Kleine Anfrage der Abg. Gnadl (SPD) vom 23.03.17 betreffend Stelle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im Staatlichen Schulamt Frankfurt endlich besetzen und Antwort des Kultusministers Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Seit wann ist die Stelle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im Staatlichen Schulamt Frankfurt unbesetzt? Es wird davon ausgegangen, dass mit der Frage die Position der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten für Lehrkräfte gemeint ist. Diese Stelle ist seit 01.12.2016 unbesetzt. Hingegen ist die Position der internen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten des Schulamts besetzt. Frage 2. Wurde die Stelle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im Staatlichen Schulamt mittlerweile ausgeschrieben? Ja. Frage 3. Falls Frage 2 mit "ja" beantwortet wird: a) Wann wurde die Stelle ausgeschrieben? b) Warum wurde mit der Stellenausschreibung so lange gewartet? Die Stelle wurde am 04.04.2017 ausgeschrieben. Vor der Ausschreibung wurde zunächst der Ausgang eines Rechtsstreits abgewartet und sodann die Neuausschreibung, insbesondere das Anforderungsprofil, geprüft und im Rahmen des Beteiligungsverfahrens erörtert. Frage 4. Falls Frage 2 mit "nein" beantwortet wird: a) Wie ist die fehlende Ausschreibung nach monatelanger Nichtbesetzung der Stelle nach Auffassung der Landesregierung zu rechtfertigen? b) Wann ist mit der Ausschreibung der Stelle zu rechnen? c) Ist die Funktion der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten nach Auffassung der Landesregierung nicht relevant genug. um eine monatelange Nichtbesetzung zu vermeiden? (entfällt) Frage 5. Wann ist einer Wiederbesetzung der Stelle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im Staatlichen Schulamt Frankfurt zu rechnen? Die Stelle wird so zeitnah wie möglich besetzt. Eine zeitliche Prognose ist nicht möglich, weil die Besetzung von einer Mehrzahl von Faktoren abhängt, u.a. der Bewerberlage. Die Auswahlentscheidung wird nach Ablauf der Bewerbungsfrist (19.05.2017) zügig getroffen und möglichst rasch umgesetzt. Frage 6. Gibt es im Staatlichen Schulamt Frankfurt eine stellvertretende Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte , die die Aufgaben in Vertretung wahrnimmt? Derzeit ist dies nicht der Fall. Eingegangen am 2. Mai 2017 · Bearbeitet am 2. Mai 2017 · Ausgegeben am 5. Mai 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4734 02. 05. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4734 Frage 7. Falls Frage 6 mit "nein" beantwortet wird: a) Warum nicht? b) Werden alle Maßnahmen und insbesondere Personalvorgänge, nach denen eine Frauen und Gleichstellungsbeauftragte gemäß dem Hessischen Gleichstellungsgesetz hinzuziehen ist nun ohne ihr Zutun in die Wege geleitet und ist dies nach Auffassung der Landesregierung ein haltbarer Zustand? Die stellvertretende Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte für Lehrkräfte hat mit dem Ausscheiden der früheren Frauenbeauftragten ihr Amt als Stellvertreterin niedergelegt. Eine diesbezügliche Nachfolgerin kann erst im Einvernehmen mit der neuen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten im Staatlichen Schulamt Frankfurt bestellt werden. Der Hessische VGH hat in seinem Beschluss vom 29.11.2016 (1 B 2643/16) u.a. ausgeführt, dass für den Fall des Rücktritts der stellvertretenden Frauenbeauftragten nach Ruhestandseintritt der Frauenbeauftragten eine Beteiligung der Frauenbeauftragten an mitbestimmungspflichtigen Maßnahmen nicht erfolgen könne und dass diese hierdurch nicht rechtswidrig werden. Unabhängig von dem Bestreben, die Stelle möglichst rasch wieder zu besetzen, ist demzufolge der derzeitige Zustand rechtlich statthaft. Wiesbaden, 18. April 2017 Prof. Dr. Ralph Alexander Lorz