Kleine Anfrage der Abg. Müller (Schwalmstadt) (SPD) vom 29.03.2017 betreffend Ableitung des Oberflächenwassers von Autobahnen, insbesondere im Bereich der Gemeinde Knüllwald und Antwort des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung Die Kleine Anfrage beantworte ich wie folgt: Frage 1. Wohin wird Oberflächenwasser, das von Autobahnen abfließt und eventuell durch Schadstoffe, wie etwa Öl, Bremsenabrieb oder Rußpartikel, verunreinigt ist, abgeleitet? Das von den Fahrbahnen abfließende Niederschlagswasser fließt entsprechend der vorhandenen Querneigung breitflächig über die Bankette und ggf. über Böschungen in die Entwässerungsgräben oder Entwässerungsmulden und wird von dort in die vorhandenen Vorfluter weitergeleitet. Dies gilt auch für den Abschnitt der Bundesautobahn A 7 im Bereich der Gemeinde Knüllwald. Niederschlagswasser, welches aufgrund der örtlichen Situation nicht über die Bankette ablaufen kann, gelangt über Straßenabläufe in ein Rohrsystem und wird so dem Vorfluter zugeführt. Frage 2. Wird das abgeleitete Wasser gereinigt? a) Wenn ja, mittels welcher Techniken? Die Reinigung des abgeleiteten Niederschlagswassers erfolgt im Wesentlichen entsprechend den technischen Regeln durch die breitflächige Ableitung über die belebte Bodenzone der Bankette (Fläche neben der Fahrbahn). Frage 3. Kann für den Bereich der Gemeinde Knüllwald ausgeschlossen werden, dass Oberflächenwasser von der Autobahn A 7 ungereinigt im Boden versickert oder in Gewässer gelangt? Sowohl im Bereich der Bankette und Böschungen als auch im Bereich der unbefestigten Gräben und Mulden findet Versickerung statt. Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen haben ergeben, dass die sehr geringe Schadstofffracht aus dem Niederschlagswasser von Fahrbahnen bereits bei kurzer Bodenpassage im Bankett-, Böschungs-, Graben- und Muldenmaterial zurückgehalten wird. Frage 4. Liegen für den Bereich Knüllwald Messungen über Menge und evtl. Verunreinigungen des von der Autobahn abfließenden Wassers vor? Nein, es liegen keine Daten vor. Frage 5. Falls das von der Autobahn abfließende Oberflächenwasser ganz oder teilweise in kommunale Kläranlagen eingeleitet werden sollte: Wie bewertet sie, dass diese Kläranlagen durch Gebühren von Anwohnern (mit)getragen werden, die Verursacher oben genannter Verunreinigungen zur Beseitigung bzw. Reinigung jedoch keinen unmittelbaren Beitrag leisten? Im Bereich der Bundesautobahn A 7 wird kein Niederschlagswasser in kommunale Kläranlagen eingeleitet. Eingegangen am 9. Mai 2017 · Bearbeitet am 9. Mai 2017 · Ausgegeben am 12. Mai 2017 Herstellung: Kanzlei des Hessischen Landtags · Postfach 3240 · 65022 Wiesbaden · www.Hessischer-Landtag.de Drucksache 19/4757 11. 05. 2017 19. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG 2 Hessischer Landtag · 19. Wahlperiode · Drucksache 19/4757 Frage 6. Wie wirken sich die weiträumigen Rodungen entlang der A 7 auf abfließendes Oberflächenwasser von der Autobahn aus? Zunächst ist klarzustellen, dass entlang der Bundesautobahn A 7 keine weiträumigen Rodungen seitens Hessen Mobil durchgeführt wurden. Lediglich im Rahmen der Sanierung eines Bauwerks bei Völkershain mussten zur Herstellung des Baufeldes einzelne Bäume gefällt werden. Bei den anderen Arbeiten handelt es sich um turnusmäßige Gehölzpflegearbeiten. Hier erfolgt ein bodennaher Rückschnitt ("auf den Stock setzen"), d.h. die Wurzeln verbleiben im Boden und das Gehölz kann wieder ausschlagen. Solche Gehölzpflegearbeiten führen zu keiner Veränderung der Abflussverhältnisse. Wiesbaden, 2. Mai 2017 Tarek Al-Wazir