Kleine Anfrage der Abg. Warnecke, Geis, Hofmeyer, Kummer, Löber, Schmitt und Weiß (SPD) vom 27.03.2017 betreffend Steueraufkommen und Kommunaler Finanzausgleich und Antwort des Ministers der Finanzen Vorbemerkung der Fragesteller: Angesichts der in den vergangenen Jahren steigenden Steuereinnahmen, die sich auch in der Verbundmasse des Landes Hessen dokumentieren, stellen sich im Licht der im Jahre 2011 erstmals dem Kommunalen Finanzausgleich entzogenen 344 Millionen € und in deren Weiterentwicklung einige Fragen. Vorbemerkung des Ministers der Finanzen: Mit dem Finanzausgleichsänderungsgesetz 2011 hatte der Haushaltsgesetzgeber auf Vorschlag der Landesregierung auf ein zuletzt eingetretenes Ungleichgewicht der über viele Jahre hinweg gleichmäßigen und stabilen Verteilung der im Lande Hessen verbliebenen Finanzmittel für die Haushalte des Landes und der kommunalen Ebene korrigierend reagiert. Von einem Entzug der Mittel zulasten der kommunalen Ebene kann in diesem Kontext daher nicht die Rede sein. Diese Vorbemerkungen vorangestellt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1. Wie haben sich die dem Kommunalen Finanzausgleich erstmals 2011 landesseitig entnommenen 344 Mio. € in den weiteren Jahren im jährlichen Volumen tatsächlich oder rechnerisch entwickelt ? Einbezogen in das Korrekturvolumen des KFA ab 2011 sind die bis dahin im Rahmen des steuerverbundbasierten Kommunalen Finanzausgleichs fakultativ berücksichtigten Einnahmen der Gewerbesteuerumlage sowie die vom Bund gewährten Kompensationsleistungen wegen des Übergangs der Ertragshoheit der KFZ-Steuer auf den Bund. Weiterhin konnte die Vorabzuweisung von einem Drittel des Aufkommens der Grunderwerbsteuer an die Kommunen nicht weiter geführt werden. Aus den für den Haushaltsplan des Jahres 2011 prospektiv vorliegenden Werten vorstehender Komponenten wurde für 2011 ein Korrekturvolumen von 343,74 Mio. € errechnet. Auf der Grundlage der tatsächlichen Entwicklung der relevanten Beträge (Ist) ist folgendes Korrekturvolumen des steuerverbundfinanzierten KFA eingetreten: 2011 = 379,39 Mio. €, 2012 = 397,73 Mio. €, 2013 = 375,65 Mio. €, 2014 = 435,18 Mio. €, 2015 = 436,58 Mio. €. Ab 2016 wurde der KFA auf ein bedarfsbasiertes System umgestellt. Eingegangen am 9. Mai 2017 · Bearbeitet am 9. Mai 2017 · Ausgegeben am 12. Mai 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4751 09. 05. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4751 Frage 2. Wie haben sich anteilig die Landesmittel aus dem Steueraufkommen für den Kommunalen Finanzausgleich im Zeitraum von 2011 bis heute entwickelt? Frage 3. Wie haben sich absolut die Landesmittel aus dem Steueraufkommen für den Kommunalen Finanzausgleich im Zeitraum von 2011 bis heute entwickelt? Die Fragen 2. und 3. werden zusammenfassend wie aus nachstehender Tabelle zu ersehen beantwortet : Haushalts - jahr KFA-Volumen Insgesamt Tsd. € Kommunale Umlagen und weitere Drittmittel Tsd. € KFA-Volumen aus Steueraufkommen Tsd. € Verhältnis KFA steuerfinanziert zu KFA insgesamt 2011 3.220.603,0 224.268,0 2.996.335,0 93,04 % 2012 3.591.532,0 226.408,0 3.365.124,0 93,70 % 2013 3.820.468,0 258.100,0 3.562.368,0 93,24 % 2014 4.037.917,0 249.417,0 3.788.500,0 93,82 % 2015 4.108.523,0 253.575,0 3.854.948,0 93,83 % 2016 4.367.546,5 265.550,0 4.101.996,5 93,92 % 2017 4.586.756,0 245.050,0 4.341.706,0 94,66 % Wiesbaden, 21. April 2017 Dr. Thomas Schäfer