichprobe der in den fünf Jahren überwachten Betriebe, nicht auf die Gesamtheit aller Betriebe in Hessen bezogen werden. I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 102. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? II. Baugewerbe Frage 109. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? III. Transportgewerbe Frage 116. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 123. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 136. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? VI. Versandhandel Frage 130. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Die Fragen 102, 109, 116, 123, 130 und 136 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Grundsätzlich reagieren die Arbeitsschutzbehörden in Abhängigkeit von der Schwere der Verstöße mit Revisionsschreiben, Anordnungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Häufigkeit von Zwangsmitteln und Ahndungen zur Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung ergibt sich für alle Überwachungen ohne Differenzierung nach den sechs angefragten Branchen aus der Anlage 1, Tabelle C. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 17 D) Mutterschutzgesetz (MuSchG) und Jugendarbeitsschutzgesetz (ArbSchG) I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 143. Wie viele Hotels und Gaststätten wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes kontrolliert? (Bitte nach Gesetz, Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) II. Baugewerbe Frage 150. Wie viele Bauunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes kontrolliert? (Bitte nach Gesetz, Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) III. Transportgewerbe Frage 157. Wie viele Transportunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes kontrolliert? (Bitte nach Gesetz, Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) IV. Sicherheitsunternehmen Frage 164. Wie viele Sicherheitsunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes kontrolliert? (Bitte nach Gesetz, Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 171. Wie viele Friseure und Kosmetikbetriebe wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes kontrolliert ? (Bitte nach Gesetz, Jahren und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) VI. Versandhandel Frage 178. Wie viele Versandunternehmen wurden in Hessen in den letzten fünf Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes kontrolliert? (Bitte nach Gesetz, Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Die Fragen 143, 150, 157, 164, 171 und 178 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die Differenzierung nach Rechtsgebieten (hier Mutterschutz- und Jugendarbeitsschutzgesetze) erfolgt im Jahresbericht ohne eine weitere Gliederung nach "Betriebsgrößen" und nach "Branchen ". Deshalb kann die angefragte Differenzierung nicht vorgenommen werden. Eine Aufteilung nach Regierungspräsidien ist in der statistischen Auswertung nicht vorgesehen. In der Anlage 1, Tabelle D) 1 und D) 2, finden sich die Zahlen aller Kontrollen des Mutterschutzgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne die Differenzierung nach den sechs angefragten Branchen. I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 145. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) II. Baugewerbe Frage 152. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) III. Transportgewerbe Frage 159. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) IV. Sicherheitsunternehmen Frage 166. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) 18 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 173. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Jahren aufgeschlüsselt) VI. Versandhandel Frage 180. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) Die Fragen 145, 152, 159, 166, 173 und 180 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Aus der Anlage 1, Tabelle D) 1 und D) 2, ergeben sich die Anzahlen der Beanstandungen im Rahmen der Überwachungen in den Jahren 2012 bis 2016 ohne die angefragte Differenzierung nach den sechs angefragten Branchen. Eine Differenzierung nach der Betriebsgröße liegt in den Jahresberichten nicht vor. Die Art der wesentlichen Verstöße wurde von den Aufsichtsbehörden in den Regierungspräsidien aufgrund ihrer langjährigen Vollzugserfahrung zusammengestellt (siehe Anlage 2). I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 147. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? (Bitte nach Gesetzen getrennt angeben) II. Baugewerbe Frage 154. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche (Bitte nach Gesetzen getrennt angeben)? III. Transportgewerbe Frage 161. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche (Bitte nach Gesetzen getrennt angeben)? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 168. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche (Bitte nach Gesetzen getrennt angeben)? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 175. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche (Bitte nach Gesetzen getrennt angeben)? VI. Versandhandel Frage 182. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln des Mutterschutzgesetzes bzw. des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche (Bitte nach Gesetzen getrennt angeben)? Die Fragen 147, 154, 161, 168, 175 und 182 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Aus der Gesamtzahl der Beanstandungen im Jahresbericht kann nicht auf die Anzahl der Beanstandungen je Betrieb geschlossen werden. Zur groben Orientierung kann die mittlere Anzahl der Beanstandungen in der aufgesuchten Stichprobe der Betriebe errechnet werden. Sie findet sich, ohne die Differenzierung nach den sechs angefragten Branchen in der Anlage 1, Tabelle D) 1 und D) 2. Diese Orientierungswerte können auch nur auf die beiden Stichproben der in den fünf Jahren überwachten Betriebe, nicht auf die Gesamtheit aller Betriebe in Hessen bezogen werden. I. Hotel- und Gaststättengewerbe Frage 148. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 19 II. Baugewerbe Frage 155. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? III. Transportgewerbe Frage 162. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? IV. Sicherheitsunternehmen Frage 169. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? V. Friseur- und Kosmetikbranche Frage 183. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? VI. Versandhandel Frage 176. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Die Fragen 148, 155, 162, 169, 176 und 183 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Grundsätzlich reagieren die Arbeitsschutzbehörden in Abhängigkeit von der Schwere der Verstöße mit Revisionsschreiben, Anordnungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Häufigkeit von Zwangsmitteln und Ahndungen zur Umsetzung der Arbeitsstättenverordnung ergibt sich für alle Überwachungen ohne Differenzierung nach den sechs angefragten Branchen aus der Anlage 1, Tabelle D) 1 und D) 2. E) Biostoffverordnung (BioStoffV) Frage 185. Wie viele Betriebe in Hessen arbeiten mit Biostoffen? (Bitte nach Risikogruppen aufgeschlüsselt ) In den Anwendungsbereich der BioStoffV fallen viele und zum Teil sehr heterogene Tätigkeitsbereiche in verschiedenen Branchen. Diese umfasst u.a. Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Biotechnologie und Forschungseinrichtungen sowie den Bereich der Land-, Forst-, Abwasser - und Abfallwirtschaft, Reinigungs- und Sanierungsarbeiten sowie Biogasanlagen und Schlachtbetriebe. Mit den Regelungen der BioStoffV sollen die Beschäftigten vor Gefährdungen durch infektiöse, sensibilisierende, toxische und sonstige die Gesundheit schädigende Wirkungen von Biostoffen geschützt werden. Gemäß ihrem Infektionsrisiko werden Biostoffe nach dem Stand der Wissenschaft in vier Risikogruppen (1 bis 4) eingeteilt. Die Einstufung in Risikogruppen ist eine wichtige Voraussetzung für die Gefährdungsbeurteilung und erfolgt ausschließlich aufgrund des Infektionsrisikos. Sensibilisierende und toxische Gefährdungen werden hierbei nicht berücksichtigt. Es besteht hierzu die Verpflichtung diese unabhängig von der Infektionsgefährdung zu beurteilen. Entsprechend der heterogenen Tätigkeitsbereiche in den verschiedenen Branchen, sind die vorkommenden Biostoffe vielfältig vertreten. Das Spektrum reicht hier von Tätigkeiten mit hoher Infektionsgefährdung z.B. mit Biostoffen der Risikogruppe 4 in einem Hochsicherheitslabor bis hin zu Tätigkeiten in der Land- und Forstwirtschaft z.B. mit verschimmelten Heu, wo sensibilisierende oder toxische Wirkungen eine große Rolle spielen. Aufgrund dieser Vielschichtigkeit und Heterogenität ist eine detaillierte Aussage zu der Anzahl der Betriebe, die mit Biostoffen arbeiten sowie eine Aufschlüsslung nach Risikogruppen nicht möglich. Frage 187. Wie viele Betriebe wurden in den letzten fünf Jahren kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Die Differenzierung nach Rechtsgebieten (hier Biostoffverordnung) erfolgt im Jahresbericht ohne eine weitere Gliederung nach "Betriebsgrößen". Eine Aufteilung nach Regierungspräsidien ist in der statistischen Auswertung nicht vorgesehen. In der Anlage 1 E finden sich die Zahlen aller Kontrollen der Biostoffverordnung. Frage 189. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) Aus der Anlage 1 E ergibt sich die Anzahl der Beanstandungen im Rahmen der Überwachungen in den Jahren 2012 bis 2016. Eine Differenzierung nach der Betriebsgröße liegt in den Jahresberichten nicht vor. Die Art der wesentlichen Verstöße wurde von den Aufsichtsbehörden in den Regierungspräsidien aufgrund ihrer langjährigen Vollzugserfahrung zusammengestellt (siehe Anlage 2). 20 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 Frage 191. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe, die mit Biostoffen arbeiten? Aus der Gesamtzahl der Beanstandungen im Jahresbericht kann nicht auf die Anzahl der Beanstandungen je Betrieb geschlossen werden. Zur groben Orientierung kann die mittlere Anzahl der Beanstandungen in der aufgesuchten Stichprobe der Betriebe errechnet werden. Sie findet sich in der Anlage 1, Tabelle E). Dieser Orientierungswert kann auch nur auf die dort aufgeführte Stichprobe in Bezug auf die Einhaltung der BioStoffV überwachten Betriebe, nicht auf die Gesamtheit aller Betriebe mit Tätigkeiten mit Biostoffen in Hessen bezogen werden. Frage 192. Wie wurden die Verstöße jeweils geahndet? Grundsätzlich reagieren die Arbeitsschutzbehörden in Abhängigkeit von der Schwere der Verstöße mit Revisionsschreiben, Anordnungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Häufigkeit von Zwangsmitteln und Ahndungen zur Umsetzung der BioStoffV ergibt sich für alle Überwachungen aus der Anlage 1, Tabelle E). F) Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) Frage 194. Wie viele Betriebe arbeiten in Hessen mit Gefahrstoffen? (Bitte nach Gefahrenklassen aufgeschlüsselt ) Die Gefahrstoffverordnung sieht kein generelles Anzeigeverfahren für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vor und kennt auch keine Klassifizierung von Betrieben in Gefahrenklassen. Aus diesem Grund ist eine Aussage zur Anzahl der Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten und eine Aufschlüsselung nach Gefahrenklassen nicht möglich. Frage 196. Wie viele Betriebe wurden in den letzten fünf Jahren kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Die Differenzierung nach Rechtsgebieten (hier Gefahrstoffverordnung) erfolgt im Jahresbericht ohne eine weitere Gliederung nach "Betriebsgrößen"). Eine Aufteilung nach Regierungspräsidien ist in der statistischen Auswertung nicht vorgesehen. In der Anlage 1) F finden sich die Zahlen aller Kontrollen der Gefahrstoffverordnung. Frage 198. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) Aus der Anlage 1) F ergibt sich die Anzahl der Beanstandungen im Rahmen der Überwachungen in den Jahren 2012 bis 2016. Eine Differenzierung nach der Betriebsgröße liegt in den Jahresberichten nicht vor. Die Art der wesentlichen Verstöße wurde von den Aufsichtsbehörden in den Regierungspräsidien aufgrund ihrer langjährigen Vollzugserfahrung zusammengestellt (siehe Anlage 2). Frage 200. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten? Aus der Gesamtzahl der Beanstandungen im Jahresbericht kann nicht auf die Anzahl der Beanstandungen je Betrieb geschlossen werden. Zur groben Orientierung kann die mittlere Anzahl der Beanstandungen in der aufgesuchten Stichprobe der Betriebe errechnet werden. Sie findet sich in Anlage 1, Tabelle F. Dieser Orientierungswert kann auch nur auf die Stichprobe der in den 5 Jahren in Bezug auf die Einhaltung der GefStoffV überwachten Betriebe, nicht auf die Gesamtheit aller Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten, in Hessen bezogen werden. Frage 201. Wie wurden die Verstöße jeweils geahndet? Grundsätzlich reagieren die Arbeitsschutzbehörden in Abhängigkeit von der Schwere der Verstöße mit Revisionsschreiben, Anordnungen und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Häufigkeit von Zwangsmitteln und Ahndungen zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung ergibt sich für alle Überwachungen aus Anlage 1, Tabelle F. G) Baustellenverordnung (BaustellV) Frage 204. Wie viele Betriebe wurden in den letzten fünf Jahren kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Normadressat der BaustellV ist der Bauherr, neben gewerblichen Bauherren gibt es einen erheblichen Anteil privater Bauherren. Die Pflichten des Bauherrn liegen in der Koordination seines Bauvorhabens zur Vermeidung gegenseitiger Gefährdungen der Bauausführenden. Die Überwa- Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 21 chung dieser organisatorischen Pflichten des Bauherrn erfolgt grundsätzlich im Zusammenhang mit der Überwachung der Bauausführung auf den Baustellen. Eine statistische Zählung der zu koordinierenden Bauvorhaben ist im Jahresbericht nicht vorgesehen . Da mehrere Überwachungen pro Bauvorhaben erfolgen, kann aus der Gesamtheit der Baustellenüberwachungen in der Anlage 1, Tabelle A) II, nicht auf die Untermenge der Bauvorhaben geschlossen werden. Frage 206. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) Aus der Anlage 1, Tabelle A) II, ergibt sich die Anzahl der Beanstandungen auf Baustellen. Die Regelverstöße bezüglich der BaustellV sind darin enthalten, eine statistische Teilauswertung ist im Jahresbericht jedoch nicht vorgesehen. Eine Aufteilung nach Regierungspräsidien ist in der statistischen Auswertung nicht vorgesehen. Die Art der wesentlichen Verstöße wurden von den Aufsichtsbehörden in den Regierungspräsidien aufgrund ihrer langjährigen Vollzugserfahrung zusammengestellt. Hinsichtlich der Umsetzung der BaustellV ergeben sich die Mängelschwerpunkte aus der Anlage 2. Frage 208. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl aller betroffenen Betriebe? Aus der Gesamtzahl der Beanstandungen auf Baustellen im Jahresbericht kann nicht auf die Anzahl der Beanstandungen je Bauvorhaben geschlossen werden. Zur groben Orientierung kann die mittlere Anzahl der Beanstandungen in der aufgesuchten Stichprobe der Betriebe und der Baustellen (zusammengerechnet) errechnet werden. Sie findet sich in der Anlage 1, Tabelle A) II. Dieser Orientierungswert kann auch nur auf die Stichprobe der in den fünf Jahren überwachten Baustellen und Baubetriebe, nicht auf die Gesamtheit aller Betriebe, die mit Gefahrstoffen arbeiten, in Hessen bezogen werden. H) Weitere Arbeitsschutzverordnungen Frage 211. Welche weiteren Arbeitsschutzverordnungen gibt es? Die weiteren Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz sind: Betriebssicherheitsverordnung, Druckluftverordnung , Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung, Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung, Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern, Lastenhandhabungsverordnung , PSA-Benutzungsverordnung und Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Frage 213. Wie viele Betriebe wurden jeweils in den letzten fünf Jahren kontrolliert? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Frage 215. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (Bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) Frage 216. Wie hoch sind jeweils die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl aller betroffenen Betriebe? Frage 217. Wie hoch sind jeweils die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl aller betroffenen Betriebe? Frage 218. Wie wurden die Verstöße jeweils geahndet? Frage 219. Wie ist sichergestellt, dass die Vorgaben nunmehr eingehalten werden? Die Fragen 213, 215, 216, 217, 218 und 219 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Aufgrund der Anzahl der in Frage 211 erfragten Verordnungen kann hier keine zusammenfassende Antwort gegeben werden. Frage 221. Wie lange war die durchschnittliche Dauer der Erkrankung? Jahr Durchschnittliche Dauer pro AU-Fall in Tagen 2015 34,3 2014 34,6 2013 33,8 2012 33,4 2011 30,0 2010 28,7 22 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 Damit liegen die psychischen Erkrankungen - hinter den Erkrankungen des Muskel-Skelett- Systems und der Erkrankungen des Atmungssystems hinsichtlich der AU-Tage an dritter Stelle. Auch der Anteil der psychischen Erkrankungen am Gesamt-Erkrankungsgeschehen ist steigend. Frage 222. In wie vielen Fällen kam es zu einer Erwerbsminderung? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren) Auf der Basis der Tabelle der "Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit", die über die Gesundheitsberichterstattung des Bundes zugänglich ist, ergibt sich für Hessen das folgende Bild: Rentenzugänge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit in Hessen aufgrund von ICD F00-F99 "Psychische und Verhaltensstörungen" Jahr Gesamt Männer Frauen 2015 6701 2889 3812 2014 6276 2697 3579 2013 6577 2891 3686 2012 6706 2989 3717 2011 6232 2791 3441 Quelle: selbst gestaltete Tabelle über: http://www.gbe-bund.de/gbe10/trecherche.prc_them_rech?tk=700&tk2= 2940&p_uid=gast&p_aid=47987457&p_sprache=D&cnt_ut=1&ut=2940 Frage 223. In wie vielen Fällen kam es zu einer Frühverrentung? (Bitte aufgeschlüsselt nach Jahren) Zu Beantwortung dieser Frage liegen keine Daten vor. Frage 224. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung bei der Anzahl der psychischen Erkrankungen ? Die psychischen Erkrankungen sind über mehrere Jahre hinweg angestiegen und haben sich etwa seit zwei Jahren offenbar auf einem hohen Niveau stabilisiert. Die Ursachen für diese Entwicklung lassen sich summarisch kaum analysieren. Es wird einerseits davon ausgegangen, dass es aufgrund einer Enttabuisierung psychischer Erkrankungen und einer besseren medizinischen Versorgung zu einer besseren Diagnostik und damit zu höheren Fallzahlen psychischer Erkrankungen gekommen ist. Mittlerweile gibt es wissenschaftlich belastbare Untersuchungen, die aufzeigen, dass einige der psychischen Belastungsfaktoren negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. (siehe : "Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt" - BAuA, Dortmund 2017.) Insbesondere atypische Arbeitszeiten, Bereitschaftszeiten, geringer Handlungsspielraum, hohe Arbeitsintensität, häufige Störungen und Unterbrechungen sowie eine unzulängliches Führungsverhalten sind danach als Einflussfaktoren auf die Gesundheit insgesamt, also nicht nur die psychische Gesundheit , wissenschaftlich nachgewiesen. Über Faktoren wie "erweiterte Erreichbarkeit" und Flexibilisierungsfolgen liegen noch keine belastbaren Studien vor, es gibt aber Hinweise, dass auch hier mit gesundheitlichen Auswirkungen zu rechnen ist. Als gesundheitliche Folgen hoher Arbeitsplatzbelastungen werden in Herz-Kreislauf-Erkrankungen genannt, Schlaganfälle, Muskel - und Skeletterkrankungen und bei den psychischen Störungen insbesondere Depressionen ("Affektive Störungen"), die in Hessen derzeit knapp die Hälfte aller psychischen Erkrankungen ausmachen. Frage 225. Teilt die Landesregierung die Auffassung, psychische Belastungen müssten künftig stärker im Fokus des Arbeitsschutzes betrachtet werden? Wenn ja, was will die Landesregierung tun, um die psychische Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu schützen? Wenn nein, warum nicht? Grundsätzlich teilt die Landesregierung die Auffassung, psychische Belastungen müssten künftig stärker im Fokus des Arbeitsschutzes betrachtet werden (dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass einige der Krankheitsbilder, die in der Statistik unter "Psychische und Verhaltensstörungen " gelistet werden, nicht oder nur unwesentlich in einem Zusammenhang mit den Belastungen in der Arbeitswelt stehen; siehe die Ausführungen zur Frage 224). Da es aber mittlerweile als nachgewiesen gilt, dass psychische Belastungen gesundheitlich negative Auswirkungen haben können, legt die hessische Arbeitsschutzbehörde in Ihrem Aufsichtshandeln besonderen Nachdruck auf dieses Thema. Mit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 hat der Gesetzgeber explizit klargestellt , dass die psychischen Belastungen in der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen sind. Die hessische Arbeitsschutzbehörde überwacht und berät Betriebe von daher Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 23 besonders intensiv zu Fragen der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Zu dem Thema wurden mehrere grundsätzliche Informationsflyer erstellt und publiziert, auch für einige Branchen wurden spezifische Hinweise erarbeitet. Weiterhin fanden regionale Veranstaltungen statt, um es insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen zu ermöglichen, sich im Dialog mit der Behörde zu dem Thema psychischer Belastung direkt zu informieren. Diese Veranstaltungen waren gut besucht und werden in Zukunft nach Möglichkeit fortgeführt. Weiterhin engagiert sich die Hessische Arbeitsschutzbehörde in der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA), in der Bund, Länder und Unfallversicherungsträger gemeinsam mit den Sozialpartnern Fokus-Themen des Arbeitsschutzes aufgreifen. Im Rahmen der GDA läuft derzeit das Programm "Schutz und Stärkung der Gesundheit bei arbeitsbedingter psychischer Belastung", in das viele Impulse und Erfahrungen der hessischen Arbeitsschutzbehörde eingeflossen sind. Neben diesen Aktivitäten, die auf den Arbeitsschutz in den hessischen Betrieben abzielen, wäre es zielführend, auch die Initiativen zur betrieblichen Gesundheitsförderung zu stärken. Denn neben einer menschengerechten Gestaltung von Arbeitsabläufen und -bedingungen auch im Hinblick auf psychische Belastungen sollte eine Stärkung der sozialen und persönlichen Ressourcen der Beschäftigten treten. Hier könnten aus der Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung zum Präventionsgesetz abgestimmte Programme entwickelt werden. Dies würde es den Betrieben erleichtern , Maßnahmen der Verhältnisprävention - d.h. eine menschengerechte und gesundheitsförderliche Gestaltung der Arbeit - mit Maßnahmen der Verhaltensprävention zu koordinieren. Erfahrungen aus den Dialogen mit den Betrieben zeigen, dass nur solche "ganzheitlichen" betrieblichen Strategien zu nachhaltigen Verbesserungen für die Beschäftigten und für die Betriebe selbst führen. Insgesamt werden die Aktivitäten des hessischen Arbeitsschutzes zur Überwachung der Betriebe zur Information der betrieblichen und überbetrieblichen Akteure zum Themenfeld psychischen Belastungen bei der Arbeit mit hohem Engagement fortgeführt. J) Mindestlohngesetz (MiLoG) Vorbemerkung des Hessischen Ministers für Soziales und Integration: Es wurde aufgrund fehlender Zuständigkeit Hessens für die Kontrolle der Einhaltung des Mi- LoG zur Beantwortung der Fragen 226 bis 232 das Bundesministerium der Finanzen (BMF) um Amtshilfe gebeten, das die Fragen wie folgt beantwortet: Frage 226. Wer kontrolliert die Einhaltung des MiLoG in Hessen? Die Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen nach Maßgabe des MiLoG wird nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz durch die Behörden der Zollverwaltung - Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) - kontrolliert; in Hessen sind das die Hauptzollämter Darmstadt, Frankfurt am Main und Gießen. Frage 227. Welche Kenntnis hat die Landesregierung darüber, wie viele Betriebe seit Einführung des MiLoG kontrolliert wurden? (Bitte nach Jahren, Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt ) Die Hauptzollämter in Hessen haben im Jahr 2015 2.661 und im Jahr 2016 2.458 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Eine Erfassung von Betrieben, Betriebsgrößen oder Regierungsbezirken sieht die Statistik der FKS nicht vor. Frage 228. In welchen Abständen werden diese Kontrollen durchgeführt? K) Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) Frage 235. In welchen Abständen wurden diese Kontrollen durchgeführt? Die Fragen 228 und 235 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Prüfungen der FKS erfolgen nicht nach einem Prüfplan, sondern werden sowohl anlassbezogen als auch verdachtsunabhängig durchgeführt. Dabei erfolgt in der Regel eine risikoorientierte Auswahl der zu prüfenden Sachverhalte, bei der branchenspezifische Erkenntnisse oder Hinweise ausschlaggebend sein können. Zudem finden in regelmäßigen Abständen sogenannte Schwerpunktprüfungen in ausgewählten Branchen statt. 24 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 J) Mindestlohngesetz (MiLoG) Frage 229. Bei wie vielen Beschäftigten wurde seit der Einführung des MiLoG festgestellt, dass sie den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn nicht erhalten haben? (Bitte nach Betriebsgröße, Branchen und Jahren aufgeschlüsselt) In der Arbeitsstatistik der FKS werden lediglich die Mindestlohnverstöße der Arbeitgeber erfasst . Die Anzahl der Beschäftigten, die nicht den Mindestlohn erhalten, wird dabei nicht gesondert erfasst. Frage 230. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die den im MiLoG vorgegebenen Mindestlohn nicht gezahlt haben, gemessen an der Gesamtzahl aller Betriebe in Hessen? Seit dem Inkrafttreten des MiLoG haben die Hauptzollämter in Hessen im Jahr 2015 58 Verfahren gegen Arbeitgeber wegen der Nichtzahlung des Mindestlohns eingeleitet. Im Jahr 2016 wurden entsprechend 105 Verfahren eingeleitet. Zur Gesamtzahl der Betriebe in Hessen liegen dem Bundesministerium der Finanzen und den Behörden der Zollverwaltung keine Daten vor. Frage 231. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Wegen Nichtzahlung des Mindestlohns nach dem MiLoG wurden durch die Hauptzollämter in Hessen im Jahr 2015 in 9 erledigten Ordnungswidrigkeitenverfahren Verwarnungsgelder, Geldbußen und Verfallbeträge in Höhe von insgesamt 7.630 € festgesetzt. Im Jahr 2016 wurden in 39 erledigten Ordnungswidrigkeitenverfahren Verwarnungsgelder, Geldbußen und Verfallbeträge in Höhe von insgesamt 87.802 € festgesetzt. Frage 232. Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben des MiLoG nunmehr eingehalten werden? K) Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) Frage 239. Wie wird sichergestellt, dass die Vorgaben des SchwarzArbG nunmehr eingehalten werden? Die Fragen 232 und 239 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Die FKS führt intensive Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung - so auch im Bereich Mindestlohn - durch. Dabei wird im Zuge einer Risikoorientierung ein wesentlicher Prüfungsschwerpunkt auf die Branchen gelegt, in denen am ehesten mit Schwarzarbeit und Mindestlohnverstößen zu rechnen ist. K) Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) Vorbemerkung des Hessischen Ministers für Soziales und Integration: Auch zu den Fragen 233 bis 239 zum SchwarzArbG hat die Landesregierung das BMF zuständigkeitshalber um einen Antwortbeitrag gebeten. Die nachfolgenden Antworten beruhen mithin auf der Auskunft des BMF: Frage 233. Wer kontrolliert die Einhaltung des SchwarzArbG? Die Behörden der Zollverwaltung - FKS - (in Hessen die Hauptzollämter Darmstadt, Frankfurt am Main und Gießen) prüfen nach § 2 Abs. 1 SchwarzArbG, ob die sich aus den Dienst- oder Werkleistungen ergebenden Pflichten nach § 28a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt werden oder wurden, auf Grund der Dienst- oder Werkleistungen Sozialleistungen nach dem Zweiten und Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz zu Unrecht bezogen werden oder wurden, die Angaben des Arbeitgebers, die für die Sozialleistungen nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch erheblich sind, zutreffend bescheinigt wurden, Ausländer nicht entgegen § 284 Abs. 1 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch oder § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes und nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen beschäftigt werden oder wurden , oder entgegen § 4 Abs. 3 Satz 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes mit entgeltlichen Dienstoder Werkleistungen beauftragt werden oder wurden und Arbeitsbedingungen nach Maßgabe des Mindestlohngesetzes, des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes und des § 10 Absatz 5 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eingehalten werden oder wurden. Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/5117 25 Frage 234. Welche Kenntnis hat die Landesregierung darüber, wie viele Betriebe innerhalb der letzten fünf Jahre kontrolliert wurden? (Bitte nach Jahren Betriebsgröße und Regierungsbezirken aufgeschlüsselt) Eine Erfassung von Betrieben, Betriebsgrößen oder Regierungsbezirken sieht die Arbeitsstatistik der FKS nicht vor. Die Hauptzollämter in Hessen haben in den letzten fünf Jahren folgende Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Siehe hierzu Anlage 3, Tabelle 1. Frage 236. Wie viele Schwarzarbeiter im Sinne des SchwarzArbG waren in den letzten fünf Jahren beschäftigt ? (Bitte nach Betriebsgröße, Branchen und Jahren aufgeschlüsselt) Die Statistik der FKS sieht eine Erfassung von "Schwarzarbeitern" nicht vor. Erfasst werden die Zahl der geprüften Arbeitgeber und tätigen Personen sowie Daten zu Ermittlungsverfahren wegen bestimmter Verstöße. Bei den Ermittlungsverfahren wird die Zahl der von dem jeweiligen Verstoß betroffenen Arbeitnehmer nicht erfasst. Frage 237. Wie hoch ist die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die Schwarzarbeiter im Sinne des SchwarzArbG beschäftigt haben, gemessen an der Gesamtzahl aller Betriebe?- Es wird auf die Antwort zu Frage 236 verwiesen. Eine Erfassung von Betrieben sieht die Statistik der FKS nicht vor. Die Hauptzollämter in Hessen haben in den letzten fünf Jahren folgende Ermittlungsverfahren durchgeführt. Siehe hierzu Anlage 3, Tabelle 2. Frage 238. Wie wurden diese Regelverstöße jeweils geahndet wurden? Die von den Hauptzollämtern in Hessen ermittelten Verstöße wurden wie folgt abgeschlossen. Siehe hierzu Anlage 3, Tabelle 3. Wiesbaden, 10. Juli 2017 In Vertretung: Dr. Wolfgang Dippel Anlage(n): Die komplette Drucksache inklusive der Anlage kann im Landtagsinformationssystem abgerufen werden www.Hessischer-Landtag.de Im B e trie b ss tä tte n ka ta s te r de r A rb e itssch u tzb e h ö rd e n in den R eg ierungspräsid ien in Hessen e rfasste B e trie b ss tä tte n Leitbranche Chemische Betriebe 2.075 Metallverarbeitung 4.324 Bau, Steine, Erden 29.375 Entsorgung, Recycling 1.788 Hochschulen, Gesundheitswesen 26.855 Leder, Textil 3.251 Elektrotechnik 2.016 Holzbe- und -Verarbeitung 4.285 Metallerzeugung 263 Fahrzeugbau 478 Kraftfahrzeugreparatur; -handel, Tankstellen 9.878 Nahrungs- und Genussm ittel 9.308 Handel 66.097 Kredit-, Versicherungsgewerbe 19.865 Datenverarbeitung, Fernmeldedienste 2.507 Gaststätten, Beherbergung 29.773 Dienstleistung 27.178 Verwaltung 9.935 Herstellung von Zellstoff, Papier und Pappe 259 Verkehr 21.272 Verlagsgewerbe, Druckgewerbe, Vervielfältigungen 3.046 Versorgung 3.657 Feinmechanik 2.521 Maschinenbau 2.342 282.348 Anlage 0 zur GA 19/4731 Große Anfrage 19/5117 Petry Rechteck A) Arbeitsschutzgesetz 1 Hotel- und Gaststättengewerbe 5. Wie viele Hotels und Gaststätten wurden in Hessen in den letzten fün f Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen kontrolliert? 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt: mehr als 500 Beschäftigte Größe 1 1 1 1 0 0 3 20-499 Beschäftigte Größe 2 40 35 62 31 42 210 1 bis 19 Beschäftigte Größe 3 260 162 165 115 141 843 Gesamt: 301 198 228 146 183 1056 7. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fün f Jahren gegeben? Gesamt: Beanstandungen 1097 762 864 630 966 4319 Gesamt: 9. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? Mittlere Anzahl der Beanstandungen pro aufgesuchten Betrieb 3,6 3,8 3,8 4,3 5,3 4,1 10. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Anordnungen/Anwendung von Zwangsmitteln Ahndung Gesamt: 34 15 13 14 10 86 3 4 0 2 5 14 31 11 13 12 5 72 Anlage 1 zu GA 19/4731 Große Anfrage 19/5117 Petry Rechteck A) Arbeitsschutzgesetz II Baugewerbe 12./204. Wie viele Bauunternehmen wurden in Hessen in den letzten fün f Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen kontrolliert? 2 0 1 2 2013 2014 2015 2016 Gesamt: mehr als 500 Beschäftigte Größe 1 1 1 0 0 1 3 20-499 Beschäftigte Größe 2 64 72 60 42 51 289 1 bis 19 Beschäftigte Größe 3 545 586 482 301 184 2098 auf Baustellen 6794 6582 6194 5093 4800 29463 Gesamt: 7404 7241 6736 5436 5036 31853 14./206. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren gegeben? Gesamt: Beanstandungen in Betriebsstätten 681 485 436 269 410 2281 auf Baustellen 17730 18873 19462 17361 17542 90968 Gesamt: 18411 19358 19898 17630 17952 93249 16./208. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? Mittlere Anzahl Besn-stan düngen pro auf-gesuchten Betrieb/ aufgesucht. Baustelle 2,5 2,7 3,0 3,2 3,6 2,9 17.ss/209. Wie wurden die Regelverstöße Jeweils geahndet? Anordnungen/Anwendung von Zwangsmitteln Ahndung Gesamt: 72 188 239 242 208 949 in Betriebsstätten 6 10 8 27 9 60 16 25 27 14 19 1 0 1 Anordnungen/Anwendung von Zwangsmitteln Ahndung auf Baustellen 34 89 110 108 119 460 16 64 94 93 61 328 Große Anfrage 19/5117 A) Arbeitsschutzgesetz III Transportgewerbe 19. Wie viele Transportunternehmen wurden in Hessen in den letzten fün f Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen kontrolliert? 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt: Größe 1 19 11 18 16 19 83 Größe 2 180 167 161 124 100 732 Größe 3 496 424 362 400 273 1955 Gesamt: 695 602 541 540 392 2770 21. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fün f Jahren gegeben? Gesamt: Beanstandungen 1647 4162 1506 1145 1224 9684 Gesamt: 23. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? Mittlere Anzahl der Beanstandungen pro aufgesuchten Betrieb 2,4 6,9 2,8 2,1 3,1 3,5 24. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Anordnungen/Anwendung von Zwangsmitteln Ahndung Gesamt: 10 8 20 20 15 73 2 3 7 4 9 25 8 5 13 16 6 48 Große Anfrage 19/5117 A) Arbeitsschutzgesetz IV Sicherheitsunternehmen 26. Wie viele Sicherheitsunternehmen wurden in Hessen in den letzten fün f Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen kontrolliert? 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt: mehr als 500 Beschäftigte Größe 1 1 1 1 2 1 6 20-499 Beschäftigte Größe 2 18 7 11 5 10 51 1 bis 19 Beschäftigte Größe 3 18 6 3 1 4 32 Gesamt: 37 14 15 8 15 89 28. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fün f Jahren gegeben? Gesamt: Beanstandungen 55 4 12 4 20 95 Gesamt: 30. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? Mittlere Anzahl der Beanstandungen pro aufgesuchten Betrieb 1,5 0,3 0,8 0,5 1,3 1,1 31. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Anordnungen/Anwendung von Zwangsmitteln Ahndung Gesamt: 1 2 2 0 2 7 0 0 1 0 0 1 1 2 1 0 2 6 Große Anfrage 19/5117 V Friseur- und Kosmetikbranche 33. Wie viele Sicherheitsunternehmen wurden in Hessen in den letzten fün f Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen kontrolliert? 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt: mehr als 500 Beschäftigte Größe 1 0 0 0 0 0 0 20-499 Beschäftigte Größe 2 0 2 0 1 0 3 1 bis 19 Beschäftigte Größe 3 23 40 59 33 27 182 Gesamt: 23 42 59 34 27 185 35. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fün f Jahren gegeben? Gesamt: Beanstandungen 13 13 97 22 35 180 Gesamt: 37. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? Mittlere Anzahl der Beanstandungen pro aufgesuchten Betrieb 0,6 0,3 1,6 0,6 1,3 1,0 38. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Anordnungen/Anwendung von Zwangsmitteln Ahndung Gesamt: 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Große Anfrage 19/5117 VI Versandhandel 40. Wie viele Sicherheitsunternehmen wurden in Hessen in den letzten fün f Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen kontrolliert? 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt: mehr als 500 Beschäftigte Größe 1 0 0 0 0 0 0 20-499 Beschäftigte Größe 2 0 0 0 1 1 2 1 bis 19 Beschäftigte Größe 3 5 3 11 11 7 37 Gesamt: 5 3 11 12 8 39 42. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fün f Jahren gegeben? Gesamt: Beanstandungen 0 0 11 12 11 34 Gesamt: 44. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe in der Branche? Mittlere Anzahl der Beanstandungen pro aufgesuchten Betrieb 0,0 0,0 1,0 1,0 1,4 0,9 45. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Gesamt: 0 0 0 0 0 0 Anordnungen/Anwendung von Zwangsmitteln 0 0 0 0 0 0 Ahndung 0 0 0 0 0 0 Große Anfrage 19/5117 B) Arbeitszeitgesetz (ArbZG) 51. Wie viele Betriebe wurden in Hessen in den letzten fün f Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes kontrolliert? 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt 1613 2250 1958 1398 1267 8486 53. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fün f Jahren gegeben? Gesamt Beanstandungen 616 674 1701 875 914 4780 Gesamt 55. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe? Mittlere Anzahl der Beanstandungen pro aufgesuchten Betrieb 0,4 0,3 0,9 0,6 0,7 0,6 56. Wie wurden die Verstöße jeweils geahndet? Gesamt 96 81 83 68 46 Gesamt Anordnungen Anwendung von Zwangsmitteln Verwarnungen Bußgelder Strafanzeigen 5 1 5 5 0 16 0 1 0 0 0 1 6 17 10 8 11 52 75 58 66 47 35 281 10 4 2 8 0 24 Große Anfrage 19/5117 C) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) 97. Wie viele Betriebe wurden in Hessen in den letzten fün f Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung kontrolliert? 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt 10.046 9.673 8.711 7.459 8.644 44.533 99. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fün f Jahren gegeben? Gesamt Beanstandungen 11301 12064 10897 9744 12361 56367 Gesamt 101. Wie hoch ist die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe? Mittlere Anzahl der Beanstandungen pro aufgesuchten Betrieb 1,1 1,2 1,3 1,3 1,4 1,3 102. Wie wurden die Verstöße jeweils geahndet? Gesamt 58 138 166 132 138 Gesamt Anordnungen 42 84 102 71 94 393 Anwendung von Zwangsmitteln 3 7 0 2 1 13 Verwarnungen 3 2 1 0 1 7 Bußgelder 9 45 62 54 37 207 Strafanzeigen 1 0 1 5 5 12 Große Anfrage 19/5117 D l) Mutterschutzgesetz (MuSchG) 143. Wie viele Betriebe wurden in Hessen in den letzten fün f Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Mutterschuztgesetz kontrolliert? 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt RP Kassel 705 952 915 689 762 4023 145. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fün f Jahren gegeben? Gesamt Beanstandungen 238 274 239 300 320 1371 Gesamt 147. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln des Mutterschutzgesetzes verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe? Mittlere Anzahl der Beanstandungen pro aufgesuchten Betrieb 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 0,3 148. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Gesamt 2 3 2 4 5 Gesamt Anordnungen 1 0 1 0 2 4 Anwendung von Zwangsmitteln 0 0 0 1 0 1 Verwarnungen 1 2 1 2 2 8 Bußgelder 0 1 0 1 1 3 Strafanzeigen 0 0 0 0 0 0 Große Anfrage 19/5117 D2)Jugendarbeitsschutz (ArbSchG) 143. Wie viele Betriebe wurden in Hessen in den letzten fün f Jahren in Bezug auf die Einhaltung des Jugendarbeitsschutz kontrolliert? 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt 692 741 695 509 575 3212 145. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fün f Jahren gegeben? Gesamt Beanstandungen 183 152 174 144 157 810 Gesamt 147. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe? Mittlere Anzahl der Beanstandungen pro aufgesuchten Betrieb 0,3 0,2 0,3 0,3 0,2 0,3 148. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Gesamt 13 3 11 13 2 Gesamt Anordnungen 0 0 0 2 0 2 Anwendung von Zwangsmitteln 0 0 0 0 0 0 Verwarnungen 1 0 1 2 1 5 Bußgelder 8 1 9 8 1 27 Strafanzeigen 4 2 1 1 0 8 Große Anfrage 19/5117 E) Biostoffverordnung (BioStoffV) 187. Wie viele Betriebe wurden in Hessen in den letzten fün f Jahren in Bezug auf die Einhaltung der BiostoffV kontrolliert? 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt k. A. 259 250 228 301 1038 189. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fünf Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? (bitte nach Betriebsgröße und Jahren aufgeschlüsselt) Gesamt Beanstandungen k. A. 94 94 130 181 499 Gesamt 191. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln der BiostoffV verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe? Mittlere Anzahl der Beanstandungen pro aufgesuchten Betrieb k. A. 0,4 0,4 0 ,6 0 ,6 0,5 192. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Gesamt k. A. 0 1 0 0 Gesamt Anordnungen k. A. 0 1 0 0 1 Anwendung von Zwangsmitteln k. A. 0 0 0 0 0 Verwarnungen k. A. 0 0 0 0 0 Bußgelder k. A. 0 0 0 0 0 Strafanzeigen k. A. 0 0 0 0 0 Große Anfrage 19/5117 F) Gefahrstoffverordnung (GefStoff) 196. Wie viele Betriebe wurden in Hessen in den letzten fün f Jahren in Bezug auf die Einhaltung der Gefahrstoffverordnung kontrolliert? 2012 2013 2014 2015 2016 Gesamt 2863 2796 2759 2292 3209 13.919 198. Wie viele Regelverstöße hat es in den letzten fün f Jahren jeweils gegen welche hauptsächlichen Regeln gegeben? Gesamt Beanstandungen 1992 2236 1937 2067 2784 11.016 Gesamt 200. Wie hoch sind die absolute Zahl und der prozentuale Anteil der Betriebe, die gegen mehrere Regeln der Gefahrstoffverordnung verstoßen, gemessen an der Gesamtzahl der Betriebe? Mittlere Anzahl der Beanstandungen pro aufgesuchten Betrieb 0,7 0,8 0,7 0,9 0,9 0,8 201. Wie wurden die Regelverstöße jeweils geahndet? Gesamt 89 74 95 65 82 Gesamt Anordnungen 15 9 17 25 31 97 Anwendung von Zwangsmitteln 0 1 0 0 0 1 Verwarnungen 13 12 17 2 8 52 Bußgelder 51 44 50 26 32 203 Strafanzeigen 10 8 11 12 11 52 Große Anfrage 19/5117 Branche Rechtsbereich Hotel-/Gaststättengewerbe Baugewerbe Transportgewerbe Arbeitsschutzgesetz 1. Gefährdungsbeurteilung unvollständig/fehlt/nicht ausreichend dokumentiert 2. Unterweisungen fehlen 3. Notfall-Organisation 1. Gefährdungsbeurteilung nicht nach TOP-Prinzip/ fehlt 2. Unterweisungen fehlen 3. Persönliche Schutzausrüstung fehlt/ist mangelhaft (z. B. Witterung, Temperatur, Lärm) 1. Gefährdungsbeurteilung unvollständig/fehlt/nicht ausreichend dokumentiert 2. Unterweisungen fehlen 3. AS-Zusammenarbeit mehrere Arbeitgeber nicht geregelt fehlt Arbeitszeitgesetz 1. Werktägliche Arbeitszeit überschritten 2. Fehlende Pausen 3. Ruhezeiten unterschritten 4. Ausgleich für Sonn-/Feiertagsbeschäftigung 1. Ungenehmigte Sonn- und Feiertagsarbeit 2. Werktägliche Arbeitszeit überschritten 3. Aufzeichnungspflicht unbekannt, Ausgleichszeiten 4. Pausen 1. Werktägliche und wöchentliche Arbeitszeit über schritten 2. Fehlende Pausen 3. Ruhezeiten unterschritten 4. Lenk-/Ruhezeiten nach FPersG i. V. m. ArbZG Arbeitsstätten verordnung 1. Kein Pausenraum/Pausenraum ohne Sichtverbin dung 2. Ungünstige klimatische Bedingungen 3. Fehlende Liegemöglichkeit für werdende Mütter 4. Unzureichende Wasch- und Umkleidemöglichkeiten 5. Verkehrswege in Küchen nicht freigehalten, Flucht wege nicht beschildert 1. Unzureichende Schutzmaßnahmen gegen Absturz 2. Mangelhafte/fehlende Sozialeinrichtungen (insbes. Toiletten, Tages Unterkünfte) 3. Lärmschutz nicht eingehalten 4. Ungeeignete Verkehrswege 1. Betrieb von Verkehrswegen (insbes. Laderampen) 2. Gefährdungsbeurteilung unvollständig/fehlt 3. Fluchtwege verstellt 4. Klimatische Bedingungen nicht geeignet (zu kalt im Winter, zu heiß im Sommer) Betriebs sicherheits verordnung 1. Arbeitsmittel nicht geprüft (z. B. Aufzüge, Gasver brauchsgeräte, Getränkeschankanlagen) 2. Gefährdungsbeurteilung für AM fehlt 3. Verriegelung Gasherd-Absaugung fehlt 1. Arbeitsmittel nicht geprüft (insbes. elektr. AM) 2. Gefährdungsbeurteilung fehlt, ungeeignete AM 3. Gerüste, Leitern und deren Verwendung mangelhaft 4. Mängel an Kränen 1. Arbeitsmittel nicht geprüft ( z. B. Flurförderzeuge, Regale, Krane) 2. Ungeeignete Arbeitsmittel 3. Dokumentation von Arbeitsmitteln fehlt Biostoff verordnung 1. Gefährdungsbeurteilung 2. Untenweisungen 1. Kommt i. d. R. nicht vor. Ausnahmen sind z. B. Bauarbeiten auf Deponien oder Kläranlagen. 2. Taubenkot bei Abriss, Renovierung Keine Erkenntnisse Gefahrstoff verordnung 1. Kein Gefahrstoffverzeichnis, fehlende Sicherheits datenblätter (z. B. Reinigungsmittel) 2. Gefährdungsbeurteilung 3. Unterweisungen 4. Schutzmaßnahmen nicht ausreichend (z. B. Gas warnanlage bei Getränkeschankanlagen/Gasherd) 1. Umgang mit Asbest mangelhaft, fehlende Sachkun de 2. Mangelhafter Schutz vor gefährlichen Stäuben 3. Lösemittelhaltige Arbeitsstoffe (Kleber, Abbeizer), Epoxidharze 1. Gefährdungsbeurteilung unvollständig 2. Unterweisungen fehlen 3. Fehlende PSA 4. Gefahrstoffverzeichnis fehlt/unvollständig Baustellen verordnung Entfällt 1. Fehlende Vorankündigung 2. SiGeKo (nicht bestellt/fehlende Qualifikation/zu wenig Einsatzzeit) 3. SiGe-Plan (nicht vorhanden, unvollständig, zu abs trakt) Entfällt Mutterschutz gesetz 1. Anzeigepflicht nach § 5 MuSchG 2. Gefährdungsbeurteilung unvollständig/fehlt 3. Arbeitszeit 4. Mutterschutzgesetz nicht ausgehängt 1. Anzeigepflicht nach § 5 MuSchG 2. Gefährdungsbeurteilung 1. Gefährdungsbeurteilung Jugendarbeits schutzgesetz 1. Tägliche Arbeitszeit 2. Nachtarbeit 3. Gefährdungsbeurteilung 4. Jugendarbeitsschutzgesetz nicht ausgehändigt. Jugendlichen werden nur selten angetroffen; wenn, gibt es oft Probleme bezüglich der Beschäftigungsverbote nach § 22 JArbSchG (z. B. bei Asbestarbeiten). Entfällt, da praktisch keine Jugendlichen angetroffen werden. Anlage 2 zu GA 19/4731Große Anfrage 19/5117 Petry Rechteck Branche Rechtsbereich Sicherheitsuntemehmen Friseur-/ Kosmetikbranche Versandhandel Arbeitsschutzgesetz 1. Gefährdungsbeurteilung unvollständig/fehlt/nicht ausreichend dokumentiert 2. Unterweisungen fehlen 3. Arbeitsschutzorganisation und Pflichtenübertragung lückenhaft 4. Bereitstellen von persönlicher Schutzausrüstung 1. Gefährdungsbeurteilung unvollständig/fehlt/nicht ausreichend dokumentiert 2. Unterweisungen fehlen 1. Gefährdungsbeurteilung unvollständig/fehlt/nicht ausreichend dokumentiert 2. Untenweisungen fehlen Arbeitszeitgesetz 1. Werktägliche Arbeitszeit (falls Tarifvertrag nicht angewandt wird 2. Ruhezeiten unterschritten 3. Pausen zu kurz 1. Fehlende Pausen 1. Sonn- und Feiertagsarbeit 2. Fehlende Pausen 3. Werktägliche Arbeitszeit überschritten Arbeitsstätten verordnung 1. Sozialeinrichtungen bei fremden Objekten (insbes. fehlende Pausenräume) 2. Gefährdungsbeurteilung fehlt (insbesondere Per sönliche Schutzausrüstung gegen Nässe, Kälte) 3. Lärm 1. Kein Pausenraum/Pausenraum ohne Sichtverbin dung 2. Anmischen von Farbe im Pausenraum 3. Nicht ausreichende Lüftung (insbes. Nagelstudios) 4. Fehlende Liegemöglichkeit für werdende Mütter 1. Keine ergonomischen Arbeitsplätze; 2. Zu hohe Lärmbelastung (LärmVibrationsArbSchV) 3. Große Entfernung der Pausenräume Betriebssicherheits verordnung 1. Arbeitsmittel nicht geprüft 2. Gefährdungsbeurteilung 1. Arbeitsmittel nicht geprüft (bes. elektrische Anlagen) 2. Gefährdungsbeurteilung 1. Arbeitsmittel nicht geprüft (z. B. Flurförderzeuge) 2. Mangelnde Qualifikation der Beschäftigten (z. B. Bedienung von Staplern) Biostoff verordnung 1. Gefährdungsbeurteilung fehlt 2. Betriebsanweisungen fehlen 3. Unterweisungen fehlt 1. Gefährdungsbeurteilung 2. Untenweisungen Keine Erkenntnisse Gefahrstoff verordnung 1. Gefährdungsbeurteilung 2. Unterweisungen 1. Gefährdungsbeurteilung fehlt (z. B. für Feuchtarbeit oder Tätigkeiten mit Haarbehandlungsmitteln) 2. Lüftung bei Umgang mit lösemittelhaltigen Stoffen in Nagelstudios 3. fehlende/falsche Persönliche Schutzausrüstung /Hautschutzmittel und deren Nutzung Keine Erkenntnisse Baustellen verordnung Entfällt Entfällt Entfällt Mutterschutz gesetz 1. Anzeigepflicht nach § 5 MuSchG 2. Gefährdungsbeurteilung, z. B. mit Folge dass auf ungeeigneten Arbeitsplatz umgesetzt wird/Berufsverbot nicht ausgesprochen 3. Mehr-/Nacht-/Sonntagsarbeit 1. Anzeigepflicht nach § 5 MuSchG 2. Gefährdungsbeurteilung 3. Beschäftigungsverbote 1. Anzeigepflicht nach § 5 MuSchG 2. Gefährdungsbeurteilung 3. Mutterschutzgesetz nicht ausgehängt Jugendarbeits schutzgesetz 1. Gefährungsbeurteilung fehlt 2. Arbeitszeit zu lang 3. Pausen zu kurz 1. Unterweisungen 2. Schichtzeit (§§ 10+4 II) Keine Erkenntnisse Große Anfrage 19/5117 Tabelle 1 (zu Frage 234) Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 Arbeitgeberprüfungen 3.995 3.756 3.478 2.661 2.458 Tabelle 2 (zu Frage 237) Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 eingeieitete Ordnungswidrigkeitenverfahren 2.994 2.842 2.195 1.674 1.437 erledigte Ordnungswidrigkeitenverfahren 3.792 3.478 3.007 2.845 2.944 eingeleitete Strafverfahren 6.482 7.668 5.926 6.012 6.122 erledigte Strafverfahren 6.378 7.427 5.222 5.871 6.184 Tabelle 3 (zu Frage 238) Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 festgesetzte Verwarnungsgelder, Geldbußen und Verfallbeträge 1.946.059 € 2.145.795 € 3.118.859 € 2.925.187 € 4.514.666 € Geldstrafen 1.562.603 € 1.287.378 € 1.318.033 € 1.364.985 € 1.553.310 € Freiheitsstrafen in Monaten 1.405 1.087 2.317 983 908 Anlage 3 zu GA 19/4731 Große Anfrage 19/5117 Petry Rechteck 5117_Anlagen.pdf Anlage_0_GA_4731 Anlage_1_GA_4731 Anlage_2_GA_4731 Anlage_3_GA_4731