Kleine Anfrage der Abg. Degen, Barth und Roth (SPD) vom 23.03.2017 betreffend Ausschreibungsverfahren zum Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Hanau und Antwort des Ministers für Soziales und Integration Vorbemerkung der Fragesteller: Das Land Hessen betreibt in der Stadt Hanau eine Erstaufnahmeeinrichtung in unmittelbarer Nähe einer städtischen Gemeinschaftsunterkunft. Zwischen beiden Einrichtungen haben sich in den vergangenen Monaten zahlreiche Kooperationsprojekte entwickelt. Der Betreiber der Erstaufnahmeeinrichtung ist derzeit die Johanniter -Unfall-Hilfe Hanau und Main-Kinzig. Der entsprechende Vertrag zum Betrieb der Einrichtung läuft zum 30. Juni 2017 aus. Geplant ist seitens des Landes Hessen eine europaweite Ausschreibung. Die bisherigen Erfahrungen in der Flüchtlingshilfe wurden bei früheren Ausschreibungen lediglich mit 8 % bewertet, die Kosten jedoch mit 70 % berücksichtigt. Diese Vorbemerkung der Fragesteller vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Welche Kooperationsprojekte zwischen der Erstaufnahmeeinrichtung Hanau und der Stadt Hanau sind der Landesregierung bekannt? Zwischen der Stadt Hanau und der Erstaufnahmeeinrichtung des Regierungspräsidiums Gießen in Hanau bestehen vielfältige Kooperationsprojekte. Insbesondere befindet sich die Erstaufnahmeeinrichtung auf demselben Gelände wie die kommunale Gemeinschaftsunterkunft der Stadt Hanau. Zu den Kooperationsprojekten gehören darüber hinaus etwa: sportpädagogisches Kooperationsprojekt des vom Land beauftragten Dienstleisters Johanniter -Unfall-Hilfe e.V. mit der Stadt Hanau, gemeinsame Teilnahme von Bewohnerinnen und Bewohnern der Erstaufnahmeeinrichtung, der kommunalen Gemeinschaftsunterkunft sowie dem Dienstleister Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. am Stadtlauf 2016, Festivitäten für Kinder und Jugendliche in der Erstaufnahmeeinrichtung in Kooperation mit der Stadt Hanau, Kooperation der Erstaufnahmeeinrichtung mit dem Hanauer Sozialdienst katholischer Frauen insbesondere bei der Beratung für Schwangere, Bildungskooperation zwischen der Erstaufnahmeeinrichtung und der kommunalen Gemeinschaftsunterkunft der Stadt Hanau, wobei die Volkshochschule der Stadt Hanau niedrigschwellige Deutschkurse sowie Integrationskurse durchführt, Werkstattraum für Bewohnerinnen und Bewohner der Erstaufnahmeeinrichtung und der Gemeinschaftsunterkunft in Kooperation mit der Stadt Hanau sowie dem Dienstleister Johanniter -Unfall-Hilfe e.V., außerdem gemeinsam genutzter Computerraum insbesondere für Kinder und Jugendliche. Frage 2. In welchem Stadium befindet sich die Ausschreibung zum Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung derzeit? Die Ausschreibung zum Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Hanau befindet sich in der Vorbereitungsphase . Eingegangen am 10. Mai 2017 · Bearbeitet am 12. Mai 2017 · Ausgegeben am 19. Mai 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4737 10. 05. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4737 Frage 3. Welche Kriterien beabsichtigt die Landesregierung zu welchen Prozentsätzen bei der Ausschreibung zum Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Hanau zu berücksichtigen? Zwar befindet sich die Ausschreibung zum Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Hanau in der Vorbereitungsphase, die Gewichtung der Kriterien wird sich zu gegebener Zeit voraussichtlich an dem Ausschreibungsverfahren zum Betrieb der Außenstelle Büdingen orientieren. Bei der Ausschreibung zum Betrieb der Außenstelle Büdingen wurden die Kosten zu 70 % und die Qualität zu 30 % gewichtet. Die Qualität setzt sich dabei zu 22 % aus dem Konzept für die Sozialbetreuung und zu 8 % aus der Erfahrung in der Betreuung von Asylsuchenden zusammen. Frage 4. Welche Spielräume bestehen für die oben genannten Kriterien für Ausschreibungen dieser Art? Der Spielraum bei Ausschreibungen, die den Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen betreffen, bewegt sich grundsätzlich im Rahmen der Beachtung des Wettbewerbsgebotes, der Gleichbehandlung aller Bietenden, des Gebotes der Vergabe aufgrund leistungsbezogener Eignungskriterien sowie des Gebotes der Vergabe auf das wirtschaftlichste Angebot. Die Wahrnehmung dieses Spielraumes durch die Landesregierung steht in Einklang mit diesen allgemeinen Grundsätzen des Vergaberechts. Frage 5. Wäre eine Bewertung bisheriger Erfahrungen in der Flüchtlingshilfe mit einem Prozentwert von 15 oder 20 % mit dem Vergaberecht vereinbar? Frage 6. Sollte eine entsprechende Bewertung möglich sein, weshalb nutzt die Landesregierung diesen Spielraum nicht aus? Die Fragen 5 und 6 werden wie folgt gemeinsam beantwortet: Bei der Gewichtung der Ausschreibungskriterien gewährleistet die Landesregierung die Fairness des Ausschreibungsverfahrens. Die Erfahrung in der Betreuung von Asylsuchenden findet mit einem nicht unerheblichen Teil Berücksichtigung. Eine noch höhere Gewichtung der Erfahrungen in der Betreuung von Asylsuchenden würde die Wettbewerbsfähigkeit von Dienstleistern, die bisher nicht zum Einsatz kamen, einschränken. Frage 7. Welche Folgen hätte ein Betreiberwechsel für den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung? Die Landesregierung wird sicherstellen, dass ein gegebenenfalls erfolgender Betreiberwechsel den Betrieb der Erstaufnahmeeinrichtung Hanau nicht beeinträchtigt. Frage 8. Welche Folgen hätte ein Betreiberwechsel für die Zusammenarbeit mit der Standortkommune Hanau? Die Landesregierung schätzt die Kooperation der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes und der Stadt Hanau als außerordentlich fruchtbar ein und ist der Stadt Hanau für die Unterstützung der Erstaufnahmeeinrichtung dankbar. Ein gegebenenfalls erfolgender Betreiberwechsel wird diese Zusammenarbeit zwischen dem Land und der Stadt Hanau aus Sicht der Landesregierung nicht beeinflussen. Frage 9. Welche Folgen hätte ein Betreiberwechsel für die seitens der Johanniter-Unfall-Hilfe Hanau und Main-Kinzig am Standort geschaffenen ca. 60 Arbeitsplätze? Die Ausgestaltung ihrer Arbeitsverhältnisse obliegt ausschließlich der Johanniter-Unfall-Hilfe Hanau und Main-Kinzig. Daher hat die Landesregierung keine Kenntnis über die Folgen eines gegebenenfalls erfolgenden Betreiberwechsels am Standort Hanau für die seitens der Johanniter- Unfall-Hilfe Hanau und Main-Kinzig am Standort geschaffenen Arbeitsplätze. Wiesbaden, 28. April 2017 Stefan Grüttner