Kleine Anfrage des Abg. Rudolph (SPD) vom 23.03.2017 betreffend politische Meinungsumfragen der Hessischen Landesregierung und Antwort des Chefs der Staatskanzlei Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Welche Meinungsumfragen hat die Hessische Landesregierung im Zeitrahmen vom 1. September 2016 bis zum 22. März 2017 bei welchen Instituten in Auftrag gegeben (bitte mit Datumsanzeige )? Frage 2. Welche Themenbereiche haben die einzelnen Meinungsumfragen beinhaltet und mit welchen konkreten Fragen und Ergebnissen (mit Wortlaut)? Frage 3. Wie hoch waren die jeweiligen Kosten pro Umfrage? Frage 5. Wie werden die Ergebnisse von der Landesregierung beauftragten Meinungsumfragen dem Hessischen Landtag und damit der Öffentlichkeit jeweils zugänglich gemacht? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Frage 6. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass sich politische Parteien nicht an Meinungsumfragen der Landesregierung anschließen, um etwa Fragen wie die sogenannte Sonntagsfrage zu stellen? Die Fragen 1 bis 3 sowie die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Hessische Landesregierung hat im Zeitraum vom 1. September 2016 bis zum 22. März 2017 keine Meinungsumfragen in Auftrag gegeben. Frage 4. Wie viele Umfragen und zu welchem Thema plant die Hessische Landesregierung für das Jahr 2017? Die Landesregierung wird je nach politischen Erfordernissen und Entwicklungen entscheiden, ob und wann Umfragen erfolgen. Wiesbaden, 5. Mai 2017 Axel Wintermeyer Eingegangen am 8. Mai 2017 · Bearbeitet am 8. Mai 2017 · Ausgegeben am 10. Mai 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4735 08. 05. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG