Kleine Anfrage der Abg. Faeser und Rudolph (SPD) vom 24.03.2017 betreffend Stellen beim Landesamt für Verfassungsschutz Hessen und Antwort des Ministers des Innern und für Sport Vorbemerkung des Ministers des Innern und für Sport: Die Arbeit des Verfassungsschutzes ist unerlässlich für die Sicherheit in Hessen. In den vergangenen Jahren wurden hierzu wichtige Weichen gestellt. Insbesondere hat der Verfassungsschutz in Hessen eine operative Ausrichtung erfahren und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Als Teil des bereits begonnenen, umfassenden Reformprozesses strukturierte das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV) im letzten Jahr seine Abteilungen neu, um die unterschiedlichen Phänomenbereiche in Analyse und Tiefenschärfe noch eingehender beobachten zu können. Die Bearbeitung des Rechts- und des Linksextremismus sowie des Islamismus, des islamistischen Terrorismus und Salafismus jeweils durch eine eigenständige Abteilung bietet die Gewähr einer intensiven und fokussierten Sachbearbeitung. Kompetenz, Wissen und Sensibilität lassen sich in eigenständigen Abteilungen besser und zukunftsorientierter entwickeln. Zudem werden die zum Teil ideologisch korrespondierenden Phänomenbereiche des Links- und Ausländerextremismus nunmehr in einer Abteilung zusammengeführt. Mit den Änderungen wurde die Organisationsstruktur des LfV derjenigen des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) angenähert , um die dortigen Informationsstränge unmittelbarer nutzbar zu machen und so einerseits einen noch besseren Informationsaustausch mit dem BfV zu erreichen, andererseits aber auch den Informationsfluss in den einzelnen Abteilungen und Dezernaten zu verbessern. Seit dem 1. Oktober 2015 bildet das LfV zudem hessische Anwärter an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Nachrichtendienste aus. Die Fortentwicklung der Sicherheitsarchitektur in Hessen bleibt - insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslagen - eine Daueraufgabe. Um diesem umfangreichen Bündel an Anforderungen gerecht zu werden, erhält der Verfassungsschutz in Hessen bis zum Ende des Jahres 2017 einen rund 30-prozentigen Stellenzuwachs. Das ist eine notwendige Investition in die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger. Der derzeit für Bewerberinnen und Bewerber gute Arbeitsmarkt hat sich allerdings auch für das LfV bei den Einstellungsverfahren bemerkbar gemacht. Es muss hierbei mit vielen Sicherheitsbehörden um neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter konkurrieren. Wie das LfV haben auch andere (Sicherheits-)Behörden im Bund und den Länder erhebliche Planstellenaufstockungen erhalten . Das spezifische Anforderungsprofil für die Arbeit im LfV sowie die notwendigen Sicherheitsüberprüfungen der geeigneten Bewerber reduzieren darüber hinaus spürbar den Bestand an geeigneten Bewerbern. Zur Besetzung der freien Stellen wurden allein im Jahr 2016 acht Einstellungsverfahren mit insgesamt 173 Bewerbungsgesprächen geführt, um die Geeignetheit von Bewerberinnen und Bewerbern festzustellen. Bei 76 Personen hiervon wurde eine Sicherheitsüberprüfung eingeleitet, die bei einigen Personen nicht positiv abgeschlossen werden konnte. In weiteren 16 Fällen wurden Bewerbungen wieder zurückgezogen. 2017 wurden bis dato bereits weitere vier Verfahren mit fast 40 Bewerbungsgesprächen durchgeführt; bei 14 Bewerberinnen und Bewerber wurde eine Sicherheitsüberprüfung eingeleitet. Aktuell steht bei 13 Personen ein Einstellungstermin fest, 21 Personen befinden sich noch in der Sicherheitsüberprüfung. Bis Ende Juni sind bereits vier weitere Auswahlgespräche terminiert. Um den Personalbedarf des Landesamtes zu decken, werden in diesem Jahr weitere Ausschreibungen veröffentlicht. Eingegangen am 5 Juli 2017 · Bearbeitet am 6. Juli 2017 · Ausgegeben am 7. Juli 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4745 05. 07. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4745 Diese Vorbemerkung vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Einvernehmen mit der Ministerin der Justiz wie folgt: Frage 1. Wie viele Planstellen in welchen Besoldungs- und Entgeltgruppen gibt es beim Landesamt für Verfassungsschutz Hessen zum jetzigen Zeitpunkt? Frage 2. Sind alle tatsächlich vorhandenen Stellen derzeit mit Beamtinnen und Beamten besetzt? Falls nein, bitten wir um Aufstellung der nicht besetzten Stellen. Die Fragen 1 und 2 werden in der tabellarischen Übersicht gemeinsam beantwortet. Die Anzahl der vorhandenen, besetzten sowie nicht besetzten Planstellen des LfV ergibt sich im Hinblick auf die einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen aus der Anlage 1. Frage 3. Welche Abordnungen vom 01.01.2015 bis zum 23.03.2017 gab es zum Landesamt für Verfassungsschutz Hessen? (Bitte mit Angabe der abgebenden Behörde, der Besoldungsgruppe des oder der Bediensteten und der Dauer der Abordnung.) Die Fragen 3 und 5 werden in der tabellarischen Übersicht in Anlage 2 gemeinsam beantwortet. Frage 4. Zu welchem Zweck erfolgten die jeweiligen Abordnungen? Die Abordnungen dienten im LfV zur personellen Verstärkung aller Arbeitsbereiche. Frage 5. Welche Personalmaßnahmen waren in den abgebenden Behörden jeweils erforderlich, um die Abordnung zu kompensieren? Siehe Frage 3. Wiesbaden, 15. Juni 2017 Peter Beuth Anlagen KA 19/4745 Anlage 1 Bes.Gr. Entg.Gr. Zahl der vorhandenen Stellen Zahl der besetzten Stellen Besetzt durch Beamte (Bes.Gr.) Tarifbeschäftigte (Entg.Gr.) B 5 1 1 1 B 5 B 2 1 1 1 A 16 A16 7 7 4 A16 3 A15 A15 10 10 6 A15 4 A14 A14 7 6 3 A13 3 E13 A13 h. D. 7 1 1 A13 h. D. A 13 g. D. 26 24 9 A 13 g. D. 14 A12 1 A10 A12 34 31 15 A12 16 A11 A11 69 60 57 A11 2 A10 1 E 11 A10 58 44 27 A10 11 A9 g. D. 3 A9 m. D. 3 E9 A9 +Z 5 5 2 A9 m. D. 1 A8 1 E9 1 E8 A9 m. D. 9 9 1 A8 1 A7 1 E9 6 E8 A9 g. D. 33 23 2 A9 g. D. 1 A9 m. D. 6 ANW. 14 E9 E 13 1 1 1 E13 E 9 7 5 3 E9 2 E8 E 8 5 5 5 E8 E 6 18 17 9,5 E6 7,5 E 5 E 5 11 11 11 E5 E 2 3 3 3 E2 Gesamt 312 264 264 KA 19/4745 Anlage 2 Dauer der Abordnung Abgebende Behörde Bes.Gr. Kompensationsmaßnahme 01.08.2015- 30.10.2015 Polizeipräsidium Frankfurt A 9 g.D. Eine Kompensation erfolgte durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 01.08.2015- 31.01.2018 Hessisches Ministerium des Innern und für Sport A 14 Aufgrund behördeninterner Aufgabenverlagerung konnte die Abordnung ohne Kompensation erfolgen. 01.09.2015- 31.08.2020 Polizeipräsidium Westhessen A 15 Die Funktion wurde unmittelbar nachbesetzt. 01.11.2015- 30.04. 2017 Polizeipräsidium Südhessen A 10 Die Funktion wurde zum 1.2.2016 nachbesetzt. Zuvor erfolgte eine Kompensation durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 01.11.2015- 31.12.2016 Polizeipräsidium Südhessen A 10 Die Funktion wurde zum 1.2.2016 nachbesetzt. Zuvor erfolgte eine Kompensation durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 01.11.2015- 31.10.2020 HMdIS A 16 Die Funktion wurde unmittelbar nachbesetzt. 09.11.2015- 31.01.2016 Polizeipräsidium Westhessen A 9 g.D. Eine Kompensation erfolgte durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 09.11.2015- 31.12.2016 Polizeipräsidium Westhessen A 10 Eine Kompensation erfolgte durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 09.11.2015- 31.12.2016 Polizeipräsidium Westhessen A 10 Eine Kompensation erfolgte durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 01.12.2015- 31.01.2016 Polizeipräsidium Frankfurt A 10 Eine Kompensation erfolgte durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 01.12.2015- 31.01.2016 Polizeipräsidium Frankfurt A 9 g.D. Eine Kompensation erfolgte durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 01.12.2015- 31.01.2016 Hessisches Bereitschaftspolizeipräsidium A 9 g.D. Die Maßnahme wurde im Rahmen der Gesamtstärke der Einsatzeinheit kompensiert. 01.12.2015- 31.12.2016 Polizeipräsidium Südosthessen A 10 Die Kompensation erfolgte durch eine behördeninterne Umsetzung. 01.12.2015- 14.04.2017 Polizeipräsidium Südosthessen A 10 Die Funktion wurde vom 1.2.2016 bis 31.03.2017 befristet nachbesetzt. Im Übrigen erfolgte eine Kompensation durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 01.02.2016- 30.04.2016 Polizeipräsidium Mittelhessen A 10 Eine Kompensation erfolgte durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde. 01.02.2016- 13.05.2016 Polizeipräsidium Osthessen A 10 Eine Kompensation erfolgte durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 01.02.2016- 07.08.2016 Polizeipräsidium Mittelhessen A 10 Eine Kompensation erfolgte durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 01.02.2016- 31.01.2017 Polizeipräsidium Frankfurt A 9 g.D. Eine Kompensation erfolgte durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 01.02.2016- 31.01.2017 Polizeipräsidium Südhessen A 10 Die Funktion wurde unmittelbar nachbesetzt. 01.02.2016- Polizeipräsidium A 9 g.D. Eine Kompensation erfolgte 31.01.2017 Südosthessen durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 01.02.2016- 31.01.2017 Polizeipräsidium Südosthessen A 9 g.D. Eine Kompensation erfolgte durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 01.02.2016- 31.01.2017 Polizeipräsidium Südosthessen A 9 g.D. Die Funktion wurde zum 1.8.2016 nachbesetzt. Zuvor erfolgte eine Kompensation durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 01.02.2016- 31.01.2017 Polizeipräsidium Südosthessen A 10 Die Funktion wurde unmittelbar nachbesetzt. 01.02.2016- 31.01.2017 Polizeipräsidium Südosthessen A 9 g.D. Die Kompensation erfolgte durch eine behördeninterne Umsetzung. 01.02.2016- 31.01.2017 Polizeiakademie Hessen A 9 g.D. Die Abordnung erfolgte unmittelbar nach Beendigung des Studiums. Eine Kompensation war nicht erforderlich 01.02.2016- 31.01.2017 Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung A 10 Eine Kompensation erfolgte durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 01.02.2016- 31.07.2017 Polizeiakademie Hessen A 9 g.D. Die Abordnung erfolgte unmittelbar nach Beendigung des Studiums. Eine Kompensation war nicht erforderlich 19.07.2016- 31.01.2017 Polizeipräsidium Frankfurt A 11 Eine Kompensation erfolgte durch die übrigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienststelle. 01.08.2016- 31.10.2016 Verbandsgemein de Wöllstein A 10 außerhessische Kompensation 01.08.2016- 28.02.2017 Polizeipräsidium Westhessen A 10 Der Ausgleich erfolgte durch Zuversetzung eines Studienabsolventen. 01.10.2016- Hessisches A 10 Die Maßnahme wurde im 31.12.2016 Bereitschaftspolizeipräsidium Rahmen der Gesamtstärke der Einsatzeinheit kompensiert. 01.11.2016- 01.02.2017 Amtsgericht Frankfurt am Main A 9 g.D. Ersatzgestellung eines geprüften Rechtspflegers aus dem Absolventenjahrgang 2016 durch das Oberlandeslandesgericht Frankfurt am Main 4745_Anlagen.pdf Anlage 1 KA 19.4745 Anlage 2 KA 19.4745