Kleine Anfrage der Abg. Dr. Spies und Merz (SPD) vom 05.06.2014 betreffend Kinderradiologie in Hessen und Antwort des Ministers für Wissenschaft und Kunst Die Kleine Anfrage beantworte ich im Einvernehmen mit dem Minister für Soziales und Integration wie folgt: Frage 1. Welche Lehrstühle für Kinderradiologie gab oder gibt es in Hessen? Das Hessische Hochschulgesetz verwendet den Begriff des Lehrstuhls nicht. Am Fachbereich Medizin der Justus-Liebig-Universität Gießen war eine C3-Professur für Pädiatrische Radiologie besetzt vom 31.05.1978 bis zum 30.09.1996 sowie vom 01.10.1996 bis zum 31.03.2012. Am Fachbereich Medizin der Philipps-Universität Marburg war die Kinderradiologie von 2001 bis zum 01.11.2012 mit einer eingeordneten C3-Professur unter Leitung der Professur für Strahlendiagnostik besetzt. Frage 2. Welche spezifische Ausrichtung hat Kinderradiologie? Kinderradiologie ist eine Schwerpunktbezeichnung im Sinne der "Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte in Hessen" vom 15.08.2005. Weiterbildungsziel ist aufbauend auf der Facharztweiterbildung für Radiologie die Erlangung der Schwerpunktkompetenz Kinderradiologie nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte. Die Weiterbildung umfasst den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in der radiologischen Diagnostik bei Kindern unter besonderer Berücksichtigung der Strahlenschutzmaßnahmen , den Besonderheiten in der Indikationsstellung und Anwendung ionisierender Strahlen und kernphysikalischer Verfahren im Kindesalter einschließlich der Strahlenbiologie und der Strahlenphysik. Die Kinderradiologie verfügt damit über Kompetenz in den bildgebenden Verfahren der Radiologie , einschließlich interventioneller und minimalinvasiver radiologischer Verfahren im Kindes - und Jugendalter. Frage 3. Wie beurteilt die Landesregierung den Bedarf an klinischer und wissenschaftlicher kinderradio- logischer Kompetenz in Hessen? Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat mitgeteilt, dass es an hessischen Plankrankenhäusern insgesamt 18 Fachabteilungen für Kinderheilkunde gibt. Die Kliniken verfügen über die unterschiedlichsten modernen Diagnoseverfahren zur Erkennung von Krankheiten . Zusammen mit den kinderradiologischen Abteilungen des Universitätsklinikums Frankfurt und der Universitätskinderklinik Gießen wird der Bedarf an klinischer kinderradiologischer Kompetenz in Hessen gedeckt. Eingegangen am 29. Juli 2014 · Ausgegeben am 1. August 2014 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/475 29. 07. 2014 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/475 Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass im Rahmen der Hochschulautonomie und gemäß dem Hessischen Hochschulgesetz die Fachbereiche Medizin der hessischen Universitäten über Strukturentscheidungen beschließen. Frage 4. Trifft es zu, dass die Universität Gießen über eine Professur für Kinderradiologie verfügte und wenn ja, von wann bis wann? Die Universität Gießen verfügte vom 31.05.1978 bis zum 30.09.1996 über eine C3-Professur, besetzt durch Herrn Professor Dr. Werner Schuster. In seiner Nachfolge war vom 01.10.1996 bis 31.3.2012 eine C3-Professur für Pädiatrische Radiologie durch Herrn Professor Dr. Gerhard Alzen besetzt. Frage 5. Trifft es zu, dass ein begonnenes Ausschreibungs-/Berufungsverfahren in Gießen eingestellt wurde und wenn ja, warum? Frage 6. Gab es Gespräche, Verhandlungen oder ähnliche Kontakte zwischen Universität und Rhön- Kliniken AG oder der UKGM GmbH zu Frage der Ausschreibung/Besetzung/Fortführung einer Kinderradiologie in Gießen und welchen Einfluss hat gegebenenfalls die Rhön-Kliniken AG oder die UKGM GmbH in welche Richtung hin unternommen? Die Fragen 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In Zusammenarbeit mit der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH obliegt die Verantwortung für Forschung und Lehre und die hierfür verfügbaren personellen und sächlichen Ressourcen dem jeweiligen Fachbereich Medizin. Die Vorbereitung von Strukturentscheidungen der Fachbereiche Medizin der Justus-LiebigUniversität Gießen und der Philipps-Universität Marburg ist Angelegenheit einer gemeinsamen Strukturkommission. Der Strukturkommission gehört für den Bereich der klinischen Medizin eine beratende Vertreterin oder ein beratender Vertreter des Universitätsklinikums an. Nach Behandlung durch die zuständigen Hochschulgremien wird das Universitätsklinikum in Angelegenheiten der klinischen Medizin um Zustimmung gebeten. Bei Berufungsverfahren für klinische Professuren wird eine Vertreterin oder ein Vertreter des Universitätsklinikums beteiligt. Nach Auskunft der Universität Gießen wurde ein begonnenes Berufungsverfahren für eine W3- Professur für Pädiatrische Radiologie aufgrund einer inhaltlichen und strukturellen Neubewertung durch Dekanatsbeschluss vom 24.07.2013 eingestellt. Grund dafür war, dass die W3- Professur entsprechend des Ausschreibungstextes im Rahmen der strukturierten Kooperation akademische Aufgaben und Tätigkeiten in der Krankenversorgung an beiden Standorten Gießen und Marburg wahrnehmen sollte. In Marburg hatte sich jedoch die Situation ergeben, dass der dort neu berufene Professor auch die Pädiatrische Radiologie vertritt. Die Einstellung des Berufungsverfahrens wurde mit der Geschäftsführung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg erörtert und von dieser mitgetragen. Die klinische fachspezifische Kompetenz der Kinderradiologie wird sowohl in Gießen als auch in Marburg vorgehalten, eingebunden in die Struktur der Allgemeinen Radiologie, wie es in der weit überwiegenden Anzahl der deutschen Universitätsklinika der Fall ist. Frage 7. Wie wird die Landesregierung zukünftig die Kinderradiologische Forschung und Lehre in Hes- sen sicherstellen? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Wiesbaden, 15 . Juli 2014 Boris Rhein